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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Entwicklungsfördernde Politik

(insgesamt 7 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

15.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1201530.07.2019

"Entwicklungsfördernde" Politik

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12015 19. Wahlperiode 30.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD Entwicklungsfördernde Politik Die Bundesregierung beschreibt ihre Politik mehrfach mit dem Begriff „entwicklungsfördernd“, beispielsweise in den Leitlinien der Bundesregierung mit Hinblick auf die Übergangshilfe (www.auswaertiges-amt.de/blob/1213498/d98437c a3ba49c0ec6a461570f56211f/krisen-verhindern-data.pdf, S. 39). Insbesondere findet der Begriff jedoch im Entwicklungspolitischen Bericht Verwendung. Entsprechende Stellen sind die folgenden: „Die deutsche Entwicklungspolitik muss Entwicklungs- und Schwellenländer zukünftig noch aktiver bei der entwicklungsfördernden Ausgestaltung ihrer Agrar- und Handelspolitiken unterstützen. Dazu gehört auch, dass in den Partnerländern Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft stärker befähigt werden, Politikfolgeabschätzungen zu eigenen handels- und agrarpolitischen Strategien durchzuführen“ (www.bmz.de/de/ mediathek/publikationen/reihen/infobroschueren_flyer/infobroschueren/Materialie 319_Entwicklungspolitischer_Bericht.pdf, S. 33). „Eine große Herausforderung für das Politikfeld Flucht und Migration ist es, den unterschiedlichen und sehr spezifischen Handlungsebenen (Fluchtursachen mindern, Flüchtlinge und Aufnahmeländer unterstützen, legale Migration entwicklungsfördernd gestalten, illegale Migration eindämmen) gerecht zu werden. Einerseits gilt es, Gemeinsamkeiten zwischen Flucht und freiwilliger Migration zu adressieren und Synergien zu nutzen, zum Beispiel beim Thema Remittances. Andererseits muss sehr klar unterschieden werden, welche entwicklungspolitische Ziele jeweils verfolgt und welche Instrumente eingesetzt werden: So ist die Reduzierung von akuten Fluchtursachen ein klares außen- und entwicklungspolitisches Ziel, für das unter anderem Instrumente der Friedensförderung und Krisenprävention eingesetzt werden. Bei freiwilliger Migration geht es hingegen darum, diese zum einen in legale Bahnen zu lenken und zum anderen entwicklungsfördernd zu gestalten. Das Global Forum on Migration and Development (GFMD) hat sich dieser Frage angenommen und in einer Datenbank zahlreiche Beispiele zusammengestellt. Seit 2007 dient das Forum dem informellen, praxisorientierten Austausch von Regierungen unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure. Mit Deutschland und Marokko werden 2017/2018 erstmals zwei Staaten gleichzeitig den Vorsitz dieses Forums ausüben. Dies bietet Gelegenheit, die internationale Agenda für das Thema Migration und Entwicklung aktiv mitzugestalten und bessere Rahmenbedingungen für legale, entwicklungsförderliche Migration zu schaffen“ (www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/info broschueren_flyer/infobroschueren/Materialie319_Entwicklungspolitischer_ Bericht.pdf, S. 132). „Das Politikfeld Flucht und Migration hat angesichts der zunehmenden Wanderungs- und Fluchtbewegungen nach Deutschland deutlich an Relevanz gewonnen. Die Bewältigung der derzeitigen Flüchtlingsbewegungen hat für die Bundesregierung höchste Priorität. Der Koalitionsvertrag fordert eine stärkere Kohärenz von Migrations-, Außen- und Entwicklungspolitik. Auch die Zukunftscharta unterstreicht, dass eine menschenwürdige und entwicklungsfördernde Aufnahme von Flüchtlingen und Migranten in Deutschland und den Partnerländern notwendig ist. Das BMZ hat diese Herausforderungen erkannt und entsprechend reagiert: Bereits mit Beginn der laufenden Legislaturperiode wurden die Bewältigung der Folgen von Flucht und Vertreibung und die Reduzierung von Fluchtursachen zu einem zentralen Schwerpunktanliegen der deutschen Entwicklungspolitik“ (www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/infobroschueren_flyer/info broschueren/Materialie319_Entwicklungspolitischer_Bericht.pdf, S. 133). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „entwicklungsfördernd“? a) Wie stellt sich nach Meinung der Bundesregierung der Zusammenhang von „entwicklungsfördernd“ und „entwicklungshemmend“ dar (bitte begründen)? b) Unterscheidet die Bundesregierung hinsichtlich „entwicklungsfördernd“ und „entwicklungshemmend“ in unterschiedliche Grade, Abstufungen oder Ähnlichem? c) Macht die Bundesregierung dabei einen Unterschied zu dem Begriff „entwicklungsförderlich“ (bitte begründen)? d) Welche entwicklungspolitischen Projekte, Maßnahmen, Initiativen und Vorhaben deckt dieser Begriff ab (bitte begründen)? 2. Gibt es über die Rücküberweisungen und die Übergangshilfe hinaus weitere Instrumente, Phänomene, Projekte, Maßnahmen, Initiativen und Vorhaben, die die Bundesregierung als dezidiert „entwicklungsfördernd“, nach der Definition in Frage 1, beschreiben würde (bitte begründen)? a) Wenn ja, welche sind diese? b) Wenn ja, inwiefern ist Migration entwicklungsfördernd (bitte begründen)? c) Wenn ja, welchen Haushaltstiteln entsprechen diese (bitte nach Ressort und Betrag aufschlüsseln)? d) Aus welchem Ressort beziehen die Phänomene der Rücküberweisungen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3186, Antwort zu Frage 10) und Übergangshilfen ihre Gelder (bitte begründen und nach Haushaltstiteln aufschlüsseln)? e) Sind Rücküberweisungen und Übergangshilfen und etwaige andere entwicklungsfördernde Projekte, Maßnahmen, Initiativen und Vorhaben im Sinne der ODA-Leistungen anrechenbar (bitte begründen)? 3. Ist die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung nach Meinung der Bundesregierung ganz oder teilweise „entwicklungsfördernd“ (bitte begründen)? 4. Begreift die Bundesregierung den Compact for Migration als „entwicklungsfördernd“ (bitte begründen)? 5. Sind Projekte, Maßnahmen, Initiativen, Vorhaben und Instrumente, welche dem Ziel der Herstellung von sogenannten Lebensperspektiven dienen, also zu „hinreichenden Mindeststandards für ein würdevolles Leben“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 38 des Abgeordneten Ulrich Oehme auf Bundestagsdrucksache 19/4734) führen sollen, „entwicklungsfördernd“ (bitte begründen)? 6. Würde die Bundesregierung ihr Engagement hinsichtlich von „Transformationspartnerschaften“ (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/regionale schwerpunkte/nahermittlererosten/transformationspartnerschaft/203878) als „entwicklungsfördernd“ beschreiben (bitte begründen)? 7. Wie wertet die Bundesregierung ihr entwicklungsförderndes Engagement vor dem Hintergrund des „untrennbaren Zusammenhang[s] von Frieden und Sicherheit mit nachhaltiger Entwicklung und der Geltung der Menschenrechte“ (www.bmvg.de/resource/blob/13708/015be272f8c0098f1537a491676 bfc31/weissbuch2016-barrierefrei-data.pdf; bitte begründen)? a) Wie wertet die Bundesregierung ihr entwicklungsförderndes Engagement im Einzelnen hinsichtlich des Friedens (bitte begründen)? b) Wie wertet die Bundesregierung ihr entwicklungsförderndes Engagement im Einzelnen hinsichtlich der Sicherheit (bitte begründen)? c) Wie wertet die Bundesregierung ihr entwicklungsförderndes Engagement im Einzelnen hinsichtlich nachhaltiger Entwicklung (bitte begründen)? d) Wie wertet die Bundesregierung ihr entwicklungsförderndes Engagement im Einzelnen hinsichtlich der Menschenrechte (bitte begründen)? Berlin, den 11. Juli 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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