[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Markus Frohnmaier und
der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/12158 –
Projekte mit Gender-Bezug in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In seinem Strategiepapier zur Geschlechtergleichberechtigung schreibt das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ): „Das VN-Übereinkommen zur Beseitigung jeglicher Form der
Diskriminierung der Frau (CEDAW) ist die internationale Rechtsgrundlage, um das
Ziel der Gleichberechtigung der Geschlechter und die Achtung, den Schutz
und die Stärkung der universell gültigen Frauenrechte einzufordern und zu
erreichen. Das BMZ hat sich diesem menschenrechtsbasierten Ansatz
verpflichtet. Daraus abgeleitet sind Frauenrechte und die gleichen Chancen,
Verantwortlichkeiten und Einflussmöglichkeiten der Geschlechter für das BMZ ein
eigenständiges Ziel und handlungsleitendes Prinzip“ (Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Gleichberechtigung der
Geschlechter in der deutschen Entwicklungspolitik,
www.bmz.de/de/media
t h e k / p u b l i k a t i o n e n / r e i h e n / % 2 0 s t r a t e g i e p a p i e r e / S t r a t e g i e p a
pier341_02_2014.pdf, S. 3).
Weiter heißt es: „Ein transformativer Genderansatz bedeutet die kritische
Auseinandersetzung mit den gängigen Männlichkeitsbildern (masculinity), ihre
Hinterfragung in Projekten der Entwicklungszusammenarbeit, die zur
Demokratisierung von Geschlechterverhältnissen beitragen wollen, sowie den
Einbezug von Männern als change agents und die Berücksichtigung von
Mehrfach-Diskriminierung (siehe Seite 7). Die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit wird diesen erweiterten Ansatz vertiefen und fortsetzen“ (ebd.,
S. 6).
Das BMZ führt aus, dass Geschlechterrollen gesellschaftlich erlernt sowie
kulturell geprägt seien. „Anders als frühere Frauenförderansätze, deren
Hauptzielgruppe arme Frauen in Niedrigeinkommensländern waren, rückt der
Gender-Ansatz der Entwicklungspolitik das Geschlechterverhältnis in den
Mittelpunkt. Von der Ungleichheit zwischen Frauen und Männer ausgehend,
ist das hierarchische Verhältnis zwischen ihnen als Teil gesellschaftlicher
Machtstrukturen zu sehen. Dabei wird zwischen dem biologischen Geschlecht
(engl.: sex) und dem sozialen Geschlecht (gender) unterschieden. Die
Geschlechterrollen sind also gesellschaftlich erlernbar und erlernt sowie kulturell
geprägt“ (ebd., S. 7).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12986
19. Wahlperiode 04.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 3. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Zu seinem „dreigleisigen Ansatz“ schreibt das Bundesministerium: „Die
beiden Strategien Gender Mainstreaming und Empowerment wurden seit dem
Jahr 2000 sowohl in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit als auch in
zahlreichen weiteren Mitgliedstaatendes OECD DAC und der EU als dualer
Ansatz (dual track) verfolgt. [...] Der Auftrag, Gleichberechtigungsthemen im
Politikdialog sowie in der Politikberatung zu verankern, wird damit den
beiden Elementen Gender Mainstreaming und Empowerment gleichwertig
hinzugefügt“ (ebd., S. 8).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Es gehört zum Wesen der Entwicklungszusammenarbeit, interkulturell sensibel
zu arbeiten und damit andere gesellschaftliche Vorstellungen und Traditionen
zu achten. Eine Grenze hierzu stellen jedoch Menschenrechtsverletzungen dar.
Die Bundesregierung hat zur Achtung von Menschenrechen auch das
Übereinkommen der Vereinten Nationen (UN) zur Beseitigung jeglicher Form der
Diskriminierung der Frau (CEDAW) ratifiziert. Unter Bezugnahme auf dieses
Übereinkommen unterstützt die Bundesregierung Regierungen und
Zivilgesellschaft der Partnerländer bei der Umsetzung von Menschenrechtsstandards.
Beispielsweise ist es nicht hinnehmbar, wenn Mädchen der Schulbesuch verwehrt
wird, Mädchen zwangsverheiratet werden, Mädchen und Frauen an ihren
Genitalien verstümmelt werden, Gewalt gegen Frauen weder gesellschaftlich
geächtet noch juristisch verfolgt wird, Frauen rechtlich benachteiligt werden,
indem sie z. B. nicht erben dürfen und keine Landrechte besitzen, und Mädchen
und Frauen eine gleichberechtigte gesellschaftliche, politische und
wirtschaftliche Teilhabe verwehrt wird.
Geschlechtsspezifische Diskriminierungen stellen jenseits von
Menschenrechtsverletzungen auch schwerwiegende Entwicklungshemmnisse dar. Die
Gleichberechtigung der Geschlechter ist daher ein eigenständiges Ziel sowie
ein zieleübergreifendes Prinzip der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung,
zu deren Umsetzung sich die Bundesregierung bekannt hat. Zudem zielt Nr. 5
der Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDG)
auf die Beseitigung aller Formen der Diskriminierung gegenüber Frauen und
Mädchen bis 2030. Viele wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass die
gezielte Förderung von Frauen insgesamt zu höheren Erfolgen in der
wirtschaftlichen Zusammenarbeit führt. So hat zum Beispiel eine Studie des
Beratungsunternehmens McKinsey ergeben, dass das weltweite
Bruttoinlandsprodukt bis 2025 um bis zu 28 Billionen USD steigen könnte, wenn Frauen
gleichberechtigt erwerbstätig wären (McKinsey, 2015: The Power of Parity,
www.mckinsey.com/featured-insights/employment-and-growth/how-advan
cing-womens-equality-can-add-12-trillion-to-global-growth). Es ist daher auch
ökonomisch effizient und effektiv, in gezielte Frauenförderung im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit zu investieren.
Mit der gezielten Förderung von Frauen und Mädchen und ihren Rechten
nimmt die Bundesregierung somit ihren politischen Gestaltungsauftrag des
Grundgesetzes nach Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes wahr.
1. Welche Maßnahmen und Projekte im Rahmen der staatlichen und
nichtstaatlichen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit fördern Bund und
Länder aktuell mit Fokus auf und Bezug zu
Geschlechtergleichberechtigung, Geschlechtergleichstellung bzw. „Gender Mainstreaming“,
„Empowerment“, Frauenförderung, Frauenrechte, LSBTI und
„Gendersensibilität“ insgesamt (bitte nach Projektlaufzeit, Jahr der Bewilligung bzw.
Beauftragung, Auftraggeber, DAC-Sektorschlüssel, GG-Kennung und
Zielland aufschlüsseln)?
a) Auf welche Höhe belaufen sich jeweils das Gesamtvolumen, das
jährliche Volumen, etwaige Aufstockungen und der Finanzierungsanteil
jeweils welcher Geldgeber?
b) Welche Organisationen sind Förderungsempfänger für diese
Maßnahmen und Projekte jeweils?
c) Welche Organisationen sind jeweils die Partner der
Durchführungsvereinbarung?
d) Welche Ziele sollen durch die Maßnahmen und Projekte jeweils
erreicht werden?
Die Fragen 1 bis 1d werden gemeinsam beantwortet.
Die Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten von Frauen
und Männern bei Vorhaben und Strategien (sog. Gender Mainstreaming) ist
handlungsleitendes Prinzip der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ).
In den Anlagen 1 und 2* sind alle laufenden Projekte und Maßnahmen
dargelegt, die einen gezielten Fokus auf die Förderung von Frauen und die
Gleichberechtigung der Geschlechter legen. Auftraggeber ist jeweils das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Die Bezeichnungen in den Kopfzeilen der Anlage 2 sind an die im
Zuwendungsbereich einschlägigen Begrifflichkeiten und Verfahren angepasst und
enthalten die Informationen, die im Rahmen der jeweiligen Datenerfassungs- und
Projektbearbeitungssysteme erfasst sind. Die Laufzeit für Projekte aus dem
Titel „private Träger“ geförderten Maßnahmen sowie die Projekte der Kirchen
und der Sozialstruktur wird nicht erfasst und beträgt i. d. R. das
Bewilligungsjahr plus bis zu 3 Jahre. Projektpartner sind lokale zivilgesellschaftliche und
kirchliche Partner des deutschen Zuwendungsempfängers. Die Projekttitel der
aus dem Titel „private Träger“ geförderten Maßnahmen sowie die Projekte der
Kirchen und der Sozialstruktur enthalten in der Regel konkrete Aussagen zu
den Zielsetzungen des Projekts. In den meisten Fällen sind die Zielsetzungen
bereits aus dem Namen ersichtlich.
Die Zielsetzungen der politischen Stiftungen (Kapitel 2302 Titel 687 04) sind
üblicherweise sehr breit gefächert und daher nicht in jedem Fall direkt aus der
Titelbezeichnung wie beispielsweise „Regionalprogramm Andenländer“
ersichtlich. Generell zielt die Arbeit aller politischen Stiftungen darauf ab,
längerfristige Vorhaben der Gesellschaftspolitik in den Partnerländern zu
unterstützten, die vor allem dem Aufbau und der Festigung demokratischer und
rechtsstaatlicher Strukturen, der Verwirklichung der Menschenrechte, der
Förderung einer eigenständigen, ökologisch nachhaltigen und sozial gerechten
(markt) wirtschaftlichen Entwicklung, der Intensivierung der regionalen und
internationalen Verständigung sowie der friedlichen Zusammenarbeit unter den
Rahmenbedingungen der Globalisierung dienen. Sie weisen unterschiedliche
Profile auf und spiegeln in ihrer Gesamtheit die pluralistische demokratische
Ausrichtung der Bundesrepublik Deutschland wider. Zur Erreichung ihrer Ziele
unterstützen die politischen Stiftungen geeignete nichtstaatliche und staatliche
* Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/12986 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Institutionen in den Partnerländern und wirken beim Aufbau und der Stärkung
entsprechender Institutionen und Strukturen mit. Die spezifischen Ziele der
jeweiligen nicht staatlichen Einzelvorhaben ergeben sich aus den
Projektanträgen, die in Form von Hybridakten im BMZ und im Falle der Vorhaben von
Kirchen in den Zentralstellen vorliegen, und für die vorgeschriebenen
verwaltungsmäßigen Verfahren ausreichend sind. Eine detaillierte elektronische
Zielerfassung und Auswertung ist daher nicht vorgesehen. Im Übrigen ergeben sich
die Zielsetzungen der jeweiligen Maßnahmen aus dem Projekttitel, dem
Förderbereichsschlüssel und den zugrundeliegenden Titelerläuterungen und
Förderrichtlinien der jeweiligen Fördertitel.
Die Förderung von entwicklungswichtigen Vorhaben der Kirchen im Ausland
erfolgt ausschließlich über die beiden kirchlichen Zentralstellen in
Zusammenarbeit mit den von diesen eingeschalteten Hilfswerken in Deutschland. Die
Vorhaben werden dann mit örtlichen Partnern der berufenen Hilfswerke umgesetzt.
Zur Frage nach der Förderung von Projekten und Maßnahmen mit LSBTI
(Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle)-Bezug durch die bilaterale
Zusammenarbeit wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 3 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6545
sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 5 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/10277 verwiesen.
Aktivitäten der Bundesländer erfolgen in eigener Zuständigkeit des jeweiligen
Bundeslandes. Die Bundesregierung nimmt aufgrund der vom Grundgesetz
festgelegten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern zu
Sachverhalten der Länder keine Stellung.
e) Welche dieser Projekte erreichten ihr Ziel nicht oder standen in Bezug
auf die eingesetzten Mittel nach Auffassung der Bundesregierung nicht
in einem angemessenen Verhältnis zum Erfolg?
Welche jeweiligen Maßnahmen und Projekte wurden nach Überprüfung
eingestellt?
Über die Zielerreichung von Projekten und Maßnahmen kann erst nach deren
Abschluss Auskunft gegeben werden.
f) Welcher der Gender-Strategien „Gender Mainstreaming“,
„Empowerment“ und Politikdialog sind die Maßnahmen und Projekte jeweils
zuzuordnen?
Die Maßnahmen in den beiliegenden Anlagen 1 und 2 lassen sich überwiegend
dem Empowerment-Ansatz zuordnen. Sie tragen direkt zur Überwindung von
geschlechtsspezifischer Diskriminierung und Benachteiligung und zur Stärkung
von Frauenrechten bei. Der Politikdialog wird im Rahmen von bi- und
multilateralen Regierungsverhandlungen umgesetzt.
2. Beabsichtigt die Bundesregierung, ihre entwicklungspolitische Tätigkeit in
Bezug zu den in Frage 1 genannten Themen zu intensivieren?
Wenn ja, in welchem Umfang?
Die Bundeshaushaltsgesetzgebung für die kommenden Jahre ist zum
derzeitigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.
3. Auf welche Art werden Männer als „change agents“ in
entwicklungspolitischen Projekten eingesetzt (bitte anhand von Projekten exemplarisch
beschreiben)?
Jungen und Männer profitieren von der Gleichberechtigung der Geschlechter.
Beispielsweise ist es für sie von Vorteil, wenn die wirtschaftliche
Verantwortung für die Familie nicht nur auf ihren Schultern lastet. Die
Gleichberechtigung der Geschlechter führt zudem häufig dazu, dass Jungen und Männer über
eine bessere mentale und physische Gesundheit verfügen und bessere
Beziehungen zu Ihren Kindern und Partnerinnen pflegen. (vgl. World Bank 2014:
Voice and Agency: Empowering women and Girls for Shared Prosperity,
f
http://hdl.handle.net/10986/19036).
Mit einer gezielten und aktiven Einbeziehung von Jungen und Männern in
Maßnahmen zur Stärkung der Rechte von Frauen und Mädchen werden diese
Maßnahmen erfolgreicher umgesetzt, beispielsweise in den Bereichen Gewalt
gegen Frauen und Mädchen, Familienplanung und Förderung von Frauen in
Führungspositionen.
Daher unterstützen der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung, Dr. Gerd Müller, und der Bundesaußenminister, Heiko Maas, seit
2015 die Kampagne #HeForShe der UN-Organisation UN Women. Mit ihrem
Engagement setzen die Minister gemeinsam mit anderen Männern weltweit ein
Zeichen, indem sie sich als Change Agents für die Gleichberechtigung der
Geschlechter einsetzen.
In Guinea wird im Rahmen eines Vorhabens zusammen mit religiösen Führern
muslimischen und christlichen Glaubens für das Ende schädlicher Praktiken
wie weiblicher Genitalverstümmlung (Female Genital Mutilation (FGM)) und
Kinderheirat geworben. Anhand gemeinsam entwickelter Materialien predigen
wichtige Imame des Landes gegen FGM und klären darüber auf, dass es sich
bei FGM nicht um eine religiös legitimierte Praxis, sondern um einen
gesundheitsschädlichen Brauch handelt.
In Burkina Faso sensibilisiert das Vorhaben „PRO ENFANT – Umsetzung von
Kinderrechten in Burkina Faso“ Familien zu geschlechtsspezifischer Gewalt an
Mädchen sowie weiblicher Genitalverstümmlung, Kinderheirat, Kinderarbeit
und Kinderhandel. Dazu hat das Vorhaben den Ansatz „Pères modèles“
(„Vorbildliche Väter“) entwickelt, der Männer mit Vorbildfunktion in lokalen
Gemeinschaften stärkt, sodass diese mit anderen Männern und Jungen in einen
Dialog über die Rechte von Frauen und Mädchen sowie die Gleichberechtigung
der Geschlechter treten. Parallel werden auch Mütter als „Mères modèles“
(„Vorbildliche Mütter“) angesprochen, um gleichberechtigte
Beziehungsmodelle zu fördern. Gemeinsam agieren Frauen und Männer als Change Agents in
ihren Gemeinschaften.
4. Auf welche konkrete wissenschaftliche Grundlage stützt sich die
Bundesregierung, wenn sie behauptet, dass Geschlechterrollen „gesellschaftlich
erlernbar und erlernt sowie kulturell geprägt“ (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller) seien?
a) Sind nach Auffassung der Bundesregierung Geschlechterrollen immer
gesellschaftlich erlernt und kulturell geprägt?
b) Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Geschlechterrollen, die
nicht gesellschaftlich erlernt und kulturell geprägt sind?
Wenn ja, um welche handelt es sich?
c) Bestreitet die Bundesregierung, dass biologische Faktoren jedenfalls
zum Teil eine Determinante bei der Auspr��gung von Geschlechterrollen
sind?
Die Fragen 4 bis 4c werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf den Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 17/6240 vom 16. Juni 2011 verwiesen.
d) Vertritt die Bundesregierung die Ansicht, dass biologisch
(teil-)determinierte Geschlechterrollen bekämpft oder überwunden
werden müssen?
e) Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass traditionelle
Geschlechterrollen politisch bekämpft werden sollten?
f) Warum möchte die Bundesregierung Männlichkeitsbilder durch
„Hinterfragung“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) zersetzen?
g) Beabsichtigt die Bundesregierung entsprechend zu Frage 2f auch
Weiblichkeitsbilder durch Hinterfragung zu zersetzen?
Wenn ja, warum?
Die Fragen 4d bis 4g werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung vertritt die Ansicht, dass stereotype und traditionelle
Rollenbilder überwunden werden müssen, welche die gleichen
Verwirklichungschancen von Personen unterschiedlichen Geschlechts einschränken. Dies gilt in
besonderem Maße, wenn diese Rollenbilder der Einhaltung internationaler
Menschenrechte, z. B. dem Recht auf körperliche Unversehrtheit oder dem
Nicht-Diskriminierungsprinzip, entgegenstehen. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
h) Sind Jungen und Männer Zielgruppen der Empowerment-Strategie der
Bundesregierung?
Wenn ja, inwiefern?
In der Entwicklungszusammenarbeit verfolgt die Bundesregierung einen
dreigleisigen Ansatz aus Gender Mainstreaming, Empowerment und dem
entwicklungspolitischen Politikdialog. Zielgruppen des dreigleisigen Ansatzes sind
Menschen aller Geschlechter. Für weitere Ausführungen und Beispiele zu
Maßnahmen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3 verwiesen.
i) Welche Maßnahmen im Rahmen ihrer Strategien Empowerment und
Gender Mainstreaming ergreift die Bundesregierung in Zielländern mit
matriarchalischen Gesellschaftsstrukturen?
Der Bundesregierung ist kein Partnerland mit überwiegend matriarchalen
Gesellschaftsstrukturen bekannt.
j) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es (aus Sicht der
Entwicklungspolitik) „gute“ und „schlechte“ Geschlechterrollen gibt?
Um welche handelt es sich jeweils?
Die Bundesregierung bewertet Geschlechterrollen nicht anhand einer binären
Logik moralischen Verhaltens.
In internationalen Vereinbarungen und politischen Erklärungen wird häufig von
„schädlichen traditionellen Praktiken“ gesprochen. Dazu zählen beispielsweise
weibliche Genitalverstümmelung und die Früh- und Zwangsverheiratung von
Mädchen und Jungen. Die Bundesregierung hat sich international verpflichtet,
die Beseitigung dieser Praktiken zu unterstützen.
k) Welche Bedeutung für die Entwicklung von Staaten hat es aus Sicht der
Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit, dort
verankerte Geschlechterrollen abzuschwächen oder zu eliminieren?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Drucksache 19/12986 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12986 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12986 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12986 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12986 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12986 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12986 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12986 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12986 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12986 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12986 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12986 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12986 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12986 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12986 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12986 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12986 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12986 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12986 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12986 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12986 – 48 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12986 – 50 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12986 – 52 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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