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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Förderung der Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Technologien
(insgesamt 9 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
22.08.2019
Antwortdauer
14 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenEnergie & Klima
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1222008.08.2019
Förderung der Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Technologien
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12220
19. Wahlperiode 08.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Sichert, Udo Theodor Hemmelgarn,
Enrico Komning und der Fraktion der AfD
Förderung der Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Technologien
Die Bundesregierung fördert seit den 1980er Jahren die Forschung und
Entwicklung zu Wasserstoff und Brennstoffzellen-Technologien. Das Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nennt diese Technologien
„Schlüsseltechnologien“, die zu leistungs- und reichweitenbeschränkten
Batteriefahrzeugen (E-Autos) „unverzichtbare Ergänzungen“ sind (https://bit.ly/2IqMuTx).
In den vergangenen Jahren wurden mehrere Förderprogramme der
Bundesregierung verabschiedet, im Jahr 2007 das „Nationale Innovationsprogramm
Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie“ (NIP) mit dem Ziel der sogenannten
Marktvorbereitung für Wasserstoffautos. Dieses wurde 2016 mit einem
Forstsetzungspaket („NIP II“) bis 2026 verlängert und soll die nächste Phase einleiten –
die Markteinführungsphase für Wasserstoffautos (https://bit.ly/2sqgetH).
Ziel ist es laut der beiden NIP, „die Wasserstoffmobilität in den nächsten Jahren
zur Marktreife zu bringen“ (BMVI, ebd.). Gefördert werden Maßnahmen in den
Bereichen Entwicklung, Marktvorbereitung und Beschaffung von Wasserstoff-
und Brennstoffzellentechnologie für den Einsatz im Verkehr (BMVI, ebd.). Dies
wird insbesondere durch die „Nationale Organisation Wasserstoff- und
Brennstoffzellentechnologie“ (NOW GmbH) koordiniert und gesteuert (https://bit.ly/
2WRB0Bn). Das Fördervolumen aus den beiden NIPs beläuft sich auf ca.
2,4 Mrd. Euro (BMVI, ebd.).
Wie es im NIP II heißt, konnte sich „Deutschland im europäischen und im
internationalen Wettbewerb als treibende Kraft im Bereich der Wasserstoff- und
Brennstoffzellentechnologie und als wichtiger Partner im Rahmen von Industrie-
und Technologiepartnerschaften etablieren“ (NIP II, S. 3).
„DIE WELT“ berichtete am 3. März 2019, dass „Japaner und Koreaner […]
deutsche Autobauer beim Wasserstoff [hängen lassen]“ (https://bit.ly/2T9PieR).
„DIE WELT“ zitiert dazu die Zahl, dass bisher insgesamt lediglich 329
wasserstoffgetriebene Pkw in Deutschland zugelassen wurden – und das bei einem
Gesamtbestand von mehr als 64 Millionen Fahrzeugen im Land. Von den 90 000
Bewerbern um die seit 2016 gezahlte Prämie für schadstofffreie Pkw waren nur 43
für Wasserstoffautos. Von den deutschen Autoherstellern bietet derzeitig auch
keiner ein Wasserstoffauto an. Hinzu kommt, dass es in Deutschland kaum
Wasserstofftankstellen gibt. Derzeit sind es 60, bis Ende des Jahres soll es 100
öffentliche Stationen geben. Sie werden hauptsächlich von Mineralölkonzernen
aufgebaut, vor allem von Shell und Total. Die Anlagen sind sehr aufwändig, eine
Zapfsäule für Otto-Kraftstoff oder Diesel kostet rund 30 000 Euro, Zapfsäulen für
Wasserstoff kosten pro Anlage ca. 1 Mio. Euro (DIE WELT, ebd.). In China wird
die Technologie inzwischen, wie die „Kronen Zeitung“ berichtet, intensiv
gefördert (www.krone.at/1937484). China plant ein weites Netz aus Wasserstoff-
Korridoren, 1 Million Wasserstoff-Autos bis 2030 und will dafür die
Subventionen und die industrielle Ausrichtung auf E-Autos langsam einstellen. Letzteres
wird mit folgenden Argumenten begründet:
„das Bewusstsein für die zahlreichen Nachteile batterieelektrischer Autos“ –
„besonders schwer wiegen die Umweltprobleme – sowohl bei der
Gewinnung der erforderlichen Schwermetalle als auch bei der Entsorgung der
giftigen Abfälle“;
viele chinesische Kunden haben das Vertrauen in Elektroautos verloren
(häufig brennende Elektroautos);
der Strategiewechsel dürfte für chinesische Steuerzahler eine große
Entlastung darstellen (weniger Subventionen für E-Autos).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welchen Ansatz verfolgt die Bundesregierung bei der Förderung von
Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Technologien?
Setzt man dabei eher auf Pkw mit einem Verbrennungsmotor (ähnlich wie
bei Erdgas-/Biogas-Pkw) oder auf einen Antrieb mit einer Auto-
Brennstoffzelle auf Wasserstoffbasis (Elektromotor)?
Welche Vor-/Nachteile werden von der Bundesregierung diesbezüglich zu
dem jeweiligen Fahrzeugtyp bzw. Motorentyp herangezogen, und welche
überwiegen nach Ansicht der Bundesregierung (bitte die Argumente pro/
contra aufzählen)?
2. Welche Ziele hat sich die Bundesregierung in der Wasserstoffmobilität für
die Jahre 2025 ff. gesetzt?
Gibt es angestrebte Richtlinien bezüglich der Pkw-Zulassungszahlen mit
Wasserstoff- bzw. Brennstoffzellentechnologie ähnlich dem Ziel von 1
Million E-Autos bis 2020?
3. Ab welchem Marktumfang bzw. nach welchen Kriterien wird die
Bundesregierung die Maßnahmen zur sogenannten Markteinführung von Wasserstoff-
Pkw einstellen?
4. Was sind die Hauptgründe nach Ansicht der Bundesregierung, dass es bisher
keine serienmäßigen Wasserstoffautos deutscher Autohersteller gibt?
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung diesbezüglich?
5. Vertritt die Bundesregierung immer noch die Meinung, dass E-Autos
„leistungs- und reichweitenbeschränkt“ sind (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller, erster Absatz)?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die erhebliche Förderung von E-Autos
in Anbetracht dieser Tatsache?
6. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass auf dem Markt der Wasserstoff-
Pkw derzeitig die Marken Hyundai und Toyota weit vorne liegen (bzw. als
einzigen der breiten Masse verfügbar stehen)?
Wie ist dies mit der Schlussfolgerung aus dem NIP II, wonach „Deutschland
im europäischen und im internationalen Wettbewerb […] treibende Kraft im
Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie“ sei (im NIP II
wird sogar das Präteritum verwendet), zu vereinbaren (NIP II, S. 3)?
7. Wie beurteilt die Bundesregierung die Argumente der chinesischen
Regierung, wonach (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, letzter Absatz)
a) E-Autos erhebliche Umweltschäden mit sich bringen (Stichwörter:
Schwermetalle, Entsorgung der giftigen Abfälle),
b) die E-Autos als unsicher gelten (häufig brennende Elektroautos, geringere
Reichweite) – vgl. dazu die Ausführung des BMVI in der
Vorbemerkung der Fragesteller, wonach E-Autos als „leistungs- und
reichweitenbeschränkt“ gelten –, und
c) der Strategiewechsel für chinesische Steuerzahler eine große Entlastung
darstellen dürfte (weniger Subventionen für E-Autos)?
8. Wird die Errichtung von Wasserstoffzapfsäulen öffentlich gefördert?
Wenn ja, in welchem Umfang belief sich die Förderung in den letzten
fünf Jahren (bitte Angaben pro Jahr aufgliedern)?
Auf welche zehn Antragsteller entfallen die höchsten Summen bewilligter
Zuwendungen, und in welchem Umfang (bitte in einer Tabelle aufgliedern)?
9. Werden die laufenden Kosten für Wasserstoffzapfsäulen öffentlich
gefördert?
Wenn ja, in welchem Umfang belief sich die Förderung in den letzten
fünf Jahren (bitte Angaben pro Jahr aufgliedern)?
Welche Investoren haben die meiste Förderung erhalten, und in welchem
Umfang (bitte in einer Tabelle aufgliedern)?
Berlin, den 15. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1258222.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12220 - Förderung der Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Technologien
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 21. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12582
19. Wahlperiode 22.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Sichert,
Udo Theodor Hemmelgarn, Enrico Komning und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/12220 –
Förderung der Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Technologien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung fördert seit den 1980er Jahren die Forschung und
Entwicklung zu Wasserstoff und Brennstoffzellen-Technologien. Das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nennt diese
Technologien „Schlüsseltechnologien“, die zu leistungs- und reichweitenbeschränkten
Batteriefahrzeugen (E-Autos) „unverzichtbare Ergänzungen“ sind (https://bit.
ly/2IqMuTx).
In den vergangenen Jahren wurden mehrere Förderprogramme der
Bundesregierung verabschiedet, im Jahr 2007 das „Nationale Innovationsprogramm
Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie“ (NIP) mit dem Ziel der
sogenannten Marktvorbereitung für Wasserstoffautos. Dieses wurde 2016 mit einem
Forstsetzungspaket („NIP II“) bis 2026 verlängert und soll die nächste Phase
einleiten – die Markteinführungsphase für Wasserstoffautos (https://bit.ly/2sq
getH).
Ziel ist es laut der beiden NIP, „die Wasserstoffmobilität in den nächsten Jahren
zur Marktreife zu bringen“ (BMVI, ebd.). Gefördert werden Maßnahmen in den
Bereichen Entwicklung, Marktvorbereitung und Beschaffung von Wasserstoff-
und Brennstoffzellentechnologie für den Einsatz im Verkehr (BMVI, ebd.).
Dies wird insbesondere durch die „Nationale Organisation Wasserstoff- und
Brennstoffzellentechnologie“ (NOW GmbH) koordiniert und gesteuert (https://
bit.ly/2WRB0Bn). Das Fördervolumen aus den beiden NIPs beläuft sich auf ca.
2,4 Mrd. Euro (BMVI, ebd.).
Wie es im NIP II heißt, konnte sich „Deutschland im europäischen und im
internationalen Wettbewerb als treibende Kraft im Bereich der Wasserstoff- und
Brennstoffzellentechnologie und als wichtiger Partner im Rahmen von
Industrie- und Technologiepartnerschaften etablieren“ (NIP II, S. 3).
„DIE WELT“ berichtete am 3. März 2019, dass „Japaner und Koreaner […]
deutsche Autobauer beim Wasserstoff [hängen lassen]“ (https://bit.ly/2T9PieR).
„DIE WELT“ zitiert dazu die Zahl, dass bisher insgesamt lediglich 329
wasserstoffgetriebene Pkw in Deutschland zugelassen wurden – und das bei einem
Gesamtbestand von mehr als 64 Millionen Fahrzeugen im Land. Von den
90 000 Bewerbern um die seit 2016 gezahlte Prämie für schadstofffreie Pkw
waren nur 43 für Wasserstoffautos. Von den deutschen Autoherstellern bietet
derzeitig auch keiner ein Wasserstoffauto an. Hinzu kommt, dass es in
Deutschland kaum Wasserstofftankstellen gibt. Derzeit sind es 60, bis Ende des Jahres
soll es 100 öffentliche Stationen geben. Sie werden hauptsächlich von
Mineralölkonzernen aufgebaut, vor allem von Shell und Total. Die Anlagen sind sehr
aufwändig, eine Zapfsäule für Otto-Kraftstoff oder Diesel kostet rund 30 000
Euro, Zapfsäulen für Wasserstoff kosten pro Anlage ca. 1 Mio. Euro (DIE
WELT, ebd.). In China wird die Technologie inzwischen, wie die „Kronen
Zeitung“ berichtet, intensiv ge-fördert (www.krone.at/1937484). China plant ein
weites Netz aus Wasserstoff-Korridoren, 1 Million Wasserstoff-Autos bis 2030
und will dafür die Subventionen und die industrielle Ausrichtung auf E-Autos
langsam einstellen. Letzteres wird mit folgenden Argumenten begründet:
„das Bewusstsein für die zahlreichen Nachteile batterieelektrischer
Autos“ – „besonders schwer wiegen die Umweltprobleme – sowohl bei der
Gewinnung der erforderlichen Schwermetalle als auch bei der Entsorgung
der giftigen Abfälle“;
viele chinesische Kunden haben das Vertrauen in Elektroautos verloren
(häufig brennende Elektroautos);
der Strategiewechsel dürfte für chinesische Steuerzahler eine große
Entlastung darstellen (weniger Subventionen für E-Autos).
1. Welchen Ansatz verfolgt die Bundesregierung bei der Förderung von
Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Technologien?
Setzt man dabei eher auf Pkw mit einem Verbrennungsmotor (ähnlich wie
bei Erdgas-/Biogas-Pkw) oder auf einen Antrieb mit einer Auto-
Brennstoffzelle auf Wasserstoffbasis (Elektromotor)?
Welche Vor-/Nachteile werden von der Bundesregierung diesbezüglich zu
dem jeweiligen Fahrzeugtyp bzw. Motorentyp herangezogen, und welche
überwiegen nach Ansicht der Bundesregierung (bitte die Argumente pro/
contra aufzählen)?
Die Bundesregierung verfolgt einen technologieoffenen Ansatz, um den Einsatz
der jeweils energieeffizientesten Technologie für die entsprechende Anwendung
zu ermöglichen.
Die Auswertung bisheriger Förderprojekte zum Wasserstoff-Verbrennungsmotor
zeigt, dass dieser mit den konventionellen Antrieben konkurrenzfähig sein kann.
Hinsichtlich der Energieeffizienz und einer potenziellen Effizienzsteigerung
zeigte der Wasserstoff-Verbrennungsmotor im Vergleich zur
Brennstoffzellentechnologie schlechtere Eigenschaften. Deshalb liegt der Fokus des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bei der Förderung im
Nationalen Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
(NIP) auf Brennstoffzellenanwendungen mit dem Ziel, hier Kostenreduktionen
und Leistungsverbesserungen zu erzielen.
2. Welche Ziele hat sich die Bundesregierung in der Wasserstoffmobilität für
die Jahre 2025 ff. gesetzt?
Gibt es angestrebte Richtlinien bezüglich der Pkw-Zulassungszahlen mit
Wasserstoff- bzw. Brennstoffzellentechnologie ähnlich dem Ziel von 1
Million E-Autos bis 2020?
Brennstoffzellen-Pkw sind E-Autos im Sinne der Gesetzgebung, zum Beispiel
des Elektromobilitätsgesetzes. Eine gesonderte Zielsetzung der Bundesregierung
für Pkw-Zulassungszahlen mit Brennstoffzellenantrieb besteht daher nicht.
3. Ab welchem Marktumfang bzw. nach welchen Kriterien wird die
Bundesregierung die Maßnahmen zur sogenannten Markteinführung von Wasserstoff-
Pkw einstellen?
Das NIP mit seinen Fördermaßnahmen durch Investitionszuschüssen dient der
derzeit noch angezeigten Marktaktivierung von Anwendungen mit Wasserstoff
und Brennstoffzelle. Über die Dauer der Fortführung wird auf der Grundlage der
Evaluation des NIP entschieden.
4. Was sind die Hauptgründe nach Ansicht der Bundesregierung, dass es bisher
keine serienmäßigen Wasserstoffautos deutscher Autohersteller gibt?
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung diesbezüglich?
Hierbei handelt es sich um unternehmerische Entscheidungen der jeweiligen
Autohersteller. Nach Kenntnis der Bundesregierung sollen 2020 weitere
Vorserienfahrzeuge deutscher Hersteller auf den Markt kommen. Die Bundesregierung
unterstützt diese Entwicklung durch Forschungs- und Entwicklungsprojekte, um die
Kosten- und Leistungseffizienz der Technologie zu steigern. Gleichzeitig wird
der kontinuierliche Aufbau der Tankinfrastruktur unterstützt. Auch die
Fahrzeugbeschaffung ist im Rahmen der Marktaktivierung im NIP II förderfähig. Für
Brennstoffzellenfahrzeuge gelten zudem die erheblichen steuerlichen und die
straßenverkehrsrechtlichen Privilegien, die für E-Autos im Allgemeinen gelten.
5. Vertritt die Bundesregierung immer noch die Meinung, dass E-Autos
„leistungs- und reichweitenbeschränkt“ sind (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller, erster Absatz)?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die erhebliche Förderung von E-Autos
in Anbetracht dieser Tatsache?
Die beiden Speichertechnologien für die Elektromobilität (Batterie und
Brennstoffzelle) ergänzen sich durch die jeweils prädestinierten Anwendungsfelder für
beide Technologien. Im Pkw-Bereich hat die batterieelektrische Mobilität
insbesondere im urbanen Umfeld Vorteile aufgrund ihrer Energieeffizienz. Die
Vorteile der Brennstoffzelle liegen bei höheren Nutzlasten und Reichweiten,
insbesondere in den Bereichen Logistik und Schwerlast.
6. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass auf dem Markt der Wasserstoff-
Pkw derzeitig die Marken Hyundai und Toyota weit vorne liegen (bzw. als
einzigen der breiten Masse verfügbar stehen)?
Wie ist dies mit der Schlussfolgerung aus dem NIP II, wonach „Deutschland
im europäischen und im internationalen Wettbewerb […] treibende Kraft im
Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie“ sei (im NIP II
wird sogar das Präteritum verwendet), zu vereinbaren (NIP II, S. 3)?
Im Rahmen des NIP wurde seit 2008 die technologische Basis für verschiedene
Anwendungen der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im
Verkehrsbereich (Pkw, Busse, Züge, Schiffe, Intralogistik) geschaffen. Dabei ging es
zunächst um die Komponenten- und Systementwicklung, Erprobung und
Validierung, im Weiteren die Unterstützung bei der Beschaffung von ersten
Anwendungen. Beim Ausbau des Pkw-Tankstellennetzes (siehe Antwort zu Frage 4) ist
Deutschland in Europa führend. Auch im Bereich Nutzverkehr gibt es
Fortschritte, beispielsweise die Entwicklung des weltweit ersten in Betrieb
befindlichen Wasserstoffzugs. Diese Fortschritte sind wesentlich auf Maßnahmen im
Rahmen des NIP und der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der Bundesregierung
zurückzuführen.
7. Wie beurteilt die Bundesregierung die Argumente der chinesischen
Regierung, wonach (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, letzter Absatz)
a) E-Autos erhebliche Umweltschäden mit sich bringen (Stichwörter:
Schwermetalle, Entsorgung der giftigen Abfälle),
b) die E-Autos als unsicher gelten (häufig brennende Elektroautos, geringere
Reichweite) – vgl. dazu die Ausführung des BMVI in der
Vorbemerkung der Fragesteller, wonach E-Autos als „leistungs- und
reichweitenbeschränkt“ gelten –, und
c) der Strategiewechsel für chinesische Steuerzahler eine große Entlastung
darstellen dürfte (weniger Subventionen für E-Autos)?
Bezüglich der Umweltauswirkungen der Elektromobilität betrachtet die
Bundesregierung den vollständigen Lebenszyklus der Fahrzeuge (einschließlich aller
Komponenten), der eine gesamthafte Bewertung im Sinne einer Umweltbilanz
ermöglicht. Intersektorale Effekte, etwa bei der Fahrstrombereitstellung, beim
Energiebedarf der Fahrzeug- und Fahrzeugteileproduktion und bezüglich
Umweltwirkungen der Rohstoffbereitstellung, sind integrierter Bestandteil einer
solchen Umweltbilanz.
Betrachtet man die Klimaschutzwirkung eines Elektrofahrzeugs im Sinne einer
Bilanzierung, so ergeben sich erhebliche und mit wachsenden Anteilen
erneuerbarer Energien im Strommix im Zeitverlauf zunehmende Treibhausgasvorteile
von Elektrofahrzeugen. Diese Einschätzung basiert auf konservativen Annahmen
und zieht den Vergleich zu besonders effizienten konventionellen
Fahrzeugalternativen.
Die Bundesregierung tauscht sich darüber hinaus mit den zuständigen Stellen in
China intensiv zu Fragen der Elektromobilität mit Batterie, aber auch zu Fragen
der Elektromobilität mit Wasserstoff und Brennstoffzelle aus. Hierzu gehören
insbesondere auch Sicherheitsaspekte.
8. Wird die Errichtung von Wasserstoffzapfsäulen öffentlich gefördert?
Wenn ja, in welchem Umfang belief sich die Förderung in den letzten
fünf Jahren (bitte Angaben pro Jahr aufgliedern)?
Auf welche zehn Antragsteller entfallen die höchsten Summen bewilligter
Zuwendungen, und in welchem Umfang (bitte in einer Tabelle aufgliedern)?
Die Errichtung von Wasserstofftankstellen wurde vom BMVI in den letzten fünf
Jahren mit folgenden Summen gefördert:
2014 2015 2016 2017 2018
4.803.310 € 5.273.728 € 15.701.867 € 8.990.615 € 2.833.657 €
Dabei entfallen auf folgende zehn Zuwendungsempfänger die höchsten Summen:
Zuwendungsempfänger Fördermittel [€]
AIR LIQUIDE Advanced Technologies GmbH 8.741.055
H2 Mobility Deutschland GmbH & Co. KG 6.205.954
Linde Aktiengesellschaft 5.497.442
Daimler AG 5.045.839
TOTAL Deutschland GmbH 3.444.296
Shell Deutschland Oil GmbH 2.982.477
Westfalen Aktiengesellschaft 1.345.366
Vattenfall Europe Innovation GmbH 936.475
OMV Deutschland GmbH 745.571
Air Products GmbH 608.811
9. Werden die laufenden Kosten für Wasserstoffzapfsäulen öffentlich
gefördert?
Wenn ja, in welchem Umfang belief sich die Förderung in den letzten
fünf Jahren (bitte Angaben pro Jahr aufgliedern)?
Welche Investoren haben die meiste Förderung erhalten, und in welchem
Umfang (bitte in einer Tabelle aufgliedern)?
Die laufenden Kosten für Wasserstoffzapfsäulen werden durch den Bund nicht
gefördert.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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