[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 21. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12694
19. Wahlperiode 23.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marc Jongen, Joana Cotar,
Dr. Götz Frömming, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/12114 –
Problemfelder und Potenziale „smarter“ Städte und ländlicher Regionen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Deutsche Kommunen sollen künftig zunehmend „smart“ werden. Die
Bundesregierung sieht in diesem Prozess ihre Aufgabe darin, „Städte, Kreise und
Gemeinden bei der digitalen Modernisierung und Entwicklung zu Smart Cities
aktiv [zu] begleiten“ (vgl. z. B. Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung: Smart-City-Charta: Digitale Transformation in den Kommunen
nachhaltig gestalten, Bonn 2017, Vorwort, S. 4; Bundesministerium des Innern, für
Bau und Heimat: Wir fördern „Smart Cities made in Germany“,
www.bmi.bund.
de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2019/03/smart-cities-modellprojektfoerderung.
html;jsessionid=1E3F9B376B67E70F56D4C1547E078F46.2_cid287;
letzter Zugriff: 1. Juli 2019). Was genau indes unter Smart Cities oder Countries zu
verstehen ist, ist nach Ansicht der Fragesteller interpretationsbedürftig, da es
bisher keine allgemein akzeptierte Definition gibt. In der Regel wird darunter
eine Stadt oder eine ländliche Region verstanden, in der durch den Einsatz von
Anwendungen der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) „smarte“
Lösungen für unterschiedliche Bereiche der Stadt- und Landentwicklung (z. B.
Infrastruktur, Gebäude, Mobilität, Dienstleistungen, Sicherheit) ermöglicht
werden (vgl. z. B. Jens Libbe: Smart City: Herausforderung für die
Stadtentwicklung. In: Deutsches Institut für Urbanistik [Hrsg.], Difu-Berichte 2/2014,
Berlin: Deutsches Institut für Urbanistik, S. 2-3).
Dieser Technikeinsatz soll zu einer neuen Qualität an städtischer und ländlicher
Vernetzung führen, die auch eine hohe Veränderungsdynamik impliziert. Eine
regulatorische Begleitung dieses Prozesses, insbesondere im Hinblick auf
Verwaltungs- und Entscheidungsprozesse, ist deshalb unabdingbar.
Die Aufgabentrennung zwischen Bund, Land und Kommunen schafft nach
Auffassung der Fragesteller bei der Implementierung von Smart-City- oder -
Country-Lösungen komplexe Herausforderungen. Soll es indes zu integrierten
Lösungen kommen, ist ein koordiniertes Vorgehen notwendig. Das kann in
Deutschland nur mittels Einbindung der beteiligten öffentlichen Akteure und
privaten Investoren erfolgen.
Weitere Problemfelder sehen die Fragesteller im Hinblick auf die Deckung des
deutlich steigenden Stromverbrauchs, die der Ausbau von Smart Cities oder
Countries mit sich bringen wird. Hier bedarf es dringend einschlägiger Studien,
die mit Blick auf die Deckung des massiv steigenden Stromverbrauchs
belastbare Szenarien erarbeiten. Ein weiteres Problemfeld ist das Thema
Cybersicherheit, das durch den voranschreitenden Ausbau des Internet der Dinge eine noch
höhere Wertigkeit erlangen wird, als es heute bereits der Fall ist.
1. Welche Definitionen legt die Bundesregierung zugrunde, wenn sie von
„Smart Cities“ oder „Smart Countries“ redet?
a) Welche Gründe hat die Bundesregierung für ihre Präferenz im Hinblick
auf diese Definitionen?
b) Falls sich die Bundesregierung mit Blick auf diese Definitionen nicht
festlegen will, was sind die Gründe hierfür?
Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet.
Es gibt derzeit keine einheitliche oder rechtsverbindliche Definition der Begriffe
„Smart Cities“ oder „Smart Country“. Sie werden je nach Kontext unterschiedlich
verwendet.
Zu Fragen von „Smart Cities“ orientiert sich die Bundesregierung an der Smart
City Charta, die 2017 von der nationalen Dialogplattform Smart Cities vorgelegt
wurde (
www.bmi.bund.de/smart-cities). Die Dialogplattform wird entsprechend
dem Koalitionsvertrag fortgeführt und begleitet die Umsetzung der Smart City
Charta. Sie ist Teil der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung zur Gestaltung
des digitalen Wandels vom November 2018.
Die Smart City Charta enthält einen Orientierungsrahmen und Empfehlungen,
wie der digitale Wandel in den Kommunen zukunftsfähig gestaltet werden kann.
Danach sollen sich alle Akteure der Stadtentwicklung und insbesondere die
Kommunen aktiv und strategisch mit der Digitalisierung und ihren Wirkungen für das
Leben in den Städten, Kreisen und Gemeinden auseinandersetzen, und zwar
unabhängig davon, ob sie diese Aktivitäten für sich selbst mit dem Begriff oder der
Zielstellung „Smart City“ in Verbindung bringen. Vielmehr sollen die
Kommunen eigene lokale Strategien für die digitale Transformation entwickeln, die die
Potenziale der Digitalisierung im Hinblick auf die Bedarfe der Menschen und der
Wirtschaft vor Ort nutzen.
Die Bundesregierung unterstützt diesen Ansatz. Sie hält eine Definition von
„Smart Cities“ und eine Kategorisierung von Kommunen in „smart“ oder „nicht
smart“ nicht für zielführend.
Von der räumlichen Ausrichtung her bezieht die Smart City Charta alle
Kommunen ein, d. h. sie adressiert Städte, Kreise und Gemeinden jeder Größe. Sie
umfasst damit auch Landgemeinden und soll zudem die interkommunale
Zusammenarbeit sowie die Verzahnung von Verdichtungsräumen und ländlichen Räumen
im Sinne einer zukunftsorientierten Stadt- und Raumentwicklung fördern (vgl.
Präambel).
Aufgrund der Unterschiede zwischen Stadt und Land sind ergänzend spezifische
Lösungen und individuelle Ansätze für die sehr heterogenen ländlichen Räume
bzw. Regionen notwendig. Die Bundesregierung trägt dazu bei, die ländlichen
Regionen als attraktive Lebensräume zu erhalten und strukturschwache Räume
zu unterstützen.
2. Kann die Bundesregierung Gründe dafür angeben, warum das Thema Smart
Cities bzw. Smart Countries in der „Strategie Künstliche Intelligenz der
Bundesregierung“ keine Erwähnung findet?
a) Falls ja, welche Gründe sind das?
b) Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Die Strategie Künstliche Intelligenz (KI) der Bundesregierung ist als horizontale
Strategie konzipiert, die den Einsatz von KI-Technologien unabhängig ihrer
möglichen Anwendungsfelder betrachtet.
Die KI-Strategie hebt bestimmte Bereiche hervor, um Potentiale beispielhaft zu
beschreiben. Die Bundesregierung sieht u. a. Chancen im Bereich der Mobilität
(S. 36) und erfasst damit ein wichtiges Anwendungsfeld von Smart Cities/
Countries. Darüber hinaus wird die Nutzung offener Verwaltungsdaten für KI-
Anwendungen hervorgehoben. Gerade die Nutzbarkeit bestimmter
Verwaltungsdaten sind wichtige Grundlage für die Digitalisierung von Städten und Regionen.
3. Welche Effekte verspricht sich die Bundesregierung durch einen
zunehmenden Einsatz von künstlicher Intelligenz beim Aufbau von Smart Cities bzw.
Countries?
Aktuell befindet sich die Digitalisierung der Städte und ländlichen Regionen noch
in der Anfangs- und Erprobungsphase, so dass lediglich vereinzelte, sektorale
Pilotprojekte zur Digitalisierung einzelner Bereiche (wie Verkehr, Energie etc.)
existieren. Potentiale des Einsatzes künstlicher Intelligenz werden in einzelnen
Anwendungsbereichen von Smart Cities gesehen, wie beispielsweise im
Mobilitätsbereich (vgl. die Antwort zu Frage 2). Ein Sektorenübergreifender,
vollintegrierter Einsatz im Sinne der integrierten Stadtentwicklung findet nach
Kenntnissen der Bundesregierung derzeit nicht statt.
Ziel der Bundesregierung ist, die Kommunen zu befähigen den Einsatz digitaler
Technologien im Sinne einer nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung
strategisch zu gestalten. Dies betrifft u. a. die Frage, ob und wie die vielfältigen
Ziele der Stadtentwicklungspolitik mit digitalen Methoden (besser) erreicht
werden können. Es geht dabei auch um die Wirkungen, Chancen und
Herausforderungen des Einsatzes solcher Technologien für die Stadtentwicklung insgesamt,
denn sie prägen mehr und mehr das Leben und die Struktur der Städte und
Gemeinden, ihren öffentlichen Raum, die Gesellschaft und damit auch die
Lebensqualität der Menschen.
Zu diesen Fragen gibt die Smart City Charta eine erste Orientierung zur
Vernetzung von Systemen und zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Daten (z. B.
Datenhoheit, Datensparsamkeit, Privacy by Design, Security by Design,
redundante Systeme, vgl. Leitlinie 3). Sie fordert außerdem, dass Algorithmen weder
demokratisch gewählte Gremien noch die Verantwortlichkeit natürlicher oder
juristischer Personen ablösen dürfen und die Kriterien automatisierter
Verwaltungsentscheidungen offenzulegen sind (vgl. Leitlinie 3.2).
4. Hat die Bundesregierung mit Blick auf den Einsatz von künstlicher
Intelligenz beim Aufbau von Smart Cities bzw. Countries Forschungsgutachten
vergeben?
a) Falls ja, welche wesentlichen Ergebnisse haben diese
Forschungsgutachten erbracht?
b) Falls nein, warum sieht die Bundesregierung diesbezüglich keinen
Handlungsbedarf?
Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat keine Forschungsgutachten zu der besonderen Frage des
Einsatzes von KI beim Aufbau von Smart Cities/Countries vergeben. Mögliche
KI-Anwendungen im Kontext digitaler Städte und Regionen sind Teil
allgemeiner Forschungsfragen in diesem Bereich.
5. Welche Arten von Technologien subsumiert die Bundesregierung im
Hinblick auf das Gegenstandsfeld unter dem Begriffsbaustein „smart“?
Welche Gründe haben die Bundesregierung, falls sie nicht nur Technologien
der künstlichen Intelligenz unter dem Begriffsbaustein „smart“ subsumiert,
bewogen, diese Technologien dennoch als „smart“ zu kategorisieren?
Im Bereich „Smart Cities“ beschränkt sich das Verständnis der Bundesregierung
zum Begriffsbaustein „smart“ nicht auf Technologien der künstlichen Intelligenz.
Zur Begründung wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
6. Hat die Bundesregierung spezifische Forschungsgutachten zum
Zusammenhang von Open Data und KI-Systemen in Auftrag gegeben?
a) Falls ja, welche wesentlichen Ergebnisse haben diese
Forschungsgutachten erbracht?
b) Falls nein, warum sieht die Bundesregierung diesbezüglich keinen
Handlungsbedarf?
Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.
Nach § 12a des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sind die
Behörden der Bundesverwaltung verpflichtet, offene Daten zum Abruf über
öffentlich zugängliche Netze bereit zu stellen. Diese Daten können auch für KI-
Anwendungen genutzt werden. Sie können beispielsweise für KMU und
Startups ohne eigene originäre Datenquellen Ansätze eines Level-Playing-Fields
gegenüber Wettbewerbern mit Datenzugang schaffen. Ein spezifisches
Forschungsgutachten hat die Bundesregierung hierfür nicht in Auftrag gegeben.
7. Welche Definition des Begriffs Intelligenz liegt der Smart-City-Charta
zugrunde, wenn in ihr mit Blick auf eine „nachhaltige und integrierte
Stadtentwicklung“ von einem „normative[n] Bild einer intelligenten,
zukunftsorientierten Stadt“ im Sinne die Rede ist (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung: Smart-City-Charta: Digitale Transformation in den
Kommunen nachhaltig gestalten, Bonn 2017, Vorwort, S. 4)?
Die in der nationalen Dialogplattform Smart Cities vertretenen Kommunen haben
sich einer nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung verpflichtet, um den
digitalen Wandel entsprechend diesem Leitbild gemeinsam mit den Menschen
und der Wirtschaft vor Ort aktiv und in ihrem Sinne zu gestalten. Die Kommunen
wollen die Digitalisierung nicht als Selbstzweck vorantreiben, sondern auf
Grundlage gemeinsamer Werte und Ziele aktiv mitgestalten. Dazu haben sie die
Merkmale einer Smart City als normatives Bild entworfen und sie den Leitlinien
der Smart City Charta vorangestellt (vgl. Einleitung zu Kapitel II. Leitlinien für
Smart Cities). Dieser normative Ansatz wurde in der Dialogplattform Smart
Cities für intelligent im Sinne von klug und sinnvoll erachtet. Die Bundesregierung
unterstützt diesen Ansatz.
8. Stimmt die Bundesregierung der Schlussfolgerung zu, dass es für die
Entwicklung von Smart Cities bzw. Countries auch „smart citizens“ bedarf, die
die Möglichkeiten, die sich hier eröffnen, auch zu nutzen in der Lage sind?
a) Falls ja, welche Aktivitäten hat die Bundesregierung bisher entfaltet, um
die Bürger auf einen entsprechenden Wissensstand zu bringen?
b) Falls die Bundesregierung hier keine Aktivitäten entfaltet hat, warum
nicht?
Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.
Für die Entwicklung von Smart Cities bedarf es aus Sicht der Bundesregierung
aufgeschlossener, neugieriger und kritischer Bürgerinnen und Bürger, wie sie
eine starke Zivilgesellschaft auszeichnen. Nur so kann die Digitalisierung in den
Städten, Kreisen und Gemeinden gemeinsam mit den Menschen vor Ort und zu
ihrem Nutzen gestaltet werden.
Deshalb unterstützt die Bundesregierung den Ansatz der Smart City Charta. Sie
formuliert die Entwicklung digitaler Kompetenzen, die Förderung lebenslangen
Lernens, die Sicherung der digitalen Teilhabe, Integration und Inklusion sowie
die Förderung der Mitgestaltung der Zivilgesellschaft als zentrale Anliegen (vgl.
insbesondere die Leitlinien 2.2, 2.3 und 4.2). Zudem empfiehlt sie die
Entwicklung von Smart-City-Strategien im gesellschaftlichen Dialog, die Verzahnung
digitaler und analoger Beteiligungsprozesse, die Zusammenarbeit und Co-Creation
mit der Zivilgesellschaft und die Pilotierung von Smart-City-Lösungen unter
Einbindung der Zivilgesellschaft.
Erste Analysen zu diesen spezifischen Themen sind Teil allgemeiner
Forschungsfragen in dem Bereich. Seit 2019 fördert die Bundesregierung Modellprojekte
Smart Cities (vgl. hierzu die Antwort zu Frage 9) und weitet den nationalen und
internationalen Erfahrungsaustausch aus (
www.bmi.bund.de/smart-cities). In
diesem Rahmen sollen weitere Maßnahmen und Aktivitäten zu diesen Themen
entwickelt werden.
Daneben fördert die Bundesregierung die Stärkung von Kompetenzen, die
notwendig sind, um die Digitalisierung – auch im Kontext von Smart Cities/
Countries – aktiv zu gestalten. So sind die Mittel des Bundes im Digitalpakt mit
der Verpflichtung verknüpft, die Curricula weiter zu entwickeln und die
Lehreraus- und -fortbildung entsprechend anzupassen. Mit dem MINT-Aktionsplan des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) fördert die
Bundesregierung außerdem das außerschulische Interesse und das Wissen an den MINT-
Fächern, das für die aktive Mitgestaltung von Smart Cities ebenfalls eine wichtige
Grundlage bildet.
9. Gibt es seitens der Bundesregierung mit Blick auf die laufenden
Modellprojekte ein spezielles Förderprogramm bzw. spezielle Förderprogramme im
Bereich Smart Cities und Countries zur nachhaltigen Entwicklung mit den
Mitteln der Digitalisierung auf Basis integrierter Entwicklungskonzepte?
a) Falls ja, kann die Bundesregierung nähere Angaben zu diesem
Förderprogramm bzw. zu diesen Förderprogrammen machen?
b) Falls nein, warum hält die Bundesregierung ein spezielles
Förderprogramm bzw. spezielle Förderprogramme für verzichtbar?
Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt die Gestaltung des digitalen Wandels in den
Kommunen im Sinne einer nachhaltigen und integrierten Entwicklung.
Dazu fördert das für Stadtentwicklung zuständige Bundesministerium des Innern,
für Bau und Heimat (BMI) seit 2019 „Modellprojekte Smart Cities“ (
www.bmi.
bund.de/smart-cities und
www.smart-cities-made-in.de). Die Modellprojekte
Smart Cities zielen auf integrierte, sektorenübergreifende Strategien der
Stadtentwicklung und deren Umsetzung.
In den Modellprojekten sollen beispielhaft strategische und integrierte Smart-
City-Konzepte entwickelt und erprobt werden, die die Anforderungen der
integrierten Stadtentwicklung mit den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit
(Ökonomie, Ökologie und Soziales) mit den neuen Chancen der Digitalisierung
verknüpfen. Leitbild und normativer Rahmen der zu entwickelnden integrierten
Digitalisierungsstrategien ist die Smart City Charta.
Wesentliche Komponente der Modellprojekte ist der Wissenstransfer zwischen
den Modellprojekten und mit nicht unmittelbar geförderten Kommunen sowie der
Austausch mit nationalen und internationalen Experten. Damit sollen Ergebnisse
und Erfahrungen aus den Modellprojekten in die Breite getragen werden.
Insgesamt sollen in den nächsten Jahren rund 50 Modellprojekte und Wissenstransfer
mit rund 750 Mio. Euro gefördert werden.
Das Modellvorhaben „Smarte LandRegionen“ ist Teil des Bundesprogramms
Ländliche Entwicklung (BULE) und knüpft inhaltlich an die Bekanntmachungen
„Land.Digital“ und „Ländliche Räume in Zeiten der Digitalisierung“ an. Für das
Vorhaben ist ein Umsetzungszeitraum von fünf Jahren (zzgl. Evaluation) geplant.
Derzeit befindet sich das Vorhaben in der abschließenden Vorbereitung. Das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zielt mit dem
Modellvorhaben darauf ab, die Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung in ländlichen
Landkreisen unter den spezifischen Gegebenheiten und Herausforderungen der
ländlichen Räume, v. a. in der Daseinsvorsorge, zu erforschen und mit
innovativen Maßnahmen zu ergreifen. Das Modellvorhaben betrachtet nicht nur IT-
Lösungen, sondern auch den erforderlichen sozialen Transformationsprozess. Die
Digitalisierung bietet Chancen zur Sicherung der Versorgung und Verbesserung
der Lebensverhältnisse in ländlichen Landkreisen. Dabei stehen
Landkreisverwaltungen vor der Herausforderung, den Digitalen Wandel strukturell,
technologisch und sozial optimal zu gestalten. Derzeit bestehen diesbezüglich erste,
vielgestaltige Digitalisierungsansätze in unterschiedlichen Fachgebieten, jedoch
keine spezifischen und flächendeckenden Lösungen/Maßnahmen. Gerade mit
dem Fokus auf ländliche Räume/Landkreise und der Daseinsvorsorge sowie der
Erprobung einer digitalen, vernetzenden Open Source-Plattform schließt das
Modellvorhaben eine Forschungslücke. Im Ergebnis sollen primär
Handlungsmöglichkeiten der Landkreise und der dortigen lokalen Interessengruppen sowie ggf.
sinnvolle Anpassungen in der Politik und Förderung aufgezeigt werden.
Im Forschungsschwerpunkt des BMBF „Smart Service Stadt:
Dienstleistungsinnovationen für die Stadt von morgen“ im Forschungsrahmenprogramm
„Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“ werden auf der
Basis integrierter Informations- und Kommunikationstechnologien, neuer
Wertschöpfungszusammenhänge und der Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern
innovative, nutzer- und kundengerechte Dienstleistungen entwickelt. Es umfasst
drei Handlungsfelder: (i) urbane Dienstleistungssysteme integrieren, (ii) urbane
Ko-Produktion und Ko-Kreation von Dienstleistungen sowie (iii) datenbasierte
Dienstleistungen und Engineering von Dienstleistungen für die Stadt der Zukunft.
Sie adressieren damit wichtige Anwendungsfelder und Grundlagen einer Smart
City.
In den Technologieprogrammen der Smart Service Welten (
www.smart-service-
welt.de) fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
zukunftsweisende digitale Technologien, mit dem Ziel, den Transfer der
Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft zu beschleunigen. Dort werden F&E Projekte
durchgeführt, von welchen auch Unternehmen und Bürger in Städten und
ländlichen Gebieten profitieren, in den Bereichen Beschäftigung, Energie, Medizin,
Mobilität und Wohnen und Leben.
10. Inwieweit ist der zu erwartende, massiv erhöhte Strombedarf der IKT-
Infrastrukturen Thema der laufenden und geplanten Modellprojekte im Bereich
Smart Cities bzw. Smart Countries (vgl. z. B.
www.springerprofessional.de/
energiebereitstellung/industrie-4-0/wie-die-digitalisierung-den-
stromverbrauchnach-oben-treibt/15255816; letzter Zugriff: 2. Juli 2019)?
a) Falls ja, inwieweit liegen der Bundesregierung hierzu schon Erkenntnisse
vor?
b) Falls nein, warum ist der erhöhte Strombedarf bisher nicht Thema der
Modellprojekte?
Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet.
Die ersten 13 Modellprojekte Smart Cities (vgl. hierzu die Antwort zu Frage 9)
wurden im Juli 2019 ausgewählt und zielen auf die Entwicklung und
Umsetzung integrierter Smart-City-Strategien. Der Bundesregierung liegen noch keine
Kenntnisse vor, ob in diesen oder den künftig geplanten Modellprojekten die
besondere Frage des Strombedarfs der IKT-Infrastrukturen eine Rolle spielen wird.
Entsprechend der Smart City Charta sollen die Modellprojekte auf eine
nachhaltige und ressourcenschonende Entwicklung zielen.
11. Hat die Bundesregierung Forschungsgutachten angestoßen, die die
Energiesparpotenziale von Smart Citys bzw. Smart Countries zum Gegenstand
haben?
a) Falls ja, welche wesentlichen Ergebnisse haben diese
Forschungsgutachten erbracht?
b) Falls nein, warum sieht die Bundesregierung diesbezüglich keinen
Handlungsbedarf?
Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat keine Forschungsgutachten zu der besonderen Frage der
Energieeinsparpotentiale von Smart Cities/Countries vergeben. Mögliche
Energieeinsparpotenziale im Kontext verschiedener Anwendungsfelder von Smart
Cities/Countries sind Teil allgemeiner Forschungsfragen in diesen Bereichen. Sie
adressieren aber nicht die Energieeinsparpotentiale einer Smart City insgesamt
für alle Bereiche und unter Berücksichtigung sämtlicher Effekte.
Im Rahmen der Maßnahmen Solares Bauen/Energieeffiziente Stadt (BMBF
zusammen mit BMWi) werden z. B. Energiesparpotenziale von Smart Cities in
diesen Anwendungsbereichen untersucht.
Ziele der Maßnahme sind die Entwicklung energieeffizienter und
klimafreundlicher Gebäude und Quartiere, energieoptimiertes Bauen, Sanieren und Betreiben
von Gebäuden und Energieinfrastrukturen in Quartieren sowie alle Aspekte der
Erhöhung der Energieeffizienz, der Integration erneuerbarer Energien und der
Energieoptimierung u. a. durch intelligente Sektorkopplung. Dabei werden
insbesondere die Möglichkeiten der „Smart City Infrastruktur“ zur Hebung von
Effizienzpotentialen und Sektorkopplung inkl. Schnittstellen zur Elektromobilität
genutzt. Verwendete IKT-Tools sind z. B. digitale regionale
Wertschöpfungsrechner, Smart Home Anwendungen, Blockchain, z. B. für kleinteiligen
Energiehandel sowie Virtual Reality Technologien für Planung und Visualisierung.
Insgesamt trägt die Bundesregierung mit einer Vielzahl von Instrumenten dazu
bei, die Digitalisierung möglichst energieeffizient und nachhaltig zu gestalten.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(BMU) hat die Bedeutung der IKT für den Energieverbrauch und
Ressourcenverbrauch frühzeitig erkannt und setzt sich gemeinsam mit dem Umweltbundesamt
auf verschiedenen Ebenen für die Erschließung der Potenziale einer nachhaltigen
und umweltfreundlichen IT-Gestaltung ein.
Instrumente und Maßnahmen reichen dabei von Förderprogrammen wie z. B.
dem Umweltinnovationsprogramm bis hin zu konkreten Forschungsprogrammen.
Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative besteht für Kommunen
außerdem die Möglichkeit, eine Förderung in Höhe von bis zu 50 Prozent der Kosten
für die Erstellung eines Green IT-Konzepts im Bereich Rechenzentren zu
beantragen. Im August plant das BMU die Förderinitiative „KI-Leuchttürme für
Umwelt, Klima, Natur und Ressourcen“ zu veröffentlichen.
Hinzu kommen vielfältige Vorhaben der Ressortforschung im Rahmen des
Umweltforschungsplans. In verschiedenen laufenden Vorhaben werden direkte und
indirekte Umwelteffekte von intelligenten, vernetzten urbanen Infrastrukturen
untersucht.
12. Hat die Bundesregierung mit Blick auf die Gefahren, die durch den immer
weiter voranschreitenden Ausbau von Smart Cities bzw. Smart Countries
aufgrund des ständig an Umfang gewinnenden Internets der Dinge im
Hinblick auf die Cybersicherheit drohen (
www.sicherheit.info/smart-cities-
alsherausforderung), Forschungsgutachten in Auftrag gegeben?
a) Falls ja, welche wesentlichen Ergebnisse haben diese
Forschungsgutachten erbracht?
b) Falls nein, warum sieht die Bundesregierung diesbezüglich keinen
Handlungsbedarf?
Die Fragen 12 bis 12b werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat aktuell ein
Projekt zur Analyse der IT-Sicherheitslage von bestehenden Smart Cities initiiert.
Auf Basis der Ergebnisse soll die IT-Sicherheit in diesem Bereich durch
Handlungsempfehlungen und Sicherheitsstandards gestärkt werden.
Das Projekt hat noch nicht begonnen, daher liegen bisher keine Ergebnisse vor.
Allgemeine Forschungsfragen zur Cybersicherheit der u. a. für Smart Cities/
Countries notwendigen Informations- und Kommunikationstechnik werden von
der Bundesregierung beispielsweise in Umsetzung des
Forschungsrahmenprogramms „Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt“ vorangetrieben. Deren
Ergebnisse können auch im Kontext von Smart Cities/Countries Anwendung
finden.
13. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die Zusammenarbeit
von Bund, Ländern und Kommunen dahingehend zu akkordieren, dass
technische Standards im Hinblick auf das Gegenstandsfeld im Sinne einer
Interkonnektivität ausgestaltet werden und praktikabel anwendbar gemacht
werden können?
a) Falls hier Aktivitäten entfaltet wurden, welcher Art sind diese
Aktivitäten?
b) Falls keine Aktivitäten entfaltet wurden, warum nicht?
14. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, welche Aktivitäten im IT-
Planungsrat bisher im Zusammenhang mit den laufenden und künftigen Smart-
City-bzw. -Country-Modellprojekten entfaltet wurden, um dem Thema
technische Standards, das direkte Auswirkungen auf die Verhandlungen mit den
Technologielieferanten hat, die entsprechende Wertigkeit zu verleihen?
a) Falls Aktivitäten entfaltet wurden, welcher Art sind diese Aktivitäten?
b) Falls nein, warum hat die Bundesregierung hier bisher keine Aktivitäten
entfaltet?
Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der IT-Planungsrat ist eingerichtet worden, um u. a. die Zusammenarbeit von
Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik zu koordinieren und
fachunabhängige und fachübergreifende IT-Interoperabilitäts- und IT-
Sicherheitsstandards zu beschließen.
Mit dem XÖV-Standardisierungsrahmen wird der öffentlichen Verwaltung eine
gemeinsam abgestimmte und einheitliche Vorgehensweise zur Entwicklung von
IT-Standards geboten.
Das Regelwerk des Standardisierungsrahmens stellt sicher, dass die Entwicklung
neuer Standards auf der Basis gemeinsamer Methoden, Konzepte und
Gestaltungsrichtlinien erfolgt. Durch diese Festlegung ist es möglich, die Qualität der
Standards im Rahmen der IT-Zertifizierung anhand der im Rahmenwerk
definierten Konformitätskriterien objektiv festzustellen und so die notwendige
Investitionssicherheit zu gewährleisten.
Bund und Länder können je nach Interessenslagen und Bedarf Themen in den IT-
Planungsrat einbringen, die in Form von Steuerungs- oder
Koordinierungsprojekten oder sog. Maßnahmen bearbeitet werden. Aus diesen Projekten ergeben sich
z. T. Standardisierungsbedarfe. Der Bedarfsträger erarbeitet in der Regel mit der
Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) einen entsprechenden
fachunabhängigen und fachübergreifenden IT-Interoperabilitätsstandard, der dann vom IT-
Planungsrat beschlossen wird.
Bisher hat der IT-Planungsrat keine expliziten Smart-City/Country-Projekte
durchgeführt und dementsprechend keine speziell dafür vorgesehene Standards
beschlossen. Gleichwohl können vom IT-Planungsrat beschlossene Standards
wie z. B. der Standard zur Metadatenstruktur für offene Verwaltungsdaten (www.
xoev.de/die_agenda/aktuelle_bedarfe/metadatenstruktur_fuer_offene_verwaltungs
daten-11584) hilfreich bei der Umsetzung künftiger Smart-City/Country-
Vorhaben sein.
Daten sind zunehmend ein wichtiger Treiber für viele Anwendungen im Bereich
Smart Cities und die Basis für erfolgreiche Geschäftsmodelle. Eine einheitliche
und qualitativ hochwertige Informationsbasis ist z. B. Voraussetzung für
intelligente Mobilitätssysteme auch im urbanen und ländlichen Raum.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellt über
das Datenportal mCLOUD seit 2016 eine breite Palette an Mobilitäts-, Geo- und
Wetterdaten seines Geschäftsbereiches kostenfrei und in standardisierten
Formaten zur Verfügung. Mit der Forschungsinitiative mFUND (Modernitätsfonds)
fördert das BMVI seit 2016 Forschungs- und Entwicklungsprojekte rund um digitale
datenbasierte Anwendungen für die Mobilität 4.0. Derartige Anwendungen und
Sensoriken sind eine wichtige Grundlage für den Aufbau von Smart-City-
Systemen.
Ebenso wird bei der Einführung der Building Information Modeling (BIM)
Methode im Infrastrukturausbau darauf Wert gelegt, dass beispielsweise bei
zukünftigen Ausschreibungen herstellerneutrale Datenformate für einen ungehinderten
Datenaustausch zwischen allen Beteiligten zu fordern sind.
Die Vernetzung mit Ländern und Kommunen, Forschung, Privatwirtschaft und
zivilgesellschaftlichen Akteuren ist ein wichtiges Element bei der Umsetzung
dieser Initiativen.
Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des
Bundesumweltministeriums wird über die Kommunalrichtlinie die Beschaffung bzw. Nutzung smarter
(Big-Data-)Datenquellen mit Verkehrsbezug als Maßnahme zur intelligenten
Verkehrssteuerung gefördert.
15. Welche Städte identifiziert die Bundesregierung als erfolgreiche Smart-City-
Konzepte?
a) Welche Gründe kann die Bundesregierung anführen, diese Projekte als
erfolgreich zu bewerten?
Die Fragen 15 und 15a werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hält es angesichts der noch recht jungen Entwicklung des
Themas „Smart Cities“ derzeit nicht für zielführend, bereits von „erfolgreichen“
Konzepten zu sprechen. Hierzu gibt es ausgehend vom hier zugrunde gelegten
Verständnis von Smart Cities noch keine belastbaren Studien oder Analysen.
Erste Erkenntnisse erhofft sich die Bundesregierung aus der Umsetzung der
Modellprojekte Smart Cities, die forschungsseitig intensiv begleitet und evaluiert
werden sollen.
16. Welche Städte im In- und Ausland identifiziert die Bundesregierung als
Best-practice-Beispiele für Smart Cities bzw. Smart Countries?
a) Warum sind aus Sicht der Bundesregierung gerade diese Städte bzw.
ländlichen Regionen beispielhaft?
b) Inwieweit sieht die Bundesregierung hier Synergieeffekte für laufende
Modellprojekte im Bereich Smart Cities bzw. Smart Countries?
Die Fragen 16 bis 16b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hält es angesichts der noch recht jungen Entwicklung des
Themas „Smart Cities“ derzeit nicht für zielführend, bereits von „Best“-Practice-
Beispielen zu sprechen. Hierzu fehlen ausgehend vom hier zugrunde gelegten
Verständnis von Smart Cities belastbare Auswertungen.
Im Rahmen der nationalen Dialogplattform Smart Cities werden regelmäßig
Beiträge und Beispiele zu Smart-Cities-Projekten oder -Ansätzen aus dem In- und
Ausland vorgestellt und unter verschiedensten Aspekten diskutiert. Die
Ergebnisse werden in geeigneter Form auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt
(
www.bmi.bund.de/smart-cities). Weitere Publikationen einschließlich
praktischer Beispiele zum Thema Smart Cities stellt das Forschungscluster „Smart
Cities“ im Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zur
Verfügung.
Auch die im Rahmen der Modellprojekte Smart Cities gewonnenen Erkenntnisse
und Beispiele sollen künftig in geeigneter Form der Öffentlichkeit zugänglich
gemacht und insbesondere interessierten Kommunen zur Verfügung gestellt
werden.
17. Welche positiven und negativen Auswirkungen hat die Entwicklung von
Smart Cities aus Sicht der Bundesregierung auf deren ländliche
Umgebungen?
18. Hat die Bundesregierung mit Blick auf diese Auswirkungen
Forschungsgutachten in Auftrag gegeben?
a) Falls ja, welche wesentlichen Ergebnisse haben diese
Forschungsgutachten erbracht?
b) Falls nein, warum sieht die Bundesregierung diesbezüglich keinen
Handlungsbedarf?
Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund des fachlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Zu den Auswirkungen der Entwicklung von Städten auf deren ländliche
Umgebungen wird auf den letzten Raumordnungsbericht der Bundesregierung
verwiesen (BBSR 2017,
www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/Sonder
veroeffentlichungen/2017/rob-2017.html). Das Kapitel „Mobilität und digitale
Infrastruktur“ beschäftigt sich mit den Potentialen und Risiken der
Digitalisierung im ländlichen Raum.
19. Welche Kriterien (Ausbildungsinhalte, Infrastrukturen etc.) sieht die
Bundesregierung als Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Entwicklung von
„smarten“ Räumen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 8 und 22 verwiesen.
20. Welche „smarten“ Konzepte sieht die Bundesregierung als erfolgreiche
Modelle in der Entwicklung ländlicher Regionen an?
Die Bundesregierung trägt dazu bei, die ländlichen Regionen als attraktive
Lebensräume zu erhalten und strukturschwache Räume zu unterstützen. Aufgrund
der Unterschiede zwischen Stadt und Land sind spezifische Lösungen und
individuelle Ansätze für die sehr heterogenen ländlichen Räume bzw. Regionen
notwendig.
Für thematische Förderaufrufe wie Land.Digital, Ländliche Räume in Zeiten der
Digitalisierung, LandMobil oder Smarte LandRegionen werden aktiv Partner in
den Dörfern und Kommunen für die Durchführung von innovativen Projekten
oder wissenschaftlichen Untersuchungen gesucht und gefunden, die zu einer
intelligenten Nutzung und Vernetzung von Informations- und
Kommunikationstechnologien im ländlichen Raum beitragen.
Diese Modell- und Demonstrationsvorhaben dienen als Vorbilder für andere
Regionen und stellen bundesweit neue Erkenntnisse für die Akteure in den
ländlichen Räumen zur Verfügung. Damit unterstützt die Bundesregierung die
ländlichen Regionen bei der Erarbeitung von ganzheitlichen Visionen, Strategien und
Konzepten zur Digitalisierung. Es werden digitale Angebote und Kompetenzen
vor Ort geschaffen, die sich am Bedarf der Menschen orientieren.
Dort setzt die Initiative Stadt.Land.Digital an, die insbesondere auch ländliche
Regionen bei der Transformation zu Smart Regions unterstützt. Die Initiative
versteht sich dabei als Kompetenzzentrum, Ansprechpartner und Multiplikator
insbesondere auch für ländlich geprägte Regionen. Im Fokus stehen dabei einzelne
Sektoren wie Verkehr, Energie, Bildung oder Gesundheit. Die Angebote der
Initiative sind nach Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden sowie
weiterer Verbände und Initiativen gestaltet worden. Konkret bietet die Initiative die
Möglichkeit zur Vernetzung der verschiedenen Akteure im Rahmen von
Dialogformaten, sie unterstützt Kommunen bei der Entwicklung und Umsetzung von
Digitalisierungsstrategien und bietet Hilfestellung beim Finden von
Förderprogrammen und Finanzierungsoptionen. Gegenwärtig wird die Internetpräsenz der
Initiative zu einer Informationsplattform für Smart Cities und Smart Regions in
Deutschland ausgebaut.
21. Welche „smarten“ Konzepte oder Projekte hat die Bundesregierung bisher
gefördert?
a) Welche dieser geförderten „smarten“ Projekte wurden erfolgreich
abgeschlossen?
b) Welche dieser geförderten „smarten“ Projekte wurden nicht erfolgreich
abgeschlossen?
c) Warum waren diese Projekte aus Sicht der Bundesregierung erfolgreich
oder nicht erfolgreich?
Die Fragen 21 bis 21c werden gemeinsam beantwortet.
Ausgehend vom Gegenstand der Anfrage und dem hier zugrunde gelegten
Verständnis von Smart Cities und Smart Countries wird aufgrund des
Sachzusammenhangs auf die Antworten zu den Fragen 9 und 20 verwiesen.
Daneben werden im Rahmen verschiedener Forschungs- und Förderprogramme
des Bundes eine Vielzahl von Vorhaben und Projekte gefördert, die im weiteren
Sinne Bezüge zum Thema Smart Cities/Countries haben oder einzelne
Anwendungsfelder betreffen.
Sechs Forschungsprojekte mit spezifischerem Bezug zum Thema „Smart City“
werden vom BMBF im Rahmen des Wettbewerbs Zukunftsstadt, der
Bekanntmachung „Nachhaltige Transformation urbaner Räume“ und der Leitinitiative
Zukunftsstadt sowie im Forschungsprojekt „Innovationsplattform Zukunftsstadt
zum Datenaustausch und Zusammenarbeit im urbanen Raum“ gefördert.
Im Forschungsschwerpunkt „Smart Service Stadt“ des
Forschungsrahmenprogramms „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von
morgen“ fördert das BMBF zudem acht Projekte in Verbünden aus Unternehmen und
Forschungseinrichtungen sowie teilweise unter Beteiligung von Kommunen.
Themen sind u. a. der (stationäre) Einzelhandel, Logistik, Mobilität,
Quartiersenergiespeicher, Bürgerbeteiligung sowie Pflege.
Erfolgreich abgeschlossen wurde bisher das Projekt „Datenaustausch und
Zusammenarbeit im urbanen Raum – Bestandsanalyse“. Die Bestandsanalyse
„Datenaustausch und Zusammenarbeit im urbanen Datenraum“ ergab wichtige
Informationen über die urbane Datenlage, Potentiale und Bedarfe im Hinblick auf eine zu
realisierende urbane Plattform. Davon abgeleitet werden allgemeine strategische
und organisatorische Handlungsempfehlungen zur Entwicklung urbaner
Datenräume.
22. Kann die Bundesregierung in einer Übersicht darlegen, welche
Voraussetzungen bundesweit erfüllt sein müssen, damit auch der ländliche Raum
besser an der Digitalisierung teilhaben kann?
Die Fragen 19 und 22 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Eine intelligente Vernetzung von wichtigen Infrastrukturbereichen (z. B. Energie,
Gesundheit, Verkehr, Bildung und Verwaltung) zu einer „smarten Region“
erfordert, dass die erforderliche IT-Infrastruktur sowie die erforderliche Qualifikation
der Beschäftigten und die erforderliche Organisation in den Kommunen
vorhanden ist, um diesen komplexen Prozess auf der Grundlage von an den lokalen
Bedürfnissen erarbeiteten Agenden zu steuern und für die Umsetzung die
verschiedenen Akteure in Verwaltung, Wirtschaft, Politik, Bildung und Kultur zu
koordinieren. Für die TK-Infrastruktur bedeutet dies: Schnelle Breitbandverbindungen
sind für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen existenziell und ein
wichtiger Standort- und Wettbewerbsfaktor. Die besondere Herausforderung für Bund,
Länder und Kommunen beim Breitbandausbau wie auch beim Aufbau der
Mobilfunknetze liegt darin, an allen Orten unseres Landes die flächendeckende
Verfügbarkeit von Telekommunikationsdienstleistungen zu erreichen. Den Staat
trifft eine besondere (Gewährleistungs-) Verantwortung, auch und gerade wenn
er die Bereitstellung dieser Infrastruktur grundsätzlich privater Tätigkeit
überlässt. Das Bundeskabinett hat daher am 10. Juli 2019 entsprechende Maßnahmen
zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige
Lebensverhältnisse“ beschlossen.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
23. Welche innovativen IKT-Konzepte hat die Bundesregierung hinsichtlich der
IKT-Entwicklung in ländlichen Regionen bisher erfolgreich umgesetzt?
Die Bereitstellung adäquater digitaler Infrastrukturen ist eine maßgebliche
Voraussetzung für die Teilhabe an der Digitalisierung. Der Bund unterstützt mit dem
Breitbandförderprogramm den Netzausbau privater Unternehmen in den
betriebswirtschaftlich nicht rentablen Gebieten. Gerade in strukturschwachen Regionen
ist die Breitbanderschließung ohne Fördermaßnahmen häufig unrentabel.
Aufgrund des allgemeinen Förderziels sowie besondere Förderkonditionen für
Kommunen mit geringer Wirtschaftskraft realisiert das Bundesförderprogramm
für den Breitbandausbau einen überproportionalen Mitteleinsatz in
strukturschwachen Regionen und bewirkt damit, dass diese an der zunehmenden
Digitalisierung aller Lebens- und Wirtschaftsbereiche teilhaben können.
Ergänzt wird das Bundesprogramm durch die Förderung des Breitbandausbaus
im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes (GAK). Ziel der GAK-Förderung ist es, durch kleinräumige
Maßnahmen Lücken in der bestehenden Breitbandinfrastruktur in unterversorgten
ländlichen Gebieten zu schließen.
Im Rahmen der Umsetzung des europäischen Kodex für elektronische
Telekommunikation werden zudem Anreize für den privatwirtschaftlichen
Glasfaserausbau – auch für ländliche Regionen – gestärkt werden.
Um die Mobilfunkversorgung insbesondere im ländlichen Raum zu verbessern,
hat sich die Bundesregierung auf dem Mobilfunkgipfel 2018 mit den
Mobilfunknetzbetreibern auf die Erschließung weiterer Haushalte gegen
Zahlungserleichterungen bei der Frequenzauktion geeinigt. Im Rahmen einer Gesamtstrategie für
den Mobilfunk, die derzeit ressortübergreifend erarbeitet wird, untersucht die
Bundesregierung zudem mögliche Maßnahmen, mit denen verbleibende weiße
Flecken geschlossen werden können.
24. Welche deutschen Lieferanten kritischer IKT-Infrastrukturen subsumiert die
Bundesregierung als „smart“?
Kritische IKT-Infrastrukturen sind nach § 10 des Gesetzes über das Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) i. V. m. § 5 der Verordnung zur
Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KritisV)
abschließend bestimmt. Lieferanten werden nicht gesondert geregelt. Eine
Klassifizierung oder Bezeichnung von Lieferanten als „smart“ wird seitens der
Bundesregierung und des BSI nicht vorgenommen.
25. Beobachtet die Bundesregierung die Kooperation zwischen der Stadt
Duisburg und dem chinesischen Telekommunikationsausrüster Huawei auch
unter dem Fokus des Ausbaus der Smart Cities (
www.waz.de/staedte/duisburg/
chinesischer-it-riese-huawei-ist-fuer-duisburg-ein-risiko-id221223665.html)?
a) Falls ja, welche Schlüsse hat die Bundesregierung bisher aus dieser oder
ähnlichen Partnerschaften gezogen?
b) Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 25 bis 25b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung sind die Aktivitäten der Stadt Duisburg in diesem Bereich
bekannt.
Digitalisierungsprojekte der Stadt Duisburg liegen in kommunaler
Verantwortung. Gleichwohl sieht die Bundesregierung die Erforderlichkeit des Einsatzes
von Sicherheitsstandards und Prüfverfahren, um die IT-Sicherheit insbesondere
von diesen vernetzten Infrastrukturen zu gewährleisten.
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ISSN 0722-8333]