[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12039
19. Wahlperiode 30.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Michael Theurer, Renata Alt, Jens Beeck,
Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz),
Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Markus Herbrand, Dr. Christoph Hoffmann,
Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Thomas L. Kemmerich, Konstantin Kuhle,
Alexander Müller, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Frank Sitta,
Bettina Stark-Watzinger, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig,
Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Legalisierung der Eizellspende
Die Durchführung einer Eizellspende ist, im Gegensatz zur Samenspende, nach
gegenwärtiger Rechtslage in Deutschland verboten. Damit geht einher, dass
Paaren, aber auch Alleinstehenden, eine potenzielle Möglichkeit, eigene Kinder zu
bekommen, verwehrt wird.
Anders stellt sich laut den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen
Bundestages (Aktenzeichen: WD 9 – 3000 – 035/18) die Lage in Nachbarländern wie
Belgien, Dänemark oder den Niederlanden dar, wo der Gesetzgeber die
Inanspruchnahme und Durchführung von Eizellspenden für ungewollt kinderlose
Paare ermöglicht hat.
Forderungen nach entsprechenden Reformen auch in Deutschland werden nun
durch Ausarbeitungen einer Arbeitsgruppe der Nationalen Akademie der
Wissenschaften (Leopoldina) und der Akademieunion unterstützt. In einem kürzlich
vorgestellten Empfehlungskatalog mit dem Titel „Fortpflanzungsmedizin in
Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung“ kommt man dort zur
Schlussfolgerung, dass die gegenwärtig in Deutschland geltende Rechtslage zur
Eizellspende, die auf dem Embryonenschutzgesetz von 1990 basiert, dringend
überholungsbedürftig sei. Sie sei nicht nur überaltert, sondern treibe zudem
schätzungsweise tausende ungewollt kinderlose Paare ins Ausland, wo die Inanspruchnahme
einer Eizellspende entsprechend rechtlich möglich sei.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie rechtfertigt die Bundesregierung das gegenwärtig bestehende
gesetzliche Verbot der Eizellspende?
2. Wie bewertet die Bundesregierung die mit dem Verbot der Eizellspende
einhergehende Ungleichbehandlung der Samen- und Eizellspende?
3. In welchen EU-Mitgliedstaaten ist eine Eizellspende nach Kenntnis der
Bundesregierung gegenwärtig rechtlich möglich?
a) Seit wann bestehen die jeweils zugrunde liegenden gesetzlichen
Regelungen?
b) In welchen dieser Staaten sind zudem anonyme Eizellspenden rechtlich
möglich?
4. Wie viele in Deutschland wohnhafte Paare haben nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren eine Eizellspende in anderen EU-
Mitgliedstaaten durchführen lassen (bitte nach Jahren und Staaten
aufschlüsseln)?
5. Können nach Kenntnis der Bundesregierung durch im Ausland
durchgeführte, anonyme Eizellspenden gezeugte Kinder ihr Recht auf Kenntnis der
eigenen Abstammung in Deutschland durchsetzen?
a) Wenn ja, welche Möglichkeiten bestehen?
b) Wenn nein, welche Hindernisse bestehen?
6. Plant die Bundesregierung, die geltende Rechtslage zur Eizellspende zu
reformieren?
a) Wenn ja, wann, und welche Neuerungen sind genau beabsichtigt?
b) Wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 17. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
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