[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 13. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12392
19. Wahlperiode 14.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffen Kotré, Tino Chrupalla,
Enrico Komning, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/12042 –
Gefährdung der Versorgungssicherheit durch Engpässe in der Stromerzeugung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Juni 2019 war die Stromversorgung in Deutschland nach Pressemeldungen
an mindestens drei Tagen akut gefährdet. Medienberichten zufolge konnten
innerdeutsche Versorgungsengpässe nur durch massive Stromimporte aus dem
Ausland ausgeglichen und damit drohende Stromausfälle abgewendet werden
(
www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/stromnetz-so-steht-es-um-
dieversorgungssicherheit-in-deutschland/24520092.html?ticket=ST-4358266-bQ
T6db75LfzKC7Pe0CfL-ap6).
Die Preise für Regelenergie (positive Minutenreserve) stiegen aufgrund der
Engpässe auf kurzzeitig 37 856 Euro/Megawattstunde statt der
durchschnittlichen 100 Euro/Megawattstunde (
www.energate-messenger.de/news/192785/
turbulenzen-im-regelenergiemarkt). Unabhängig davon, dass die konkrete
Ursache der Ereignisse im Juni 2019 noch nicht vollständig aufgeklärt ist, weisen
zuständige Stellen und Behörden bereits seit langem auf schwerwiegende
Gefährdungsfaktoren im deutschen Stromnetz hin, die ein umgehendes Handeln
seitens der Bundesregierung erfordern.
Seit dem massiven Ausbau der unregelmäßig einspeisenden erneuerbaren
Energien und dem gleichzeitigen Rückbau konventioneller Kraftwerke im Zuge
der „Energiewende“ häufen sich die Meldungen, wonach Störungen im
Stromnetz zunehmend zu einer Gefährdung der Stromversorgung führen. So warnt
derzeit der Bundesrechnungshof als oberste Bundesbehörde vor zunehmend
unkontrollierbaren Netzzuständen, die neben der Gefahr von Blackouts auch zu
jährlichen Kosten von rund 2 Milliarden Euro führen (
www.handelsblatt.com/
politik/deutschland/versorgungssicherheit-gefaehrdet-rechnungshof-warnt-
vorverschaerften-problemen-im-stromnetz/24523438.html;
www.energate-messenger.
de/news/192944/bundesrechnungshof-warnt-vor-risiken-im-stromnetz). Die
Expertenkommission der Bundesregierung zum Monitoring der Energiewende
kommt ergänzend hierzu zu der schwerwiegenden Erkenntnis, dass der geplante
Kohleausstieg voraussichtlich zu einer Gefährdung der Versorgungssicherheit
unserer Nachbarländer Belgien und Frankreich führen wird (
www.bmwi.de/
Redaktion/DE/Downloads/E/ewk-stellungnahme.pdf?__blob=publicationFile
&v=4).
Die Bundesregierung wiederholt in diesem Zusammenhang
gebetsmühlenartig, dass die Versorgungssicherheit nach wie vor auf einem hohen Niveau sei
und verweist als Beleg dafür auf den SAIDI-Wert (
www.bmwi.de/Redaktion/
DE/Pressemitteilungen/2019/20190703-altmaier-versorgungssicherheit-in-
deutschland-weiterhin-sehr-hoch.html). Der SAIDI ist nach Ansicht der
Fragesteller jedoch für die Bewertung der aktuellen und zukünftigen
Versorgungssicherheit völlig ungeeignet, weil er ausschließlich bereits vergangene
Versorgungsunterbrechungen berücksichtigt. Die Expertenkommission hat daher
ausdrücklich gefordert, neue Indikatoren zur Erfassung der aktuellen und
zukünftigen Versorgungssicherheit zu entwickeln (
www.bmwi.de/Redaktion/DE/
Downloads/E/ewk-stellungnahme.pdf?__blob=publicationFile&v=4). Weiterhin
mahnt die Kommission an, dass die Regierung noch immer keinen
Versorgungssicherheitsstandard eingeführt hat. Die Bundesregierung verfügt also nach
Ansicht der Fragesteller und der Regierungskommission über keine wirksamen
Instrumente, um die derzeitige und zukünftige Versorgungssicherheit beurteilen
zu können. Dies ist angesichts der enormen Bedeutung der Stromversorgung ein
völlig inakzeptabler Zustand.
1. Worin liegt nach Kenntnis der Bundesregierung die Ursache der genannten
Engpässe in der Stromerzeugung im Juni 2019?
Am 6. Juni 2019, 12. Juni 2019 und 25. Juni 2019 überschritt der Bedarf an
Regelleistung die von den Übertragungsnetzbetreibern vorgehaltene Regelleistung.
Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) mussten deshalb u. a. zusätzliche Leistung
am Strommarkt beschaffen.
An diesen Tagen war zu jeder Zeit im Stromsystem genug Leistung verfügbar. So
standen beispielsweise am 25. Juni 2019 noch 7 GW Kapazitäten bzw. flexible
Lasten am Strommarkt zur Verfügung, um eine Ausgewogenheit zwischen
Angebot und Nachfrage sicher herzustellen. Die Strompreise waren im Day-Ahead-
Handel moderat, auch die Stromnetze befanden sich im Normalzustand.
Ursache waren vielmehr Ereignisse im Bilanzkreis- und
Ausgleichsenergiesystem. Offenbar waren die Bilanzkreise der Versorger in größerem Maße
unterdeckt. Die Analyse der Ursachen durch die ÜNB und die Bundesnetzagentur
(BNetzA) hält noch an. Ob und inwieweit spekulative Geschäfte zwischen
Intradaymarkt und Ausgleichsenergie für die Situation ursächlich waren, ist
Gegenstand andauernder Untersuchungen durch ÜNB und die Markttransparenzstelle
der BNetzA.
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass bei den Ereignissen im
Juni 2019 ohne massive Stromimporte aus dem Ausland die
Stromversorgung in Deutschland voraussichtlich zusammengebrochen wäre, und welche
Maßnahmen leitet sie daraus ab?
Auf die außergewöhnlich hohen energie-, nicht jedoch leistungsbezogenen
Systemungleichgewichte an den drei genannten Junitagen reagierten die ÜNB mit
umfangreichen Gegenmaßnahmen, darunter auch Stromimporte. Die
Bundesregierung erachtet die Ausmaße der Bilanzabweichungen als inakzeptabel,
insbesondere auch, weil ihre Ursachen im Bilanz- und Ausgleichsenergiesystem
liegen. Die systemweiten Unterdeckungen waren energiewirtschaftlich unbegründet
(s. Frage 1). Um mögliche Fehlanreize im System zu beheben, hat die BNetzA
bereits Maßnahmen ergriffen, um das Bilanzkreissystem weiterzuentwickeln
(siehe Festlegungsverfahren BK6-19-217:
www.bundesnetzagentur.de/DE/
Service-Funktionen/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2019/BK6-19-212_217_
218/BK6-19-212_217_218_verfahrenseroeffnung.html?nn=360460). Überdies
erfolgt die Bezuschlagung von Regelenergieanbietern nunmehr wieder
ausschließlich anhand des Leistungspreises.
3. Wie bewertet die Bundesregierung die Warnungen des
Bundesrechnungshofs vor zunehmenden Problemen im deutschen Stromnetz, und welche
Maßnahmen leitet sie daraus ab?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Bundesrechnungshofes, dass die
Anforderungen an Redispatch und Einspeisemanagement durch den geografisch
differenzierten Ausbau von Erzeugungsanlagen zunehmen. Dies ergibt sich aus
einer zunehmenden räumlichen Trennung von Last und Erzeugung und dem
daraus resultierenden Stormtransportbedarf. Die Bundesregierung arbeitet intensiv
daran, den Netzausbau zu beschleunigen und Maßnahmen zu ergreifen, um die
Transportfähigkeit des Stromnetzes zu erhöhen.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage der Expertenkommission
zum Monitoring-Prozess der Energiewende, wonach Deutschland nach wie
vor über keinen Versorgungssicherheitsstandard verfügt, und welche
Maßnahmen leitet sie daraus ab?
Am 3. Juli 2019 hat das BMWi den Monitoringbericht nach § 63 i. V. m. § 51
EnWG zur Versorgungssicherheit im Bereich der leitungsgebundenen
Versorgung mit Elektrizität vorgelegt. Darin wird ein Schwellenwert von 99,94 Prozent
für den Indikator Lastausgleichswahrscheinlichkeit als effizientes Niveau der
Versorgungssicherheit am Strommarkt in Deutschland etabliert. Für Deutschland
ergibt sich für alle Betrachtungsjahre (2020, 2023, 2025, 2030) eine
Lastausgleichswahrscheinlichkeit von (rechnerisch) 100 Prozent. Insbesondere wird
mithin der Schwellenwert, die Lastausgleichswahrscheinlichkeit von 99,94 Prozent,
in jedem Jahr nicht nur eingehalten, sondern deutlich überschritten.
5. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage der Expertenkommission,
wonach ein vorzeitiger Kohleausstieg in Deutschland zu einer
Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit in Frankreich und Belgien führen würde,
und welche Maßnahmen leitet sie daraus ab?
Ein gestufter Kohleausstieg in Deutschland ist mit der Versorgungssicherheit
unserer Nachbarländer, insbesondere Frankreich und Belgien, gut vereinbar. Zu
diesem Ergebnis kommt unter anderem ein Gutachten im Auftrag des BMWi mit
dem Titel „Versorgungssicherheit in Deutschland und seinen Nachbarländern:
Länderübergreifendes Monitoring und Bewertung“ von r2b energy consulting
GmbH, Consentec GmbH, Fraunhofer ISI, TEP Energy GmbH 2019 vom 23.
Januar 2019 (
www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Studien/definition-
undmonitoring-der-versorgungssicherheit-an-den-europaeischen-strommaerkten.html).
6. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Expertenkommission,
wonach der SAIDI-Wert keine Aussagekraft bezüglich der aktuellen und
zukünftigen Versorgungssicherheit aufweist?
Wenn ja, aus welchem Grund führt die Bundesregierung dann regelmäßig
den SAIDI als Nachweis einer hohen Versorgungssicherheit an?
Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Zweifel an der
Fachkompetenz der Expertenkommission?
Für die Zukunft sind keine seriösen Prognosen des SAIDI (System Average
Interruption Duration Index) möglich, da Störungen in den Verteilernetzen mit
häufig unbekannter Wahrscheinlichkeit für die Höhe des SAIDI maßgeblich sind. Er
kann nur im Rückblick bestimmt werden.
Für die Vergangenheit hat er jedoch durchaus Aussagekraft: Der SAIDI misst die
durchschnittliche jährliche Ausfalldauer der Stromversorgung aller Verbraucher,
also die durchschnittliche Nichtversorgung mit Strom. Er lag bei 12 Minuten im
Jahr 2016 und 16 Minuten im Jahr 2017.
7. Sieht die Bundesregierung bei den derzeitigen Marktbedingungen im
Strommarkt bzw. im Regelenergiemarkt ein Missbrauchspotenzial, wodurch sich
Marktteilnehmer auf Kosten der Verbraucher über Gebühr bereichern
können, und wenn ja, welche Schlüsse zieht sie daraus?
Ob und inwieweit spekulative Geschäfte zwischen Intradaymarkt und
Ausgleichsenergie die unausgeglichenen Systembilanzen an den Tagen 6. Juni 2019,
12. Juni 2019 und 25. Juni 2019 ausgelöst oder verschärft haben, ist Gegenstand
andauernder Untersuchungen durch ÜNB und die Markttransparenzstelle der
BNetzA. Mutwillige Arbitragegeschäfte auf den Ausgleichsenergiepreis
verstoßen gegen die gesetzlich vorgeschriebene Bilanzkreistreue und werden
entsprechend sanktioniert.
Um mögliche Fehlanreize im System zu beheben, hat die BNetzA bereits
Maßnahmen ergriffen, um das Bilanzkreissystem weiterzuentwickeln (siehe
Festlegungsverfahren BK6-19-217). Durch die Rückkehr zum alten Vergabesystem bei
der Regelleistung zum 31. Juli 2019 konnte überdies ein spürbarer Anstieg der
Ausgleichsenergiepreise und ein disziplinierender Effekt auf die
Bilanzkreisverantwortung beobachtet werden.
8. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass Stromverbraucher
aufgrund der zunehmenden Instabilität der Stromversorgung mittlerweile
jährlich rund 2 Mrd. Euro allein für stabilisierende Eingriffe in das Stromnetz
tragen müssen, und welche Maßnahmen leitet sie daraus ab?
Der für die Bundesregierung maßgebliche Bericht der Bundesnetzagentur zu
Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen Viertes Quartal und Gesamtjahr 2018,
Stand 17. Mai 2019, S. 9, weist für das Jahr 2018 vorläufige Kosten in Höhe von
ca.1,43 Mrd. Euro (2017 1,51 Mrd. Euro, ebd. S. 6) aus.
Mit der Energiewende und dem zunehmenden europäischen Stromhandel steigt
die Inanspruchnahme der Stromnetze. Denn durch den weiteren Ausbau der
erneuerbaren Energien, den Atomausstieg und der zunehmenden Integration der
europäischen Strommärkte steigt der Transportbedarf. Insbesondere bis zur
Fertigstellung des notwendigen Netzausbaus ergreifen die Übertragungsnetzbetreiber
verschiedene Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen, um Überlastungen zu
vermeiden. Dazu gehören z. B. Schaltmaßnahmen, Redispatch, Countertrading, der
Einsatz von Netzreservekraftwerken oder die Abregelung von Erneuerbaren-
Energien-Anlagen (Einspeisemanagement). Die Kosten für Netz- und
Systemsicherheitsmaßnahmen sind Teil der Netzkosten der ÜNB und fließen in die
Netzentgelte ein.
Die Bundesregierung arbeitet mit einer Reihe von Maßnahmen daran, den
Umfang dieser Eingriffe zu reduzieren. Hierzu gehören die Beschleunigung des
Netzausbaus sowie Maßnahmen, die die Transportfähigkeit des Stromnetzes erhöhen.
9. Besteht aus Sicht der Bundesregierung ein Zusammenhang zwischen dem
Zubau von volatilen erneuerbaren Energien und den zunehmenden
Warnungen zuständiger Stellen und Behörden vor Stromausfällen durch
unkontrollierbare Netzzustände?
Über die Hintergründe von Äußerungen anderer Stellen stellt die
Bundesregierung keine Mutmaßungen an.
In Bezug auf kritische Systembilanzsituationen konnte bislang kein
Zusammenhang mit einer Zunahme von Erneuerbaren Energien im Stromsystem festgestellt
werden. Auch die außergewöhnlichen Systembilanzabweichungen im Juni
können nach Erkenntnis der Bundesregierung nicht auf Prognosefehler von
Betreibern Erneuerbarer-Energien-Anlagen zurückgeführt werden.
Steigende Anfordernisse an Redispatch ergeben sich hingegen aus einer
zunehmenden räumlichen Trennung von Last und Erzeugung. Dazu trägt der
geografisch differenzierte Ausbau von Erneuerbaren-Energien-Anlagen bei.
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