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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Sicherheitsaspekte auf anbaufreien Außerortsstraßen - Unfälle und Unfallkosten

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

21.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1215505.08.2019

Sicherheitsaspekte auf anbaufreien Außerortsstraßen - Unfälle und Unfallkosten

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12155 19. Wahlperiode 05.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, Matthias Büttner, Leif-Erik Holm, Frank Magnitz, Andreas Mrosek, Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD Sicherheitsaspekte auf anbaufreien Außerortsstraßen – Unfälle und Unfallkosten Als Landstraßen werden alle anbaufreien Außerortsstraßen bezeichnet. Je nach Baulastträgerschaft sind dies Bundesstraßen, Landesstraßen, Staatsstraßen, Kreisstraßen oder auch Gemeindestraßen. Die meisten der tödlichen Verkehrsunfälle auf Deutschlands Straßen geschehen auf Landstraßen. Besonders häufig führen hier Baumunfälle, Motorradunfälle und Überholunfälle zu schwersten Unfallfolgen (https://udv.de/de/strasse/landstrasse). Landstraßen weisen über 60 Prozent der Getöteten bei Straßenverkehrsunfällen in Deutschland auf. Überholunfälle gehören hierbei mit zu den folgenschwersten Unfällen auf deutschen Außerortsstraßen. Landstraßen, welche in der Baulast der Bundesländer liegen, weisen besonders oft einen sehr schlechten Zustand auf. In Nordrhein-Westfalen sind beispielsweise 50 Prozent der Landstraßen, ohne Bundes- und Kreisstraßen, in den beiden schlechtesten Bewertungsstufen (www. strassen.nrw.de/files/oe/zeb/zustandsbericht_land_nrw_ver_1_0_0.pdf). Die Fragesteller vertreten die Auffassung, dass die Bankette an Landstraßen, und hier besonders die der in der Baulast der Länder und Kreise befindlichen Landstraßen, in einem schlechten Zustand sind. Gerade für Fahranfänger ist das Abkommen von der Fahrbahn dann sehr gefährlich (siehe www.adac.de/infotestrat/ adac-im-einsatz/motorwelt/strassenbankett.aspx sowie exemplarisch www.die- glocke.de/lokalnachrichten/kreisguetersloh/rheda-wiedenbrueck/Maedchen-16-bei- Verkehrsunfall-getoetet-763ecd19-3141-4c88-bc95-e222caf46de7-ds). Laut eigener Webseite ist die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt, www.bast. de/BASt_2017/DE/BASt/BASt_node.html) „die praxisorientierte, technisch- wissenschaftliche Forschungseinrichtung des Bundes auf dem Gebiet des Straßenwesens. Sie widmet sich den vielfältigen Aufgaben, die aus den Beziehungen zwischen Straße, Mensch und Umwelt resultieren. Ihr Auftrag ist es, die Sicherheit, Umweltverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Straßen zu verbessern.“ Und weiter: „Dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gibt die BASt in fachlichen und verkehrspolitischen Fragen wissenschaftlich gestützte Entscheidungshilfen. Die Aufgaben reichen von Planung, Koordinierung und Durchführung mehrjähriger Forschungsprojekte bis zur kurzfristigen Beantwortung von Fragen zur Unterstützung der aktuellen Arbeit des BMVI. Sie arbeitet führend im Netzwerk der nationalen und europäischen Spitzenforschungsinstitute auf dem Gebiet des Straßenwesens und wirkt weltweit maßgeblich bei der Ausarbeitung von Vorschriften und Normen mit.“ Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viel Kilometer Straßen gab es 1990 und gibt es aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland, aufgeschlüsselt in a) Bundesautobahnen, b) Bundesstraßen, c) Staats- bzw. Landstraßen, d) Kreisstraßen und e) Gemeindestraßen (bitte in einer Tabelle beantworten)? 2. Wie viele Unfälle, Schwerverletzte und Getötete kommen nach Kenntnis der Bundesregierung pro Jahr auf je 1 000 Straßenkilometer und je 1 000 000 gefahrene Kfz-Kilometer auf die in Frage 1 genannten Straßen (bitte in einer Tabelle beantworten)? 3. Welche Regelquerschnitte werden auf vier- und sechsstreifigen Autobahnen überwiegend angewandt, und welche Regelquerschnitte sind die aktuelle Empfehlung bei Aus- oder Neubau von Autobahnen? 4. Wie viele Unfälle, Schwerverletzte und Getötete kommen nach Kenntnis der Bundesregierung pro Jahr auf je 1 000 Straßenkilometer und je 1 000 000 Kfz-Kilometer durchschnittlich auf den vier- und sechsstreifigen Autobahnen je überwiegend angewandten Regelquerschnitten vor? 5. Welche Regelquerschnitte werden auf zwei-, drei- (2+1-Lösung) und vierstreifigen anbaufreien Landstraßen (Bundes-, Land- und Kreisstraßen) nach Kenntnis der Bundesregierung überwiegend angewandt, und welche Regelquerschnitte sind nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Empfehlung bei Aus- oder Neubau? 6. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die mittleren Unfallkostenraten auf Landstraßen (Bundes-, Land- und Kreisstraßen) für freie Streckenabschnitte in Abhängigkeit von der Fahrbahnbreite in Euro je 1 000 000 Kfz-Kilometer, für folgende Fahrbahnbreiten in Metern: a) 5,0 m, b) 5,5 m, c) 6,0 m, d) 6,5 m, e) 7,0 m, f) 7,5 m, g) 8,0 m (Regelquerschnitt 11), h) 8,5 m (Regelquerschnitt 11,5), i) 12,5 m (Regelquerschnitt 15,5, 2+1-Lösung) und j) 18,0 m (Regelquerschnitt 21, vierspurig)? 7. Wie viele Unfälle, Schwerverletzte und Getötete kommen nach Kenntnis der Bundesregierung pro Jahr auf je 1 000 Straßenkilometer und je 1 000 000 Kfz-Kilometer durchschnittlich auf den in Frage 6 genannten Fahrbahnbreiten auf Landstraßen vor? 8. Wie viele Unfälle, Schwerverletzte und Getötete kommen nach Kenntnis der Bundesregierung pro Jahr in Kreuzungsbereichen auf anbaufreien Landstraßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) vor (bitte nach Gestaltung einer Kreuzung ohne Lichtzeichenanlage, mit Lichtzeichenanlage oder mit Kreisverkehr differenzieren)? 9. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die mittleren Unfallkostenraten zu den Kreuzungsbereichen zu Frage 8? 10. Wie unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Unfallanzahlen, -ursachen und -folgen auf anbaufreien Landstraßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) bei der Ausstattung mit bzw. ohne Radweg? 11. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Untersuchungen oder Statistiken, welche die Gefahren bzw. Unfallursachen und Unfallfolgen durch Abkommen von der Fahrbahn in Verbindung mit mangelhaften Banketten darlegen, wenn ja, welche sind dies, und welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln leitet die Bundesregierung daraus ab? 12. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Bundesregierung, die Länder dazu zu veranlassen, die Landstraßen in einem besseren Zustand zu halten? 13. Welcher Investitionsaufwand je Kilometer wäre nach Kenntnis der Bundesregierung überschlägig nötig, um eine grundhafte Sanierung durchschnittlicher Land- oder Kreisstraßen zu finanzieren? Berlin, den 19. Juni 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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