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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Errichtung "Archivzentrum zur SED-Diktatur" in Berlin

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

03.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1227012.08.2019

Errichtung "Archivzentrum zur SED-Diktatur" in Berlin

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12270 19. Wahlperiode 12.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Simone Barrientos, Dr. Gregor Gysi, Dr. Petra Sitte, Birke Bull-Bischoff, Matthias Höhn, Jan Korte, Sören Pellmann und der Fraktion DIE LINKE. Errichtung „Archivzentrum zur SED-Diktatur“ in Berlin Zu den im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung betriebenen Archiven von sogenannter nationalhistorischer Bedeutung gehören das Bundesarchiv, das Politische Archiv des Auswärtigen Amts und die Stasi-Unterlagenbehörde. Mit Blick auf die Zukunft der Stasi-Unterlagenbehörde hatte der Deutsche Bundestag 2014 eine Expertenkommission berufen, die in ihrem Abschlussbericht vom 5. April 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8050) die Integration der Stasi- Unterlagen in das Bundesarchiv empfahl – unter sichtbarer Eigenständigkeit und Verbleib des Stasi-Unterlagen-Archivs am heutigen Standort im Berliner Bezirk Lichtenberg. Der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen (BStU) wurde deshalb vom Deutschen Bundestag mit Beschluss vom 9. Juni 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8705) beauftragt, den Transformationsprozess der Stasi- Unterlagenbehörde einzuleiten und zusammen mit dem Bundesarchiv ein gemeinsames belastbares Konzept zur dauerhaften Sicherung der Stasiakten für künftige Entscheidungen durch den Deutschen Bundestag zu erarbeiten. Das von Roland Jahn als Bundesbeauftragten und mit Dr. Michael Hollmann (Präsident des Bundesarchivs) verfasste „Konzept für die dauerhafte Sicherung der Stasi-Unterlagen durch Überführung des Stasi-Unterlagen-Archivs in das Bundesarchiv liegt seit dem 13. März 2019 als Bundestagsdrucksache 19/8201 vor. Nach Ansicht der Fragesteller beinhaltet das Konzept noch viele offene Fragen, die besonders der Ausgewogenheit einer seit 1990 gewachsenen Architektur eines gesamtdeutschen Archivwesens entgegenstehen. So soll zum Beispiel auf dem Gelände der ehemaligen Stasi-Zentrale in Berlin ein „Archivzentrum zur SED-Diktatur“ entstehen, „in dem neben den Stasi-Unterlagen auch die Bestände der zentralen DDR-Behörden, das Archiv der SED sowie der Massenorganisationen der DDR und die Bibliothek der „Stiftung Archiv der Parteien- und Massenorganisationen der DDR“ – nachfolgend SAPMO genannt – untergebracht werden (Konzept Jahn/Hollmann, Kapitel 4.1.-vgl. Bundestagsdrucksache 19/8201, Seite 9). Die Stiftung SAPMO ist vor über 25 Jahren durch einen Erlass des Bundesministers des Innern zur Errichtung einer „Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR“ im Bundesarchiv vom 6. April 1992 (GMBl. S. 310-312) gegründet worden mit dem Ziel, staatliche Unterlagen von Stellen der DDR nach § 2 Absatz 9 des Bundesarchivgesetzes zu übernehmen, auf Dauer zu sichern, nutzbar zu machen und zu ergänzen. Dies gilt auch für andere Unterlagen, Materialien und Bibliotheksbestände zur deutschen Geschichte, insbesondere zur Geschichte der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung, die damit in einem historischen oder sachlichen Zusammenhang stehen (Erlass BMI 1992, § 2). Der Großteil dieser umfangreichen Bestände ist durch Einbringungsverträge mit Nachfolgeorganisationen der Parteien und Massenorganisationen aus der DDR erworben worden. Besonders individuell gestaltete rechtliche Regelungen betreffen ergänzend auch die zahlreichen Deposita (Hinterlegungen) von den insgesamt über 400 persönlichen Nachlässen der Stiftung. Diese Rechtsverhältnisse sind teils staatsrechtlicher, teils öffentlich-rechtlicher, teils privatrechtlicher Natur. Die Bestände der Stiftung SAPMO sind seit dem Jahr 1994 mit großem Aufwand schrittweise am Standort Berlin-Lichterfelde des Bundesarchivs erfolgreich zusammengeführt worden. Die Bundesregierung investiert seit 2007 mit einem Volumen von 106 Mio. Euro dort Neubauten für Magazinbestände und Gebäude für Verwaltungs- und Dienstleistungstätigkeiten. Durch diese Investitionen konnte auch die Erschließung, Nutzung und Erhaltung der SAPMO-Bestände nachhaltig und deutlich sichtbar verbessert werden (www.bbr.bund.de/BBR/DE/ Bauprojekte/Berlin/Kultur/Bundesarchiv/bundesarchiv.html?nn=547724). Derzeit umfassen die Bestände der Stiftung Archiv der Parteien- und Massenorganisationen der DDR ca. 11 laufende Kilometer noch nicht vollständig erschlossene Akten, zusätzlich ca. 1 000 laufende Meter persönliche Nachlässe und einen auch international weit beachteten Bibliotheksbestand von ca. 1,7 Millionen Bänden u. a. mit Primärliteratur zur Organisations- und Ideologiegeschichte der DDR und Geschichte der nationalen und internationalen Arbeiterbewegung. Diese Bibliothek beansprucht zusätzlich ca. 34 laufende Kilometer Archivfläche (Bericht zur 27. Sitzung des Kuratoriums der Stiftung SAPMO am 24. April 2017, Seite 17). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche fachlichen Stellen zur Erforschung von Zeitgeschichte und DDR- Geschichte waren bei der Erarbeitung des „Konzepts für die dauerhafte Sicherung der Stasi-Unterlagen“ vom 13. März 2019 involviert (bitte einzeln aufführen)? 2. Sind durch die Bundesregierung Machbarkeitsstudien zur Umsetzung der einzelnen Etappen des Konzepts von BStU und Bundesarchiv veranlasst worden, und wenn ja, welche konkreten Ergebnisse liegen zum jetzigen Zeitpunkt vor? 3. Mit welchen zusätzlichen Kosten kalkuliert die Bundesregierung insgesamt bei der Überführung des Stasi-Unterlagen-Archivs in das Bundesarchiv? 4. Welche Summe davon würde auf die geplante Verlagerung der Gesamtbestände der Stiftung Archiv der Parteien- und Massenorganisationen vom Standort Berlin-Lichterfelde (Bundesarchiv) nach Berlin-Lichtenberg (derzeit noch BStU) entfallen? 5. Welche Haltung hat die die Bundesregierung zu dem Umstand, dass die Herauslösung der SAPMO aus gesetzlichen Ordnungs-und Verwahrungsprinzipien, (also nach der Zeit des Entstehens von Akten und Archivalien und den Abteilungen Deutsches Reich, Bundesrepublik und DDR) nach Ansicht der Fragesteller der Aufgabenstellung nach § 3 Absatz 2 des Bundesarchivgesetzes widersprechen würde? 6. Ist das Kuratorium der Stiftung SAPMO vor Veröffentlichung des Konzepts für die dauerhafte Sicherung der Stasi-Unterlagen über die Absicht, ein „Archivzentrum zur SED-Diktatur“ in Berlin zu etablieren, unterrichtet oder um eine Stellungnahme angefragt worden? Wenn ja, welche Stellungnahme erfolgte durch dieses Gremium, und wo sie veröffentlicht? 7. Welche Erkenntnisse aus der Forschung zur DDR-Geschichte bzw. Erkenntnisse welcher Institutionen (Hochschulen, Universitäten, Forschungsverbünde und Stiftungen) wurden beim beabsichtigten Vorhaben der Zusammenlegung der Bestände des Stasi-Unterlagen-Archivs in Berlin- Lichtenberg und der Bestände der Stiftung SAPMO aus dem Bundesarchiv berücksichtigt (bei Veröffentlichungen bitte einzeln mit Quellenangabe aufführen)? 8. Mit wie vielen rechtlich bevollmächtigten Vertragspartnern sowie rechtlichen Einzelpersonen unterhält die Bundesrepublik bzw. die Stiftung SAPMO seit 1992 vertragliche Beziehungen (Vereinbarungen) gemäß Erlass über die Errichtung der SAPMO vom 6. April 1992, § 3, Ziffer 1 bis 5 zu eingebrachten Archivalien, geschlossenen Sammlungen, Nachlässen, Erinnerungen aus der DDR (bitte einzeln nach Jahren mit dem jeweiligen Bestand und Datum des Inkrafttretens aufführen)? 9. Welche zuständige Stelle innerhalb des Bundesarchivs verwaltet die betreffenden Verträge in Frage 8? 10. Wie viele Personen befassen sich mit diesen Verträgen, und welche berufliche Qualifikation bringen sie für dieses Aufgabengebiet mit? 11. Beabsichtigt die Bundesregierung, mit den jeweils rechtlich Berechtigten schriftliche Vereinbarungen zu treffen hinsichtlich der Verlagerung der mit ihnen verbundenen Bestände aus der Stiftung SAPMO in ein „Archivzentrum zur SED-Diktatur“? Wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt werden diese Verhandlungen abgeschlossen sein? Berlin, den 22. Juli 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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