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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Antragsbearbeitung in der Bundesbeihilfe (Abteilungsverfügung 2019/1)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
12.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1198129.07.2019
Antragsbearbeitung in der Bundesbeihilfe (Abteilungsverfügung 2019/1)
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11981
19. Wahlperiode 29.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Ulrike Schielke-Ziesing,
Dr. Christian Wirth, Jörg Schneider, Martin Sichert, Dr. Gottfried Curio,
Martin Hess und der Fraktion der AfD
Antragsbearbeitung in der Bundesbeihilfe (Abteilungsverfügung 2019/1)
Die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) regelt die Gewährung von Beihilfen in
Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen von Beamtinnen und Beamten sowie von
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern (vgl. https://bit. ly/
2X3utPo). Ob und inwiefern ein Beihilfeanspruch besteht, d. h. die
Beihilfefähigkeit beantragter Leistungen und Aufwendungen gemäß BBhV gegeben ist,
unterliegt der sorgfältigen Prüfung unter Maßgabe der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zur Bundesbeihilfeverordnung (BBhVVwV) vom 26. Juni 2017 (vgl.
https://bit.ly/2INFnVm).
Beträchtliche Antragssteigerungen, wiederholte flächendeckende IT-Ausfälle
sowie hohe Krankenstände haben bei den zuständigen Stellen zu enormen
Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung und damit verbundenen
Bearbeitungsrückständen geführt, welche der verfassungsrechtlichen Schutz- und Fürsorgepflicht
des Dienstherrn gemäß Artikel 33 Absatz 4 des Grundgesetzes gegenüber
Beamten und ihren Familien zuwiderläuft.
Zur Behebung der vorgenannten Missstände in der Beihilfebearbeitung hat die
Behördenleitung am 19. März 2019 die Abteilungsverfügung 2019/1 zur
Risikoorientierten Bearbeitung von Beihilfeanträgen in der Bundesbeihilfe erlassen
(vgl. Antwortschreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
an die Fragesteller vom 18. Juni 2019, Aktenzeichen: ZII4-13002/4#1996). Im
Rahmen der Abteilungsverfügung wurde zum Zwecke beschleunigter Verfahren
u. a. für gewisse Kostenarten eine eingeschränkte Belegprüfung angeordnet.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufgaben,
Zuständigkeiten und Prozesse im Bereich der Bundesbeihilfe in den letzten Jahren
verändert, und wie hat die Bundesregierung diese Veränderungen im Sinne
einer zielgerichteten und nachhaltigen Organisationsentwicklung gesteuert?
2. Sind der Bundesregierung für den Zeitraum der letzten drei Jahre Missstände
bzw. Bearbeitungsfehler im Bereich der Bundesbeihilfe und insbesondere
beim Behilfeantragswesen bekannt?
a) Wenn ja, welche Missstände bzw. Bearbeitungsfehler traten auf?
b) Wenn ja, was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe bzw.
Ursachen hierfür?
c) Wenn ja, wann und durch wen wurde die Bundesregierung über die
Missstände bzw. Bearbeitungsfehler informiert?
d) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wurden wann und durch wen zur
Beseitigung der Missstände ergriffen?
e) Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen wird eine qualitative und
mit den gesetzlichen Vorschriften konforme Beihilfebearbeitung
sichergestellt?
3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Summe der Beihilfen
in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die Zahlen jeweils für die Jahre
2010 bis 2019 sowie die absoluten und relativen Veränderungen zum Vorjahr
angeben)?
4. Welcher finanzielle Mehraufwand ist nach Schätzung der Bundesregierung
mit der Umsetzung der Abteilungsverfügung 2019/1 verbunden (bitte
insgesamt sowie jeweils für die Monate seit Anordnung der Abteilungsverfügung
auflisten)?
5. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der
Abteilungsverfügung 2019/1 ggf. Teile der Bundesbeihilfeverordnung oder
Teile des Sozialgesetzbuches (SGB) oder aber andere geltende
Rechtsvorschriften zeitweise oder dauerhaft ignoriert bzw. missachtet?
a) Wenn ja, wie oft kam es zur Missachtung geltender Gesetze oder
Rechtsvorschriften?
b) Wenn ja, welche Rechtsvorschriften konkret wurden ignoriert bzw.
missachtet, und welche rechtlichen und finanziellen Konsequenzen hat dies
für den Bund (sofern möglich, bitte die Zahlen jeweils für die Monate seit
Anordnung der Abteilungsverfügung auflisten)?
c) Wenn ja, wie und durch wen hat die Bundesregierung hiervon Kenntnis
erlangt?
d) Wenn ja, wie hat die Bundesregierung nach Kenntnisnahme auf die
Missachtung geltender Gesetze oder Rechtsvorschriften reagiert?
e) Wenn ja, gab es infolge der Missachtung geltender Gesetze und
Rechtsvorschriften dienstrechtliche Konsequenzen, und wenn ja, welche
Konsequenzen waren das, und in welchem Umfang?
6. Wurde vonseiten jener in der Beihilfebearbeitung tätigen
Behördenmitarbeiter gegen die Abteilungsverfügung 2019/1 bzw. damit verbundene
Arbeitsprozesse remonstriert?
a) Wenn ja, wie viele Behördenmitarbeiter haben gegen die
Abteilungsverfügung 2019/1 bzw. damit verbundene Arbeitsprozesse remonstriert?
b) Wenn ja, wie wurde seitens der Bundesregierung auf die Remonstration
von Behördenmitarbeitern in der Beihilfebearbeitung reagiert?
7. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der
risikoorientierten Bearbeitung von Beihilfeanträgen reguläre Prüfregeln übergangen bzw.
ignoriert?
a) Wenn ja, welche regulären Prüfregeln wurden für die Dauer welchen
Zeitraums übergangen bzw. ignoriert?
b) Wenn ja, welche zusätzlichen Kosten sind nach Schätzung der
Bundesregierung dadurch entstanden?
8. Traten nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der
risikoorientierten Beihilfebearbeitung insbesondere im Bereich der
risikoorientierten Belegprüfung Probleme bzw. Prüfungsfehler auf?
a) Wenn ja, welche Prüfungsfehler traten in welchem Umfang auf (bitte die
betroffenen Kostenarten sowie die dazugehörigen Erstattungsbeträge
jeweils einzeln und in der Gesamtsumme auflisten)?
b) Wenn ja, welche Kostenarten erwiesen sich als besonders fehlerträchtig?
c) Wenn ja, in wie vielen Fällen wurden Leistungen erstattet, die nicht oder
nicht in voller Höhe beihilfefähig waren (bitte die Fallzahlen sowie die
dazugehörigen Erstattungsbeträge seit Anordnung der risikoorientierten
Beihilfebearbeitung auflisten)?
d) Wenn ja, wie hoch ist die Fehlerquote der risikoorientierten
Beihilfebearbeitung bzw. risikoorientierten Belegprüfung seit deren Anordnung (bitte
die Werte jeweils für die Monate seit Anordnung der risikoorientierten
Beihilfebearbeitung aufführen)?
e) Wenn ja, wie hoch beziffert die Bundesregierung den finanziellen
Schaden, der durch fehlerhafte Beleg- bzw. Rechnungsprüfungen sowie durch
Erstattungen nicht beihilfefähiger Leistungen im Rahmen der
risikoorientierten Beihilfebearbeitung bislang entstanden ist?
9. Durch welche Maßnahmen wird nach Kenntnis der Bundesregierung ein
umfassendes Qualitätsmanagement bei der Prüfung der Beihilfefähigkeit von
eingereichten Rechnungen bzw. Belegen im Rahmen der risikoorientierten
Beihilfebearbeitung gewährleistet?
10. Inwiefern wird eine sorgfältige und detaillierte Prüfung der Beihilfefähigkeit
beantragter Leistungen gemäß Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
sichergestellt, und durch welche konkreten Maßnahmen wird potenziellen
Prüfungsfehlern präventiv entgegengewirkt?
11. Kam es im Rahmen der Übernahme von Beihilfestellen der Bundeswehr in
das Bundesverwaltungsamt nach Kenntnis der Bunderegierung zu
Problemen bei der Beihilfebearbeitung (z. B. ein nicht zu bewältigender
Aufgabenaufwuchs, hoher Krankenstand, Prüfungslücken etc.)?
a) Wenn ja, wie hat die Bundesregierung auf den spezifischen
Aufgabenaufwuchs in der Bundesbeihilfe reagiert?
b) Wenn ja, inwiefern und durch welche konkreten Maßnahmen wurden die
zuständigen Stellen zur Bewältigung der Aufgaben ertüchtigt?
c) Wenn ja, inwiefern kann die gegenwärtige personelle und materiell-
technische Ausstattung der mit der Beihilfebearbeitung befassten Stellen als
aufgabenadäquat bezeichnet werden?
d) Wenn ja, konnten und können die regulären Bearbeitungszeiten
eingehalten werden?
e) Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen stellt der Dienstherr in
Zeiten einer gesteigerten Arbeitsbelastung den Gesundheitsschutz gemäß
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber den Mitarbeitern in der
Beihilfebearbeitung sicher?
12. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle
Antragsbestand bzw. das Jahresantragshoch, und kam es in den Jahren 2000 bis 2019
zu signifikanten Antragssteigerungen?
a) Wenn ja, in welchem Umfang kam es in o. g. Zeitraum zu
Antragssteigerungen und warum (bitte jeweils die absoluten Zahlen sowie die relativen
Veränderungen zum Vorjahr angeben)?
b) Wenn ja, wie wurde seitens der Bundesregierung organisatorisch und
personell auf die Antragssteigerungen reagiert?
13. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der
Bearbeitungsrückstand bei Beihilfeanträgen sowohl vor als auch nach der Anordnung von
Abteilungsverfügung 2019/1, und wie viele Anträge sind derzeit noch
unbearbeitet (bitte auch die Fallzahlen für die Jahre 2000 bis 2019 sowie den
Jahresdurchschnitt 2018 angeben)?
14. Konnte mit Anordnung der Abteilungsverfügung 2019/1 der
Bearbeitungsrückstand bei Beihilfeanträgen signifikant gemindert werden?
Wenn ja, wie viele unbearbeitete Anträge konnten in welchem Zeitraum
abschließend bearbeitet werden (bitte die absoluten und relativen
Veränderungen jeweils für die Monate nach Anordnung der Abteilungsverfügung
angeben)?
15. Wie viele Widersprüche gab es gegen Beihilfebescheide, und wie vielen
Widersprüchen wurde stattgegeben (bitte absolute und relative Zahlen für die
Jahre 2000 bis 2019 auflisten)?
16. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung
a) die minimale Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen,
b) die maximale Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen, und
c) die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen durch das
Bundesverwaltungsamt, und welche Bearbeitungszeiten bzw. -fristen sind
rechtlich oder durch interne Anweisungen vorgegeben?
17. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Krankenstand unter den
Mitarbeitern in der Beihilfebearbeitung (bitte die absoluten und relativen
Zahlen jeweils einzeln für die Halbjahre von 2000 bis 2019 angeben)?
18. Wie oft kam es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten drei Jahren
zu IT-Ausfällen im Rahmen der Beihilfebearbeitung, und welche
Verfahrensabläufe und Abteilungen waren in welchem Ausmaß hiervon betroffen?
19. Welche technischen Möglichkeiten zur Umsetzung einer effektiveren und
schnelleren Beihilfebearbeitung stehen nach Kenntnis der Bundesregierung
aktuell zur Verfügung?
20. Wann, und in welchen Referaten wurde die Abteilungsverfügung 2019/1
durch wen ganz oder in Teilen zurückgenommen, und mit welcher
Begründung geschah dies?
21. Konnte mithilfe der Abteilungsverfügung 2019/1 das intendierte Ziel einer
schnelleren bzw. effektiveren Antragsbearbeitung erreicht werden?
Wenn ja, welche organisatorischen Schlussfolgerungen zieht die
Behördenleitung hieraus, und aufgrund welcher Daten?
Wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 10. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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