[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
8. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12236
19. Wahlperiode 09.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Witt, Jürgen Pohl,
Ulrike Schielke-Ziesing, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/11918 –
Ausbildungsbegleitende Maßnahmen, assistierte Ausbildung und
Außerbetriebliche Ausbildung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Berufsvorbereitenden Maßnahmen (BvB), die ausbildungsbegleitenden
Hilfen (nachfolgend abgekürzt mit abH), die assistierte Ausbildung (AsA) und
die Außerbetriebliche Ausbildung (auch: Berufsausbildung in einer
außerbetrieblichen Einrichtung – BaE) sind nach Auffassung der Fragesteller wichtige
Bestandteile, um Jugendlichen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.
Gerade Jugendliche mit Vermittlungshemmnissen oder Lernbeeinträchtigungen
sowie Menschen mit Behinderung haben es nach Auffassung der Fragesteller
oftmals sehr schwer, einen Ausbildungsplatz zu erhalten. Im Jahr 2017 lag die
Anzahl derer, die ohne Schulabschluss die Schule verlassen haben, bei 52 685
Schülern (vgl.
www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-
Forschung-Kultur/Schulen/Tabellen/liste-absolventen-abgaenger-abschlussart.html;
jsessionid=05E436563735C55289BDD26690723FA4.internet731).
Jugendliche, die ohne Abschluss die Schule verlassen, haben nach Ansicht der
Fragesteller deutlich weniger Chancen auf einen Ausbildungsplatz und
schlechte berufliche Perspektiven. Hinzukommt die Zahl derer, die keinen
Berufsschulabschluss haben; diese liegt bei ca. 2,12 Millionen Jugendlichen im
Alter zwischen 20 und 34 Jahren (Berufsbildungsbericht 2019,
www.bmbf.de/
upload_filestore/pub/Berufsbildungsbericht_2019.pdf, Seite 48). Maßnahmen,
die auf eine Ausbildung vorbereiten oder gar eine Ausbildung ermöglichen, sind
daher nach Ansicht der Fragesteller ein wichtiger Faktor, um keinen
Jugendlichen zurückzulassen.
Bei den BvB besteht für Jugendliche, die noch keine Ausbildungsstelle
gefunden, ihre Ausbildung abgebrochen haben oder ohne Schulabschluss von der
Schule abgegangen sind, die Möglichkeit, sich neu zu orientieren, einen
Hauptschulabschluss nachzuholen, und sich somit auf eine Berufsausbildung
vorzubereiten (vgl.
www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/ausbildung-
vorbereitenunterstuetzen).
Die abH beinhalten berufsspezifische, fachliche Nachhilfe in Theorie und
Praxis, und können auch begleitend zur Ausbildung erfolgen. Hier stehen die
Vorbereitung auf Klassenarbeiten und Prüfungen, Nachhilfe in Deutsch und
Mathematik, Unterstützung bei Alltagsproblemen sowie gemeinsame Gespräche mit
Eltern, Ausbildern und Lehrern im Vordergrund (vgl.
www.arbeitsagentur.de/
bildung/ausbildung/ausbildungsbegleitende-hilfen).
Bei der AsA handelt es sich um eine Maßnahme für lernbeeinträchtigte und
benachteiligte Jugendliche. Die Jugendlichen erhalten durch die AsA die
Möglichkeit, vorhandene Defizite gezielt abzubauen, damit eine Ausbildung durch diese
spezielle Förderung gelingen kann (vgl.
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/
dam/download/documents/AssistierteAusbildung-AsA_ba014813.pdf).
Ein weiteres Instrument ist ebenfalls die BaE (vgl.
https://con.arbeitsagentur.de/
prod/apok/ct/dam/download/documents/dok_ba013212.pdf). Die BaE ist eine
Maßnahme in Einrichtungen der beruflichen Bildung zur Verbesserung der
beruflichen Qualifizierung von Jugendlichen, die nach ihrer Schulzeit keinen
betrieblichen Ausbildungsplatz finden konnten, und wurde im Zuge der
Benachteiligtenförderung entwickelt. Die Ausbildung erfolgt in anerkannten
Ausbildungsberufen oder nach besonderen Ausbildungsregelungen für behinderte
Menschen in den Werkstätten oder Übungsbüros der Einrichtung. Diese umfasst
auch die Teilnahme am Berufsschulunterricht. Für eine berufliche
Erstausbildung wird ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen. Während der Ausbildung
finden mehrwöchige Betriebspraktika statt. Ziel ist es, die Ausbildung möglichst
schon nach dem ersten Ausbildungsjahr in einem Betrieb fortzusetzen – unter
Umständen durch Gewährung von abH. Zum Teil erfolgt die Ausbildung aber
auch in einem direkten Verbund mit Ausbildungsbetrieben. Bei der BaE wird
zwischen kooperativer Berufsausbildung und integrativer Berufsausbildung
unterschieden. Während der Ausbildung erhalten die Auszubildenden eine
Ausbildungsvergütung und sind sozialversichert. Wenn die Voraussetzungen
gegeben sind, können sie auch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Für die
Fahrten zu den Ausbildungsorten ist ein Zuschuss möglich. Ausbildungsplätze
für behinderte Menschen werden durch das Reha-Team der Bundesagentur für
Arbeit direkt vermittelt.
Die BaE ist nach Ansicht der Fragesteller ein wichtiges Instrument, um
Jugendlichen eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt zu verschaffen. Gleichwohl ist
nach Ansicht der Fragesteller die Förderung solcher Ausbildungen wichtig,
gerade wenn man die Zahl derer betrachtet, die aufgrund ihrer fehlenden
Qualifikation keine Chancen auf eine duale Ausbildung im Unternehmen haben, über
Ausbildungshemmnisse verfügen, oder keinen guten Schulabschluss vorweisen.
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen der BvB in
den Jahren von 2005 bis 2018 entwickelt?
Die Zahl der jungen Menschen, die eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
begonnen haben (Zugänge), hat sich laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit
wie folgt entwickelt:
Jahr 2005 132 707
Jahr 2006 126 393
Jahr 2007 120 000
Jahr 2008 124 184
Jahr 2009 122 061
Jahr 2010 108 621
Jahr 2011 97 070
Jahr 2012 80 903
Jahr 2013 78 178
Jahr 2014 72 250
Jahr 2015 70 174
Jahr 2016 66 424
Jahr 2017 63 456
Jahr 2018 59 593
2. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen der abH in
den Jahren von 2005 bis 2018 entwickelt?
Die Zahl der jungen Menschen, die an ausbildungsbegleitenden Hilfen
teilgenommen haben (Zugänge), hat sich laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit wie
folgt entwickelt:
Jahr 2005 72 131
Jahr 2006 70 065
Jahr 2007 68 989
Jahr 2008 68 758
Jahr 2009 71 636
Jahr 2010 41 838
Jahr 2011 66 569
Jahr 2012 40 371
Jahr 2013 55 101
Jahr 2014 38 029
Jahr 2015 44 242
Jahr 2016 36 624
Jahr 2017 36 446
Jahr 2018 36 482
3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen der AsA von
2005 bis 2018 entwickelt?
Die Assistierte Ausbildung wurde im Jahr 2015 als neues Förderinstrument
eingeführt. Zahlen zur Entwicklung stehen daher erst ab dem Jahr 2015 zur
Verfügung. Die Zahl der jungen Menschen, die eine Assistierte Ausbildung begonnen
haben (Zugänge), hat sich laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit wie folgt
entwickelt:
Jahr 2015 4 914
Jahr 2016 11 659
Jahr 2017 11 660
Jahr 2018 9 916
4. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen der BaE in
den Jahren von 2005 bis 2018 entwickelt?
Die Zahl der jungen Menschen, die eine außerbetriebliche Berufsausbildung
begonnen haben (Zugänge), hat sich laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit wie
folgt entwickelt:
Jahr 2005 30 069
Jahr 2006 39 555
Jahr 2007 54 255
Jahr 2008 43 520
Jahr 2009 45 531
Jahr 2010 40 294
Jahr 2011 31 732
Jahr 2012 27 624
Jahr 2013 24 121
Jahr 2014 21 919
Jahr 2015 19 357
Jahr 2016 16 863
Jahr 2017 15 465
Jahr 2018 13 354
5. Wie viele Jugendliche, die eine BaE angetreten haben, kommen nach
Kenntnis der Bundesregierung aus dem Bereich ALG-II Jobcenter, und wie viele
über den Bereich der Bundesagentur für Arbeit über die Berufsberatung der
BA?
Im Jahr 2018 begannen insgesamt 13 354 junge Menschen eine durch die
Agenturen für Arbeit (bzw. den Rechtskreis des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB III)) oder die Jobcenter (bzw. den Rechtskreis des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB II)) geförderte außerbetriebliche Ausbildung. Von den
Zugängen entfielen 7 503 auf den Rechtskreis SGB III und 5 851 auf den Rechtskreis
SGB II.
6. Wie viele der genannten Maßnahmen (BvB, abH, AsA, BaE), die von der
Bundesagentur finanziert werden, wurden in den Jahren von 2005 bis 2018
bewilligt, und wie viele abgelehnt?
In der Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit werden zu diesen
Förderinstrumenten keine Ablehnungen ausgewiesen. Die Bewilligungen bzw. Zugänge
für die Rechtskreise SGB II und SGB III in die geförderten Maßnahmen können
den Antworten zu den Fragen 1 bis 4 entnommen werden.
7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Quote derer, die eine
geförderte Maßnahme abbrechen?
Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit weist keine Maßnahmeabbrüche aus.
Die von der Bundesagentur für Arbeit dagegen ausgewiesenen vorzeitigen
Maßnahmeaustritte sind nicht mit einem Maßnahmeabbruch gleichzusetzen.
Maßnahmeabbrüche werden in der Regel so verstanden, dass es sich um eine negative
Entwicklung handelt und die Teilnehmenden die Maßnahme beenden, weil sie
zum Beispiel über- oder unterfordert oder nicht motiviert sind. Vorzeitige
Maßnahmeaustritte können unterschiedliche Gründe (z. B. Fortsetzung ohne
begleitende Maßnahme) haben.
8. Wie viel Budget steht nach Kenntnis der Bundesregierung für den gesamten
Bereich zur Verfügung?
Bei den ausbildungsbegleitenden Hilfen, der Assistierten Ausbildung sowie der
Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im Rechtskreis SGB III handelt
es sich um Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung, die nicht separat
im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit veranschlagt werden, sondern Teil des
Eingliederungstitels sind. Insgesamt wurde der Eingliederungstitel für das
Haushaltsjahr 2019 mit 4,2 Mrd. Euro veranschlagt. Maßnahmekosten für
berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (ohne Reha) werden außerhalb des
Eingliederungstitels veranschlagt. Im Jahr 2019 betrug der Ansatz im Haushalt der
Bundesagentur für Arbeit dafür 200 Mio. Euro.
Auch im Rechtskreis SGB II werden keine Mittel für einzelne Maßnahmen, wie
ausbildungsbegleitende Maßnahmen, veranschlagt. Sie sind Teil des
Eingliederungstitels im SGB II. Im Bundeshaushalt für das Jahr 2019 wurden für den
Eingliederungstitel im SGB II insgesamt 4,9 Mrd. Euro veranschlagt.
9. Wie viel Budget steht nach Kenntnis der Bundesregierung für den Bereich
der Digitalisierung zur Verfügung, so dass die Sozialpartner genügend PCs
und andere digitale Medien den Teilnehmern zur Verfügung stellen können,
bzw. wie viele PC-Arbeitsplätze werden in den angesprochenen Maßnahmen
aus diesem Budget finanziert?
Eine gesonderte Erstattung von Kosten für den Bereich „Digitalisierung“ bzw.
PC-Arbeitsplätze in Maßnahmen der Ausbildungsförderung ist gesetzlich nicht
vorgesehen. Der Bildungsträger muss die entsprechenden Kosten bei seiner
Kalkulation des angebotenen Maßnahmekostensatzes berücksichtigen.
10. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausbildungsvergütung
bei außerbetrieblichen Ausbildungen
a) für das erste Ausbildungsjahr,
b) für das zweite Ausbildungsjahr bzw.
c) für das dritte Ausbildungsjahr?
Träger von Maßnahmen können für die Durchführung von außerbetrieblichen
Ausbildungen Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für die
Maßnahmeteilnehmenden erhalten. Bis zum 31. Juli 2019 betrug der maximale Zuschuss zur
Ausbildungsvergütung bei einer außerbetrieblichen Ausbildung im ersten
Ausbildungsjahr 338 Euro monatlich. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr erhöhte sich
dieser Betrag um 5 Prozent jährlich.
Seit 1. August 2019 beträgt der maximale Zuschuss zur Ausbildungsvergütung
einer außerbetrieblichen Ausbildung im ersten Ausbildungsjahr 391 Euro
monatlich. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr erhöht sich dieser Betrag um 5 Prozent
jährlich. Aufgrund der gesetzlichen Änderungen steigt der Höchstbetrag des
Zuschusses zur Ausbildungsvergütung bei außerbetrieblichen Berufsausbildungen:
im 1. Ausbildungsjahr von bis zu 338,00 Euro auf bis zu 391,00 Euro,
im 2. Ausbildungsjahr von bis zu 354,90 Euro auf bis zu 410,55 Euro,
im 3. Ausbildungsjahr von bis zu 372,65 Euro auf bis zu 431,08 Euro sowie
im 4. Ausbildungsjahr von bis zu 391,28 Euro auf bis zu 452,63 Euro.
11. Werden die Kosten für Lernmaterialien, welche für die Ausbildung benötigt
werden, von der Bundesagentur für Arbeit übernommen?
Auszubildende, die nicht mehr im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils
wohnen, haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf
Berufsausbildungsbeihilfe. Der Gesamtbedarf der Berufsausbildungsbeihilfe setzt sich aus
dem Bedarf für den Lebensunterhalt, die Fahrtkosten und die sonstigen
Aufwendungen (z. B. Kinderbetreuungskosten) zusammen und deckt damit eine Vielzahl
von Kosten ab.
Nach § 14 Absatz 1 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) haben
Ausbildende Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere
Werkzeuge und Werkstoffe zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung
erforderlich sind.
Bei einer außerbetrieblichen Ausbildung werden den Auszubildenden die zur
Berufsausbildung erforderlichen Ausbildungsmittel vom Bildungsträger zur
Verfügung gestellt. Die angemessenen Sachkosten werden gemäß § 79 Absatz 3 Satz 1
Ziffer 2 SGB III als Maßnahmekosten dem Bildungsträger erstattet.
12. Wie viele Personen, die derzeit ohne Beschäftigung sind, verfügen nach
Kenntnis der Bundesregierung über keinerlei Ausbildung (bitte nach
Altersklassen bis 20 und fortfolgend in Fünfjahresschritten aufschlüsseln)?
Im Jahr 2018 verfügten nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit
von 2,34 Millionen Arbeitslosen rund 1,20 Millionen bzw. 51 Prozent über keine
berufliche Ausbildung.
Alter Ohne abgeschlossene Berufsausbildung
15 bis unter 20 Jahre 39 253
20 bis unter 25 Jahre 113 538
25 bis unter 30 Jahre 159 346
30 bis unter 35 Jahre 160 446
35 bis unter 40 Jahre 154 148
40 bis unter 45 Jahre 133 954
45 bis unter 50 Jahre 126 954
50 bis unter 55 Jahre 126 892
55 bis unter 60 Jahre 119 622
60 bis unter 65 Jahre 63 751
65 Jahre und älter 3 612
Keine Angabe 39
13. Wie viele Personen, die keine Ausbildung haben, befinden sich nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Beschäftigung?
Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit verfügten im Juni 2018 insgesamt
3 977 050 (12 Prozent) der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über
keinen Berufsabschluss. Davon befanden sich 921 035 Personen in einem
sozialversicherungspflichtigen Ausbildungsverhältnis. Gleichzeitig gab es 1 205 177
ausschließlich geringfügig Beschäftigte, die keinen Berufsabschluss vorweisen
konnten.
14. Welche weiteren Programme plant die Bundesregierung, um betroffene
Jugendliche zu qualifizieren?
Die vorhandenen Instrumente der Ausbildungsförderung orientieren sich an den
individuellen Unterstützungsbedarfen von jungen Menschen und umfassen ein
breites Spektrum an dauerhaften Fördermaßnahmen.
Nach Auffassung der Bundesregierung stellen Teilqualifikationen eine weitere
Möglichkeit dar, jungen Menschen mit Startschwierigkeiten den Einstieg in eine
berufliche Ausbildung in klar strukturierten Teilschritten zu eröffnen. Dabei
handelt es sich um abgeschlossene Teilsegmente, die als Ausbildungsbausteine auf
dem Weg zu einem vollwertigen Berufsabschluss bzw. einer anschlussfähigen
Qualifikation erworben werden können. Die Bundesregierung fördert in diesem
Zusammenhang Pilotprojekte beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag
und den Bildungswerken der Wirtschaft, die diesen Qualifizierungsweg – mit
Unterstützung des Bundesinstituts für Berufsbildung – durch bundeseinheitliche
Strukturen sowie ein qualitätsgesichertes Angebot an Teilqualifikationen
ausbauen wollen und bisher gute Ergebnisse erzielt haben.
15. Wird aufgrund der immer höheren Anzahl an Jugendlichen ohne
Berufsausbildung (
www.welt.de/wirtschaft/article191587879/Zahl-junger-Menschen-ohne-
Berufsausbildung-auf-Rekordhoch.html) seitens der Bundesregierung geplant,
die oben genannten Maßnahmen (abH, AsA und BaE) weiter auszubauen?
Die vorhandenen Instrumente der Ausbildungsförderung orientieren sich an den
individuellen Unterstützungsbedarfen von jungen Menschen und umfassen ein
breites Spektrum an dauerhaften Fördermaßnahmen.
Bei der Assistierten Ausbildung handelt es sich um ein befristetes
Förderinstrument für Maßnahmen, die bis Herbst 2020 beginnen. Wie im Koalitionsvertrag
vorgesehen, ist beabsichtigt, die Assistierte Ausbildung zu einem dauerhaften
Unterstützungsangebot weiterzuentwickeln.
Die Platzkapazität der genannten Maßnahmen richtet sich nach dem Bedarf.
Dieser wird dezentral jeweils in der Region von den Agenturen für Arbeit bzw. den
Jobcentern festgestellt und im erforderlichen Umfang werden entsprechende
Maßnahmen eingerichtet.
16. Plant die Bundesregierung einen Ausbau der BvB, um Jugendliche für den
Ausbildungsmarkt zu qualifizieren?
Sowohl die Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen als auch die Assistierte
Ausbildung und die Einstiegsqualifizierung sind bewährte Förderinstrumente,
durch die junge Menschen auf eine Ausbildung vorbereitet werden. Im Rahmen
der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen haben junge Menschen zudem
einen Rechtsanspruch auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses
oder eines gleichwertigen Abschlusses.
Die Platzkapazität der genannten Maßnahmen richtet sich nach dem Bedarf.
Dieser wird dezentral jeweils in der Region von den Agenturen für Arbeit bzw. den
Jobcentern festgestellt und im erforderlichen Umfang werden entsprechende
Maßnahmen eingerichtet.
17. Sind seitens der Bundesregierung neue Projekte oder Maßnahmen geplant,
damit Betroffene besser auf eine Ausbildung vorbereitet werden?
Die Bundesagentur für Arbeit hat das Konzept der Lebensbegleitenden
Berufsberatung entwickelt. Der Ausbau des Angebots der beruflichen Orientierung und
Beratung für Schülerinnen und Schüler an Schulen ab der Vor-Vorentlassklasse
sowie an Berufsschulen befindet sich in der Umsetzung. Die Stärkung der Präsenz
vor Ort an allen allgemeinbildenden Regelschulen sowie eine intensivere
Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern zur Verbesserung der Wirkung individueller
Beratung sind Teil des Konzepts.
Ende des Jahres 2017 wurde das Selbsterkundungstool SET eingeführt und im
Jahr 2019 weiterentwickelt. Es handelt sich um ein frei zugängliches Online-
Angebot zur individuellen Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Stärkenprofil
und möglichen passenden Ausbildungs- oder Studienoptionen und flankiert die
berufliche Orientierung.
Darüber hinaus beabsichtigt die Bundesregierung, die erfolgreiche Initiative
„Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“
(Bildungsketten-Initiative) gemeinsam mit den Ländern ab dem Jahr 2021 in einer
neuen Phase fortzuführen.
Die Vorbereitung auf Berufsausbildung und auf die Lebensanforderungen in
Beruf und Gesellschaft obliegt insbesondere auch den Schulen. Zunehmend gerät
die Vorbereitung auf eine Berufsausbildung zugunsten des Erwerbs der
Hochschulzugangsberechtigung in den Hintergrund. Es ist Aufgabe der Länder, durch
nachhaltige pädagogische Schwerpunktsetzung den Schulungs- und
Erziehungsauftrag mit Blick auf eine Berufsausbildung zu erfüllen und so die funktionale
Balance zwischen akademischer und beruflicher Bildung zu sichern.
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ISSN 0722-8333]