[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 16. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12492
19. Wahlperiode 19.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sebastian Münzenmaier,
Christoph Neumann, Verena Hartmann, Dr. Axel Gehrke und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/11958 –
Tourismusförderung des Bundes durch Aufnahme der Passionsspiele
Oberammergau in die Repräsentative UNESCO-Liste des Immateriellen
Kulturerbes der Menschheit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Deutschland ist ein sehr beliebtes Reiseland und belegte 2018 als Kulturreiseziel
erneut den ersten Platz bei europäischen Touristen, wofür als Grund im
Jahresbericht der Deutschen Zentrale für Tourismus e. V. unsere kulturelle
Vielfältigkeit genannt wird (
www.germany.travel/media/pdf/ueber_uns_2/2018_11/DZT_
Jahresbericht2018_DE.pdf).
Neben der höchsten Theaterdichte der Welt (
www.bundesregierung.de/breg-de/
aktuelles/-wir-sind-das-land-mit-der-hoechsten-theaterdichte--618742) kann
Deutschland mit bisher 44 UNESCO-Welterbestätten aufwarten (
www.unesco.
de/kultur-und-natur/welterbe/welterbe-deutschland). Damit liegen wir an dritter
Stelle bei der Anzahl der Kulturmonumente in Europa.
Außer den schönen Bauten und Landschaften verfügt Deutschland nach Ansicht
der Fragesteller aber auch über einen reichen Schatz an Traditionen und
einzigartigen kulturellen Ausdrucksformen. Solch immaterielles Erbe wird nach
Ansicht der Fragesteller allzu oft vergessen, wirkt es doch, wie das
Genossenschaftswesen, unauffällig und von ausländischen Touristen meist unerkannt.
Um dieses touristische Potential zu nutzen, kann nach Ansicht der Fragesteller
eine Steigerung der Anzahl deutscher Einträge auf der internationalen Liste der
Immateriellen Kulturgüter hilfreich sein. Die Bundesrepublik Deutschland trat
im Jahre 2013 dem Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen
Kulturerbes, welches im Jahr 2003 von der UNESCO-Generalkonferenz verabschiedet
wurde, bei (
www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/
immaterielleskulturerbe-weltweit/unesco-uebereinkommen).
Ein gutes Beispiel für das immaterielle Erbe sind nach Ansicht der Fragesteller
die Oberammergauer Passionsspiele, die seit über 380 Jahren bestehen (www.
passionsspiele-oberammergau.de/de/startseite). Im Rahmen der Passionsspiele
stellen die Bewohner von Oberammergau alle zehn Jahre die letzten fünf Tage
im Leben Jesu in einer mehrstündigen Aufführung dar. Die Passionsspiele
wurden 2014 in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes
aufgenommen und ziehen pro Spieljahr über eine halbe Million Besucher aus aller
Welt an (
www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/
immaterielleskulturerbe-deutschland/bundesweites-68). Darunter sind auch prominente
Persönlichkeiten aus Politik, Kultur, Religion und Medien.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das immaterielle Kulturerbe findet seinen Ausdruck in mündlich überlieferten
Traditionen und Ausdrucksformen, den darstellenden Künsten, gesellschaftlichen
Bräuchen, Ritualen und Festen, Wissen und Bräuchen in Bezug auf die Natur und
das Universum sowie traditionellen Handwerkstechniken. Ziel des
Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes ist es insbesondere, neben dem
Erhalt die Achtung vor diesem Kulturerbe zu gewährleisten und das Bewusstsein
für dessen Bedeutung zu fördern (Artikel 1). Deutschland ist dem
Übereinkommen im Jahr 2013 beigetreten, um die Vielfalt des lebendigen Kulturerbes in
Deutschland und weltweit zu erhalten und zu fördern. Das immaterielle
Kulturerbe wird von zivilgesellschaftlichen Gruppen – sogenannten
Trägergemeinschaften – mit großem Engagement gepflegt und weiterentwickelt. Es wird, wie
in Artikel 2 des Übereinkommens festgestellt wird, von ihnen „fortwährend neu
gestaltet und vermittelt ihnen ein Gefühl von Identität und Kontinuität, wodurch
die Achtung vor der kulturellen Vielfalt und der menschlichen Kreativität
gefördert wird“. Dass diesem Kulturerbe darüber hinaus eine touristische Relevanz
zukommt, unterstreicht den besonderen Stellenwert authentischer, lebendiger
Kulturformen und traditioneller Kulturtechniken für Deutschland und die Welt.
1. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Verfahren zur Nominierung
deutscher Vorschläge für die Aufnahme in die Repräsentative Liste des
Immateriellen Kulturerbes der Menschheit strukturiert?
Die Nominierung einer Kulturform für eine der UNESCO-Listen des
Immateriellen Kulturerbes durch Deutschland setzt eine erfolgreiche Eintragung auf
nationaler Ebene in das Bundesweite Verzeichnis voraus. Nach den Regularien der
Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur
(UNESCO) ist je Vertragsstaat maximal eine eigenständige Nominierung pro Jahr
möglich. Die Details des Verfahrens zur Nominierung einer Kulturform für die
„Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit“ werden
ausführlich auf der Webseite der Deutschen UNESCO-Kommission e. V.
erläutert (
www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/
immaterielleskulturerbe-werden).
2. Nach welchen Kriterien entscheiden die zuständigen Gremien nach Kenntnis
der Bundesregierung über die Nominierung eines deutschen Vorschlages für
die Aufnahme in die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der
Menschheit?
Laut Artikel 16 Absatz 1 des Übereinkommens soll die Repräsentative Liste des
immateriellen Kulturerbes der Menschheit dazu dienen, „eine bessere
Sichtbarkeit des immateriellen Kulturerbes sicherzustellen, das Bewusstsein für seine
Bedeutung zu stärken und den Dialog bei gleichzeitiger Achtung der kulturellen
Vielfalt zu fördern“. Grundlegend für eine Nominierung sind die in den
„Richtlinien zur Durchführung des Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen
Kulturerbes“ niedergelegten Kriterien für eine Aufnahme in die „Repräsentative
Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit“. Diese Richtlinien wurden
von der Generalversammlung der Vertragsstaaten des Übereinkommens
angenommen (
www.unesco.de/sites/default/files/2018-04/Richtlinien_IKE-Konvention.
pdf).
Zuständig für eine Nominierungsempfehlung ist das unabhängige
Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission e. V. Legt
das Expertenkomitee eine Nominierungsempfehlung vor, muss sie von der
Ständigen Konferenz der Kultus-minister der Länder in der Bundesrepublik
Deutschland (Kultusministerkonferenz) und der Beauftragten der Bundesregierung für
Kultur und Medien (BKM) bestätigt werden. Anschließend wird die Nominierung
über das Auswärtige Amt bei der UNESCO eingereicht
3. Plant die Bundesregierung bei der nächsten Nominierung zur Aufnahme in
die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit, die
Oberammergauer Passionsspiele vorzuschlagen?
Falls nein, warum nicht?
Nominierungsempfehlungen werden vom unabhängigen Expertenkomitee
Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission e. V. vorgelegt. Das
Initiativrecht liegt beim Expertenkomitee. Es ist im Verfahren nicht vorgesehen,
dass die Bundesregierung eigene Nominierungsvorschläge macht. Das
Nominierungsverfahren ist aus verfassungsrechtlichen Erwägungen bewusst staatsfern
ausgestaltet worden.
4. Welchen Einfluss hatte die Eintragung der Passionsspiele Oberammergau in
das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes nach Kenntnis
der Bundesregierung auf die touristische Attraktivität der Region
Oberammergau?
Seit 2014, dem Jahr der Eintragung der Passionsspiele Oberammergau in das
Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes, sind in Oberammergau
Ankünfte und Übernachtungen von Gästen als Gradmesser im Tourismus
gewachsen. Welcher Reiseanlass tatsächlich zum Wachstum in Oberammergau
führte, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Der Tourismus aus dem In- und
Ausland befindet sich in Deutschland auf kontinuierlichem Wachstumskurs.
5. Welchen Einfluss könnte die Aufnahme der Passionsspiele Oberammergau
in die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit
für die touristische Attraktivität Bayerns und Deutschlands nach Kenntnis
der Bundesregierung insgesamt haben?
Die Aufnahme einer Kulturform in die Repräsentative Liste des Immateriellen
Kulturerbes der Menschheit kann touristische Aufmerksamkeit hervorrufen.
Kulturelle Angebote gehören zu den prägenden Merkmalen des Reiselandes
Deutschland. Die Passionsspiele Oberammergau zählen traditionell zu den
Markenzeichen, die über das Kulturreiseziel Bayern hinaus auf Deutschland ausstrahlen.
Allerdings sind die Kapazitäten der Passionsspiele begrenzt. Die Spiele wurden
in den letzten Festspieljahren stark nachgefragt.
6. Welche Schritte können aus Sicht der Bundesregierung unternommen
werden, um die Bekanntheit des bundesweiten Verzeichnisses des Immateriellen
Kulturerbes und der dort aufgeführten Kulturgüter durch den Bund zu
fördern, um damit Impulse für den Tourismus zu setzen?
Die konkrete Planung, Entwicklung und unmittelbare Förderung des Tourismus
liegt gemäß der föderalen Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern im
Tourismus in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer und Kommunen. Ihnen
obliegt es somit auch, für ihre immateriellen Kulturgüter touristisch zu werben.
7. Wurden die Passionsspiele Oberammergau in den letzten 20 Jahren mit
Haushaltsmitteln des Bundes von der Bundesregierung gefördert, um
dadurch Impulse für den Tourismus auszulösen?
Falls ja, in welcher Höhe (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) aufgrund eines
Beschlusses des Deutschen Bundestags geförderte Deutsche Zentrale für
Tourismus (DZT) wirbt für das Reiseland Deutschland im Ausland. In den jährlich
wechselnden Themenkampagnen für das Reiseziel Deutschland werden auch die
Oberammergauer Passionsspiele kommuniziert und somit indirekt gefördert. Um
die Marketingaktivitäten für die Passionsspiele Oberammergau 2020 zu bündeln
und effizient voranzutreiben, haben die DZT und die Passionsspiele
Oberammergau im vergangenen Jahr einen Kooperationsvertrag geschlossen.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]