Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Administrierbarkeit der Reform der Grundsteuer
(insgesamt 14 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
14.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1204330.07.2019
Administrierbarkeit der Reform der Grundsteuer
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12043
19. Wahlperiode 30.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis,
Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar),
Mario Brandenburg (Südpfalz), Karlheinz Busen, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke,
Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben,
Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich,
Karsten Klein, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Till Mansmann, Alexander Müller,
Roman Müller-Böhm, Bernd Reuther, Dr. Stefan Ruppert, Frank Schäffler,
Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger,
Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich,
Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Administrierbarkeit der Reform der Grundsteuer
Für den Erfolg der Reform der Grundsteuer ist es von entscheidender Bedeutung,
dass die technischen Möglichkeiten geschaffen werden, um Daten, die für die
Berechnung der Grundsteuer gebraucht werden, austauschen zu können. Dabei sind
laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung die Daten aus Kataster-,
Vermessungs- und Grundbuchämtern besonders relevant, weil sie die wohl
grundlegendsten Informationen für die Ermittlung der Grundsteuer bereitstellen – die
Fläche von Grundstücken (vgl. Entwurf der Bundesregierung eines Grundsteuer-
Reformgesetzes, S. 92).
Nach Kenntnis der Fragesteller ist die hierfür geplante bundesweite
Liegenschafts- und Grundstücksdatenbank LANGUSTE, in erheblichem Verzug.
Während einzelne Bundesländer – wie Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein – dem
Bundesministerium der Finanzen (BMF) nicht einmal mitteilen konnten, wie
viele Grundstücke überhaupt digital erfasst werden müssen, ist der
Bundesregierung bekannt, dass im Saarland noch 58,7 Prozent und in Mecklenburg-
Vorpommern 64,6 Prozent aller Grundstücksdaten digital erfasst werden müssen (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/9538). Vor diesem Hintergrund ging das
Bundesministerium der Finanzen im April 2018 davon aus, dass die digitale Erfassung in der
Datenbank je nach Bundesland bis zu 13 Jahre dauern werde (vgl. „Mit der
Languste hat er nicht gerechnet. Neuer Rückschlag für den Bundesfinanzminister“,
in: Wirtschaftswoche vom 10. Mai 2019, S. 36).
Laut dem Mitte Juni 2019 veröffentlichten Gesetzentwurf der Bundesregierung
soll das neue Grundsteuergesetz bereits im Jahr 2025 angewendet werden – also
sechs Jahre bevor der Aufbau der Grundstücksdatenbank LANGUSTE nach der
Einschätzung der Bundesregierung abgeschlossen werden kann. Die Fragesteller
zweifeln vor dem Hintergrund dieser massiven Missstände an der
Administrierbarkeit des geplanten Grundsteuer-Reformgesetzes (Scholz-Modell), das zudem
noch zahlreiche weitere Merkmale für die Ermittlung der Grundsteuer vorsieht
und in der aktuellen wissenschaftlichen Diskussion als bürokratisch und komplex
wahrgenommen wird (vgl. „Bayern bekommt seine Ausnahme“, in: Handelsblatt
vom 18. Juni 2019, S. 6).
Aus diesem Grunde muss nach Ansicht der Fragesteller die Frage der
Umsetzbarkeit der Grundsteuerreform in den weiteren Beratungen stärker in den Fokus
gerückt werden als bisher. Dem Aufbau der Grundstücksdatenbank LANGUSTE,
deren aktueller Datenbestand dem Bundesministerium der Finanzen am 1. Juli
2019 übermittelt wurde, muss absolute Priorität eingeräumt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist die Bundesregierung noch immer der Auffassung, dass der Aufbau der
Grundstücksdatenbank LANGUSTE in „erhebliche[m] Verzug sei“ und er
deshalb intensiviert werden müsse, wie es im Rahmen der zuständigen
Bund-Länder-Arbeitsgruppe (Niederschrift vom 11. April 2018)
festgehalten wurde?
2. Auf wie viele Jahre prognostiziert das BMF die maximale Erfassungsdauer
je Land für die Grundstücksdatenbank LANGUSTE, wenn man davon
ausgeht, dass bei einer Einführung der Grundstücksdatenbank LANGUSTE –
Stufe 1 jedes Flurstück einer wirtschaftlichen Einheit zugeordnet sein
müsste?
3. Von wie vielen Jahren ging das BMF in seiner Prognose für die maximale
Erfassungsdauer für die Grundstücksdatenbank LANGUSTE je nach Land
zu folgenden Stichtagen aus:
a) 1. Januar 2017
b) 1. Juli 2017
c) 1. Januar 2018
d) 1. Juli 2018
e) 1. Januar 2019
f) 1. Juli 2019 (bitte Informationen aus Sachstandsberichten, die dem BMF
im Rahmen der Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppen übermittelt
wurden, berücksichtigen)?
4. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung alle Länder mit dem Aufbau der
Verbindungsdatei LANGUSTE begonnen, und wenn nein, welche Länder
haben nach Kenntnis der Bundesregierung aus welchen Gründen noch nicht
mit dem Aufbau begonnen?
5. In welchen Ländern bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung aus
welchen Gründen Schwierigkeiten beim Aufbau der Verbindungsdatei
LANGUSTE?
6. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass in den Ländern
personelle Verstärkungen eingesetzt wurden bzw. werden, um den Aufbau
der Verbindungsdatei LANGUSTE voranzubringen (bitte die Länder
ausdrücklich benennen, von denen die Bundesregierung weiß, dass eine
personelle Verstärkung erfolgt ist oder erfolgen wird)?
7. Wird sich nach Ansicht der Bundesregierung der Arbeitsaufwand für den
Aufbau der Grundstücksdatenbank LANGUSTE steigern, wenn Stufe 1 der
Einführung der Datenbank abgeschlossen ist und mit der turnusmäßigen
Datenlieferung der Vermessungs- und Katasterverwaltung begonnen wird?
8. Wie sieht die konkrete weitere Zeitplanung für die Einführung der
Grundstücksdatenbank LANGUSTE aus (bitte nach jeweiligen Stufen
aufschlüsseln und die einzelnen Entwicklungsschritte aufführen)?
9. Welche Auswirkungen hat aus Sicht der Bundesregierung eine
unvollständige Grundstücksdatenbank LANGUSTE für die Administrierbarkeit der
Reform der Grundsteuer?
10. Welche Schwierigkeiten können nach Ansicht der Bundesregierung bei der
Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer in den jeweiligen
Bundesländern auftreten, wenn die Grundstücksdatenbank nicht voll
einsatzfähig ist?
11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die prozentuale
Quote der noch zu erfassenden Flurstücke, die in der Grundstückdatenbank
LANGUSTE aufgenommen werden sollen, seit 2017 entwickelt (bitte der
Antwort eine Tabelle, die aufgegliedert ist nach Bundesland, Anzahl der
noch zu erfassenden Flurstücke und prozentualer Quote der noch zu
erfassenden Flurstücke zum jeweiligen Stichtag – 1. Januar und 1. Juli eines
Jahres –, beifügen)?
12. Was sind die Kernaussagen der jeweiligen Sachstandsberichte zum
Mitteilungs- und Bewertungsverfahren zur Besteuerung von Grundstücken
(Grundstücksdatenbank LANGUSTE), die die einzelnen Länder zum 1. Juli
2019 an das BMF übermittelt haben?
13. Wie steht die Bundesregierung – vor dem Hintergrund der massiven
Verzögerung der Grundstücksdatenbank LANGUSTE – dem Vorwurf gegenüber,
es gebe ein eingebautes Vollzugsdefizit beim Entwurf des Grundsteuer-
Reformgesetzes der Bundesregierung (Scholz-Modell)?
14. Wird die Bundesregierung den Bundesländern durch finanzielle
Unterstützung oder durch Bereitstellung von zusätzlichem Personal beim verzögerten
Aufbau der Grundstücksdatenbank LANGUSTE helfen, um die
Administrierbarkeit der Grundsteuerreform zu erhöhen, und wenn nicht, inwiefern
wird die Bundesregierung sonst Unterstützung leisten?
Berlin, den 17. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Frühstück der Bundesministerinnen und Bundesminister der SPD zur Vorbereitung der Kabinettssitzung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3322)
AfD29.01.2026
Nutzung von Liegenschaften des Bundes zur Unterbringung von Ausländern im Zusammenhang mit dem Asylwesen
AfD21.06.2023
Bundesförderung und Transparenz bei Nichtregierungsorganisation und anderen Rechtsträgern in Thüringen
AfD22.01.2026
Erfassung elektronischer Aufzeichnungssysteme mit Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) nach § 146a AO und Nutzung der Meldedaten
AfD06.01.2026