Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Cum-Ex - Stand der steuer- und strafrechtlichen Aufarbeitung
(insgesamt 17 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
23.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1191225.07.2019
Cum-Ex - Stand der steuer- und strafrechtlichen Aufarbeitung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11912
19. Wahlperiode 25.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lisa Paus, Stefan Schmidt, Katharina Dröge,
Beate Müller-Gemmeke, Sven Lehmann und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Cum-Ex – Stand der steuer- und strafrechtlichen Aufarbeitung
Mit Hilfe von Cum-Ex-Geschäften wurde nach Meinung von Experten der
„größte Steuerraub in der Geschichte Europas“ verübt. Bei Cum-Ex-Geschäften
erwirkten Anlegerinnen und Anleger die mehrfache Erstattung von
Kapitalertragsteuer durch Leerverkäufe von Aktien, obwohl nur einmal Kapitalertragsteuer
abgeführt wurde.
Bisher ist unklar, wie hoch der Steuerschaden aus den Cum-Ex-Geschäften
in Deutschland tatsächlich ist. Nach Informationen des Recherchenetzwerks
CORRECTIV und Berechnungen des Steuerprofessors Christoph Spengel von
der Universität Mannheim beläuft sich der Steuerschaden für Deutschland auf ca.
12 Milliarden Euro.
Seit 2012 hat der Gesetzgeber diese Geschäfte erschwert und eine gesetzliche
Regelung erlassen, die Cum-Ex-Geschäfte verhindern soll. Parallel läuft seit 2012
auch die juristische Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals. Dennoch weisen
Medienberichte darauf hin, dass mit ähnlich gelagerten Fallkonstruktionen weiter
Geschäfte gemacht werden (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/cum-ex-steuern-
1.4490827).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer hat das
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Zusammenhang mit Cum-Ex-Gestaltungen
seit dem Jahr 2006 abgelehnt bzw. nicht entsprochen (bitte nach Jahren und
Antragsvolumen differenzieren)?
2. Wie entwickelte sich das jährliche Kapitalertragsteuer-Erstattungsvolumen
des BZSt von 2006 bis 2018?
3. Wie viel Kapitalertragsteuer ist durch das BZSt seit 2006 an institutionelle
Anleger (beispielsweise Banken, Sparkassen, Investmentfonds, etc.)
rückerstattet worden, und wie viel davon entfällt auf Kapitalertragsteuer von
börsennotierten Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland (bitte nach Jahren
differenzieren)?
4. Wie hoch war das jährliche bundesweite Kapitalertragsteuer-Aufkommen
seit 2006?
5. Welchen Kenntnisstand zur Höhe der Erstattungsvolumina bei der
Kapitalertragsteuer hatte das BZSt jeweils am Ende der Jahre 2011 bis 2017?
6. Wie interpretierten die Verantwortlichen im BZSt in den Jahren 2011 bis
2017 diese Erstattungsvolumina in Bezug auf die Wirksamkeit der
gesetzlichen Regelung zu Cum-Ex im OGAW-4-Umsetzungsgesetz, und welche
Schlüsse wurden hieraus gezogen?
7. Welche Informationen erhielt das Bundesministerium der Finanzen zu
welchem Zeitpunkt zwischen 2011 und 2017 über die Höhe der
Erstattungsvolumina sowie die Interpretation durch die Verantwortlichen im BZSt?
Welche dieser Informationen hierzu erreichten wann die Leitungsebene?
8. Welche Verfahren existieren beim BZSt, um den Anspruch auf Erstattung
der Kapitalertragsteuer hinsichtlich des Bestehens und der Höhe des
Anspruchs auf Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen, und welche Zuständigkeiten
existieren hierfür?
9. Mit welchen Maßnahmen und in welchen Zeitabständen evaluiert die
Bundesregierung, ob die gesetzlich ergriffenen Maßnahmen, um Cum-Ex-
Geschäfte zu verhindern, wirklich greifen, und welche Erkenntnisse bzw.
Handlungserfordernisse haben sich bisher daraus ergeben?
10. Haben sich, sofern Verfahren zur Prüfung der Rechtmäßigkeit des Bestehens
und der Höhe des Anspruchs für die Erstattung von Kapitalertragsteuern
existieren, diese infolge des Cum-Ex-Skandals verändert, und falls ja, worin
bestanden die Änderungen?
11. In wie vielen Fällen von Cum-Ex-Geschäften wurden seit 2006 unter
Beteiligung des BZSt zur Klärung des Sachverhaltes tatsächliche
Verständigungen oder anderweitige Absprachen getroffen (bitte die Anzahl der Fälle
getrennt nach Jahr und Höhe der betroffenen Kapitalertragsteuer sowie
endgültig festgesetzter Kapitalertragsteuer angeben)?
12. In wie vielen Fällen seit 2006 hat das BZSt Anzeigen nach § 116 der
Abgabenordnung (AO) in Bezug auf Cum-Ex-Geschäfte erhalten, und wie viele
dieser Anzeigen führten zu weiteren straf- bzw. steuerrechtlichen
Ermittlungshandlungen (bitte die Anzahl getrennt nach Jahr und Absender der
Anzeigen aufgliedern)?
13. In wie vielen Fällen seit 2006 hat das BZSt ihm gegenüber nach § 116 AO
erstattete Anzeigen an die zuständigen Finanzbehörden weitergeleitet (bitte
getrennt nach Jahren und Bundesländern aufgliedern)?
14. Wie stellt die Bundesregierung organisatorisch und fachlich sicher, dass
Gerichte und andere Bundesbehörden oder Behörden der Länder und
kommunaler Träger der öffentlichen Verwaltung, die nicht Finanzbehörden sind,
ihre Verpflichtung nach § 116 AO erfüllen, und fachlich dazu in der Lage
sind, zu erkennen, ob dienstlich bekannt gewordene Tatsachen auf eine
Steuerhinterziehung schließen lassen?
15. Inwiefern beteiligt sich der Bund an Sach- und/oder Personalkosten des
Landes Nordrhein-Westfalen, die in Zusammenhang mit steuer- und
strafrechtlichen Ermittlungen gegen Antragsteller stehen, deren Anträge auf
Kapitalertragsteuererstattung das BZSt nicht entsprochen hat?
16. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Personaleinsatz der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte für die im Auftrag der BaFin
durchgeführte Sonderprüfung bei der Warburg-Bank?
17. Wie stehen die derzeitigen Erkenntnisse über Cum-Ex-Fälle im Verhältnis
zu den Ergebnissen der BaFin-Abfrage (BaFin = Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht) vom Frühjahr 2016?
a) Stimmen die dortigen Angaben der Banken mit dem jetzigen Stand der
Ermittlungen überein, oder gibt es relevante Diskrepanzen?
b) Falls ja, wie erklärt sich die BaFin die Diskrepanzen?
Berlin, den 16. Juli 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Strategien der Bundesregierung zur Islamismusbekämpfung
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN06.02.2026
Stärkung der kritischen Energieinfrastruktur
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN06.02.2026
Rechtssicherheit für Soloselbstständige - Klarheit bei Scheinselbstständigkeit
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN05.02.2026
Beihilferechtliche Genehmigung des Solarpaket I
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN05.02.2026