[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
8. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12243
19. Wahlperiode 09.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Witt, Jürgen Pohl,
Ulrike Schielke-Ziesing, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/11917 –
Einstiegsqualifizierungsjahr
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem Ausbildungspakt im Jahr 2004 wurde das sogenannte
Einstiegsqualifizierungsjahr, kurz EQJ, eingesetzt (
www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/
PDF-Publikationen/Forschungsberichte/eqj-abschlussbericht.pdf?__blob=
publicationFile, Seite 3).
Im Gegensatz zum regulären Einstellungsverfahren und zu einer regulären
Ausbildung erhalten bei dem Einstiegsqualifizierungsjahr Jugendliche eine Chance,
die mit Defiziten zu kämpfen haben. Ihnen wird durch das
Einstiegsqualifizierungsjahr die Möglichkeit gegeben, Unsicherheiten abzubauen und an den
übertragenen Aufgaben zu wachsen. Gleichzeitig erwerben sie Grundkenntnisse im
angestrebten Beruf. Innerhalb der normalen Ausbildungszeiträume ist ein
Übergang in eine reguläre Ausbildung möglich. Eine Einstiegsqualifizierung dauert
zwischen einem halben Jahr und einem ganzen Jahr. Dies wird, neben anderen
Kriterien, im Vertrag geregelt. Die Vergütung ist nach Ansicht der Fragesteller
keine hohe, doch der Jugendliche kann die Maßnahme als Chance sehen, seine
Kenntnisse und Fertigkeiten zu verbessern, um sie beim zukünftigen
Arbeitgeber anzuwenden.
Die Zahl der Jugendlichen, die zum jetzigen Zeitpunkt keinen Berufsabschluss
besitzen, liegt bei ca. 2,1 Millionen (
https://deutsches-schulportal.de/bildungs
wesen/mehr-als-zwei-millionen-junge-menschen-ohne-ausbildung/).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Von Oktober 2004 bis September 2007 förderte das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales (BMAS) die Durchführung von Einstiegsqualifizierungen im
Rahmen des „Nationalen Paktes für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in
Deutschland“ mit Hilfe des „Sonderprogramms des Bundes zur
Einstiegsqualifizierung Jugendlicher“ (EQJ-Programm). Im Jahr 2007 wurde die
Fördermaßnahme modifiziert in das Regelinstrumentarium übernommen (§ 235b des Dritten
Buches Sozialgesetzbuch (SGB III)). Seit dem 1. April 2012 ist das Instrument
der Einstiegsqualifizierung (§ 54a SGB III) dauerhaft im Recht der
Arbeitsförderung verankert.
Einstiegsqualifizierungen eröffnen insbesondere jungen Menschen, die aus
individuellen Gründen eingeschränkte Vermittlungsaussichten haben, durch den
Erwerb erster berufspraktischer Erfahrungen Zugang zu betrieblichen
Ausbildungsangeboten. Aber auch für junge Menschen, die noch nicht in vollem Maße über
die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen oder lernbeeinträchtigt bzw.
sozial benachteiligt sind, wird eine Brücke zum Einstieg in eine Berufsausbildung
geschaffen. Arbeitgeber erhalten einen Zuschuss zur Vergütung des jungen
Menschen zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen
Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die Einstiegsqualifizierung hat sich nach der
Begleitforschung als Türöffner in die duale Berufsausbildung erwiesen.
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen der
Einstiegsqualifizierungen in den Jahren von 2008 bis 2018 entwickelt?
Nach Angaben der Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) haben im
Jahr 2018 rund 21 000 Teilnehmende eine Einstiegsqualifizierung nach §§ 54a,
115 Nummer 2 SGB III aufgenommen. Im Jahr 2008 waren es rund 31 800
Förderfälle. Zeitreihenangaben können Tabelle 1 entnommen werden.
2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl derer, die in den
Jahren von 2008 bis 2018 ein EQJ abgeschlossen haben und in eine
außerbetriebliche oder betriebliche Ausbildung vermittelt wurden?
Nach Angaben der Förderstatistik der BA beendeten im Jahr 2018 rund
22 700 Teilnehmende eine Einstiegsqualifizierung nach §§ 54a, 115 Nummer 2
SGB III. Von ihnen begannen nach Beendigung der Maßnahme rund 11 300 eine
sozialversicherungspflichtige Ausbildung und rund 200 eine außerbetriebliche
Berufsausbildung. Zeitreihenangaben können Tabelle 2 entnommen werden.
3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Quote derer, die eine
EQJ-Maßnahme abbrechen?
Im Jahr 2018 beendeten rund 7 800 Teilnehmende vorzeitig eine
Einstiegsqualifizierung nach §§ 54a, 115 Nummer 2 SGB III. Von allen Austritten beendeten
rund 34 Prozent vorzeitig die Maßnahme. Zeitreihenangaben können Tabelle 3
entnommen werden.
4. Wie hoch ist das Budget, das für diesen Bereich zur Verfügung steht?
Bei der Einstiegsqualifizierung nach §§ 54a, 115 Nummer 2 SGB III handelt es
sich um eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, die nicht separat
im Haushalt der BA veranschlagt wird, sondern Teil des Eingliederungstitels ist.
Insgesamt wurde der Eingliederungstitel im Haushalt der BA für das
Haushaltsjahr 2019 mit 4,2 Mrd. Euro veranschlagt.
Auch im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) werden
keine Mittel für einzelne Maßnahmen, wie z. B. die Einstiegsqualifizierung,
veranschlagt. Sie sind Teil des Eingliederungstitels im SGB II. Im Bundeshaushalt
für das Jahr 2019 wurden für den Eingliederungstitel im SGB II insgesamt
4,9 Mrd. Euro veranschlagt.
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