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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Digitalisierung der Straßeninfrastruktur - Dynamische Steuerung des Verkehrs für sm@rtTraffic
(insgesamt 15 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
13.08.2019
Antwortdauer
14 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1204830.07.2019
Digitalisierung der Straßeninfrastruktur - Dynamische Steuerung des Verkehrs für sm@rtTraffic
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12048
19. Wahlperiode 30.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt,
Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar),
Mario Brandenburg (Südpfalz), Karlheinz Busen, Britta Katharina Dassler,
Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr,
Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen,
Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich,
Konstantin Kuhle, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Bernd Reuther,
Dr. Stefan Ruppert, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly,
Bettina Stark-Watzinger, Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich,
Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Digitalisierung der Straßeninfrastruktur – Dynamische Steuerung des Verkehrs für
sm@rtTraffic
Die Straßeninfrastruktur in Deutschland ist nach Ansicht der Fragesteller heute in
großen Teilen noch auf demselben Stand wie zur Zeit der ersten elektrisch
gesteuerten, dreifarbigen Ampel in Berlin im Jahr 1924. Seitdem hat sich allerdings
einiges getan, was die technischen Möglichkeiten innovativer und vernetzter
Verkehrssteuerung anbelangt. Der technologische Wandel durch die digitale
Revolution, die Digitalisierung, hat neue Wege eröffnet und ist bereits in vielen
Bereichen des Lebens fest verankert. Auch im Verkehrssektor nehmen digitale
Entwicklungen einen immer größeren Raum ein, etwa bei Überlegungen zum
autonomen Fahren oder zur intelligenten Verkehrsführung. Diese Prozesse
versprechen konkrete Fortschritte bei Verkehrssicherheit, Verkehrsfluss sowie
Fahrzeugeffizienz, und dadurch eine geringere Belastung für Straßen und Umwelt. Neben
dafür geeigneten Fahrzeugen benötigt es allerdings eine flächendeckende,
leistungsfähige und kompatible Straßeninfrastruktur, um das volle Potenzial der
Digitalisierung im Straßenverkehr zu nutzen. Deutschland als Land der Ingenieure
und Entwickler kann hier vorangehen und dabei auch den Wirtschafts- und
Forschungsstandort Deutschland stärken.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Maßnahmen werden von der Bundesregierung ergriffen, die
bisherige Regelung des Verkehrs mithilfe statischer und inaktiver Blechschilder,
Ampeln und statischer Straßenmarkierungen in das Digitalzeitalter zu
überführen?
2. Inwieweit stehen nach Kenntnis der Bundesregierung Rahmenverträge mit
Ampel- und Verkehrsschilderherstellern sowie Markierungsunternehmen
dieser Entwicklung im Wege?
3. Welche Anpassungen der StVO (= Straßenverkehrsordnung) sind nach
Ansicht der Bundesregierung notwendig, um digitale Verkehrsschilder, Ampeln
und Straßenmarkierungen zu ermöglichen?
4. Welche Potenziale sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die durch die
Digitalisierung erhebbaren Daten der Verkehrsinfrastruktur?
5. Wie lassen sich die Potenziale der durch Digitalisierung der
Verkehrsinfrastruktur erhebbaren Daten auch für innovative Ansätze als Open Data zur
Verfügung stellen?
6. Fördert die Bundesregierung Projekte zu innovativen Verkehrsschildern,
Ampeln und Straßenmarkierungen (bitte nach Projekten und Fördermitteln
auflisten)?
7. Wie bewertet die Bundesregierung das jeweilige Potenzial innovativer
Verkehrsschilder, Ampeln und Straßenmarkierungen für die Verkehrssicherheit,
den Verkehrsfluss sowie die Umwelt?
8. Will die Bundesregierung Car2Infrastructure-Kommunikation der deutschen
Straßeninfrastruktur, beispielsweise von Verkehrsschildern, Ampeln oder
Fahrbahnbegrenzungen mit Fahrzeugen, ermöglichen?
9. Wenn ja, hat die Bundesregierung eine fertige Strategie, was die Realisierung
einer solchen Maßnahme betrifft?
10. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Fahrbahnmarkierungen auf
Bundesstraßen und Bundesautobahnen grundsätzlich in der Lage, autonomen
Fahrzeugen und mit Fahrzeugassistenzsystemen agierenden Fahrzeugen den
durchgehenden Fahrbetrieb zu ermöglichen?
11. Sind Teile der Fahrbahnmarkierungen auf Bundesstraßen und
Bundesautobahnen von den Sensoren autonomer Fahrzeuge oder
Fahrzeugsassistenzsysteme nicht zu erkennen oder unvollständig?
12. Wenn ja, wie hoch ist der Anteil an Fahrbahnmarkierungen, die nicht für die
Sensoren autonomer Fahrzeuge oder Fahrzeugsassistenzsysteme erkennbar
sind (bitte in Prozent und absolute Kilometerzahl für Bundesstraßen,
Bundesautobahnen und insgesamt aufschlüsseln)?
13. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für die
flächendeckende Ausstattung mit digitalen Verkehrsschildern, Ampeln und
Straßenmarkierungen (bitte nach einzelnen Infrastrukturmaßnahmen wie Schildern und
Ampelanlagen aufschlüsseln)?
14. Mit welchen Kosteneinsparungen rechnet die Bundesregierung für die
Bundesrepublik Deutschland durch Zugewinne bei der Verkehrssicherheit, dem
Verkehrsfluss sowie durch eine geringere Belastung für Straßen und Umwelt
dank der Nutzung digitaler Straßeninfrastruktur?
15. Mit welchen Kosteneinsparungen rechnet die Bundesregierung durch die
gesteigerte Verwendung von künstlicher Intelligenz bei der Verkehrssteuerung
von Ampelanlagen (beispielhaft bezogen auf die Städte Köln und Leipzig)?
Berlin, den 17. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1236213.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12048 - Digitalisierung der Straßeninfrastruktur - Dynamische Steuerung des Verkehrs für sm@rtTraffic
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 12. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12362
19. Wahlperiode 13.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12048 –
Digitalisierung der Straßeninfrastruktur – Dynamische Steuerung des Verkehrs für
sm@rtTraffic
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Straßeninfrastruktur in Deutschland ist nach Ansicht der Fragesteller heute
in großen Teilen noch auf demselben Stand wie zur Zeit der ersten elektrisch
gesteuerten, dreifarbigen Ampel in Berlin im Jahr 1924. Seitdem hat sich
allerdings einiges getan, was die technischen Möglichkeiten innovativer und
vernetzter Verkehrssteuerung anbelangt. Der technologische Wandel durch die
digitale Revolution, die Digitalisierung, hat neue Wege eröffnet und ist bereits in
vielen Bereichen des Lebens fest verankert. Auch im Verkehrssektor nehmen
digitale Entwicklungen einen immer größeren Raum ein, etwa bei
Überlegungen zum autonomen Fahren oder zur intelligenten Verkehrsführung. Diese
Prozesse versprechen konkrete Fortschritte bei Verkehrssicherheit, Verkehrsfluss
sowie Fahrzeug-effizienz, und dadurch eine geringere Belastung für Straßen
und Umwelt. Neben dafür geeigneten Fahrzeugen benötigt es allerdings eine
flächendeckende, leistungsfähige und kompatible Straßeninfrastruktur, um das
volle Potenzial der Digitalisierung im Straßenverkehr zu nutzen. Deutschland
als Land der Ingenieure und Entwickler kann hier vorangehen und dabei auch
den Wirtschafts- und Forschungsstandort Deutschland stärken.
1. Welche Maßnahmen werden von der Bundesregierung ergriffen, die
bisherige Regelung des Verkehrs mithilfe statischer und inaktiver Blechschilder,
Ampeln und statischer Straßenmarkierungen in das Digitalzeitalter zu
überführen?
Die derzeit in Deutschland eingesetzten konventionellen Beschilderungen (z. B.
retroreflektierende Verkehrszeichen, Wechselverkehrszeichen),
Lichtsignalanlagen und Fahrbahnmarkierungen stellen einen sehr guten Standard dar,
entsprechen nationalen und europäischen Anforderungen (z. B. Normen, Technische
Lieferbedingungen) und erfüllen die „Maschinenlesbarkeit“.
Speziell bei Lichtsignalanlagen werden zunehmend digitale verkehrsabhängige
Steuerungen eingesetzt und weiterentwickelt. Derzeit laufen europäische
Standardisierungsvorhaben zur Nutzung neuer Kommunikationstechniken wie die
Car-to-Infrastructure Communication im Bereich der
Lichtsignalanlagensteuerung. Begleitend hierzu werden in Forschungsprojekten die sich daraus
ergebenden möglichen Anwendungen entwickelt. Diese werden in Pilotanwendungen im
Rahmen von Testfeldern auf ihre Praxistauglichkeit und Auswirkung auf
Verkehrsablauf, Verkehrssicherheit und Umwelt untersucht.
Statische und inaktive Verkehrszeichen aus Metall haben gegenüber
Wechselverkehrszeichen den Vorteil, dass sie aufgrund ihrer retroreflektierenden
Trägerfolien bei Dunkelheit sichtbar und kostengünstiger in der Anschaffung sind, keine
Stromversorgung benötigen und eine hohe Betriebssicherheit aufweisen.
Wechselverkehrszeichen und andere dynamische Anzeigen stehen in
Auffälligkeitskonkurrenz zu konventioneller Beschilderung. Da dies zu einer Beeinträchtigung
der Verkehrssicherheit führen kann, wurde bislang auf digitale Beschilderung
weitestgehend verzichtet. Eine Ausnahme bilden die Verkehrszeichen, die im
Zuge von Verkehrsbeeinflussungsanlagen eingesetzt werden. Diese werden
wetter- und verkehrssituationsabhängig eingesetzt und müssen daher als
Wechselverkehrszeichen ausgeführt werden.
2. Inwieweit stehen nach Kenntnis der Bundesregierung Rahmenverträge mit
Ampel- und Verkehrsschilderherstellern sowie Markierungsunternehmen
dieser Entwicklung im Wege?
Eine negative Beeinflussung der Entwicklung durch Rahmenverträge mit
Herstellern von Lichtsignalanlagen und Verkehrszeichen besteht nicht, da die
Rahmenverträge lediglich eine Laufzeit von wenigen Jahren haben.
3. Welche Anpassungen der StVO (= Straßenverkehrsordnung) sind nach
Ansicht der Bundesregierung notwendig, um digitale Verkehrsschilder, Ampeln
und Straßenmarkierungen zu ermöglichen?
Ein zukünftiger Anpassungsbedarf der StVO ist vom Digitalisierungsgrad und
der konkreten technischen Ausgestaltung abhängig, weshalb die Frage nicht
pauschal beantwortet werden kann.
4. Welche Potenziale sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die durch die
Digitalisierung erhebbaren Daten der Verkehrsinfrastruktur?
5. Wie lassen sich die Potenziale der durch Digitalisierung der
Verkehrsinfrastruktur erhebbaren Daten auch für innovative Ansätze als Open Data zur
Verfügung stellen?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In verschiedenen Forschungsprojekten werden derzeit unterschiedliche
Fragestellungen im Bereich der Digitalisierung der Verkehrsinfrastruktur, u. a. im Rahmen
von Testfeldern, untersucht. Die mCLOUD, eine Rechercheplattform zu offenen
Daten aus dem Bereich Mobilität und angrenzender Themen, wird bspw. genutzt,
um Daten aus dem Forschungsprogramm mFUND des Bundesministeriums für
Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) langfristig zugänglich zu machen. Mit
dem Mobilitäts Daten Marktplatz (MDM) verfolgt das BMVI die Strategie, Daten
der Verkehrsinfrastruktur möglichst umfassend in standardisierten Formaten für
private und öffentliche Akteure zur Umsetzung innovativer Ansätze zur
Verfügung zu stellen.
6. Fördert die Bundesregierung Projekte zu innovativen Verkehrsschildern,
Ampeln und Straßenmarkierungen (bitte nach Projekten und Fördermitteln
auflisten)?
Auf Grundlage der Förderrichtlinien „Automatisiertes und vernetztes Fahren auf
digitalen Testfeldern in Deutschland“ und „Automatisiertes und vernetztes
Fahren“ werden verschiedene Projekte mit Bezug zu Innovationen der
Straßeninfrastruktur durch das BMVI gefördert:
Projekt Fördervolumen
Kooperative Mobilität im digitalen Testfeld Düsseldorf 9.039.221 Euro
Gestaltung und Regelung städtischer Knotenpunkte für sicheres und effizientes,
automatisiertes Fahren im gemischten Verkehr 5.803.438 Euro
Vernetztes Fahren des öffentlichen Nahverkehrs in Kassel 2.361.820 Euro
Die digital vernetzte Protokollstrecke – urbanes Testfeld automatisiertes und vernetztes
Fahren in Berlin 4.628.927 Euro
Durchgehende Unterstützung vernetzten und automatisierten Fahrens im Mischverkehr mit
heterogen ausgestatteten Fahrzeugen – Testfeld Dresden 3.238.213 Euro
Kooperative Radarsensoren für das digitale Testfeld A9 1.962.135 Euro
Dezentrale Technologien für die kooperative Echtzeiterfassung komplexer
Verkehrssituationen 2.043.769 Euro
Hamburg Bidirektional, Multimodal, Vernetzt 3.697.497 Euro
Auf den aktuellen Aufruf zur Förderrichtlinie „Ein zukunftsfähiges, nachhaltiges
Mobilitätssystem durch automatisiertes Fahren und Vernetzung“ vom 25. Februar
2019 ist eine Vielzahl neuer Projektskizzen eingegangen. Diese werden derzeit
geprüft, sodass noch keine Aussage zu weiteren Förderungen getroffen werden
kann.
7. Wie bewertet die Bundesregierung das jeweilige Potenzial innovativer
Verkehrsschilder, Ampeln und Straßenmarkierungen für die Verkehrssicherheit,
den Verkehrsfluss sowie die Umwelt?
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Daten und Forschungsergebnisse
vor, so dass keine Einschätzung möglich ist.
8. Will die Bundesregierung Car2Infrastructure-Kommunikation der deutschen
Straßeninfrastruktur, beispielsweise von Verkehrsschildern, Ampeln oder
Fahrbahnbegrenzungen mit Fahrzeugen, ermöglichen?
9. Wenn ja, hat die Bundesregierung eine fertige Strategie, was die
Realisierung einer solchen Maßnahme betrifft?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung setzt sich für die Einführung von Anwendungen der
Car2Infrastructure-Kommunikation (C2I-Kommunikation) ein und hat die
Handlungsbedarfe in der 2015 verabschiedeten „Strategie automatisiertes und
vernetztes Fahren – Leitanbieter bleiben, Leitmarkt werden, Regelbetrieb einleiten“
(vgl.: www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/DG/broschuere-strategie-
automatisiertes-vernetztes-fahren.pdf?__blob=publicationFile) verankert. Zum
Stand der Umsetzung der Strategie AVF wurde 2017 ein Umsetzungsbericht
veröffentlicht (vgl.: www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/DG/bericht-avf.
pdf?__blob=publicationFile).
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
10. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Fahrbahnmarkierungen auf
Bundesstraßen und Bundesautobahnen grundsätzlich in der Lage,
autonomen Fahrzeugen und mit Fahrzeugassistenzsystemen agierenden
Fahrzeugen den durchgehenden Fahrbetrieb zu ermöglichen?
11. Sind Teile der Fahrbahnmarkierungen auf Bundesstraßen und
Bundesautobahnen von den Sensoren autonomer Fahrzeuge oder
Fahrzeugsassistenzsysteme nicht zu erkennen oder unvollständig?
12. Wenn ja, wie hoch ist der Anteil an Fahrbahnmarkierungen, die nicht für die
Sensoren autonomer Fahrzeuge oder Fahrzeugsassistenzsysteme erkennbar
sind (bitte in Prozent und absolute Kilometerzahl für Bundesstraßen,
Bundesautobahnen und insgesamt aufschlüsseln)?
Die Fragen 10 bis 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für Bundesautobahnen und mit baulicher Trennung der Richtungsfahrbahnen
versehene Bundesstraßen wird in dem Bericht des BMVI „zum Stand der
Umsetzung der Strategie automatisiertes und vernetztes Fahren“ festgestellt, dass, wenn
diese Straßen – und damit auch die Fahrbahnmarkierungen – den aktuellen
Standards entsprechen, das automatisierte Fahren grundsätzlich möglich ist. Für
ungünstige Bedingungen – wie beispielsweise Arbeitsstellen mit weißen und gelben
Markierungen, stark verschmutzte oder schneebedeckte Markierungen – kann
bisher keine Aussage getroffen werden. Im Bericht wurde Forschungsbedarf
hinsichtlich der für die maschinelle Detektion maßgebenden Anforderungen an die
Qualität und Verfügbarkeit von Markierungen identifiziert. Aufgrund der noch
offenen Fragen ist eine Quantifizierung des Anteils nicht maschinell
detektierbarer Markierungen derzeit nicht möglich. Mit dem vom BMVI finanzierten
Forschungsprojekt „Analyse von Einflussfaktoren und Kenngrößen für die
maschinelle Detektion von Fahrbahnmarkierungen“ sollen entsprechende Grundlagen
geschaffen werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
13. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für die
flächendeckende Ausstattung mit digitalen Verkehrsschildern, Ampeln und
Straßenmarkierungen (bitte nach einzelnen Infrastrukturmaßnahmen wie Schildern und
Ampelanlagen aufschlüsseln)?
14. Mit welchen Kosteneinsparungen rechnet die Bundesregierung für die
Bundesrepublik Deutschland durch Zugewinne bei der Verkehrssicherheit, dem
Verkehrsfluss sowie durch eine geringere Belastung für Straßen und Umwelt
dank der Nutzung digitaler Straßeninfrastruktur?
15. Mit welchen Kosteneinsparungen rechnet die Bundesregierung durch die
gesteigerte Verwendung von künstlicher Intelligenz bei der Verkehrssteuerung
von Ampelanlagen (beispielhaft bezogen auf die Städte Köln und Leipzig)?
Die Fragen 13 bis 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine valide Kostenschätzung – und somit auch eine
Schätzung von Kosteneinsparungen – nicht möglich.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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