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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Leitlinienkonforme Versorgung von Menschen mit Störungen der Geschlechtsentwicklung (Disorders of Sex Development, DSD)
(insgesamt 13 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Gesundheit
Datum
15.08.2019
Antwortdauer
16 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1201430.07.2019
Leitlinienkonforme Versorgung von Menschen mit Störungen der Geschlechtsentwicklung (Disorders of Sex Development, DSD)
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12014
19. Wahlperiode 30.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, Detlev Spangenberg, Beatrix von Storch,
Jörg Schneider, Dr. Robby Schlund, Paul Viktor Podolay, Jürgen Braun,
Udo Hemmelgarn, Ulrich Oehme, Dr. Heiko Wildberg, Dr. Christian Wirth und
der Fraktion der AfD
Leitlinienkonforme Versorgung von Menschen mit Störungen der
Geschlechtsentwicklung (Disorders of Sex Development, DSD)
Im Juli 2016 haben die Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU) e. V., die
Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) e. V. und die Deutsche
Gesellschaft für Kinderendokrinologie und -diabetologie (DGKED) e. V. in
Zusammenarbeit mit 16 weiteren beteiligten Verbänden, unter anderem der SHG Eltern
XY-Frauen (Intersexuelle Menschen e. V.), der AGS-Eltern- und
Patienteninitiative e. V. sowie dem Bundesverband Intersexuelle Menschen e. V. die S2k-
Leitlinie „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ herausgegeben. Diese enthält
Empfehlungen für eine gesicherte Versorgung von DSD-Betroffenen (Disorders
of Sex Development; medizinische Terminologie nach der Konsensuskonferenz
2005 in Chicago mit Klassifikationen nach Hughes, Houk et al. 2006) und basiert
auf der Stellungnahme der Bundesärztekammer vom 30. Januar 2015 zur
Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Varianten bzw. Störungen
der Geschlechtsentwicklung (Deutsches Ärzteblatt, 30. Januar 2015, S. 1 – 12;
Bekanntmachung Deutsches Ärzteblatt Jg. 112, Heft 13, 27. März 2015). Danach
soll „die medizinische und psychologische Beratung von DSD-Betroffenen und
ihren Eltern sowie die Diagnostik und Behandlung in einem speziell dafür
qualifizierten, interdisziplinär zusammengesetzten Kompetenzzentrum von Ärzten
und Experten aus allen weiteren erforderlichen Spezialdisziplinen erfolgen“
(Stellungnahme der Bundesärztekammer wie oben genannt, Deutsches
Ärzteblatt, 30. Januar 2015, S. 10).
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 13. Juli 2018 eine
Ausschreibung veröffentlicht, mit der die Förderung von Projekten beabsichtigt ist,
„die vor dem Hintergrund der genannten Empfehlungen zur Verbesserung der
leitlinienkonformen Versorgung von Menschen mit DSD beitragen“ (Öffentliche
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 13. Juli 2018,
S. 2). Schwerpunkt der Förderung sind unter anderem die Fragestellungen, wie
eine multiprofessionelle und interdisziplinäre Zusammenarbeit innerhalb eines
Zentrums sowie zwischen mehreren Zentren ausgestaltet werden kann, welche
Anforderungen die leitlinienkonforme Versorgung an die beteiligten
Berufsgruppen stellt, und wie ein Schnittstellenkonzept zwischen Zentren und ggf. externen
Beratungsstellen ausgestaltet und in die Praxis implementiert werden kann (ebd.
S. 2, 3). Zuwendungsempfänger sind Einrichtungen des Gesundheitswesens mit
ausgewiesener Erfahrung bei der Behandlung von DSD oder gemeinnützige
Körperschaften (z. B. eingetragenen Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbH)
(ebd. S. 3). Beginn der Projektförderung war im Frühjahr 2019 (ebd. S. 5).
Neben dieser Projektförderung wird durch das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend über den Bundeshaushalt in Einzelplan 17
(Kapitel 1703 Titel 893 21 und Titel 684 21) die Beratungsstelle für DSD-Betroffene
„Queer Leben, Berlin – ein Projekt der Schwulenberatung Berlin GmbH“ mit
200 000 Euro im Haushaltsjahr 2019 und mit 359 000 Euro in den
Haushaltsjahren 2017 bis 2020 gefördert (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/11223, S. 2, 4).
Diese Beratungsstelle verfügt ausweislich ihrer Internetseite über folgende
fachliche Qualifikationen auch für den Bereich der DSD-Beratung: eine Systemische
Therapeutin für den Fachbereich Trans*, eine Peer-Beraterin bzw. ein Peer-
Berater für den Fachbereich Inter* und einen Systemischen Berater für den
Fachbereich Trans* (https://queer-leben.de/). Eine Zusammenarbeit mit medizinischen
Kompetenzzentren oder eine Bezugnahme auf die Vorgaben der S2k-Leitlinie
„Varianten der Geschlechtsentwicklung“ erfolgt ausweislich der Internetseite
nicht.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Projekte und/oder Einrichtungen werden über die Öffentliche
Bekanntmachung des BMG „Leitlinienkonforme Versorgung von Menschen
mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (Differences of Sex
Development/DSD)“ gefördert?
2. Wie viele Vorhaben wurden bis zum Stichtag (9. September 2018)
eingereicht?
3. Mit welchen Beträgen über welchen Zeitraum werden die in Frage 1
erfragten Einrichtungen bzw. Projekte gefördert?
4. In welcher Höhe wurden bereits Beträge ausgezahlt?
5. Unter welchen Haushaltstiteln im Einzelplan 15 des Bundesministeriums für
Gesundheit werden die Förderungen aufgeführt?
6. Wie erfolgt die Kontrolle der Verwendung der zur Verfügung gestellten
Gelder, und wurde eine Kontrolle bereits durchgeführt?
7. Falls Frage 6 (zweiter Teil) positiv beantwortet wurde, was war das Ergebnis
der Kontrolle?
8. Welche Stellen, Einrichtungen, Zentren oder sonstige Träger sind insgesamt
mit der DSD-Beratung befasst?
9. Welche Stellen, Einrichtungen, Zentren oder sonstige Träger werden aus
dem Haushalt welcher Bundesministerien gefördert?
10. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass DSD-Betroffene eine der S2k-
Leitlinie entsprechende Beratung erhalten?
11. Welche fachlichen Voraussetzungen für eine DSD-Beratung in nicht
medizinischen Zentren bzw. Einrichtungen sind aus Sicht der Bundesregierung
für eine DSD-Beratung, vor allem unter dem Gesichtspunkt des
Patientenschutzes, erforderlich?
12. Wie erfolgt die Kontrolle über das Vorliegen der fachlichen
Voraussetzungen bei nicht medizinischen Einrichtungen bzw. sonstigen Trägern?
13. Gibt es eine konzeptbasierte, interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen
dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem
Bundesministerium für Gesundheit und/oder anderen Bundesministerien in
der Frage der gesundheitlichen Versorgung von DSD-Betroffenen?
Berlin, den 11. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1240515.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12014 - Leitlinienkonforme Versorgung von Menschen mit Störungen der Geschlechtsentwicklung (Disorders of Sex Development, DSD)
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom
13. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12405
19. Wahlperiode 15.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, Detlev Spangenberg,
Beatrix von Storch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/12014 –
Leitlinienkonforme Versorgung von Menschen mit Störungen der
Geschlechtsentwicklung (Disorders of Sex Development, DSD)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Juli 2016 haben die Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU) e. V., die
Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) e. V. und die Deutsche
Gesellschaft für Kinderendokrinologie und -diabetologie (DGKED) e. V. in
Zusammenarbeit mit 16 weiteren beteiligten Verbänden, unter anderem der SHG
Eltern XY-Frauen (Intersexuelle Menschen e. V.), der AGS-Eltern- und
Patienteninitiative e. V. sowie dem Bundesverband Intersexuelle Menschen e. V. die
S2k-Leitlinie „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ herausgegeben. Diese
enthält Empfehlungen für eine gesicherte Versorgung von DSD-Betroffenen
(Disorders of Sex Development; medizinische Terminologie nach der
Konsensuskonferenz 2005 in Chicago mit Klassifikationen nach Hughes, Houk et al.
2006) und basiert auf der Stellungnahme der Bundesärztekammer vom 30.
Januar 2015 zur Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit
Varianten bzw. Störungen der Geschlechtsentwicklung (Deutsches Ärzteblatt,
30. Januar 2015, S. 1 – 12; Bekanntmachung Deutsches Ärzteblatt Jg. 112,
Heft 13, 27. März 2015). Danach soll „die medizinische und psychologische
Beratung von DSD-Betroffenen und ihren Eltern sowie die Diagnostik und
Behandlung in einem speziell dafür qualifizierten, interdisziplinär
zusammengesetzten Kompetenzzentrum von Ärzten und Experten aus allen weiteren
erforderlichen Spezialdisziplinen erfolgen“ (Stellungnahme der Bundesärztekammer
wie oben genannt, Deutsches Ärzteblatt, 30. Januar 2015, S. 10).
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 13. Juli 2018 eine
Ausschreibung veröffentlicht, mit der die Förderung von Projekten beabsichtigt ist,
„die vor dem Hintergrund der genannten Empfehlungen zur Verbesserung der
leitlinienkonformen Versorgung von Menschen mit DSD beitragen“
(Öffentliche Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 13. Juli
2018, S. 2). Schwerpunkt der Förderung sind unter anderem die
Fragestellungen, wie eine multiprofessionelle und interdisziplinäre Zusammenarbeit
innerhalb eines Zentrums sowie zwischen mehreren Zentren ausgestaltet werden
kann, welche Anforderungen die leitlinienkonforme Versorgung an die
beteiligten Berufsgruppen stellt, und wie ein Schnittstellenkonzept zwischen Zentren
und ggf. externen Beratungsstellen ausgestaltet und in die Praxis implementiert
werden kann (ebd. S. 2, 3). Zuwendungsempfänger sind Einrichtungen des
Gesundheitswesens mit ausgewiesener Erfahrung bei der Behandlung von DSD
oder gemeinnützige Körperschaften (z. B. eingetragenen Vereine, Stiftungen
und gemeinnützige GmbH) (ebd. S. 3). Beginn der Projektförderung war im
Frühjahr 2019 (ebd. S. 5).
Neben dieser Projektförderung wird durch das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend über den Bundeshaushalt in Einzelplan 17
(Kapitel 1703 Titel 893 21 und Titel 684 21) die Beratungsstelle für DSD-Betroffene
„Queer Leben, Berlin – ein Projekt der Schwulenberatung Berlin GmbH“ mit
200 000 Euro im Haushaltsjahr 2019 und mit 359 000 Euro in den
Haushaltsjahren 2017 bis 2020 gefördert (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/11223, S. 2, 4).
Diese Beratungsstelle verfügt ausweislich ihrer Internetseite über folgende
fachliche Qualifikationen auch für den Bereich der DSD-Beratung: eine
Systemische Therapeutin für den Fachbereich Trans*, eine Peer-Beraterin bzw. ein
Peer-Berater für den Fachbereich Inter* und einen Systemischen Berater für den
Fachbereich Trans* (https://queer-leben.de/). Eine Zusammenarbeit mit
medizinischen Kompetenzzentren oder eine Bezugnahme auf die Vorgaben der S2k-
Leitlinie „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ erfolgt ausweislich der
Internetseite nicht.
1. Welche Projekte und/oder Einrichtungen werden über die Öffentliche
Bekanntmachung des BMG „Leitlinienkonforme Versorgung von Menschen
mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (Differences of Sex
Development/DSD)“ gefördert?
2. Wie viele Vorhaben wurden bis zum Stichtag (9. September 2018)
eingereicht?
3. Mit welchen Beträgen über welchen Zeitraum werden die in Frage 1
erfragten Einrichtungen bzw. Projekte gefördert?
4. In welcher Höhe wurden bereits Beträge ausgezahlt?
5. Unter welchen Haushaltstiteln im Einzelplan 15 des Bundesministeriums für
Gesundheit werden die Förderungen aufgeführt?
6. Wie erfolgt die Kontrolle der Verwendung der zur Verfügung gestellten
Gelder, und wurde eine Kontrolle bereits durchgeführt?
7. Falls Frage 6 (zweiter Teil) positiv beantwortet wurde, was war das Ergebnis
der Kontrolle?
Die Fragen 1 bis 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
„Leitlinienkonforme Versorgung von Menschen mit Varianten der
Geschlechtsentwicklung (Differences of Sex Development/DSD)“ erfolgte im Rahmen der
Ressortforschung, für die im Ressortforschungstitel im Einzelplan des BMG
(Kapitel 1504, Titel 544 01) Mittel vorgesehen sind. Bis zum 9. September 2018
wurden drei Vorhaben eingereicht. Eine Bewilligung von Mitteln ist noch nicht
erfolgt. Daher können zurzeit keine Angaben zu konkreten Projekten, geförderten
Einrichtungen oder Förderzeiträumen gemacht werden. Es wurden
dementsprechend zu dieser Bekanntmachung noch keine Fördergelder ausgezahlt oder
Kontrollen durch das Bundesverwaltungsamt vorgenommen. Das
Bundesverwaltungsamt nimmt für das BMG die Erteilung des Zuwendungsbescheids, die
Auszahlung der Zuwendung und die Verwendungsnachweisprüfung vor.
8. Welche Stellen, Einrichtungen, Zentren oder sonstige Träger sind insgesamt
mit der DSD-Beratung befasst?
Die Beratung von Betroffenen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung
und ihrer Familien umfasst interdisziplinär-medizinische Aspekte (z. B. unter
Einbeziehung der Fachbereiche Kinderendokrinologie, Kinderurologie,
Kinderchirurgie und Humangenetik), psychosoziale Aspekte sowie die sogenannten
Peer-Beratung.
Der Bundesregierung liegen keine abschließenden Kenntnisse über bestehende
Stellen, Einrichtungen, Zentren und sonstige Träger vor, die mit einer DSD-
Beratung befasst sind.
9. Welche Stellen, Einrichtungen, Zentren oder sonstige Träger werden aus
dem Haushalt welcher Bundesministerien gefördert?
Die Bundesregierung fördert keine Stellen, Einrichtungen, Zentren oder sonstige
Träger, die mit DSD-Beratung befasst sind, institutionell.
10. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass DSD-Betroffene eine der S2k-
Leitlinie entsprechende Beratung erhalten?
Die Sicherstellung einer leitlinienkonformen Behandlung, die im Fall von DSD
auch die Beratung umfasst, obliegt nicht der Bundesregierung. Ziel der
Bekanntmachung des BMG „Leitlinienkonforme Versorgung von Menschen mit
Varianten der Geschlechtsentwicklung (Differences of Sex Development/DSD)“ war es,
Projekte zu fördern, die die Qualität der interdisziplinären und
multiprofessionellen Versorgung in Kompetenzzentren erfassen und steigern.
11. Welche fachlichen Voraussetzungen für eine DSD-Beratung in nicht
medizinischen Zentren bzw. Einrichtungen sind aus Sicht der Bundesregierung
für eine DSD-Beratung, vor allem unter dem Gesichtspunkt des
Patientenschutzes, erforderlich?
12. Wie erfolgt die Kontrolle über das Vorliegen der fachlichen
Voraussetzungen bei nicht medizinischen Einrichtungen bzw. sonstigen Trägern?
Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In der S2k-Leitlinie „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ der
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. wird beim
Vorliegen einer Variante der Geschlechtsentwicklung u. a. die Peer-Beratung und
eine psychologische Begleitung ausdrücklich empfohlen. Die Kontrolle der
Beratungsangebote obliegt nicht der Bundesregierung. Mit vom BMG zu fördernden
Projekten zur „Leitlinienkonformen Versorgung von Menschen mit Varianten der
Geschlechtsentwicklung (Differences of Sex Development/DSD)“ wird jedoch
u. a. eine Verbesserung der Zusammenarbeit an relevanten Schnittstellen
angestrebt, so auch zwischen medizinischen Kompetenzzentren und Beratungsstellen,
die nicht dem Gesundheitswesen angegliedert sind.
13. Gibt es eine konzeptbasierte, interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen
dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem
Bundesministerium für Gesundheit und/oder anderen Bundesministerien in
der Frage der gesundheitlichen Versorgung von DSD-Betroffenen?
In der letzten Legislaturperiode hat sich unter der Federführung des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine
interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG; weitere beteiligte Ressorts: Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz, Bundesministerium der Verteidigung,
Bundesministerium des Innern und BMG) mit dem Thema „Inter- und
Transsexualität“ befasst, um den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag für die 18.
Legislaturperiode umzusetzen, die besondere Situation von trans- und intergeschlechtlichen
Menschen in den Fokus zu nehmen. Mit Ablauf der 18. Legislaturperiode hat die
IMAG die Arbeit beendet. Im Rahmen der Ressortforschung stellt eine
Frühkoordinierung sicher, dass Synergieeffekte genutzt, Doppelaktivitäten vermieden
werden und wichtige Ergebnisse alle Ressorts erreichen. Im konkreten Fall –
Bekanntmachung des BMG „Leitlinienkonforme Versorgung von Menschen
mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (Differences of Sex Development/
DSD)“ – wurde zudem vorab ein Fachgespräch durchgeführt, in das auch das
BMFSFJ mit einbezogen war.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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