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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Entscheidungsfindung für Münster als Standort für die Batterieforschung
(insgesamt 25 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Datum
23.08.2019
Antwortdauer
24 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenBildung & Forschung
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1204930.07.2019
Entscheidungsfindung für Münster als Standort für die Batterieforschung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12049
19. Wahlperiode 30.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Katja Suding,
Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck,
Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz),
Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Markus Herbrand, Reinhard Houben,
Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Karsten Klein,
Konstantin Kuhle, Roman Müller-Böhm, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly,
Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann,
Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Entscheidungsfindung für Münster als Standort für die Batterieforschung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat sich für Münster
als Standort für die erste deutsche Batterieforschungsfabrik entschieden. Sie soll
vom BMBF mit 500 Mio. Euro gefördert werden.
Über den Entscheidungsprozess gibt es zunehmende Diskussionen. Münster ist
der Nachbarwahlkreis der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja
Karliczek (CDU), und der Wahlkreis der stellvertretenden Vorsitzenden des
Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen
Bundestages, Sybille Benning (ebenfalls CDU). Im Wahlkreis der
Bundesministerin selbst, konkret in Ibbenbüren, soll im Zusammenhang mit der
Forschungsfabrik ein Kompetenzzentrum für Batterierecycling entstehen. Dies geschieht vor
dem Hintergrund, dass in Ibbenbüren 2018 der Steinkohlebergbau endete, und
damit die letzten 750 Arbeitsplätze verschwinden (Wirtschaftswoche, 5. Juli
2019, S. 34).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Trifft es zu, dass, wie im „Tagesspiegel“ zu lesen, der Standort Münster nach
dem Votum der Gründungskommission auf Platz fünf und Ulm auf dem
ersten Platz lag (www.tagesspiegel.de/wirtschaft/forschungsministerin-in-
derkritik-streit-um-standortwahl-fuer-zellforschungsfabrik/24515376.html)?
Wenn nicht, auf welchem Platz ist Münster gelandet?
2. Trifft die Darstellung zu, nach der eine Auswertung der Fraunhofer-
Gesellschaft andere Standorte als Münster, wie zum Beispiel Ulm, Salzgitter und
Augsburg an der Spitze des Bewerberfeldes sahen, wie die
Ministerpräsidenten von Niedersachsen, Heinrich Hellwege, Baden-Württemberg, Winfried
Kretschmann, und Bayern, Markus Söder, laut „spiegel-online“ an die
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel schrieben (www.spiegel.de/wirtschaft/
soziales/batteriezellen-laender-kritisieren-standort-von-forschungsprogramm-
a-1275316.html)?
3. Wenn es statt einer konkreten Standortempfehlung nur ein Meinungsbild
innerhalb der Gründungskommission gab (siehe www.jmwiarda.de/2019/07/04/
umstrittene-standortentscheidung-karliczek-ergreift-flucht-nach-vorn/), wie sah
dieses aus?
4. Wenn es weder ein konkretes Votum noch ein Meinungsbild der
Gründungskommission zur Standortfrage für die Batterieforschungsfabrik gegeben hat,
wie ist dies mit dem Auftrag der Gründungskommission zu vereinbaren?
a) Trifft es zu, dass eine Standortempfehlung eigentlich vorgesehen war, wie
es aus einem von der Fraunhofer-Gesellschaft am 13. März 2019
verfassten internen Papier zum Standortbewerbungsprozess hervorgeht (zitiert in
www.jmwiarda.de/2019/07/04/umstrittene-
standortentscheidungkarliczek-ergreift-flucht-nach-vorn/)?
b) Wenn von der eigentlich vorgesehenen Standortempfehlung im Verlauf
der Beratungen abgesehen wurde, aus welchen Gründen?
5. Welches waren exakt die Auswahlkriterien für den Standort der
Batterieforschungsfabrik, und wie wurden diese pro Standortalternative bewertet?
Was davon waren die Mindestanforderungen?
6. Liegt eine Entscheidungsmatrix vor, wie sie nach Kenntnis der Fragesteller
in der Wirtschaft bei Standortentscheidungen üblich ist?
Wenn nein, warum bedient sich weder Kommission noch das BMBF solcher
üblicher Entscheidungsverfahren?
7. Wenn das BMBF eine von dem Urteil der Experten abweichende
Entscheidung getroffen hat, aus welchen Gründen?
8. Wenn das BMBF eine von dem Urteil der Experten abweichende
Entscheidung getroffen hat, weshalb setzt das Bundesministerium eine
Expertenkommission ein, um dann gravierend von ihrem Votum abzuweichen?
9. Wie kam es zu der Besetzung der Gründungskommission, und auf welcher
Grundlage ist die Entscheidung für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
gefallen?
10. Was genau war der Auftrag der Gründungskommission?
War eine Zielsetzung der Gründungskommission, eine Standortempfehlung
abzugeben?
11. Welche Besprechungen, Telefonate oder Schriftwechsel zur Standortfrage
der Gründungskommission haben innerhalb und außerhalb des
Bundesministeriums und unter Beteiligung des Bundesministeriums an welchen Tagen
und mit welchen Teilnehmerinnen und Teilnehmern bzw. Absendern und
Adressaten stattgefunden?
Exakt an welchen Terminen, und wie war die Bundesministerin für Bildung
und Forschung Anja Karliczek beteiligt?
12. Gab es darüber hinaus weitere offizielle oder inoffizielle Kontakte zur
Vorbereitung der Standortentscheidung für die Batterieforschungsfabrik, zum
Beispiel mit Vertreterinnen und Vertretern der möglichen Standorte?
13. Was exakt stand bei jeder dieser Besprechungen zur Diskussion?
14. Falls Mitglieder der Gründungskommission hinsichtlich der
Standortentscheidung für die Batterieforschungsfabrik befangen gewesen sein sollten,
a) welche Vorsorge hat das BMBF getroffen, damit ein solcher
Befangenheitskonflikt erst gar nicht entsteht, und
b) wurde bei der Besetzung das Thema der Befangenheit nicht bedacht?
c) Wenn der Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft, Reimund Neugebauer,
die Darstellung der Abläufe durch das BMBF zur Standortentscheidung
bestätigt (s. www.jmwiarda.de/2019/07/04/umstrittene-
standortentscheidungkarliczek-ergreift-flucht-nach-vorn/), liegt hier aus Sicht der
Bundesregierung eine Interessenskollision in dem Sinne vor, dass der Präsident
einer wesentlich von Steuergeldern finanzierten außeruniversitären
Forschungseinrichtung die Aussagen seines Finanziers bestätigt?
15. Wie und in welcher Form wurde das ebenfalls in die Entscheidung zur
Standortwahl für die Batterieforschungsfabrik mit einbezogene
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) über die Diskussionen innerhalb
der Gründungskommission informiert?
Wo und wie gab es interministeriell Gespräche von wem und mit wem zu der
Standortfrage für die Batterieforschungsfabrik?
16. Wie beantwortet die Bundesregierung die Schreiben der
Ministerpräsidenten, mit denen sie sich gegen die Standortwahl wenden, und zwar
a) das Schreiben der Ministerpräsidenten von Niedersachsen, Baden
Württemberg und Bayern an die Bundeskanzlerin, und
b) das Schreiben des Ministerpräsidenten aus Thüringen, Bodo Ramelow?
17. Welche Vertreter des BMBF sowie des BMWi nahmen an welchen
Sitzungen der Gründungskommission und in welcher Rolle (als Mitglied der
Kommission, als Gast oder Anderes) teil?
18. Von welchen Mitarbeitern (inklusive exakter Dienstposition) aus dem
BMBF sowie dem BMWi wurde wann die abschließende Entscheidung über
den Standort getroffen?
Welche organisatorisch darüber angesiedelte Stellen (inklusive exakter
Dienstposition) billigten wann die getroffene Entscheidung?
19. Sind Berichte zutreffend, wonach die abschließende Entscheidung über die
Standortvergabe seitens des BMBF durch den Stellvertreter des zuständigen
Abteilungsleiters getroffen wurde (vgl. www.jmwiarda.de/2019/07/04/
umstrittene-standortentscheidung-karliczek-ergreift-flucht-nach-vorn/)?
Falls ja, warum wurde die Entscheidung nicht durch den zuständigen
Abteilungsleiter selbst getroffen?
20. In welcher Form und in welchem Umfang war der zuständige
Abteilungsleiter an den Sitzungen der Gründungskommission sowie an den
nachgelagerten Sitzungen zur abschließenden Entscheidungsfindung beteiligt?
21. In welcher Form nahm die Bundesministerin für Bildung und Forschung oder
ein Staatssekretär des BMBF Einfluss auf die abschließende Entscheidung?
22. Auf Basis welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Standortentscheidung und
die damit verbundene Investition über rund 500 Mio. Euro auf der Ebene des
(stellvertretenden) Abteilungsleiters?
Ab welchen Schwellenwerten bedürfen solche Entscheidungen die
Zustimmung der Bundesministerin oder eines Staatssekretärs?
23. In welchen Fällen wurden seit 2013 Entscheidungen mit einem
vergleichbaren Investitionsvolumen auf der Ebene der (stellvertretenden)
Abteilungsleiter und ohne weitere Zustimmung durch eine Bundesministerin oder einen
Bundesminister oder eine Staatssekretärin oder einen Staatssekretär
getroffen (bitte für alle Bundesministerien auflisten)?
24. Wann, in welcher Form und in welchem Umfang wurde die
Bundesministerin für Bildung und Forschung durch welche Mitarbeiter des BMBF
(inklusive Dienstposition) von den Ergebnissen der Sitzungen der
Gründungskommission sowie der nachgelagerten Treffen zur abschließenden
Entscheidungsfindung unterrichtet?
25. Wurden Auswahlkriterien für die Standortentscheidung erst nach der letzten
Sitzung der Gründungskommission zum Kriterienkatalog für die
abschließende Entscheidung hinzugefügt?
Wenn ja, welche, und weshalb wurden diese Kriterien nicht bereits eher
berücksichtigt?
Durch wen und aus welchem Grund wurde eine nachträgliche Ergänzung des
Kriterienkatalogs angeordnet?
War zum Zeitpunkt der Ergänzung des Kriterienkatalogs bekannt, dass sich
die bewerbenden Standorte hinsichtlich der ergänzten Anforderung
unterscheiden?
Berlin, den 18. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1269823.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12049 - Entscheidungsfindung für Münster als Standort für die Batterieforschung
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
21. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12698
19. Wahlperiode 23.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. h. c. Thomas Sattelberger,
Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12049 –
Entscheidungsfindung für Münster als Standort für die Batterieforschung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat sich für
Münster als Standort für die erste deutsche Batterieforschungsfabrik entschieden. Sie
soll vom BMBF mit 500 Mio. Euro gefördert werden.
Über den Entscheidungsprozess gibt es zunehmende Diskussionen. Münster ist
der Nachbarwahlkreis der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja
Karliczek (CDU), und der Wahlkreis der stellvertretenden Vorsitzenden des
Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des
Deutschen Bundestages, Sybille Benning (ebenfalls CDU). Im Wahlkreis der
Bundesministerin selbst, konkret in Ibbenbüren, soll im Zusammenhang mit der
Forschungsfabrik ein Kompetenzzentrum für Batterierecycling entstehen. Dies
geschieht vor dem Hintergrund, dass in Ibbenbüren 2018 der Steinkohlebergbau
endete, und damit die letzten 750 Arbeitsplätze verschwinden
(Wirtschaftswoche, 5. Juli 2019, S. 34).
1. Trifft es zu, dass, wie im „Tagesspiegel“ zu lesen, der Standort Münster nach
dem Votum der Gründungskommission auf Platz fünf und Ulm auf dem
ersten Platz lag (www.tagesspiegel.de/wirtschaft/forschungsministerin-in-
derkritik-streit-um-standortwahl-fuer-zellforschungsfabrik/24515376.html)?
Wenn nicht, auf welchem Platz ist Münster gelandet?
Nein. Die Gründungskommission hat keine Empfehlung für einen Standort
abgegeben und auch keine Rangliste erstellt. Anderslautende Berichte über die
Diskussion in dem Gremium treffen nicht zu. Die Gründungskommission hat ihre
Expertise insoweit eingebracht, als sie die Konzepte für unterschiedliche
Standorte mit Blick auf ihre generelle Eignung diskutiert hat. Sie hat festgestellt, dass
grundsätzlich mehrere Standorte für die Umsetzung der „Forschungsfertigung
Batteriezelle (FFB)“ geeignet sind. Zu diesen gehörten Augsburg, Münster,
Salzgitter und Ulm (alphabetische Reihenfolge).
2. Trifft die Darstellung zu, nach der eine Auswertung der Fraunhofer-
Gesellschaft andere Standorte als Münster, wie zum Beispiel Ulm, Salzgitter und
Augsburg an der Spitze des Bewerberfeldes sahen, wie die
Ministerpräsidenten von Niedersachsen, Heinrich Hellwege, Baden-Württemberg, Winfried
Kretschmann, und Bayern, Markus Söder, laut „spiegel-online“ an die
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel schrieben (www.spiegel.de/wirtschaft/
soziales/batteriezellen-laender-kritisieren-standort-von-forschungsprogramm-
a-1275316.html)?
Die Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) hat abschließend nach verschiedenen
Bewertungsversuchen festgestellt, dass es mehrere sehr geeignete Standorte gibt, an
denen die FFB erfolgreich umgesetzt werden kann. Zu diesen gehörten Münster,
Salzgitter und Ulm (alphabetische Reihenfolge).
3. Wenn es statt einer konkreten Standortempfehlung nur ein Meinungsbild
innerhalb der Gründungskommission gab (siehe www.jmwiarda.de/2019/07/04/
umstrittene-standortentscheidung-karliczek-ergreift-flucht-nach-vorn/), wie sah
dieses aus?
Die Gründungskommission hat die verschiedenen Standortkonzepte mit Blick auf
ihre generelle Eignung diskutiert. Es wurden für die jeweiligen Standorte die Pro-
und Contra-Argumente in der abschließenden Sitzung erörtert. Die
Gründungskommission hat keine Empfehlung für einen Standort abgegeben.
4. Wenn es weder ein konkretes Votum noch ein Meinungsbild der
Gründungskommission zur Standortfrage für die Batterieforschungsfabrik gegeben hat,
wie ist dies mit dem Auftrag der Gründungskommission zu vereinbaren?
a) Trifft es zu, dass eine Standortempfehlung eigentlich vorgesehen war, wie
es aus einem von der Fraunhofer-Gesellschaft am 13. März 2019
verfassten internen Papier zum Standortbewerbungsprozess hervorgeht (zitiert in
www.jmwiarda.de/2019/07/04/umstrittene-standortentscheidung-
karliczekergreift-flucht-nach-vorn/)?
b) Wenn von der eigentlich vorgesehenen Standortempfehlung im Verlauf
der Beratungen abgesehen wurde, aus welchen Gründen?
Für die Standortbewertung wurde eine Gründungskommission einberufen, die die
Sicht der Industrie zum Standort auf Basis von vorab definierten Kriterien
formulieren sollte. Die Gründungskommission sollte ihre Sicht zur Umsetzbarkeit der
FFB einbringen und eine Empfehlung zum Standort aus Sicht der Industrie
aussprechen. Aufgrund von Interessenskonflikten einiger Vertreter von
Unternehmen wurde von einer konkreten Empfehlung oder Reihung möglicher Standorte
ausdrücklich abgesehen. Die Gründungskommission hat ihre Expertise insoweit
eingebracht, als sie die Konzepte für unterschiedliche Standorte mit Blick auf ihre
generelle Eignung diskutiert hat.
5. Welches waren exakt die Auswahlkriterien für den Standort der
Batterieforschungsfabrik, und wie wurden diese pro Standortalternative bewertet?
Was davon waren die Mindestanforderungen?
Im Rahmen der Aufforderung zur Bewerbung durch die FhG wurden die
folgenden Bewerbungskriterien an die Bewerber übermittelt (Gewichtung in
Klammern):
Fest- und Mindestanforderungen (Grundstück und Gebäude),
Weitere Bewertungskriterien:
1. Kompetenz (30 Prozent),
2. Industrie (30 Prozent),
3. Zeit (20 Prozent),
4. Finanzierung (20 Prozent)
Da in der Gründungskommission lediglich vier Standorte für grundsätzlich
geeignet befunden wurden und aus fachlicher Sicht seitens der FhG auf Grundlage
dieser Kriterien keine eindeutige Reihung vorgenommen werden konnte, wurden
diese Kriterien weiter ausdifferenziert und zugrunde gelegt (Kompetenz der
Beteiligten, volkswirtschaftlicher Nutzen, ökologischer Ansatz).
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.
6. Liegt eine Entscheidungsmatrix vor, wie sie nach Kenntnis der Fragesteller
in der Wirtschaft bei Standortentscheidungen üblich ist?
Wenn nein, warum bedient sich weder Kommission noch das BMBF solcher
üblicher Entscheidungsverfahren?
Eine Entscheidungsmatrix wurde nicht verwendet. Es wurde durch die FhG eine
Nutzwertanalyse erstellt, die die Diskussion in der Gründungskommission und
die Entscheidungsfindung sachlich unterstützen sollte. Eine Nutzwertanalyse ist
ein übliches Verfahren zur Beurteilung qualitativer und quantitativer Kriterien.
7. Wenn das BMBF eine von dem Urteil der Experten abweichende
Entscheidung getroffen hat, aus welchen Gründen?
8. Wenn das BMBF eine von dem Urteil der Experten abweichende
Entscheidung getroffen hat, weshalb setzt das Bundesministerium eine
Expertenkommission ein, um dann gravierend von ihrem Votum abzuweichen?
Die Fragen 7 und 8 werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wurde keine abweichende Entscheidung getroffen. Die
Gründungskommission hat keine Empfehlung für einen Standort abgegeben und auch keine
Rangliste erstellt.
9. Wie kam es zu der Besetzung der Gründungskommission, und auf welcher
Grundlage ist die Entscheidung für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
gefallen?
Es wurden Persönlichkeiten ausgewählt, die sich für die Zukunft der
Batterietechnologie in Deutschland engagieren und die Befähigung der Standortkandidaten
zur Umsetzung der FFB beurteilen können. Die Gründungskommission bestand
aus Persönlichkeiten aus der Wirtschaft entlang der Wertschöpfungskette
Batterie, da die Industrieexpertise für einen schnellen Technologietransfer zwingend
erforderlich ist. In der Gründungskommission waren neben dem
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie (BMWi) und die FhG vertreten.
10. Was genau war der Auftrag der Gründungskommission?
War eine Zielsetzung der Gründungskommission, eine Standortempfehlung
abzugeben?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 9 verwiesen.
11. Welche Besprechungen, Telefonate oder Schriftwechsel zur Standortfrage
der Gründungskommission haben innerhalb und außerhalb des
Bundesministeriums und unter Beteiligung des Bundesministeriums an welchen Tagen
und mit welchen Teilnehmerinnen und Teilnehmern bzw. Absendern und
Adressaten stattgefunden?
Exakt an welchen Terminen, und wie war die Bundesministerin für Bildung
und Forschung Anja Karliczek beteiligt?
12. Gab es darüber hinaus weitere offizielle oder inoffizielle Kontakte zur
Vorbereitung der Standortentscheidung für die Batterieforschungsfabrik, zum
Beispiel mit Vertreterinnen und Vertretern der möglichen Standorte?
13. Was exakt stand bei jeder dieser Besprechungen zur Diskussion?
Die Fragen 11 bis 13 werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 157
und 158 des Abgeordneten Dr. h. c. Thomas Sattelberger auf
Bundestagsdrucksache 19/11950 verwiesen.
Ergänzend weist die Bundesregierung darauf hin, dass, wie bei derartigen
Prozessen üblich, auch Gespräche außerhalb der Sitzungen der Gründungskommission
geführt wurden. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter
Gespräche besteht indes nicht. Eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht
vorgenommen. Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und
ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende
Informationen und Daten vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen
darüber zu erstellen oder zu pflegen.
14. Falls Mitglieder der Gründungskommission hinsichtlich der
Standortentscheidung für die Batterieforschungsfabrik befangen gewesen sein sollten,
a) welche Vorsorge hat das BMBF getroffen, damit ein solcher
Befangenheitskonflikt erst gar nicht entsteht, und
b) wurde bei der Besetzung das Thema der Befangenheit nicht bedacht?
c) Wenn der Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft, Reimund Neugebauer,
die Darstellung der Abläufe durch das BMBF zur Standortentscheidung
bestätigt (s. www.jmwiarda.de/2019/07/04/umstrittene-
standortentscheidungkarliczek-ergreift-flucht-nach-vorn/), liegt hier aus Sicht der
Bundesregierung eine Interessenskollision in dem Sinne vor, dass der Präsident
einer wesentlich von Steuergeldern finanzierten außeruniversitären
Forschungseinrichtung die Aussagen seines Finanziers bestätigt?
Als Mitglieder der Gründungskommission wurden Industrievertreter der
gesamten Wertschöpfungskette Batterie ausgewählt. Zum Zeitpunkt der Auswahl
konnte eine mögliche Einbindung in die in der Zukunft liegende
Konzepterstellung der einzelnen Standortkandidaten noch nicht bekannt sein.
Die Mitglieder der Gründungskommission wurden auf das gängige Verfahren
zum Umgang mit Befangenheit in Gutachter- oder Berufungskommissionen
hingewiesen: Danach verzichtet das bei einem Besprechungsgegenstand befangene
Mitglied auf Mitsprache. Dieses Verfahren wird regelmäßig bei
wissenschaftlichen Begutachtungs- und Auswahlverfahren im BMBF angewandt.
Die FhG hat die Darstellung der Abläufe bestätigt. Eine Interessenskollision ist
in diesem Zusammenhang nicht erkennbar.
15. Wie und in welcher Form wurde das ebenfalls in die Entscheidung zur
Standortwahl für die Batterieforschungsfabrik mit einbezogene
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) über die Diskussionen innerhalb
der Gründungskommission informiert?
Wo und wie gab es interministeriell Gespräche von wem und mit wem zu
der Standortfrage für die Batterieforschungsfabrik?
Nach der Zusage des BMWi, den Vorsitz der Gründungskommission zu
übernehmen, wurde der neue Vorsitzende durch das BMBF über den Stand der
Diskussionen in der Gründungskommission informiert. Zusätzlich wurde dem BMWi vom
BMBF ergänzend sämtliche relevanten Unterlagen zur Gründungskommission
übergeben. Das BMWi hat sodann den Vorsitz der Gründungskommission
wahrgenommen und dabei nur die letzte Sitzung dieser Kommission am 25. Juni 2019
geleitet. Die Entscheidung des BMBF für das Angebot von Münster wurde nach
einem Austausch mit dem BMWi getroffen und von diesem befürwortet.
Im Kontext des übergreifenden Dachkonzepts „Forschungsfabrik Batterie“ des
BMBF gab und gibt es regelmäßige Kontakte auf Arbeitsebene zwischen dem
BMBF und dem BMWi.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 11 bis 13 verwiesen.
16. Wie beantwortet die Bundesregierung die Schreiben der
Ministerpräsidenten, mit denen sie sich gegen die Standortwahl wenden, und zwar
a) das Schreiben der Ministerpräsidenten von Niedersachsen, Baden
Württemberg und Bayern an die Bundeskanzlerin, und
b) das Schreiben des Ministerpräsidenten aus Thüringen, Bodo Ramelow?
Die Schreiben der Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Bayern und
Niedersachsen vom 1. Juli 2019 sowie des Ministerpräsidenten von Thüringen
vom 2. Juli 2019 sind im Bundeskanzleramt eingegangen. Die Bundesministerin
für Bildung und Forschung hat angekündigt, aussichtsreiche Elemente der
übrigen Bewerbungen im Rahmen des Dachkonzepts „Forschungsfabrik Batterie“
realisieren zu wollen. Hierzu laufen bereits Gespräche mit den Sitzländern. Die vier
Ministerpräsidenten haben eine schriftliche Antwort der Bundeskanzlerin
erhalten.
17. Welche Vertreter des BMBF sowie des BMWi nahmen an welchen
Sitzungen der Gründungskommission und in welcher Rolle (als Mitglied der
Kommission, als Gast oder Anderes) teil?
Der stellvertretende Leiter der Abteilung „Forschung für Digitalisierung und
Innovationen“ des BMBF hat an allen Sitzungen der Gründungskommission
teilgenommen. Er hatte neben dem Forschungsdirektor der FhG den Vorsitz der
Gründungskommission mit Ausnahme der letzten Sitzung am 25. Juni 2019 inne.
Weiterhin nahmen Vertreter des zuständigen Fachreferats des BMBF mit Gaststatus
an den Sitzungen teil. Der Abteilungsleiter für Industriepolitik des BMWi leitete
die Sitzung der Gründungskommission am 25. Juni 2019. An dieser Sitzung
nahmen zudem Vertreter der zuständigen Fachreferate des BMBF und des BMWi
teil.
18. Von welchen Mitarbeitern (inklusive exakter Dienstposition) aus dem
BMBF sowie dem BMWi wurde wann die abschließende Entscheidung über
den Standort getroffen?
Welche organisatorisch darüber angesiedelte Stellen (inklusive exakter
Dienstposition) billigten wann die getroffene Entscheidung?
19. Sind Berichte zutreffend, wonach die abschließende Entscheidung über die
Standortvergabe seitens des BMBF durch den Stellvertreter des zuständigen
Abteilungsleiters getroffen wurde (vgl. www.jmwiarda.de/2019/07/04/
umstrittene-standortentscheidung-karliczek-ergreift-flucht-nach-vorn/)?
Falls ja, warum wurde die Entscheidung nicht durch den zuständigen
Abteilungsleiter selbst getroffen?
Die Fragen 18 und 19 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Entscheidung zur Errichtung der FFB im Rahmen des Dachkonzeptes
„Forschungsfabrik Batterie“ mit einem Finanzvolumen von ca. 500 Mio. Euro wurde
von der Bundesministerin für Bildung und Forschung auf der Basis eines
Konzeptes der FhG am 15. Dezember 2018 getroffen. Zeitgleich hat die
Bundesministerin entschieden, einen Wettbewerb für den Standort der FFB zu starten.
Die abschließende Sitzung der Gründungskommission fand am Vormittag des
25. Juni 2019 statt. Die Bundesministerin wurde anschließend von der Fachebene
über den Stand des Verfahrens nach der Sitzung der Gründungskommission
sowie über das weitere Verfahren informiert.
Die Entscheidung über die Auswahl des Standortes der FFB wurde am
Nachmittag durch die zuständige Abteilungsleitung im BMBF getroffen. Diese
informierte den zuständigen Staatssekretär, der die Ministerin am Abend des
25. Juni 2019 über die Entscheidung unterrichtete.
Am 27. Juni 2019 wurde die Bundesministerin durch die Fachebene über die
Befürwortung der Standortentscheidung durch das BMWi informiert. Die Ministerin
verkündete die Entscheidung auf der Pressekonferenz am 28. Juni 2019.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
20. In welcher Form und in welchem Umfang war der zuständige
Abteilungsleiter an den Sitzungen der Gründungskommission sowie an den
nachgelagerten Sitzungen zur abschließenden Entscheidungsfindung beteiligt?
Der zuständige Abteilungsleiter im BMBF hat an keiner der Sitzungen der
Gründungskommission teilgenommen. Der erforderliche Informationsfluss war durch
seine Abteilung sichergestellt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 18 und 19 verwiesen.
21. In welcher Form nahm die Bundesministerin für Bildung und Forschung
oder ein Staatssekretär des BMBF Einfluss auf die abschließende
Entscheidung?
Die Bundesministerin hat den Wettbewerb gestartet, dann aber weder selbst noch
durch ihren Staatssekretär in dem Verfahren Einfluss auf die getroffene
Entscheidung genommen. Durch den regionalen Bezug einer Bewerbung zu ihrem
Wahlkreis hielt die Bundesministerin eine Beteiligung für unangemessen.
Auf die Antwort zu den Fragen 18 und 19 wird verwiesen.
22. Auf Basis welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Standortentscheidung und
die damit verbundene Investition über rund 500 Mio. Euro auf der Ebene des
(stellvertretenden) Abteilungsleiters?
Ab welchen Schwellenwerten bedürfen solche Entscheidungen die
Zustimmung der Bundesministerin oder eines Staatssekretärs?
23. In welchen Fällen wurden seit 2013 Entscheidungen mit einem
vergleichbaren Investitionsvolumen auf der Ebene der (stellvertretenden)
Abteilungsleiter und ohne weitere Zustimmung durch eine Bundesministerin oder einen
Bundesminister oder eine Staatssekretärin oder einen Staatssekretär
getroffen (bitte für alle Bundesministerien auflisten)?
Die Fragen 22 und 23 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Entscheidung zur Errichtung der FFB mit einem Investitionsvolumen von ca.
500 Mio. Euro wurde von der Bundesministerin für Bildung und Forschung auf
der Basis eines Konzeptes der FhG getroffen. Ebenso hat die Bundesministerin
entschieden, einen Wettbewerb für den Standort der FFB zu starten. Die
Umsetzung des Wettbewerbs erfolgte durch die FhG und mündete in die Entscheidung
der zuständigen Fachabteilung des BMBF über die Auswahl des Standortes der
FFB auf der Basis der eingegangenen Standortbewerbungen. Die FhG wurde als
Bauherr und Betreiber bei der Entscheidung beteiligt und begrüßte die Auswahl.
Die Standortentscheidung als solche bedurfte keiner gesonderten
Rechtsgrundlage.
Die FhG hat auf der Basis ihres Konzeptes und der Ergänzungen aus dem
Standortwettbewerb einen Antrag eingereicht, der auf Grundlage der
haushaltsrechtlichen Regelungen der Bundeshaushaltsordnung im üblichen
Bewilligungsverfahren nach Prüfung und unter Einhaltung der hausinternen Regelungen für die
Bewilligung von Anträgen und unter Einbeziehung des im BMBF etablierten
Großprojektecontrollings bearbeitet wird. Ein Zuwendungsbescheid zur FFB wurde
noch nicht erlassen. Bei Zuwendungsbescheiden ist vorgesehen, dass die
Zeichnung ab einem Bewilligungsvolumen von fünf Mio. Euro durch den zuständigen
Abteilungsleiter erfolgt. Zuwendungsbescheide sind zudem entsprechend ihrer
politischen oder sachlichen Bedeutung ggf. der Leitung vorzulegen.
24. Wann, in welcher Form und in welchem Umfang wurde die
Bundesministerin für Bildung und Forschung durch welche Mitarbeiter des BMBF
(inklusive Dienstposition) von den Ergebnissen der Sitzungen der
Gründungskommission sowie der nachgelagerten Treffen zur abschließenden
Entscheidungsfindung unterrichtet?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 18 und 19 verwiesen.
25. Wurden Auswahlkriterien für die Standortentscheidung erst nach der letzten
Sitzung der Gründungskommission zum Kriterienkatalog für die
abschließende Entscheidung hinzugefügt?
Wenn ja, welche, und weshalb wurden diese Kriterien nicht bereits eher
berücksichtigt?
Durch wen und aus welchem Grund wurde eine nachträgliche Ergänzung des
Kriterienkatalogs angeordnet?
War zum Zeitpunkt der Ergänzung des Kriterienkatalogs bekannt, dass sich
die bewerbenden Standorte hinsichtlich der ergänzten Anforderung
unterscheiden?
Da in der Gründungskommission lediglich vier Standorte für grundsätzlich
geeignet befunden wurden und aus fachlicher Sicht seitens der FhG auf Grundlage
dieser Kriterien keine eindeutige Reihung vorgenommen werden konnte, wurden
zur Standortentscheidung die in der Antwort zu Frage 5 genannten Kriterien
weiter ausdifferenziert und zugrunde gelegt.
Bei der Entscheidung des BMBF für das Angebot von Münster, die nach einem
Austausch mit dem BMWi getroffen und von diesem befürwortet wurde, spielten
vor allem die Passfähigkeit des Konzepts zur Gesamtstrategie der
Bundesregierung, der erwartete volkswirtschaftliche Nutzen, ökologische Aspekte sowie die
fachliche Reputation und die internationale Sichtbarkeit der Antragsteller eine
Rolle.
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ISSN 0722-8333]
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