[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 22. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12695
19. Wahlperiode 23.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz,
Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/12247 –
Zugriff auf Internet der Dinge, Smart Home und digitale Assistenten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Internet der Dinge, Smart-Home-Geräte, digitale Echo-Geräte wie „Alexa“ oder
„Siri“ finden in ganz Europa rege Nachfrage. Dabei läuft nach Ansicht der
Fragesteller allerdings der Nutzer Gefahr, dass er in den eigenen vier Wänden
ausspioniert wird. Datenschützer warnen daher nicht zu Unrecht vor dem Umgang
mit solchen Endgeräten. Intime Gespräche können dabei ebenso aufgenommen
werden wie der Musikwunsch der einzelnen Verbraucher. Die Fragen, wer
mithören kann, wo die aufgezeichneten Daten gespeichert werden und was damit
schlussendlich passiert, bleiben dabei oft unbeantwortet. Die Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO) gewährt zwar betroffenen Personen über das Recht
der Selbstauskunft einen sehr weitgehenden Anspruch auf Informationen zu den
gespeicherten Daten, allerdings zeigt sich in der Umsetzung, dass dieser
Verarbeitungsprozess pannenanfällig ist (
www.heise.de/select/ct/2019/1/154632319
7251453).
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat plant bereits die
gerichtliche Einsichtnahme von Ende-zu-Ende verschlüsselten Nachrichten aus
Messengerdiensten. Auf Anordnung der Bundesnetzagentur droht den
Diensteanbietern auch eine Sperrung, wenn sie den behördlichen Anfragen nicht
nachkommen (
www.heise.de/newsticker/meldung/Angriff-auf-WhatsApp-Co-
Seehofer-will-Messenger-zur-Entschluesselung-zwingen-4431634.html).
Darüber hinaus ist eine immer weitere Ausdehnung der sicherheitsbehördlichen
Maßnahmen gegen nichtmilitärische „Angriffe“ festzustellen (
www.tagesschau.
de/inland/seehofer-cyberabwehr-101.html). Da die Vernetzung von Endgeräten
weiter deutlich ansteigt (
www.it-zoom.de/mobile-business/e/50-
milliardenvernetzte-geraete-im-jahr-2022-19966/), werden aus Sicht der Fragesteller die
Möglichkeiten der Überwachung und die Ausnutzung von Sicherheitsrisiken
exponentiell steigen. Mittlerweile schlagen selbst
Telekommunikationsunternehmen Alarm (acatech „Cyber Security: Der Staat im Spagat zwischen Schutz
und Ethik“ Event, 6. Juni 2019, Thomas Tschersich, Senior Vice President
Internal Security & Cyber Defense bei T-Systems International GmbH) und
weisen darauf hin, dass die bisherigen Befugnisse der Sicherheitsbehörden
ausreichen.
Nach Auffassung der Justizminister der Länder und des Bundes darf die
Einführung der fünften Mobilfunkgeneration nicht dazu führen, dass die
technischen Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden faktisch
eingeschränkt werden. Sie bitten daher auch in ihrem Beschluss (TOP II. 3.) der
Frühjahrskonferenz der Justizminister die Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz, sich zum einen weiter dafür zu verwenden, dass im Rahmen der
Spezifikation und der Vergabe der 5G-Mobilfunkfrequenzen die
Anforderungen der Strafverfolgung berücksichtigt werden. Zum anderen bitten die
Justizministerinnen und Justizminister die Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz, sich insbesondere für erforderliche Gesetzesänderungen im
Telekommunikationsgesetz und im Telemediengesetz einzusetzen bzw., soweit
auch Änderungen der Strafprozessordnung erforderlich sind, einen
entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen (
www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/
JUMIKO2019/Downloads/TOPII_3.pdf?__blob=publicationFile&v=2).
Zuvor hatte sich schon der Anti-Terror-Koordinator der Europäischen Union in
diese Richtung geäußert (
www.heise.de/newsticker/meldung/5G-
Justizministerwollen-fuer-Ueberwachung-die-Sicherheit-schwaechen-4438538.html).
1. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass derzeit Abhörvorgänge über
Echo-Geräte oder Smart-Home-Geräte durch das Bundesinnenministerium
stattfinden?
Die Bundesregierung versteht die Frage so, dass nach der Durchführung von
informationstechnischen Überwachungen von Echo-Geräten oder Smart Home
Geräten durch Sicherheitsbehörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums
des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gefragt wird. Hierzu äußert sich die
Bundesregierung wie folgt:
Zu etwaigen laufenden Vorgängen kann die Bundesregierung aus
kriminaltaktischen Gründen keine Aussage treffen. Ferner können über operative bzw.
einsatztaktische technische Details von Ermittlungswerkzeugen der im Geschäftsbereich
des BMI verorteten Sicherheitsbehörden keine öffentlichen Auskünfte erteilt
werden. Mit Auskünften zu den zur Verfügung stehenden kriminaltaktischen und
nachrichtendienstlichen Vorgehensweisen und damit zu konkreten Strategien und
Maßnahmen würde die Bundesregierung polizeiliche und nachrichtendienstliche
Vorgehensweisen zur Gefahrenabwehr oder zur Verhinderung und Aufklärung
von Straftaten offenlegen oder Rückschlüsse darauf ermöglichen und damit die
Arbeits-fähigkeit und Aufgabenerfüllung der Sicherheits- und
Strafverfolgungsbehörden sowie der Nachrichtendienste gefährden, weil Täter oder potentielle
Zielpersonen ihr Verhalten anpassen und künftige Maßnahmen dadurch
erschweren oder gar vereiteln könnten.
Eine Preisgabe dieser sensiblen Informationen würde sich auf die staatliche
Aufgabenwahrnehmung im Gefahrenabwehrbereich wie auch auf die Durchsetzung
des Strafverfolgungsanspruchs und die nachrichtendienstliche
Informationsbeschaffung außerordentlich nachteilig auswirken.
Daraus folgt, dass die erbetenen Informationen derartig schutzbedürftige
evidente Geheimhaltungsinteressen berühren, dass auch das geringfügige Risiko eines
Bekanntwerdens, wie es auch bei einer Übermittlung dieser Informationen an
die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestags nicht ausgeschlossen
werden kann, aus Staatswohlgründen vermieden werden muss. In der Abwägung des
parlamentarischen Informationsrechts der Abgeordneten einerseits und der
staatswohlbegründeten Geheimhaltungsinteressen andererseits muss das
parlamentarische Informationsrecht daher ausnahmsweise zurückstehen.
2. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Stiftung Warentest (
www.future
zone.de/digital-life/article216760137/Stiftung-Warentest-warnt-Diese-Smart-
Speaker-spionieren-dich-aus.html), die vor der Nutzung von
Sprachassistenten wie Alexa oder Siri warnt, da Nutzer einen Teil ihrer Privatsphäre
aufgeben würden?
a) Wenn ja, hat die Bundesregierung etwaige verfassungsrechtliche
Bedenken im Zusammenhang mit der Nutzung von Echo-Geräten?
b) Hat die Bundesregierung mit dem Bundesbeauftragten für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit diesbezüglich auftauchende Probleme
besprochen, erörtert bzw. dessen Stellungnahme eingeholt?
c) Wenn ja, welche konkreten Bedenken wurden durch den
Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit der
Bundesregierung übermittelt, und ist diese Stellungnahme öffentlich einsehbar?
d) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 2 bis 2d werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 22
und 23 auf Bundestagsdrucksache 19/11950 verwiesen. Eine Erörterung der im
Zusammenhang mit der Nutzung von digitalen Sprachassistenten auftauchenden
Fragestellungen mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit hat bisher nicht stattgefunden.
3. Hat die Bundesregierung verfassungsrechtliche Bedenken in Bezug auf die
Erhebung, Speicherung und Auswertung von 5G-Providern zur Verfügung
gestellten Überwachungsdaten, und hat sie etwaige verfassungsrechtliche
Bedenken mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit besprochen, erörtert bzw. dessen Stellungnahme eingeholt?
a) Wenn ja, welche konkreten Bedenken wurden durch den
Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit der
Bundesregierung übermittelt, und ist diese Stellungnahme öffentlich einsehbar?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Die Erhebung, Speicherung und Auswertung der von 5G-Providern zur
Verfügung gestellten Daten unterliegt ebenso wie sonstige zur Verfügung gestellten
Daten rechtlichen Anforderungen, die eingehalten werden müssen.
4. Welche Gesetzesänderungen erachtet die Bundesregierung als erforderlich,
um der Bitte der Frühjahrskonferenz der Justizminister nachzukommen?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Fragestellung auf den
Beschluss der Justizministerinnen und Justizminister zum TOP „Sicherung der
Möglichkeit der Telekommunikationsüberwachung bei Einführung der fünften
Mobilfunkgeneration (5G)“ bezieht. Für die Betreiber von
Telekommunikationsnetzen, mit denen öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbracht
werden, und die Erbringer von öffentlich zugänglichen
Telekommunikationsdiensten gelten – unabhängig von der zugrundeliegenden Technologie –
hinsichtlich der Telekommunikationsüberwachung die diesbezüglichen Regelungen des
Telekommunikationsgesetzes und der Telekommunikations-
Überwachungsverordnung. Die Bundesregierung prüft derzeit, welche rechtlichen Anpassungen
erforderlich sind, um zu gewährleisten, dass die Sicherheitsbehörden auch vor dem
Hintergrund der Einführung des 5G-Standards ihren gesetzlichen Aufgaben
nachkommen können.
5. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass nach Ausbau und
Inbetriebnahme des 5G-Mobilfunknetzes der BND eigenständige
Überwachungstätigkeiten durchführt?
Nach § 1 Absatz 2 des BND-Gesetzes hat der Bundesnachrichtendienst die
Aufgabe zur Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- und
sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind, die
erforderlichen Informationen zu sammeln und diese auszuwerten. Diese Aufgabe
besteht unabhängig von der Inbetriebnahme oder dem Ausbau des 5G
Mobilfunknetzes.
6. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass nach
Ausbau und Inbetriebnahme des 5G-Mobilfunknetzes fremde
Nachrichtendienste eigenständige Überwachungstätigkeiten durchführen?
Die Bundesregierung äußert sich nicht zu hypothetischen Fragestellungen.
7. Gibt es noch weitere Vorhaben, Maßnahmen und Gesetzesvorlagen (wie
z. B. das Datenaustauschgesetz), bei der die Bundesregierung nach den
Aussagen des Bundesministers des Inneren, für Bau und Heimat Horst Seehofer
Gesetze „stillschweigend“ einbringt und sie extra kompliziert macht, damit
es nicht so „erregt“ (
www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_
85887240/csu-innenminister-horst-seehofer-man-muss-gesetze-kompliziert-
machen-.html;
www.sueddeutsche.de/politik/seehofer-datenaustauschgesetz-
1.4479069)?
Regulatorische Vorhaben, Maßnahmen und Gesetzesvorlagen der
Bundesregierung durchlaufen vielfältige Abstimmungsprozesse und unterliegen gesetzlichen
Vorgaben.
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