[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12. August 2019
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12393
19. Wahlperiode 14.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12043 –
Administrierbarkeit der Reform der Grundsteuer
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Für den Erfolg der Reform der Grundsteuer ist es von entscheidender
Bedeutung, dass die technischen Möglichkeiten geschaffen werden, um Daten, die für
die Berechnung der Grundsteuer gebraucht werden, austauschen zu können.
Dabei sind laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung die Daten aus Kataster-,
Vermessungs- und Grundbuchämtern besonders relevant, weil sie die wohl
grundlegendsten Informationen für die Ermittlung der Grundsteuer
bereitstellen – die Fläche von Grundstücken (vgl. Entwurf der Bundesregierung eines
Grundsteuer-Reformgesetzes, S. 92).
Nach Kenntnis der Fragesteller ist die hierfür geplante bundesweite
Liegenschafts- und Grundstücksdatenbank LANGUSTE, in erheblichem Verzug.
Während einzelne Bundesländer – wie Sachsen-Anhalt und Schleswig-
Holstein – dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) nicht einmal mitteilen
konnten, wie viele Grundstücke überhaupt digital erfasst werden müssen, ist der
Bundesregierung bekannt, dass im Saarland noch 58,7 Prozent und in
Mecklenburg-Vorpommern 64,6 Prozent aller Grundstücksdaten digital erfasst werden
müssen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/9538). Vor diesem Hintergrund ging das
Bundesministerium der Finanzen im April 2018 davon aus, dass die digitale
Erfassung in der Datenbank je nach Bundesland bis zu 13 Jahre dauern werde (vgl.
„Mit der Languste hat er nicht gerechnet. Neuer Rückschlag für den
Bundesfinanzminister“, in: Wirtschaftswoche vom 10. Mai 2019, S. 36).
Laut dem Mitte Juni 2019 veröffentlichten Gesetzentwurf der Bundesregierung
soll das neue Grundsteuergesetz bereits im Jahr 2025 angewendet werden – also
sechs Jahre bevor der Aufbau der Grundstücksdatenbank LANGUSTE nach der
Einschätzung der Bundesregierung abgeschlossen werden kann. Die
Fragesteller zweifeln vor dem Hintergrund dieser massiven Missstände an der
Administrierbarkeit des geplanten Grundsteuer-Reformgesetzes (Scholz-Modell), das
zudem noch zahlreiche weitere Merkmale für die Ermittlung der Grundsteuer
vorsieht und in der aktuellen wissenschaftlichen Diskussion als bürokratisch
und komplex wahrgenommen wird (vgl. „Bayern bekommt seine Ausnahme“,
in: Handelsblatt vom 18. Juni 2019, S. 6).
Aus diesem Grunde muss nach Ansicht der Fragesteller die Frage der
Umsetzbarkeit der Grundsteuerreform in den weiteren Beratungen stärker in den
Fokus gerückt werden als bisher. Dem Aufbau der Grundstücksdatenbank
LANGUSTE, deren aktueller Datenbestand dem Bundesministerium der
Finanzen am 1. Juli 2019 übermittelt wurde, muss absolute Priorität eingeräumt
werden.
1. Ist die Bundesregierung noch immer der Auffassung, dass der Aufbau der
Grundstücksdatenbank LANGUSTE in „erhebliche[m] Verzug sei“ und er
deshalb intensiviert werden müsse, wie es im Rahmen der zuständigen Bund-
Länder-Arbeitsgruppe (Niederschrift vom 11. April 2018) festgehalten
wurde?
Aus Sicht der Bundesregierung befindet sich der Aufbau der
Grundstücksdatenbank LANGUSTE aufgrund der frühzeitigen Planungen nicht in Verzug. Die
Bundesregierung ging bereits bei der Konzeption des zu reformierenden
Grundsteuer- und Bewertungsrechts davon aus, dass zum Hauptfeststellungstichtag
1. Januar 2022 die Grundstücksdatenbank LANGUSTE nicht zur Verfügung
stehen würde. Mit einer Bereitstellung kann frühestens im Laufe des
Hauptfeststellungszeitraums 2022 gerechnet werden.
2. Auf wie viele Jahre prognostiziert das BMF die maximale Erfassungsdauer
je Land für die Grundstücksdatenbank LANGUSTE, wenn man davon
ausgeht, dass bei einer Einführung der Grundstücksdatenbank LANGUSTE –
Stufe 1 jedes Flurstück einer wirtschaftlichen Einheit zugeordnet sein
müsste?
3. Von wie vielen Jahren ging das BMF in seiner Prognose für die maximale
Erfassungsdauer für die Grundstücksdatenbank LANGUSTE je nach Land
zu folgenden Stichtagen aus:
a) 1. Januar 2017
b) 1. Juli 2017
c) 1. Januar 2018
d) 1. Juli 2018
e) 1. Januar 2019
f) 1. Juli 2019 (bitte Informationen aus Sachstandsberichten, die dem BMF
im Rahmen der Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppen übermittelt
wurden, berücksichtigen)?
Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet.
Der Vollzug des bundesgesetzlichen Bewertungsrechts obliegt den Ländern. Die
Länder bestimmen aufgrund ihrer Organisationshoheit die einzusetzenden
Personal- und Sachmittel für den Aufbau der Grundstücksdatenbank LANGUSTE in
eigener Zuständigkeit. Die Bundesregierung konnte in der Vergangenheit und
kann auch in Zukunft keine Prognosen erstellen.
Die Sachstände werden durch das Bundesministerium der Finanzen jedoch
turnusmäßig erhoben, auch um die Bemühungen der Länder zum Aufbau der
Grundstücksdatenbank im Wege der Freiwilligkeit zu intensivieren.
4. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung alle Länder mit dem Aufbau der
Verbindungsdatei LANGUSTE begonnen, und wenn nein, welche Länder
haben nach Kenntnis der Bundesregierung aus welchen Gründen noch nicht
mit dem Aufbau begonnen?
5. In welchen Ländern bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung aus
welchen Gründen Schwierigkeiten beim Aufbau der Verbindungsdatei
LANGUSTE?
6. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass in den Ländern
personelle Verstärkungen eingesetzt wurden bzw. werden, um den Aufbau
der Verbindungsdatei LANGUSTE voranzubringen (bitte die Länder
ausdrücklich benennen, von denen die Bundesregierung weiß, dass eine
personelle Verstärkung erfolgt ist oder erfolgen wird)?
Die Fragen 4 bis 6 werden zusammen beantwortet.
Nach der letzten turnusmäßigen Erhebung zum 1. Juli 2019 haben die Länder
Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein noch nicht mit dem Aufbau der
Verbindungsdatei begonnen. Eventuelle Schwierigkeiten beim Aufbau der
Verbindungsdatei und dafür ggf. maßgebliche Gründe fallen in den
Verantwortungsbereich der Länder. Gleiches gilt für eine Verstärkung des Personaleinsatzes der
Länder.
7. Wird sich nach Ansicht der Bundesregierung der Arbeitsaufwand für den
Aufbau der Grundstücksdatenbank LANGUSTE steigern, wenn Stufe 1 der
Einführung der Datenbank abgeschlossen ist und mit der turnusmäßigen
Datenlieferung der Vermessungs- und Katasterverwaltung begonnen wird?
Der Arbeitsaufwand für den Aufbau der Grundstücksdatenbank LANGUSTE
nach Aufnahme der Belieferungen durch die Vermessungs- und
Katasterverwaltungen der Länder kann noch nicht abgeschätzt werden. Er ist abhängig vom
Umfang der jeweiligen Daten eines Landes und von der durch die Vermessungs- und
Katasterverwaltung eines Landes erfolgten Qualitätssicherung der Daten.
8. Wie sieht die konkrete weitere Zeitplanung für die Einführung der
Grundstücksdatenbank LANGUSTE aus (bitte nach jeweiligen Stufen
aufschlüsseln und die einzelnen Entwicklungsschritte aufführen)?
Die Länder planen die entwicklungstechnische Fertigstellung der
Grundstücksdatenbank LANGUSTE Stufe I derzeit für den 31. Dezember 2021. Es ist geplant,
die Grundstücksdatenbank LANGUSTE im Jahr 2022 mindestens ein halbes Jahr
zu pilotieren und danach für die Länder bereitzustellen. In Stufe I werden
steuererhebliche Daten der Kataster- und Justizverwaltung mit dem steuerlichen
Ordnungskriterium der Finanzverwaltung verknüpft. Die Einbindung der
Bodenrichtwerte erfolgt in einer weiteren Ausbaustufe der Grundstücksdatenbank. Zum
Bereitstellungstermin weiterer Stufen der Grundstücksdatenbank LANGUSTE kann
derzeit noch keine Aussage getroffen werden.
9. Welche Auswirkungen hat aus Sicht der Bundesregierung eine
unvollständige Grundstücksdatenbank LANGUSTE für die Administrierbarkeit der
Reform der Grundsteuer?
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
10. Welche Schwierigkeiten können nach Ansicht der Bundesregierung bei der
Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer in den jeweiligen
Bundesländern auftreten, wenn die Grundstücksdatenbank nicht voll
einsatzfähig ist?
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die prozentuale
Quote der noch zu erfassenden Flurstücke, die in der Grundstückdatenbank
LANGUSTE aufgenommen werden sollen, seit 2017 entwickelt (bitte der
Antwort eine Tabelle, die aufgegliedert ist nach Bundesland, Anzahl der
noch zu erfassenden Flurstücke und prozentualer Quote der noch zu
erfassenden Flurstücke zum jeweiligen Stichtag – 1. Januar und 1. Juli eines
Jahres –, beifügen)?
12. Was sind die Kernaussagen der jeweiligen Sachstandsberichte zum
Mitteilungs- und Bewertungsverfahren zur Besteuerung von Grundstücken
(Grundstücksdatenbank LANGUSTE), die die einzelnen Länder zum 1. Juli
2019 an das BMF übermittelt haben?
Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet.
Als Kernaussage der Sachstandsberichte lässt sich die Entwicklung der
prozentualen Quote der noch zu erfassenden Flurstücke in den Ländern nachvollziehen, in
denen die Verbindungsdatei noch nicht vollständig aufgebaut wurde. Diese kann
den nachfolgenden Übersichten entnommen werden:
Land
Noch zu erfassende Flurstücke
1. Januar
2017
1. Juli
2017
1. Januar
2018
1. Juli
2018
1. Januar
2019
1. Juli
2019
Baden-Württemberg 6.886.416 5.707.697 4.368.695 2.978.492 1.822.866 k. A.
Bayern 4.827.744 4.403.154 3.799.440 3.343.600 2.835.406 2.543.222
Berlin 86.951 71.549 57.757 43.711 31.030 18.202
Brandenburg 2.184.284 2.123.333 2.048.880 1.970.991 1.571.446 1.564.085
Bremen 78.901 77.077 73.349 70.972 66.118 56.112
Mecklenburg-Vorpommern 1.375.791 1.296.513 1.259.099 1.297.038 1.292.864 1.326.576
Saarland 975.292 950.730 814.624 798.555 743.327 708.637
Sachsen 1.762.585 1.619.528 1.489.195 1.428.983 1.378.886 1.351.770
Sachsen-Anhalt k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Schleswig-Holstein k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Thüringen k. A. 1.294.054 1.302.439 1.262.533 1.161.116 1.077.363
Land
Quote noch zu erfassender Flurstücke
1. Januar
2017
1. Juli
2017
1. Januar
2018
1. Juli
2018
1. Januar
2019
1. Juli
2019
Baden-Württemberg 77,50% 64,08% 48,86% 33,19% 20,20% k. A.
Bayern 44,81% 40,82% 35,15% 30,89% 26,18% 23,16%
Berlin 21,59% 17,61% 14,11% 10,59% 7,48% 4,39%
Brandenburg 69,60% 67,49% 64,92% 61,56% 49,04% 48,73%
Bremen 36,84% 35,86% 33,94% 32,64% 30,17% 25,36%
Mecklenburg-Vorpommern 71,23% 66,62% 64,33% 64,83% 64,56% 64,94%
Saarland 77,96% 75,41% 64,49% 63,16% 58,68% 55,84%
Sachsen 63,42% 58,27% 53,38% 51,06% 49,09% 47,98%
Sachsen-Anhalt 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00%
Schleswig-Holstein 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00%
Thüringen k. A. 39,26% 38,58% 37,15% 33,92% 31,27%
13. Wie steht die Bundesregierung – vor dem Hintergrund der massiven
Verzögerung der Grundstücksdatenbank LANGUSTE – dem Vorwurf gegenüber,
es gebe ein eingebautes Vollzugsdefizit beim Entwurf des Grundsteuer-
Reformgesetzes der Bundesregierung (Scholz-Modell)?
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
14. Wird die Bundesregierung den Bundesländern durch finanzielle
Unterstützung oder durch Bereitstellung von zusätzlichem Personal beim verzögerten
Aufbau der Grundstücksdatenbank LANGUSTE helfen, um die
Administrierbarkeit der Grundsteuerreform zu erhöhen, und wenn nicht, inwiefern
wird die Bundesregierung sonst Unterstützung leisten?
Der Bund wird die Länder bei der Umsetzung der Reform in geeigneter Art und
Weise unterstützen. Eine personelle und finanzielle Unterstützung des Bundes ist
derzeit nicht beabsichtigt. Die Verwaltungs- einschließlich der Personalhoheit
hinsichtlich der Grundsteuer obliegt den Ländern bzw. Kommunen. Im Übrigen
siehe Antwort zu Frage 1.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]