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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Online-Werbevideo des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung
(insgesamt 20 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Datum
19.08.2019
Antwortdauer
21 Tage
Aktualisiert
03.04.2025
ThemenSoziales & Arbeit
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1197529.07.2019
Online-Werbevideo des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11975
19. Wahlperiode 29.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Otto Fricke, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt,
Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber,
Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann,
Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung,
Thomas L. Kemmerich, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Till Mansmann,
Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Bernd Reuther, Frank Schäffler,
Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Michael Theurer,
Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Online-Werbevideo des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur
Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung
Unter dem Titel „Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ veröffentlichte das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 26. Juni 2019 ein Video auf
Twitter (https://twitter.com/BMAS_Bund/status/1143917063326638081), Facebook
(www.facebook.com/BMAS.Bund/videos/901432950204240/) und Instagram
(www.instagram.com/p/BzLdqJ9iPgJ/?utm_source=ig_web_copy_link).
Das Video zeigt insgesamt acht Personen, die sich zum Thema Grundrente
äußern – teils in freien Statements, teils in Reaktion auf Fragen, die von den
Machern des Videos vermutlich vorgegeben wurden. Bemerkenswert ist dabei nach
Ansicht der Fragesteller insbesondere, dass sich alle dargestellten Personen
durchweg positiv zur Einführung einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung
äußern, obwohl erst kürzlich eine repräsentative Umfrage des
Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag des Redaktionsnetzwerks Deutschland
ergab, dass eine Mehrheit der Deutschen für eine Bedürftigkeitsprüfung bei
Einführung einer Grundrente plädiert (www.zeit.de/news/2019-03/28/
umfragemehrheit-fuer-grundrente-mit-beduerftigkeitspruefung-190328-99-574275), und
obwohl die zugehörigen Postings des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
zumindest suggerieren, dass es sich bei den dargestellten Personen um zufällig
ausgewählte Bürgerinnen und Bürger handele (https://twitter.com/BMAS_Bund/
status/1143917063326638081). Bemerkenswert ist weiterhin, dass die Fragen, mit
denen die Personen im Video konfrontiert werden, inhaltlich teils nicht offen
gestellt sind, sondern durch ihre Formulierung bereits eine inhaltliche Tendenz
nahelegen. So wird unter anderem gefragt: „Warum brauchen wir eine Grundrente?“
und „Warum [eine Grundrente] ohne Bedürftigkeitsprüfung?“
Dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in dieser Form über
offizielle Social-Media-Kanäle der Bundesregierung für eine Grundrente ohne
Bedürftigkeitsprüfung wirbt, ist aus Sicht der Fragesteller in mehrfacher Hinsicht
fragwürdig. So ist die Einführung einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung
innerhalb der Koalition aus CDU, CSU und SPD nicht konsentiert. Während im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD lediglich die Einführung einer
Grundrente mit Bedürftigkeitsprüfung vereinbart ist (www.cdu.de/system/tdf/
media/dokumente/koalitionsvertrag_2018.pdf?file=1), besteht die SPD nun seit
einigen Wochen abweichend davon darauf, auf die vereinbarte
Bedürftigkeitsprüfung zu verzichten. Einen entsprechenden, innerhalb der Koalition aber nicht
abgestimmten Vorstoß dazu stellten im Mai 2019 der Bundesminister für Arbeit und
Soziales, Hubertus Heil, sowie Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz, beide
SPD, öffentlich vor (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/grundrente-die-
wackeligefinanzierung-von-hubertus-heil-und-olaf-scholz-a-1268628.html). Dieser stieß
wiederum auf heftige Kritik von Union und verschiedenen Oppositionsparteien
(www.spiegel.de/politik/deutschland/grundrente-cdu-kritisiert-spd-fuer-konzept-
zur-grundrente-a-1268625.html). Die Idee einer Grundrente ohne
Bedürftigkeitsprüfung bleibt nach Ansicht der Fragesteller damit in der Konsequenz ein
parteipolitisches Anliegen der SPD und ist – zumindest bislang – keine geplante
Maßnahme der Bundesregierung insgesamt. Denn es ist bis heute weder ein Beschluss
des Koalitionsausschusses zwischen CDU, CSU und SPD zur Einführung einer
solchen Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung bekannt noch liegt ein formeller
Kabinettsbeschluss oder gar eine mehrheitliche Entscheidung des Deutschen
Bundestages dazu vor.
Die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung bewegt sich stets in einem
Spannungsverhältnis zwischen dem berechtigten Anspruch der Bürgerinnen und
Bürger darauf, über die Entscheidungen und Aktivitäten der Regierung in
sachlichobjektiver Art und Weise informiert zu werden, und dem Problem, dass
Regierungsämter erstens meist mit parteipolitischen Vertretern der
Mehrheitsfraktionen im Deutschen Bundestag besetzt werden und diese zweitens –
legitimerweise – parteipolitische Vorstellungen und Programme in Regierungshandeln
umsetzen. Auf diese besondere kommunikative Situation, in der Amtsträgerinnen
und Amtsträger innerhalb der Bundesregierung einerseits zu intensiver
Kommunikation über ihr regierungspolitisches Handeln angehalten sind, andererseits
jedoch zumindest potentiell die mit ihrem Regierungsamt einhergehende erhöhte
Kommunikationsnotwendigkeit und Kommunikationsmacht zur parteipolitischen
Werbung nutzen könnten, hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1977 in
einem Grundsatzurteil zur Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung hingewiesen
(https://openjur.de/u/185031.html). Die wissenschaftlichen Dienste des
Deutschen Bundestages resümierten im Hinblick auf die wesentlichen Grundsätze, die
das Bundesverfassungsgericht bezüglich der verfassungsmäßig zulässigen
Öffentlichkeitsarbeit von Regierungen anlegt, dass diese Regierungsvorhaben und
durchgeführte Maßnahmen mit Hilfe sachgerechter, objektiv gehaltener
Information unter Einsatz staatlicher Maßnahmen darstellen darf, dass sie dabei aber eine
besondere Pflicht zur parteipolitischen Neutralität habe (www.bundestag.de/
resource/blob/407370/e01799153bff14141a9891c450b04575/wd-3-453-07-pdf-
data.pdf).
Da es sich bei der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in den sozialen
Netzwerken beworbenen Einführung einer Grundrente ohne
Bedürftigkeitsprüfung, wie oben dargelegt, weder um eine durchgeführte Maßnahme der
Bundesregierung noch um ein von der Bundesregierung formell beschlossenes Vorhaben
handelt, stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage nach Begründbarkeit,
Genese und Zulässigkeit des am 26. Juni 2019 veröffentlichten Werbevideos zur
Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Handelt es sich bei der im Video „Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beworbenen Position, nach
der die Einführung einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung notwendig
sei, um eine gemeinsame und abgestimmte Position bzw. ein gemeinsames
und abgestimmtes Vorhaben der Bundesregierung insgesamt?
a) Falls ja, seit wann ist dies die gemeinsame Position der Bundesregierung?
b) Falls nein, welche Bundesministerien teilen die im Video beworbene
Position des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, und welche nicht?
2. Wer traf innerhalb des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die
Entscheidung, das Video „Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ zu
produzieren?
3. Wann wurde innerhalb des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die
Entscheidung getroffen, das Video „Grundrente: Eine Frage der
Gerechtigkeit“ zu produzieren?
4. Inwiefern spielten bei der Entscheidungsfindung zur Produktion des Videos
„Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ Erwägungen hinsichtlich der
vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit
der Bundesregierung eine Rolle?
a) Durch welche konkreten Maßnahmen wurde in diesem Zusammenhang
sichergestellt, dass dem Gebot parteipolitischer Neutralität gefolgt wird?
b) Durch welche konkreten Maßnahmen wurde in diesem Zusammenhang
sichergestellt, dass dem Gebot der sachlich und objektiv gehaltenen
Information über Maßnahmen der Bundesregierung insgesamt gefolgt
wird?
5. Kannte der Sprecher der Bundesregierung, Staatssekretär Steffen Seibert, das
Video „Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ vor dessen
Veröffentlichung?
a) Falls ja, wie hat er sich zur geplanten Veröffentlichung des Videos
positioniert, und was waren die Gründe für seine Position?
b) Falls nein, warum nicht?
6. Kannte der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, das
Video „Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ vor dessen
Veröffentlichung?
a) Falls ja, wie hat er sich zur geplanten Veröffentlichung des Videos
positioniert, und was waren die Gründe für seine Position?
b) Falls nein, warum nicht?
7. Durch wen wurde das Video „Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“
produziert?
a) Erfolgte die Produktion innerhalb des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales?
b) Wurde der Auftrag zur Produktion an einen externen Dienstleister,
beispielsweise eine Werbeagentur, vergeben, und falls ja, an welchen
externen Dienstleister?
8. Wie hoch waren die Kosten für Konzeption und Produktion des Videos
„Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ (bitte nach Ausgabepositionen
aufschlüsseln)?
9. Über welche medialen Kanäle wurde das Video „Grundrente: Eine Frage der
Gerechtigkeit“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im
Einzelnen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht oder beworben?
10. Über welche medialen Kanäle wurde das Video „Grundrente: Eine Frage der
Gerechtigkeit“ durch andere Bundesministerien als das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales der Öffentlichkeit zugänglich gemacht oder
beworben?
11. Wurde das Video „Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ über die
Facebook-, Twitter- oder Instagram-Seite des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales mit Hilfe bezahlter Werbung über die organische Reichweite
hinaus zusätzlich beworben, und falls ja, wie viel Geld wendete die
Bundesregierung hierfür auf welchen Plattformen auf?
12. Wurden die befragten Personen zufällig ausgewählt?
a) Falls ja, wie genau wurde diese Zufallsauswahl sichergestellt?
b) Falls nein, warum wurde keine Zufallsauswahl vorgenommen, und nach
welchen Kriterien wurden die dargestellten Personen stattdessen
ausgewählt?
13. An welchem Ort und zu welcher Zeit wurden die acht im Video „Grundrente:
Eine Frage der Gerechtigkeit“ gezeigten und befragten Personen befragt?
14. Welche Rolle spielten bei der Auswahl des Ortes, an dem die acht im Video
„Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ gezeigten Personen ausgewählt
wurden, Erwägungen hinsichtlich einer auch geographischen Diversität bzw.
Repräsentation der bundesdeutschen Bevölkerung?
a) Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, wie viele der acht
im Video gezeigten Personen aus städtischen Regionen stammen?
b) Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, wie viele der acht
im Video gezeigten Personen aus ländlichen Regionen stammen?
c) Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, wie viele der acht
im Video gezeigten Personen aus den neuen Bundesländern stammen?
d) Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, wie viele der acht
im Video gezeigten Personen aus den alten Bundesländern stammen?
15. Wie viele Personen wurden für die Produktion des Videos „Grundrente: Eine
Frage der Gerechtigkeit“ über die acht gezeigten Personen hinaus insgesamt
befragt?
a) Wie viele der insgesamt befragten Personen äußerten sich dabei
tendenziell kritisch zum Konzept einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung?
b) Wie viele der insgesamt befragten Personen äußerten sich dabei
tendenziell unterstützend zum Konzept einer Grundrente ohne
Bedürftigkeitsprüfung?
16. An welchen Orten wurden für die Produktion des Videos „Grundrente: Eine
Frage der Gerechtigkeit“ über die Orte, an denen die acht gezeigten Personen
befragt wurden, hinaus Personen befragt?
17. Wer wählte anhand welcher Kriterien die Personen aus, die letztendlich mit
einem Statement im Video „Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ zu
sehen waren, und welche Rolle spielte dabei die Erwägung, ein
sachgerechtobjektives und ausgewogenes Meinungsspektrum, so wie es in der
bundesdeutschen Bevölkerung zum Thema Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung
vorherrscht, wiederzugeben?
18. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die acht im Video gezeigten
Personen in besonderer persönlicher Beziehung zum Bundesministerium für
Arbeit und Soziales oder einem anderen Bundesministerium stehen?
a) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es sich bei den gezeigten
Personen um Beschäftigte oder Beamte des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales handelt?
b) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es sich bei den gezeigten
Personen um Verwandte von Beschäftigten oder Beamten des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales handelt?
c) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es sich bei den gezeigten
Personen um Beschäftigte eines für die Produktion des Videos
„Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ beauftragten externen Dienstleisters
handelt?
d) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es sich bei den gezeigten
Personen um Verwandte von Beschäftigten eines für die Produktion des
Videos „Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ beauftragten externen
Dienstleisters handelt?
e) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es sich bei den gezeigten
Personen um Beschäftigte oder Beamte eines anderen
Bundesministeriums handelt?
f) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es sich bei den gezeigten
Personen um Verwandte von Beschäftigten oder Beamten eines anderen
Bundesministeriums handelt?
g) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die acht im Video
„Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ mit einem Statement gezeigten
Personen für die Verwendung ihrer Statements vom Bundesministerium für
Arbeit und Soziales oder von einem ggf. beauftragten externen Dritten ein
Honorar bzw. eine Aufwandsentschädigung erhalten haben?
19. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die acht im Video
„Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ gezeigten Personen zumindest ihrer
Kenntnis nach Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands sind?
20. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die acht im Video
„Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ gezeigten Personen zumindest ihrer
Kenntnis nach Mitglied einer Vorfeldorganisation der Sozialdemokratischen
Partei Deutschlands sind?
Berlin, den 17. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1249319.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/11975 - Online-Werbevideo des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
15. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12493
19. Wahlperiode 19.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Otto Fricke, Christian Dürr,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/11975 –
Online-Werbevideo des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur
Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Unter dem Titel „Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ veröffentlichte das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 26. Juni 2019 ein Video auf
Twitter (https://twitter.com/BMAS_Bund/status/1143917063326638081),
Facebook (www.facebook.com/BMAS.Bund/videos/901432950204240/) und
Instagram (www.instagram.com/p/BzLdqJ9iPgJ/?utm_source=ig_web_copy_link).
Das Video zeigt insgesamt acht Personen, die sich zum Thema Grundrente
äußern – teils in freien Statements, teils in Reaktion auf Fragen, die von den
Machern des Videos vermutlich vorgegeben wurden. Bemerkenswert ist dabei nach
Ansicht der Fragesteller insbesondere, dass sich alle dargestellten Personen
durchweg positiv zur Einführung einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung
äußern, obwohl erst kürzlich eine repräsentative Umfrage des
Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag des Redaktionsnetzwerks Deutschland
ergab, dass eine Mehrheit der Deutschen für eine Bedürftigkeitsprüfung bei
Einführung einer Grundrente plädiert (www.zeit.de/news/2019-03/28/
umfragemehrheit-fuer-grundrente-mit-beduerftigkeitspruefung-190328-99-574275), und
obwohl die zugehörigen Postings des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales zumindest suggerieren, dass es sich bei den dargestellten Personen um
zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger handele (https://twitter.com/BMAS_
Bund/status/1143917063326638081). Bemerkenswert ist weiterhin, dass die
Fragen, mit denen die Personen im Video konfrontiert werden, inhaltlich teils
nicht offen gestellt sind, sondern durch ihre Formulierung bereits eine
inhaltliche Tendenz nahelegen. So wird unter anderem gefragt: „Warum brauchen wir
eine Grundrente?“ und „Warum [eine Grundrente] ohne
Bedürftigkeitsprüfung?“
Dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in dieser Form über
offizielle Social-Media-Kanäle der Bundesregierung für eine Grundrente ohne
Bedürftigkeitsprüfung wirbt, ist aus Sicht der Fragesteller in mehrfacher Hinsicht
fragwürdig. So ist die Einführung einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung
innerhalb der Koalition aus CDU, CSU und SPD nicht konsentiert. Während im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD lediglich die Einführung einer
Grundrente mit Bedürftigkeitsprüfung vereinbart ist (www.cdu.de/system/tdf/
media/dokumente/koalitionsvertrag_2018.pdf?file=1), besteht die SPD nun seit
einigen Wochen abweichend davon darauf, auf die vereinbarte
Bedürftigkeitsprüfung zu verzichten. Einen entsprechenden, innerhalb der Koalition aber nicht
abgestimmten Vorstoß dazu stellten im Mai 2019 der Bundesminister für Arbeit
und Soziales, Hubertus Heil, sowie Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz,
beide SPD, öffentlich vor (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/grundrente-
diewackelige-finanzierung-von-hubertus-heil-und-olaf-scholz-a-1268628.html).
Dieser stieß wiederum auf heftige Kritik von Union und verschiedenen
Oppositionsparteien (www.spiegel.de/politik/deutschland/grundrente-cdu-kritisiert-spd-
fuer-konzept-zur-grundrente-a-1268625.html). Die Idee einer Grundrente ohne
Bedürftigkeitsprüfung bleibt nach Ansicht der Fragesteller damit in der
Konsequenz ein parteipolitisches Anliegen der SPD und ist – zumindest bislang –
keine geplante Maßnahme der Bundesregierung insgesamt. Denn es ist bis heute
weder ein Beschluss des Koalitionsausschusses zwischen CDU, CSU und SPD
zur Einführung einer solchen Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung bekannt
noch liegt ein formeller Kabinettsbeschluss oder gar eine mehrheitliche
Entscheidung des Deutschen Bundestages dazu vor.
Die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung bewegt sich stets in einem
Spannungsverhältnis zwischen dem berechtigten Anspruch der Bürgerinnen und
Bürger darauf, über die Entscheidungen und Aktivitäten der Regierung in
sachlich-objektiver Art und Weise informiert zu werden, und dem Problem, dass
Regierungsämter erstens meist mit parteipolitischen Vertretern der
Mehrheitsfraktionen im Deutschen Bundestag besetzt werden und diese zweitens –
legitimerweise – parteipolitische Vorstellungen und Programme in
Regierungshandeln umsetzen. Auf diese besondere kommunikative Situation, in der
Amtsträgerinnen und Amtsträger innerhalb der Bundesregierung einerseits zu intensiver
Kommunikation über ihr regierungspolitisches Handeln angehalten sind,
andererseits jedoch zumindest potentiell die mit ihrem Regierungsamt
einhergehende erhöhte Kommunikationsnotwendigkeit und Kommunikationsmacht zur
parteipolitischen Werbung nutzen könnten, hat das Bundesverfassungsgericht
bereits 1977 in einem Grundsatzurteil zur Öffentlichkeitsarbeit der
Bundesregierung hingewiesen (https://openjur.de/u/185031.html). Die
wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages resümierten im Hinblick auf die
wesentlichen Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht bezüglich der
verfassungsmäßig zulässigen Öffentlichkeitsarbeit von Regierungen anlegt, dass diese
Regierungsvorhaben und durchgeführte Maßnahmen mit Hilfe sachgerechter,
objektiv gehaltener Information unter Einsatz staatlicher Maßnahmen darstellen
darf, dass sie dabei aber eine besondere Pflicht zur parteipolitischen Neutralität
habe (www.bundestag.de/resource/blob/407370/e01799153bff14141a9891c45
0b04575/wd-3-453-07-pdf-data.pdf).
Da es sich bei der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in den
sozialen Netzwerken beworbenen Einführung einer Grundrente ohne
Bedürftigkeitsprüfung, wie oben dargelegt, weder um eine durchgeführte Maßnahme der
Bundesregierung noch um ein von der Bundesregierung formell beschlossenes
Vorhaben handelt, stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage nach
Begründbarkeit, Genese und Zulässigkeit des am 26. Juni 2019 veröffentlichten
Werbevideos zur Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung.
1. Handelt es sich bei der im Video „Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beworbenen Position, nach
der die Einführung einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung notwendig
sei, um eine gemeinsame und abgestimmte Position bzw. ein gemeinsames
und abgestimmtes Vorhaben der Bundesregierung insgesamt?
a) Falls ja, seit wann ist dies die gemeinsame Position der Bundesregierung?
b) Falls nein, welche Bundesministerien teilen die im Video beworbene
Position des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, und welche nicht?
Über die konkrete Ausgestaltung einer Grundrente wird innerhalb der
Bundesregierung derzeit diskutiert. Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung
ist noch nicht abgeschlossen.
2. Wer traf innerhalb des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die
Entscheidung, das Video „Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ zu
produzieren?
Die Entscheidung traf die Leiterin des Kommunikationsstabes im
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
3. Wann wurde innerhalb des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die
Entscheidung getroffen, das Video „Grundrente: Eine Frage der
Gerechtigkeit“ zu produzieren?
Die Entscheidung wurde am 24. Mai 2019 getroffen.
4. Inwiefern spielten bei der Entscheidungsfindung zur Produktion des Videos
„Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ Erwägungen hinsichtlich der
vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit
der Bundesregierung eine Rolle?
a) Durch welche konkreten Maßnahmen wurde in diesem Zusammenhang
sichergestellt, dass dem Gebot parteipolitischer Neutralität gefolgt wird?
b) Durch welche konkreten Maßnahmen wurde in diesem Zusammenhang
sichergestellt, dass dem Gebot der sachlich und objektiv gehaltenen
Information über Maßnahmen der Bundesregierung insgesamt gefolgt
wird?
Die Öffentlichkeitsarbeit orientiert sich grundsätzlich an den Parametern des
genannten Urteils aus dem Jahr 1977 zu den Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit
der Bundesregierung (BVerfGE 44, 125 (148 ff.); 63, 230 (242 ff.) vom 2. März
1977).
5. Kannte der Sprecher der Bundesregierung, Staatssekretär Steffen Seibert,
das Video „Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ vor dessen
Veröffentlichung?
a) Falls ja, wie hat er sich zur geplanten Veröffentlichung des Videos
positioniert, und was waren die Gründe für seine Position?
b) Falls nein, warum nicht?
Nein. Die Öffentlichkeitsarbeit der Ressorts wird von diesen in eigener
Verantwortung gestaltet.
6. Kannte der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, das
Video „Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ vor dessen
Veröffentlichung?
a) Falls ja, wie hat er sich zur geplanten Veröffentlichung des Videos
positioniert, und was waren die Gründe für seine Position?
b) Falls nein, warum nicht?
Dem Bundesminister Hubertus Heil sind grundsätzlich die Schwerpunkte der
Öffentlichkeitsarbeit bekannt. Über detaillierte Einzelschritte wird er nicht
unterrichtet.
7. Durch wen wurde das Video „Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“
produziert?
a) Erfolgte die Produktion innerhalb des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales?
b) Wurde der Auftrag zur Produktion an einen externen Dienstleister,
beispielsweise eine Werbeagentur, vergeben, und falls ja, an welchen
externen Dienstleister?
Das Video wurde von der Rahmenvertragsagentur des BMAS für Social Media,
der Ressourcenmangel GmbH, produziert.
8. Wie hoch waren die Kosten für Konzeption und Produktion des Videos
„Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ (bitte nach Ausgabepositionen
aufschlüsseln)?
Der Videodreh kostete 720 Euro, die Redaktion im Rahmen der Postproduktion
450 Euro und der Video-Schnitt 975 Euro.
9. Über welche medialen Kanäle wurde das Video „Grundrente: Eine Frage der
Gerechtigkeit“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im
Einzelnen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht oder beworben?
Das Video wurde über die Kanäle Twitter, Facebook und Instagram
veröffentlicht.
10. Über welche medialen Kanäle wurde das Video „Grundrente: Eine Frage der
Gerechtigkeit“ durch andere Bundesministerien als das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales der Öffentlichkeit zugänglich gemacht oder
beworben?
Soweit dem BMAS bekannt ist, wurde das Video durch kein anderes
Bundesministerium der Öffentlichkeit zugänglich gemacht oder beworben.
11. Wurde das Video „Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ über die
Facebook-, Twitter- oder Instagram-Seite des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales mit Hilfe bezahlter Werbung über die organische Reichweite
hinaus zusätzlich beworben, und falls ja, wie viel Geld wendete die
Bundesregierung hierfür auf welchen Plattformen auf?
Das Video wurde auf Twitter, Facebook und Instagram mit je 350 Euro zusätzlich
beworben.
12. Wurden die befragten Personen zufällig ausgewählt?
a) Falls ja, wie genau wurde diese Zufallsauswahl sichergestellt?
b) Falls nein, warum wurde keine Zufallsauswahl vorgenommen, und nach
welchen Kriterien wurden die dargestellten Personen stattdessen
ausgewählt?
Ja. Die Personen wurden zufällig ausgewählt. Es wurden jüngere und ältere
Personen gefragt und darauf geachtet, dass sowohl Frauen als auch Männer zu Wort
kommen.
13. An welchem Ort und zu welcher Zeit wurden die acht im Video „Grundrente:
Eine Frage der Gerechtigkeit“ gezeigten und befragten Personen befragt?
Alle Personen wurden im Treptower Park, Berlin befragt. Die Befragungen
fanden am 29. Mai 2019 und am 19. Juni 2019 jeweils zwischen 15 und 18 Uhr statt.
14. Welche Rolle spielten bei der Auswahl des Ortes, an dem die acht im Video
„Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ gezeigten Personen ausgewählt
wurden, Erwägungen hinsichtlich einer auch geographischen Diversität bzw.
Repräsentation der bundesdeutschen Bevölkerung?
a) Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, wie viele der acht
im Video gezeigten Personen aus städtischen Regionen stammen?
b) Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, wie viele der acht
im Video gezeigten Personen aus ländlichen Regionen stammen?
c) Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, wie viele der acht
im Video gezeigten Personen aus den neuen Bundesländern stammen?
d) Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, wie viele der acht
im Video gezeigten Personen aus den alten Bundesländern stammen?
Es wurde ein Ort gewählt, an dem sich typischerweise sowohl ältere als auch
jüngere Personen sowie Frauen und Männer aufhalten. Darüber hinaus liegen der
Bundesregierung keine Kenntnisse vor.
15. Wie viele Personen wurden für die Produktion des Videos „Grundrente: Eine
Frage der Gerechtigkeit“ über die acht gezeigten Personen hinaus insgesamt
befragt?
a) Wie viele der insgesamt befragten Personen äußerten sich dabei
tendenziell kritisch zum Konzept einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung?
b) Wie viele der insgesamt befragten Personen äußerten sich dabei
tendenziell unterstützend zum Konzept einer Grundrente ohne
Bedürftigkeitsprüfung?
Es wurden sechs weitere Personen befragt. Von den insgesamt 14 Befragten
äußerten sich zwölf Personen unterstützend zum Konzept einer Grundrente ohne
Bedürftigkeitsprüfung. Zwei Personen äußerten sich tendenziell kritisch.
16. An welchen Orten wurden für die Produktion des Videos „Grundrente: Eine
Frage der Gerechtigkeit“ über die Orte, an denen die acht gezeigten Personen
befragt wurden, hinaus Personen befragt?
Es fanden an keinem weiteren Ort Befragungen statt.
17. Wer wählte anhand welcher Kriterien die Personen aus, die letztendlich mit
einem Statement im Video „Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ zu
sehen waren, und welche Rolle spielte dabei die Erwägung, ein
sachgerechtobjektives und ausgewogenes Meinungsspektrum, so wie es in der
bundesdeutschen Bevölkerung zum Thema Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung
vorherrscht, wiederzugeben?
Die Auswahl fand anhand der Kriterien Verständlichkeit, Kürze der Aussagen
sowie gute Ton- und Bildqualität statt. Darüber hinaus wurde darauf geachtet,
dass im Video ältere und jüngere Menschen sowie Frauen und Männer zu Wort
kommen.
18. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die acht im Video gezeigten
Personen in besonderer persönlicher Beziehung zum Bundesministerium für
Arbeit und Soziales oder einem anderen Bundesministerium stehen?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Kenntnisse vor.
a) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es sich bei den gezeigten
Personen um Beschäftigte oder Beamte des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales handelt?
Die Bundesregierung kann dies ausschließen.
b) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es sich bei den gezeigten
Personen um Verwandte von Beschäftigten oder Beamten des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales handelt?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Kenntnisse vor.
c) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es sich bei den gezeigten
Personen um Beschäftigte eines für die Produktion des Videos
„Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ beauftragten externen Dienstleisters
handelt?
Die Bundesregierung kann dies ausschließen.
d) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es sich bei den gezeigten
Personen um Verwandte von Beschäftigten eines für die Produktion des
Videos „Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ beauftragten externen
Dienstleisters handelt?
e) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es sich bei den gezeigten
Personen um Beschäftigte oder Beamte eines anderen
Bundesministeriums handelt?
f) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es sich bei den gezeigten
Personen um Verwandte von Beschäftigten oder Beamten eines anderen
Bundesministeriums handelt?
Die Fragen 18d bis 18f werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen dazu keine Kenntnisse vor.
g) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die acht im Video
„Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ mit einem Statement gezeigten
Personen für die Verwendung ihrer Statements vom Bundesministerium für
Arbeit und Soziales oder von einem ggf. beauftragten externen Dritten ein
Honorar bzw. eine Aufwandsentschädigung erhalten haben?
Die Bundesregierung kann dies ausschließen.
19. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die acht im Video
„Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ gezeigten Personen zumindest ihrer
Kenntnis nach Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands sind?
20. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die acht im Video
„Grundrente: Eine Frage der Gerechtigkeit“ gezeigten Personen zumindest ihrer
Kenntnis nach Mitglied einer Vorfeldorganisation der Sozialdemokratischen
Partei Deutschlands sind?
Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet.
Es liegen hierzu keine Kenntnisse vor.
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ISSN 0722-8333]