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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Staatliche und nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit sowie sonstige ODA-fähige Vorhaben mit und in der Föderativen Republik Brasilien
(insgesamt 52 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Datum
27.09.2019
Antwortdauer
58 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1205231.07.2019
Staatliche und nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit sowie sonstige ODA-fähige Vorhaben mit und in der Föderativen Republik Brasilien
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12052
19. Wahlperiode 31.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulrich Oehme, Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff,
Dr. Harald Weyel, Jens Kestner, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD
Staatliche und nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit sowie sonstige
ODA-fähige Vorhaben mit und in der Föderativen Republik Brasilien
Die Entwicklungspolitik der Bundesrepublik Deutschland ist nach Auffassung
der Fragesteller in ihrer Organisation und Durchführung multidimensional und
komplex gestaltet, so dass Strukturen, Abläufe und beteiligte Akteure nicht ohne
erheblichen Aufwand erkennbar sind. Nach Ansicht der Fragesteller kann eine
effektive parlamentarische Sach- und Leistungskontrolle anhand der bereits
veröffentlichten Informationen bezüglich der entwicklungspolitischen
Zusammenarbeit mit und in der Föderativen Republik Brasilien nicht ohne weiteres stattfinden,
da diese – wenn vorhanden – nur fragmentarisch vorliegen.
Die Fragesteller gehen weiterhin davon aus, dass das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) als das für die gesamte
Entwicklungszusammenarbeit zuständige Ressort der Bundesregierung nicht über
den zur ordnungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Überblick der
entwicklungspolitischen Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland verfügt.
Die Zuständigkeit für die deutsche staatliche und nichtstaatliche
Entwicklungszusammenarbeit liegt zwar beim Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, jedoch führen auch andere Ressorts der
Bundesregierung entwicklungspolitische Vorhaben durch (siehe Mittelherkunft der bi-
und multilateralen ODA – Official Development Assistance – 2016 bis 2017;
siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 133 des
Abgeordneten Dr. Christoph Hoffmann auf Bundestagsdrucksache 19/9822 [Antwort auf
die schriftliche Frage 133]). Diese Vorhaben finden nach Aussage des BMZ nicht
im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit statt, obwohl diese der deutschen
ODA-Quote, also der getätigten öffentlichen Entwicklungsleistungen (siehe
ebenfalls Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 133 des
Abgeordneten Dr. Christoph Hoffmann auf Bundestagsdrucksache 19/9822 und www.
bmz.de/de/ministerium/zahlen_fakten/oda/hintergrund/leitfaden/index.html),
angerechnet werden. Nach Ansicht der Fragesteller ist die begriffliche
Unterscheidung von Entwicklungszusammenarbeit und sonstigen ODA-Leistungen
durch das BMZ nicht nachvollziehbar, und zeigt die unwirtschaftliche
Fragmentierung, Inkohärenz und Steuerungsunfähigkeit der deutschen
Entwicklungspolitik deutlich auf.
Des Weiteren weisen die Fragesteller auf die nach Ansicht der Fragesteller
defizitäre Informationslage des BMZ hin. Den Bemerkungen des
Bundesrechnungshofes 2018 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (siehe
Bundestagsdrucksache 19/5500) ist bezüglich der Prüfergebnisse des Einzelplans 23
folgendes zu entnehmen:
„Die beim BMZ und der KfW gespeicherten Finanz- und Projektdaten weichen
teilweise voneinander ab. Dies ist dem BMZ seit mindestens zehn Jahren
bekannt.“
Zwar hat das BMZ bereits im Jahr 2007 beschlossen, das bisherige IT-gestützte
Finanzverwaltungssystem und Berichtswesen bis Ende 2011 zu ersetzen, nach
Feststellung des Bundesrechnungshofes im Jahr 2018 sei dies allerdings „nicht
gelungen“. Das BMZ hat bis zum Jahr 2014 infolge der Einführung des neues
IT-Systems 4,1 Mio. Euro ausgegeben – ursprünglich wurden durch das BMZ
1,7 Mio. Euro veranschlagt – und verfügte zum Zeitpunkt der Prüfung durch den
Bundesrechnungshof im Jahr 2018 über kein einsatzfähiges System (siehe
Prüffeststellungen [28.1] und Würdigung [28.2] des Bundesrechnungshofes auf
Bundestagsdrucksache 19/5500).
Vor diesem Hintergrund sind auch die Ergebnisse der Externen Qualitätskontrolle
2017 der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit gGmbH (GIZ), der für
die Technische Zusammenarbeit zuständigen Durchführungsorganisation des
Bundes, zu beachten. Hier wurden durch die Prüfer teilweise „schwerwiegende
Abweichungen“ von den Vorgaben des BMZ festgestellt, welche die GIZ bei der
Umsetzung der entwicklungspolitischen Maßnahmen und Projekte einhalten
muss (siehe Ausschussdrucksache 19[19]142 b). Insbesondere in der
Prüfkategorie „Wirtschaftlichkeit“ der Externen Qualitätskontrolle wurde eine
durchschnittliche Abweichung von 56 Prozent (nach der Systematik der Externen
Qualitätskontrolle 2017 als „schwerwiegende Abweichung“ qualifiziert) festgestellt.
Weiter ist anzuführen, dass hinsichtlich der Bewertung der Wirtschaftlichkeit von
entwicklungspolitischen Vorhaben der GIZ bis zum Jahr 2016 keine geeignete
Prüfgrundlage vorlag.
Dazu die Prüfer der Externen Qualitätskontrolle 2017: „Die Prüfkategorie
Wirtschaftlichkeit wurde im Prüfjahr 2013 neu aufgenommen und bis 2016
ausschließlich in den Vor-Ort-Untersuchungen analysiert. Der Grund hierfür war,
dass eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit auf Grundlage der Angebote und
Berichte nicht möglich war. Es bestand weder eine geeignete Prüfgrundlage in Form
von prüfbaren Vorgaben [des BMZ] noch ein Prüfgegenstand, da die Dokumente
[des Berichtswesens der GIZ und des BMZ] keine prüfbaren Informationen zur
Bewertung der Wirtschaftlichkeit enthielten.“
Zur Ausübung einer effektiven parlamentarischen Kontrolle, sowie zur
Herbeiführung von Publizität, werden daher folgende sachdienliche Informationen
erfragt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Länderstrategie verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen Republik Brasilien?
Welche Schwerpunkte werden hierbei von der Bundesregierung gesetzt?
2. Seit welchem Jahr erhält die Föderative Republik Brasilien Leistungen der
Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit?
3. Seit welchem Jahr erhalten zivilgesellschaftliche Akteure Leistungen im
Rahmen der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit in der
Föderativen Republik Brasilien?
4. Auf welchen (völker-)rechtlichen Grundlagen erbringt die Bundesrepublik
Deutschland derzeitig Leistungen im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen Republik Brasilien?
Welche Regelungen werden in diesen Vereinbarungen bzw. in den
Abkommen getroffen (bitte Fundstelle der Verkündung bzw. Bekanntmachung der
jeweiligen Abkommen bzw. Vereinbarungen im Bundesgesetzblatt
abschließend angeben)?
5. Wie hoch ist das Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen der
Bundesrepublik Deutschland an die Föderative Republik Brasilien und an
sonstige entwicklungspolitische Akteure in der Föderativen Republik Brasilien?
a) Wie hoch ist der Anteil der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit am
Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen?
b) Wie hoch ist der Anteil der nichtstaatlichen
Entwicklungszusammenarbeit am Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen?
c) Wie hoch ist der Anteil an Haushaltsmitteln des Bundes am
Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen (bitte nach Einzelplan und Jahr
aufführen)?
6. Wie lange beabsichtigt die Bundesregierung, die staatliche und
nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Föderativen Republik
Brasilien fortzusetzen, und nach welchen messbaren bzw. feststellbaren
Kriterien richtet sich diese Entscheidung (bitte Kriterien abschließend und jeweils
mit aktuellem Prüfergebnis bzw. Wert angeben)?
7. Wie beurteilt die Bundesregierung die generelle Wirksamkeit der deutschen
staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit und in der
Föderativen Republik Brasilien?
Auf welchen Tatsachen bzw. Umständen beruht die Beurteilung der
Bundesregierung?
8. Welche staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungsleistungen wurden der
Föderativen Republik Brasilien für die Jahre 2019, 2020 und 2021 zugesagt?
Welche Projekte befinden sich für diesen Zeitraum noch in der
Planungsphase?
9. Leistete die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit jemals Budgethilfe an die Föderative Republik Brasilien?
Wenn ja, wann, und in welcher Höhe wurden Leistungen ausbezahlt, und
waren diese Leistungen zweckbestimmt?
10. Sind der Bundesregierung Fälle von Mittelfehlverwendungen im Rahmen
der derzeitigen und vergangenen staatlichen und nichtstaatlichen
Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Föderativen Republik Brasilien oder
sonstigen ODA-fähigen Leistungen bekannt?
11. Wurde die Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen Republik
Brasilien jemals ausgesetzt?
Wenn ja, aus welchen Gründen, und über welchen Zeitraum?
12. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die drei größten
entwicklungspolitischen Erfolge, die aus der staatlichen und nichtstaatlichen
Entwicklungszusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit und in der Föderativen
Republik Brasilien resultieren?
13. Wie viele Entwicklungshelfer wurden in den letzten zehn Jahren im Rahmen
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen Republik
Brasilien entsandt?
Für welche Projekte wurden diese eingesetzt, und wie hoch waren die
entsprechenden (Personal-)Kosten?
14. Wie viele Integrierte Fachkräfte wurden in den letzten zehn Jahren im
Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen
Republik Brasilien entsandt?
Für welche Projekte wurden diese eingesetzt, und wie hoch waren die
entsprechenden (Personal-)Kosten?
15. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den
letzten fünfzehn Jahren, geordnet nach Jahr der Bewilligung bzw.
Beauftragung und unter Angabe der Projektnummern, der Projekttitel, der
Projektlaufzeiten (soweit möglich auf den Tag genau), der Art der Vorhaben
(Einzelvorhaben, Globalvorhaben, Sektorvorhaben, Regionalvorhaben etc.), der
Durchführer bzw. Förderungsempfänger bzw. Unternehmen, der Partner
der Durchführungsvereinbarungen, der Förderbereiche (DAC 5 Code), der
Summe der Zusage, der tatsächlichen Projektkosten, der Personalkosten
sowie des Haushaltskapitels und -titels, durch das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Rahmen der staatlichen
und nichtstaatlichen Zusammenarbeit mit und in der Föderativen Republik
Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben
a) im Rahmen der bilateralen Technischen Zusammenarbeit,
b) im Rahmen der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit,
c) im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und privaten
Trägern,
d) im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Kirchen und den politischen
Stiftungen,
e) im Rahmen der Förderung des bürgerschaftlichen und kommunalen
Engagements,
f) im Rahmen der Sozialstrukturförderung,
g) im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft,
h) im Rahmen der Sonderinitiativen aus Haushaltskapitel 2310
(Einzelplan 23) bzw.
i) im Rahmen von Eigenprojekten bzw. Eigenmaßnahmen der
Durchführungsorganisationen (Einzelvorschläge)?
16. Welche Eigenanteile der Partner wurden bei den in Frage 15 erfragten
Maßnahmen vereinbart, und in welcher Höhe wurden diese tatsächlich geleistet
(bitte für jede Maßnahme konkret – quantitativ und qualitativ – und
zuordenbar angeben)?
17. Welche konkreten Zielsetzungen verfolgten die in Frage 15 erfragten
Maßnahmen unter Nennung der Programmziele, der Modulziele sowie der Ober-
und Unterziele, und in welchem Maß wurden diese Zielsetzungen in
qualitativer und quantitativer Hinsicht erreicht (bitte zuordenbar für die
abgeschlossenen Maßnahmen angeben)?
18. Wo konkret sind die in Frage 15 erfragten Maßnahmen durchgeführt worden
(bitte Programm- bzw. Modulregionen angeben)?
19. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen werden derzeit,
geordnet nach Jahr der Bewilligung bzw. Beauftragung und unter Angabe
der Projektnummern, der Projekttitel, der Projektlaufzeiten (soweit möglich
auf den Tag genau), der Art der Vorhaben (Einzelvorhaben, Globalvorhaben,
Sektorvorhaben, Regionalvorhaben, etc.), der Durchführer bzw.
Förderungsempfänger bzw. Unternehmen, der Partner der
Durchführungsvereinbarungen, der Förderbereiche (DAC 5 Code), der Summe der Zusage, der
Projektkosten (nach Kostenschätzung des Angebots), des tatsächlichen
Auszahlungsstandes, der Personalkosten (nach Kostenschätzung des Angebots)
sowie des Haushaltskapitels und Haushaltstitels, im Rahmen der staatlichen
und nichtstaatlichen Zusammenarbeit mit und in der Föderativen Republik
Brasilien durchgeführt
a) im Rahmen der bilateralen Technischen Zusammenarbeit,
b) im Rahmen der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit,
c) im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und privaten
Trägern,
d) im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Kirchen und den politischen
Stiftungen,
e) im Rahmen der Förderung des bürgerschaftlichen und kommunalen
Engagements,
f) im Rahmen der Sozialstrukturförderung,
g) im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft,
h) im Rahmen der Sonderinitiativen aus Haushaltskapitel 2310
(Einzelplan 23) bzw.
i) im Rahmen von Eigenprojekten bzw. Eigenmaßnahmen der
Durchführungsorganisationen (Einzelvorschläge)?
20. Welche Eigenanteile der Partner wurden bei den in Frage 19 erfragten
Maßnahmen vereinbart, und in welcher Höhe wurden diese bisher tatsächlich
geleistet (bitte für jede Maßnahme konkret – quantitativ und qualitativ ؘ– und
zuordenbar angeben)?
21. Welche konkreten Zielsetzungen verfolgen die in Frage 19 erfragten
Maßnahmen unter Nennung der Programmziele, der Modulziele sowie der Ober-
und Unterziele, und in welchem Maß wurden diese Zielsetzungen in
qualitativer und quantitativer Hinsicht bereits erreicht (bitte zuordenbar für die
abgeschlossenen Maßnahmen angeben)?
22. Wo konkret werden die in Frage 19 erfragten Maßnahmen durchgeführt
(bitte Programm- bzw. Modulregionen angeben)?
23. Zu welchen Sustainable Development Goals (SDGs) der Agenda 2030 tragen
die in Frage 19 erfragten Maßnahmen jeweils bei?
24. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den
letzten zehn Jahren durch das Auswärtige Amt in der Föderativen Republik
Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie in Frage 15
aufschlüsseln)?
25. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den
letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und
Heimat in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag
gegeben (bitte wie in Frage 15 aufschlüsseln)?
26. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den
letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag
gegeben (bitte wie in Frage 15 aufschlüsseln)?
27. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den
letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben
(bitte wie in Frage 15 aufschlüsseln)?
28. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den
letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft im Rahmen in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder
in Auftrag gegeben (bitte wie in Frage 15 aufschlüsseln)?
29. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den
letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium der Verteidigung in der
Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie
in Frage 15 aufschlüsseln)?
30. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den
letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Gesundheit in der
Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie in
Frage 15 aufschlüsseln)?
31. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den
letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und nukleare Sicherheit in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder
in Auftrag gegeben (bitte wie in Frage 15 aufschlüsseln)?
32. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den
letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung
in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben
(bitte wie in Frage 15 aufschlüsseln)?
33. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den
letzten zehn Jahren aus Haushaltsmitteln des Einzelplan 60 - Allgemeine
Finanzverwaltung- in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder
finanziert (bitte wie in Frage 15 aufschlüsseln)?
34. Zu welchen Ergebnissen kamen die erstellten Schlussberichte bezüglich der
in Frage 15 erfragten Projekte und Maßnahmen (bitte für jedes Projekt mit
Angabe der Vorgangsnummer oder des Aktenzeichens anführen)?
35. Sind der Bundesregierung Projekte oder Maßnahmen im Rahmen der
staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit und in der
Föderativen Republik Brasilien bekannt, bei welchen eine Anpassung des
ursprünglichen Projektzieles oder der ursprünglichen Zielerreichungsstrategie
vorgenommen wurde?
a) Wenn ja, welche Projekte oder Maßnahmen waren dies konkret?
b) Was war die ursprüngliche Zielsetzung oder Zielerreichungsstrategie, und
wie wurde diese angepasst?
c) Welche Sachgründe lagen der jeweiligen Anpassung vor?
36. Sind der Bundesregierung Projekte oder Maßnahmen im Rahmen der
staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit und in der
Föderativen Republik Brasilien bekannt, bei welchen eine Anpassung des
ursprünglichen Kostenrahmens vorgenommen wurde?
a) Wenn ja, welche Projekte oder Maßnahmen waren dies?
b) Wie war der ursprünglich angesetzte Kostenrahmen ausgestaltet, und in
welcher Höhe wurde eine Anpassung vorgenommen?
c) Wann bzw. in welcher Phase der Umsetzung oder Planung wurde eine
Anpassung vorgenommen?
d) Welche Sachgründe lagen der jeweiligen Anpassung vor?
37. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vorhaben, Projekte und
Maßnahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit
der letzten zehn Jahre mit und in der Föderativen Republik Brasilien durch
den Bundesrechnungshof geprüft?
a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung geprüft?
b) Wann wurde die Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung
durchgeführt?
c) Zu welchen Prüfungsergebnissen kam der Bundesrechnungshof nach
Kenntnis der Bundesregierung?
38. Wurden Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der nichtstaatlichen
Entwicklungszusammenarbeit der letzten zehn Jahre in der Föderativen Republik
Brasilien durch die Außenrevision des BMZ geprüft?
a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden geprüft?
b) Wann wurde die Prüfung durchgeführt?
c) Gab es einen konkreten Anlass zur Prüfung durch die Außenrevision des
BMZ?
d) Zu welchen Prüfergebnissen kam die Außenrevision des BMZ?
39. Wurden Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der
Entwicklungszusammenarbeit der letzten zehn Jahre mit und in der Föderativen Republik Brasilien
durch die Interne Revision des BMZ geprüft?
a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden geprüft?
b) Wann wurde die Prüfung durchgeführt?
c) Gab es einen konkreten Anlass zur Prüfung durch die Interne Revision
des BMZ?
d) Zu welchen Prüfergebnissen kam die Interne Revision des BMZ?
40. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vorhaben, Projekte und
Maßnahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit
der letzten zehn Jahre mit und in der Föderativen Republik Brasilien durch
die Revision der GIZ geprüft?
a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung geprüft?
b) Wann wurde die Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung
durchgeführt?
c) Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung einen konkreten Anlass zur
Prüfung durch die Revision der GIZ?
d) Zu welchen Prüfergebnissen kam die Revision der GIZ nach Kenntnis der
Bundesregierung?
41. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vorhaben, Projekte und
Maßnahmen der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit in der
Föderativen Republik Brasilien durch die Revision der Engagement Global gGmbH
geprüft?
a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung geprüft?
b) Wann wurde die Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung
durchgeführt?
c) Gab es einen konkreten Anlass zur Prüfung durch die Revision der
Engagement Global gGmbH nach Kenntnis der Bundesregierung?
d) Zu welchen Prüfergebnissen kam die Revision der Engagement Global
gGmbH nach Kenntnis der Bundesregierung?
42. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vorhaben, Projekte und
Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Föderativen
Republik Brasilien durch die Revisionen der KfW-Bankengruppe geprüft?
a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung geprüft?
b) Wann wurde die Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung
durchgeführt?
c) Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung einen konkreten Anlass zur
Prüfung durch die Revisionen der KfW-Bankengruppe?
d) Zu welchen Prüfergebnissen kamen die Revisionen der KfW-
Bankengruppe jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung?
43. Wurden die in den Fragen 15 bis 33 erfragten Maßnahmen hinsichtlich ihrer
Wirksamkeit evaluiert?
Wenn ja, welche ODA-fähigen Maßnahmen (bitte Projekttitel und
Projektnummer angeben) wurden wann, durch wen, mit welcher
Evaluationsmethodik (bitte Bewertungskriterien aufführen) und mit welchen Ergebnissen
evaluiert?
44. Wann und wo fanden die letzten vier Geberkoordinierungsrunden auf der
Ebene der internationalen Organisationen bezüglich der
Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen Republik Brasilien statt?
Welche konkreten Feststellungen bezüglich der
Entwicklungszusammenarbeit wurden hierbei getroffen?
45. Wann und wo fanden im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der
Föderativen Republik Brasilien die letzten vier Regierungsverhandlungen
statt, und welche Vereinbarungen wurden jeweils getroffen (bitte
Vereinbarungen der jeweiligen Regierungsverhandlung abschließend angeben)?
46. Welche Projekte, Vorhaben und Maßnahmen werden nach Kenntnis der
Bundesregierung durch ODA-fähige Entwicklungsleistungen der
Europäischen Union an die Föderative Republik Brasilien im Zusammenhang mit
dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 finanziert, gefördert oder
durchgeführt (bitte einzelne Maßnahmen nach konkreter Zielsetzung in
deutscher Sprache, Maßnahmenbezeichnung, Kosten, Laufzeit und
Mittelherkunft aufschlüsseln)?
47. Leistet oder leistete die Europäische Union nach Kenntnis der
Bundesregierung Budgethilfe im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der
Föderativen Republik Brasilien?
Wenn ja, über welchen Zeitraum, in welcher Höhe, und in welcher Art?
48. Welche weiteren Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung
getroffen, um die Komplementarität und Kohärenz der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen Republik Brasilien, insbesondere mit
Vorhaben der Europäischen Union, sicherzustellen oder zu fördern?
49. Wie hoch ist das Gesamtvolumen der in den letzten zehn Jahren vergebenen
Hilfen im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit mit der Föderativen
Republik Brasilien?
Wie, durch wen, und an welche Empfänger wurden diese Leistungen
ausbezahlt (bitte nach Fördermittel – z. B. Kredit, Zuschuss etc. –,
Rückzahlungsverpflichtung und Anteil an Haushaltsmitteln aufschlüsseln)?
50. Wie hoch waren die Tilgungsleistungen der Kreditnehmer in den letzten zehn
Jahren im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit mit der Föderativen
Republik Brasilien?
51. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen eine Rückzahlung der
gewährten Kredite nicht oder nicht rechtzeitig stattfand?
Wenn ja, wurden die entsprechenden Sicherheiten verwertet?
52. Wie viel Personal der Durchführungsorganisationen ist nach Kenntnis der
Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt vor Ort im Einsatz (bitte nach
Durchführungsorganisation, Funktionen, Art des Personals und Anzahl
aufschlüsseln)?
Berlin, den 10. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1365727.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12052 - Staatliche und nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit sowie sonstige ODA-fähige Vorhaben mit und in der Föderativen Republik Brasilien
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Markus Frohnmaier,
Dietmar Friedhoff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/12052 –
Staatliche und nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit sowie sonstige
ODA-fähige Vorhaben mit und in der Föderativen Republik Brasilien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Entwicklungspolitik der Bundesrepublik Deutschland ist nach Auffassung
der Fragesteller in ihrer Organisation und Durchführung multidimensional und
komplex gestaltet, so dass Strukturen, Abläufe und beteiligte Akteure nicht
ohne erheblichen Aufwand erkennbar sind. Nach Ansicht der Fragesteller
kann eine effektive parlamentarische Sach- und Leistungskontrolle anhand der
bereits veröffentlichten Informationen bezüglich der entwicklungspolitischen
Zusammenarbeit mit und in der Föderativen Republik Brasilien nicht ohne
weiteres stattfinden, da diese – wenn vorhanden – nur fragmentarisch
vorliegen.
Die Fragesteller gehen weiterhin davon aus, dass das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) als das für die
gesamte Entwicklungszusammenarbeit zuständige Ressort der Bundesregierung
nicht über den zur ordnungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung erforderlichen
Überblick der entwicklungspolitischen Maßnahmen der Bundesrepublik
Deutschland verfügt.
Die Zuständigkeit für die deutsche staatliche und nichtstaatliche
Entwicklungszusammenarbeit liegt zwar beim Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, jedoch führen auch andere Ressorts der
Bundesregierung entwicklungspolitische Vorhaben durch (siehe
Mittelherkunft der bi- und multilateralen ODA – Official Development Assistance –
2016 bis 2017; siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage
133 des Abgeordneten Dr. Christoph Hoffmann auf Bundestagsdrucksache
19/9822 [Antwort auf die schriftliche Frage 133]). Diese Vorhaben finden
nach Aussage des BMZ nicht im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
statt, obwohl diese der deutschen ODA-Quote, also der getätigten öffentlichen
Entwicklungsleistungen (siehe ebenfalls Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 133 des Abgeordneten Dr. Christoph Hoffmann auf
Bundestagsdrucksache 19/9822 und www.bmz.de/de/ministerium/zahlen_
fakten/oda/hintergrund/leitfaden/index.html), angerechnet werden. Nach
Ansicht der Fragesteller ist die begriffliche Unterscheidung von
Entwicklungszusammenarbeit und sonstigen ODA-Leistungen durch das BMZ nicht nachvoll-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13657
19. Wahlperiode 27.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 25. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ziehbar, und zeigt die unwirtschaftliche Fragmentierung, Inkohärenz und
Steuerungsunfähigkeit der deutschen Entwicklungspolitik deutlich auf.
Des Weiteren weisen die Fragesteller auf die nach Ansicht der Fragesteller
defizitäre Informationslage des BMZ hin. Den Bemerkungen des
Bundesrechnungshofes 2018 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (siehe
Bundestagsdrucksache 19/5500) ist bezüglich der Prüfergebnisse des
Einzelplans 23 folgendes zu entnehmen:
„Die beim BMZ und der KfW gespeicherten Finanz- und Projektdaten
weichen teilweise voneinander ab. Dies ist dem BMZ seit mindestens zehn Jahren
bekannt.“
Zwar hat das BMZ bereits im Jahr 2007 beschlossen, das bisherige IT-
gestützte Finanzverwaltungssystem und Berichtswesen bis Ende 2011 zu
ersetzen, nach Feststellung des Bundesrechnungshofes im Jahr 2018 sei dies
allerdings „nicht gelungen“. Das BMZ hat bis zum Jahr 2014 infolge der
Einführung des neues IT-Systems 4,1 Mio. Euro ausgegeben – ursprünglich
wurden durch das BMZ 1,7 Mio. Euro veranschlagt – und verfügte zum Zeitpunkt
der Prüfung durch den Bundesrechnungshof im Jahr 2018 über kein
einsatzfähiges System (siehe Prüffeststellungen [28.1] und Würdigung [28.2] des
Bundesrechnungshofes auf Bundestagsdrucksache 19/5500).
Vor diesem Hintergrund sind auch die Ergebnisse der Externen
Qualitätskontrolle 2017 der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit gGmbH
(GIZ), der für die Technische Zusammenarbeit zuständigen
Durchführungsorganisation des Bundes, zu beachten. Hier wurden durch die Prüfer teilweise
„schwerwiegende Abweichungen“ von den Vorgaben des BMZ festgestellt,
welche die GIZ bei der Umsetzung der entwicklungspolitischen Maßnahmen
und Projekte einhalten muss (siehe Ausschussdrucksache 19[19] 142 b).
Insbesondere in der Prüfkategorie „Wirtschaftlichkeit“ der Externen
Qualitätskontrolle wurde eine durchschnittliche Abweichung von 56 Prozent (nach der
Systematik der Externen Qualitätskontrolle 2017 als „schwerwiegende
Abweichung“ qualifiziert) festgestellt.
Weiter ist anzuführen, dass hinsichtlich der Bewertung der Wirtschaftlichkeit
von entwicklungspolitischen Vorhaben der GIZ bis zum Jahr 2016 keine
geeignete Prüfgrundlage vorlag.
Dazu die Prüfer der Externen Qualitätskontrolle 2017: „Die Prüfkategorie
Wirtschaftlichkeit wurde im Prüfjahr 2013 neu aufgenommen und bis 2016
ausschließlich in den Vor-Ort-Untersuchungen analysiert. Der Grund hierfür
war, dass eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit auf Grundlage der Angebote und
Berichte nicht möglich war. Es bestand weder eine geeignete Prüfgrundlage in
Form von prüfbaren Vorgaben [des BMZ] noch ein Prüfgegenstand, da die
Dokumente [des Berichtswesens der GIZ und des BMZ] keine prüfbaren
Informationen zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit enthielten.“
Zur Ausübung einer effektiven parlamentarischen Kontrolle, sowie zur
Herbeiführung von Publizität, werden daher folgende sachdienliche
Informationen erfragt.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Die in der Vorbemerkung geäußerten Ansichten der Fragesteller zur deutschen
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) teilt die Bundesregierung nicht.
Zur Beantwortung von Fragen im Rahmen des parlamentarischen
Auskunftsanspruchs sowie im Rahmen von informellen Informationsersuchen stellt die
Bundesregierung alle relevanten, verfügbaren Informationen bereit, um dem
Deutschen Bundestag die Ausübung seiner parlamentarischen Kontrollrechte
zu ermöglichen. Zusammenfassende Darstellungen sind den regelmäßig
vorgelegten Entwicklungspolitischen Berichten der Bundesregierung (zuletzt auf
Bundestagsdrucksache 18/12300) und den Erläuterungen zum Haushalt des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) zu entnehmen (www.bundeshaushalt.de).
Entwicklungspolitische Herausforderungen wie in der Föderativen Republik
Brasilien erfordern den Einsatz eines komplexen Instrumentariums der EZ.
Durch die Verfügbarkeit und Anwendung verschiedener Instrumente und deren
Ineinandergreifen werden eine mehrdimensionale, zielgenaue Unterstützung
sowie eine effektive, auf die lokalen Bedarfe abgestimmte Durchführung
ermöglicht. Der Ansatz auf mehreren Ebenen zeichnet die deutsche EZ auch im
internationalen Vergleich aus.
Das BMZ ist das zuständige Fachressort für EZ der Bundesregierung. Sofern
mit Mitteln anderer Ressorts geförderte Maßnahmen nach den Kriterien der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) als
öffentliche EZ (Official Development Assistance – ODA) anrechenbar sind,
finden diese unter eigener Verantwortung des dafür jeweils federführenden
Ressorts statt.
Die Bundesregierung stellt kontinuierlich die Stärkung der Wirtschaftlichkeit,
Wirksamkeit und damit die Nutzung von Synergiepotentialen sowie die
Kohärenz der von ihr geförderten ODA-Maßnahmen sicher.
Zu den Bemerkungen des Bundesrechnungshofs in Bezug auf die
Informationslage des BMZ zu Finanz- und Projektdaten hat sich das BMZ bereits in dem
dazu vorgesehenen Verfahren geäußert. Das modernisierte IT-System ist seit
Januar 2019 in Betrieb.
Mit der Externen Qualitätskontrolle lässt das BMZ seit 2001 anhand von
Stichproben überprüfen, ob die Deutsche Gesellschaft für internationale
Zusammenarbeit (GIZ) die Vorgaben ihres Auftraggebers BMZ bei der Planung und
Durchführung von Vorhaben der technischen Zusammenarbeit umsetzt. Hierzu
werden aus den weltweit laufenden Vorhaben der GIZ jährlich fünfzig
Vorhaben ausgewählt. Bei der Externen Qualitätskontrolle 2017 wurden auch zwei
Vorhaben in Brasilien geprüft.
Die Externe Qualitätskontrolle dient der weiteren Qualitätsverbesserung der
bestehenden Systeme. Sie ist gerade nicht mit der Evaluierung der Qualität der
EZ mit einem einzelnen Land gleichzusetzen. Auch die noch stärkere
Steuerung von Vorhaben nach Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit wurde seit
Einführung der Prüfkategorie Wirtschaftlichkeit im Jahr 2013 durch das BMZ
längst aufgegriffen.
1. Welche Länderstrategie verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen Republik Brasilien?
Welche Schwerpunkte werden hierbei von der Bundesregierung gesetzt?
Die deutsche entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit der Föderativen
Republik Brasilien unterstützt den Partner bei der Umsetzung einer ökologisch,
sozial und wirtschaftlich nachhaltigen Entwicklung. Sie stellt den Schutz
globaler öffentlicher Güter (Klima- und Artenschutz) ins Zentrum, da Brasilien als
bevölkerungsreiches und großflächiges Schwellenland hierbei eine besondere
Verantwortung innehat. Die Bundesregierung und die Föderative Republik
Brasilien arbeiten derzeit in den folgenden zwei Schwerpunkten zusammen: Schutz
und nachhaltige Nutzung des Tropenwaldes sowie erneuerbare Energien und
Energieeffizienz.
2. Seit welchem Jahr erhält die Föderative Republik Brasilien Leistungen
der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit?
Hierzu wird auf die öffentlich zugänglichen Daten der OECD verwiesen, die
Daten ab 1960 enthält (OECD-Dataset: „Aid (ODA) disbursements to countries
and regions [DAC2a]“, https://stats.oecd.org/Index.aspx?DataSetCode=
TABLE2A; Navigationsschritte innerhalb der DAC2a-Übersicht: Customize ->
Selection -> Recipient). Dort sind die Daten unter Eingabe der entsprechenden
Parameter abrufbar.
Die Unterzeichnung des ersten Rahmenabkommens über technische
Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen
Republik Brasilien erfolgte im Jahre 1963.
3. Seit welchem Jahr erhalten zivilgesellschaftliche Akteure Leistungen im
Rahmen der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit in der
Föderativen Republik Brasilien?
Zivilgesellschaftliche Akteure erhalten seit 1962 Leistungen im Rahmen der
nichtstaatlichen EZ in der Föderativen Republik Brasilien.
4. Auf welchen (völker-)rechtlichen Grundlagen erbringt die
Bundesrepublik Deutschland derzeitig Leistungen im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen Republik Brasilien?
Welche Regelungen werden in diesen Vereinbarungen bzw. in den
Abkommen getroffen (bitte Fundstelle der Verkündung bzw.
Bekanntmachung der jeweiligen Abkommen bzw. Vereinbarungen im
Bundesgesetzblatt abschließend angeben)?
Die bilaterale EZ zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Föderativen Republik Brasilien erfolgt auf Basis völkerrechtlicher Vereinbarungen. Das
Rahmenabkommen über technische Zusammenarbeit vom 17. September 1996
(bekanntgemacht im BGBl. 1998 II S. 1375, 1376) regelt gegenseitige Rechte
und Pflichten bei der Umsetzung der gemeinsam vereinbarten Ziele. Im
Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit wird für jede Zusage ein entsprechendes
Regierungsabkommen geschlossen.
Für weitere Informationen wird auf das öffentlich zugängliche
Bundesgesetzblatt Teil II verwiesen.
5. Wie hoch ist das Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen der
Bundesrepublik Deutschland an die Föderative Republik Brasilien und an
sonstige entwicklungspolitische Akteure in der Föderativen Republik
Brasilien?
Das Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen der Bundesrepublik
Deutschland an die Föderative Republik Brasilien und an sonstige
entwicklungspolitische Akteure in der Föderativen Republik Brasilien beläuft sich bis
2017 auf 5.364,3 Mio. Euro.
a) Wie hoch ist der Anteil der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit
am Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen?
b) Wie hoch ist der Anteil der nichtstaatlichen
Entwicklungszusammenarbeit am Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen?
Die Fragen 5a und 5b werden gemeinsam beantwortet.
Die OECD unterscheidet bei ODA-fähigen Leistungen nicht zwischen
staatlichen und nichtstaatlichen Leistungen. Alle ODA-fähigen Leistungen basieren
auf öffentlichen und damit staatlichen Mitteln und bilden das Gesamtvolumen
der staatlichen EZ ab. Hierfür wird auf die öffentlich zugängliche Datenbank
der OECD verwiesen: https://stats.oecd.org/Index.aspx?DataSetCode=
TABLE2A.
c) Wie hoch ist der Anteil an Haushaltsmitteln des Bundes am
Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen (bitte nach Einzelplan und
Jahr aufführen)?
Die Frage bezieht sich auf ODA-Meldungen, die bis zum Beginn der
Zusammenarbeit im Jahre 1960 zurückreichen. Die Bundesregierung weist darauf hin,
dass die OECD ihre Vorgaben zur Datenerhebung regelmäßig ändert und
insbesondere in den letzten Jahren erheblich erweitert hat. Daher sind
prozessbedingte Datenlücken bzw. Abweichungen möglich. Hierzu wird auf die
Erläuterungen in der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 9 bis 11 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/10793 verwiesen.
Die ODA-Daten der deutschen öffentlichen Entwicklungsleistungen an
Brasilien für den Zeitraum von 2002 bis 2017 sind in insgesamt 6.463 Datensätzen
in der OECD-Datenbank unter https://stats.oecd.org/ veröffentlicht. Allein für
die Jahre 2015 bis 2017 sind 1.330 Datensätze veröffentlicht.
Das parlamentarische Informationsrecht steht unter dem Vorbehalt der
Zumutbarkeit (BVerfGE 147, 50, Rn. 249). Die Grenze der administrativen
Überkontrolle ist aus Sicht der Bundesregierung erreicht. Parlamentarische Kontrolle ist
politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfG 67, 100, 140).
Die Bundesregierung stellt hier daher den Anteil der Haushaltsmittel des
Bundes am Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen aufgeschlüsselt nach
Ressorts und Jahren ab 2006 dar. Dafür wird auf die Anlage 1* verwiesen.
6. Wie lange beabsichtigt die Bundesregierung, die staatliche und
nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Föderativen Republik
Brasilien fortzusetzen, und nach welchen messbaren bzw. feststellbaren
Kriterien richtet sich diese Entscheidung (bitte Kriterien abschließend
und jeweils mit aktuellem Prüfergebnis bzw. Wert angeben)?
Die Entscheidung, mit welchen Ländern die Bunderegierung
entwicklungspolitisch zusammenarbeitet, hängt von verschiedenen Kriterien ab, die
anlassbezogen überprüft werden. Zu diesen Kriterien zählen:
• die entwicklungspolitische Notwendigkeit (Bewertung der ökonomischen,
sozialen, ökologischen und politischen Situation im Kooperationsland sowie
der Armutsrelevanz),
• die Entwicklungsorientierung des Landes (Nachhaltige Politikgestaltung im
Sinne der Agenda 2030, Achtung, Schutz und Gewährleistung der
Menschenrechte, Demokratie und rechtsstaatlicher Mindeststandards, Leistungs-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13657 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
fähigkeit und Transparenz des Staates, kooperatives Verhalten in der
Staatengemeinschaft),
• besondere deutsche Interessen, wie der Schutz globaler öffentlicher Güter
und die Umsetzung der Agenda 2030, sowie
��� die Signifikanz des deutschen Beitrags und die Arbeitsteilung zwischen den
Gebern.
Derzeit besteht auf Grundlage der genannten Kriterien keine Absicht der
Bundesregierung, die EZ mit der Föderativen Republik Brasilien einzustellen.
7. Wie beurteilt die Bundesregierung die generelle Wirksamkeit der
deutschen staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit
und in der Föderativen Republik Brasilien?
Auf welchen Tatsachen bzw. Umständen beruht die Beurteilung der
Bundesregierung?
Die Bundesregierung beurteilt die Wirksamkeit der EZ mit und in der
Föderativen Republik Brasilien positiv.
Diese Einschätzung beruht auf der regelmäßigen und detaillierten
Programmbzw. Sektorberichterstattung der entwicklungspolitischen
Durchführungsorganisationen zu den Fortschritten und Ergebnissen der durchgeführten Vorhaben
anhand vereinbarter Ziele, Indikatoren und Wirkungsketten. Fortschritts- und
Abschlussberichte belegen empirisch erfassbare Ergebnisse und stellen die
Zielerreichung dar. Zusätzlich werden Projektevaluierungen in delegierter
Verantwortung durchgeführt. Das Deutsche Evaluierungsinstitut der EZ (DEval)
untersucht auf strategischer Ebene unabhängig die vom BMZ verantwortete
EZ. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 43 verwiesen.
8. Welche staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungsleistungen wurden
der Föderativen Republik Brasilien für die Jahre 2019, 2020 und 2021
zugesagt?
Welche Projekte befinden sich für diesen Zeitraum noch in der
Planungsphase?
In der staatlichen EZ erfolgen Zusagen an die Föderative Republik Brasilien im
Zweijahreszyklus. Die letzten Zusagen erfolgten im Jahr 2017. Die nächsten
Zusagen sind für 2019 und voraussichtlich 2021 geplant. Hierzu wird auch auf
die dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für die
parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt vorgelegten Vertraulichen
Erläuterungen, Vertraulichen Planungen und Soll-Ist-Vergleiche verwiesen.
Entscheidungen über die Umsetzung der Zusageplanung für 2019 sind noch nicht
abschließend getroffen.
In der nichtstaatlichen EZ werden einzelnen Partnerländern grundsätzlich keine
Zusagen gemacht.
9. Leistete die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit jemals Budgethilfe an die Föderative Republik
Brasilien?
Wenn ja, wann, und in welcher Höhe wurden Leistungen ausbezahlt, und
waren diese Leistungen zweckbestimmt?
Nein.
10. Sind der Bundesregierung Fälle von Mittelfehlverwendungen im Rahmen
der derzeitigen und vergangenen staatlichen und nichtstaatlichen
Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Föderativen Republik Brasilien
oder sonstigen ODA-fähigen Leistungen bekannt?
Unter Mittelfehlverwendung im Sinne der Fragestellung wird hier die bewusst
fehlerhafte bzw. missbräuchliche Verwendung von Mitteln verstanden, welche
zu einer Mittelrückforderung führte. Hierzu wird auf die Antworten zu den
Fragen 38 bis 42 verwiesen.
11. Wurde die Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen Republik
Brasilien jemals ausgesetzt?
Wenn ja, aus welchen Gründen, und über welchen Zeitraum?
Nein.
12. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die drei größten
entwicklungspolitischen Erfolge, die aus der staatlichen und nichtstaatlichen
Entwicklungszusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit und in der
Föderativen Republik Brasilien resultieren?
Die deutsche EZ hat im Rahmen der EZ mit der Föderativen Republik Brasilien
zahlreiche Erfolge und Wirkungen erzielen können. Beispielhaft wird hier
Folgendes genannt:
• Im Schwerpunkt „Erneuerbare Energien und Energieeffizienz“ hat die
deutsche EZ den Markteintritt und Ausbau von Windenergie erfolgreich
unterstützt. So wurde die brasilianische Energieplanungs- und
Regulierungsbehörde seit 2009 bei der Optimierung der Auktionsregeln für Windkraft
beraten, die der Windkraft zum Durchbruch verholfen haben. Seit 2009 ist die
Windkraft (installierte Leistung) von 600 Megawatt auf über 15.000
Megawatt gewachsen. Mit Erzeugungspreisen von unter zwei Eurocent pro
Kilowattstunde liegt Brasilien ebenfalls weltweit an der Spitze.
• Im Schwerpunkt „Schutz und nachhaltige Nutzung des Tropenwaldes“ und
mit Beginn des von den G7-Staaten im Jahre 1991 lancierten
„Pilotprogramms zur Erhaltung der brasilianischen Regenwälder” hat die deutsche
EZ wichtige Beiträge für die Demarkierung von Indigenengebieten und für
die Stärkung der zivilgesellschaftlichen Teilhabe im Tropenwaldschutz
geleistet. Dank der offiziellen Ausweisung indigener Territorien in
Zusammenarbeit mit der nationalen Indigenenbehörde FUNAÍ sind die 300 dort
lebenden Gemeinschaften im Besitz der Rechte über ihr Land. Dadurch wird
sichergestellt, dass auch künftige Generationen in diesen Gebieten leben
können und somit zum besseren Schutz des Waldes beigetragen wird.
• Die deutsche EZ hat den Aufbau eines metrologischen Staatsinstituts, des
Instituto Nacional de Metrologia e Tecnologia (INMETRO) unterstützt. Der
Aus- und Aufbau eines solchen Staatsinstituts für das Messwesen erfordert
unter anderem langfristige Investitionen in die Kompetenzentwicklung.
INMETRO ist ein wichtiger Bestandteil der brasilianischen
Qualitätsinfrastruktur und Voraussetzung für nachhaltige Wirtschaftsentwicklung. Die
Qualität seiner Arbeit ist heute in vielen Bereichen vergleichbar mit der der
Physikalisch-Technischen Bundesanstalt.
13. Wie viele Entwicklungshelfer wurden in den letzten zehn Jahren im
Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen
Republik Brasilien entsandt?
Für welche Projekte wurden diese eingesetzt, und wie hoch waren die
entsprechenden (Personal-)Kosten?
Es wird auf Anlage 2a* verwiesen.
14. Wie viele Integrierte Fachkräfte wurden in den letzten zehn Jahren im
Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen
Republik Brasilien entsandt?
Für welche Projekte wurden diese eingesetzt, und wie hoch waren die
entsprechenden (Personal-)Kosten?
Es wird auf Anlage 2b* verwiesen.
15. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den
letzten fünfzehn Jahren, geordnet nach Jahr der Bewilligung bzw.
Beauftragung und unter Angabe der Projektnummern, der Projekttitel, der
Projektlaufzeiten (soweit möglich auf den Tag genau), der Art der Vorhaben
(Einzelvorhaben, Globalvorhaben, Sektorvorhaben, Regionalvorhaben
etc.), der Durchführer bzw. Förderungsempfänger bzw. Unternehmen, der
Partner der Durchführungsvereinbarungen, der Förderbereiche (DAC 5
Code), der Summe der Zusage, der tatsächlichen Projektkosten, der
Personalkosten sowie des Haushaltskapitels und -titels, durch das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im
Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Zusammenarbeit mit und in
der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben
a) im Rahmen der bilateralen Technischen Zusammenarbeit,
b) im Rahmen der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit,
c) im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und
privaten Trägern,
d) im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Kirchen und den politischen
Stiftungen,
e) im Rahmen der Förderung des bürgerschaftlichen und kommunalen
Engagements,
f) im Rahmen der Sozialstrukturförderung,
g) im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft,
h) im Rahmen der Sonderinitiativen aus Haushaltskapitel 2310
(Einzelplan 23) bzw.
i) im Rahmen von Eigenprojekten bzw. Eigenmaßnahmen der
Durchführungsorganisationen (Einzelvorschläge)?
Zu den seit 2004 durchgeführten ODA-fähigen Maßnahmen mit und in der
Föderativen Republik Brasilien wird auf die öffentlich zugänglichen Daten des
„Creditor Reporting Systems“ (CRS) der OECD und die dort hinterlegten
ausführlichen Projektdaten verwiesen (https://stats.oecd.org/index.aspx?DataSetC
ode=CRS1). Die dort hinterlegten Daten sind unter Eingabe der vorhandenen
Parameter abrufbar. Die Projektdaten zu den beteiligten Bundesministerien las-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13657 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
sen Rückschlüsse auf die jeweils in Anspruch genommenen Einzelpläne,
Haushaltskapitel und Haushaltstitel zu.
Bezüglich der Nennung von Projektnummern wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/9157 verwiesen.
16. Welche Eigenanteile der Partner wurden bei den in Frage 15 erfragten
Maßnahmen vereinbart, und in welcher Höhe wurden diese tatsächlich
geleistet (bitte für jede Maßnahme konkret – quantitativ und qualitativ –
und zuordenbar angeben)?
Die Eigenanteile der Partner variieren zwischen den Maßnahmen und den
daraus durchgeführten Aktivitäten. Die Eigenanteile bemessen sich in der Regel
in der Bereitstellung von Sachmitteln, Räumlichkeiten und Personal. In der
Föderativen Republik Brasilien orientieren sich die Eigenanteile an einer
partnerschaftlichen Lastenverteilung.
Ein solcher Parameter „Eigenanteile der Partner” wird nicht elektronisch und
weder vom BMZ noch von den Durchführungsorganisationen durchgehend
systematisch erfasst. Angesichts der Vielzahl an abgeschlossenen
Einzelmaßnahmen der staatlichen und nichtstaatlichen EZ ist eine Erfassung des Parameters
für den erfragten, weitreichenden Zeitraum nicht darstellbar, da dies
umfangreiche Aktenrecherchen und manuelle Auswertungen von Vertragsdokumenten
u. Ä. erfordern würde.
Für den prozessualen Aufwand zur Beschaffung und Aufnahme von nicht in
elektronischen Datenerfassungssystemen erfassten Informationen wäre
zunächst die Ablageform der jeweiligen Akte zu bestimmen (elektronische Form
oder Papierform). Im Fall von Papierakten ist im Anschluss der Ablageort zu
eruieren – im Falle von durch die GIZ durchgeführten Maßnahmen könnte der
Ablageort das Zentralarchiv, die Büroräume der GIZ in Deutschland, das
Projektbüro der GIZ in Brasilien oder das GIZ-Landesbüro in Brasilien sein – und
die entsprechende Akte anzufordern. Über das Zentralarchiv erfasste Akten
müssen kostenpflichtig durch einen beauftragten externen Dienstleister an
einen GIZ-Standort angeliefert werden. Nach Vorlage der jeweiligen Akten
müssten die Akteneinsicht sowie die Übertragung der erforderlichen
Informationen erfolgen. Bei Papierakten sowie bei elektronisch nur als Scan
vorliegenden Dokumenten müsste dies manuell vorgenommen werden. Qualitative und
quantitative Aussagen wie die Beschreibung der Eigenanteile werden in
verschiedenen Dokumenten, zum Teil auch in fremdsprachigen
Durchführungsvereinbarungen o. ä., erfasst und sind manuell zu übertragen. Hier wären
schätzungsweise mehrere hundert, eventuell tausende Seiten an tabellarischen
Darstellungen erforderlich. Selbst beim Einkopieren der Informationen wären
umfangreiche redaktionelle Anpassungen und Übersetzungen aus der
Fremdsprache erforderlich, um die Informationen in tabellarischer Übersicht lesbar zu
machen.
Insofern wird auf die entsprechenden Hinweise in der Antwort zu Frage 5c
verwiesen.
Bei Vorhaben von kirchlichen Trägern ergänzen sich kirchliche und staatliche
Mittel. Die Kirchen stellen zu den Projekten insgesamt mindestens 25 Prozent
Eigenmittel bereit. Die Projekte der politischen Stiftungen und der
Sozialstrukturförderung werden vollfinanziert. Die Projekte der privaten Träger enthalten
grundsätzlich einen Eigenanteil von mindestens 25 Prozent. Der Eigenanteil
bzw. die Eigenleistung des Partners bei Integrierten Fachkräften (IF), besteht
darin, dass die IF Arbeitnehmer der Partnerorganisation sind und von dieser ein
ortsübliches Gehalt erhalten.
Bezüglich der Maßnahmen im Rahmen der Förderung des kommunalen
Engagements werden die von den kommunalen Partnern erbrachten Eigenanteile in
Anlage 4* dargestellt (bezogen auf laufende Maßnahmen).
17. Welche konkreten Zielsetzungen verfolgten die in Frage 15 erfragten
Maßnahmen unter Nennung der Programmziele, der Modulziele sowie
der Ober- und Unterziele, und in welchem Maß wurden diese
Zielsetzungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht erreicht (bitte zuordenbar
für die abgeschlossenen Maßnahmen angeben)?
In den aktuell vereinbarten Schwerpunkten werden folgende Programmziele
verfolgt:
• Durch den Erhalt des tropischen Regenwaldes und die nachhaltige Nutzung
von natürlichen Ressourcen in Brasilien (vor allem in Amazonien) soll zum
weltweiten Klima- und Biodiversitätsschutz beigetragen werden. Damit
werden unter besonderer Berücksichtigung der Belange von Minderheiten und
indigenen Völkern Grundlagen für eine soziale, ökologische und
ökonomisch nachhaltige Entwicklung in Brasilien (vor allem in Amazonien)
gelegt.
• Brasilien wird bei der Umsetzung einer klimaneutralen, nachhaltigen
Energiepolitik und dezentralen Energieversorgung, unter Berücksichtigung aller
ökologischen, ökonomischen und sozialen Kosten unterstützt.
• Durch eine klimafreundliche und nachhaltige Energiepolitik, die
ökologische, ökonomische und soziale Belange berücksichtigt, sollen die
Treibhausgasemissionen bei der Energieerzeugung reduziert und die Effizienz in der
Energienutzung erhöht werden.
Die Zielsetzungen der im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen EZ
geförderten Maßnahmen ergeben sich in den meisten Fällen aus dem jeweiligen
Projekttitel. Des Weiteren enthalten die in der ODA-Datenbank verfügbaren
Reiter „Short Description“ und „Long Description“ zusätzliche Erläuterungen
zum Zweck und zu der Zielsetzung der jeweiligen Vorhaben.
Die Zielsetzungen der politischen Stiftungen sind üblicherweise sehr breit
gefächert und daher nicht in jedem Fall direkt aus der Titelbezeichnung
ersichtlich. Generell zielt die Arbeit aller politischen Stiftungen darauf ab,
längerfristige Vorhaben der Gesellschaftspolitik in den Partnerländern zu
unterstützen, die vor allem dem Aufbau und der Festigung demokratischer und
rechtsstaatlicher Strukturen, der Verwirklichung der Menschenrechte, der Förderung
einer eigenständigen, ökologisch nachhaltigen und sozial gerechten
(markt-)wirtschaftlichen Entwicklung, der Intensivierung der regionalen und
internationalen Verständigung sowie der friedlichen Zusammenarbeit unter den
Rahmenbedingungen der Globalisierung dienen.
Die Zielerreichung wird anhand von projektspezifischen Indikatoren und
Vereinbarungen in der regelmäßigen Berichterstattung nachgehalten. Die
Indikatoren werden bei Erfolgsmessung und Evaluierung sowie Planung von
Folgevorhaben berücksichtigt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 43 verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13657 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
18. Wo konkret sind die in Frage 15 erfragten Maßnahmen durchgeführt
worden (bitte Programm- bzw. Modulregionen angeben)?
Abhängig von den jeweiligen inhaltlichen Schwerpunkten besitzen die in Frage
15 erfragten Vorhaben, Projekte und Maßnahmen unterschiedliche regionale
Schwerpunkte bei der Durchführung der Aktivitäten. Regional wird flexibel
und vorausschauend schwerpunktmäßig dort agiert, wo geeignete
Rahmenbedingungen für die Durchführung der Projekte vorhanden sind. Insgesamt
erstreckt sich der Aktions- und Wirkungsraum im Rahmen der Zusammenarbeit
für nachhaltige Entwicklung auf die gesamte Region der Föderativen Republik
Brasilien. Vorhaben der bilateralen staatlichen EZ mit der Föderativen Republik
Brasilien im Schwerpunkt Umweltpolitik, Schutz und nachhaltige Nutzung des
Tropenwalds werden vor allem in der Großregion des Amazonas umgesetzt.
Darüber hinaus werden Informationen zu den spezifischen Regionen der
jeweiligen Maßnahmen nicht elektronisch und weder vom BMZ noch von den
Durchführungsorganisationen bzw. Zuwendungsempfängern durchgehend
systemisch erfasst.
19. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen werden
derzeit, geordnet nach Jahr der Bewilligung bzw. Beauftragung und unter
Angabe der Projektnummern, der Projekttitel, der Projektlaufzeiten
(soweit möglich auf den Tag genau), der Art der Vorhaben (Einzelvorhaben,
Globalvorhaben, Sektorvorhaben, Regionalvorhaben, etc.), der
Durchführer bzw. Förderungsempfänger bzw. Unternehmen, der Partner der
Durchführungsvereinbarungen, der Förderbereiche (DAC 5 Code), der Summe
der Zusage, der Projektkosten (nach Kostenschätzung des Angebots), des
tatsächlichen Auszahlungsstandes, der Personalkosten (nach
Kostenschätzung des Angebots) sowie des Haushaltskapitels und Haushaltstitels, im
Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Zusammenarbeit mit und in
der Föderativen Republik Brasilien durchgeführt
a) im Rahmen der bilateralen Technischen Zusammenarbeit,
b) im Rahmen der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit,
c) im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und
privaten Trägern,
d) im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Kirchen und den politischen
Stiftungen,
e) im Rahmen der Förderung des bürgerschaftlichen und kommunalen
Engagements,
f) im Rahmen der Sozialstrukturförderung,
g) im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft,
h) im Rahmen der Sonderinitiativen aus Haushaltskapitel 2310
(Einzelplan 23) bzw.
i) im Rahmen von Eigenprojekten bzw. Eigenmaßnahmen der
Durchführungsorganisationen (Einzelvorschläge)?
20. Welche Eigenanteile der Partner wurden bei den in Frage 19 erfragten
Maßnahmen vereinbart, und in welcher Höhe wurden diese bisher
tatsächlich geleistet (bitte für jede Maßnahme konkret – quantitativ und
qualitativ – und zuordenbar angeben)?
21. Welche konkreten Zielsetzungen verfolgen die in Frage 19 erfragten
Maßnahmen unter Nennung der Programmziele, der Modulziele sowie
der Ober- und Unterziele, und in welchem Maß wurden diese
Zielsetzungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht bereits erreicht (bitte
zuordenbar für die abgeschlossenen Maßnahmen angeben)?
22. Wo konkret werden die in Frage 19 erfragten Maßnahmen durchgeführt
(bitte Programm- bzw. Modulregionen angeben)?
23. Zu welchen Sustainable Development Goals (SDGs) der Agenda 2030
tragen die in Frage 19 erfragten Maßnahmen jeweils bei?
Die Fragen 19 bis 23 werden gemeinsam beantwortet.
Für die Beantwortung der Fragen 19a, 19b, 19g und 19h im Hinblick auf die
technische und finanzielle Zusammenarbeit, die Zusammenarbeit mit der
Wirtschaft sowie die Sonderinitiativen aus Haushaltskapitel 2310 sowie der Fragen
20 bis 23 hinsichtlich der staatlichen EZ wird auf Anlage 3* verwiesen.
Darüber hinaus werden derzeit keine Eigenprojekte beziehungsweise
Eigenmaßnahmen der Durchführungsorganisationen im Sinne der Frage 19i durchgeführt.
Informationen bzgl. Modulregion/en, Personalkosten sowie tatsächliche
Projektkosten der jeweiligen Maßnahmen im Rahmen der finanziellen
Zusammenarbeit werden durch die KfW nicht systemseitig erfasst. Hinsichtlich der
Sustainable Development Goals (SDG) orientiert sich die KfW bei ihren
Projektfinanzierungen eng an den Kernbotschaften der Agenda 2030 und
unterstützt mit ihren Projekten und Programmen ihre Partner bei der Erreichung der
SDG. Wie im multidimensionalen SDG-Zielsystem angelegt, tragen KfW-
Finanzierungen in aller Regel zu mehreren SDG gleichzeitig bei.
Für die Beantwortung der Fragen 19c bis f sowie 20 bis 23 hinsichtlich der
nichtstaatlichen EZ und der Förderung des kommunalen Engagements wird auf
Anlage 4* verwiesen. Im Rahmen der dort aufgeführten Projekte sind nicht alle
unter Frage 15 angefragten Parameter übertragbar. Die Beantwortung erfolgt im
Rahmen der erfassten Daten.
Hinsichtlich des Beitrages zu den SDG im Rahmen der nichtstaatlichen EZ
sowie der Förderung des kommunalen Engagements gilt Folgendes: Projekte der
privaten Träger tragen vorrangig zur Erfüllung der SDG 1, 4, 15 und 17,
Projekte der politischen Stiftungen zu SDG 16, 8, 1, 5, 10 und 13, Projekte der
Kirchen zu SDG 1, 2, 3, 10, 13 und 16, Projekte im Rahmen der Förderung des
bürgerschaftlichen und kommunalen Engagements zu SDG 3, 4, 8, 12, 17 und
Projekte der Sozialstrukturförderung zu SDG 1, 10, 16 sowie 8 bei.
Bezüglich der Nennung von Projektnummern wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/9157 verwiesen.
24. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den
letzten zehn Jahren durch das Auswärtige Amt in der Föderativen
Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie in Frage 15
aufschlüsseln)?
25. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den
letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und
Heimat in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag
gegeben (bitte wie in Frage 15 aufschlüsseln)?
26. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den
letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium der Justiz und für Ver-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13657 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
braucherschutz in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in
Auftrag gegeben (bitte wie in Frage 15 aufschlüsseln)?
27. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den
letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag
gegeben (bitte wie in Frage 15 aufschlüsseln)?
28. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den
letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft im Rahmen in der Föderativen Republik Brasilien
gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie in Frage 15 aufschlüsseln)?
29. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den
letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium der Verteidigung in der
Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte
wie in Frage 15 aufschlüsseln)?
30. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den
letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Gesundheit in der
Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte
wie in Frage 15 aufschlüsseln)?
31. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den
letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit in der Föderativen Republik Brasilien
gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie in Frage 15 aufschlüsseln)?
32. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den
letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Bildung und
Forschung in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag
gegeben (bitte wie in Frage 15 aufschlüsseln)?
33. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den
letzten zehn Jahren aus Haushaltsmitteln des Einzelplan 60 – Allgemeine
Finanzverwaltung – in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder
finanziert (bitte wie in Frage 15 aufschlüsseln)?
Die Fragen 24 bis 33 werden gemeinsam beantwortet.
Für die Angaben der Förderung von ODA-fähigen Vorhaben, Projekten und
Maßnahmen im Zeitraum 2009 bis 2018 wird auf die deutsche ODA-Meldung
an den Entwicklungsausschuss der OECD (Development Assistance
Committee – DAC) verwiesen. Diese Daten werden von allen Gebern nach den
Regelungen des DAC gemeldet und bieten so über alle Ressort- und Ländergrenzen
hinweg eine einheitliche Basis zur Darstellung der ODA-Leistungen: (https://
stats.oecd.org/Index.aspx?DataSetCode=crs1).
34. Zu welchen Ergebnissen kamen die erstellten Schlussberichte bezüglich
der in Frage 15 erfragten Projekte und Maßnahmen (bitte für jedes
Projekt mit Angabe der Vorgangsnummer oder des Aktenzeichens anführen)?
Ein Schlussbericht oder, im Falle der Finanziellen Zusammenarbeit
Abschlusskontrollbericht bzw. im Falle der nichtstaatlichen EZ ein
Verwendungsnachweis (inklusive Sachbericht) dient primär der Rechenschaftslegung und
Berichterstattung über die ordnungs- bzw. auftragsgemäße Umsetzung des
Vorhabens.
Hinsichtlich der in Frage 15 erfragten Projekte und Maßnahmen sind im
Rahmen der technischen und finanziellen Zusammenarbeit bestätigen die
Ergebnisse der Schlussberichte und Abschlusskontrollen für die erfragten Vorhaben die
ordnungs- und sachgemäße Auftragserfüllung sowie Zielerreichung und sind
daher als positiv zu werten.
35. Sind der Bundesregierung Projekte oder Maßnahmen im Rahmen der
staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit und in
der Föderativen Republik Brasilien bekannt, bei welchen eine Anpassung
des ursprünglichen Projektzieles oder der ursprünglichen
Zielerreichungsstrategie vorgenommen wurde?
a) Wenn ja, welche Projekte oder Maßnahmen waren dies konkret?
b) Was war die ursprüngliche Zielsetzung oder Zielerreichungsstrategie,
und wie wurde diese angepasst?
c) Welche Sachgründe lagen der jeweiligen Anpassung vor?
Die Fragen 35 bis 35c werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen EZ findet eine kontinuierliche
Weiterentwicklung und Anpassung von Maßnahmen, etwa im Rahmen der
Projektdurchführung, statt. Der Bundesregierung sind dabei jedoch keine Vorhaben
und Maßnahmen – weder der staatlichen noch der nichtstaatlichen EZ –
bekannt, bei denen eine grundlegende Überarbeitung bzw. Änderung von
Projektzielen und -strategien vorgenommen wurde.
36. Sind der Bundesregierung Projekte oder Maßnahmen im Rahmen der
staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit und in
der Föderativen Republik Brasilien bekannt, bei welchen eine Anpassung
des ursprünglichen Kostenrahmens vorgenommen wurde?
a) Wenn ja, welche Projekte oder Maßnahmen waren dies?
b) Wie war der ursprünglich angesetzte Kostenrahmen ausgestaltet, und
in welcher Höhe wurde eine Anpassung vorgenommen?
c) Wann bzw. in welcher Phase der Umsetzung oder Planung wurde eine
Anpassung vorgenommen?
d) Welche Sachgründe lagen der jeweiligen Anpassung vor?
Die Fragen 36 bis 36d werden gemeinsam beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden bei zwei Maßnahmen
Anpassungen des ursprünglichen Kostenrahmens vorgenommen, da ansonsten der
ursprünglich vereinbarte Projektumfang mit der ursprünglichen Zusage nicht
hätte erreicht werden können:
• Die Gesamtbeauftragung des Globalvorhabens „REDD-Programm für Early
Mover REM“ im Rahmen der technischen Zusammenarbeit wurde im
Februar 2019 um 229.686 Euro auf 1.345.199 Euro erhöht, um dem
festgestellten zusätzlichen Beratungsbedarf in Brasilien gerecht zu werden.
• Das Volumen des Einzelvorhabens zum Darlehen des
„Kooperationsvorhaben-Investitionsprogramm Erneuerbare Energien/Eletrobras“ im
Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit wurde um 5 Mio. Euro erhöht. Die
Anpassung des Kostenrahmens wurde infolge von ungünstigen
Standortbedingungen, unvorhersehbaren technischen Herausforderungen,
konjunkturbedingten Kostensteigerungen sowie der Inflation vorgenommen.
37. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vorhaben, Projekte und
Maßnahmen der staatlichen und nichtstaatlichen
Entwicklungszusammenarbeit der letzten zehn Jahre mit und in der Föderativen Republik
Brasilien durch den Bundesrechnungshof geprüft?
a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung geprüft?
b) Wann wurde die Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung
durchgeführt?
c) Zu welchen Prüfungsergebnissen kam der Bundesrechnungshof nach
Kenntnis der Bundesregierung?
Die Fragen 37 bis 37c werden gemeinsam beantwortet.
Nein.
38. Wurden Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der nichtstaatlichen
Entwicklungszusammenarbeit der letzten zehn Jahre in der Föderativen
Republik Brasilien durch die Außenrevision des BMZ geprüft?
a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden
geprüft?
b) Wann wurde die Prüfung durchgeführt?
c) Gab es einen konkreten Anlass zur Prüfung durch die Außenrevision
des BMZ?
d) Zu welchen Prüfergebnissen kam die Außenrevision des BMZ?
Die Fragen 38 bis 38d werden gemeinsam beantwortet.
Die Außenrevision hat in den letzten zehn Jahren die in Anlage 5* aufgeführten
Vorhaben, Projekte und Maßnahmen privater Träger, politischer Stiftungen und
Kirchen in und mit der Föderativen Republik Brasilien geprüft. Darin enthalten
sind auch Regionalvorhaben, von denen Teile in Brasilien durchgeführt
wurden.
Für die Prüfungen gab es keinen besonderen Anlass.
39. Wurden Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der
Entwicklungszusammenarbeit der letzten zehn Jahre mit und in der Föderativen Republik
Brasilien durch die Interne Revision des BMZ geprüft?
a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden
geprüft?
b) Wann wurde die Prüfung durchgeführt?
c) Gab es einen konkreten Anlass zur Prüfung durch die Interne Revision
des BMZ?
d) Zu welchen Prüfergebnissen kam die Interne Revision des BMZ?
Die Fragen 39 bis 39d werden gemeinsam beantwortet.
Nein.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13657 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
40. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vorhaben, Projekte und
Maßnahmen der staatlichen und nichtstaatlichen
Entwicklungszusammenarbeit der letzten zehn Jahre mit und in der Föderativen Republik
Brasilien durch die Revision der GIZ geprüft?
a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung geprüft?
b) Wann wurde die Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung
durchgeführt?
c) Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung einen konkreten Anlass
zur Prüfung durch die Revision der GIZ?
d) Zu welchen Prüfergebnissen kam die Revision der GIZ nach Kenntnis
der Bundesregierung?
Die Fragen 40 bis 40d werden gemeinsam beantwortet.
In den letzten zehn Jahren fanden in Brasilien die folgenden Routineprüfungen
statt:
• 2009 – Prüfung des GTZ-Büros Brasilia/Brasilien
Ergebnis: Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten im Wesentlichen
ordnungsgemäß.
• 2009 – Prüfung des Programms Kooperationsvorhaben „Förderung von
Schutzgebieten und nachhaltigem Management von Naturwäldern in
Amazonien/Brasilien“
Ergebnis: Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten im Wesentlichen
ordnungsgemäß.
• 2011 – Prüfung des GIZ-Büros Brasilia/Brasilien
Ergebnis: Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten ordnungsgemäß.
• 2011 – Prüfung des Kooperationsvorhaben-Programms „Waldschutz Mata
Atlântica II“/Brasilien
Ergebnis: Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten ordnungsgemäß.
• 2012 – Prüfung des GIZ-Büros Brasilia/Brasilien
Ergebnis: Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten ordnungsgemäß.
• 2012 – Prüfung des Programms Erneuerbare Energien und Energieeffizienz/
Brasilien
Ergebnis: Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten ordnungsgemäß.
• 2015 – Prüfung des GIZ-Büros Brasilia/Brasilien
Ergebnis: Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten ordnungsgemäß.
• 2015 – Prüfung des Projekts „Förderung klimafreundlicher
Biogastechnologien/Brasilien“
Ergebnis: Die Verwaltung erfolgte ordnungsgemäß und die Buchhaltung
erfolgte im Wesentlichen ordnungsgemäß.
• 2018 – Prüfung des GIZ-Büros Brasilia/Brasilien
Ergebnis: Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten ordnungsgemäß.
• 2018 – Prüfung des Projekts „Energiesysteme der Zukunft“/Brasilien
Ergebnis: Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten ordnungsgemäß.
41. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vorhaben, Projekte und
Maßnahmen der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit in der
Föderativen Republik Brasilien durch die Revision der Engagement Global
gGmbH geprüft?
a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung geprüft?
b) Wann wurde die Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung
durchgeführt?
c) Gab es einen konkreten Anlass zur Prüfung durch die Revision der
Engagement Global gGmbH nach Kenntnis der Bundesregierung?
d) Zu welchen Prüfergebnissen kam die Revision der Engagement
Global gGmbH nach Kenntnis der Bundesregierung?
Die Fragen 41 bis 41d werden gemeinsam beantwortet.
Nein.
42. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vorhaben, Projekte und
Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit und in der
Föderativen Republik Brasilien durch die Revisionen der KfW-Bankengruppe
geprüft?
a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung geprüft?
b) Wann wurde die Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung
durchgeführt?
c) Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung einen konkreten Anlass
zur Prüfung durch die Revisionen der KfW-Bankengruppe?
d) Zu welchen Prüfergebnissen kamen die Revisionen der KfW-
Bankengruppe jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung?
Die Fragen 42 bis 42d werden gemeinsam beantwortet.
Die Interne Revision prüft die Aktivitäten der KfW-Bankengruppe nach
banküblichen Standards und Methoden. Im Rahmen der Prüfungen werden
Vorgaben und Prozesse sowie die Einhaltung dieser Vorgaben und Prozesse bei der
Umsetzung von Vorhaben, Projekten und Maßnahmen stichprobenhaft
untersucht.
Gemäß den einschlägigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen beträgt die
Aufbewahrungsfrist für Prüfungsunterlagen sechs Jahre. Die Grundlage für die
Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren ist eine Vorgabe der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht zu den sogenannten Mindestanforderungen an das
Risikomanagement (gemäß Kreditwesengesetz). In den Stichproben der
Prüfungen der Internen Revision der KfW-Bankengruppe waren im Zeitraum 2013
bis 2018 keine ODA-anrechenbaren Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der
KfW-Bankengruppe in der Föderativen Republik Brasilien enthalten.
43. Wurden die in den Fragen 15 bis 33 erfragten Maßnahmen hinsichtlich
ihrer Wirksamkeit evaluiert?
Wenn ja, welche ODA-fähigen Maßnahmen (bitte Projekttitel und
Projektnummer angeben) wurden wann, durch wen, mit welcher
Evaluationsmethodik (bitte Bewertungskriterien aufführen) und mit welchen
Ergebnissen evaluiert?
Zur Beantwortung wird auf Anlage 6* verwiesen. Bezüglich der
Projektnummern wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
44. Wann und wo fanden die letzten vier Geberkoordinierungsrunden auf der
Ebene der internationalen Organisationen bezüglich der
Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen Republik Brasilien statt?
Welche konkreten Feststellungen bezüglich der
Entwicklungszusammenarbeit wurden hierbei getroffen?
Es gibt in der Föderativen Republik Brasilien als einem Schwellenland keine
Geberkoordinierungsrunden im Sinne der Fragesteller, die vergleichbar wären
mit den Abstimmungsstrukturen in anderen Kooperations- bzw.
Entwicklungsländern. Stattdessen gibt es mit Brasilien bilaterale/diplomatische
Gesprächsformate mit der Regierung der Föderativen Republik Brasilien sowie mit
anderen Gebern, die bedarfsweise sowie themen- und akteursbezogen genutzt
werden.
45. Wann und wo fanden im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit
der Föderativen Republik Brasilien die letzten vier
Regierungsverhandlungen statt, und welche Vereinbarungen wurden jeweils getroffen (bitte
Vereinbarungen der jeweiligen Regierungsverhandlung abschließend
angeben)?
Die letzten vier Regierungsverhandlungen im Rahmen der EZ mit der
Föderativen Republik Brasilien fanden am 14./15. Dezember 2017 in Brasilia,
17./18. August 2015 in Brasilia, 9./10. Dezember 2013 in Berlin sowie am
9. und 12./13. September 2011 in Brasilia statt.
Im allgemeinen und sektorpolitischen Dialog wurden dabei gemeinsam die
Rahmenbedingungen in den vereinbarten Förderbereichen reflektiert und der
Stand der laufenden Projekte der bilateralen EZ erörtert. Zudem wurden neue
Projekte vereinbart und entsprechende finanzielle Mittel zugesagt. Bei den
Regierungsverhandlungen 2017, 2015, 2013, 2011 mit der Föderativen Republik
Brasilien wurden von der Bundesregierung jeweils Zusagen in Höhe von
332,4 Mio. Euro, 551,5 Mio. Euro, 485 Mio. Euro sowie 126,9 Mio. Euro für
bilaterale technische und finanzielle Zusammenarbeit vereinbart. Die Zusagen
bezogen sich auf Projekte in den entwicklungspolitischen
Themenschwerpunkten.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13657 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
46. Welche Projekte, Vorhaben und Maßnahmen werden nach Kenntnis der
Bundesregierung durch ODA-fähige Entwicklungsleistungen der
Europäischen Union an die Föderative Republik Brasilien im Zusammenhang
mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 finanziert, gefördert
oder durchgeführt (bitte einzelne Maßnahmen nach konkreter Zielsetzung
in deutscher Sprache, Maßnahmenbezeichnung, Kosten, Laufzeit und
Mittelherkunft aufschlüsseln)?
Es besteht seit Ende 2013 keine bilaterale EZ mehr zwischen der Europäischen
Union und der Föderativen Republik Brasilien. Brasilien kann jedoch weiterhin
Mittel aus den länderübergreifenden thematischen und regionalen Budgetlinien
des Instruments für die EZ (DCI) erhalten. Es wird hierzu auf die von der
Europäischen Kommission veröffentlichten Informationen verwiesen (https://ec.eu
ropa.eu/europeaid/countries/brazil_en).
47. Leistet oder leistete die Europäische Union nach Kenntnis der
Bundesregierung Budgethilfe im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit
der Föderativen Republik Brasilien?
Wenn ja, über welchen Zeitraum, in welcher Höhe, und in welcher Art?
Nein.
48. Welche weiteren Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung
getroffen, um die Komplementarität und Kohärenz der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen Republik Brasilien,
insbesondere mit Vorhaben der Europäischen Union, sicherzustellen oder zu
fördern?
Im Rahmen der rechtlich vorgesehenen Beteiligungsverfahren (u. a.
Komitologieverfahren) werden alle Vorschläge der EU-Kommission für
Entwicklungsprojekte im Rahmen der regionalen und thematischen Zusammenarbeit mit der
Föderativen Republik Brasilien durch die EU-Mitgliedstaaten genehmigt.
Dabei spielt auch die Komplementarität und Kohärenz mit den Projekten der
Mitgliedstaaten eine wichtige Rolle. Darüber hinaus findet vor Ort eine enge
Koordination der europäischen Geber statt.
49. Wie hoch ist das Gesamtvolumen der in den letzten zehn Jahren
vergebenen Hilfen im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit mit der
Föderativen Republik Brasilien?
Wie, durch wen, und an welche Empfänger wurden diese Leistungen
ausbezahlt (bitte nach Fördermittel – z. B. Kredit, Zuschuss etc. –,
Rückzahlungsverpflichtung und Anteil an Haushaltsmitteln aufschlüsseln)?
Hinsichtlich des Gesamtvolumens und der Fördermittel sowie des Anteils an
Haushaltsmitteln wird auf Anlage 7* verwiesen.
Die KfW zahlt im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit bedarfsgerecht
nach Projektfortschritt und auf Abruf des Darlehensnehmers/Empfängers aus.
Zahlungsempfänger sind je nach von der KfW festgelegten
Auszahlungsverfahren entweder die nach internationaler Ausschreibung beauftragten
Unternehmen, gemäß den der KfW vorgelegten Bau-, Liefer- und Leistungsverträgen,
oder die Darlehensnehmer/Empfänger bei Erstattung von Aufwendungen oder,
in engen Grenzen, als Vorauszahlung für die nächsten Monate. Bei Auszahlung
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13657 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
der Mittel an den Partner prüft die KfW für jede Transaktion erneut, ob die
Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind (insbesondere Nachweis von zu
erstattenden Kosten anhand von Rechnungsunterlagen, Begründung des
Mittelbedarfs für die nächsten Monate und Verwendungsnachweise aus dem
Projektverlauf). Die Rückzahlungsverpflichtungen ergeben sich aus der Art der
Fördermittel und sind gemäß Rückzahlungsplan projektabhängig vertraglich
festgelegt. Für Förderkredite sowie für den Marktmittelanteil von
Entwicklungskrediten gelten Laufzeiten/Rückzahlungsfristen bis zu 15 Jahre (in Sonderfällen bis
zu 20 Jahre) sowie eine tilgungsfreie Zeit bis zu 5 Jahre.
50. Wie hoch waren die Tilgungsleistungen der Kreditnehmer in den letzten
zehn Jahren im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit mit der
Föderativen Republik Brasilien?
Die Tilgungsleistungen in den Jahren 2009 bis 2018 betrugen 425 Mio. Euro.
51. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen eine Rückzahlung der
gewährten Kredite nicht oder nicht rechtzeitig stattfand?
Wenn ja, wurden die entsprechenden Sicherheiten verwertet?
Der Bundesregierung sind keine solchen Fälle bekannt.
52. Wie viel Personal der Durchführungsorganisationen ist nach Kenntnis der
Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt vor Ort im Einsatz (bitte nach
Durchführungsorganisation, Funktionen, Art des Personals und Anzahl
aufschlüsseln)?
Für die KfW sind derzeit drei entsandte Mitarbeiter, davon ein Büroleiter und
zwei Projektmanager sowie sechs lokale Mitarbeiter, davon zwei
Projektfachkräfte, zwei Verwaltungsfachkräfte und zwei Hilfskräfte im Einsatz.
Hinsichtlich des Personals im Rahmen der technischen Zusammenarbeit wird auf
Anlage 8* verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13657 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/13657
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/13657
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/13657
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/13657
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/13657
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/13657
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/13657
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/13657
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/13657
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/13657
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/13657
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/13657
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 45 – Drucksache 19/13657
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 47 – Drucksache 19/13657
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 49 – Drucksache 19/13657
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 51 – Drucksache 19/13657
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 53 – Drucksache 19/13657
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 55 – Drucksache 19/13657
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 57 – Drucksache 19/13657
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 59 – Drucksache 19/13657
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 61 – Drucksache 19/13657
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 63 – Drucksache 19/13657
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 65 – Drucksache 19/13657
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 67 – Drucksache 19/13657
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 69 – Drucksache 19/13657
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 71 – Drucksache 19/13657
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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