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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Sicherheitsaspekte auf anbaufreien Außerortsstraßen - Unfälle und Unfallkosten
(insgesamt 13 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
21.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1215505.08.2019
Sicherheitsaspekte auf anbaufreien Außerortsstraßen - Unfälle und Unfallkosten
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12155
19. Wahlperiode 05.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, Matthias Büttner, Leif-Erik Holm,
Frank Magnitz, Andreas Mrosek, Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD
Sicherheitsaspekte auf anbaufreien Außerortsstraßen – Unfälle und Unfallkosten
Als Landstraßen werden alle anbaufreien Außerortsstraßen bezeichnet. Je nach
Baulastträgerschaft sind dies Bundesstraßen, Landesstraßen, Staatsstraßen,
Kreisstraßen oder auch Gemeindestraßen. Die meisten der tödlichen
Verkehrsunfälle auf Deutschlands Straßen geschehen auf Landstraßen. Besonders häufig
führen hier Baumunfälle, Motorradunfälle und Überholunfälle zu schwersten
Unfallfolgen (https://udv.de/de/strasse/landstrasse).
Landstraßen weisen über 60 Prozent der Getöteten bei Straßenverkehrsunfällen
in Deutschland auf. Überholunfälle gehören hierbei mit zu den folgenschwersten
Unfällen auf deutschen Außerortsstraßen. Landstraßen, welche in der Baulast der
Bundesländer liegen, weisen besonders oft einen sehr schlechten Zustand auf. In
Nordrhein-Westfalen sind beispielsweise 50 Prozent der Landstraßen, ohne
Bundes- und Kreisstraßen, in den beiden schlechtesten Bewertungsstufen (www.
strassen.nrw.de/files/oe/zeb/zustandsbericht_land_nrw_ver_1_0_0.pdf).
Die Fragesteller vertreten die Auffassung, dass die Bankette an Landstraßen, und
hier besonders die der in der Baulast der Länder und Kreise befindlichen
Landstraßen, in einem schlechten Zustand sind. Gerade für Fahranfänger ist das
Abkommen von der Fahrbahn dann sehr gefährlich (siehe www.adac.de/infotestrat/
adac-im-einsatz/motorwelt/strassenbankett.aspx sowie exemplarisch www.die-
glocke.de/lokalnachrichten/kreisguetersloh/rheda-wiedenbrueck/Maedchen-16-bei-
Verkehrsunfall-getoetet-763ecd19-3141-4c88-bc95-e222caf46de7-ds).
Laut eigener Webseite ist die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt, www.bast.
de/BASt_2017/DE/BASt/BASt_node.html) „die praxisorientierte, technisch-
wissenschaftliche Forschungseinrichtung des Bundes auf dem Gebiet des
Straßenwesens. Sie widmet sich den vielfältigen Aufgaben, die aus den Beziehungen
zwischen Straße, Mensch und Umwelt resultieren. Ihr Auftrag ist es, die
Sicherheit, Umweltverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der
Straßen zu verbessern.“ Und weiter: „Dem Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI) gibt die BASt in fachlichen und verkehrspolitischen
Fragen wissenschaftlich gestützte Entscheidungshilfen. Die Aufgaben reichen
von Planung, Koordinierung und Durchführung mehrjähriger Forschungsprojekte
bis zur kurzfristigen Beantwortung von Fragen zur Unterstützung der aktuellen
Arbeit des BMVI. Sie arbeitet führend im Netzwerk der nationalen und
europäischen Spitzenforschungsinstitute auf dem Gebiet des Straßenwesens und wirkt
weltweit maßgeblich bei der Ausarbeitung von Vorschriften und Normen mit.“
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viel Kilometer Straßen gab es 1990 und gibt es aktuell nach Kenntnis
der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland, aufgeschlüsselt in
a) Bundesautobahnen,
b) Bundesstraßen,
c) Staats- bzw. Landstraßen,
d) Kreisstraßen und
e) Gemeindestraßen
(bitte in einer Tabelle beantworten)?
2. Wie viele Unfälle, Schwerverletzte und Getötete kommen nach Kenntnis der
Bundesregierung pro Jahr auf je 1 000 Straßenkilometer und je 1 000 000
gefahrene Kfz-Kilometer auf die in Frage 1 genannten Straßen (bitte in einer
Tabelle beantworten)?
3. Welche Regelquerschnitte werden auf vier- und sechsstreifigen Autobahnen
überwiegend angewandt, und welche Regelquerschnitte sind die aktuelle
Empfehlung bei Aus- oder Neubau von Autobahnen?
4. Wie viele Unfälle, Schwerverletzte und Getötete kommen nach
Kenntnis der Bundesregierung pro Jahr auf je 1 000 Straßenkilometer und je
1 000 000 Kfz-Kilometer durchschnittlich auf den vier- und sechsstreifigen
Autobahnen je überwiegend angewandten Regelquerschnitten vor?
5. Welche Regelquerschnitte werden auf zwei-, drei- (2+1-Lösung) und
vierstreifigen anbaufreien Landstraßen (Bundes-, Land- und Kreisstraßen) nach
Kenntnis der Bundesregierung überwiegend angewandt, und welche
Regelquerschnitte sind nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle
Empfehlung bei Aus- oder Neubau?
6. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die mittleren
Unfallkostenraten auf Landstraßen (Bundes-, Land- und Kreisstraßen) für freie
Streckenabschnitte in Abhängigkeit von der Fahrbahnbreite in Euro je
1 000 000 Kfz-Kilometer, für folgende Fahrbahnbreiten in Metern:
a) 5,0 m,
b) 5,5 m,
c) 6,0 m,
d) 6,5 m,
e) 7,0 m,
f) 7,5 m,
g) 8,0 m (Regelquerschnitt 11),
h) 8,5 m (Regelquerschnitt 11,5),
i) 12,5 m (Regelquerschnitt 15,5, 2+1-Lösung) und
j) 18,0 m (Regelquerschnitt 21, vierspurig)?
7. Wie viele Unfälle, Schwerverletzte und Getötete kommen nach
Kenntnis der Bundesregierung pro Jahr auf je 1 000 Straßenkilometer und je
1 000 000 Kfz-Kilometer durchschnittlich auf den in Frage 6 genannten
Fahrbahnbreiten auf Landstraßen vor?
8. Wie viele Unfälle, Schwerverletzte und Getötete kommen nach Kenntnis der
Bundesregierung pro Jahr in Kreuzungsbereichen auf anbaufreien
Landstraßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) vor (bitte nach Gestaltung einer
Kreuzung ohne Lichtzeichenanlage, mit Lichtzeichenanlage oder mit
Kreisverkehr differenzieren)?
9. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die mittleren
Unfallkostenraten zu den Kreuzungsbereichen zu Frage 8?
10. Wie unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Unfallanzahlen, -ursachen und -folgen auf anbaufreien Landstraßen (Bundes-, Landes-
und Kreisstraßen) bei der Ausstattung mit bzw. ohne Radweg?
11. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Untersuchungen oder
Statistiken, welche die Gefahren bzw. Unfallursachen und Unfallfolgen durch
Abkommen von der Fahrbahn in Verbindung mit mangelhaften Banketten
darlegen, wenn ja, welche sind dies, und welche Schlussfolgerungen für ihr
eigenes Handeln leitet die Bundesregierung daraus ab?
12. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Bundesregierung, die Länder dazu
zu veranlassen, die Landstraßen in einem besseren Zustand zu halten?
13. Welcher Investitionsaufwand je Kilometer wäre nach Kenntnis der
Bundesregierung überschlägig nötig, um eine grundhafte Sanierung
durchschnittlicher Land- oder Kreisstraßen zu finanzieren?
Berlin, den 19. Juni 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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