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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Auswirkungen der Profiltiefe von Reifen auf den Klimaschutz
(insgesamt 7 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Datum
20.08.2019
Antwortdauer
20 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenEnergie & Klima
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1205631.07.2019
Auswirkungen der Profiltiefe von Reifen auf den Klimaschutz
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12056
19. Wahlperiode 31.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Christian Jung, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis,
Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Jens Beeck, Christian Dürr,
Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand,
Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Thomas L. Kemmerich,
Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm,
Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger,
Michael Theurer, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Auswirkungen der Profiltiefe von Reifen auf den Klimaschutz
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich dazu verpflichtet, den CO2-Ausstoß bis
2030 um 55 Prozent und bis 2050 um bis zu 95 Prozent zu reduzieren. Hierfür
müssen Faktoren wie Ressourcenschonung, Wirtschaftlichkeit und eine
innovative Kreislaufwirtschaft optimal zusammenspielen. Die die Bundesregierung
tragenden Parteien haben in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und
SPD vom 12. März 2018 die Kreislaufwirtschaft hervorgehoben. So soll diese
weiterentwickelt werden, um die Reduktion von Abfall und die Erhöhung der
Quote von recycelten Materialien zu erreichen. Dazu müssen Anreize gesetzt,
aber auch gesetzliche Pflichten überprüft werden, was die Hersteller verstärkt in
die Pflicht nehmen würde (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
2018, S. 139 f.).
Produkte, die auf Langlebigkeit setzen, können einen erheblichen Beitrag zur
Ressourceneffizienz leisten. Um den Verkehrsbereich mit Blick auf den Klima-
und Umweltschutz weiterzuentwickeln, müssen nach Ansicht der Fragesteller
somit nicht nur Antriebe, sondern auch Reifen verstärkt in den Fokus rücken. Bei
Reifen gehört neben der Verminderung im Abrieb auch die Möglichkeit dazu,
sicher bei niedriger Profiltiefe fahren zu können – sowohl bei Sommer- als auch
bei Winterreifen.
Reifen werden in Europa in den meisten Fällen vor dem Erreichen der
Mindestprofiltiefe gewechselt. Die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten
Nationen (UNECE) befasst sich mit der Frage, ob bei der Reifenneuzulassung
künftig nicht nur Tests für den Neureifen, sondern auch für den gefahrenen Reifen
verlangt werden sollen (vgl. www.unece.org/fileadmin/DAM/trans/doc/2019/
wp29grb/ECE-TRANS-WP.29-GRB-2019-06e.pdf; www.unece.org/fileadmin/
DAM/trans/doc/2019/wp29grb/ECE-TRANS-WP29-GRB-67e.pdf; www.unece.
org/fileadmin/DAM/trans/doc/2018/wp29grb/GRB-69-10e.pdf). Dies könnte
nach Ansicht der Fragesteller den Kunden besser aufklären und den
Reifenverbrauch sowohl in Deutschland als auch Europa reduzieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung die Notwendigkeit, Verbraucher
vermehrt über die Nutzung von Reifen bis zur gesetzlichen
Mindestprofiltiefe aufzuklären?
2. Wie bewertet die Bundesregierung das Potential einer verlängerten
Reifennutzung mit Blick auf den Klimaschutz?
3. Sind der Bundesregierung Studien bekannt, welche die Einsparpotentiale
von Reifen analysieren?
Wenn ja, welche?
4. Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der Studie?
Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus der Studie mit Blick auf die
Aussagen zur Kreislaufwirtschaft im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD?
5. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich Tests mit
gefahrenen Reifen während der Zulassung, um die Sicherheit der Reifen auch bei
Anwendung der Mindestprofiltiefe zu überprüfen?
6. Unterstützt die Bundesregierung Bestrebungen auf der europäischen Ebene
beziehungsweise bei der UNECE, Reifen im gefahrenen Zustand zu testen?
Wenn ja, welche Initiativen wurden umgesetzt?
Wenn nein, warum nicht?
7. Ist es nach Ansicht der Bundesregierung möglich, entsprechende
Testverfahren bereits vor Implementierung einer internationalen oder europäischen
Regelung für Deutschland einzuführen?
Wenn ja, ist eine entsprechende Regelung geplant?
Berlin, den 17. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
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ISSN 0722-8333]
BT19/1251520.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12056 - Auswirkungen der Profiltiefe von Reifen auf den Klimaschutz
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit vom 16. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12515
19. Wahlperiode 20.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christian Jung, Frank Sitta,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12056 –
Auswirkungen der Profiltiefe von Reifen auf den Klimaschutz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich dazu verpflichtet, den CO2-Ausstoß
bis 2030 um 55 Prozent und bis 2050 um bis zu 95 Prozent zu reduzieren.
Hierfür müssen Faktoren wie Ressourcenschonung, Wirtschaftlichkeit und eine
innovative Kreislaufwirtschaft optimal zusammenspielen. Die die
Bundesregierung tragenden Parteien haben in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU,
CSU und SPD vom 12. März 2018 die Kreislaufwirtschaft hervorgehoben. So
soll diese weiterentwickelt werden, um die Reduktion von Abfall und die
Erhöhung der Quote von recycelten Materialien zu erreichen. Dazu müssen Anreize
gesetzt, aber auch gesetzliche Pflichten überprüft werden, was die Hersteller
verstärkt in die Pflicht nehmen würde (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD 2018, S. 139 f.).
Produkte, die auf Langlebigkeit setzen, können einen erheblichen Beitrag zur
Ressourceneffizienz leisten. Um den Verkehrsbereich mit Blick auf den Klima-
und Umweltschutz weiterzuentwickeln, müssen nach Ansicht der Fragesteller
somit nicht nur Antriebe, sondern auch Reifen verstärkt in den Fokus rücken.
Bei Reifen gehört neben der Verminderung im Abrieb auch die Möglichkeit
dazu, sicher bei niedriger Profiltiefe fahren zu können – sowohl bei
Sommerals auch bei Winterreifen.
Reifen werden in Europa in den meisten Fällen vor dem Erreichen der
Mindestprofiltiefe gewechselt. Die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten
Nationen (UNECE) befasst sich mit der Frage, ob bei der Reifenneuzulassung
künftig nicht nur Tests für den Neureifen, sondern auch für den gefahrenen
Reifen verlangt werden sollen (vgl. www.unece.org/fileadmin/DAM/trans/doc/2019/
wp29grb/ECE-TRANS-WP.29-GRB-2019-06e.pdf; www.unece.org/fileadmin/
DAM/trans/doc/2019/wp29grb/ECE-TRANS-WP29-GRB-67e.pdf; www.unece.
org/fileadmin/DAM/trans/doc/2018/wp29grb/GRB-69-10e.pdf). Dies könnte nach
Ansicht der Fragesteller den Kunden besser aufklären und den Reifenverbrauch
sowohl in Deutschland als auch Europa reduzieren.
1. Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung die Notwendigkeit, Verbraucher
vermehrt über die Nutzung von Reifen bis zur gesetzlichen
Mindestprofiltiefe aufzuklären?
Derzeit liegen der Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse vor, aus
denen sich eine Notwendigkeit zur vermehrten Aufklärung der Nutzer ableiten
ließe.
Gemäß § 36 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) muss
das Hauptprofil von Kraftfahrzeugen und deren Anhängern am ganzen Umfang
eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen. Bei Fahrrädern mit
Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern genügt eine Profiltiefe von
mindestens 1 mm.
Die Profiltiefe von Reifen beeinflusst deren Eigenschaften z. B. in Bezug auf
Nassgriff und Rollwiderstand in sehr unterschiedlicher Weise. Darüber hinaus
können die Anforderungen an Reifen nutzerbezogen sehr unterschiedlich sein
z. B. in Abhängigkeit von den jeweiligen regionalen Witterungsbedingungen,
dem jeweiligen Fahrprofil und der Fahrleistung.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Anreize oder Verpflichtungen für
eine verlängerte Nutzung von Reifen sich ggf. negativ auf die Verkehrssicherheit
auswirken können.
2. Wie bewertet die Bundesregierung das Potential einer verlängerten
Reifennutzung mit Blick auf den Klimaschutz?
3. Sind der Bundesregierung Studien bekannt, welche die Einsparpotentiale
von Reifen analysieren?
Wenn ja, welche?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Erkenntnisse zu den Auswirkungen der Profiltiefe von Reifen auf deren
Rollwiderstand bieten unter anderem die Studien „Rolling Resistance – Basic
Information and State-of-the-Art on Measurement methods“ aus einem
Forschungsvorhaben, an dem unter anderem die Bundesanstalt für Straßenwesen beteiligt war,
sowie „Tires and Passenger Vehicle Fuel Economy“ des nationalen
Forschungsrats der USA. Auf Grundlage dieser Studien, sowie Einschätzungen des
Umweltbundesamts zu den Lebenszyklusemissionen von Reifen, geht die
Bundesregierung von einem geringen Potential einer verlängerten Reifennutzung mit Blick
auf den Klimaschutz aus.
Einen Überblick über Einsparpotentiale durch Leichtlaufreifen bietet u. a. die im
Auftrag der europäischen Kommission erstellte Studie „Improving understanding
of technology and costs for CO2 reductions from cars and LCVs in the period to
2030 and development of cost curves“, S. 90 (https://ec.europa.eu/clima/sites/
clima/files/transport/vehicles/docs/ldv_co2_technologies_and_costs_to_2030_en.pdf ).
4. Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der Studie?
Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus der Studie mit Blick auf die
Aussagen zur Kreislaufwirtschaft im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD?
Die Bundesregierung nimmt die Ergebnisse derartiger Studien zur Kenntnis. Vor
dem Hintergrund der Aussagen im Koalitionsvertrag zur Evaluation und Stärkung
der Recyclingpotentiale u. a. von Altreifen hat das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ein Forschungsvorhaben initiiert. Das
entsprechende Forschungsvorhaben „Evaluation der Erfassung und Verwertung
ausgewählter Abfallströme zur Fortentwicklung der Kreislaufwirtschaft“ hat eine
Laufzeit von 2019 bis 2021 und verfolgt das Ziel, die Erfassung und Verwertung
u. a. von Altreifen zu evaluieren, Ressourcenschonungs- und
Umweltentlastungspotenziale durch eine verbesserte Erfassung und Verwertung zu ermitteln und
ggf. Handlungsansätze für eine Erschließung der
Ressourcenschonungspotenziale aufzuzeigen. Die Bundesregierung wird auf dieser Grundlage dann über das
weitere Vorgehen entscheiden.
5. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich Tests mit
gefahrenen Reifen während der Zulassung, um die Sicherheit der Reifen auch bei
Anwendung der Mindestprofiltiefe zu überprüfen?
Die Bundesregierung begrüßt die Einführung von geeigneten Anforderungen und
Testverfahren für Reifen im abgenutzten Zustand im Rahmen der harmonisierten
Typgenehmigungsvorschriften für Reifen.
6. Unterstützt die Bundesregierung Bestrebungen auf der europäischen Ebene
beziehungsweise bei der UNECE, Reifen im gefahrenen Zustand zu testen?
Wenn ja, welche Initiativen wurden umgesetzt?
Wenn nein, warum nicht?
Eine Arbeitsgruppe der Wirtschaftskommission für Europa hat Anfang Mai 2019
damit begonnen, Anforderungen und Testverfahren für Reifen im abgenutzten
Zustand zu erarbeiten. Die Bundesregierung beteiligt sich an den Arbeiten.
Ergebnisse liegen noch nicht. vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 5
verwiesen.
7. Ist es nach Ansicht der Bundesregierung möglich, entsprechende
Testverfahren bereits vor Implementierung einer internationalen oder europäischen
Regelung für Deutschland einzuführen?
Wenn ja, ist eine entsprechende Regelung geplant?
Die Typgenehmigungsanforderungen an Reifen sind auf EU- bzw. UNECE-
Ebene harmonisiert. Reifen, die nach diesen harmonisierten technischen
Vorschriften genehmigt wurden, müssen von den EU-Mitgliedstaaten anerkannt
werden. Es ist daher für einzelne Mitgliedstaaten nicht möglich, im Rahmen der
Typgenehmigung für diese Reifen zusätzliche technische Anforderungen auf
nationaler Ebene vorzuschreiben.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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