[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 19. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12546
19. Wahlperiode 21.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, Matthias Büttner,
Leif-Erik Holm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/12155 –
Sicherheitsaspekte auf anbaufreien Außerortsstraßen – Unfälle und Unfallkosten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Als Landstraßen werden alle anbaufreien Außerortsstraßen bezeichnet. Je nach
Baulastträgerschaft sind dies Bundesstraßen, Landesstraßen, Staatsstraßen,
Kreisstraßen oder auch Gemeindestraßen. Die meisten der tödlichen
Verkehrsunfälle auf Deutschlands Straßen geschehen auf Landstraßen. Besonders
häufig führen hier Baumunfälle, Motorradunfälle und Überholunfälle zu
schwersten Unfallfolgen (
https://udv.de/de/strasse/landstrasse).
Landstraßen weisen über 60 Prozent der Getöteten bei Straßenverkehrsunfällen
in Deutschland auf. Überholunfälle gehören hierbei mit zu den
folgenschwersten Unfällen auf deutschen Außerortsstraßen. Landstraßen, welche in der
Baulast der Bundesländer liegen, weisen besonders oft einen sehr schlechten
Zustand auf. In Nordrhein-Westfalen sind beispielsweise 50 Prozent der
Landstraßen, ohne Bundes- und Kreisstraßen, in den beiden schlechtesten
Bewertungsstufen (
www.strassen.nrw.de/files/oe/zeb/zustandsbericht_land_nrw_ver_1_0_0.pdf).
Die Fragesteller vertreten die Auffassung, dass die Bankette an Landstraßen,
und hier besonders die der in der Baulast der Länder und Kreise befindlichen
Landstraßen, in einem schlechten Zustand sind. Gerade für Fahranfänger ist das
Abkommen von der Fahrbahn dann sehr gefährlich (siehe
www.adac.de/info
testrat/adac-im-einsatz/motorwelt/strassenbankett.aspx sowie exemplarisch www.
die-glocke.de/lokalnachrichten/kreisguetersloh/rheda-wiedenbrueck/Maedchen-
16-bei-Verkehrsunfall-getoetet-763ecd19-3141-4c88-bc95-e222caf46de7-ds).
Laut eigener Webseite ist die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt,
www.bast.
de/BASt_2017/DE/BASt/BASt_node.html) „die praxisorientierte,
technischwissenschaftliche Forschungseinrichtung des Bundes auf dem Gebiet des
Straßenwesens. Sie widmet sich den vielfältigen Aufgaben, die aus den
Beziehungen zwischen Straße, Mensch und Umwelt resultieren. Ihr Auftrag ist es, die
Sicherheit, Umweltverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit
der Straßen zu verbessern.“ Und weiter: „Dem Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur (BMVI) gibt die BASt in fachlichen und
verkehrspolitischen Fragen wissenschaftlich gestützte Entscheidungshilfen. Die Aufgaben
reichen von Planung, Koordinierung und Durchführung mehrjähriger
Forschungsprojekte bis zur kurzfristigen Beantwortung von Fragen zur
Unterstützung der aktuellen Arbeit des BMVI. Sie arbeitet führend im Netzwerk der
nationalen und europäischen Spitzenforschungsinstitute auf dem Gebiet des
Straßenwesens und wirkt weltweit maßgeblich bei der Ausarbeitung von
Vorschriften und Normen mit.“
1. Wie viel Kilometer Straßen gab es 1990 und gibt es aktuell nach Kenntnis
der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland, aufgeschlüsselt in
a) Bundesautobahnen,
b) Bundesstraßen,
c) Staats- bzw. Landstraßen,
d) Kreisstraßen und
e) Gemeindestraßen
(bitte in einer Tabelle beantworten)?
Länge der Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundesgebiet)
Jahr Bundesautobahnen Bundesstraßen Landesstraßen Kreisstraßen
19901) 8.822 31.063 63.299 70.677
1993 11.013 42.169 85.242 88.381
2019 13.141 37.879 86.946 91.860
1) nur alte Länder
Quelle: Statistisches Bundesamt
2. Wie viele Unfälle, Schwerverletzte und Getötete kommen nach Kenntnis der
Bundesregierung pro Jahr auf je 1 000 Straßenkilometer und je 1 000 000
gefahrene Kfz-Kilometer auf die in Frage 1 genannten Straßen (bitte in einer
Tabelle beantworten)?
Die neben der Unfallstatistik zur Beantwortung der Frage notwendigen
Eingangsdaten zur Netzlänge (1 000 Straßen-km) und zur Fahrleistung (1 000 000
gefahrene Kfz-km) liegen nach allen Straßenklassen außerhalb von Ortschaften
differenziert nur für das Jahr 2014 vollständig vor. Deshalb werden neben dem
aktuellsten Jahr der amtlichen Unfallstatistik auch Kenngrößen für das Jahr 2014
dargestellt.
Quelle: BASt. Es wurden die Netzlängen aus der Fahrleistungserhebung der BASt für das Jahr 2014
zugrunde gelegt.
Quelle: BASt. Für Landes-, Kreis- und sonstige Straßen liegen keine Daten für 2018 vor.
3. Welche Regelquerschnitte werden auf vier- und sechsstreifigen Autobahnen
überwiegend angewandt, und welche Regelquerschnitte sind die aktuelle
Empfehlung bei Aus- oder Neubau von Autobahnen?
Die „Richtlinien für die Anlage von Autobahnen“ legen für vier- und
sechsstreifige Autobahnen der Entwurfsklasse 1 die Regelquerschnitte RQ 31 und RQ 36
fest. Ältere Autobahnen, die auf Basis der Vorgänger-Regelwerke geplant und
gebaut wurden (z. B. RAS-Q, Ausgabe 1996 oder 1982), können die damals
maßgebenden Regelquerschnitte (z. B. RQ 29,5 und RQ 35,5) mit den zugehörigen
Abmessungen aufweisen.
4. Wie viele Unfälle, Schwerverletzte und Getötete kommen nach
Kenntnis der Bundesregierung pro Jahr auf je 1 000 Straßenkilometer und je
1 000 000 Kfz-Kilometer durchschnittlich auf den vier- und sechsstreifigen
Autobahnen je überwiegend angewandten Regelquerschnitten vor?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor, da nach
Fahrstreifenanzahl und Regelquerschnitt differenzierte Durchschnittswerte nicht
erhoben werden.
5. Welche Regelquerschnitte werden auf zwei-, drei- (2+1-Lösung) und
vierstreifigen anbaufreien Landstraßen (Bundes-, Land- und Kreisstraßen) nach
Kenntnis der Bundesregierung überwiegend angewandt, und welche
Regelquerschnitte sind nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle
Empfehlung bei Aus- oder Neubau?
Grundlage für Planung und Bau von Landstraßen bilden die „Richtlinien für die
Anlage von Landstraßen“, in denen in Abhängigkeit von der Entwurfsklasse für
zweistreifige Landstraßen der Regelquerschnitt RQ 11 und der RQ 11,5+ (mit
abschnittsweise zusätzlichem Über-holfahrstreifen), für dreistreifige Landstraßen
der RQ 15,5 (mit regelmäßig wechselweise angeordneten Überholfahrstreifen)
und der RQ 21 für kurze vierstreifige Abschnitte mit hohem Verkehrsaufkommen
festgelegt sind. Ältere Landstraßen, die auf Basis der Vorgänger-Regelwerke
geplant und gebaut wurden, können die damals maßgebenden Regelquerschnitte
(z. B. RQ 10,5 und RQ 15,5) mit den zugehörigen Abmessungen aufweisen.
6. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die mittleren
Unfallkostenraten auf Landstraßen (Bundes-, Land- und Kreisstraßen) für freie
Streckenabschnitte in Abhängigkeit von der Fahrbahnbreite in Euro je
1 000 000 Kfz-Kilometer, für folgende Fahrbahnbreiten in Metern:
a) 5,0 m,
b) 5,5 m,
c) 6,0 m,
d) 6,5 m,
e) 7,0 m,
f) 7,5 m,
g) 8,0 m (Regelquerschnitt 11),
h) 8,5 m (Regelquerschnitt 11,5),
i) 12,5 m (Regelquerschnitt 15,5, 2+1-Lösung) und
j) 18,0 m (Regelquerschnitt 21, vierspurig)?
7. Wie viele Unfälle, Schwerverletzte und Getötete kommen nach
Kenntnis der Bundesregierung pro Jahr auf je 1 000 Straßenkilometer und je
1 000 000 Kfz-Kilometer durchschnittlich auf den in Frage 6 genannten
Fahrbahnbreiten auf Landstraßen vor?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die bundesweite Ermittlung durchschnittlicher Unfalldichten, Unfallraten und
Unfallkostenraten auf Landstraßen differenziert nach Fahrbahnbreiten ist
aufgrund nicht erhobener Netzdaten und Verortungsinformationen nicht möglich.
Die Thematik wurde für die Buchstaben a) bis i) der Frage 6 im
Forschungsprojekt „Quantifizierung der Sicherheitswirkungen verschiedener Bau-, Gestaltungs-
und Betriebsformen auf Landstraßen“ untersucht (Berichte der BASt, Heft V 201,
vgl.:
https://bast.opus.hbz-nrw.de/files/275/V201.pdf). Demnach ergeben sich für
zwei- und dreistreifige Querschnitte folgende Unfallkostenraten.
Für den vierstreifigen Querschnitt RQ 21 erfolgte eine Untersuchung im Rahmen
des Projekts „Schmale zweibahnig vier-streifige Landstraßen (RQ 21)“ (Berichte
der BASt, Heft V 210, vgl.:
https://bast.opus.hbz-nrw.de/files/359/V210.pdf).
Die ermittelten Unfallkostenraten unterschieden sich je nach zulässiger
Höchstgeschwindigkeit:
8. Wie viele Unfälle, Schwerverletzte und Getötete kommen nach Kenntnis der
Bundesregierung pro Jahr in Kreuzungsbereichen auf anbaufreien
Landstraßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) vor (bitte nach Gestaltung einer
Kreuzung ohne Lichtzeichenanlage, mit Lichtzeichenanlage oder mit
Kreisverkehr differenzieren)?
9. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die mittleren
Unfallkostenraten zu den Kreuzungsbereichen zu Frage 8?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor, da die
bundesweite Ermittlung durchschnittlicher Unfallkostenraten in Abhängigkeit von
der Gestaltung des Knotenpunktbereiches (ohne Lichtzeichenanlage, mit
Lichtzeichenanlage oder mit Kreisverkehr) aufgrund nicht erhobener Netzdaten und
Verortungsinformationen nicht möglich ist.
10. Wie unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Unfallanzahlen, -ursachen und -folgen auf anbaufreien Landstraßen (Bundes-,
Landes- und Kreisstraßen) bei der Ausstattung mit bzw. ohne Radweg?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor, da die
entsprechenden Daten nicht erhoben werden.
11. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Untersuchungen oder
Statistiken, welche die Gefahren bzw. Unfallursachen und Unfallfolgen durch
Abkommen von der Fahrbahn in Verbindung mit mangelhaften Banketten
darlegen, wenn ja, welche sind dies, und welche Schlussfolgerungen für ihr
eigenes Handeln leitet die Bundesregierung daraus ab?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor, da die
entsprechenden Daten nicht erhoben werden.
12. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Bundesregierung, die Länder dazu
zu veranlassen, die Landstraßen in einem besseren Zustand zu halten?
Für die in der Baulast der Länder liegenden Landstraßen liegt die Zuständigkeit
ausschließlich im Bereich der Länder.
13. Welcher Investitionsaufwand je Kilometer wäre nach Kenntnis der
Bundesregierung überschlägig nötig, um eine grundhafte Sanierung
durchschnittlicher Land- oder Kreisstraßen zu finanzieren?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Informationen über den
Investitionsaufwand je Kilometer für eine grundhafte Sanierung von Straßen in der Baulast
der Länder vor.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
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