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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Ausbau der Lade- und Tankinfrastruktur in Bayern
(insgesamt 17 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
20.08.2019
Antwortdauer
15 Tage
Aktualisiert
02.08.2022
ThemenVerkehr & Infrastruktur
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1213405.08.2019
Ausbau der Lade- und Tankinfrastruktur in Bayern
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12134
19. Wahlperiode 05.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katja Hessel, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck,
Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Karlheinz Busen, Christian Dürr,
Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand,
Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Alexander Müller,
Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger,
Linda Teuteberg, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig
und der Fraktion der FDP
Ausbau der Lade- und Tankinfrastruktur in Bayern
Im aktuellsten Jahresbericht der Bundesregierung (2016/2017) stellt die
Bundesregierung u. a. ihre Pläne zur Elektromobilität und alternativen Kraftstoffen vor
(www.bundesregierung.de/breg-de/themen/jahresberichte-der-bundesregierung/
jahresbericht-der-bundesregierung-2016-2017/elektromobilitaet-und-
alternativekraftstoffe-429312). Darin werden Strom, Wasserstoff und Gas als alternative
Kraftstoffe der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der Bundesregierung genannt.
Um diese Ziele zu erreichen hat die Bundesregierung ab 2017 bis 2020 eine
Förderrichtlinie erlassen und für diese 300 Mio. Euro bereitgestellt. Des Weiteren hat
die Bundesregierung besondere Förderprogramme für den Güterverkehr
angekündigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie ist der aktuelle Stand der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der
Bundesregierung?
2. Wie viele Fördermittel wurden bereits abgerufen (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung dies?
3. Welche konkrete Anzahl an öffentlichen Tank- und Ladestationen hat die
Bundesregierung für Bayern bei der Förderrichtlinie im Blick gehabt, damit
die Strategie im Jahr 2020 als erfolgreich gelten kann, und welche sind
bereits verwirklicht (bitte nach Kraftstoffart (LNG/CNG/Wasserstoff) und
Strom-Schnell- und Normalladestation aufschlüsseln)?
4. Wie viele öffentliche Schnell- und Normalladestationen gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung in Bayern (bitte differenziert und in Landkreise
aufgeschlüsselt darstellen)?
5. Wie hat sich die Zahl der Schnell- und Normalladestationen in Bayern seit
2013 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
6. Fördert die Bundesregierung den Bau oder den Betrieb von Schnell- und
Normalladestationen in Bayern?
Wenn ja, wie, und in welcher Höhe?
Wenn nein, warum nicht?
7. Fördert die Bundesregierung mit dem Förderprogramm „Elektromobilität
vor Ort“ Kommunen in Bayern?
Wenn ja, welche Kommunen wurden seit dem Jahr 2013 gefördert, und wie
viel Fördermittel sind seitdem bewilligt worden?
8. Wie viele LNG/CNG-Tankstellen gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung in Bayern (bitte differenziert und in Landkreise aufgeschlüsselt
darstellen)?
9. Wie hat sich die Zahl der LNG/CNG-Tankstellen in Bayern seit 2013
entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
10. Fördert die Bundesregierung den Bau oder den Betrieb von LNG/CNG-
Tankstellen in Bayern?
Wenn ja, wie, und in welcher Höhe?
Wenn nein, warum nicht?
11. Wie viele Wasserstofftankstellen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
in Bayern (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)?
12. Wie hat sich die Zahl der Wasserstofftankstellen in Bayern seit dem Jahr
2013 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
13. Wie viele der im „Nationalen Strategierahmen (NSR) für den Aufbau der
Infrastruktur für alternative Kraftstoffe“ von November 2016 beschlossenen
100 Wasserstofftankstellen für die Versorgung von
Brennstoffzellenfahrzeugen bis zum Jahr 2020 sind für Bayern (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)
vorgesehen?
14. Wie weit sind die Förderprogramme für den Güterverkehr gediehen?
15. Wie viele Neuzulassungen von LNG/CNG-Lkw gab es seit dem Jahr 2013
nach Kenntnis der Bundesregierung in Bayern?
16. Wie viele Förderanträge sind gemäß der Richtlinie über die Förderung von
energieeffizienten und/oder CO2-armen schweren Nutzfahrzeugen in
Unternehmen des Güterkraftverkehrs seit Inkrafttreten der Förderrichtlinie in
Bayern in welchem Volumen bewilligt worden?
17. Sind Förderanträge gemäß der Richtlinie über Zuwendungen für die Aus-
und Umrüstung von Schiffen zur Nutzung von LNG als Schiffskraftstoff in
der Binnenschifffahrt in Bayern bewilligt worden?
Wenn ja, wie viele, und in welcher Höhe?
Berlin, den 18. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1251920.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12134 - Ausbau der Lade- und Tankinfrastruktur in Bayern
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 16. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12519
19. Wahlperiode 20.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Hessel, Frank Sitta,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12134 –
Ausbau der Lade- und Tankinfrastruktur in Bayern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im aktuellsten Jahresbericht der Bundesregierung (2016/2017) stellt die
Bundesregierung u. a. ihre Pläne zur Elektromobilität und alternativen Kraftstoffen
vor (www.bundesregierung.de/breg-de/themen/jahresberichte-der-bundesregierung/
jahresbericht-der-bundesregierung-2016-2017/elektromobilitaet-und-
alternativekraftstoffe-429312). Darin werden Strom, Wasserstoff und Gas als alternative
Kraftstoffe der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der Bundesregierung
genannt. Um diese Ziele zu erreichen hat die Bundesregierung ab 2017 bis 2020
eine Förderrichtlinie erlassen und für diese 300 Mio. Euro bereitgestellt. Des
Weiteren hat die Bundesregierung besondere Förderprogramme für den
Güterverkehr angekündigt.
1. Wie ist der aktuelle Stand der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der
Bundesregierung?
Die Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie wurde im Jahr 2013 als technologieoffene
Strategie entwickelt. Technische Entwicklungen und Innovationen sollen zur
Umsetzung der Energiewende im Verkehr genutzt werden und zur Reduktion des
Endenergieverbrauchs sowie der Treibhausgasemissionen des Verkehrs
beitragen. Die Strategie wird derzeit weiterentwickelt und soll als
Umsetzungsinstrument für die im September erwarteten Beschlüsse der Bundesregierung zu
Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr genutzt werden. Der Schwerpunkt künftiger
Förderungen soll auf alternativen Antrieben und Kraftstoffen – und hier
insbesondere im Bereich Wasserstoff und strombasierter Kraftstoffe – sowie deren
Infrastrukturen liegen.
Im Übrigen wird auf die auf der Internetseite des Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur frei verfügbaren Informationen verweisen (vgl.: www.
bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/energie-auf-neuen-wegen.html).
2. Wie viele Fördermittel wurden bereits abgerufen (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung dies?
Seit Anfang 2017 wird im Rahmen des Förderprogramms Ladeinfrastruktur der
Aufbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur durch eine anteilige
Finanzierung der Investitionskosten gefördert. Ziel der Förderung ist es, den Aufbau
von mindestens 15 000 öffentlich zugänglichen Ladestationen, um damit ein
flächendeckendes und bedarfsgerechtes Ladenetz zu initiieren. Dieses
Förderprogramm trifft auf große Nachfrage. In den ersten drei Förderaufrufen sind mehr als
4 000 Anträge auf Förderung eingegangen, es wurden bereits Mittel i. H. v. rund
80 Mio. Euro verbindlich zur Verfügung gestellt. Das Bewilligungsverfahren zu
den 1 100 eingegangenen Anträgen des dritten Förderaufrufs läuft zurzeit. Ein
vierter Förderaufruf folgt in Kürze. Die Zahl der eingegangenen Anträge zeigt,
dass das Interesse an einer Förderung für den Aufbau von Ladeinfrastruktur sehr
hoch ist. Dass bislang vergleichsweise wenige Mittel abgerufen worden sind, liegt
zum einen an teils langen Genehmigungsverfahren, der Auslastung der
Baubranche und teilweise an noch fehlenden eichrechtskonformen Ladesäulen. Es ist
davon auszugehen, dass der Aufbau beschleunigt wird und dass die Anzahl an
Elektrofahrzeugen und damit der Nutzer der Ladesäulen entsprechend ansteigt.
Die Anzahl der bewilligten und in Betrieb genommenen Ladepunkte sind
nachstehender Tabelle zu entnehmen.
Land Bewilligte Ladepunkte In Betrieb
genommene Ladepunkte
Baden-Württemberg 3 265 902
Bayern 2 439 964
Berlin 70 10
Brandenburg 374 119
Bremen 111 24
Hamburg 630 83
Hessen 676 291
Mecklenburg-
Vorpommern
161 14
Niedersachsen 1 788 691
Nordrhein-Westfalen 3 838 838
Rheinland-Pfalz 935 402
Saarland 166 45
Sachsen 688 202
Sachsen-Anhalt 264 42
Schleswig-Holstein 740 313
Thüringen 304 218
3. Welche konkrete Anzahl an öffentlichen Tank- und Ladestationen hat die
Bundesregierung für Bayern bei der Förderrichtlinie im Blick gehabt, damit
die Strategie im Jahr 2020 als erfolgreich gelten kann, und welche sind
bereits verwirklicht (bitte nach Kraftstoffart (LNG/CNG/Wasserstoff) und
Strom-Schnell- und Normalladestation aufschlüsseln)?
Der Nationale Strategierahmen (NSR) beinhaltet Ziele für den angemessenen
Aufbau von Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe auf Bundesebene. Der NSR
definiert keine Ziele zur lokalen Verteilung der Infrastrukturen.
4. Wie viele öffentliche Schnell- und Normalladestationen gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung in Bayern (bitte differenziert und in Landkreise
aufgeschlüsselt darstellen)?
Im Rahmen der Anzeige von öffentlich zugänglichen Ladepunkten nach § 5
Ladesäulenverordnung wurden der Bundesnetzagentur im August 2019 für Bayern
2 310 Ladestationen mit 4 613 Ladepunkten gemeldet. Davon sind 1 889
Normalladestationen mit Ladepunkten bis 22 kW Leistung und 421
Schnellladestationen mit mindestens einem Ladepunkt über 22 kW Ladeleistung. Die
Anzeigepflicht nach § 5 Ladesäulenverordnung gilt für Normalladepunkte bis 22 kW erst
seit Inkrafttreten der Ladesäulenverordnung im März 2016. Zudem erstreckt sich
die Anzeigepflicht nicht auf sämtliche vorhandene Ladepunkte, denn solche mit
einer Ladeleistung bis 3,7 kW sind von der Ladesäulenverordnung
ausgenommen.
Die folgende Unterteilung der Ladepunkte in Landkreise bzw. kreisfreie Städte
wurde anhand gemeldeter Postleitzahlen vorgenommen. Vereinzelt kann es bei
der Zuordnung zu Ungenauigkeiten gekommen sein, wenn die Grenzen der
Landkreise und die Postleitzahlgebiete nicht vollständig übereinstimmen.
Name Typ Normalladestationen Schnellladestationen
Aichach-Friedberg Landkreis 11 5
Altötting Landkreis 18 1
Amberg Kreisfreie Stadt 1 0
Amberg-Sulzbach Landkreis 6 2
Ansbach Landkreis 30 16
Ansbach Kreisfreie Stadt 12 1
Aschaffenburg Kreisfreie Stadt 0 1
Aschaffenburg Landkreis 12 16
Augsburg Kreisfreie Stadt 50 14
Augsburg Landkreis 33 7
Bad Kissingen Landkreis 13 4
Bad Tölz-Wolfratshausen Landkreis 11 4
Bamberg Landkreis 6 0
Bamberg Kreisfreie Stadt 30 0
Bayreuth Landkreis 7 8
Bayreuth Kreisfreie Stadt 12 2
Berchtesgadener Land Landkreis 17 4
Cham Landkreis 24 1
Coburg Landkreis 3 0
Coburg Kreisfreie Stadt 14 2
Dachau Landkreis 6 2
Deggendorf Landkreis 39 1
Dillingen a. d. Donau Landkreis 7 1
Dingolfing-Landau Landkreis 6 0
Donau-Ries Landkreis 14 2
Ebersberg Landkreis 12 1
Eichstätt Landkreis 20 10
Erding Landkreis 24 2
Erlangen Kreisfreie Stadt 9 3
Erlangen-Höchstadt Landkreis 21 1
Forchheim Landkreis 39 0
Freising Landkreis 18 8
Freyung-Grafenau Landkreis 27 3
Fürstenfeldbruck Landkreis 16 5
Fürth Landkreis 19 4
Fürth Kreisfreie Stadt 24 0
Garmisch-Partenkirchen Landkreis 18 0
Günzburg Landkreis 26 10
Name Typ Normalladestationen Schnellladestationen
Haßberge Landkreis 12 2
Hof Kreisfreie Stadt 8 0
Hof Landkreis 5 11
Ingolstadt Kreisfreie Stadt 50 2
Kaufbeuren Kreisfreie Stadt 6 0
Kelheim Landkreis 9 0
Kempten (Allgäu) Kreisfreie Stadt 8 1
Kitzingen Landkreis 17 16
Kronach Landkreis 7 1
Kulmbach Landkreis 13 6
Landsberg am Lech Landkreis 8 15
Landshut Kreisfreie Stadt 3 0
Landshut Landkreis 22 2
Lichtenfels Landkreis 10 0
Lindau (Bodensee) Landkreis 24 3
Main-Spessart Landkreis 12 2
Memmingen Kreisfreie Stadt 5 3
Miesbach Landkreis 15 11
Miltenberg Landkreis 5 0
Mühldorf a. Inn Landkreis 13 2
München Kreisfreie Stadt 139 15
München Landkreis 34 7
Neuburg-Schrobenhausen Landkreis 4 0
Neumarkt i. d. OPf. Landkreis 33 9
Neustadt a. d. Aisch-Bad
Windsheim
Landkreis 27 3
Neustadt a. d. Waldnaab Landkreis 7 6
Neu-Ulm Landkreis 9 7
Nürnberg Kreisfreie Stadt 59 4
Nürnberger Land Landkreis 39 6
Oberallgäu Landkreis 25 5
Ostallgäu Landkreis 22 4
Passau Kreisfreie Stadt 8 15
Passau Landkreis 56 3
Pfaffenhofen a. d. Ilm Landkreis 9 6
Regen Landkreis 51 1
Regensburg Landkreis 41 3
Regensburg Kreisfreie Stadt 70 5
Name Typ Normalladestationen Schnellladestationen
Rhön-Grabfeld Landkreis 15 10
Rosenheim Kreisfreie Stadt 3 1
Rosenheim Landkreis 26 19
Roth Landkreis 22 7
Rottal-Inn Landkreis 21 0
Schwabach Kreisfreie Stadt 8 3
Schwandorf Landkreis 19 4
Schweinfurt Kreisfreie Stadt 17 2
Schweinfurt Landkreis 36 5
Starnberg Landkreis 10 1
Straubing Kreisfreie Stadt 9 2
Straubing-Bogen Landkreis 33 13
Tirschenreuth Landkreis 14 0
Traunstein Landkreis 17 8
Unterallgäu Landkreis 20 8
Weiden i. d. OPf. Kreisfreie Stadt 10 0
Weilheim-Schongau Landkreis 16 2
Weißenburg-Gunzenhausen Landkreis 7 1
Wunsiedel i. Fichtelgebirge Landkreis 7 1
Würzburg Kreisfreie Stadt 12 4
Würzburg Landkreis 27 13
5. Wie hat sich die Zahl der Schnell- und Normalladestationen in Bayern seit
2013 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Anzeigeverpflichtung aus der Ladesäulenverordnung gilt erst seit März 2016.
Ältere Normalladepunkte sind nicht anzeigepflichtig, weswegen die Angaben zu
den Normalladestationen in 2013 bis 2016 auf freiwillig gemeldeten Daten
basieren.
Anzahl der Ladestationen in Bayern
zum Stichtag
Normalladestationen
Schnellladestationen
1. Januar 2013 42 0
1. Januar 2014 85 0
1. Januar 2015 193 2
1. Januar 2016 323 30
1. Januar 2017 560 130
1. Januar 2018 885 201
1. Januar 2019 1540 314
6. Fördert die Bundesregierung den Bau oder den Betrieb von Schnell- und
Normalladestationen in Bayern?
Wenn ja, wie, und in welcher Höhe?
Wenn nein, warum nicht?
Im Rahmen der Förderrichtlinien Ladeinfrastruktur und Elektromobilität wurden
bundesweit Zuwendungen in Höhe von rund 106 Mio. Euro für die Errichtung
von Ladeinfrastruktur bewilligt. In Bayern wurden bisher Zuwendungen in Höhe
von rund 20 Mio. Euro bewilligt.
Im Rahmen des Förderprogramms für Elektrobusse im ÖPNV wird nicht
öffentliche Ladeinfrastruktur auf Bus-Betriebshöfen und an Bushaltestellen gefördert.
Derzeit sind keine Projekte in Bayern aktiv. Im Rahmen des F&E-
Förderprogramms Erneuerbar Mobil wurde im Zuge des Projekts „CO2-freie Zustellung“
auch nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur an verschiedenen Flottenstandorten der
Deutschen Post verteilt über ganz Deutschland gefördert, u. a. rund 300
Ladeinfrastrukturen in Bayern. Daneben fördert das BMU im Rahmen der Umsetzung
des Sofortprogramms Saubere Luft die Anschaffung von Elektrofahrzeugen für
den urbanen Wirtschaftsverkehr sowie deren Ladeinfrastruktur. Hierbei wurden
bisher zwei Ladeinfrastrukturen in Bayern gefördert.
Zudem basieren auf der Förderrichtlinie „ElektroMobil – Förderung von
Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität“ im Rahmen des
„Sofortprogramm Saubere Luft“ FuE-Projekte zum Aufbau von Ladeinfrastruktur.
Bundesweit wurden hierfür bereits Zuwendungen in Höhe von 102 Mio. Euro
gebunden. Für Bayern sind davon Zuwendungen in Höhe von 7,9 Mio. Euro
bewilligt.
7. Fördert die Bundesregierung mit dem Förderprogramm „Elektromobilität
vor Ort“ Kommunen in Bayern?
Wenn ja, welche Kommunen wurden seit dem Jahr 2013 gefördert, und wie
viel Fördermittel sind seitdem bewilligt worden?
Das Förderprogramm „Elektromobilität vor Ort“ existiert seit 2015. Die
bewilligten Fördermittel betragen rund 8,5 Mio. Euro. Bislang wurden folgende
bayrische Kommunen gefördert:
Gemeinde Aholming, Gemeinde Bergkirchen, Gemeinde Dasing, Gemeinde
Eching, Gemeinde Fischbachau, Gemeinde Gochsheim, Gemeinde Grasbrunn,
Gemeinde Gröbenzell, Gemeinde Kahl am Main, Gemeinde Kleinaitingen, Große
Kreisstadt Fürstenfeldbruck, Höchstadt a. d. Aisch, Landeshauptstadt München,
Landkreis Amberg-Sulzbach, Landkreis Bayreuth, Landkreis Coburg, Landkreis
Dachau, Landkreis Ebersberg, Landkreis Erlangen-Höchstadt, Landkreis Hof,
Landkreis Main-Spessart, Landkreis München, Landkreis Neustadt a. d.
Waldnaab, Landkreis Oberallgäu, Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm, Landkreis
Schweinfurt, Landkreis Tirschenreuth, Landkreis Traunstein, Landkreis
Wunsiedel im Fichtelgebirge, Markt Bad Abbach, Markt Murnau am Staffelsee, Markt
Scheidegg, Marktgemeinde Dinkelscherben, Marktgemeinde Ottobeuren, Stadt
Aschaffenburg, Stadt Augsburg, Stadt Bad Neustadt a. d. Saale, Stadt Bad
Windsheim, Stadt Bamberg, Stadt Coburg, Stadt Erlangen, Stadt Gersthofen, Stadt
Hauzenberg, Stadt Hilpoltstein, Stadt Kolbermoor, Stadt Lichtenfels, Stadt
Nördlingen, Stadt Ornbau, Stadt Passau, Stadt Regensburg, Stadt Scheinfeld, Stadt
Schwabach, Stadt Treuchtlingen, Stadt Unterschleißheim, Stadt Vilsbiburg, Stadt
Waldkraiburg, Stadt Wertingen, Stadt Würzburg, Verwaltungsgemeinschaft
Großaitingen, Verwaltungsgemeinschaft Kirchweidach.
8. Wie viele LNG/CNG-Tankstellen gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung in Bayern (bitte differenziert und in Landkreise aufgeschlüsselt
darstellen)?
9. Wie hat sich die Zahl der LNG/CNG-Tankstellen in Bayern seit 2013
entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung existiert eine LNG-Tankstelle in Bayern.
Nach Angaben von „Zukunft Erdgas“ gibt es in Bayern 121 CNG-Tankstellen.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1, 2 und 4
der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/8690 verwiesen.
10. Fördert die Bundesregierung den Bau oder den Betrieb von LNG/CNG-
Tankstellen in Bayern?
Wenn ja, wie, und in welcher Höhe?
Wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 6 der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/8690 verwiesen.
11. Wie viele Wasserstofftankstellen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
in Bayern (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)?
Landkreis Anzahl Wasserstoff-Tankstellen
Aichach-Friedberg 1
Ansbach 1
Bayreuth 1
Freising 1
Fürth 1
Hof 1
Ingolstadt 1
Kitzingen 1
München 5
Nürnberg 1
Regensburg 1
12. Wie hat sich die Zahl der Wasserstofftankstellen in Bayern seit dem Jahr
2013 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Jahr Anzahl Wasserstoff-Tankstellen
2013 1
2014 1
2015 3
2016 3
2017 9
2018 13
2019 15
13. Wie viele der im „Nationalen Strategierahmen (NSR) für den Aufbau der
Infrastruktur für alternative Kraftstoffe“ von November 2016 beschlossenen
100 Wasserstofftankstellen für die Versorgung von
Brennstoffzellenfahrzeugen bis zum Jahr 2020 sind für Bayern (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)
vorgesehen?
Der Nationale Strategierahmen (NSR) beinhaltet Ziele für den entsprechend der
EU-Richtlinie 2014/94 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative
Kraftstoffe angemessenen Aufbau von Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe auf
Bundesebene. Der NSR definiert dabei keine lokale Verteilung der
Infrastrukturen.
14. Wie weit sind die Förderprogramme für den Güterverkehr gediehen?
Die Frage kann nicht beantwortet werden, da nicht deutlich wird, auf welche
Förderprogramme die Frage abzielt.
15. Wie viele Neuzulassungen von LNG/CNG-Lkw gab es seit dem Jahr 2013
nach Kenntnis der Bundesregierung in Bayern?
Bis Dezember 2018 wurden die beiden Kraftstoffschlüssel zu CNG und LNG
unter „Sonstige“ in die Systematik der Kraftstoffarten (SV 1) gemeinsam
aufgeführt. Für die Kraftstoffart Erdgas wurden von 2013 bis Juli 2019 655 Fahrzeuge
neu zugelassen. Seit Januar 2019 wird die Kraftstoffart LNG separat erfasst. Es
wurden bis Juli 2019 zwei LNG-Lkw als Dieselhybridfahrzeuge in Bayern neu
zugelassen.
16. Wie viele Förderanträge sind gemäß der Richtlinie über die Förderung von
energieeffizienten und/oder CO2-armen schweren Nutzfahrzeugen in
Unternehmen des Güterkraftverkehrs seit Inkrafttreten der Förderrichtlinie in
Bayern in welchem Volumen bewilligt worden?
Seit dem Inkrafttreten am 9. Juni 2018 wurden nach der „Richtlinie über die
Förderung von energieeffizienten und/oder CO2-armen schweren Nutzfahrzeugen“
Anträge über 1 390 Fahrzeuge mit einem Volumen von 16,4 Mio. Euro bewilligt
(Stand: 31. Juli 2019). Diese Fahrzeuge teilen sich auf die Antriebsoptionen
Erdgas (CNG: 339, LNG: 994) sowie 57 Elektrofahrzeuge auf. Eine regionale
Auswertung nach einzelnen Ländern liegt der Bundesregierung nicht vor.
17. Sind Förderanträge gemäß der Richtlinie über Zuwendungen für die Aus-
und Umrüstung von Schiffen zur Nutzung von LNG als Schiffskraftstoff in
der Binnenschifffahrt in Bayern bewilligt worden?
Wenn ja, wie viele, und in welcher Höhe?
Nein.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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