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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Entscheidungsfindung für Münster als Standort für die Batterieforschung

(insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

23.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1204930.07.2019

Entscheidungsfindung für Münster als Standort für die Batterieforschung

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12049 19. Wahlperiode 30.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Karsten Klein, Konstantin Kuhle, Roman Müller-Böhm, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP Entscheidungsfindung für Münster als Standort für die Batterieforschung Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat sich für Münster als Standort für die erste deutsche Batterieforschungsfabrik entschieden. Sie soll vom BMBF mit 500 Mio. Euro gefördert werden. Über den Entscheidungsprozess gibt es zunehmende Diskussionen. Münster ist der Nachbarwahlkreis der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek (CDU), und der Wahlkreis der stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages, Sybille Benning (ebenfalls CDU). Im Wahlkreis der Bundesministerin selbst, konkret in Ibbenbüren, soll im Zusammenhang mit der Forschungsfabrik ein Kompetenzzentrum für Batterierecycling entstehen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass in Ibbenbüren 2018 der Steinkohlebergbau endete, und damit die letzten 750 Arbeitsplätze verschwinden (Wirtschaftswoche, 5. Juli 2019, S. 34). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Trifft es zu, dass, wie im „Tagesspiegel“ zu lesen, der Standort Münster nach dem Votum der Gründungskommission auf Platz fünf und Ulm auf dem ersten Platz lag (www.tagesspiegel.de/wirtschaft/forschungsministerin-in- derkritik-streit-um-standortwahl-fuer-zellforschungsfabrik/24515376.html)? Wenn nicht, auf welchem Platz ist Münster gelandet? 2. Trifft die Darstellung zu, nach der eine Auswertung der Fraunhofer- Gesellschaft andere Standorte als Münster, wie zum Beispiel Ulm, Salzgitter und Augsburg an der Spitze des Bewerberfeldes sahen, wie die Ministerpräsidenten von Niedersachsen, Heinrich Hellwege, Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann, und Bayern, Markus Söder, laut „spiegel-online“ an die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel schrieben (www.spiegel.de/wirtschaft/ soziales/batteriezellen-laender-kritisieren-standort-von-forschungsprogramm- a-1275316.html)? 3. Wenn es statt einer konkreten Standortempfehlung nur ein Meinungsbild innerhalb der Gründungskommission gab (siehe www.jmwiarda.de/2019/07/04/ umstrittene-standortentscheidung-karliczek-ergreift-flucht-nach-vorn/), wie sah dieses aus? 4. Wenn es weder ein konkretes Votum noch ein Meinungsbild der Gründungskommission zur Standortfrage für die Batterieforschungsfabrik gegeben hat, wie ist dies mit dem Auftrag der Gründungskommission zu vereinbaren? a) Trifft es zu, dass eine Standortempfehlung eigentlich vorgesehen war, wie es aus einem von der Fraunhofer-Gesellschaft am 13. März 2019 verfassten internen Papier zum Standortbewerbungsprozess hervorgeht (zitiert in www.jmwiarda.de/2019/07/04/umstrittene- standortentscheidungkarliczek-ergreift-flucht-nach-vorn/)? b) Wenn von der eigentlich vorgesehenen Standortempfehlung im Verlauf der Beratungen abgesehen wurde, aus welchen Gründen? 5. Welches waren exakt die Auswahlkriterien für den Standort der Batterieforschungsfabrik, und wie wurden diese pro Standortalternative bewertet? Was davon waren die Mindestanforderungen? 6. Liegt eine Entscheidungsmatrix vor, wie sie nach Kenntnis der Fragesteller in der Wirtschaft bei Standortentscheidungen üblich ist? Wenn nein, warum bedient sich weder Kommission noch das BMBF solcher üblicher Entscheidungsverfahren? 7. Wenn das BMBF eine von dem Urteil der Experten abweichende Entscheidung getroffen hat, aus welchen Gründen? 8. Wenn das BMBF eine von dem Urteil der Experten abweichende Entscheidung getroffen hat, weshalb setzt das Bundesministerium eine Expertenkommission ein, um dann gravierend von ihrem Votum abzuweichen? 9. Wie kam es zu der Besetzung der Gründungskommission, und auf welcher Grundlage ist die Entscheidung für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gefallen? 10. Was genau war der Auftrag der Gründungskommission? War eine Zielsetzung der Gründungskommission, eine Standortempfehlung abzugeben? 11. Welche Besprechungen, Telefonate oder Schriftwechsel zur Standortfrage der Gründungskommission haben innerhalb und außerhalb des Bundesministeriums und unter Beteiligung des Bundesministeriums an welchen Tagen und mit welchen Teilnehmerinnen und Teilnehmern bzw. Absendern und Adressaten stattgefunden? Exakt an welchen Terminen, und wie war die Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek beteiligt? 12. Gab es darüber hinaus weitere offizielle oder inoffizielle Kontakte zur Vorbereitung der Standortentscheidung für die Batterieforschungsfabrik, zum Beispiel mit Vertreterinnen und Vertretern der möglichen Standorte? 13. Was exakt stand bei jeder dieser Besprechungen zur Diskussion? 14. Falls Mitglieder der Gründungskommission hinsichtlich der Standortentscheidung für die Batterieforschungsfabrik befangen gewesen sein sollten, a) welche Vorsorge hat das BMBF getroffen, damit ein solcher Befangenheitskonflikt erst gar nicht entsteht, und b) wurde bei der Besetzung das Thema der Befangenheit nicht bedacht? c) Wenn der Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft, Reimund Neugebauer, die Darstellung der Abläufe durch das BMBF zur Standortentscheidung bestätigt (s. www.jmwiarda.de/2019/07/04/umstrittene- standortentscheidungkarliczek-ergreift-flucht-nach-vorn/), liegt hier aus Sicht der Bundesregierung eine Interessenskollision in dem Sinne vor, dass der Präsident einer wesentlich von Steuergeldern finanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtung die Aussagen seines Finanziers bestätigt? 15. Wie und in welcher Form wurde das ebenfalls in die Entscheidung zur Standortwahl für die Batterieforschungsfabrik mit einbezogene Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) über die Diskussionen innerhalb der Gründungskommission informiert? Wo und wie gab es interministeriell Gespräche von wem und mit wem zu der Standortfrage für die Batterieforschungsfabrik? 16. Wie beantwortet die Bundesregierung die Schreiben der Ministerpräsidenten, mit denen sie sich gegen die Standortwahl wenden, und zwar a) das Schreiben der Ministerpräsidenten von Niedersachsen, Baden Württemberg und Bayern an die Bundeskanzlerin, und b) das Schreiben des Ministerpräsidenten aus Thüringen, Bodo Ramelow? 17. Welche Vertreter des BMBF sowie des BMWi nahmen an welchen Sitzungen der Gründungskommission und in welcher Rolle (als Mitglied der Kommission, als Gast oder Anderes) teil? 18. Von welchen Mitarbeitern (inklusive exakter Dienstposition) aus dem BMBF sowie dem BMWi wurde wann die abschließende Entscheidung über den Standort getroffen? Welche organisatorisch darüber angesiedelte Stellen (inklusive exakter Dienstposition) billigten wann die getroffene Entscheidung? 19. Sind Berichte zutreffend, wonach die abschließende Entscheidung über die Standortvergabe seitens des BMBF durch den Stellvertreter des zuständigen Abteilungsleiters getroffen wurde (vgl. www.jmwiarda.de/2019/07/04/ umstrittene-standortentscheidung-karliczek-ergreift-flucht-nach-vorn/)? Falls ja, warum wurde die Entscheidung nicht durch den zuständigen Abteilungsleiter selbst getroffen? 20. In welcher Form und in welchem Umfang war der zuständige Abteilungsleiter an den Sitzungen der Gründungskommission sowie an den nachgelagerten Sitzungen zur abschließenden Entscheidungsfindung beteiligt? 21. In welcher Form nahm die Bundesministerin für Bildung und Forschung oder ein Staatssekretär des BMBF Einfluss auf die abschließende Entscheidung? 22. Auf Basis welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Standortentscheidung und die damit verbundene Investition über rund 500 Mio. Euro auf der Ebene des (stellvertretenden) Abteilungsleiters? Ab welchen Schwellenwerten bedürfen solche Entscheidungen die Zustimmung der Bundesministerin oder eines Staatssekretärs? 23. In welchen Fällen wurden seit 2013 Entscheidungen mit einem vergleichbaren Investitionsvolumen auf der Ebene der (stellvertretenden) Abteilungsleiter und ohne weitere Zustimmung durch eine Bundesministerin oder einen Bundesminister oder eine Staatssekretärin oder einen Staatssekretär getroffen (bitte für alle Bundesministerien auflisten)? 24. Wann, in welcher Form und in welchem Umfang wurde die Bundesministerin für Bildung und Forschung durch welche Mitarbeiter des BMBF (inklusive Dienstposition) von den Ergebnissen der Sitzungen der Gründungskommission sowie der nachgelagerten Treffen zur abschließenden Entscheidungsfindung unterrichtet? 25. Wurden Auswahlkriterien für die Standortentscheidung erst nach der letzten Sitzung der Gründungskommission zum Kriterienkatalog für die abschließende Entscheidung hinzugefügt? Wenn ja, welche, und weshalb wurden diese Kriterien nicht bereits eher berücksichtigt? Durch wen und aus welchem Grund wurde eine nachträgliche Ergänzung des Kriterienkatalogs angeordnet? War zum Zeitpunkt der Ergänzung des Kriterienkatalogs bekannt, dass sich die bewerbenden Standorte hinsichtlich der ergänzten Anforderung unterscheiden? Berlin, den 18. Juli 2019 Christian Lindner und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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