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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Entwicklungsfördernde Politik
(insgesamt 7 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Datum
15.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1201530.07.2019
"Entwicklungsfördernde" Politik
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12015
19. Wahlperiode 30.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulrich Oehme, Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff,
Stefan Keuter und der Fraktion der AfD
Entwicklungsfördernde Politik
Die Bundesregierung beschreibt ihre Politik mehrfach mit dem Begriff
„entwicklungsfördernd“, beispielsweise in den Leitlinien der Bundesregierung mit
Hinblick auf die Übergangshilfe (www.auswaertiges-amt.de/blob/1213498/d98437c
a3ba49c0ec6a461570f56211f/krisen-verhindern-data.pdf, S. 39).
Insbesondere findet der Begriff jedoch im Entwicklungspolitischen Bericht
Verwendung. Entsprechende Stellen sind die folgenden: „Die deutsche
Entwicklungspolitik muss Entwicklungs- und Schwellenländer zukünftig noch aktiver bei
der entwicklungsfördernden Ausgestaltung ihrer Agrar- und Handelspolitiken
unterstützen. Dazu gehört auch, dass in den Partnerländern Politik, Wissenschaft
und Zivilgesellschaft stärker befähigt werden, Politikfolgeabschätzungen zu
eigenen handels- und agrarpolitischen Strategien durchzuführen“ (www.bmz.de/de/
mediathek/publikationen/reihen/infobroschueren_flyer/infobroschueren/Materialie
319_Entwicklungspolitischer_Bericht.pdf, S. 33).
„Eine große Herausforderung für das Politikfeld Flucht und Migration ist es, den
unterschiedlichen und sehr spezifischen Handlungsebenen (Fluchtursachen
mindern, Flüchtlinge und Aufnahmeländer unterstützen, legale Migration
entwicklungsfördernd gestalten, illegale Migration eindämmen) gerecht zu werden.
Einerseits gilt es, Gemeinsamkeiten zwischen Flucht und freiwilliger Migration zu
adressieren und Synergien zu nutzen, zum Beispiel beim Thema Remittances.
Andererseits muss sehr klar unterschieden werden, welche
entwicklungspolitische Ziele jeweils verfolgt und welche Instrumente eingesetzt werden: So ist die
Reduzierung von akuten Fluchtursachen ein klares außen- und
entwicklungspolitisches Ziel, für das unter anderem Instrumente der Friedensförderung und
Krisenprävention eingesetzt werden. Bei freiwilliger Migration geht es hingegen
darum, diese zum einen in legale Bahnen zu lenken und zum anderen
entwicklungsfördernd zu gestalten. Das Global Forum on Migration and Development
(GFMD) hat sich dieser Frage angenommen und in einer Datenbank zahlreiche
Beispiele zusammengestellt. Seit 2007 dient das Forum dem informellen,
praxisorientierten Austausch von Regierungen unter Einbeziehung
zivilgesellschaftlicher Akteure. Mit Deutschland und Marokko werden 2017/2018 erstmals zwei
Staaten gleichzeitig den Vorsitz dieses Forums ausüben. Dies bietet Gelegenheit,
die internationale Agenda für das Thema Migration und Entwicklung aktiv
mitzugestalten und bessere Rahmenbedingungen für legale, entwicklungsförderliche
Migration zu schaffen“ (www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/info
broschueren_flyer/infobroschueren/Materialie319_Entwicklungspolitischer_
Bericht.pdf, S. 132).
„Das Politikfeld Flucht und Migration hat angesichts der zunehmenden
Wanderungs- und Fluchtbewegungen nach Deutschland deutlich an Relevanz
gewonnen. Die Bewältigung der derzeitigen Flüchtlingsbewegungen hat für die
Bundesregierung höchste Priorität. Der Koalitionsvertrag fordert eine stärkere Kohärenz
von Migrations-, Außen- und Entwicklungspolitik. Auch die Zukunftscharta
unterstreicht, dass eine menschenwürdige und entwicklungsfördernde Aufnahme
von Flüchtlingen und Migranten in Deutschland und den Partnerländern
notwendig ist. Das BMZ hat diese Herausforderungen erkannt und entsprechend reagiert:
Bereits mit Beginn der laufenden Legislaturperiode wurden die Bewältigung der
Folgen von Flucht und Vertreibung und die Reduzierung von Fluchtursachen
zu einem zentralen Schwerpunktanliegen der deutschen Entwicklungspolitik“
(www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/infobroschueren_flyer/info
broschueren/Materialie319_Entwicklungspolitischer_Bericht.pdf, S. 133).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „entwicklungsfördernd“?
a) Wie stellt sich nach Meinung der Bundesregierung der Zusammenhang
von „entwicklungsfördernd“ und „entwicklungshemmend“ dar (bitte
begründen)?
b) Unterscheidet die Bundesregierung hinsichtlich „entwicklungsfördernd“
und „entwicklungshemmend“ in unterschiedliche Grade, Abstufungen
oder Ähnlichem?
c) Macht die Bundesregierung dabei einen Unterschied zu dem Begriff
„entwicklungsförderlich“ (bitte begründen)?
d) Welche entwicklungspolitischen Projekte, Maßnahmen, Initiativen und
Vorhaben deckt dieser Begriff ab (bitte begründen)?
2. Gibt es über die Rücküberweisungen und die Übergangshilfe hinaus weitere
Instrumente, Phänomene, Projekte, Maßnahmen, Initiativen und Vorhaben,
die die Bundesregierung als dezidiert „entwicklungsfördernd“, nach der
Definition in Frage 1, beschreiben würde (bitte begründen)?
a) Wenn ja, welche sind diese?
b) Wenn ja, inwiefern ist Migration entwicklungsfördernd (bitte
begründen)?
c) Wenn ja, welchen Haushaltstiteln entsprechen diese (bitte nach Ressort
und Betrag aufschlüsseln)?
d) Aus welchem Ressort beziehen die Phänomene der Rücküberweisungen
(vgl. Bundestagsdrucksache 19/3186, Antwort zu Frage 10) und
Übergangshilfen ihre Gelder (bitte begründen und nach Haushaltstiteln
aufschlüsseln)?
e) Sind Rücküberweisungen und Übergangshilfen und etwaige andere
entwicklungsfördernde Projekte, Maßnahmen, Initiativen und Vorhaben im
Sinne der ODA-Leistungen anrechenbar (bitte begründen)?
3. Ist die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung nach Meinung der
Bundesregierung ganz oder teilweise „entwicklungsfördernd“ (bitte begründen)?
4. Begreift die Bundesregierung den Compact for Migration als
„entwicklungsfördernd“ (bitte begründen)?
5. Sind Projekte, Maßnahmen, Initiativen, Vorhaben und Instrumente, welche
dem Ziel der Herstellung von sogenannten Lebensperspektiven dienen, also
zu „hinreichenden Mindeststandards für ein würdevolles Leben“ (Antwort
der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 38 des Abgeordneten
Ulrich Oehme auf Bundestagsdrucksache 19/4734) führen sollen,
„entwicklungsfördernd“ (bitte begründen)?
6. Würde die Bundesregierung ihr Engagement hinsichtlich von
„Transformationspartnerschaften“ (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/regionale
schwerpunkte/nahermittlererosten/transformationspartnerschaft/203878) als
„entwicklungsfördernd“ beschreiben (bitte begründen)?
7. Wie wertet die Bundesregierung ihr entwicklungsförderndes Engagement
vor dem Hintergrund des „untrennbaren Zusammenhang[s] von Frieden und
Sicherheit mit nachhaltiger Entwicklung und der Geltung der
Menschenrechte“ (www.bmvg.de/resource/blob/13708/015be272f8c0098f1537a491676
bfc31/weissbuch2016-barrierefrei-data.pdf; bitte begründen)?
a) Wie wertet die Bundesregierung ihr entwicklungsförderndes Engagement
im Einzelnen hinsichtlich des Friedens (bitte begründen)?
b) Wie wertet die Bundesregierung ihr entwicklungsförderndes Engagement
im Einzelnen hinsichtlich der Sicherheit (bitte begründen)?
c) Wie wertet die Bundesregierung ihr entwicklungsförderndes Engagement
im Einzelnen hinsichtlich nachhaltiger Entwicklung (bitte begründen)?
d) Wie wertet die Bundesregierung ihr entwicklungsförderndes Engagement
im Einzelnen hinsichtlich der Menschenrechte (bitte begründen)?
Berlin, den 11. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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