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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Legalisierung der Eizellspende

(insgesamt 6 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

15.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1203930.07.2019

Legalisierung der Eizellspende

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12039 19. Wahlperiode 30.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Michael Theurer, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Markus Herbrand, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Thomas L. Kemmerich, Konstantin Kuhle, Alexander Müller, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP Legalisierung der Eizellspende Die Durchführung einer Eizellspende ist, im Gegensatz zur Samenspende, nach gegenwärtiger Rechtslage in Deutschland verboten. Damit geht einher, dass Paaren, aber auch Alleinstehenden, eine potenzielle Möglichkeit, eigene Kinder zu bekommen, verwehrt wird. Anders stellt sich laut den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages (Aktenzeichen: WD 9 – 3000 – 035/18) die Lage in Nachbarländern wie Belgien, Dänemark oder den Niederlanden dar, wo der Gesetzgeber die Inanspruchnahme und Durchführung von Eizellspenden für ungewollt kinderlose Paare ermöglicht hat. Forderungen nach entsprechenden Reformen auch in Deutschland werden nun durch Ausarbeitungen einer Arbeitsgruppe der Nationalen Akademie der Wissenschaften (Leopoldina) und der Akademieunion unterstützt. In einem kürzlich vorgestellten Empfehlungskatalog mit dem Titel „Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung“ kommt man dort zur Schlussfolgerung, dass die gegenwärtig in Deutschland geltende Rechtslage zur Eizellspende, die auf dem Embryonenschutzgesetz von 1990 basiert, dringend überholungsbedürftig sei. Sie sei nicht nur überaltert, sondern treibe zudem schätzungsweise tausende ungewollt kinderlose Paare ins Ausland, wo die Inanspruchnahme einer Eizellspende entsprechend rechtlich möglich sei. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie rechtfertigt die Bundesregierung das gegenwärtig bestehende gesetzliche Verbot der Eizellspende? 2. Wie bewertet die Bundesregierung die mit dem Verbot der Eizellspende einhergehende Ungleichbehandlung der Samen- und Eizellspende? 3. In welchen EU-Mitgliedstaaten ist eine Eizellspende nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig rechtlich möglich? a) Seit wann bestehen die jeweils zugrunde liegenden gesetzlichen Regelungen? b) In welchen dieser Staaten sind zudem anonyme Eizellspenden rechtlich möglich? 4. Wie viele in Deutschland wohnhafte Paare haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren eine Eizellspende in anderen EU- Mitgliedstaaten durchführen lassen (bitte nach Jahren und Staaten aufschlüsseln)? 5. Können nach Kenntnis der Bundesregierung durch im Ausland durchgeführte, anonyme Eizellspenden gezeugte Kinder ihr Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung in Deutschland durchsetzen? a) Wenn ja, welche Möglichkeiten bestehen? b) Wenn nein, welche Hindernisse bestehen? 6. Plant die Bundesregierung, die geltende Rechtslage zur Eizellspende zu reformieren? a) Wenn ja, wann, und welche Neuerungen sind genau beabsichtigt? b) Wenn nein, warum nicht? Berlin, den 17. Juli 2019 Christian Lindner und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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