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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Empfehlungen des Umweltbundesamtes zum Thema Klimaschutz

(insgesamt 12 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

03.09.2019

Aktualisiert

24.10.2024

BT19/1227312.08.2019

Empfehlungen des Umweltbundesamtes zum Thema Klimaschutz

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12273 19. Wahlperiode 12.08.2019 Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Sichert und der Fraktion der AfD Empfehlungen des Umweltbundesamtes zum Thema Klimaschutz Am 29. Juni 2019 berichtete die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ (FAS) über die „Vorschläge“ des Umweltbundesamtes (UBA), die der „FAS“ bereits vorliegen (https://bit.ly/2XjvebN). Der Bundesregierung soll dieses Papier erst „kommende Woche präsentiert werden“. In dem Artikel verweist die „FAS“ auf diese Vorschläge. Dort heißt es: „Statt eine langwierige neue, eigenständige Steuer einzuführen, rät die Behörde, zunächst einen CO2-Aufschlag für die bisherigen Energiesteuern für Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel vorzusehen. Das hätte den Charme, dass der Mechanismus schnell wirken kann.“ Diesbezüglich wird die Präsidentin des Umweltbundesamtes Maria Krautzberger mit folgenden Worten zitiert: „Wichtig ist, dass wir schnell damit beginnen, CO2 einen Preis zu geben. Eine ganz neue CO2-Steuer, die direkt an den Emissionen ansetzt, ist rechtlich schwierig umzusetzen.“ Die Begründung liefert Krautzberger mit der Formulierung, dass „die Finanzverfassung große Hürden, und eine erforderliche Änderung […] deutliche Zeitverluste bedeuten [würde].“ Die Zeitung erläutert dies mit der Formulierung: „zu lange dauern ihr [Krautzberger] andere Wege, um CO2 mit einem Preisschild zu versehen.“ Einige Zeilen später wird Krautzberger mit folgenden Worten zitiert: „Ich warne davor, die CO2-Bepreisung im Hauruck-Verfahren einzuführen. Wir brauchen einen moderaten Eingangssatz, der wirkt und danach schrittweise steigt.“ Krautzberger gehe von einem „Eingangssatz im mittleren, zweistelligen Eurobereich“ aus, aber die genaue Höhe wolle sie der Politik überlassen. Zu Krautzberger wird noch geschrieben, sie sei seit fünf Jahren an der Spitze des UBA und habe schon ein Tempolimit in Städten von 30 Kilometer in der Stunde vor sowie die Abschaffung der Steuervorteile für Diesel vorgeschlagen. Die „FAS“ schreibt weiter, dass es durchaus Verlierer und Gewinner geben wird. „Im Zweifelsfall trifft das die Mittelschicht und Reiche, die über größere Autos und Häuser häufig auch mehr verbrauchen.“ Die „FAS“ nennt auch die Berechnungen von Ottmar Edenhofer, dem Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung. Der rechnet vor, dass ein Preis von 50 Euro je Tonne CO2 etwa 12 Cent zusätzlich für einen Liter Benzin bedeutet. Mit einem Preis von 200 Euro betrüge der Aufschlag fast einen halben Euro. So ähnlich verhält es sich ebenfalls für Diesel, Heizöl oder Erdgas. Die Demonstranten von „Fridays for future“ fordern einen auf 180 Euro je Tonne ansteigenden CO2-Preis. Sie verweisen dafür auf die Kosten, die durch den Ausstoß von Treibhausgasen laut UBA entstehen und bis 2030 sogar auf 205 Euro je Tonne CO2 ansteigen. Die „FAS“ schreibt dazu noch: „Auch wenn die CO2-Abgabe niedrig beginnen sollte, könnte sie sich in den nächsten Jahren wohl verdoppeln und vervierfachen. Aber auch ein weiterer Anstieg ist denkbar: Der Weltklimarat IPCC sieht sogar Szenarien vor, die im teuersten Fall CO2-Preise von mehreren tausend Euro je Tonne Treibhausgas bedeuten.“ Die „FAS“ verweist schlussendlich auf den bereits bestehenden Emissionshandel, den man (gegebenenfalls europaweit) ausbauen könnte. „Das Umweltbundesamt hält das für zu langwierig und sieht dafür keine politische Mehrheit in der Europäischen Union.“ Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass wichtige Positionspapiere einer Bundesbehörde – in diesem Fall des UBA – zuerst an die Medien gelangen und erst später („kommende Woche“) der Bundesregierung zugeleitet werden? Gehört es zur Geschäftspraxis der Bundesbehörden, dass wichtige Papiere zunächst an die Medien weitergegeben werden, bevor sie den eigentlichen Adressaten (in diesem Fall die Bundesregierung) erreichen? Welche Konsequenzen wird die zuständige Ressortleiterin Bundesministerin Svenja Schulze bzw. das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit als Aufsichtsbehörde über das UBA diesbezüglich ziehen? 2. Stimmt die Bundesregierung der Bemerkung des UBA, eine neue, eigenständige Steuer wäre „langwierig“ und müsse deswegen über den „Umweg“ eines „CO2-Aufschlag[es] für die bisherigen Energiesteuern für Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel“ erfolgen (siehe dazu die Vorbemerkung), zu? Wenn nein, warum nicht, und welche andere Pläne zur CO2-Besteuerung hat die Bundesregierung bisher getroffen? 3. Wie kommentiert die Bundesregierung das Vorgehen einer Bundesbehörde, „einen Umweg“ vorzuschlagen, um eine „rechtlich schwierige Umsetzung“ zu umgehen? Gehört dieser Ansatz – rechtlich schwer durchsetzbare Sachverhalte über „Umwege“ dennoch durchzusetzen und damit den formal vorgesehenen „richtigen Weg“ zu umgehen – zur Geschäftspraxis der Bundesregierung (vgl. dazu die Aussage des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer vom 6. Juni 2019 beim „Zweiten Berliner Kongress für wehrhafte Demokratie“ – Zitat: „Ich hab jetzt die Erfahrung gemacht in den letzten 15 Monaten: Man muss Gesetze kompliziert machen“, und lachte, bevor er weiterredete: „Dann fällt es nicht so auf“)? 4. Wenn die Bundesregierung den Ansatz aus Frage 3 nicht vertritt, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung bzw. das zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit als Aufsichtsbehörde über das UBA in Bezug auf die Arbeits- und Vorgehensweise der Präsidentin des UBA Maria Krautzberger, die diesen Vorschlag medienwirksam unterbreitet? 5. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Präsidentin des UBA Krautzberger wonach „schnell damit beg[o]nnen [werden sollte], CO2 einen Preis zu geben“? Wenn ja, mit welcher Begründung, und zu welchem frühesten bzw. spätesten Zeitpunkt will die Bundesregierung damit beginnen? Wenn nein, welche Argumente stehen dem gegenüber? Wenn die Bundesregierung noch keine Position bezogen hat, wann rechnet sie damit bzw. hat die Bundesregierung diesbezüglich Untersuchungen in Auftrag gegeben (falls ja, bitte auflisten)? 6. Wenn die Bundesregierung die Ansicht und Vorgehensweisen der Präsidentin des UBA (beispielsweise bzgl. der vorgeschlagenen konkreten Pläne zur CO2-Bepreisung) nicht teilt, wie ist dies mit der Besetzung dieses Amtes vereinbar? Gehört es zur Geschäftspraxis der Bundesregierung, dass Leiter von Bundesbehörden eine andere Politik verfolgen bzw. befürworten und in der Öffentlichkeit propagieren, die nicht der Strategie der Bundesregierung entspricht? 7. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Aussage der Präsidentin des UBA Maria Krautzberger, dass der „Eingangssatz im mittleren, zweistelligen Eurobereich“ für die CO2-Bepreisung beginnen soll? Hat die Bundesregierung diesbezüglich Untersuchungen in Auftrag gegeben bzw. Berechnungen angefordert, um die finanziellen Konsequenzen einer CO2-Bepreisung für alle Teile der Bevölkerung und Wirtschaft zu prognostizieren (wenn ja, bitte die jeweiligen Untersuchungsergebnisse auflisten und als Anhang beilegen)? Wenn nein, auf Basis welcher Grundlagen will die Bundesregierung eine potentielle CO2-Bepreisung unter Einbezug all ihrer Auswirkungen für Wirtschaft und Bevölkerung berechnen? 8. Wie will die Bundesregierung verhindern, dass es durch eine CO2- Bepreisung letztendlich nicht dazu kommt, dass es – wie die „FAS“ schreibt – „Verlierer und Gewinner geben wird“ und die Verlierer „im Zweifelsfall […] die Mittelschicht“ sein wird? 9. Welche Maßnahmen der Kompensation der Mehrbelastung durch eine CO2- Bepreisung plant die Bundesregierung (z. B. nach dem Schweizer Modell eine Entlastung bei der Krankenversicherung)? 10. Sind der Bundesregierung die Berechnungen der tatsächlich zu erwartenden Kostenbelastungen durch eine CO2-Bepreisung des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung bekannt (z. B. 50 Euro je Tonne CO2 ergibt etwa 12 Cent zusätzlich für einen Liter Benzin, 200 Euro knapp einen halben Euro usw., vgl. Vorbemerkung), und wie kommentiert sie diese? 11. Wie kommentiert die Bundesregierung die Prognosen der „FAS“ wonach „auch wenn die CO2-Abgabe niedrig beginnen sollte, […] sie sich in den nächsten Jahren wohl verdoppeln und vervierfachen“ könnte und „auch ein weiterer Anstieg“ denkbar wäre – folgt man etwa den Szenarien des Weltklimarates (IPCC), die im teuersten Fall „CO2-Preise von mehreren tausend Euro je Tonne Treibhausgas bedeuten“? Wie positioniert sich die Bundesregierung bezüglich der Modellrechnungen bzw. Szenarien des IPCC? Teilt sie diese? Hat die Bundesregierung eigene Rechnungen in Auftrag gegeben, um die Kosten einer CO2-Bepreisung zu berechnen, die man einführen müsste um die internationalen Ziele (indirekt vorgegeben durch den IPCC) zu erreichen? Hat die Bundesregierung eine Obergrenze der Kostenbelastung – auch für zukünftige Steigerungen – gesetzt? Wenn ja, weshalb? Wenn nein, warum sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit einer Kostenbegrenzung? 12. Welche Position vertritt die Bundesregierung bezüglich des Ausbaus des Emissionshandels innerhalb der Europäischen Union, wie es die „FAS“ beschreibt, wo der Preis je Tonne CO2 im Emissionshandel derzeit bei etwa 27 Euro liegt und dieser sich seit März 2017 (marktbedingt) mehr als verfünffacht hat (vgl. Vorbemerkung)? Unterstützt die Bundesregierung weiterhin den Emissionshandel und dessen weiteren Ausbau (Erweiterung auf andere Segmente, Verringerung der Emissionszertifikate usw.)? Wie positioniert sich die Bundesregierung diesbezüglich zu der Einschätzung des UBA, welches den Emissionshandel als „zu langwierig“ ansieht bzw. „keine politische Mehrheit in der Europäischen Union“ für seine Reformierung sieht? Teilt die Bundesregierung diese Einschätzung? Wenn nein, welche eigene Einschätzung hat die Bundesregierung diesbezüglich? Berlin, den 15. Juli 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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