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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Myalgische Enzephalomyelitis/Chronic Fatigue Syndrome - Aktuelle Situation in Versorgung und Forschung
(insgesamt 22 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Gesundheit
Datum
23.08.2019
Antwortdauer
16 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenBildung & Forschung
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1220407.08.2019
Myalgische Enzephalomyelitis/Chronic Fatigue Syndrome - Aktuelle Situation in Versorgung und Forschung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12204
19. Wahlperiode 07.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Dr. Kirsten Kappert-Gonther,
Kordula Schulz-Asche, Dr. Bettina Hoffmann, Kai Gehring, Corinna Rüffer,
Katja Dörner, Dr. Anna Christmann, Erhard Grundl, Ulle Schauws,
Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Myalgische Enzephalomyelitis/Chronic Fatigue Syndrome – Aktuelle Situation in
Versorgung und Forschung
Die Myalgische Enzephalomyelitis (ME), auch Chronic Fatigue Syndrome (CFS)
genannt, ist eine häufige und oft schwer verlaufende chronische Erkrankung (ca.
240 000 Erkrankte in Deutschland (vgl. Scheibenbogen et. al. (2014),
„Chronisches Fatigue-Syndrom. Heutige Vorstellung zur Pathogenese, Diagnostik und
Therapie“, tägl. prax. 55). Betroffene leiden an einer schweren Fatigue
(krankhafte Erschöpfung) sowie unter variabel ausgeprägten immunologischen und
neurokognitiven Symptomen wie Kopf-, Glieder- und Muskelschmerzen,
Konzentrations-, Merk- und Wortfindungsstörungen, einer Überempfindlichkeit
gegenüber Sinnesreizen sowie Kreislaufbeschwerden wie Herzrasen, Blutdruckspitzen
und Schwindel. Ein Viertel aller Patienten kann das Haus nicht mehr verlassen;
viele sind bettlägerig und schätzungsweise über 60 Prozent arbeitsunfähig.
Besonders schwer Erkrankte sind auf Pflege angewiesen (vgl. Dt. Gesellschaft für
ME/CFS, „Was ist ME/CFS?“, unter: www.mecfs.de/was-ist-me-cfs).
In der ICD-11 der Weltgesundheitsorganisation wird ME/CFS als Krankheit des
Nervensystems klassifiziert. Die amerikanischen Centers for Disease Control and
Prevention (CDC) betonen, dass es sich um eine organische Erkrankung handelt
(„ME/CFS is a biological illness, not a psychologic disorder.“, Informationen der
Centers for Disease Control and Prevention (CDC), unter: www.cdc.gov/me-cfs/
healthcare-providers/presentation-clinical-course/etiology-pathophysiology.html).
In einigen Fachkreisen und Institutionen des Gesundheitswesens wird ME/CFS
als psychisches Syndrom verstanden, so z. B. in den Leitlinien für die
sozialmedizinische Begutachtung der Deutschen Rentenversicherung (vgl. die aktuellen
Meldungen der Dt. Gesellschaft für ME/CFS, unter www.mecfs.de/aktuelles/).
Die Versorgungslage ist nach Ansicht der Fragesteller prekär. Außer an der
Berliner Charité und der Kinderklinik München Schwabing gibt es deutschlandweit
kein spezialisiertes Versorgungsangebot (vgl. Scheibenbogen/Grabowski (2018),
„Das Chronische Fatigue Syndrom – eine unterschätzte Erkrankung“, Forum
Sanitas). Neue Erkenntnisse internationaler Studien finden nach Ansicht der
Fragesteller oft unzureichend, fehlerhaft oder verspätet Eingang in die Versorgung. So
mangelt es weiterhin auch an einer adäquaten Aus-, Fort- und Weiterbildung
medizinischen Fachpersonals sowie an einer sachgerechten, evidenzbasierten
Patienteninformation. Erhebliche Schwierigkeiten bestehen darüber hinaus bei der
sozialmedizinischen bzw. rentenrechtlichen Anerkennung von ME/CFS. Die
wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet ist strukturell vernachlässigt. Es gibt aktuell
keine staatliche oder fachgesellschaftliche Forschungsförderung speziell für
ME/CFS.
Andere Länder haben längst begonnen, die Krankheit und die Situation der
Betroffenen ernst zu nehmen. So hielten das britische Unterhaus, das schottische
sowie das dänische Parlament im letzten Jahr mehrere Debatten zum Thema ab.
Das australische Gesundheitsministerium stellte im März 2019 3 Mio. Dollar für
die Erforschung von ME/CFS zur Verfügung. Die National Institutes of Health
(NIH) richteten in den USA unlängst vier Forschungszentren für ME/CFS ein
(vgl. die aktuellen Meldungen der Dt. Gesellschaft für ME/CFS, unter www.
mecfs.de/aktuelles/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Statistische Daten
1. a) Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten zehn Jahren in Deutschland aufgrund des Krankheitsbildes ME/
CFS ärztlich behandelt (bitte nach Altersgruppen, Geschlecht sowie
stationärer bzw. ambulanter Versorgung aufschlüsseln)?
b) Falls keine Daten vorliegen, warum nicht, und was plant die
Bundesregierung, um die Datenlage zu verbessern?
2. a) Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten zehn Jahren in Deutschland so schwer an ME/CFS erkrankt, dass sie
auf eine pflegerische Versorgung angewiesen waren (bitte nach
Altersgruppen, Geschlecht sowie stationärer bzw. ambulanter Pflege
aufschlüsseln)?
b) Falls keine Daten vorliegen, warum nicht, und was plant die
Bundesregierung, um die Datenlage zu verbessern?
3. a) Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten zehn Jahren in Deutschland so schwer an
ME/CFS erkrankt, dass sie vollständig oder teilweise erwerbsunfähig
waren?
b) Falls keine Daten vorliegen, warum nicht, und was plant die
Bundesregierung, um die Datenlage zu verbessern?
Medizinische Versorgung
4. Welche Probleme gibt es aus Sicht der Bundesregierung bei der
medizinischen Versorgung von Menschen mit ME/CFS in Deutschland, und was tut
sie, um eine adäquate, interdisziplinäre und wohnortnahe Betreuung dieser
Patientengruppe sowohl in der ambulanten als auch der stationären
Versorgung sicherzustellen?
5. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass ME/CFS in vielen
Teilen der Ärzteschaft nahezu unbekannt ist bzw. verharmlost oder falsch,
d. h. als psychisch bedingt, diagnostiziert wird, und was gedenkt sie dagegen
zu unternehmen?
6. Plant die Bundesregierung, sich für eine koordinierte Betreuung von ME/
CFS-Erkrankten einzusetzen, etwa durch weitere spezialisierte
Behandlungszentren wie das kürzlich eröffnete „Fatigue-Zentrum“ an der Berliner
Charité oder mithilfe interdisziplinärer, krankheitsspezifischer
Versorgungsnetzwerke, und falls nein, warum nicht?
7. Welche sektorenübergreifenden Versorgungsmodelle zur Behandlung von
ME/CFS-Erkrankten sind der Bundesregierung bekannt, und wie setzt sich
die Bundesregierung für eine Förderung solcher Modelle, z. B. im Rahmen
der integrierten Versorgung, ein?
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Geschlechterverhältnis
in der Patientengruppe der ME/CFS-Erkrankten, und welche Konsequenzen
für Erforschung und Behandlung zieht sie daraus, dass offenkundig
überproportional viele Frauen erkrankt sind (vgl. Faro/Sàez-Francás et al. (2016),
„Gender differences in chronic fatigue syndrome“, Reumatol. Clin. 12, doi:
10.1016/j.reuma.2015.05.007)?
Sozialsysteme und Pflege
9. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass ME/CFS in den
Leitlinien für die sozialmedizinische Begutachtung der Deutschen
Rentenversicherung als eine psychische Störung geführt wird, und können ihrer Ansicht
nach schwer kranken Patientinnen und Patienten auf dieser Grundlage
adäquat Hilfeleistungen wie die Erwerbsminderungsrente gewährt werden?
10. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus neueren
wissenschaftlichen Erkenntnissen, wonach aktivierende Rehabilitationsmaßnahmen
kontraindiziert sind und die Gesundheit der Patientinnen und Patienten
nachhaltig verschlechtern können (vgl. OxCATTS/Oxford Brookes University,
„Evaluation of a survey exploring the experiences of adults and children with
ME/CFS who have participated in CBT and GET interventional
programmes“, 27. Februar 2019, unter: www.meaction.net/wp-content/uploads/2019/04/
NICE-Patient-Survey-Outcomes-CBT-and-GET-Oxford-Brookes-Full-Report-
03.04.19.pdf), und was gedenkt sie gegen diese weiterhin gängige Praxis zu
unternehmen?
11. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass Angehörige ihre an
ME/CFS erkrankten Kinder, Partner oder Eltern oft selbst pflegen müssen,
weil Pflegekassen die Schwere der Krankheit nicht anerkennen, und welche
Angebote zur Unterstützung der Angehörigen existieren bundesweit?
12. Ist der Bundesregierung bekannt, dass vielen schwer körperlich
beeinträchtigten, teils erwerbsunfähigen ME/CFS-Patientinnen und -Patienten nicht der
Grad der Behinderung attestiert wird, der ihren realen Einschränkungen und
den ihnen zustehenden Nachteilsausgleichen gerecht wird, und was gedenkt
sie dagegen zu tun?
13. Wird der Umstand der oftmals fehlenden Anerkennung eines Grades der
Behinderung bei ME/CFS im Rahmen der derzeitigen Überarbeitung der
Versorgungsmedizin-Verordnung diskutiert, und sind in diesem Bereich
Änderungen in Planung?
Falls nein, warum nicht?
Forschung und Fort- und Weiterbildung
14. Welche Forschungsvorhaben fördert die Bundesregierung derzeit im Bereich
ME/CFS (bitte mit Angabe des Titels, der Förderhöhe und -laufzeit sowie
des federführenden Ressorts)?
15. Warum gibt es in Deutschland angesichts der o. g. Prävalenz aktuell keine
staatliche oder fachgesellschaftliche Forschungsförderung explizit für ME/
CFS, wenn die Bundesregierung selbst „vorrangige(n) Handlungsbedarf in
der Weiterentwicklung der Forschung“ (Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
17/12468, S. 4) auf diesem Gebiet sieht?
16. Plant die Bundesregierung, öffentliche Mittel für den Ausbau der
biomedizinischen und klinischen Forschung bezüglich ME/CFS bereitzustellen?
Falls ja, in welcher Höhe, und falls nein, warum nicht?
17. Unterstützt die Bundesregierung aktuell die Weiterentwicklung
evidenzbasierter Behandlungsleitlinien zu ME/CFS?
Falls ja, in welcher Weise, und falls nein, warum nicht?
18. Plant die Bundesregierung, den Wissensaustausch zum Thema ME/CFS
stärker zu fördern, z. B. durch von öffentlicher Hand organisierte bzw.
geförderte Fachveranstaltungen oder -kongresse, und falls nein, warum nicht?
19. Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass
die Beschäftigten in den Gesundheitsberufen, insbesondere Ärztinnen und
Ärzte, ein Problembewusstsein für die speziellen Versorgungsbedürfnisse
von ME/CFS-Erkrankten entwickeln, und plant sie, sich für eine Integration
des Krankheitsbildes in das Fort- und Weiterbildungsprogramm für
Ärztinnen und Ärzte sowie für in den Gesundheitsberufen Tätige einzusetzen?
Falls nein, warum nicht?
Maßnahmen der Bundesregierung
20. Erfährt die Erkrankung ME/CFS nach Ansicht der Bundesregierung
angesichts ihrer Prävalenz und des hohen Leidensdrucks der Betroffenen die
notwendige Anerkennung im deutschen Gesundheitswesen, und falls nein, wie
wird die Bundesregierung dazu beitragen, den Bekanntheitsgrad und die
Akzeptanz von ME/CFS bei den im Gesundheitssystem handelnden
Personen zu stärken?
21. a) Wie wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass sich die Gremien der
Selbstverwaltung mit der aktuellen Forschungslage befassen, wonach es
sich bei ME/CFS um eine schwerwiegende organische Erkrankung
handelt?
b) Wie bewertet die Bundesregierung entsprechende staatliche
Anerkennungen von ME/CFS als schwerwiegende organische Erkrankung, z. B. in
Dänemark, den Niederlanden oder Schottland, und welche Konsequenzen
zieht sie daraus?
22. Wird die Bundesregierung einen Runden Tisch unter Beteiligung der
Gremien der Selbstverwaltung, von Interessenverbänden und
Patientenorganisationen etablieren, um in Deutschland zukünftig eine adäquate medizinische
und soziale Versorgung von ME/CFS-Erkrankten sicherzustellen, und falls
nein, warum nicht?
Berlin, den 25. Juni 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1263223.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12204 - Myalgische Enzephalomyelitis/Chronic Fatigue Syndrome - Aktuelle Situation in Versorgung und Forschung
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 21. August
2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12632
19. Wahlperiode 23.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink,
Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Kordula Schulz-Asche, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/12204 –
Myalgische Enzephalomyelitis/Chronic Fatigue Syndrome – Aktuelle Situation in
Versorgung und Forschung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Myalgische Enzephalomyelitis (ME), auch Chronic Fatigue Syndrome
(CFS) genannt, ist eine häufige und oft schwer verlaufende chronische
Erkrankung (ca. 240 000 Erkrankte in Deutschland (vgl. Scheibenbogen et. al. (2014),
„Chronisches Fatigue-Syndrom. Heutige Vorstellung zur Pathogenese,
Diagnostik und Therapie“, tägl. prax. 55). Betroffene leiden an einer schweren
Fatigue (krankhafte Erschöpfung) sowie unter variabel ausgeprägten
immunologischen und neurokognitiven Symptomen wie Kopf-, Glieder- und
Muskelschmerzen, Konzentrations-, Merk- und Wortfindungsstörungen, einer
Überempfindlichkeit gegenüber Sinnesreizen sowie Kreislaufbeschwerden wie
Herzrasen, Blutdruckspitzen und Schwindel. Ein Viertel aller Patienten kann
das Haus nicht mehr verlassen; viele sind bettlägerig und schätzungsweise über
60 Prozent arbeitsunfähig. Besonders schwer Erkrankte sind auf Pflege
angewiesen (vgl. Dt. Gesellschaft für ME/CFS, „Was ist ME/CFS?“, unter: www.
mecfs.de/was-ist-me-cfs).
In der ICD-11 der Weltgesundheitsorganisation wird ME/CFS als Krankheit des
Nervensystems klassifiziert. Die amerikanischen Centers for Disease Control
and Prevention (CDC) betonen, dass es sich um eine organische Erkrankung
handelt („ME/CFS is a biological illness, not a psychologic disorder.“,
Informationen der Centers for Disease Control and Prevention (CDC), unter: www.cdc.
gov/me-cfs/healthcare-providers/presentation-clinical-course/etiology-
pathophysiology.html). In einigen Fachkreisen und Institutionen des
Gesundheitswesens wird ME/CFS als psychisches Syndrom verstanden, so z. B. in den
Leitlinien für die sozialmedizinische Begutachtung der Deutschen
Rentenversicherung (vgl. die aktuellen Meldungen der Dt. Gesellschaft für ME/CFS, unter
www.mecfs.de/aktuelles/).
Die Versorgungslage ist nach Ansicht der Fragesteller prekär. Außer an der
Berliner Charité und der Kinderklinik München Schwabing gibt es deutschlandweit
kein spezialisiertes Versorgungsangebot (vgl. Scheibenbogen/Grabowski
(2018), „Das Chronische Fatigue Syndrom – eine unterschätzte Erkrankung“,
Forum Sanitas). Neue Erkenntnisse internationaler Studien finden nach Ansicht
der Fragesteller oft unzureichend, fehlerhaft oder verspätet Eingang in die
Versorgung. So mangelt es weiterhin auch an einer adäquaten Aus-, Fort- und
Weiterbildung medizinischen Fachpersonals sowie an einer sachgerechten,
evidenzbasierten Patienteninformation. Erhebliche Schwierigkeiten bestehen darüber
hinaus bei der sozialmedizinischen bzw. rentenrechtlichen Anerkennung von
ME/CFS. Die wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet ist strukturell
vernachlässigt. Es gibt aktuell keine staatliche oder fachgesellschaftliche
Forschungsförderung speziell für ME/CFS.
Andere Länder haben längst begonnen, die Krankheit und die Situation der
Betroffenen ernst zu nehmen. So hielten das britische Unterhaus, das schottische
sowie das dänische Parlament im letzten Jahr mehrere Debatten zum Thema ab.
Das australische Gesundheitsministerium stellte im März 2019 3 Mio. Dollar
für die Erforschung von ME/CFS zur Verfügung. Die National Institutes of
Health (NIH) richteten in den USA unlängst vier Forschungszentren für
ME/CFS ein (vgl. die aktuellen Meldungen der Dt. Gesellschaft für ME/CFS,
unter www.mecfs.de/aktuelles/).
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Chronische Müdigkeitssyndrom (Chronic fatigue syndrom) bzw. die
Myalgische Enzephalomyelitis (CFS/ME) wird in der Internationalen statistischen
Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10.
Revision, German Modification (ICD-10-GM) unter G93.3 als Krankheit des
Nervensystems klassifiziert. Es wird beschrieben als ein über mindestens sechs Monate
anhaltender Zustand schwerer Erschöpfung mit gleichzeitigem Vorhandensein
einer Reihe weiterer Krankheitssymptome wie z. B. Konzentrationsstörungen oder
schmerzhafte Muskeln und Gelenke. Charakteristisch sind eine schwere
Erschöpfung nach bereits geringer körperlicher bzw. geistiger Aktivität und die trotz
Ausruhens ausbleibende Erholung. Das Ausmaß der Beschwerden kann bei den
Betroffenen zu einer hohen Belastung und zu erheblichen Einschränkungen führen.
Die Ursachen und insbesondere die Mechanismen der für das Krankheitsbild
typischen Chronifizierung der Beschwerden und Einschränkungen werden
zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteschaft, der Wissenschaft und
Betroffenenverbänden kontrovers diskutiert. In der medizinischen Forschung
konkurrieren somatomedizinische, insbesondere neuroimmunologisch akzentuierte
Erklärungsansätze mit stärker psychosomatisch orientierten Modellen. Auch die
Diagnostik des Krankheitsbildes CFS/ME birgt aufgrund des Fehlens hinreichend
abgesicherter, einheitlicher und verbindlicher diagnostischer Kriterien erhebliche
Probleme. Die Differenzialdiagnose erfordert u. a. auch den Ausschluss
spezifischer somatischer oder psychischer Erkrankungen. Darüber hinaus gibt es für die
Diagnostik des CFS/ME bislang keine zuverlässigen Labortests oder andere
objektivierende technische Untersuchungen. Die Schwierigkeiten der
Differenzialdiagnostik des CFS/ME bedingen auch die nicht unerhebliche Unsicherheit bei
der Interpretation publizierter Prävalenzschätzungen. Da es bis heute nicht
gelungen ist, ein allgemein anerkanntes schlüssiges Erklärungskonzept für das
CFS/ME zu formulieren, sind auch die angebotenen Behandlungsformen
vielgestaltig und nur zum Teil evaluiert.
Statistische Daten
1. a) Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten zehn Jahren in Deutschland aufgrund des Krankheitsbildes ME/
CFS ärztlich behandelt (bitte nach Altersgruppen, Geschlecht sowie
stationärer bzw. ambulanter Versorgung aufschlüsseln)?
Informationen zur stationären Versorgung von Patientinnen und Patienten mit der
Diagnose ME/CFS sind den Diagnosedaten der Krankenhäuser zu entnehmen.
Danach ergeben sich für Deutschland die nachfolgend aufgeführten, nach Alter
und Geschlecht differenzierten Fallzahlen stationärer Behandlungen mit der
ICD10-Diagnose G93.3 (Chronisches Müdigkeitssyndrom):
Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Krankenhausdiagnosestatistik. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2019
b) Falls keine Daten vorliegen, warum nicht, und was plant die
Bundesregierung, um die Datenlage zu verbessern?
Für den ambulanten Behandlungsbereich liegen der Bundesregierung keine
entsprechenden Diagnosedaten vor. Aggregierte bundesweite Diagnosedaten haben
z. B. in der ambulanten Vergütung einen anderen Stellenwert als im stationären
Sektor, in dem die Eingruppierung in die diagnosebezogene Fallpauschale
(Diagnosis Related Groups, DRG) maßgeblich durch die Diagnosen beeinflusst wird.
Änderungen in der Datenerhebung sind derzeit nicht geplant.
2. a) Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten zehn Jahren in Deutschland so schwer an ME/CFS erkrankt, dass sie
auf eine pflegerische Versorgung angewiesen waren (bitte nach
Altersgruppen, Geschlecht sowie stationärer bzw. ambulanter Pflege
aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine validierten Informationen vor. Nach
Einschätzung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der
Krankenkassen (MDS) ist für die Diagnose CFS/ME bei der Pflegebegutachtung eine
geringe Häufigkeit zu konstatieren. Zwar sind in den nach § 18 des Elften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB XI) zu erstellenden Pflegegutachten auch
pflegebegründende Diagnosen anzugeben, jedoch ist eine genauere Feststellung, wie viele
Fälle mit der Diagnose CFS/ME vorliegen, nicht möglich. Die im Rahmen der
Pflegebegutachtung erhobenen pflegebegründenden Diagnosen erfassen in den
meisten Fällen nur die Ebene der dreistelligen Krankheitsklassen (Kategorien)
gemäß ICD, und die daraus hervorgehenden Daten können auch aufgrund ihrer
zur Pflegebegutachtung zweckgebundenen Struktur im Hinblick auf die
Verbreitung bestimmter, insbesondere seltener Krankheiten unter den
Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern nur eingeschränkt als Grundlage
herangezogen werden.
b) Falls keine Daten vorliegen, warum nicht, und was plant die
Bundesregierung, um die Datenlage zu verbessern?
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es bei der Feststellung von
Pflegebedürftigkeit auf das Vorliegen eines bestimmten Krankheitsbildes nicht ankommt
(siehe hierzu Antwort zu Frage 11) und aufgrund der zweckgebundenen
Datenerhebung bei der Pflegebegutachtung ist eine regelhafte feingliedrigere
Unterteilung der pflegebegründenden Diagnosen nach vier- oder fünfstelligen
Krankheitsklassen (Subkategorien) der ICD im Pflegegutachten nicht angezeigt. Eine
dahingehende Änderung der gesetzlichen Vorschriften zur Feststellung der
Pflegebedürftigkeit und zur Begutachtungsstatistik ist daher nicht vorgesehen.
3. a) Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten zehn Jahren in Deutschland so schwer an
ME/CFS erkrankt, dass sie vollständig oder teilweise erwerbsunfähig
waren?
b) Falls keine Daten vorliegen, warum nicht, und was plant die
Bundesregierung, um die Datenlage zu verbessern?
In den Statistikdaten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zum
Rentenzugang eines Jahres wird beim Zugang einer Rente wegen verminderter
Erwerbsfähigkeit die so genannte Hauptdiagnose (1. Diagnose) verschlüsselt erfasst. Bei
der vielfach beobachteten Multimorbidität der zu berentenden Versicherten steht
die Festlegung der Hauptdiagnose im Ermessen der begutachtenden Ärztin bzw.
des begutachtenden Arztes. Die nachstehende Tabelle gibt für die verfügbaren
Jahre die Anzahl der Rentenzugänge in eine Erwerbsminderungsrente aufgrund
des chronischen Müdigkeitssyndroms wieder (ICD-10-Diagnoseschlüssel G93.3
bis 2017: Chronisches Müdigkeitssyndrom; inkl. Benigne myalgische
Enzephalomyelitis, chronisches Müdigkeitssyndrom bei Immundysfunktion und
postvirales Müdigkeitssyndrom; ICD-10-Diagnoseschlüssel G93.3 ab 2018: Chronisches
Müdigkeitssyndrom; inkl. chronisches Müdigkeitssyndrom bei
Immundysfunktion, myalgische Enzephalomyelitis und postvirales Müdigkeitssyndrom).
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach Hauptdiagnose Chronisches
Müdigkeitssyndrom
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Rentenzugang, Sonderauswertung
Medizinische Versorgung
4. Welche Probleme gibt es aus Sicht der Bundesregierung bei der
medizinischen Versorgung von Menschen mit ME/CFS in Deutschland, und was tut
sie, um eine adäquate, interdisziplinäre und wohnortnahe Betreuung dieser
Patientengruppe sowohl in der ambulanten als auch der stationären
Versorgung sicherzustellen?
In Deutschland bestehen insgesamt sehr gute Rahmenbedingungen für eine
entsprechende medizinische Versorgung. Menschen mit CFS/ME haben – wie bei
jeder anderen Erkrankung auch – Anspruch auf eine medizinisch notwendige
Krankenbehandlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Bei Erbringung diagnostischer und therapeutischer Leistungen haben deren
Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen
Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen.
Die konkrete Ausgestaltung der zu Lasten der GKV erbrachten
Behandlungsleistungen liegt im Verantwortungsbereich der Gremien der Gemeinsamen
Selbstverwaltung, die dabei die medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse zu
berücksichtigen haben. Gerade aus dem Fehlen sowohl eines einheitlichen
Krankheitsmodells als auch einer wissenschaftlich abgesicherten Standardbehandlung
von CFS/ME ergibt sich die Notwendigkeit, die Behandlung der betroffenen
Menschen im Einzelfall sorgfältig und dem individuellen Hilfebedarf
entsprechend zu planen und durchzuführen. Umfang und Inhalt der Behandlung können
unter Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten variieren. Bausteine
dieser Behandlung können z. B. ärztliche Behandlung einschließlich
Psychotherapie als ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Versorgung mit
Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhausbehandlung oder Leistungen zur
medizinischen Rehabilitation sein.
5. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass ME/CFS in vielen
Teilen der Ärzteschaft nahezu unbekannt ist bzw. verharmlost oder falsch,
d. h. als psychisch bedingt, diagnostiziert wird, und was gedenkt sie dagegen
zu unternehmen?
Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, die Kenntnisse der Ärzteschaft zu
einzelnen Erkrankungen einzuschätzen und zu bewerten. Grundsätzlich liegt es in
der Zuständigkeit und Kompetenz der medizinisch-wissenschaftlichen
Fachgesellschaften, den Stand der Erkenntnisse zur Diagnostik und Behandlung von
Krankheiten zusammenzutragen, zu aktualisieren und in Fachkreisen zu
verbreiten. Dies erfolgt insbesondere durch die konsensuale Erstellung hochwertiger,
Rentenzugang ICD-10-Diagnoseschlüssel G93.3
Jahr Chronisches Müdigkeitssyndrom
Anzahl
2010 41
2011 63
2012 72
2013 76
2014 81
2015 125
2016 107
2017 159
2018 206
evidenzbasierter medizinischer Leitlinien. Dem Krankheitsbild CFS/ME ist in der
S3-Leitlinie „Müdigkeit“, die unter der Federführung der Deutschen Gesellschaft
für Allgemeinmedizin und Familienmedizin erarbeitet wurde, ein eigenes
Unterkapitel gewidmet (vgl. auch Antwort zu Frage 17). Zu den Pflichten der
Behandelnden gehört es, sich über Entwicklungen und neue Erkenntnisse in dem
jeweiligen Fachgebiet auf dem Laufenden zu halten.
6. Plant die Bundesregierung, sich für eine koordinierte Betreuung von ME/
CFS-Erkrankten einzusetzen, etwa durch weitere spezialisierte
Behandlungszentren wie das kürzlich eröffnete „Fatigue-Zentrum“ an der Berliner
Charité oder mithilfe interdisziplinärer, krankheitsspezifischer
Versorgungsnetzwerke, und falls nein, warum nicht?
Die Krankenhausplanung liegt in der Zuständigkeit der Länder. Insoweit sind die
Länder auch für die Planung spezialisierter Zentren und die Erteilung
entsprechender Versorgungsaufträge verantwortlich. Der Bund hat keine Möglichkeit,
auf die Planungsentscheidungen der Länder einzuwirken. Zur Unterstützung der
Länder bei der erforderlichen Anpassung akutstationärer Versorgungskapazitäten
an den Behandlungsbedarf wird der Krankenhausstrukturfonds aktuell für vier
Jahre mit einem Volumen von einer Milliarde Euro jährlich fortgeführt. Dieser
Betrag wird je zur Hälfte aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds
und aus Haushaltsmitteln der Länder finanziert. In diesem Rahmen können unter
bestimmten Voraussetzungen auch Vorhaben zur Bildung von Zentren zur
Behandlung von seltenen, komplexen oder schwerwiegenden Erkrankungen sowie
Vorhaben zur Bildung von Krankenhausverbünden gefördert werden.
7. Welche sektorenübergreifenden Versorgungsmodelle zur Behandlung von
ME/CFS-Erkrankten sind der Bundesregierung bekannt, und wie setzt sich
die Bundesregierung für eine Förderung solcher Modelle, z. B. im Rahmen
der integrierten Versorgung, ein?
Versorgungsmodelle zur sektorenübergreifenden Versorgung können von
gesetzlichen Krankenkassen auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen durchgeführt
werden. Eine zentrale Erfassung dieser Versorgungsmodelle erfolgt nicht. Über
Abschlüsse von Verträgen nach § 140a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – besondere
Versorgung/integrierte Versorgung – entscheiden die gesetzlichen
Krankenkassen autonom. Die Bundesregierung nimmt hierauf keinen Einfluss. Vielmehr hat
der Gesetzgeber mit der Möglichkeit zu Verträgen zur besonderen Versorgung
bewusst ein auch wettbewerblich zu nutzendes Instrument geschaffen, um
Möglichkeiten zur Erprobung neuer Wege zur Verbesserung der Qualität und
Wirtschaftlichkeit der Versorgung zu eröffnen.
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Geschlechterverhältnis
in der Patientengruppe der ME/CFS-Erkrankten, und welche Konsequenzen
für Erforschung und Behandlung zieht sie daraus, dass offenkundig
überproportional viele Frauen erkrankt sind (vgl. Faro/Sàez-Francás et al. (2016),
„Gender differences in chronic fatigue syndrome“, Reumatol. Clin. 12, doi:
10.1016/j.reuma.2015.05.007)?
Wie aus den Diagnosedaten der Krankenhäuser zu entnehmen ist, sind Frauen
von CFS/ME häufiger betroffen als Männer (siehe Tabelle in der Antwort zu
Frage 1). Bezüglich der Frage nach Berücksichtigung des
Geschlechterverhältnisses im Rahmen der medizinischen Versorgung wird auf die Antwort zu Frage 4
verwiesen. In den Projektfördermaßnahmen der Bundesregierung im Bereich der
Gesundheitsforschung wird grundsätzlich die Berücksichtigung
geschlechtsspezifischer Aspekte eingefordert, wenn diese für ein Forschungsgebiet relevant
sind.
Sozialsysteme und Pflege
9. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass ME/CFS in den
Leitlinien für die sozialmedizinische Begutachtung der Deutschen
Rentenversicherung als eine psychische Störung geführt wird, und können ihrer Ansicht
nach schwer kranken Patientinnen und Patienten auf dieser Grundlage
adäquat Hilfeleistungen wie die Erwerbsminderungsrente gewährt werden?
Die Voraussetzungen für die Erbringung von Leistungen zur Teilhabe durch die
Deutsche Rentenversicherung (DRV) sind im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch
normiert. Diese Regelungen werden für medizinische Sachverhalte entsprechend
dem aktuellen Stand des Wissens in den Leitlinien der DRV weiter konkretisiert.
Medizinische Basis der Bewilligungspraxis sind dabei neben der ICD-10-
Diagnose vor allem die Funktionsstörungen gemäß ICF (International Classification
of Functioning, Disability and Health; herausgegeben von der
Weltgesundheitsorganisation – WHO), die sich aus einer Erkrankung ergeben, und deren
Auswirkung auf die berufliche Leistungsfähigkeit. Hier setzen die Leistungen zur
Teilhabe an, um die Betroffenen beim Erhalt der Erwerbsfähigkeit bestmöglich zu
unterstützen.
Bei Menschen, die an CFS/ME erkrankt sind und deren Erwerbsfähigkeit
gefährdet ist, ist die psychische Ko-Morbidität hoch. Dies konnte u. a. in einer gerade
publizierten Studie gezeigt werden (Stevelink, 2019). Aus anderen Studien ist
bekannt, dass eine psychische Ko-Morbidität erhebliche Auswirkungen auf den
Reha-Erfolg und die weitere Prognose hat. Der rehabilitative Ansatz der DRV,
der vom Prinzip her multiprofessionell und interdisziplinär ist, trägt diesem
Umstand Rechnung. Welche Leistung zielgenau ist, richtet sich im Einzelfall nach
den eingereichten Unterlagen (Befundbericht). Welche Therapiemodule dann im
Einzelnen während der Rehabilitation für die Betroffenen sinnvoll sind, wird in
einem partizipativ geführten Entscheidungsprozess zwischen Betroffenen und
den betreuenden Ärztinnen und Ärzten festgelegt. Bei Vorliegen der
Rehabilitationsfähigkeit, des Rehabilitationsbedarfs und einer positiven
Rehabilitationsprognose erhalten an CFS/ME-erkrankte Versicherte – wie andere erkrankte
Versicherte auch – entsprechende Leistungen zur Teilhabe. Sofern die
versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten an CFS/ME
erkrankte Versicherte, die so schwer erkrankt sind, dass eine berufliche Tätigkeit
nicht mehr möglich ist, eine Erwerbsminderung.
10. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus neueren
wissenschaftlichen Erkenntnissen, wonach aktivierende Rehabilitationsmaßnahmen
kontraindiziert sind und die Gesundheit der Patientinnen und Patienten
nachhaltig verschlechtern können (vgl. OxCATTS/Oxford Brookes University,
„Evaluation of a survey exploring the experiences of adults and children with
ME/CFS who have participated in CBT and GET interventional
programmes“, 27. Februar 2019, unter: www.meaction.net/wp-content/uploads/2019/04/
NICE-Patient-Survey-Outcomes-CBT-and-GET-Oxford-Brookes-Full-Report-
03.04.19.pdf), und was gedenkt sie gegen diese weiterhin gängige Praxis zu
unternehmen?
Bei den genannten neueren Erkenntnissen, wonach aktivierende
Rehabilitationsmaßnahmen kontraindiziert seien und die Gesundheit der Patientinnen und
Patienten nachhaltig verschlechtern könnten, handelt es sich um das Ergebnis einer
einzelnen Studie, die 2019 veröffentlicht wurde und über die in Expertenkreisen
hinsichtlich der Methodik diskutiert wird. Nach Kenntnis der Bundesregierung
belegt die aktuelle Studienlage demgegenüber, dass kognitive Verhaltenstherapie
(CBT: Cognitive Behaviour Therapy) oder ein angepasstes Ausdauertraining
(GET: Graded Exercise Therapy) moderat effektiv bei der Behandlung von
CFS/ME sind und mit besserer physischer Funktion und weniger Müdigkeit
einhergehen (Erkenntnisstand zum Chronic Fatigue Syndrome, Robert Koch Institut,
2015).
Dies bestätigen auch die Ergebnisse einer systematischen Übersichtsarbeit der
Cochrane Library aus dem Jahr 2017. Auf der Grundlage einer Auswertung von
Studien mit guter Qualität zur Bewegungstherapie bei CFS kommt sie zu dem
Schluss, dass Bewegungstherapie eine Erfolg versprechende
Behandlungsmöglichkeit für Erwachsene mit CFS ist. In die Analyse eingeschlossen wurden nur
randomisierte kontrollierte Studien bei Erwachsenen über 18 Jahren, von denen
mehr als 90 Prozent eine eindeutige CFS-Diagnose erhalten hatten (abrufbar
unter: www.cochranelibrary.com/cdsr/doi/10.1002/14651858.CD003200.pub7/epdf/full).
11. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass Angehörige ihre an
ME/CFS erkrankten Kinder, Partner oder Eltern oft selbst pflegen müssen,
weil Pflegekassen die Schwere der Krankheit nicht anerkennen, und welche
Angebote zur Unterstützung der Angehörigen existieren bundesweit?
Im Sinne der sozialen Pflegeversicherung sind Personen pflegebedürftig, die
gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der
Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Auf das Vorliegen
eines bestimmten Krankheitsbildes wie CFS/ME bzw. einer gesundheitlichen
Einschränkung kommt es nicht an. Vielmehr wird darauf abgehoben, dass
aufgrund dieser Einschränkung die Selbständigkeit oder Fähigkeiten beeinträchtigt
sind und in der Folge ein Hilfebedarf durch andere Personen besteht. Im Rahmen
der beauftragten Pflegebegutachtung durch eine Untersuchung der versicherten
Person werden die Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
in sechs Lebensbereichen (sog. Module) sowie die voraussichtliche Dauer der
Pflegebedürftigkeit ermittelt. Wurde Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI
festgestellt, so besteht ab Pflegegrad 2 Anspruch auf alle Hilfe- und
Unterstützungsleistungen der Pflegeversicherung (für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 ist der
Leistungskatalog weniger umfassend).
12. Ist der Bundesregierung bekannt, dass vielen schwer körperlich
beeinträchtigten, teils erwerbsunfähigen ME/CFS-Patientinnen und -Patienten nicht
der Grad der Behinderung attestiert wird, der ihren realen Einschränkungen
und den ihnen zustehenden Nachteilsausgleichen gerecht wird, und was
gedenkt sie dagegen zu tun?
13. Wird der Umstand der oftmals fehlenden Anerkennung eines Grades der
Behinderung bei ME/CFS im Rahmen der derzeitigen Überarbeitung der
Versorgungsmedizin-Verordnung diskutiert, und sind in diesem Bereich
Änderungen in Planung?
Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 12 und 13 werden wegen des Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In Teil B Nummer 18.4 der Versorgungsmedizinischen Grundsätze (Anlage zu
§ 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung) ist geregelt, dass das Chronische
Fatigue Syndrom (CFS) jeweils im Einzelfall entsprechend der funktionellen
Auswirkungen analog zu beurteilen ist. Ein fester Grad der Behinderung (GdB) ist
nicht angegeben. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass das
Krankheitsbild CFS/ME mit individuell sehr variablen und unterschiedlich
ausgeprägten Funktionsbeeinträchtigungen einhergehen kann. Deshalb wird im Rahmen der
derzeitigen Überarbeitung der Versorgungsmedizin-Verordnung insoweit kein
spezieller Handlungsbedarf gesehen.
Forschung und Fort- und Weiterbildung
14. Welche Forschungsvorhaben fördert die Bundesregierung derzeit im Bereich
ME/CFS (bitte mit Angabe des Titels, der Förderhöhe und -laufzeit sowie
des federführenden Ressorts)?
Die Bundesregierung fördert derzeit keine Forschungsvorhaben zum
Krankheitsbild CFS/ME. Auf die Antwort zu den Fragen 15 und 16 wird verwiesen.
15. Warum gibt es in Deutschland angesichts der o. g. Prävalenz aktuell keine
staatliche oder fachgesellschaftliche Forschungsförderung explizit für ME/
CFS, wenn die Bundesregierung selbst „vorrangige(n) Handlungsbedarf in
der Weiterentwicklung der Forschung“ (Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
17/12468, S. 4) auf diesem Gebiet sieht?
16. Plant die Bundesregierung, öffentliche Mittel für den Ausbau der
biomedizinischen und klinischen Forschung bezüglich ME/CFS bereitzustellen?
Falls ja, in welcher Höhe, und falls nein, warum nicht?
Die Fragen 15 und 16 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung fördert medizinische Forschung auf der Grundlage des
Rahmenprogramms Gesundheitsforschung der Bundesregierung. Eine spezifisch auf
CFS/ME ausgerichtete Fördermaßnahme ist nicht geplant. Dies entspricht dem
Vorgehen zu vielen anderen spezifischen Krankheiten. Forschungsvorhaben zu
spezifischen Krankheiten wie CFS/ME können vom Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen von Förderlinien der Projektförderung
gefördert werden, die bezüglich der Krankheitsbilder in der Regel themenoffen
sind. Die laufenden und geplanten Fördermaßnahmen haben zumeist
Querschnittscharakter und adressieren übergeordnete Themenkomplexe. Damit bieten
sie, in Abhängigkeit von der konkreten Fragestellung, auch Forschern zu
CFS/ME die Möglichkeit, entsprechende Anträge einzureichen. Für die CFS/ME-
Forschung relevant waren bzw. sind beispielsweise Bekanntmachungen aus den
Bereichen klinischer Studien, der Versorgungsforschung oder der
Systemmedizin.
Aktuell und in der Vergangenheit fördert die Deutsche Rentenversicherung
Forschungsvorhaben im Bereich „Myalgische Enzephalomyelitis/Chronic Fatigue
Syndrome“, die sich auch auf Fatigue als (Kardinal-)Symptom bei spezifischen
rehabilitationsrelevanten Krankheitsbildern (beispielsweise Multiple Sklerose
oder Krebs) beziehen.
Forschung zu den biomedizinischen Grundlagen von CFS/ME kann auch über die
sogenannte Sachbeihilfe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)
gefördert werden. Anträge können dort jederzeit eingereicht werden.
17. Unterstützt die Bundesregierung aktuell die Weiterentwicklung
evidenzbasierter Behandlungsleitlinien zu ME/CFS?
Falls ja, in welcher Weise, und falls nein, warum nicht?
Die Entwicklung evidenzbasierter Leitlinien zur Diagnostik und Therapie ist die
Aufgabe der medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Koordiniert
und veröffentlicht werden die Leitlinien durch die Arbeitsgemeinschaft der
Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF). In der
aktuellen S3-Leitlinie „Müdigkeit“ (Stand 1. Oktober 2017), die unter der Federführung
der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin
erarbeitet wurde, ist dem Krankheitsbild CFS/ME ein eigenes Unterkapitel gewidmet.
18. Plant die Bundesregierung, den Wissensaustausch zum Thema ME/CFS
stärker zu fördern, z. B. durch von öffentlicher Hand organisierte bzw.
geförderte Fachveranstaltungen oder -kongresse, und falls nein, warum nicht?
Im Rahmen von durch das BMBF geförderten Projekten ist eine Förderung der
Teilnahme an Fachveranstaltungen und -kongressen oder deren Ausrichtung mit
dem Ziel des Wissensaustausches und des Transfers von Forschungsergebnissen
in die Praxis grundsätzlich möglich.
19. Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass
die Beschäftigten in den Gesundheitsberufen, insbesondere Ärztinnen und
Ärzte, ein Problembewusstsein für die speziellen Versorgungsbedürfnisse
von ME/CFS-Erkrankten entwickeln, und plant sie, sich für eine Integration
des Krankheitsbildes in das Fort- und Weiterbildungsprogramm für
Ärztinnen und Ärzte sowie für in den Gesundheitsberufen Tätige einzusetzen?
Falls nein, warum nicht?
Die Weiter- und Fortbildung in den Heilberufen liegt in der ausschließlichen
Zuständigkeit der Länder und wurde von diesen für den ärztlichen Bereich auf die
Ärztekammern übertragen. Die Ausgestaltung der Weiterbildungsinhalte ist
daher eine innerärztliche Angelegenheit, in der sich die Bundesregierung einer
fachlichen Bewertung enthält. Ärztinnen und Ärzte sind aufgrund des Berufsrecht
allgemein zur Fortbildung verpflichtet, d. h. sie müssen sich in dem Umfang
beruflich fortbilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zu ihrer
Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist. Im Übrigen wird auf die
Antworten zu den Fragen 5 und 17 verwiesen.
Maßnahmen der Bundesregierung
20. Erfährt die Erkrankung ME/CFS nach Ansicht der Bundesregierung
angesichts ihrer Prävalenz und des hohen Leidensdrucks der Betroffenen die
notwendige Anerkennung im deutschen Gesundheitswesen, und falls nein, wie
wird die Bundesregierung dazu beitragen, den Bekanntheitsgrad und die
Akzeptanz von ME/CFS bei den im Gesundheitssystem handelnden
Personen zu stärken?
21. a) Wie wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass sich die Gremien der
Selbstverwaltung mit der aktuellen Forschungslage befassen, wonach es
sich bei ME/CFS um eine schwerwiegende organische Erkrankung
handelt?
b) Wie bewertet die Bundesregierung entsprechende staatliche
Anerkennungen von ME/CFS als schwerwiegende organische Erkrankung, z. B. in
Dänemark, den Niederlanden oder Schottland, und welche Konsequenzen
zieht sie daraus?
22. Wird die Bundesregierung einen Runden Tisch unter Beteiligung der
Gremien der Selbstverwaltung, von Interessenverbänden und
Patientenorganisationen etablieren, um in Deutschland zukünftig eine adäquate medizinische
und soziale Versorgung von ME/CFS-Erkrankten sicherzustellen, und falls
nein, warum nicht?
Die Fragen 20 bis 22 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung greift, wie bei anderen Krankheitsbildern auch,
grundsätzlich nicht in den fachwissenschaftlich zu führenden Diskurs bezüglich Ursachen,
Diagnostik und Behandlung von Erkrankungen ein. Die Klärung offener Fragen
in Bezug auf die Krankheitsursachen sowie die Möglichkeiten der Diagnostik und
Therapie von Menschen mit CFS/ME ist Aufgabe der medizinisch-
wissenschaftlichen Fachwelt und der Forschung.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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