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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Überblick über Straf- und Gewalttaten unter Bezugnahme auf den "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) seit Juni 2018
(insgesamt 12 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
14.08.2019
Antwortdauer
15 Tage
Aktualisiert
19.11.2024
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1201330.07.2019
Überblick über Straf- und Gewalttaten unter Bezugnahme auf den "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) seit Juni 2018
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12013
19. Wahlperiode 30.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke,
Amira Mohamed Ali, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Petra Pau,
Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der
Fraktion DIE LINKE.
Überblick über Straf- und Gewalttaten unter Bezugnahme auf den
„Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) seit Juni 2018
Anlässlich der Urteilsverkündung im „NSU-Prozess“ vor dem Oberlandesgericht
in München und aufgrund der ungebrochenen Verherrlichung der rassistischen
Mord- und Sprengstoffanschlagsserie des Nationalsozialistischen Untergrunds
(NSU) in neonazistischen Kreisen sind eine aktuelle Bestandsaufnahme und
ein Überblick zu der Anzahl der Straf- und Gewalttaten mit NSU-Bezug
notwendig (vgl. Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksachen 18/9541, 18/5751, 18/4162,
18/2166 und 19/3736). In der Neonaziszene wird u. a. Ralf Wohlleben, der
Waffenbeschaffer des NSU, glorifiziert. Regelmäßig treten Neonazis auf
Demonstrationen mit „Freiheit für Wolle“ T-Shirt öffentlich in Erscheinung. Die extrem
rechte „Gefangenenhilfe“ verkauft die T-Shirts auch auf Rechtsrock-Konzerten
wie beim „Rock gegen Überfremdung“ 2017 in Themar, zu dem 6 000 Neonazis
kamen. Im Internet schreibt die Szene zu Wohlleben: „Wolle ist nach wie vor in
unserer Mitte und er wird dort auch bleiben. […] Wir wollen diese Wut bis zum
Hass steigern!“ (vgl. www.taz.de/!5377688). Außerdem wurden Denkmäler
geschändet, die an die NSU-Morde und -Anschläge erinnern. In Zwickau zerstörten
Unbekannte 2016 mehrmals Kunstinstallationen und in Rostock wurde 2017 und
2018 der Gedenkort für Mehmet Turgut mit Farbe beschmiert (vgl. https://sternen
dekorateure.wordpress.com/2016/11/06/attacken-auf-zwickauer-gedenkbaenke,
www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Rostock/Rostock-stellt-sich-rechtem-
Terrorentgegen2, www.sueddeutsche.de/news/politik/extremismus---rostock-
erneutmahnmal-fuer-nsu-opfer-turgut-inrostock-beschmiert-dpa.urn-newsml-dpa-com-
20090101-180219-99-144929). Zuletzt wurden u. a. die Drohbriefe gegen die
Rechtsanwältin Basay-Yildiz, die im NSU-Prozess einige Nebenkläger vertreten
hatte, sowie eine bisher nicht endende Reihe von Drohungen gegen
unterschiedliche Personen bzw. Organisationen, aber auch öffentliche Einrichtungen unter
dem Kürzel „NSU 2.0“ bekannt (www.faz.net/aktuell/politik/inland/nsu-2-0-
infrankfurt-rechtsextreme-drohen-einer-anwaeltin-15944675.html; www.belltower.
news/nsu2-0-wehrmacht-und-staatsstreichorchester-weitere-rechtsextreme-droh
mails-trotz-festnahme-83905/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Straf- und Gewalttaten sind dem Bundeskriminalamt und/
oder dem Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums
(GETZ) seit dem 1. Juni 2018 bekannt geworden, bei denen die
mutmaßlichen Täterinnen und Täter auf den „Nationalsozialistischen Untergrund“
und/oder auf die rassistische Mordserie an neun migrantischen
Kleinunternehmern bzw. auf den Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter Bezug
nehmen (bitte nach Jahr, Tatdatum, Tatort, Bundesland, Delikt und Anzahl
der Tatbeteiligten aufschlüsseln)?
2. Bei wie vielen der dem BKA und/oder dem GETZ bekannt gewordenen
Straftaten, bei denen die mutmaßlichen Täterinnen und Täter auf den
„Nationalsozialistischen Untergrund“ und/oder auf die rassistische Mordserie an
neun migrantischen Kleinunternehmern bzw. auf den Mord an der Polizistin
Michèle Kiesewetter Bezug nehmen, handelt es sich um Gewalttaten (bitte
nach Tatort, Tatdatum, Bundesland und Delikt aufschlüsseln)?
3. Bei wie vielen der dem BKA und/oder dem GETZ bekannt gewordenen
Straftaten, bei denen die mutmaßlichen Täterinnen und Täter auf den
„Nationalsozialistischen Untergrund“ und/oder auf die rassistische Mordserie an
neun migrantischen Kleinunternehmern bzw. auf den Mord an der Polizistin
Michèle Kiesewetter Bezug nehmen, handelt es sich um Propagandadelikte
(bitte nach Tatort, Tatdatum, Bundesland und Delikt aufschlüsseln)?
4. Wie viele der dem BKA und/oder dem GETZ bekannt gewordenen
Straftaten, bei denen die mutmaßlichen Täterinnen und Täter auf den
„Nationalsozialistischen Untergrund“ und/oder auf die rassistische Mordserie an neun
migrantischen Kleinunternehmern bzw. auf den Mord an der Polizistin
Michèle Kiesewetter Bezug nehmen, richteten sich gegen Migranten,
Flüchtlinge oder von Rassismus betroffene Personen und/oder deren Wohnhäuser,
Ladengeschäfte und Unterkünfte (bitte nach Tatort, Tatdatum, Bundesland,
Delikt und Anzahl der tatbeteiligten Frauen und Männer aufschlüsseln)?
5. In wie vielen der dem BKA und/oder dem GETZ bekannt gewordenen
Straftaten, bei denen die mutmaßlichen Täterinnen und Täter auf den
„Nationalsozialistischen Untergrund“ und/oder auf die rassistische Mordserie an neun
migrantischen Kleinunternehmern bzw. auf den Mord an der Polizistin
Michèle Kiesewetter Bezug nehmen, ist es bislang zu einer Verurteilung von
Tatbeteiligten gekommen (bitte nach Tatort, Tatdatum, Bundesland, Urteil
und zuständigem Gericht aufschlüsseln)?
6. In wie vielen der dem BKA und/oder dem GETZ bekannt gewordenen
Straftaten, bei denen die mutmaßlichen Täterinnen und Täter auf den
„Nationalsozialistischen Untergrund“ und/oder auf die rassistische Mordserie an neun
migrantischen Kleinunternehmern bzw. auf den Mord an der Polizistin
Michèle Kiesewetter Bezug nehmen, ist es bislang zu Freisprüchen von
Angeklagten gekommen (bitte nach Tatort, Tatdatum, Bundesland, Urteil und
zuständigem Gericht aufschlüsseln)?
7. In wie vielen der dem BKA und/oder dem GETZ bekannt gewordenen
Straftaten, bei denen die mutmaßlichen Täterinnen und Täter auf den
„Nationalsozialistischen Untergrund“ und/oder auf die rassistische Mordserie an neun
migrantischen Kleinunternehmern bzw. auf den Mord an der Polizistin
Michèle Kiesewetter Bezug nehmen, sind nach Erkenntnissen der
Bundesregierung Bezüge zu neonazistischen Kameradschaften, Vereinigungen oder
Parteien erkennbar (bitte nach Tatort, Tatdatum, Bundesland, Name der
jeweiligen Neonazi-Kameradschaft, Vereinigung und Partei aufschlüsseln)?
8. In wie vielen der dem BKA und/oder dem GETZ bekannt gewordenen
Straftaten, bei denen die mutmaßlichen Täterinnen und Täter auf den
„Nationalsozialistischen Untergrund“ und/oder auf die rassistische Mordserie an neun
migrantischen Kleinunternehmern bzw. auf den Mord an der Polizistin
Michèle Kiesewetter Bezug nehmen, haben Staatsanwaltschaften nach
Kenntnis der Bundesregierung Ermittlungsverfahren wegen Werbung für
eine terroristische Vereinigung nach § 129a Absatz 5 Satz 2 des
Strafgesetzbuches (StGB) eingeleitet (bitte nach Tatort, Tatdatum, Bundesland und
zuständiger Staatsanwaltschaft aufschlüsseln)?
9. In wie vielen Fällen haben Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder
bei Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten seit dem 1. Januar 2012
Waffen, Sprengstoffe, Sprengkörper und Hinweise auf Planungen und
Durchführungen von Wehrsportübungen gefunden sowie Hinweise
feststellen können, dass sich diese Personen ausdrücklich auf den
„Nationalsozialistischen Untergrund“ und/oder auf die rassistische Mordserie an neun
migrantischen Kleinunternehmern bzw. auf den Mord an der Polizistin Michèle
Kiesewetter beziehen (bitte einzeln nach Datum, Ort, Bundesland, Art der
Waffen bzw. Sprengstofffunde und Wehrsportübung auflisten)?
10. Inwieweit ist GETZ mit Straf- und Gewalttaten befasst, bei denen sich die
Täterinnen und Täter auf die Taten des NSU und den NSU beziehen, und
inwieweit hat sich das GETZ in den einzelnen Fällen mit den mutmaßlichen
Tätern und deren Umfeld beschäftigt, und konnten hier Tendenzen zu einer
Radikalisierung und zur Debatte über terroristische Ansätze festgestellt
werden (bitte einzeln auflisten)?
11. In wie vielen Fällen haben Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder
bei Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten seit dem 1. Januar 2012
feststellen können, dass diese Personen in Netzwerken und Gruppierungen
operieren bzw. neue Netzwerke und Gruppierungen bilden, die sich positiv
auf die rassistische Mordserie an neun migrantischen Kleinunternehmern
bzw. auf den Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter beziehen (bitte
einzeln, auch nach Bundesländern, auflisten)?
12. In wie vielen Fällen haben Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder
bei rechtsextremen, rassistischen Netzwerken und Gruppierungen mit
internationalen Beziehungen feststellen können, dass diese sich positiv auf die
rassistische Mordserie an neun migrantischen Kleinunternehmern bzw. auf
den Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter beziehen (bitte einzeln, auch
nach Bundesländern, auflisten)?
Berlin, den 15. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1237514.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12013 - Überblick über Straf- und Gewalttaten unter Bezugnahme auf den "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) seit Juni 2018
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 9. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12375
19. Wahlperiode 14.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/12013 –
Überblick über Straf- und Gewalttaten unter Bezugnahme auf den
„Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) seit Juni 2018
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Anlässlich der Urteilsverkündung im „NSU-Prozess“ vor dem
Oberlandesgericht in München und aufgrund der ungebrochenen Verherrlichung der
rassistischen Mord- und Sprengstoffanschlagsserie des Nationalsozialistischen
Untergrunds (NSU) in neonazistischen Kreisen sind eine aktuelle Bestandsaufnahme
und ein Überblick zu der Anzahl der Straf- und Gewalttaten mit NSU-Bezug
notwendig (vgl. Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksachen 18/9541, 18/5751, 18/4162,
18/2166 und 19/3736). In der Neonaziszene wird u. a. Ralf Wohlleben, der
Waffenbeschaffer des NSU, glorifiziert. Regelmäßig treten Neonazis auf
Demonstrationen mit „Freiheit für Wolle“ T-Shirt öffentlich in Erscheinung. Die extrem
rechte „Gefangenenhilfe“ verkauft die T-Shirts auch auf Rechtsrock-Konzerten
wie beim „Rock gegen Überfremdung“ 2017 in Themar, zu dem 6 000 Neonazis
kamen. Im Internet schreibt die Szene zu Wohlleben: „Wolle ist nach wie vor
in unserer Mitte und er wird dort auch bleiben. […] Wir wollen diese Wut bis
zum Hass steigern!“ (vgl. www.taz.de/!5377688). Außerdem wurden
Denkmäler geschändet, die an die NSU-Morde und -Anschläge erinnern. In Zwickau
zerstörten Unbekannte 2016 mehrmals Kunstinstallationen und in Rostock
wurde 2017 und 2018 der Gedenkort für Mehmet Turgut mit Farbe beschmiert
(vgl. https://sternendekorateure.wordpress.com/2016/11/06/attacken-auf-zwickauer-
gedenkbaenke, www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Rostock/Rostock-stellt-
sichrechtem-Terror-entgegen2, www.sueddeutsche.de/news/politik/extremismus---
rostock-erneut-mahnmal-fuer-nsu-opfer-turgut-inrostock-beschmiert-dpa.urn-
newsmldpa-com-20090101-180219-99-144929). Zuletzt wurden u. a. die Drohbriefe
gegen die Rechtsanwältin Basay-Yildiz, die im NSU-Prozess einige Nebenkläger
vertreten hatte, sowie eine bisher nicht endende Reihe von Drohungen gegen
unterschiedliche Personen bzw. Organisationen, aber auch öffentliche
Einrichtungen unter dem Kürzel „NSU 2.0“ bekannt (www.faz.net/aktuell/politik/inland/
nsu-2-0-in-frankfurt-rechtsextreme-drohen-einer-anwaeltin-15944675.html; www.
belltower.news/nsu2-0-wehrmacht-und-staatsstreichorchester-weitere-
rechtsextremedrohmails-trotz-festnahme-83905/).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Dem Bundeskriminalamt (BKA) werden im Rahmen des so genannten
Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-
PMK) Straftaten gemeldet, die seitens der zuständigen Landespolizei als
politisch motiviert bewertet werden. Vor dem Hintergrund, dass im Rahmen des
KPMD-PMK kein eigenständiges Themenfeld „Nationalsozialistischer
Untergrund (NSU)“ existiert, wird im Rahmen der statistischen Erfassung im BKA das
Kürzel „NSU“ in das Sachverhaltsfeld eingefügt, soweit aus der entsprechenden
Kriminaltaktischen Anfrage (KTA-PMK), mit welcher der Sachverhalt durch das
jeweilige Land dem BKA übermittelt wird, ein entsprechender Zusammenhang
erkennbar ist. Dieser Zusammenhang bezieht sich aber nicht nur auf Straftaten im
Sinne der Fragestellung („bei denen die mutmaßlichen Täter und Täterinnen auf
den ‚Nationalsozialistischen Untergrund‘ und/oder auf die rassistische Mordserie
an neun migrantischen Kleinunternehmern Bezug nehmen“), sondern auf jegliche
Straftaten mit der Thematik NSU.
Die dargestellten Fallzahlen beruhen auf einer Recherche nach den Stichworten
„NSU“ und „Nationalsozialistischer Untergrund“ im Sachverhaltsfeld. Seit dem
1. Januar 2014 wurden im Rahmen der statistischen Erfassung im BKA die
Unterthemen „gegen Asylunterkünfte“, „Unterbringung von Asylbewerbern“ und
„gegen Asylbewerber/Flüchtlinge“ eingerichtet. Dies ist zur Beantwortung der
Frage 4 relevant.
Beim Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur
Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus (GETZ-R) handelt es sich um ein
Kooperationsforum der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder. Die im
Kooperationsforum vertretenen Behörden handeln im Rahmen ihrer jeweiligen
Zuständigkeiten nach den geltenden gesetzlichen Grundlagen. Das GETZ-R ist
keine eigene Behörde mit eigenen Zuständigkeiten und führt in Folge dessen z. B.
auch keine eigenen Ermittlungsverfahren.
1. Wie viele Straf- und Gewalttaten sind dem Bundeskriminalamt und/
oder dem Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums
(GETZ) seit dem 1. Juni 2018 bekannt geworden, bei denen die
mutmaßlichen Täterinnen und Täter auf den „Nationalsozialistischen Untergrund“
und/oder auf die rassistische Mordserie an neun migrantischen
Kleinunternehmern bzw. auf den Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter Bezug
nehmen (bitte nach Jahr, Tatdatum, Tatort, Bundesland, Delikt und Anzahl
der Tatbeteiligten aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind 99 Fälle aus allen Phänomenbereichen
der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) durch den Kriminalpolizeilichen
Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) erfasst,
in denen sich Personen auf den „NSU“ bezogen. Dem BKA werden dabei im
Rahmen des so genannten KPMD-PMK Straftaten gemeldet, die seitens der
zuständigen Landespolizei als politisch motiviert bewertet werden. Von diesen
insgesamt 99 Fällen wurden 35 Fälle dem Phänomenbereich PMK-rechts
zugeordnet. Eine Auswertung des KPMD-PMK im Sinne der Fragestellung ist als Anlage
(siehe Anlage 1) beigefügt.
Im Rahmen der Arbeitsgruppen des GETZ-R wurden Straf- und Gewalttaten im
Sinne der Fragestellung in 2018 und mehrfach in 2019 thematisiert.
Den Thematisierungen liegen Sachverhalte zugrunde, bei denen im Rahmen der
Versendung bundesweiter Drohmails Bezug auf den „NSU“ (u. a. „NSU 2.0“)
genommen wird oder anderweitige Bezeichnungen verwendet werden (z. B.
„Nationalsozialistische Offensive“). Für weitergehende Auskünfte (auch zur
deliktischen Einordnung der Straftaten) wird vor dem Hintergrund des laufenden
Ermittlungsverfahrens auf die Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft Berlin
hingewiesen.
2. Bei wie vielen der dem BKA und/oder dem GETZ bekannt gewordenen
Straftaten, bei denen die mutmaßlichen Täterinnen und Täter auf den
„Nationalsozialistischen Untergrund“ und/oder auf die rassistische Mordserie an
neun migrantischen Kleinunternehmern bzw. auf den Mord an der Polizistin
Michèle Kiesewetter Bezug nehmen, handelt es sich um Gewalttaten (bitte
nach Tatort, Tatdatum, Bundesland und Delikt aufschlüsseln)?
Das BKA verfügt über Kenntnisse zu sechs Gewalttaten im Sinne der
Fragestellung im Zeitraum 1. Juni 2018 bis 31. Juli 2019 (Tatzeit):
Tatzeit Tatort Bundesland Zähldelikt Phänomenbereich
06.07.2018 Frankfurt HE Brandstiftung § 306
Strafgesetzbuch (StGB)
Links
16.07.2018 Berlin BE Gefährliche Köperverletzung §
224 StGB
Links
17.12.2018 Erfurt TH Erpressung § 253 StGB Rechts
11.04.2019 Berlin BE Erpressung § 253 StGB Rechts
11.04.2019 Stuttgart BW Erpressung § 253 StGB Rechts
06.05.2019 Berlin BE Erpressung § 253 StGB Rechts
Im Rahmen der Arbeitsgruppen des GETZ-R wurden Gewalttaten in Verbindung
mit dem Ermittlungsverfahren zu bundesweiten Drohmails thematisiert. Für
weitere Details wird auf die Antwort zu Frage 1 hingewiesen, insbesondere bezüglich
der Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft Berlin.
3. Bei wie vielen der dem BKA und/oder dem GETZ bekannt gewordenen
Straftaten, bei denen die mutmaßlichen Täterinnen und Täter auf den
„Nationalsozialistischen Untergrund“ und/oder auf die rassistische Mordserie an
neun migrantischen Kleinunternehmern bzw. auf den Mord an der Polizistin
Michèle Kiesewetter Bezug nehmen, handelt es sich um Propagandadelikte
(bitte nach Tatort, Tatdatum, Bundesland und Delikt aufschlüsseln)?
Im KPMD-PMK sind seit dem 1. Juni 2018 insgesamt elf Propagandadelikte im
Sinne der Anfrage erfasst. Davon wurden alle Delikte der PMK-rechts
zugeordnet. Die Aufstellung hierzu ist in Anlage 2 ersichtlich.
Hinsichtlich der Frage, ob die genannten Propagandadelikte Gegenstand einer
Erörterung im Rahmen der Arbeitsgruppen des GETZ-R waren, liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
4. Wie viele der dem BKA und/oder dem GETZ bekannt gewordenen
Straftaten, bei denen die mutmaßlichen Täterinnen und Täter auf den
„Nationalsozialistischen Untergrund“ und/oder auf die rassistische Mordserie an neun
migrantischen Kleinunternehmern bzw. auf den Mord an der Polizistin
Michèle Kiesewetter Bezug nehmen, richteten sich gegen Migranten,
Flüchtlinge oder von Rassismus betroffene Personen und/oder deren Wohnhäuser,
Ladengeschäfte und Unterkünfte (bitte nach Tatort, Tatdatum, Bundesland,
Delikt und Anzahl der tatbeteiligten Frauen und Männer aufschlüsseln)?
Das BKA konnte entsprechend einer Recherche nach den Unterthemenfeldern
„Fremdenfeindlich“, „Rassismus“, „gegen Asylbewerber/Flüchtlinge“, „gegen
Asylunterkünfte“ und /oder „Unterbringung von Asylbewerbern“ 17 Treffer
generieren, die alle der PMK-rechts zugeordnet wurden. Die Aufstellung hierzu ist
in Anlage 3 ersichtlich.
Im Rahmen der Arbeitsgruppen des GETZ-R wurden Delikte, welche sich gegen
Migranten, Flüchtlinge oder von Rassismus betroffene Personen und/oder deren
Wohnhäuser, Ladengeschäfte und Unterkünfte richten, in Verbindung mit dem
Ermittlungsverfahren zu bundesweiten Drohmails thematisiert. Für weitere
Details wird auf die Antwort zu Frage 1 hingewiesen, insbesondere bezüglich der
Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft Berlin.
5. In wie vielen der dem BKA und/oder dem GETZ bekannt gewordenen
Straftaten, bei denen die mutmaßlichen Täterinnen und Täter auf den
„Nationalsozialistischen Untergrund“ und/oder auf die rassistische Mordserie an neun
migrantischen Kleinunternehmern bzw. auf den Mord an der Polizistin
Michèle Kiesewetter Bezug nehmen, ist es bislang zu einer Verurteilung von
Tatbeteiligten gekommen (bitte nach Tatort, Tatdatum, Bundesland, Urteil
und zuständigem Gericht aufschlüsseln)?
6. In wie vielen der dem BKA und/oder dem GETZ bekannt gewordenen
Straftaten, bei denen die mutmaßlichen Täterinnen und Täter auf den
„Nationalsozialistischen Untergrund“ und/oder auf die rassistische Mordserie an neun
migrantischen Kleinunternehmern bzw. auf den Mord an der Polizistin
Michèle Kiesewetter Bezug nehmen, ist es bislang zu Freisprüchen von
Angeklagten gekommen (bitte nach Tatort, Tatdatum, Bundesland, Urteil und
zuständigem Gericht aufschlüsseln)?
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse hinsichtlich der
Fragestellungen vor.
7. In wie vielen der dem BKA und/oder dem GETZ bekannt gewordenen
Straftaten, bei denen die mutmaßlichen Täterinnen und Täter auf den
„Nationalsozialistischen Untergrund“ und/oder auf die rassistische Mordserie an neun
migrantischen Kleinunternehmern bzw. auf den Mord an der Polizistin
Michèle Kiesewetter Bezug nehmen, sind nach Erkenntnissen der
Bundesregierung Bezüge zu neonazistischen Kameradschaften, Vereinigungen oder
Parteien erkennbar (bitte nach Tatort, Tatdatum, Bundesland, Name der
jeweiligen Neonazi-Kameradschaft, Vereinigung und Partei aufschlüsseln)?
Im Hinblick auf das BKA verfügt die Bundesregierung zu den in Frage 1
genannten und dem BKA gemeldeten 99 Fällen (siehe Anlage 1) über keine Erkenntnisse
hinsichtlich Bezügen zu neonazistischen Kameradschaften, Vereinigungen oder
Parteien.
Seitens des GETZ-R lassen sich aus den bereits in Frage 1 genannten
Thematisierungen (2018 und mehrfach in 2019) von strafrechtlicher Relevanz, bei denen
sich auf den NSU bezogen wurde, keine derartigen Bezüge erkennen. Hierbei
handelte es sich allesamt um die Versendung von Drohmails. Der thematisierte
Sachverhalt ist zurzeit Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens der
Generalstaatsanwaltschaft Berlin. Mit der Durchführung der Ermittlungen beauftragt ist
das LKA Berlin.
Eine weitere Beantwortung kann nach sorgfältiger Abwägung nicht – auch nicht
in eingestufter Form – erfolgen. Eine Auskunft zu Erkenntnissen im
Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren könnte konkrete weitergehende
Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln. Deshalb folgt aus dem Prinzip der
Rechtsstaatlichkeit, dass das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der
Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung hier
Vorrang vor dem Informationsinteresse hat. Trotz der grundsätzlichen
verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu
erfüllen, tritt in diesem Fall das Informationsinteresse des Parlaments hinter das
berechtigte Geheimhaltungsinteresse zurück.
8. In wie vielen der dem BKA und/oder dem GETZ bekannt gewordenen
Straftaten, bei denen die mutmaßlichen Täterinnen und Täter auf den
„Nationalsozialistischen Untergrund“ und/oder auf die rassistische Mordserie an neun
migrantischen Kleinunternehmern bzw. auf den Mord an der Polizistin
Michèle Kiesewetter Bezug nehmen, haben Staatsanwaltschaften nach
Kenntnis der Bundesregierung Ermittlungsverfahren wegen Werbung für
eine terroristische Vereinigung nach § 129a Absatz 5 Satz 2 des
Strafgesetzbuches (StGB) eingeleitet (bitte nach Tatort, Tatdatum, Bundesland und
zuständiger Staatsanwaltschaft aufschlüsseln)?
Zu der genannten Fragestellung liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse
vor.
9. In wie vielen Fällen haben Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder
bei Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten seit dem 1. Januar 2012
Waffen, Sprengstoffe, Sprengkörper und Hinweise auf Planungen und
Durchführungen von Wehrsportübungen gefunden sowie Hinweise
feststellen können, dass sich diese Personen ausdrücklich auf den
„Nationalsozialistischen Untergrund“ und/oder auf die rassistische Mordserie an neun
migrantischen Kleinunternehmern bzw. auf den Mord an der Polizistin Michèle
Kiesewetter beziehen (bitte einzeln nach Datum, Ort, Bundesland, Art der
Waffen bzw. Sprengstofffunde und Wehrsportübung auflisten)?
Recherchen des BKA nach dem Tatmittel „Waffe“ in Kombination mit dem
Begriff „NSU“ führten zu fünf Treffern. Es wird darauf hingewiesen, dass die
Katalogwerte für „Tatmittel“ nicht dem Fallzahlenabgleich zwischen Bund und
Ländern unterliegen und es somit zu Abweichungen mit ländereigenen Fallzahlen
kommen kann.
Datum Ort Bundesland Beschreibung Phänomenbereich
25.02.2012 Rostock MV Besonders schwerer Fall des
Landfriedensbruchs §125a StGB
Rechts
07.06.2012 Schwetzingen BW Sachbeschädigung § 303 StGB Rechts
20.04.2013 Fürth BY Sachbeschädigung § 303 StGB Rechts
09.05.2013 Dortmund NW Bedrohung § 241 StGB Rechts
16.05.2013 Dortmund NW Sachbeschädigung § 303 StGB Rechts
10. Inwieweit ist GETZ mit Straf- und Gewalttaten befasst, bei denen sich die
Täterinnen und Täter auf die Taten des NSU und den NSU beziehen, und
inwieweit hat sich das GETZ in den einzelnen Fällen mit den mutmaßlichen
Tätern und deren Umfeld beschäftigt, und konnten hier Tendenzen zu einer
Radikalisierung und zur Debatte über terroristische Ansätze festgestellt
werden (bitte einzeln auflisten)?
Das GETZ-R hat im Zeitraum vom 1. Juni 2018 bis 30. Juli 2019 mehrfach
Sachverhalte im Rahmen der regelmäßig stattfindenden „Gemeinsamen
Lagebesprechung“ thematisiert, welche sich inhaltlich mit der bundesweiten Versendung von
Drohmails beschäftigten und mögliche Bezüge zum NSU aufweisen (siehe bereits
Fragen 1 und 7). In diesem Zusammenhang wurde im GETZ-R ein im April 2019
in Schleswig-Holstein festgenommener Tatverdächtiger, der für die Drohmails
verantwortlich sein soll, thematisiert. Über das Umfeld des Tatverdächtigen,
mögliche Tendenzen zu einer Radikalisierung und zur Debatte über terroristische
Ansätze kann derzeit nur die ermittlungsführende Behörde
(Generalstaatsanwaltschaft Berlin) Auskunft erteilen. Diesbezüglich wird auf die Antwort zu Frage 7
verwiesen.
11. In wie vielen Fällen haben Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder
bei Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten seit dem 1. Januar 2012
feststellen können, dass diese Personen in Netzwerken und Gruppierungen
operieren bzw. neue Netzwerke und Gruppierungen bilden, die sich positiv
auf die rassistische Mordserie an neun migrantischen Kleinunternehmern
bzw. auf den Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter beziehen (bitte
einzeln, auch nach Bundesländern, auflisten)?
Den Sicherheitsbehörden des Bundes ist eine bundesweite Serie von Drohmails
bekannt. Unter den dabei verwendeten zahlreichen unterschiedlichen
Selbstbezeichnungen des Absenders befindet sich auch die Bezeichnung
„Nationalsozialistische Offensive“. Diesbezüglich wird auf die Beantwortung der Frage 7
verwiesen.
12. In wie vielen Fällen haben Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder
bei rechtsextremen, rassistischen Netzwerken und Gruppierungen mit
internationalen Beziehungen feststellen können, dass diese sich positiv auf die
rassistische Mordserie an neun migrantischen Kleinunternehmern bzw. auf
den Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter beziehen (bitte einzeln, auch
nach Bundesländern, auflisten)?
Hinsichtlich der in der Frage aufgeworfenen internationalen Beziehungen liegen
der Bundesregierung über die Sicherheitsbehörden des Bundes keine
Erkenntnisse vor.
Anlage 1 (Frage 1):
Tatzeit 01.06.2018 – 31.07.2019, Abfragedatum 31.07.2019
99 Fälle
Tatzeit Tatort BL Zähldelikt PHB Anzahl
der TV
08.06.2018 Themar TH Verleumdung § 187 StGB Nicht
zuzuordnen
1
10.06.2018 Oldenburg SH Sachbeschädigung § 303
StGB
Rechts 0
27.06.2018 Hannover NI Gemeinschädliche
Sachbeschädigung § 304 StGB
Links 0
30.06.2018 Kiel SH Sachbeschädigung § 303
StGB
Links 0
01.07.2018 Berlin BE Gemeinschädliche
Sachbeschädigung § 304 StGB
Nicht
zuzuordnen
0
06.07.2018 Frankfurt HE Brandstiftung § 306 StGB Links 0
07.07.2018 Bremen HB Sachbeschädigung § 303
StGB
Links 0
08.07.2018 Heilbronn BW Sachbeschädigung § 303
StGB
Links 0
08.07.2018 Mannheim BW Gemeinschädliche
Sachbeschädigung § 304 StGB
Links 0
08.07.2018 Heidelberg BW Gemeinschädliche
Sachbeschädigung § 304 StGB
Links 0
09.07.2018 Bremen HB Sachbeschädigung § 303
StGB
Links 0
09.07.2018 Bremen HB Sachbeschädigung § 303
StGB
Links 0
09.07.2018 Bremen HB Sachbeschädigung § 303
StGB
Links 0
09.07.2018 Hamburg HH Sachbeschädigung § 303
StGB
Links 0
10.07.2018 Halle ST Sachbeschädigung § 303
StGB
Links 0
10.07.2018 Berlin BE Sachbeschädigung § 303
StGB
Links 0
10.07.2018 Stuttgart BW Sachbeschädigung § 303
StGB
Links 0
10.07.2018 Stuttgart BW Sachbeschädigung § 303
StGB
Links 0
10.07.2018 Aschaffenburg BY Gemeinschädliche
Sachbeschädigung § 304 StGB
Links 0
10.07.2018 Nürnberg BY Sachbeschädigung § 303
StGB
Links 0
10.07.2018 Bremen HB Sachbeschädigung § 303
StGB
Links 0
10.07.2018 Bremen HB Sachbeschädigung § 303
StGB
Links 0
10.07.2018 Bremen HB Sachbeschädigung § 303
StGB
Links 0
10.07.2018 Bremen HB Sachbeschädigung § 303
StGB
Links 0
10.07.2018 Bremen HB Sachbeschädigung § 303
StGB
Links 0
10.07.2018 Bremen HB Sachbeschädigung § 303
StGB
Links 0
10.07.2018 Marburg HE Gemeinschädliche
Sachbeschädigung § 304 StGB
Links 0
10.07.2018 Grimma SN Sachbeschädigung § 303
StGB
Links 0
11.07.2018 Berlin BE Verstoß gegen das
Versammlungsgesetz (VersG)
Links 0
11.07.2018 München BY Sachbeschädigung § 303
StGB
Nicht
zuzuordnen
0
11.07.2018 Bremen HB Verstoß gegen das
Versammlungsgesetz (VersG)
Links 1
11.07.2018 Vechta NI Gemeinschädliche
Sachbeschädigung § 304 StGB
Links 0
11.07.2018 Elmshorn SH Verwenden von
Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen § 86a StGB
Rechts 1
11.07.2018 Leipzig SN Sachbeschädigung § 303
StGB
Links 0
11.07.2018 Erfurt TH Verwenden von
Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen § 86a StGB
Rechts 1
12.07.2018 Hamburg HH Gemeinschädliche
Sachbeschädigung § 304 StGB
Links 1
12.07.2018 Hamburg HH Sachbeschädigung § 303
StGB
Links 0
12.07.2018 Vechta NI Gemeinschädliche
Sachbeschädigung § 304 StGB
Links 0
12.07.2018 Lübeck SH Sachbeschädigung § 303
StGB
Links 0
12.07.2018 Kiel SH Sachbeschädigung § 303
StGB
Links 0
13.07.2018 Nürnberg BY Sachbeschädigung § 303
StGB
Links 0
13.07.2018 Bremen HB Sachbeschädigung § 303
StGB
Links 0
14.07.2018 Bremen HB Sachbeschädigung § 303
StGB
Links 0
14.07.2018 Göttingen NI Sachbeschädigung § 303
StGB
Links 0
16.07.2018 Berlin BE Gefährliche
Körperverletzung § 224 StGB
Links 0
17.07.2018 Berlin BE Gemeinschädliche
Sachbeschädigung § 304 StGB
Links 0
19.07.2018 Bremen HB Sachbeschädigung § 303
StGB
Links 0
20.07.2018 Hamburg HH Sachbeschädigung § 303
StGB
Rechts 0
21.07.2018 Bremen HB Sachbeschädigung § 303
StGB
Links 0
26.07.2018 Kaufungen HE Verleumdung § 187 StGB Links 1
27.07.2018 Hamburg HH Sachbeschädigung § 303
StGB
Links 0
02.08.2018 Frankfurt HE Bedrohung § 241 StGB Rechts 0
02.08.2018 Leipzig SN Sachbeschädigung § 303
StGB
Links 0
12.08.2018 Bischofsheim BY Sachbeschädigung § 303
StGB
Links 0
15.08.2018 Theisseil BY Sachbeschädigung § 303
StGB
Rechts 0
20.08.2018 Weimar TH Sachbeschädigung § 303
StGB
Links 0
28.08.2018 Magdeburg ST Verleumdung § 187 StGB Nicht
zuzuordnen
0
03.09.2018 Horneburg NI Sachbeschädigung § 303
StGB
Links 0
28.09.2018 Gießen HE Sachbeschädigung § 303
StGB
Links 0
09.10.2018 Dresden SN Sachbeschädigung § 303
StGB
Links 0
21.10.2018 Görlitz SN Verwenden von
Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen § 86a StGB
Rechts 0
22.10.2018 Bendorf RP Verwenden von
Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen § 86a StGB
Rechts 0
31.10.2018 Gelsenkirchen NW Volksverhetzung § 130 StGB Rechts 1
05.11.2018 Berlin BE Besonders schwerer Fall des
Diebstahls § 243 StGB
Links 0
16.11.2018 Berlin BE Sachbeschädigung § 303
StGB
Rechts 0
17.11.2018 Hamburg HH Sachbeschädigung § 303
StGB
Links 0
17.12.2018 Erfurt TH Erpressung § 253 StGB Rechts 0
18.12.2018 Bad Driburg NW Verwenden von
Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen § 86a StGB
Rechts 0
19.12.2018 Bonn NW Bedrohung § 241 StGB Rechts 0
20.12.2018 Frankfurt HE Bedrohung § 241 StGB Rechts 0
25.12.2018 Iserlohn NW Verwenden von
Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen § 86a StGB
Rechts 1
11.01.2019 Berlin BE Öffentliche Aufforderung
zu Straftaten § 111 StGB
Nicht
zuzuordnen
0
12.01.2019 Berlin BE Störung des öffentlichen
Friedens durch Androhung
von Straftaten § 126 StGB
Rechts 0
17.01.2019 Berlin BE Störung des öffentlichen
Friedens durch Androhung
von Straftaten § 126 StGB
Rechts 0
18.01.2019 Berlin BE Öffentliche Aufforderung
zu Straftaten § 111 StGB
Rechts 0
23.01.2019 Berlin BE Bedrohung § 241 StGB Rechts 0
23.01.2019 Berlin BE Störung des öffentlichen
Friedens durch Androhung
von Straftaten § 126 StGB
Rechts 0
06.02.2019 Neu-Ulm BY Verwenden von
Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen § 86a StGB
Rechts 0
23.02.2019 München BY Bedrohung § 241 StGB Rechts 1
21.03.2019 Berlin BE Beleidigung § 185 StGB Rechts 1
23.03.2019 Frankfurt HE Sachbeschädigung § 303
StGB
Links 0
07.04.2018 Hamburg HH Sachbeschädigung § 303
StGB
Nicht
zuzuordnen
0
11.04.2018 Berlin BE Erpressung § 253 StGB Rechts 0
11.04.2019 Stuttgart BW Erpressung § 253 StGB Rechts 0
18.04.2019 Hamburg HH Sachbeschädigung § 303
StGB
Rechts 0
23.04.2019 Hamburg HH Sachbeschädigung § 303
StGB
Rechts 0
29.04.2019 Hamburg HH Verwenden von
Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen § 86a StGB
Rechts 0
06.05.2019 Berlin BE Erpressung § 253 StGB Rechts 0
09.05.2019 Spremberg BB Verwenden von
Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen § 86 StGB
Rechts 0
05.06.2019 Frankfurt HE Volksverhetzung § 130 StGB Rechts 0
09.06.2019 Köln NW Sachbeschädigung § 303
StGB
Links 0
09.06.2019 Zwickau SN Bedrohung § 241 StGB Links 1
13.06.2019 Einbeck NI Verwenden von
Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen § 86a StGB
Rechts 1
29.06.2019 Northeim NI Belohnung und Billigung
von Straftaten § 140 StGB
Rechts 1
02.07.2019 Stuttgart BW Verwenden von
Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen § 86a StGB
Rechts 0
04.07.2019 Dassel NI Belohnung und Billigung
von Straftaten § 140 StGB
Rechts 1
12.07.2019 Erlenbach BW Sachbeschädigung § 303
StGB
Links 0
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/12375
Anlage 2 (Frage 3):
Tatzeit 01.06.2018 – 31.07.2019, Abfragedatum 31.07.2019
11 Straftaten
Tatzeit Tatort BL Zähldelikt PHB
11.07.201
8
Elmshorn SH Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen
§ 86a StGB
Rechts
11.07.201
8
Erfurt TH Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen
§ 86a StGB
Rechts
21.10.201
8
Görlitz SN Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen
§ 86a StGB
Rechts
22.10.201
8
Bendorf RP Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen
§ 86a StGB
Rechts
18.12.201
8
Bad
Driburg
N
W
Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen
§ 86a StGB
Rechts
25.12.201
8
Iserlohn N
W
Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen
§ 86a StGB
Rechts
06.02.201
9
Neu-Ulm BY Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen
§ 86a StGB
Rechts
29.04.201
9
Hamburg HH Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen
§ 86a StGB
Rechts
09.05.201
9
Spremberg
BB Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen
§ 86a StGB
Rechts
13.06.201
9
Einbeck NI Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen
§ 86a StGB
Rechts
02.07.201
9
Stuttgart BW Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen
§ 86a StGB
Rechts
Anlage 3 (Frage 4):
Tatzeit 01.06.2018 – 31.07.2019, Abfragedatum 31.07.2019
17 Fälle
Tatzeit Tatort BL Zähldelikt PHB Anzahl
20.07.2018 Hamburg HH Sachbeschädigung § 303
StGB
Rechts 0
02.08.2018 Frankfurt HE Bedrohung § 241 StGB Rechts 0
31.10.2018
Gelsenkirchen
NW Volksverhetzung § 130 StGB Rechts 1
16.11.2018 Berlin BE Sachbeschädigung § 303
StGB
Rechts 0
17.12.2018 Erfurt TH Erpressung § 253 StGB Rechts 0
19.12.2018 Bonn NW Bedrohung § 241 StGB Rechts 0
20.12.2018 Frankfurt HE Bedrohung § 241 StGB Rechts 0
12.01.2019 Berlin BE Störung des öffentlichen
Friedens durch Androhung
von Straftaten § 126 StGB
Rechts 0
18.01.2019 Berlin BE Öffentliche Aufforderung
zu Straftaten § 111 StGB
Rechts 0
23.01.2019 Berlin BE Störung des öffentlichen
Friedens durch Androhung
von Straftaten § 126 StGB
Rechts 0
23.02.2019 München BY Bedrohung § 241 StGB Rechts 1
21.03.2019 Berlin BE Beleidigung § 185 StGB Rechts 1
11.04.2019 Berlin BE Erpressung § 253 StGB Rechts 0
11.04.2019 Stuttgart BW Erpressung § 253 StGB Rechts 0
06.05.2019 Berlin BE Erpressung § 253 StGB Rechts 0
05.06.2019 Frankfurt HE Volksverhetzung § 130 StGB Rechts 1
02.07.2019 Stuttgart BW Verwenden von
Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen § 86a StGB
Rechts 0
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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