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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Rüstungsausgaben in der Bundesrepublik Deutschland von 1945 bis heute
(insgesamt 22 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium der Verteidigung
Datum
28.08.2019
Antwortdauer
23 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1200005.08.2019
Rüstungsausgaben in der Bundesrepublik Deutschland von 1945 bis heute
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12000
19. Wahlperiode 05.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Pflüger, Christine Buchholz, Andrej Hunko,
Dr. Alexander S. Neu, Helin Evrim Sommer, Kathrin Vogler und
der Fraktion DIE LINKE.
Rüstungsausgaben in der Bundesrepublik Deutschland von 1945 bis heute
Laut dem Ende Juni 2019 vom Kabinett beschlossenen Entwurf für den
Bundeshaushalt 2020 steigen die Verteidigungsausgaben auf 44,9 Mrd. Euro, das sind
1,7 Mrd. Euro mehr als im Haushalt 2019. Damit wuchs der
Verteidigungshaushalt um 3,9 Prozent, der Gesamthaushalt dagegen nur um 1 Prozent.
Die Bundesregierung setzt damit die Absichtserklärung der NATO auf ihrem
Gipfel in Wales 2014 um, wonach die Verteidigungsausgaben ihrer Mitglieder
bis zum Jahr 2024 mindestens 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen
sollen. Bei einem Bruttoinlandsprodukt von 3,39 Billionen Euro im Jahr 2018 wären
das in Deutschland 67,8 Mrd. Euro gewesen.
Interessanterweise fehlen nach Ansicht der Fragesteller in Deutschland genaue
Angaben darüber, wie sich der Verteidigungshaushalt seit seiner Aufstellung
entwickelt hat. Ein Beispiel für noch zu spezifizierende Angaben stellt die
„Fachserie 14 Reihe 3.1 - Rechnungsergebnisse des Öffentlichen Gesamthaushaltes
2011“ des Statistischen Bundesamtes dar, das für die Jahre 2009, 2010 und 2011
Ausgaben für Verteidigung aus ERP-Sondervermögen (ERP = European
Recovery Program) in Höhe von 107, 273 und 87 Mio. Euro verzeichnet. Die NATO-
Angaben (www.nato.int/nato_static_fl2014/assets/pdf/pdf_2019_06/201906
25_PR2019-069-EN.pdf) zu den Rüstungsausgaben ihrer Mitglieder sind nach
Ansicht der Fragesteller deutlich informativer, zumal sie auch Ausgaben
berücksichtigen, die nicht im deutschen Verteidigungshaushalt, dem Einzelplan 14,
enthalten sind, aber nach Auffassung der NATO dem Militär zuzurechnen sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich der Verteidigungshaushalt, der gegenwärtige Einzelplan 14, der
Bundesrepublik Deutschland seit seiner Aufstellung bis heute entwickelt
(Höhe des Verteidigungshaushalts, Ist-Ausgaben und Haushaltssoll pro
Haushaltsjahr)?
2. Wie hoch waren die jeweiligen Zuwächse bzw. die jeweilige Abnahme
gegenüber dem Vorjahr (in Prozent)?
3. Welche Zahl der für das Bündnis relevanten Ausgaben wurde jeweils der
NATO übermittelt, bzw. welche Zahl hat die NATO für ihre Berechnungen
verwendet?
4. Wie groß war das Bruttoinlandsprodukt des jeweiligen Jahres, und wie groß
war dementsprechend der Anteil, der für den Verteidigungshaushalt
aufgewendet wurde, und wie hoch waren dabei die Veränderungen gegenüber dem
Vorjahr (in Prozent)?
5. Wie hoch war im jeweiligen Jahr die Inflationsrate, und wie groß war der
jeweilige Verteidigungshaushalt inflationsbereinigt?
6. Wie hoch war im jeweiligen Jahr das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf, und
wie hoch die Verteidigungsausgaben pro Kopf?
7. Wie hoch waren im jeweiligen Jahr die Ausgaben für Beschaffungsprojekte
sowie die investiven Ausgaben insgesamt, und wie hoch war der Anteil der
investiven Ausgaben am Verteidigungshaushalt?
8. Wie viele Soldaten hatte die Bundeswehr im jeweiligen Jahr?
9. Wie hoch war die Zahl der beim Bundesministerium der Verteidigung
insgesamt Beschäftigten im jeweiligen Jahr?
10. Welchen Anteil hatten (absolut und in Prozent) folgende
Ausgabenkategorien am jeweiligen Verteidigungshaushalt: Ausrüstung, Personal,
Infrastruktur, Anderes?
11. Um welche Art Sondervermögen handelt es sich dabei, und wofür wurde das
Geld ausgegeben?
12. Gibt es diese Ausgaben für Verteidigung aus ERP-Sondervermögen auch
nach 2012 (bitte Jahr und Summe auflisten), und wenn ja, woher stammt das
Geld, und wofür wurde es ausgegeben?
13. Welche deutschen Ausgaben jenseits des Einzelplans 14 berücksichtigen die
Bundesregierung oder die NATO für die NATO-Zählung der
Militärausgaben ihrer Mitglieder (bitte mit Haushaltstitel, Summe, Verwendung
auflisten)?
14. Werden die künftigen Kosten für den EU-Verteidigungsfonds auch als
Rüstungsausgaben im Sinne der NATO-Kriterien deklariert und
dementsprechend der NATO gemeldet oder von ihr gezählt?
15. Aus welchen Einzelplänen des deutschen Haushalts werden diese
finanziellen Mittel entnommen?
16. Wie hoch ist der deutsche Anteil am EU-Verteidigungsfonds?
17. Werden die künftigen Kosten für Projekte im Rahmen der Ständigen
Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) auch als Rüstungsausgaben im Sinne der
NATO-Kriterien deklariert und dementsprechend der NATO gemeldet oder
von ihr gezählt?
18. Aus welchen Einzelplänen des deutschen Haushalts werden diese
finanziellen Mittel entnommen?
19. Wie hoch ist der deutsche Anteil an der Ständigen Strukturierten
Zusammenarbeit (PESCO)?
20. Werden die künftigen Kosten für die Europäische Friedensfazilität (EFF)
auch als Rüstungsausgaben im Sinne der NATO-Kriterien deklariert und
dementsprechend der NATO gemeldet oder von ihr gezählt?
21. Aus welchen Einzelplänen des deutschen Haushalts werden diese
finanziellen Mittel entnommen?
22. Wie hoch ist der deutsche Anteil an der EFF?
Berlin, den 18. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1278028.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12000 - Rüstungsausgaben in der Bundesrepublik Deutschland von 1945 bis heute
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 26. August
2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12780
19. Wahlperiode 28.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Pflüger, Christine Buchholz,
Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/12000 –
Rüstungsausgaben in der Bundesrepublik Deutschland von 1945 bis heute
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut dem Ende Juni 2019 vom Kabinett beschlossenen Entwurf für den
Bundeshaushalt 2020 steigen die Verteidigungsausgaben auf 44,9 Mrd. Euro, das
sind 1,7 Mrd. Euro mehr als im Haushalt 2019. Damit wuchs der
Verteidigungshaushalt um 3,9 Prozent, der Gesamthaushalt dagegen nur um 1 Prozent.
Die Bundesregierung setzt damit die Absichtserklärung der NATO auf ihrem
Gipfel in Wales 2014 um, wonach die Verteidigungsausgaben ihrer Mitglieder
bis zum Jahr 2024 mindestens 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen
sollen. Bei einem Bruttoinlandsprodukt von 3,39 Billionen Euro im Jahr 2018
wären das in Deutschland 67,8 Mrd. Euro gewesen.
Interessanterweise fehlen nach Ansicht der Fragesteller in Deutschland genaue
Angaben darüber, wie sich der Verteidigungshaushalt seit seiner Aufstellung
entwickelt hat. Ein Beispiel für noch zu spezifizierende Angaben stellt die
„Fach-serie 14 Reihe 3.1 - Rechnungsergebnisse des Öffentlichen
Gesamthaushaltes 2011“ des Statistischen Bundesamtes dar, das für die Jahre 2009, 2010
und 2011 Ausgaben für Verteidigung aus ERP-Sondervermögen (ERP =
European Recov-ery Program) in Höhe von 107, 273 und 87 Mio. Euro verzeichnet.
Die NATO-Angaben (www.nato.int/nato_static_fl2014/assets/pdf/pdf_
2019_06/20190625_PR2019-069-EN.pdf) zu den Rüstungsausgaben ihrer
Mitglieder sind nach Ansicht der Fragesteller deutlich informativer, zumal sie auch
Ausgaben berücksichtigen, die nicht im deutschen Verteidigungshaushalt, dem
Einzelplan 14, enthalten sind, aber nach Auffassung der NATO dem Militär
zuzurechnen sind.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Antwort der Bundesregierung enthält lediglich Aussagen zu den im
November 1955 gegründeten Streitkräften der Bundesrepublik Deutschland, der
Bundeswehr.
Wenn von Verteidigungsausgaben die Rede ist, ist stets der entsprechende
Betrachtungsrahmen zu beachten. Aus Sicht des Bundeshaushalts zählen hierzu im
Wesentlichen die Ausgaben des Einzelplans 14. Der Begriff der
Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien ist weiter definiert. Er enthält neben den
Ausgaben des Einzelplans 14 auch Ausgaben aus anderen Einzelplänen.
Eine Betrachtung der Entwicklung des Verteidigungshaushalts ist möglich.
Rückblickend können der in Federführung des Bundesministeriums der Finanzen
erstellten und öffentlich zugänglichen Haushaltsrechnung des Bundes für die
Jahre 1955 bis 2018 die Rechnungen aller Einzelpläne und damit auch die des
Einzelplans 14 entnommen werden. In der Haushaltsrechnung des Bundes
werden gemäß § 81 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung die Einnahmen und
Ausgaben den Ansätzen des Haushaltsplans unter Berücksichtigung der
Haushaltsreste und der Vorgriffe gegenübergestellt. Die Haushaltsrechnung macht für
jeden Titel des Haushaltsplans die Ergebnisse der Haushaltsführung sichtbar.
Für das Jahr 2019 können die Soll-Ansätze dem aktuellen Haushaltsplan
entnommen werden. Dem Überblick zum Einzelplan 14 können zudem Angaben zu den
Ausgaben für Personal, für Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. sowie für
Investitionen entnommen werden. Diese Angaben richten sich nach der für alle
Einzelpläne geltenden Systematik des Gruppierungsplans.
Der Regierungsentwurf des Haushalts 2020 ist auf
Bundestagsdrucksache 19/11800 ebenfalls öffentlich zugänglich.
1. Wie hat sich der Verteidigungshaushalt, der gegenwärtige Einzelplan 14, der
Bundesrepublik Deutschland seit seiner Aufstellung bis heute entwickelt
(Höhe des Verteidigungshaushalts, Ist-Ausgaben und Haushaltssoll pro
Haushaltsjahr)?
Die Angaben sind öffentlich zugänglich, auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung wird verwiesen.
2. Wie hoch waren die jeweiligen Zuwächse bzw. die jeweilige Abnahme
gegenüber dem Vorjahr (in Prozent)?
Die Zuwächse bzw. Abnahmen sind aus den öffentlich zugänglichen
Dokumenten ableitbar. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
3. Welche Zahl der für das Bündnis relevanten Ausgaben wurde jeweils der
NATO übermittelt, bzw. welche Zahl hat die NATO für ihre Berechnungen
verwendet?
Die NATO ist für ihre Statistiken hinsichtlich der Angaben zu den national
erbrachten Verteidigungsausgaben auf die Einmeldung seitens der Mitgliedstaaten
angewiesen, weil nur der einzelne Mitgliedstaat diese Angaben auf Grundlage
spezifischer nationaler Regularien bemessen kann. Es ist davon auszugehen, dass
dies grundsätzlich auch in den Anfangsjahren der Nordatlantischen Allianz
bereits so gehandhabt wurde; zu diesen Einmeldeverfahren liegen dem zuständigen
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) jedoch keine Dokumente mehr
vor, es gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Inwieweit die NATO-Stäbe
in früheren Jahren die Verteidigungsausgaben der Mitgliedstaaten aufgrund von
national gemeldeten Rohdaten möglicherweise selbst ermittelten, ist ausweislich
von Hinweisen auf früheren Presseveröffentlichungen der NATO (z. B. Press
Release M3[65]1 vom 15. Dezember 1965) nicht auszuschließen.
Die NATO veröffentlicht seit 1963 in zunächst unregelmäßigen Abständen und
in verschiedenen Quellen Angaben zu den Verteidigungsausgaben ihrer
Mitglieder (vgl. www.nato.int/cps/en/natohq/topics_49198.htm). Eine durchgängige
Darstellung dieser Angaben von 1949 bis heute liegt der Bundesregierung nicht
vor.
4. Wie groß war das Bruttoinlandsprodukt des jeweiligen Jahres, und wie groß
war dementsprechend der Anteil, der für den Verteidigungshaushalt
aufgewendet wurde, und wie hoch waren dabei die Veränderungen gegenüber dem
Vorjahr (in Prozent)?
Auf die methodischen Hinweise in der Antwort zu Frage 6, erster Halbsatz, wird
verwiesen. Die jeweiligen Anteile sind daraus ableitbar.
5. Wie hoch war im jeweiligen Jahr die Inflationsrate, und wie groß war der
jeweilige Verteidigungshaushalt inflationsbereinigt?
Die Inflationsraten gibt das Statistische Bundesamt in seiner Veröffentlichung
„Verbraucherpreisindizes für Deutschland – Lange Reihen ab 1948“ bekannt
(zuletzt am 13. August 2019); siehe dort S. 4f: www.destatis.de/DE/Themen/
Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/Publikationen/Downloads-Verbraucherpreise/
verbraucherpreisindex-lange-reihen-pdf-5611103.pdf;jsessionid=44E5E561372
48C1EF7838C5A01758D32.internet721?__blob=publicationFile.
Der inflationsbereinigte Verteidigungshaushalt lässt sich anhand dieser Daten
errechnen.
6. Wie hoch war im jeweiligen Jahr das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf, und
wie hoch die Verteidigungsausgaben pro Kopf?
Zum Bruttoinlandsprodukt pro Kopf:
Konsistente Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, basierend auf
der aktuellen Methodik des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher
Gesamtrechnungen (ESVG 2010), liegen erst ab dem Jahr 1991 für Deutschland vor. Für
die Zeit bis zur Wiedervereinigung gibt es konsistente Daten für das
Bundesgebiet West einschl. Berlin West ab dem Jahr 1970 nach der Methodik des ESVG
1995. Die Daten sind daher nicht vergleichbar. Die Angaben werden vom
zuständigen Statistischen Bundesamt allgemein öffentlich zugänglich z. B. in seinen
Fachserien veröffentlicht.
Das Statistische Bundesamt veröffentlichte am 29. Mai 2019 in seiner Fachserie
18, Reihe 1.5 Ergebnisse zum Bruttoinlandsprodukt je Einwohner in jeweiligen
Preisen sowie preisbereinigte Kettenindizes für die Jahre 1970 und 1971 sowie
für die Jahre 1991 bis 2018 für Deutschland. Das Bruttoinlandsprodukt je
Einwohner wird in Tabelle 1.4, Spalten 3 (nominal, in Euro) und Spalte 6
(preisbereinigt, Index) wiedergegeben.
Zu den Verteidigungsausgaben pro Kopf:
Verteidigungsausgaben pro Kopf werden von der Bundesregierung nicht ermittelt
und stehen für den einschlägigen Zeitraum nicht zur Verfügung.
7. Wie hoch waren im jeweiligen Jahr die Ausgaben für Beschaffungsprojekte
sowie die investiven Ausgaben insgesamt, und wie hoch war der Anteil der
investiven Ausgaben am Verteidigungshaushalt?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
8. Wie viele Soldaten hatte die Bundeswehr im jeweiligen Jahr?
In nachfolgender Tabelle sind die Jahresdurchschnittsstärken der Soldatinnen und
Soldaten der Jahre 1959 bis 2018 enthalten. Für das Jahr 2019 ist die
Durchschnittsstärke der Monate Januar bis Juli angegeben.
Valide Werte für die Jahre vor 1959 liegen nicht vor.
1959 248.800 1990 458.752
1960 258.080 1991 476.288
1961 316.090 1992 445.019
1962 374.766 1993 399.216
1963 401.337 1994 361.177
1964 424.869 1995 344.690
1965 437.236 1996 342.870
1966 454.569 1997 332.013
1967 456.764 1998 330.914
1968 472.070 1999 331.148
1969 455.114 2000 318.713
1970 468.484 2001 306.087
1971 466.889 2002 294.800
1972 492.828 2003 283.723
1973 472.943 2004 263.990
1974 490.053 2005 251.722
1975 486.206 2006 249.964
1976 488.616 2007 248.995
1977 491.424 2008 247.619
1978 491.481 2009 249.900
1979 492.344 2010 245.823
1980 490.243 2011 206.091
1981 493.089 2012 197.880
1982 490.729 2013 184.012
1983 495.875 2014 182.703
1984 487.669 2015 179.633
1985 495.361 2016 177.800
1986 495.639 2017 178.881
1987 495.649 2018 179.791
1988 494.592 2019 181.831
1989 486.825
9. Wie hoch war die Zahl der beim Bundesministerium der Verteidigung
insgesamt Beschäftigten im jeweiligen Jahr?
Im Hinblick auf die vorstehende Frage 8 zu Soldatinnen und Soldaten wird
angenommen, dass die Fragestellung auf Angaben zu den zivilen Beschäftigten im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung insgesamt gerichtet
ist.
Der nachstehenden Tabelle sind die Kopfstärken der zivilen Beschäftigten im
jeweiligen Jahr (1963 bis 2018: jeweils Stand 31. Dezember; 2019: Stand 31. Juli)
zu entnehmen.
Valide Werte für die Jahre vor 1963 liegen nicht vor.
1963 1964 1965 1966 1967 1968 1969
140.894 150.414 159.843 169.355 168.270 167.561 170.895
1970 1971 1972 1973 1974 1975 1976 1977 1978 1979
173.904 178.561 181.382 181.203 180.780 180.156 177.662 176.251 182.537 183.855
1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989
184.857 184.884 183.285 183.522 183.623 186.028 187.302 187.601 184.716 184.335
1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999
226.276 206.194 191.853 181.039 169.163 161.086 155.055 147.671 143.588 141.930
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
138.720 134.659 130.629 127.175 123.627 120.148 116.386 112.006 107.434 104.811
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
103.412 101.338 96.784 94.907 90.826 87.903 85.973 84.149 82.701 80.635
10. Welchen Anteil hatten (absolut und in Prozent) folgende
Ausgabenkategorien am jeweiligen Verteidigungshaushalt: Ausrüstung, Personal,
Infrastruktur, Anderes?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
11. Um welche Art Sondervermögen handelt es sich dabei, und wofür wurde das
Geld ausgegeben?
Seit dem Jahr 1948 wird die deutsche Wirtschaft mit den Finanzmitteln des ERP
(European Recovery Program)-Sondervermögens unterstützt. Ziel der einzelnen
Programme innerhalb des ERP ist es, eine verlässliche Unterstützung für den
deutschen Mittelstand zu schaffen, mit deren Hilfe ein wirtschaftlich günstiges
Umfeld erzeugt wird, in dem sich die Innovationspotentiale und der
Ideenreichtum der kleinen und mittleren Unternehmen entfalten können. Das ERP-
Sondervermögen leistet in den Bereichen Kredit- und Beteiligungsfinanzierung
insbesondere dort Hilfe, wo ein Angebot der Banken nicht in ausreichendem Maße
verfügbar ist. Zu den aktuellen Fördermaßnahmen wird auf den Bericht des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie über die Inanspruchnahme der
Fördermittel aus dem ERP-Sondervermögen im Jahr 2017 an den Ausschuss für
Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestags vom 26. Juni 2018,
Ausschussdrucksache 19(9)89 verwiesen.
12. Gibt es diese Ausgaben für Verteidigung aus ERP-Sondervermögen auch
nach 2012 (bitte Jahr und Summe auflisten), und wenn ja, woher stammt das
Geld, und wofür wurde es ausgegeben?
Die in der destatis Fachserie 14 Reihe 3.1 in Spalte 5 erfassten Zahlenwerte für
die Jahre 2009 bis 2011 beziehen sich nicht auf das ERP-Sondervermögen,
sondern auf Ausgaben des Investitions- und Tilgungsfonds. Dieser wird
entsprechend Fußnote 4 zur Spalte 5 neben weiteren Fonds dort miterfasst. Bezüglich
der Förderung aus dem ERP-Sondervermögen wird auf die Antwort zu Frage 11
verwiesen.
13. Welche deutschen Ausgaben jenseits des Einzelplans 14 berücksichtigen die
Bundesregierung oder die NATO für die NATO-Zählung der
Militärausgaben ihrer Mitglieder (bitte mit Haushaltstitel, Summe, Verwendung
auflisten)?
Die Subsumierung von Ausgaben außerhalb der nationalen
Verteidigungshaushalte unter die Begriffsbestimmungen der NATO obliegt allein den NATO-
Mitgliedstaaten. Die entsprechenden deutschen Ausgaben sind unter Ausschöpfung
von Interpretationsspielräumen der NATO-Definitionen dem Grunde nach
zwischen BMVg und den betroffenen Ressorts abgestimmt. Die Höhe der Ausgaben
wird von den Ressorts in eigener Zuständigkeit ermittelt und im Rahmen von
Abfragen aktualisiert.
In den Meldungen an die NATO werden die Verteidigungsausgaben, die nicht im
Verteidigungshaushalt veranschlagt sind, unter Nennung der beitragenden
Ministerien jeweils in Summe ausgewiesen. Weitergehende Differenzierungen werden
der NATO von deutscher Seite nicht gemeldet und damit anderen Alliierten nicht
bekanntgegeben. Die Alliierten untereinander haben folglich keine Kenntnis von
den entsprechenden Details der nationalen Einmeldungen.
Aufgrund der sich daraus ergebenden verteidigungspolitischen Sensibilität dieser
detailscharfen Daten ist die detaillierte Gesamtübersicht der Ausgaben außerhalb
des Einzelplans 14, die als Verteidigungsausgaben angerechnet werden, „VS-
vertraulich“ eingestuft und wird als Anlage gesondert hinterlegt.*
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle
des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
14. Werden die künftigen Kosten für den EU-Verteidigungsfonds auch als
Rüstungsausgaben im Sinne der NATO-Kriterien deklariert und
dementsprechend der NATO gemeldet oder von ihr gezählt?
15. Aus welchen Einzelplänen des deutschen Haushalts werden diese
finanziellen Mittel entnommen?
16. Wie hoch ist der deutsche Anteil am EU-Verteidigungsfonds?
Die Fragen 14 bis 16 werden zusammen beantwortet.
Für den Europäischen Verteidigungsfonds sind für die Jahre 2021 bis 2027 –
vorbehaltlich des Ergebnisses der Verhandlungen über den Mehrjährigen
Finanzrahmen (MFR) – bis zu 13 Mrd. Euro (davon 8,9 Mrd. Euro für Entwicklungs- und
4,1 Mrd. Euro für Forschungsförderung) vorgesehen. Diese Ansätze sind jedoch
Gegenstand der laufenden MFR-Verhandlungen und können sich noch ändern.
Der künftige deutsche Anteil am EU-Haushalt und damit an dem vorbezeichneten
europäischen Projekt ist noch nicht exakt abzuschätzen. Derzeit beträgt der
deutsche Beitragssatz rund 21 Prozent. Nach einem Austritt des Vereinigten
Königreichs würde er auf rund 25 Prozent steigen. Die Beiträge für den EU-Haushalt
werden im Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) etatisiert. Auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 73 auf
Bundestagsdrucksache 19/10535 wird verwiesen.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass etwaige im Verordnungsentwurf zum
EU-Verteidigungsfonds vorgesehene nationale Ko-Finanzierungsanteile
projektbezogen im Einzelplan 14 zu veranschlagen sind.
Für eine Klassifizierung als Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien ist es
im Verständnis eines „single set of forces“ unerheblich, innerhalb welcher
Internationalen Organisation militärische Fähigkeiten erforscht, entwickelt und
beschafft werden.
17. Werden die künftigen Kosten für Projekte im Rahmen der Ständigen
Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) auch als Rüstungsausgaben im Sinne
der NATO-Kriterien deklariert und dementsprechend der NATO gemeldet
oder von ihr gezählt?
18. Aus welchen Einzelplänen des deutschen Haushalts werden diese
finanziellen Mittel entnommen?
19. Wie hoch ist der deutsche Anteil an der Ständigen Strukturierten
Zusammenarbeit (PESCO)?
Die Fragen 17 bis 19 werden zusammen beantwortet.
Die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit ist Teil der Gemeinsamen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU und damit nicht Gegenstand des
Mehrjährigen Finanzrahmens der EU. Ein deutscher (Finanzierungs-)Anteil kann
entsprechend nicht bemessen werden. Die Ausgaben erfolgen projektbezogen aus
dem Einzelplan 14 und sind somit Verteidigungsausgaben.
20. Werden die künftigen Kosten für die Europäische Friedensfazilität (EFF)
auch als Rüstungsausgaben im Sinne der NATO-Kriterien deklariert und
dementsprechend der NATO gemeldet oder von ihr gezählt?
Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik hat im
Juni 2018 im Zusammenhang mit dem künftigen MFR 2021 bis 2027 die
Schaffung einer Europäischen Friedensfazilität vorgeschlagen (Dokument HR[2018]
94). Dabei soll es sich um einen außerbudgetären Fonds für Sicherheit und
Verteidigung handeln. Aus diesem sollen laut Vorschlag der Hohen Vertreterin die
Gemeinschaftskosten für militärische GSVP-Operationen,
Ertüchtigungsmaßnahmen und die Unterstützung von Friedensmissionen von Partnern finanziert
werden. Über konkrete Details der Anrechenbarkeit und der finanziellen Mittel,
auch hinsichtlich ihrer nationalen Finanzierungsquelle, wird die Bundesregierung
in Anbetracht der noch zu verhandelnden genauen Ausgestaltung der Fazilität zu
gegebener Zeit entscheiden. Daher können die konkrete Mittelausstattung und
auch der deutsche Anteil an einer künftigen Europäischen Friedensfazilität noch
nicht benannt werden.
21. Aus welchen Einzelplänen des deutschen Haushalts werden diese
finanziellen Mittel entnommen?
22. Wie hoch ist der deutsche Anteil an der EFF?
Die Fragen 21 und 22 werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
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ISSN 0722-8333]
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