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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Bedeutung der Wanderschäferei für die Biodiversität in Deutschland
(insgesamt 26 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Datum
28.08.2019
Antwortdauer
21 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenUmwelt & Landwirtschaft
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1220307.08.2019
Bedeutung der Wanderschäferei für die Biodiversität in Deutschland
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12203
19. Wahlperiode 07.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Steffi Lemke, Harald Ebner, Lisa Badum,
Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer,
Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bedeutung der Wanderschäferei für die Biodiversität in Deutschland
Beweidete Wiesen und Felder, die ohne den Einsatz von Pestiziden genutzt
werden, die Pflege von seltenen Biotopen, naturnaher Hochwasserschutz durch
Beweidung von Deichen, Erosionsschutz durch Festtreten der Grasnarbe und
Offenhalten der Landschaft – Schafe, Ziegen und Rinder in der Wanderschäferei und
der extensiven Beweidung leisten einen großen und kaum ersetzbaren Beitrag für
Naturschutz, Landwirtschaft und Landschaftspflege in Deutschland (vgl.
Bundesinformationszentrum Landwirtschaft, 2019 via www.landwirtschaft .de/
landwirtschaft-verstehen/wie-arbeiten-tierhalter/unterwegs-mit-dem-schaefer/;
BUND, 2018 via www.bund.net/themen/aktuelles/detail-aktuelles/news/
schafeals-landschaftspfleger/). Doch die extensive Weidetierhaltung und die Schäferei
sind in Deutschland akut gefährdet: Nur noch circa 1 000 Berufsschäfereien sind
in Deutschland bekannt, seit 2010 haben etwa 15 Prozent der Betriebe Insolvenz
angemeldet und die Zahl der in Deutschland gehaltenen Schafe ist zwischen 2005
und 2015 um 40 Prozent gesunken (vgl. ebd.). Der Grund: die
existenzbedrohende wirtschaftliche Lage der Schäferei und weiterer extensiv wirtschaftenden
Weidetierhalter in Deutschland. Anstatt ihre gesellschaftlichen Leistungen für
Ernährung, Landschaft, Natur und Umwelt honoriert zu bekommen, fallen die
Betriebe oftmals aus der Logik der klassischen Agrarförderung in Deutschland
heraus, da sie kaum eigene Flächen bewirtschaften. Zusätzlich ist der Sektor
zunehmend durch billige Fleischimporte aus Übersee bedroht. Die heimische
Selbstversorgung lag im Jahr 2018 mit 39 Prozent (www.bmel-statistik.de/fileadmin/
user_upload/monatsberichte/DFT-0200502-0000.xls) signifikant unter dem
europäischen Mittelwert von 91 Prozent (https://ec.europa.eu/agriculture/sites/agri
culture/files/dashboards/sheep-meat-dashboard_en.pdf).
Mit der Zuspitzung dieser Situation und der Aufgabe vieler Weidetierhalter wird
öffentlich vermehrt die Einführung einer Weidetierprämie aus den
Direktzahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) diskutiert, die die ökologisch
wertvolle Schaf- und Ziegenhaltung mit einer Fördersumme pro Muttertier
unterstützen soll. Dafür demonstrieren Schäferinnen und Schäfer mit ihren Schafen bereits
seit vielen Jahren, mehr als 150 000 Menschen unterstützen eine Online-Petition
zur Einführung einer solchen Weidetierprämie in Deutschland und auch einzelne
Bundesländer wie Thüringen haben bereits eine provisorische Weidetierprämie
aus Landesmitteln umgesetzt. Diese Instrumente auf Länderebene sind jedoch
durch die De-Minimis-Regelung in ihrem Finanzrahmen begrenzt und deshalb
hat Anfang Juli 2019 auch der Bundesrat in der Drucksache 141/19 von der
Bundesregierung die Einführung einer bundesweiten Weidetierprämie für Schafe und
Ziegen aus den Direktzahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik gefordert. Im
Deutschen Bundestag wurde ein entsprechender Antrag der
Bundestagsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. aus dem Juni 2018 hingegen
abgelehnt (Deutscher Bundestag (hib), 2018 via www.bundestag.de/presse/hib/
2018_06/559868-559868).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Wanderschäferbetriebe seit dem Jahr 1990 in Deutschland entwickelt, und welche
Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus diesem Trend für die
zukünftige Entwicklung des Berufsstandes?
2. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Ursachen der
rückläufigen Entwicklung des Berufstandes der Wanderschäferei seit 1990 vor,
und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung umgesetzt, um diesen
Trend zu stoppen?
3. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden, dass die
Rückkehr des Wolfes nach Deutschland nicht der ausschlaggebende Faktor
für die Bedrohung des genannten Berufsstandes ist, sondern die insgesamt
prekäre ökonomische Situation der Wanderschäferei?
4. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung des
extensiv bewirtschafteten Schaf-, Ziegen- und Rinderbestandes in
Deutschland seit 1990 vor?
5. Welche Bedeutung hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Erhalt von
mit Weidetieren genutztem Grünland für die Artenvielfalt (bitte auch
exemplarisch anhand von Arten aufführen)?
6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Größe der Fläche und
die Flächentypen des durch extensive Weidetierhaltung erhaltenen
Dauergrünlands in Deutschlands?
7. Wie bewertet die Bundesregierung Weidetierhaltung aus Sicht des
Tierschutzes?
8. Stimmt die Bundesregierung den Fragestellenden darin zu, dass die
Wanderschäferei ein besonders positives Bild der landwirtschaftlichen Tierhaltung
transportiert und diese Wirtschaftsweise auch aus diesen Gründen zu fördern
ist?
9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die ökologische Bedeutung
der extensiven Weidetierhaltung
a) zum Erhalt der biologischen Vielfalt allgemein,
b) für den Erhalt und Schutz von Insektenarten und der Insektenbiomasse,
c) für den Erhalt und Schutz von Vogelpopulationen und
d) zum Schutz von Wasser und Böden?
10. Welche FFH-Lebensraumtypen (Fauna-Flora-Habitat) sind nach Kenntnis
der Bundesregierung besonders abhängig von der extensiven Beweidung,
und welche Zeigerarten sind durch den Verlust der jeweiligen
Lebensraumtypen in ihrer Population besonders gefährdet?
11. Welche Kulturlandschaftstypen ohne FFH-Schutz sind nach Kenntnis der
Bundesregierung besonders abhängig von der extensiven Beweidung, und
welche Zeigerarten sind durch den Verlust der jeweiligen
Kulturlandschaftstypen in ihrer Population besonders gefährdet?
12. Welche Tier- und Pflanzenarten sowie Biotoptypen drohen nach Kenntnis
der Bundesregierung bei einer Aufgabe der Schäferei verloren zu gehen?
13. Welche Tier- und Pflanzenarten, sowie Biotoptypen könnten von einer
Ausdehnung der Schäferei profitieren?
14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über neue Herausforderungen
für die extensive Weidetierhaltung im Zuge der Auswirkungen der
Klimakrise (insbesondere steigende Temperaturen und anhaltende
Extremwetterereignisse wie Dürren und Starkniederschläge)?
15. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den gesamtgesellschaftlichen
ökonomischen Nutzen durch die ökologischen Leistungen der extensiven
Weidetierhaltung in Deutschland, und welche ökologischen Leistungen sind hierbei
besonders hervorzuheben?
16. In wie vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt es nach Kenntnis
der Bundesregierung Pro-Kopf-Schafprämien bzw. an die Produktion von
Schafs- und Ziegenfleisch gekoppelte Zahlungen?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Maßnahmen?
17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung des
europäischen Schäfereisektors in den letzten zehn Jahren, und ist die
Bundesregierung der Auffassung, dass die Einführung von Pro-Kopf-Schafprämien in
zahlreichen Ländern einer der Gründe für eine positive Entwicklung des
Sektors war?
18. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Beschlüssen des
Bundesrates (Drucksachen 141/19(B) und 243/19(B)), der von der
Bundesregierung die Einführung einer Weidetierprämie für Schafe und Ziegen
fordert, für ihre eigene Position in der Sache?
19. Wie viel Prozent der landwirtschaftlichen Fläche wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung durch Berufsschäferinnen und Berufsschäfer in den Jahren
seit 2014 bewirtschaftet, und wie hoch waren die Förderungen aus der
ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik für die haupterwerbliche
Schafhaltung?
20. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche
Förderbetrag aus der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik für
landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland seit dem Jahr 2014?
Wie hoch waren der jeweils höchste und niedrigste Förderbetrag seit dem
Jahr 2014?
Welcher Betrag bildete jeweils den Median seit 2014?
21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ertragslage der
haupterwerblichen Schafhaltung bezogen auf den Hektar?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für die Einführung einer
bundesweiten Weidetierprämie von 30 Euro pro Mutterschaf ein, und wie
hoch wäre der prozentuale Anteil der Weidetierprämie an den deutschen
Fördergeldern aus der GAP?
22. Zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung in Bezug auf die Forderung
des Deutschen Bundestages zu prüfen, wie mit Blick auf die ökologischen
Leistungen der Wanderschäferei eine bessere Unterstützung für diesen
Berufsstand geleistet werden kann (Bundestagsdrucksache 19/2981),
gekommen?
23. Wie viele Wanderschäfereibetriebe erfüllen nach Einschätzung der
Bundesregierung die Voraussetzungen des vom Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geplanten Bundesprogramms Wolf (siehe
Pressemitteilung des BMEL vom 12. Juli 2019), um förderfähig zu sein?
24. Wie hoch ist nach Schätzung der Bundesregierung der
Gesamtkostenaufwand für die Versorgung eines Herdenschutzhundes (Futter, Schutzhütte,
medizinische Versorgung etc.) pro Jahr?
25. Wie hoch sind nach Einschätzung der Bundesregierung die
durchschnittlichen Investitionskosten für einen Herdenschutzhund (Anschaffung,
Ausbildungsaufwand), und wie viele Herdenschutzhunde sind nach Einschätzung
der Bundesregierung nötig, um eine Herde von 200 Schafen gegen
Wolfsangriffe ausreichend zu schützen?
26. Wie hoch sind nach Einschätzung der Bundesregierung die
durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten für Errichtung, Betrieb und Instandhaltung
(inkl. Arbeitsaufwand) für wolfsabweisende Zäune für eine Herde von ca.
200 Schafen?
Berlin, den 22. Juli 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1277828.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12203 - Bedeutung der Wanderschäferei für die Biodiversität in Deutschland
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 26. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12778
19. Wahlperiode 28.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Steffi Lemke,
Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/12203 –
Bedeutung der Wanderschäferei für die Biodiversität in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Beweidete Wiesen und Felder, die ohne den Einsatz von Pestiziden genutzt
werden, die Pflege von seltenen Biotopen, naturnaher Hochwasserschutz durch
Beweidung von Deichen, Erosionsschutz durch Festtreten der Grasnarbe und
Offenhalten der Landschaft – Schafe, Ziegen und Rinder in der Wanderschäferei
und der extensiven Beweidung leisten einen großen und kaum ersetzbaren
Beitrag für Naturschutz, Landwirtschaft und Landschaftspflege in Deutschland
(vgl. Bundesinformationszentrum Landwirtschaft, 2019 via www.landwir t
schaft.de/landwirtschaft-verstehen/wie-arbeiten-tierhalter/unterwegs-mit-
demschaefer/; BUND, 2018 via www.bund.net/themen/aktuelles/detail-aktuelles/
news/schafe-als-landschaftspfleger/). Doch die extensive Weidetierhaltung und
die Schäferei sind in Deutschland akut gefährdet: Nur noch circa 1 000
Berufsschäfereien sind in Deutschland bekannt, seit 2010 haben etwa 15 Prozent der
Betriebe Insolvenz angemeldet und die Zahl der in Deutschland gehaltenen
Schafe ist zwischen 2005 und 2015 um 40 Prozent gesunken (vgl. ebd.). Der
Grund: die existenzbedrohende wirtschaftliche Lage der Schäferei und weiterer
extensiv wirtschaftenden Weidetierhalter in Deutschland. Anstatt ihre
gesellschaftlichen Leistungen für Ernährung, Landschaft, Natur und Umwelt
honoriert zu bekommen, fallen die Betriebe oftmals aus der Logik der klassischen
Agrarförderung in Deutschland heraus, da sie kaum eigene Flächen
bewirtschaften. Zusätzlich ist der Sektor zunehmend durch billige Fleischimporte aus
Übersee bedroht. Die heimische Selbstversorgung lag im Jahr 2018 mit 39 Prozent
(www.bmel-statistik.de/fileadmin/user_upload/monatsberichte/DFT-0200502-
0000.xls) signifikant unter dem europäischen Mittelwert von 91 Prozent (https://
ec.europa.eu/agriculture/sites/agriculture/files/dashboards/sheep-meat-dashboard_
en.pdf).
Mit der Zuspitzung dieser Situation und der Aufgabe vieler Weidetierhalter wird
öffentlich vermehrt die Einführung einer Weidetierprämie aus den
Direktzahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) diskutiert, die die ökologisch
wertvolle Schaf- und Ziegenhaltung mit einer Fördersumme pro Muttertier
unterstützen soll. Dafür demonstrieren Schäferinnen und Schäfer mit ihren
Schafen bereits seit vielen Jahren, mehr als 150 000 Menschen unterstützen eine
Online-Petition zur Einführung einer solchen Weidetierprämie in Deutschland und
auch einzelne Bundesländer wie Thüringen haben bereits eine provisorische
Weidetierprämie aus Landesmitteln umgesetzt. Diese Instrumente auf
Länderebene sind jedoch durch die De-Minimis-Regelung in ihrem Finanzrahmen
begrenzt und deshalb hat Anfang Juli 2019 auch der Bundesrat in der
Drucksache 141/19 von der Bundesregierung die Einführung einer bundesweiten
Weidetierprämie für Schafe und Ziegen aus den Direktzahlungen der Gemeinsamen
Agrarpolitik gefordert. Im Deutschen Bundestag wurde ein entsprechender
Antrag der Bundestagsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE.
aus dem Juni 2018 hingegen abgelehnt (Deutscher Bundestag (hib), 2018 via
www.bundestag.de/presse/hib/2018_06/559868-559868).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Halten von Schafen und Ziegen sowie die extensive Haltung auch anderer
Nutztiere leisten neben der agrarischen Primärerzeugung einen wertvollen
Beitrag für Naturschutz, Landschaftspflege und für die Biodiversität. Die
Biodiversität umfasst neben der Vielfalt an Biotoptypen und wildlebenden Arten auch die
innerartliche Diversität der Nutztierarten. Vielfach werden gefährdete
Nutztierrassen eingesetzt und auf diesem Wege erhalten. Nach Auffassung der
Bundesregierung stellt der Weidegang zudem eine wichtige Maßnahme zur Verbesserung
des Tierwohles in der Nutztierhaltung dar. Die Bundesregierung wertschätzt aus
diesen Gründen die Weidehaltung und unterstützt sie mit einem umfassenden
Spektrum an Maßnahmen.
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Wanderschäferbetriebe seit dem Jahr 1990 in Deutschland entwickelt, und welche
Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus diesem Trend für die
zukünftige Entwicklung des Berufsstandes?
Eine Wanderschäferei ist anhand der agrarstatistisch verfügbaren betrieblichen
Merkmale nicht eindeutig von anderen Formen der Schafhaltung abgrenzbar.
Zieht man näherungsweise Angaben zur Zahl der Betriebe heran, die 300 und
mehr Mutterschafe (einschließlich gedeckter Jungschafe) halten und zugleich
über eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von 50 Hektar oder weniger
verfügen, so waren dies im Jahr 1999 303 Betriebe, im Jahr 2010 125 und im Jahr
2016 noch 97 Betriebe.
Für die Landwirtschaftszählung 1991 war eine entsprechende Sonderauswertung
nicht möglich. In den oben wiedergegebenen Ergebnissen der
Agrarstrukturerhebungen bzw. Landwirtschaftszählungen wurde für die Jahre 2010 und 2016, in
denen dies nach dem Datenmaterial möglich war, die Zahl der Milchschafe
ausgeklammert. Die Ergebnisse für 1999 sind zudem mit denen der jüngeren Jahre
wegen Änderung des Berichtsstichtages (2010 und 2016: 1. März, zuvor: 3. Mai)
nur eingeschränkt vergleichbar.
Da sich die Rahmenbedingungen für die Wanderschäfereien fortlaufend ändern,
ist eine Prognose für die zukünftige Entwicklung nicht möglich. Die
Bundesregierung ergreift jedoch Maßnahmen, um den rückläufigen Trend zu stoppen
(siehe Antwort zu Frage 2).
2. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Ursachen der
rückläufigen Entwicklung des Berufstandes der Wanderschäferei seit 1990 vor,
und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung umgesetzt, um diesen
Trend zu stoppen?
Zu den Ursachen:
Die Entwicklung der Landwirtschaft einschließlich der Wanderschafhaltung hat
aus Sicht der Bundesregierung vielfältige gesamtwirtschaftliche und sektorale
Ursachen. Bei der Entscheidung, ob Betriebe weitergeführt werden, spielen die
wirtschaftliche Situation der jeweiligen Betriebe, Aspekte der Generationenfolge,
allgemeine Zukunftserwartungen, außerlandwirtschaftliche
Erwerbsmöglichkeiten sowie Aspekte der gesellschaftlichen Akzeptanz eine Rolle.
Trotz der zuletzt wieder steigenden Eigenproduktion an Schaf- und Lammfleisch
ist der inländische Bedarf mehr als doppelt so hoch wie die Produktion. Mehr als
die Hälfte des in Deutschland verzehrten Schaffleisches wird importiert. EU-
Lieferanten sind hauptsächlich Exporteure aus dem Vereinigten Königreich, den
Niederlanden und Irland. Knapp zwei Drittel des von Deutschland importierten
Schaffleisches kommen aus Neuseeland (NZL). NZL als Hauptexporteur liefert
kontinuierlich und in gleichbleibender Qualität Convenience-Produkte, wie sie
vor allem von den großen Lebensmittelketten nachgefragt werden. Die deutschen
Erzeuger können diese nicht regelmäßig in der erforderlichen Menge
bereitstellen. NZL orientiert sich bei der Preisgestaltung strikt an den vergleichbaren
Marktpreisen in der EU.
Bezüglich der Auswirkungen des Wolfes auf die Wanderschäferei wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der
FDP auf Bundestagsdrucksache 19/4685 verwiesen.
Zu den Maßnahmen:
Alle Schafhalterinnen und -halter erhalten für ihre beihilfefähigen Flächen
bundeseinheitliche, entkoppelte Direktzahlungen, die sich im Antragsjahr 2018 im
Durchschnitt auf 286 Euro je Hektar beliefen.
Neben den Direktzahlungen der 1. Säule steht in der 2. Säule der Gemeinsamen
Agrarpolitik der EU (GAP) ein breites Maßnahmenspektrum zur Verfügung.
Dazu gehören zum Beispiel die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, das
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) sowie die Agrarumwelt- und
Klimamaßnahmen (AUKM). Diese können zum Teil über die Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) vom Bund
kofinanziert werden (MSUL-Maßnahmen). Dazu beschließen Bund und Länder
gemeinsam jährlich den GAK-Rahmenplan. Für die Umsetzung der 2. Säule der
GAP sowie die Durchführung des GAK-Rahmenplans sind die Länder zuständig.
Diese ELER- bzw. GAK-Maßnahmen umfassen beispielsweise
Vertragsnaturschutz (extensive Weidenutzung, Beweidung mit Schafen/Ziegen), Erhalt und
Pflege von Biotopen (Weidepflege, Entbuschung von Weideflächen etc.) oder
naturschutzgerechte Hütehaltung und Beweidung mit Schafen und Ziegen. Nach
Änderung des GAK-Gesetzes 2016 wurde der GAK-Rahmenplan 2018 um den
Förderungsgrundsatz „Vertragsnaturschutz“ im Offenland erweitert, so dass die
Länder bei Umsetzung solcher Maßnahmen über die GAK nunmehr auch die
anteilige Bundesfinanzierung nutzen können.
Zur möglichen Unterstützung der Weidetierhaltung in der zukünftigen GAP wird
auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
Zahlungen, die sich an der Anzahl der Schafe ausrichten („Pro-Kopf-Prämien“),
werden von der Bundesregierung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) angeboten. Das ist
zum einen die Förderung von Gesundheit und Robustheit in der Tierzucht. Zum
anderen wird eine Förderung von Zuchttieren gefährdeter Nutztierrassen
angeboten, die insgesamt bereits zu einem Anstieg des Zuchttierbestandes gefährdeter
einheimischer Schafrassen geführt hat (https://tgrdeu.genres.de/index/index).
Wanderschäferinnen und Wanderschäfer, die mit ihren Herden durch Wolf- und
Wolfspräventionsgebiete ziehen, können im Jahr 2019 eine Förderung für
Maßnahmen zum Schutz gegen den Wolf beantragen (Bundesprogramm Wolf).
Wanderschäferinnen und Wanderschäfer können für Maßnahmen zum Schutz vor dem
Wolf eine einmalige Prämie in Höhe von bis zu 36 Euro pro Tier erhalten. Für
das Programm stehen 1,05 Mio. Euro zur Verfügung.
Im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen
Nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) fördert die Bundesregierung
Informationsveranstaltungen zu Themen rund um die Schaf- und Ziegenhaltung. Die
Vermittlung von Informationen sowohl zu produktionstechnischen Fragen als auch zu
sonstigen betriebs- und unternehmensbezogenen Sachverhalten sowie der
gegenseitige Austausch der Landwirte über spezifische Erfahrungen steht bei diesen
Informationsveranstaltungen zum ökologischen Landbau im Mittelpunkt.
Für den Wissenstransfer zwischen Forschung und Praxis im Bereich Schaf und
Ziege plant die Bundesregierung zudem Veranstaltungen, auch auf
internationaler Ebene. So wird insbesondere ein internationaler Kongress für die Schaf- und
Ziegenzucht und -haltung im Oktober 2020 in Bonn vorbereitet.
3. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden, dass die
Rückkehr des Wolfes nach Deutschland nicht der ausschlaggebende Faktor
für die Bedrohung des genannten Berufsstandes ist, sondern die insgesamt
prekäre ökonomische Situation der Wanderschäferei?
Die ökonomische Situation der Wanderschäferei wird im Wesentlichen bestimmt
durch die Erlöse aus dem Verkauf von Schafprodukten, öffentliche Zahlungen
sowie den in der Wanderschäferei anfallenden Kosten. Bzgl. der Auswirkungen
des Wolfes auf die Wanderschäferei wird auf die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/4685 verwiesen.
4. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung des
extensiv bewirtschafteten Schaf-, Ziegen- und Rinderbestandes in
Deutschland seit 1990 vor?
Eine gebräuchliche definitorische Abgrenzung zwischen extensiv und intensiv
gehaltenen Schaf-, Ziegen- und Rinderbeständen bzw. extensiver und intensiver
Weidehaltung existiert nicht. Daher stehen zur Entwicklung des extensiv
bewirtschafteten Schaf-, Ziegen und Rinderbestandes und der extensiven Weidehaltung
in Deutschland auch keine statistischen Angaben zur Verfügung.
5. Welche Bedeutung hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Erhalt von
mit Weidetieren genutztem Grünland für die Artenvielfalt (bitte auch
exemplarisch anhand von Arten aufführen)?
Der Erhalt von mit Weidetieren genutztem Grünland ist von hoher Bedeutung für
die Artenvielfalt. Magerrasen, die durch jahrtausende- oder jahrhundertelange
Beweidung entstanden sind, gelten als die artenreichsten Lebensräume unserer
Kulturlandschaft (nach BfN-Angaben etwa 500 Pflanzenarten, das entspricht
etwa 15 Prozent unserer Flora).
Unter den hiesigen Klimabedingungen ist der Erhalt von Grünland in der Regel
nur durch eine Bewirtschaftung vorzugsweise durch Beweidung oder Mahd
möglich, da nicht alle Grünlandflächen z.B. Deiche, Steilhänge, Almwiesen mähbar
sind. Ohne Schnitt/Beweidung tritt durch Sukzession eine Verbuschung ein, die
schließlich zur Klimaxgesellschaft Wald führt. Durch den Verbiss der Weidetiere
bilden sich je nach Tierart und Umweltbedingungen unterschiedliche Biozönosen
aus, deren Arten durch Beweidung selektiert und gefördert werden.
Viele der heute gefährdeten Arten oder sogar Arten, für deren Vorkommen
Deutschland weltweit Verantwortung trägt (sogenannte Verantwortungsarten wie
Bergwohlverleih, Arnica montana), sind sogenannte Weideunkräuter. Diese
umfassen z. B. dornige Arten, wie die Silber- und Golddistel, aromatische Arten, wie
Oregano, und Thymian; Arten mit Bitterstoffen, wie alle Enziane oder giftige
Arten, wie alle Wolfsmilch-Arten. Die vom Aussterben bedrohten Tier- und
Pflanzenarten sind eher Spezialisten und keine Generalisten. Für sie sind die Biotope,
die durch Weidetierhaltung auf Grünland entstehen, vor allem die Trocken- und
Halbtrockenrasen als Grenzertragsstandorte, die letzten Rückzugsräume.
Besonders profitieren viele Orchideen, Enziane, aber auch Heuschrecken, wie Großes
Heupferd oder Warzenbeißer, Tagfalter und bodenbrütende Vogelarten von
dieser Art der Flächenpflege. Oftmals erfolgte die Flächenanlage in Gunstgebieten
des technischen Fortschritts oder auf weniger günstigen Grenzertragsstandorten
aus wirtschaftlichen Gründen mit der Folge, dass sie sich damit insbesondere
durch natürliche Sukzession grundlegend verändert haben.
Die Beweidung hinterlässt auch eine vielfältige Struktur. Die kurz- und
langgrasigen Anteile in der Weide dienen z. B. mit ihren dürren Halmen und Stängeln
Schmetterlingsraupen als Überwinterungsmöglichkeit und Zikaden als
Rückzugsort. Aufgrund der Trittbelastung durch die Tiere entstehen außerdem
kleinräumige Vertiefungen, welche beispielsweise zu temporären Gewässern werden, in
denen sich Amphibien, wie Unken, Kreuzkröten und Molche ansiedeln können.
Außerdem bilden die Weidetierexkremente die Voraussetzung für die Ansiedlung
einer speziellen „koprophagen“ Fauna.
6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Größe der Fläche und
die Flächentypen des durch extensive Weidetierhaltung erhaltenen
Dauergrünlands in Deutschlands?
Zur Schwierigkeit der Abgrenzung von Extensivgrünland vgl. Antwort zu
Frage 4.
Zum naturschutzfachlich besonders hochwertigen extensiven Dauergrünland,
welches vor allem FFH-Flächen der in Frage 10 genannten Lebensraumtypen
umfasst, liegen Angaben zu Größe und Verbreitung der jeweiligen Flächen in den
Nationalen Berichten der Bundesregierung zur FFH-Richtlinie vor (www.bfn.de/
themen/natura-2000/berichte-monitoring/nationaler-ffh-bericht/berichtsdaten.html).
7. Wie bewertet die Bundesregierung Weidetierhaltung aus Sicht des
Tierschutzes?
Nach Auffassung der Bundesregierung stellt der Weidegang eine wichtige
Maßnahme zur Verbesserung des Tierschutzes in der Nutztierhaltung dar, da er
insbesondere der Ausübung des artgemäßen Bewegungs- und Sozialverhaltens
förderlich ist. Zudem können Außenklimareize die Gesundheit und das Wohlbefinden
der Tiere verbessern. Daneben bietet die Weidehaltung die Möglichkeit der
natürlichen und artgemäßen Futteraufnahme.
8. Stimmt die Bundesregierung den Fragestellenden darin zu, dass die
Wanderschäferei ein besonders positives Bild der landwirtschaftlichen Tierhaltung
transportiert und diese Wirtschaftsweise auch aus diesen Gründen zu fördern
ist?
Die Schafhaltung insgesamt erbringt wichtige Leistungen für die biologische
Vielfalt, Landschaftspflege sowie für die Erhaltung unserer Kulturlandschaft und
leistet einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Akzeptanz der
Landwirtschaft. Dies fördert die Bundesregierung u. a. mit Mitteln der GAP. Bezüglich der
Fördermaßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die ökologische
Bedeutung der extensiven Weidetierhaltung
a) zum Erhalt der biologischen Vielfalt allgemein,
Zunächst wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Grünlandflächen gelten als artenreiche Lebensräume, deren Offenhaltung
entweder durch Mahd oder Beweidung erfolgt. Dabei beinhalten vor allem
extensive Weidesysteme eine spezifische Flora und Fauna (siehe Artenliste der Fauna-
Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft (FFH-Richtlinie 92/
43/EWG)). Wertvolle (Über-)Lebensräume für viele vom Aussterben bedrohte
Pflanzen und Tiere findet man vorwiegend auf Grenzertragsstandorten – sowohl
in trockenen wie auch in feuchten Gebieten. Flächen, auf denen keine
Bewirtschaftung mehr stattfindet, unterliegen der Sukzession und verbuschen. Die Folge
ist ein Rückgang des Artenreichtums jener Flächen. Das gilt sowohl für die
Anzahl der Arten als auch für die Anzahl der Individuen pro Art.
b) für den Erhalt und Schutz von Insektenarten und der Insektenbiomasse,
Die extensive Weidetierhaltung hat in Abhängigkeit von der Weidetierart (Rind,
Pferd, Schaf oder Ziege) und dem Weidemanagement (u. a. Besatzstärke,
Besatzdichte) bzw. der Weideform (Standweide, Umtriebsweide, Portionsweide) direkte
und indirekte Effekte auf Insektenarten. Weidetiere beeinflussen insbesondere
durch Tritt, selektives Fressverhalten, Futteraufnahmespektrum und Verbiss den
Lebensraum von Insekten durch Veränderung des Angebots von
Nahrungspflanzen (Blühangebot) sowie Nistmöglichkeiten (Tscharntke und Greiler 1995, Rook
et al. 2004).
Grundsätzlich wirkt sich eine extensive Beweidung verglichen mit einer
intensiven Beweidung bzw. Mahd durch die Schaffung kleinräumiger Heterogenität in
der Vegetationsstruktur, so dass unterschiedliche Lebensraumansprüche erfüllt
werden, positiv auf viele Insektenarten und deren Biomasse aus. So werden auf
extensiv genutzten Weideflächen keine bzw. kaum Pflanzenschutzmittel oder
Mineraldünger eingesetzt und den Insekten stehen Weidereste von hoher Struktur,
die als Schlafplatz oder zur Überwinterung genutzt werden können zur
Verfügung.
Die Auswahl der Weidetiere und des Managements richtet sich nach dem Ziel der
Beweidung; so werden Pflanzen durch Schafe wesentlich tiefer abgefressen als
von Rindern, die die Vegetation eher abreißen. Dadurch entstehen auch offene
Bodenstellen, die als Lebensraum für bestimmte Insekten geeignet sind. Ziegen
eignen sich hingegen besonders zum Zurückdrängen von Gehölzen, wie
Schlehenhecken, da sie unempfindlichen gegenüber verholzten Pflanzenteilen sind.
Durch den Dung der Tiere werden zudem dungfressende Insektenarten wie
Dungkäfer und Fliegen gefördert. Jeder Dunghaufen eines Rindes kann nach Angaben
in der Literatur bis zu 1 000 Insekten (Käfer, Dipteren, Hymenopteren)
produzieren. Je verinselter und damit weniger vernetzt die Biotope sind, desto
gravierender wird die Folge der genetischen Verarmung. Ein Genaustausch zwischen den
einzelnen, isolierten Lebensräumen findet fast nur noch durch die Weidetiere,
hier besonders durch die Schafe, statt.
c) für den Erhalt und Schutz von Vogelpopulationen und
Grundsätzlich profitieren Vogelarten, insbesondere bodenbrütende Arten, von
einer extensiven Weidetierhaltung und damit einhergehender Strukturvielfalt durch
die Verfügbarkeit von Nahrungsquellen (Insekten und Samen),
Nistplatzangeboten, und Sicherheit vor Prädatoren (Vickery et al. 2001). Die durch
Schafbeweidung erhaltenen offenen bis halboffenen Landschaften bieten einen Lebensraum
für Vogelarten, wie Gartenrotschwanz, Braunkehlchen, Feldlerche,
Dorngrasmücke, Goldammer, Raubwürger, Neuntöter, Wendehals, Grauschnäpper,
Grünspecht, Star, Dohle, Rebhuhn, Wachtel, Steinkauz, Rotmilan.
Der Tritt von Weidetieren kann direkt zu Nestzerstörungen und Brutverlusten von
Wiesenbrütern führen. Dieser direkte Effekt ist jedoch abhängig von der
Weidetierart (Rind, Pferd, Schaf oder Ziege) und dem Weidemanagement (Besatzstärke,
Besatzdichte) bzw. der Weideform (Standweide, Umtriebsweide, Portionsweide).
Die Trittwirkung ist bei Schafen geringer als bei Rindern oder Pferden, jedoch
nicht, wenn eine äquivalente Besatzstärke in Großvieheinheiten verglichen wird.
Extensive, strukturreiche Schafweiden bieten jedoch generell gute Bedingungen
für Offenland-Vogelarten durch die Bereitstellung einer guten Struktur für die
Anlage von Vogelnestern (Bodenbrüter und Heckenbrüter), das Vorhandensein
von Requisiten (z. B. Singwarte, Ansitzwarte) und durch Schutz vor Prädatoren
(z. B. Deckung). Zudem lässt eine Beweidung mit Schafen auch unbelebte
Strukturelemente wie z. B. Steinblöcke zu, ohne die Bewirtschaftung zu behindern.
Auf diese Weise entstehen Lebensräume für Vogelarten wie Steinschmätzer und
Wiesenpieper.
d) zum Schutz von Wasser und Böden?
Extensive Weidetierhaltung ist gekennzeichnet durch ein geringeres
Düngungsniveau, den weitgehenden Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und geringen
Tierbesatz. Sie fördert die Biodiversität, die Offenhaltung von Landschaften und dient
auch dem Gewässerschutz. Extensive Weidewirtschaft mit angepassten
Schafrassen kann eine Möglichkeit darstellen, nasse oder wiedervernässte Moorflächen
zu nutzen, Austrocknungseffekten durch ggf. aufkommenden Birkenwald
entgegen zu wirken und somit die Kohlenstoffverbindungen des Torfs zu erhalten und
damit zum Klimaschutz beizutragen.
Zwischen Weidetieren, Vegetation und Boden besteht aufgrund des selektiven
Verbisses, des Transports von Samen und Kleintieren sowie infolge der
Trittwirkung eine Wechselbeziehung, die zu einem großen Strukturreichtum des Bodens
führt. Dieser ist Voraussetzung für die Ansiedlung vieler Pflanzen- und Tierarten
und lässt sich nur begrenzt durch den Einsatz von Maschinen erreichen und ist
ein wesentlicher Vorteil extensiver Weidewirtschaft. Das Bodenleben ist
unmittelbar von der Oberflächennutzung abhängig. Je extensiver die Fläche genutzt
wird, desto ausgeprägter ist der Wurzelhorizont und die Bodenstruktur (Kuka,
2013). Auf der extensiven Grünlandbewirtschaftung durch Weidetiere profitieren
davon unzählige Bodenlebewesen der verschiedensten Artengruppen und bilden
eine spezifische Flora und Fauna (siehe FFH-Artenliste). Vor allem auf
Grenzertragsstandorten findet man viele vom Aussterben bedrohte Pflanzen- und
Tierarten.
10. Welche FFH-Lebensraumtypen (Fauna-Flora-Habitat) sind nach Kenntnis
der Bundesregierung besonders abhängig von der extensiven Beweidung,
und welche Zeigerarten sind durch den Verlust der jeweiligen
Lebensraumtypen in ihrer Population besonders gefährdet?
In Deutschland sind folgende Lebensraumtypen aus dem Anhang I der Flora-
Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) einschließlich ihrer jeweiligen
Zeigerarten besonders auf die extensive Beweidung angewiesen: bestimmte
Salzwiesentypen (1330), Sandheiden und offene Grasflächen auf Binnendünen (2310,
2320, 2330), trockene sowie die alpinen und borealen Heiden (4030 und 4060),
Wacholderbestände auf Zwergstrauchheiden oder Kalkrasen (5130) sowie
basenreiche Sandrasen, artenreiche Borstgrasrasen, Steppenrasen (6120, 6230, 6240)
und kalkreiche Niedermoore (7230). Darüber hinaus ist bei weiteren
Lebensraumtypen für ihre Erhaltung eine Teilbeweidung möglich. Dazu gehören zum
Beispiel bestimmte Ausbildungen der mageren Flachland-Mähwiesen und der
Berg-Mähwiesen (6510, 6520). Auch für die Ausbreitung und die genetische
Durchmischung vieler zugehöriger Arten ist die Beweidung von hoher
Bedeutung.
11. Welche Kulturlandschaftstypen ohne FFH-Schutz sind nach Kenntnis der
Bundesregierung besonders abhängig von der extensiven Beweidung, und
welche Zeigerarten sind durch den Verlust der jeweiligen
Kulturlandschaftstypen in ihrer Population besonders gefährdet?
In Deutschland sind insbesondere Magerrasen- und Heidelandschaften – zum
Beispiel auf der Schwäbischen Alb und der Lüneburger Heide – sowie bestimmte
Moorlandschaften – zum Beispiel im nordwestdeutschen Tiefland – für ihre
Erhaltung auf eine extensive Beweidung angewiesen. Diese Kulturlandschaftstypen
sind insbesondere auch durch zahlreiche FFH-Lebensraumtypen geprägt (siehe
Antwort zu Frage 10). In Bezug auf die beweidungsabhängigen
Moorlandschaftstypen sind beispielsweise saure Niedermoore nicht im Anhang I der FFH-
Richtlinie enthalten, die jedoch dem gesetzlichen Biotopschutz gemäß § 30 des
Bundesnaturschutzgesetzes unterliegen. Weitere Informationen sind u. a. in der
Veröffentlichung „Naturnahe Beweidung und Natura 2000“ (Bunzel-Drüke, M. et al.
2015, Heinz Sielmann Stiftung, Duderstadt, 291 S.) im Kapitel 4.
12. Welche Tier- und Pflanzenarten sowie Biotoptypen drohen nach Kenntnis
der Bundesregierung bei einer Aufgabe der Schäferei verloren zu gehen?
Für den Fall einer Aufgabe der Schäferei existieren bisher weder Abschätzung
der Folgen für die gesamte Nahrungskette noch für komplexe Ökosysteme. Die
Komplexität lässt sich nur in Einzelaspekten abbilden. Jede Nutzungsart
bevorzugt und/oder benachteiligt einzelne Arten bzw. Artengruppen. Die
Pflanzengesellschaften einer Weide unterscheiden sich von denen einer Mähwiese. Auch die
Weidetierart beeinflusst die Vegetation. Jede Tierart hat durch die Trittwirkung,
das selektive Fressverhalten, das Futteraufnahmespektrum und den Verbiss einen
spezifischen Einfluss. Die Zusammensetzung von Pflanzen und Tieren einer
Schafweide ist weder durch Mahd noch durch andere Weidetiere herzustellen
oder zu erhalten. Eine Veränderung der Weidetierart geht mit einer Veränderung
der Artzusammenstellung einher. Schafe beißen die Vegetation bis auf die
Bestockungsgrenze ab. Sie führen so zu einer intensiven Bestockung des
Pflanzenbestandes. Dadurch entsteht eine dichte Grasnarbe, die beispielsweise die
Stabilisation von Deichen fördert.
Die Fressfolgen sind die auffälligsten Zeichen bei einer Aufgabe der Schäferei.
Aber auch der „goldene Tritt“ oder auch „Trippelwalze“ genannt, ist nicht
imitierbar. Von alledem profitieren kleine, ausläuferbildende Untergräser und
Kräuter. Man erkennt dies am ausgeprägten Blühaspekt dieser Weiden, dem daraus
resultierenden Artenreichtum an Insekten und davon abhängig an der Vielzahl
von Vögeln. Viele Arten bzw. Artengruppen, die auf magere Standorte
angewiesen sind, werden durch Schafbeweidung besonders in Hütehaltung begünstigt.
Dazu kommen noch Spezialisten wie Dungkäfer und ihre Fraßfeinde. Besonders
bedroht durch den Wegfall von Schäfereien sind demnach Trocken- und
Halbtrockenrasen, Heiden und Almen sowie die dort jeweils vorkommenden Tierarten,
unter den Insekten insbesondere Laufkäfer, Heuschrecken und Tagfalter.
Wenn mit der Aufgabe der Schäferei ein Brachfallen folgt, geht dies zudem mit
einem Pflanzenartenverlust und einer Überprägung durch einzelne Pflanzenarten
einher. Aus den wertvollsten Grünlandtypen entstehen Dominanzbestände, die
weniger Tierarten Nahrungsgrundlage bieten. Lichtbedürftige Arten wie
Orchideen, Enziane sowie Tierarten, insbesondere Schmetterlinge und Heuschrecken
werden zurückgedrängt.
13. Welche Tier- und Pflanzenarten, sowie Biotoptypen könnten von einer
Ausdehnung der Schäferei profitieren?
Eine Ausdehnung der Schafbeweidung ermöglicht es, dem Verlust ökologisch
unersetzbarer Lebensräume entgegen zu wirken, da sie hierdurch offengehalten
werden können und in einem guten Erhaltungszustand bleiben.
Des Weiteren dient die Schaffung von Herden-Triebwegen als genetischer
Brückenschlag zwischen stark verinselten Biotopen. Die Wanderschäferei ist ein
mobiler Biotopverbund, der unerlässlich für die Verbreitung zoochorer
Pflanzenarten ist, aber auch zahlreichen anderen Arten geeignete Lebensräume für die
Besiedlung schafft. Damit können sich durch den Biodiversitätstransfer Pflanzen
und Kleintiere verbreiten. Reptilienarten wie Eidechsen, Schlingnattern und in
Moorgebieten ggf. auch Kreuzottern nutzen die so licht erhaltenen Lebensräume.
Zauneidechsen konnten sogar in der Wolle von Schafen nachgewiesen werden.
Somit kommen Schafe sogar als „Transportmittel“ für Reptilien in Betracht. Auf
diese Weise können sich auch weniger mobile Lebewesen über eine gewisse Zeit
neue Lebensräume erschließen. Durch die Einbindung von Potentialflächen als
Trittsteine für die Herden auf der Wanderung vergrößert sich das
Ausbreitungsgebiet bedrohter Arten, die auf genutzte Extensivstandorte angewiesen sind.
Besonders nasse Standorte wie z. B. Moore profitieren von der Schafbeweidung.
Hier zeigt sich die Bedeutung der standortangepassten Rassen. Die Beweidung
von Deichen erfordert andere Schafrassen als die Beweidung von Mooren,
Heidelandschaften, Mittel- oder Hochgebirgen. Im Laufe der Jahrhunderte haben sich
der Charakter der jeweiligen Rasse, der Verdauungstrakt, die Marschfähigkeit
sowie weitere spezifische Eigenschaften der jeweiligen Rasse an den speziellen
Lebensraumtyp angepasst.
Da ökologisch wertvollen Flächen vorrangig durch „Schutz durch Nutzung“
erhalten werden können, sind diese an den Standort angepassten kleinen
Wiederkäuer unersetzbar.
Übergänge zwischen unterschiedlichen Lebensraumtypen, wie Waldränder,
können in schonender Weise nur durch Beweidung genutzt werden.
Alle unter einem Überangebot an Stickstoff leidende Pflanzen- und Tierarten und
deren Konsumenten in der Nahrungskette profitieren vom Nährstoffentzug durch
Schafe und Ziegen. Je besser das Weidemanagement auf die Bedürfnisse des
einzelnen Biotopes und die aktuelle Wettersituation abgestimmt ist, desto besser ist
der Erfolg des Hütens.
14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über neue Herausforderungen
für die extensive Weidetierhaltung im Zuge der Auswirkungen der
Klimakrise (insbesondere steigende Temperaturen und anhaltende
Extremwetterereignisse wie Dürren und Starkniederschläge)?
15. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den gesamtgesellschaftlichen
ökonomischen Nutzen durch die ökologischen Leistungen der extensiven
Weidetierhaltung in Deutschland, und welche ökologischen Leistungen sind
hierbei besonders hervorzuheben?
Die Fragen 14 und 15 werden zusammengefasst beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor.
16. In wie vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt es nach Kenntnis
der Bundesregierung Pro-Kopf-Schafprämien bzw. an die Produktion von
Schafs- und Ziegenfleisch gekoppelte Zahlungen?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Maßnahmen?
Nach Angaben der Europäischen Kommission gewähren 22 Mitgliedstaaten
gekoppelte Prämien für Schafe. In diesen Mitgliedstaaten unterscheidet sich das
Fördersystem in der ersten Säule der GAP von dem deutschen Fördermodell.
Deutschland hat bei der Umsetzung der EU-Agrarreform im Jahr 2003
konsequent auf eine vollständige Entkopplung der Direktzahlungen und damit unter
anderem auf eine Besserstellung des früher benachteiligten Dauergrünlands
gesetzt. Von dieser Systemumstellung haben insbesondere flächenstarke
Grünlandbetriebe und damit auch die meisten Schäferinnen und Schäfer profitiert. Auch
die Gruppe der flächenarmen Schäferinnen und Schäfer mit mehr als 300
Mutterschafen und maximal 50 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF) erhält
unter dem heutigen System im Durchschnitt genau so hohe Direktzahlungen wie
unter dem alten System mit einer gekoppelten Mutterschafprämie (vgl. Antwort
zu Frage 1).
Seit dem Jahr 2019 fördert Deutschland jeden Hektar beihilfefähige Fläche mit
demselben Betrag; das bedeutet, dass Ackerland und Dauergrünland dieselbe
Förderung erhalten. Damit unterscheidet sich das Fördersystem in Deutschland
deutlich von dem anderer Mitgliedstaaten, die die Entkopplung zunächst mit dem
historischen Modell umgesetzt haben und auch heute noch im Rahmen der
freiwilligen gekoppelten Stützung gekoppelte Prämien für Schafe, Ziegen und
Mutterkühe sowie zumeist für eine Vielzahl weiterer Sektoren gewähren.
Dementsprechend sind in diesen Mitgliedstaaten die Flächenprämien in der Regel deutlich
niedriger als in Deutschland, wo das gesamte Direktzahlungsvolumen
ausschließlich flächenbezogen gewährt wird.
Nach Auffassung der Bundesregierung kann daher allein aus der Tatsache, dass
es in Deutschland keine gekoppelten Direktzahlungen für Schafe gibt, keine
Benachteiligung der deutschen Schafhalterinnen und -halter abgeleitet werden.
Ein Problem der Schäferinnen und Schäfer ist, dass von ihnen beweidete extensiv
genutzte Dauergrünlandflächen teilweise nicht oder nicht vollständig
beihilfefähig im Sinne der Direktzahlungen der 1. Säule sind. Hiervon betroffen sind
insbesondere Flächen, die viele Landschaftselemente (Büsche, Hecken,
Baumreihen, etc.) aufweisen oder aufgrund von trockenen oder feuchten Bedingungen
nicht überwiegend Grünfutterpflanzen, sondern z. B. Binsen aufweisen. Deshalb
setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der derzeitigen Verhandlungen zur
Reform der GAP nach 2020 mit Nachdruck dafür ein, dass zukünftig nicht nur
die bislang im Rahmen von Cross Compliance geschützten Landschaftselemente
als Teil der beihilfefähigen Fläche betrachtet werden können, sondern dass die
Mitgliedstaaten auch darüber hinaus Landschaftselemente (z. B. Bäume,
Sträucher) in die förderfähige Hektarfläche einbeziehen können. Dies hat die
Bundesregierung zuletzt auf der Sitzung des Agrarrates am 15. Juli 2019 gefordert. Zur
Definition von Dauergrünland ist die Meinungsbildung innerhalb der
Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.
17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung des
europäischen Schäfereisektors in den letzten zehn Jahren, und ist die
Bundesregierung der Auffassung, dass die Einführung von Pro-Kopf-Schafprämien in
zahlreichen Ländern einer der Gründe für eine positive Entwicklung des
Sektors war?
Der Schäfereisektor wird zum einen durch die Anzahl der Betriebe und zum
anderen durch die Zahl der gehaltenen Schafe charakterisiert:
Die Anzahl der statistisch erfassten landwirtschaftlichen Betriebe mit
Schafhaltung hat in der EU zwischen 2005 und 2016 nach den Ergebnissen der
Agrarstrukturerhebungen um mehr als 41 Prozent abgenommen (Tabelle 1). Dabei ist
zu berücksichtigen, dass in diesem Zeitraum in mehreren Mitgliedstaaten untere
Erfassungsgrenzen angehoben wurden. Der Schafbestand in der EU hat sich seit
2010 stabilisiert, nachdem er zuvor rückläufig war.
Tabelle 1: Anzahl schafhaltender Betriebe in der EU-28 (in Tsd.)
Jahr
Anzahl landw. Betriebe mit Schafen in der EU
(in Tsd.)
2005 1.347,65
2007 1.207,17
2010 946,42
2013 858,76
2016 789,95
Quelle: eurostat
Tabelle 2: Anzahl Schafe in der EU-28 (in Tsd.)
Jahr Schafe in der EU (in Tsd.)
2005
2007
2010
2013
2016
105.618
103.811
95.987
97.864
96.444
Quelle: eurostat
18. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Beschlüssen des
Bundesrates (Drucksachen 141/19(B) und 243/19(B)), der von der
Bundesregierung die Einführung einer Weidetierprämie für Schafe und Ziegen
fordert, für ihre eigene Position in der Sache?
In den laufenden Verhandlungen zur GAP nach 2020 setzt sich die
Bundesregierung für eine Rückführung wettbewerbsverzerrender gekoppelter
Direktzahlungen, insbesondere im Ackerbau ein. Über Maßnahmen zur Förderung von
Weidetieren wie Schafe und Ziegen wird in Abhängigkeit der Ergebnisse der
Verhandlungen auf EU-Ebene im Rahmen der nationalen Umsetzung der zukünftigen
GAP zu diskutieren sein.
19. Wie viel Prozent der landwirtschaftlichen Fläche wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung durch Berufsschäferinnen und Berufsschäfer in den Jahren
seit 2014 bewirtschaftet, und wie hoch waren die Förderungen aus der
ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik für die haupterwerbliche
Schafhaltung?
Nach den Daten der Agrarstrukturerhebung von 2016 verfügten die 1 126
Betriebe mit mehr als 300 Mutterschafen, die im Wesentlichen die Gruppe der
Berufsschäfer umfassen dürften, über eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von
321 733 Hektar. Dies entspricht einer durchschnittlichen Fläche von 286 Hektar
je Betrieb. Bei diesen Flächen handelt es sich grundsätzlich um im Rahmen der
Direktzahlungen beihilfefähige Flächen, bei denen das in Frage 16 angesprochene
Problem nicht besteht. Im Jahr 2016 betrug der nationale Durchschnitt der
Direktzahlungen 289 Euro je Hektar, so dass sich für diese Gruppe insgesamt ein
Förderbetrag von rund 93 Mio. Euro bzw. ein durchschnittlicher Betrag von
82 600 Euro ergibt. Pro Mutterschaf entspricht dies 137 Euro.
20. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche
Förderbetrag aus der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik für
landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland seit dem Jahr 2014?
Wie hoch waren der jeweils höchste und niedrigste Förderbetrag seit dem
Jahr 2014?
Welcher Betrag bildete jeweils den Median seit 2014?
Die durchschnittlich je Betrieb gewährten Direktzahlungen der ersten Säule der
GAP beliefen sich auf folgende Beträge: 14 822 Euro im Jahr 2014, 15 179 Euro
im Jahr 2015, 15 273 Euro im Jahr 2016 und 15 314 Euro im Jahr 2017.
Der niedrigste Förderbetrag entspricht jeweils dem durchschnittlichen
Förderbetrag je Hektar, da für den Erhalt von Direktzahlungen mindestens ein Hektar
beihilfefähiger Fläche nachgewiesen werden muss; dies entspricht einem Betrag
in einer Größenordnung von ca. 300 Euro. Die Empfänger mit den höchsten
Direktzahlungen können über die Transparenzdatenbank (www.agrar-fischerei-
zahlungen.de) ermittelt werden. In den Haushaltsjahren 2017 und 2018 lag
der Betrieb mit den höchsten Direktzahlungen in einer Größenordnung von rund
1,4 Mio. Euro.
21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ertragslage der
haupterwerblichen Schafhaltung bezogen auf den Hektar?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für die Einführung einer
bundesweiten Weidetierprämie von 30 Euro pro Mutterschaf ein, und wie
hoch wäre der prozentuale Anteil der Weidetierprämie an den deutschen
Fördergeldern aus der GAP?
Die im Testbetriebsnetz Landwirtschaft des Bundesministeriums für Ernährung
und Landwirtschaft (BMEL) vorhandenen spezialisierten Haupterwerbs-
Schafbetriebe erzielten im Wirtschaftsjahr 2017/18 Umsatzerlöse von rund 500 Euro je
Hektar land- und forstwirtschaftlicher Fläche. Diese Betriebe erhalten in
erheblichem Umfang unternehmensbezogene Direktzahlungen sowie weitere öffentliche
Zahlungen und Zuschüsse (u. a. entkoppelte Betriebsprämie,
Agrardieselvergütung, Ausgleichszulage). Je Haupterwerbs-Schafbetrieb beliefen sich diese
Zahlungen im Wirtschaftsjahr 2017/18 auf rd. 79 000 Euro. Im Vergleich dazu
beliefen sich diese Zahlungen im Durchschnitt aller Haupterwerbsbetriebe auf
34 400 Euro je Betrieb.
Die Haupterwerbs-Schafbetriebe erwirtschafteten ein durchschnittliches
Jahreseinkommen (Gewinn plus Personalaufwand je Arbeitskraft) von rd. 24 900 Euro.
Wie in den meisten Vorjahren lag dieses Einkommen dennoch unter dem
Durchschnittsjahreseinkommen aller Haupterwerbsbetriebe, welches im gleichen
Wirtschaftsjahr rund 37 600 Euro betrug.
Gemäß der Agrarstrukturerhebung 2016 gab es 2016 in Deutschland 1,164
Millionen Mutterschafe (ohne Milchschafe). Bei einer Weidetierprämie von 30 Euro
je Tier ergäbe sich ein Betrag von rund 35 Mio. Euro. Dies entspricht 0,74 Prozent
der Obergrenze für Direktzahlungen für Deutschland für das Jahr 2019.
22. Zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung in Bezug auf die Forderung
des Deutschen Bundestages zu prüfen, wie mit Blick auf die ökologischen
Leistungen der Wanderschäferei eine bessere Unterstützung für diesen
Berufsstand geleistet werden kann (Bundestagsdrucksache 19/2981),
gekommen?
Im Rahmen der ersten und zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik steht
ein breit aufgestellter Instrumentenkasten zur Verfügung. Mit diesen
Instrumenten wird ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet, damit die Schafhalterinnen und
-halter ihre wichtigen gesellschaftlichen Leistungen auch zukünftig erbringen
können. Dieses Instrumentarium muss nun für die zukünftige Förderperiode
zielgerichtet weiterentwickelt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18
verwiesen.
23. Wie viele Wanderschäfereibetriebe erfüllen nach Einschätzung der
Bundesregierung die Voraussetzungen des vom Bundesministerium für Ernährung
und Landwirtschaft (BMEL) geplanten Bundesprogramms Wolf (siehe
Pressemitteilung des BMEL vom 12. Juli 2019), um förderfähig zu sein?
Zur Bewertung und Festlegung der Kriterien einer Antragsberechtigung der
Wanderschafbetriebe an dem Bundesprogramm Wolf wurde eine Sondererhebung
des Statistischen Bundesamtes zur Betriebsstruktur der Schafbetriebe in
Deutschland herangezogen. Mit der Festlegung der Kriterien von mindestens 200
Mutterschafen sowie einer maximal 40 Hektar großen, im Eigentum befindlichen oder
gepachteten beihilfefähige Grünland- oder Dauergrünlandfläche pro Betrieb
werden flächenarme sowie Betriebe, die Wanderschäferei betreiben, zur
Antragstellung berechtigt. Eine Einschätzung über die antragsberechtigten Betriebe liegt der
Bundesregierung nicht vor. Nach Einschätzung der Bundesregierung unterfallen
rund 50 000 Wanderschafe der Prämienberechtigung.
24. Wie hoch ist nach Schätzung der Bundesregierung der
Gesamtkostenaufwand für die Versorgung eines Herdenschutzhundes (Futter, Schutzhütte,
medizinische Versorgung etc.) pro Jahr?
25. Wie hoch sind nach Einschätzung der Bundesregierung die
durchschnittlichen Investitionskosten für einen Herdenschutzhund (Anschaffung,
Ausbildungsaufwand), und wie viele Herdenschutzhunde sind nach Einschätzung
der Bundesregierung nötig, um eine Herde von 200 Schafen gegen
Wolfsangriffe ausreichend zu schützen?
Die Fragen 24 und 25 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Angaben des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft
(KTBL) belaufen sich die kalkulierten jährlichen Kosten für die Versorgung eines
Herdenschutzhundes im Durchschnitt auf 1 042 Euro (Hundefutter 402 Euro,
Tierarzt 390 Euro, Versicherung 100 Euro, Zubehör 150 Euro) je Hund und Jahr.
Die Kosten für bauliche Maßnahmen zur Unterbringung der Hunde während der
Stallhaltungsperiode der Schafe belaufen sich auf 59 Euro je Hund und Jahr.
Der Investitionsbedarf (Anschaffungspreis bzw. Kosten der Aufzucht für einen
ausgebildeten und einsatzfähigen Herdenschutzhund) beläuft sich nach Angaben
des KTBL auf durchschnittlich 3 000 Euro je Herdenschutzhund. Die jährlichen
Kosten für die Bestandsergänzung durch Nachzucht oder Zukauf ausgebildeter
Hunde betragen nach Angaben des KTBL durchschnittlich 375 Euro je Hund.
Dieser Betrag resultiert aus einer Mischkalkulation aus zugekauften
Herdenschutzhunden und auf dem eigenen Betrieb aufgezogenen und ausgebildeten
Herdenschutzhunden. Die Hunde werden in den Modellkalkulationen acht Jahre im
Einsatz gehalten.
Je Herde sind grundsätzlich zwei Herdenschutzhunde erforderlich. Berücksichtigt
wird bei der Kalkulation der Anzahl erforderlicher Hunde, die Herdenaufteilung
und Schlaggröße sowohl in der Sommerweide als auch in der
Winterweideperiode. Hier kann sich die Anzahl erforderlicher Hunde unterscheiden. Die maximal
erforderliche Anzahl Hunde je Haltungsabschnitt (Sommer- oder
Winterweideperiode) definiert die erforderliche Anzahl der Hunde je Betrieb. Für einen
Betrieb mit 200 Mutterschafen ergibt sich in Abhängigkeit von Herdenaufteilung
(Anzahl und Größe der Herden) und Topografie ein Bedarf von zwei bis drei
Herdenschutzhunden.
Diese und weitere Informationen zum Kostenaufwand für Herdenschutzhunde
wurden vom KTBL unter www.ktbl.de/fileadmin/user_upload/Artikel/Tierhaltung/
Andere_Tiere/Kosten_Herdenschutz/Herdenschutz.pdf veröffentlicht.
26. Wie hoch sind nach Einschätzung der Bundesregierung die
durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten für Errichtung, Betrieb und Instandhaltung
(inkl. Arbeitsaufwand) für wolfsabweisende Zäune für eine Herde von ca.
200 Schafen?
Der Investitionsbedarf sowie die Kosten zur Errichtung und Absicherung
wolfsabweisender Zäune sind von der Flächenstruktur der Betriebe sowie von der
Bauart der eingesetzten Zäune abhängig. In einigen Bundesländern ist der definierte
„Mindestschutz“ von Schafen und Ziegen die Voraussetzung, um im Schadensfall
Anspruch auf Ausgleichszahlung zu haben. Teilweise erfüllen bereits 90 cm hohe
Elektronetze die Anforderungen des Mindestschutzes. Empfohlen (und in der
Regel auch gefördert) werden jedoch höhere Elektrozäune, z. B. stromführende
Zäune mit einer Höhe von 120 cm, welche ausreichend unter Spannung stehen und
die so bodennah abschließen, dass ein Unterkriechen verhindert wird.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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