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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Errichtung "Archivzentrum zur SED-Diktatur" in Berlin
Diese Kleine Anfrage von DIE LINKE an Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien gehört zur 19. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien
Datum
03.09.2019
Antwortdauer
22 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1227012.08.2019
Errichtung "Archivzentrum zur SED-Diktatur" in Berlin
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12270
19. Wahlperiode 12.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Simone Barrientos, Dr. Gregor Gysi, Dr. Petra Sitte,
Birke Bull-Bischoff, Matthias Höhn, Jan Korte, Sören Pellmann und
der Fraktion DIE LINKE.
Errichtung „Archivzentrum zur SED-Diktatur“ in Berlin
Zu den im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung betriebenen Archiven von
sogenannter nationalhistorischer Bedeutung gehören das Bundesarchiv, das
Politische Archiv des Auswärtigen Amts und die Stasi-Unterlagenbehörde.
Mit Blick auf die Zukunft der Stasi-Unterlagenbehörde hatte der Deutsche
Bundestag 2014 eine Expertenkommission berufen, die in ihrem Abschlussbericht
vom 5. April 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8050) die Integration der Stasi-
Unterlagen in das Bundesarchiv empfahl – unter sichtbarer Eigenständigkeit und
Verbleib des Stasi-Unterlagen-Archivs am heutigen Standort im Berliner Bezirk
Lichtenberg. Der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen (BStU) wurde
deshalb vom Deutschen Bundestag mit Beschluss vom 9. Juni 2016
(Bundestagsdrucksache 18/8705) beauftragt, den Transformationsprozess der Stasi-
Unterlagenbehörde einzuleiten und zusammen mit dem Bundesarchiv ein gemeinsames
belastbares Konzept zur dauerhaften Sicherung der Stasiakten für künftige
Entscheidungen durch den Deutschen Bundestag zu erarbeiten.
Das von Roland Jahn als Bundesbeauftragten und mit Dr. Michael Hollmann
(Präsident des Bundesarchivs) verfasste „Konzept für die dauerhafte Sicherung
der Stasi-Unterlagen durch Überführung des Stasi-Unterlagen-Archivs in das
Bundesarchiv liegt seit dem 13. März 2019 als Bundestagsdrucksache 19/8201
vor.
Nach Ansicht der Fragesteller beinhaltet das Konzept noch viele offene Fragen,
die besonders der Ausgewogenheit einer seit 1990 gewachsenen Architektur
eines gesamtdeutschen Archivwesens entgegenstehen. So soll zum Beispiel auf
dem Gelände der ehemaligen Stasi-Zentrale in Berlin ein „Archivzentrum zur
SED-Diktatur“ entstehen, „in dem neben den Stasi-Unterlagen auch die Bestände
der zentralen DDR-Behörden, das Archiv der SED sowie der
Massenorganisationen der DDR und die Bibliothek der „Stiftung Archiv der Parteien- und
Massenorganisationen der DDR“ – nachfolgend SAPMO genannt – untergebracht
werden (Konzept Jahn/Hollmann, Kapitel 4.1.-vgl. Bundestagsdrucksache
19/8201, Seite 9).
Die Stiftung SAPMO ist vor über 25 Jahren durch einen Erlass des
Bundesministers des Innern zur Errichtung einer „Stiftung Archiv der Parteien und
Massenorganisationen der DDR“ im Bundesarchiv vom 6. April 1992 (GMBl. S. 310-312)
gegründet worden mit dem Ziel, staatliche Unterlagen von Stellen der DDR nach
§ 2 Absatz 9 des Bundesarchivgesetzes zu übernehmen, auf Dauer zu sichern,
nutzbar zu machen und zu ergänzen. Dies gilt auch für andere Unterlagen,
Materialien und Bibliotheksbestände zur deutschen Geschichte, insbesondere zur
Geschichte der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung, die damit in einem
historischen oder sachlichen Zusammenhang stehen (Erlass BMI 1992, § 2).
Der Großteil dieser umfangreichen Bestände ist durch Einbringungsverträge mit
Nachfolgeorganisationen der Parteien und Massenorganisationen aus der DDR
erworben worden. Besonders individuell gestaltete rechtliche Regelungen
betreffen ergänzend auch die zahlreichen Deposita (Hinterlegungen) von den insgesamt
über 400 persönlichen Nachlässen der Stiftung. Diese Rechtsverhältnisse sind
teils staatsrechtlicher, teils öffentlich-rechtlicher, teils privatrechtlicher Natur.
Die Bestände der Stiftung SAPMO sind seit dem Jahr 1994 mit großem Aufwand
schrittweise am Standort Berlin-Lichterfelde des Bundesarchivs erfolgreich
zusammengeführt worden. Die Bundesregierung investiert seit 2007 mit einem
Volumen von 106 Mio. Euro dort Neubauten für Magazinbestände und Gebäude für
Verwaltungs- und Dienstleistungstätigkeiten. Durch diese Investitionen konnte
auch die Erschließung, Nutzung und Erhaltung der SAPMO-Bestände
nachhaltig und deutlich sichtbar verbessert werden (www.bbr.bund.de/BBR/DE/
Bauprojekte/Berlin/Kultur/Bundesarchiv/bundesarchiv.html?nn=547724).
Derzeit umfassen die Bestände der Stiftung Archiv der Parteien- und
Massenorganisationen der DDR ca. 11 laufende Kilometer noch nicht vollständig
erschlossene Akten, zusätzlich ca. 1 000 laufende Meter persönliche Nachlässe und einen
auch international weit beachteten Bibliotheksbestand von ca. 1,7 Millionen
Bänden u. a. mit Primärliteratur zur Organisations- und Ideologiegeschichte der DDR
und Geschichte der nationalen und internationalen Arbeiterbewegung. Diese
Bibliothek beansprucht zusätzlich ca. 34 laufende Kilometer Archivfläche (Bericht
zur 27. Sitzung des Kuratoriums der Stiftung SAPMO am 24. April 2017,
Seite 17).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche fachlichen Stellen zur Erforschung von Zeitgeschichte und DDR-
Geschichte waren bei der Erarbeitung des „Konzepts für die dauerhafte
Sicherung der Stasi-Unterlagen“ vom 13. März 2019 involviert (bitte einzeln
aufführen)?
2. Sind durch die Bundesregierung Machbarkeitsstudien zur Umsetzung der
einzelnen Etappen des Konzepts von BStU und Bundesarchiv veranlasst
worden, und wenn ja, welche konkreten Ergebnisse liegen zum jetzigen
Zeitpunkt vor?
3. Mit welchen zusätzlichen Kosten kalkuliert die Bundesregierung insgesamt
bei der Überführung des Stasi-Unterlagen-Archivs in das Bundesarchiv?
4. Welche Summe davon würde auf die geplante Verlagerung der
Gesamtbestände der Stiftung Archiv der Parteien- und Massenorganisationen vom
Standort Berlin-Lichterfelde (Bundesarchiv) nach Berlin-Lichtenberg
(derzeit noch BStU) entfallen?
5. Welche Haltung hat die die Bundesregierung zu dem Umstand, dass die
Herauslösung der SAPMO aus gesetzlichen Ordnungs-und
Verwahrungsprinzipien, (also nach der Zeit des Entstehens von Akten und Archivalien und den
Abteilungen Deutsches Reich, Bundesrepublik und DDR) nach Ansicht der
Fragesteller der Aufgabenstellung nach § 3 Absatz 2 des
Bundesarchivgesetzes widersprechen würde?
6. Ist das Kuratorium der Stiftung SAPMO vor Veröffentlichung des Konzepts
für die dauerhafte Sicherung der Stasi-Unterlagen über die Absicht, ein
„Archivzentrum zur SED-Diktatur“ in Berlin zu etablieren, unterrichtet oder um
eine Stellungnahme angefragt worden?
Wenn ja, welche Stellungnahme erfolgte durch dieses Gremium, und wo sie
veröffentlicht?
7. Welche Erkenntnisse aus der Forschung zur DDR-Geschichte bzw.
Erkenntnisse welcher Institutionen (Hochschulen, Universitäten,
Forschungsverbünde und Stiftungen) wurden beim beabsichtigten Vorhaben der
Zusammenlegung der Bestände des Stasi-Unterlagen-Archivs in Berlin-
Lichtenberg und der Bestände der Stiftung SAPMO aus dem Bundesarchiv
berücksichtigt (bei Veröffentlichungen bitte einzeln mit Quellenangabe aufführen)?
8. Mit wie vielen rechtlich bevollmächtigten Vertragspartnern sowie
rechtlichen Einzelpersonen unterhält die Bundesrepublik bzw. die Stiftung
SAPMO seit 1992 vertragliche Beziehungen (Vereinbarungen) gemäß Erlass
über die Errichtung der SAPMO vom 6. April 1992, § 3, Ziffer 1 bis 5 zu
eingebrachten Archivalien, geschlossenen Sammlungen, Nachlässen,
Erinnerungen aus der DDR (bitte einzeln nach Jahren mit dem jeweiligen Bestand
und Datum des Inkrafttretens aufführen)?
9. Welche zuständige Stelle innerhalb des Bundesarchivs verwaltet die
betreffenden Verträge in Frage 8?
10. Wie viele Personen befassen sich mit diesen Verträgen, und welche
berufliche Qualifikation bringen sie für dieses Aufgabengebiet mit?
11. Beabsichtigt die Bundesregierung, mit den jeweils rechtlich Berechtigten
schriftliche Vereinbarungen zu treffen hinsichtlich der Verlagerung der mit
ihnen verbundenen Bestände aus der Stiftung SAPMO in ein
„Archivzentrum zur SED-Diktatur“?
Wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt werden diese Verhandlungen
abgeschlossen sein?
Berlin, den 22. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1300403.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12270 - Errichtung "Archivzentrum zur SED-Diktatur" in Berlin
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Simone Barrientos, Dr. Gregor Gysi,
Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/12270 –
Errichtung „Archivzentrum zur SED-Diktatur“ in Berlin
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zu den im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung betriebenen Archiven
von sogenannter nationalhistorischer Bedeutung gehören das Bundesarchiv,
das Politische Archiv des Auswärtigen Amts und die Stasi-
Unterlagenbehörde.
Mit Blick auf die Zukunft der Stasi-Unterlagenbehörde hatte der Deutsche
Bundestag 2014 eine Expertenkommission berufen, die in ihrem
Abschlussbericht vom 5. April 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8050) die Integration der
Stasi-Unterlagen in das Bundesarchiv empfahl – unter sichtbarer
Eigenständigkeit und Verbleib des Stasi-Unterlagen-Archivs am heutigen Standort im
Berliner Bezirk Lichtenberg. Der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen
(BStU) wurde deshalb vom Deutschen Bundestag mit Beschluss vom 9. Juni
2016 (Bundestagsdrucksache 18/8705) beauftragt, den
Transformationsprozess der Stasi-Unterlagenbehörde einzuleiten und zusammen mit dem
Bundesarchiv ein gemeinsames belastbares Konzept zur dauerhaften Sicherung der
Stasiakten für künftige Entscheidungen durch den Deutschen Bundestag zu
erarbeiten.
Das von Roland Jahn als Bundesbeauftragten und mit Dr. Michael Hollmann
(Präsident des Bundesarchivs) verfasste „Konzept für die dauerhafte
Sicherung der Stasi-Unterlagen durch Überführung des Stasi-Unterlagen-Archivs in
das Bundesarchiv liegt seit dem 13. März 2019 als Bundestagsdrucksache
19/8201 vor.
Nach Ansicht der Fragesteller beinhaltet das Konzept noch viele offene
Fragen, die besonders der Ausgewogenheit einer seit 1990 gewachsenen
Architektur eines gesamtdeutschen Archivwesens entgegenstehen. So soll zum
Beispiel auf dem Gelände der ehemaligen Stasi-Zentrale in Berlin ein
„Archivzentrum zur SED-Diktatur“ entstehen, „in dem neben den Stasi-Unterlagen
auch die Bestände der zentralen DDR-Behörden, das Archiv der SED sowie
der Massenorganisationen der DDR und die Bibliothek der „Stiftung Archiv
der Parteien- und Massenorganisationen der DDR“ – nachfolgend SAPMO
genannt – untergebracht werden (Konzept Jahn/Hollmann, Kapitel 4.1. – vgl.
Bundestagsdrucksache 19/8201, Seite 9).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13004
19. Wahlperiode 03.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 1. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Stiftung SAPMO ist vor über 25 Jahren durch einen Erlass des
Bundesministers des Innern zur Errichtung einer „Stiftung Archiv der Parteien und
Massenorganisationen der DDR“ im Bundesarchiv vom 6. April 1992 (GMBl.
S. 310-312) gegründet worden mit dem Ziel, staatliche Unterlagen von Stellen
der DDR nach § 2 Absatz 9 des Bundesarchivgesetzes zu übernehmen, auf
Dauer zu sichern, nutzbar zu machen und zu ergänzen. Dies gilt auch für
andere Unterlagen, Materialien und Bibliotheksbestände zur deutschen
Geschichte, insbesondere zur Geschichte der deutschen und internationalen
Arbeiterbewegung, die damit in einem historischen oder sachlichen
Zusammenhang stehen (Erlass BMI 1992, § 2).
Der Großteil dieser umfangreichen Bestände ist durch Einbringungsverträge
mit Nachfolgeorganisationen der Parteien und Massenorganisationen aus der
DDR erworben worden. Besonders individuell gestaltete rechtliche
Regelungen betreffen ergänzend auch die zahlreichen Deposita (Hinterlegungen) von
den insgesamt über 400 persönlichen Nachlässen der Stiftung. Diese
Rechtsverhältnisse sind teils staatsrechtlicher, teils öffentlich-rechtlicher, teils
privatrechtlicher Natur.
Die Bestände der Stiftung SAPMO sind seit dem Jahr 1994 mit großem
Aufwand schrittweise am Standort Berlin-Lichterfelde des Bundesarchivs
erfolgreich zusammengeführt worden. Die Bundesregierung investiert seit 2007 mit
einem Volumen von 106 Mio. Euro dort Neubauten für Magazinbestände und
Gebäude für Verwaltungs- und Dienstleistungstätigkeiten. Durch diese
Investitionen konnte auch die Erschließung, Nutzung und Erhaltung der SAPMO-
Bestände nachhaltig und deutlich sichtbar verbessert werden
(www.bbr.bund.de/BBR/DE/Bauprojekte/Berlin/Kultur/Bundesarchiv/bundes
archiv.html?nn=547724).
Derzeit umfassen die Bestände der Stiftung Archiv der Parteien- und
Massenorganisationen der DDR ca. 11 laufende Kilometer noch nicht vollständig
erschlossene Akten, zusätzlich ca. 1 000 laufende Meter persönliche Nachlässe
und einen auch international weit beachteten Bibliotheksbestand von ca.
1,7 Millionen Bänden u. a. mit Primärliteratur zur Organisations- und
Ideologiegeschichte der DDR und Geschichte der nationalen und internationalen
Arbeiterbewegung. Diese Bibliothek beansprucht zusätzlich ca. 34 laufende
Kilometer Archivfläche (Bericht zur 27. Sitzung des Kuratoriums der Stiftung
SAPMO am 24. April 2017, Seite 17).
1. Welche fachlichen Stellen zur Erforschung von Zeitgeschichte und DDR-
Geschichte waren bei der Erarbeitung des „Konzepts für die dauerhafte
Sicherung der Stasi-Unterlagen“ vom 13. März 2019 involviert (bitte
einzeln aufführen)?
Im Prozess der Erstellung wurde das Konzept mehrfach im Beirat beim
Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der
ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) beraten. Dem Beirat gehören
aus dem Bereich der Wissenschaft u.a. der frühere Leiter des Instituts für
Zeitgeschichte (IfZ), Prof. Dr. Horst Möller, der frühere Leiter des
Forschungsverbundes SED-Staat der Freien Universität Berlin, Prof. Dr. Manfred Wilke und
der Direktor des Instituts für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin der
Universität Ulm, Prof. Dr. Florian Steger an.
Der Transformationsprozess und das Konzept waren insbesondere bezogen auf
die weitere Entwicklung der quellenkundlichen Forschung ebenso Thema im
Wissenschaftlichen Beratungsgremium beim BStU. Dem Wissenschaftlichen
Beratungsgremium gehören aus dem Bereich der Wissenschaft der frühere
Direktor des Zeitgeschichtlichen Forums, Prof. Dr. Rainer Eckert, sowie Nikolas
Dörr (Universität Bremen), Prof. Dr. Jörg Ganzenmüller (Universität Jena),
Prof. Dr. Antonia Grunenberg (Universität Oldenburg) und Prof. Dr. Klaus
Schroeder (Freie Universität Berlin) an. Zudem sind der Präsident des
Bundesarchivs, Dr. Michael Hollmann, und die Direktorin des Sächsischen
Staatsarchivs, Dr. Andrea Wettmann, Mitglieder des Gremiums.
Des Weiteren hat sich der BStU regelmäßig mit Vertreterinnen und Vertretern
unterschiedlicher universitärer und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen
ausgetauscht. Hierzu gehörten insbesondere die Humboldt-Universität Berlin,
die Freie Universität Berlin, die Universität Rostock, die Universität Leipzig
und die Universität Jena. Zudem fand ein Austausch mit der Vorsitzenden des
Wissenschaftsrates, Prof. Dr. Martina Brockmeier, statt.
2. Sind durch die Bundesregierung Machbarkeitsstudien zur Umsetzung der
einzelnen Etappen des Konzepts von BStU und Bundesarchiv veranlasst
worden, und wenn ja, welche konkreten Ergebnisse liegen zum jetzigen
Zeitpunkt vor?
Zur regionalen Neustrukturierung der Außenstellen (ein Archivstandort pro
betroffenem Land) sind bereits für Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-
Anhalt und Thüringen Machbarkeitsstudien bei der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben in Auftrag gegeben worden. Hierbei geht es um die Prüfung der
konkreten Eignung von Liegenschaften und Flächen. Für das Land
Brandenburg wurde noch keine Machbarkeitsstudie beauftragt. Hier steht die
abschließende Positionierung der Landesregierung zum zukünftigen Standort des
Archivzentrums noch aus. Konkrete Ergebnisse aus den Machbarkeitsstudien
liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.
Weitere Machbarkeitsstudien sind im Moment nicht veranlasst und werden erst
nach abschließender Beratung des Deutschen Bundestages über den
Entschließungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD zum Transformationsprozess
von Bundesarchiv und BStU auf Bundestagsdrucksache 19/12115 erfolgen.
3. Mit welchen zusätzlichen Kosten kalkuliert die Bundesregierung
insgesamt bei der Überführung des Stasi-Unterlagen-Archivs in das
Bundesarchiv?
4. Welche Summe davon würde auf die geplante Verlagerung der
Gesamtbestände der Stiftung Archiv der Parteien- und Massenorganisationen vom
Standort Berlin-Lichterfelde (Bundesarchiv) nach Berlin-Lichtenberg
(derzeit noch BStU) entfallen?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der derzeitige Stand der Überlegungen zur Integration der Stasi-Unterlagen in
das Bundesarchiv lässt eine belastbare Kostenkalkulation noch nicht zu.
5. Welche Haltung hat die die Bundesregierung zu dem Umstand, dass die
Herauslösung der SAPMO aus gesetzlichen Ordnungs- und
Verwahrungsprinzipien, (also nach der Zeit des Entstehens von Akten und Archivalien
und den Abteilungen Deutsches Reich, Bundesrepublik und DDR) nach
Ansicht der Fragesteller der Aufgabenstellung nach § 3 Absatz 2 des
Bundesarchivgesetzes widersprechen würde?
Eine Verlagerung der Unterlagen der Stiftung Archiv der Parteien und
Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv (SAPMO) gemeinsam mit den
Unterlagen der staatlichen Stellen der DDR nach Berlin-Lichtenberg widerspräche
weder dem Bundesarchivgesetz (BArchG) noch sonstigen Regelungen oder
archivfachlichen Grundsätzen. In dem zitierten § 3 Absatz 2 BArchG stehen die
Unterlagen der SAPMO bewusst im Kontext der staatlichen DDR-
Überlieferung. Archivfachlich fragwürdig wäre vielmehr die räumliche Trennung
dieser beiden Überlieferungsstränge.
6. Ist das Kuratorium der Stiftung SAPMO vor Veröffentlichung des
Konzepts für die dauerhafte Sicherung der Stasi-Unterlagen über die Absicht,
ein „Archivzentrum zur SED-Diktatur“ in Berlin zu etablieren,
unterrichtet oder um eine Stellungnahme angefragt worden?
Wenn ja, welche Stellungnahme erfolgte durch dieses Gremium, und wo
sie veröffentlicht?
Der Präsident des Bundesarchivs hat die Mitglieder des Kuratoriums der SAP-
MO bei dessen letzter Sitzung am 30. April 2019 über das Konzept informiert.
7. Welche Erkenntnisse aus der Forschung zur DDR-Geschichte bzw.
Erkenntnisse welcher Institutionen (Hochschulen, Universitäten,
Forschungsverbünde und Stiftungen) wurden beim beabsichtigten Vorhaben
der Zusammenlegung der Bestände des Stasi-Unterlagen-Archivs in
Berlin-Lichtenberg und der Bestände der Stiftung SAPMO aus dem
Bundesarchiv berücksichtigt (bei Veröffentlichungen bitte einzeln mit
Quellenangabe aufführen)?
Das Vorhaben der Zusammenlegung der Bestände des Stasi-Unterlagen-
Archivs, der Überlieferung der sonstigen staatlichen Stellen der DDR und der
SAPMO-Bestände gründet nicht zuletzt auf der Beobachtung der vergangenen
Jahre, dass für eine professionelle Erforschung der Geschichte der DDR
Quellen aus allen drei Bestandsgruppen zu betrachten sind.
8. Mit wie vielen rechtlich bevollmächtigten Vertragspartnern sowie
rechtlichen Einzelpersonen unterhält die Bundesrepublik bzw. die Stiftung SAP-
MO seit 1992 vertragliche Beziehungen (Vereinbarungen) gemäß Erlass
über die Errichtung der SAPMO vom 6. April 1992, § 3, Ziffer 1 bis 5 zu
eingebrachten Archivalien, geschlossenen Sammlungen, Nachlässen,
Erinnerungen aus der DDR (bitte einzeln nach Jahren mit dem jeweiligen
Bestand und Datum des Inkrafttretens aufführen)?
Das Bundesarchiv verfügt nicht über eine chronologische Übersicht aller
vertraglichen Vereinbarungen über die Einbringung von Unterlagen in das
Stiftungsvermögen. Jeder Bestand und damit jeder Vertragspartner wird in einem
eigenen Vorgang behandelt. Nach derzeitigem Kenntnistand ist von über 400
Vorgängen auszugehen.
9. Welche zuständige Stelle innerhalb des Bundesarchivs verwaltet die
betreffenden Verträge in Frage 8?
Mit der inhaltlichen Gestaltung und Ausführung der Vereinbarungen sind in
erster Linie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SAPMO beschäftigt, mit
der reinen Verwaltung der Unterlagen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Registratur.
10. Wie viele Personen befassen sich mit diesen Verträgen, und welche
berufliche Qualifikation bringen sie für dieses Aufgabengebiet mit?
Der SAPMO gehörten zum 31. Dezember 2018 insgesamt 45 Mitarbeiterinnen
und Mit-arbeiter an, von denen der größte Teil über eine der jeweiligen
Laufbahn angemessene archiv- oder bibliotheksfachliche Ausbildung verfügt.
11. Beabsichtigt die Bundesregierung, mit den jeweils rechtlich Berechtigten
schriftliche Vereinbarungen zu treffen hinsichtlich der Verlagerung der
mit ihnen verbundenen Bestände aus der Stiftung SAPMO in ein
„Archivzentrum zur SED-Diktatur“?
Wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt werden diese Verhandlungen
abgeschlossen sein?
Dazu besteht kein Anlass. Der Erlass des seinerzeit zuständigen
Bundesministeriums des Innern vom 6. April 1992 (GMBl. S. 310) über die Errichtung der
Stiftung sieht in § 1 Absatz 2 Berlin als Sitz der Stiftung vor, nicht aber einen
bestimmten Bezirk oder Stadtteil von Berlin.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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