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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Empfehlungen des Umweltbundesamtes zum Thema Klimaschutz
(insgesamt 12 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Datum
03.09.2019
Antwortdauer
22 Tage
Aktualisiert
24.10.2024
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1227312.08.2019
Empfehlungen des Umweltbundesamtes zum Thema Klimaschutz
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12273
19. Wahlperiode 12.08.2019
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Martin Sichert und der Fraktion der AfD
Empfehlungen des Umweltbundesamtes zum Thema Klimaschutz
Am 29. Juni 2019 berichtete die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“
(FAS) über die „Vorschläge“ des Umweltbundesamtes (UBA), die der „FAS“
bereits vorliegen (https://bit.ly/2XjvebN). Der Bundesregierung soll dieses Papier
erst „kommende Woche präsentiert werden“.
In dem Artikel verweist die „FAS“ auf diese Vorschläge. Dort heißt es: „Statt
eine langwierige neue, eigenständige Steuer einzuführen, rät die Behörde,
zunächst einen CO2-Aufschlag für die bisherigen Energiesteuern für Heizöl, Erdgas,
Benzin und Diesel vorzusehen. Das hätte den Charme, dass der Mechanismus
schnell wirken kann.“ Diesbezüglich wird die Präsidentin des
Umweltbundesamtes Maria Krautzberger mit folgenden Worten zitiert: „Wichtig ist, dass wir
schnell damit beginnen, CO2 einen Preis zu geben. Eine ganz neue CO2-Steuer,
die direkt an den Emissionen ansetzt, ist rechtlich schwierig umzusetzen.“ Die
Begründung liefert Krautzberger mit der Formulierung, dass „die
Finanzverfassung große Hürden, und eine erforderliche Änderung […] deutliche Zeitverluste
bedeuten [würde].“ Die Zeitung erläutert dies mit der Formulierung: „zu lange
dauern ihr [Krautzberger] andere Wege, um CO2 mit einem Preisschild zu
versehen.“ Einige Zeilen später wird Krautzberger mit folgenden Worten zitiert: „Ich
warne davor, die CO2-Bepreisung im Hauruck-Verfahren einzuführen. Wir
brauchen einen moderaten Eingangssatz, der wirkt und danach schrittweise steigt.“
Krautzberger gehe von einem „Eingangssatz im mittleren, zweistelligen
Eurobereich“ aus, aber die genaue Höhe wolle sie der Politik überlassen. Zu
Krautzberger wird noch geschrieben, sie sei seit fünf Jahren an der Spitze des
UBA und habe schon ein Tempolimit in Städten von 30 Kilometer in der Stunde
vor sowie die Abschaffung der Steuervorteile für Diesel vorgeschlagen.
Die „FAS“ schreibt weiter, dass es durchaus Verlierer und Gewinner geben wird.
„Im Zweifelsfall trifft das die Mittelschicht und Reiche, die über größere Autos
und Häuser häufig auch mehr verbrauchen.“ Die „FAS“ nennt auch die
Berechnungen von Ottmar Edenhofer, dem Direktor des Potsdam-Instituts für
Klimafolgenforschung. Der rechnet vor, dass ein Preis von 50 Euro je Tonne CO2 etwa
12 Cent zusätzlich für einen Liter Benzin bedeutet. Mit einem Preis von 200 Euro
betrüge der Aufschlag fast einen halben Euro. So ähnlich verhält es sich ebenfalls
für Diesel, Heizöl oder Erdgas. Die Demonstranten von „Fridays for future“
fordern einen auf 180 Euro je Tonne ansteigenden CO2-Preis. Sie verweisen dafür
auf die Kosten, die durch den Ausstoß von Treibhausgasen laut UBA entstehen
und bis 2030 sogar auf 205 Euro je Tonne CO2 ansteigen. Die „FAS“ schreibt
dazu noch: „Auch wenn die CO2-Abgabe niedrig beginnen sollte, könnte sie sich
in den nächsten Jahren wohl verdoppeln und vervierfachen. Aber auch ein
weiterer Anstieg ist denkbar: Der Weltklimarat IPCC sieht sogar Szenarien vor, die im
teuersten Fall CO2-Preise von mehreren tausend Euro je Tonne Treibhausgas
bedeuten.“
Die „FAS“ verweist schlussendlich auf den bereits bestehenden Emissionshandel,
den man (gegebenenfalls europaweit) ausbauen könnte. „Das Umweltbundesamt
hält das für zu langwierig und sieht dafür keine politische Mehrheit in der
Europäischen Union.“
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass wichtige Positionspapiere einer
Bundesbehörde – in diesem Fall des UBA – zuerst an die Medien gelangen
und erst später („kommende Woche“) der Bundesregierung zugeleitet
werden?
Gehört es zur Geschäftspraxis der Bundesbehörden, dass wichtige Papiere
zunächst an die Medien weitergegeben werden, bevor sie den eigentlichen
Adressaten (in diesem Fall die Bundesregierung) erreichen?
Welche Konsequenzen wird die zuständige Ressortleiterin Bundesministerin
Svenja Schulze bzw. das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit als Aufsichtsbehörde über das UBA diesbezüglich
ziehen?
2. Stimmt die Bundesregierung der Bemerkung des UBA, eine neue,
eigenständige Steuer wäre „langwierig“ und müsse deswegen über den „Umweg“
eines „CO2-Aufschlag[es] für die bisherigen Energiesteuern für Heizöl,
Erdgas, Benzin und Diesel“ erfolgen (siehe dazu die Vorbemerkung), zu?
Wenn nein, warum nicht, und welche andere Pläne zur CO2-Besteuerung hat
die Bundesregierung bisher getroffen?
3. Wie kommentiert die Bundesregierung das Vorgehen einer Bundesbehörde,
„einen Umweg“ vorzuschlagen, um eine „rechtlich schwierige Umsetzung“
zu umgehen?
Gehört dieser Ansatz – rechtlich schwer durchsetzbare Sachverhalte über
„Umwege“ dennoch durchzusetzen und damit den formal vorgesehenen
„richtigen Weg“ zu umgehen – zur Geschäftspraxis der Bundesregierung
(vgl. dazu die Aussage des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat
Horst Seehofer vom 6. Juni 2019 beim „Zweiten Berliner Kongress für
wehrhafte Demokratie“ – Zitat: „Ich hab jetzt die Erfahrung gemacht in den
letzten 15 Monaten: Man muss Gesetze kompliziert machen“, und lachte, bevor
er weiterredete: „Dann fällt es nicht so auf“)?
4. Wenn die Bundesregierung den Ansatz aus Frage 3 nicht vertritt, welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung bzw. das zuständige
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit als
Aufsichtsbehörde über das UBA in Bezug auf die Arbeits- und Vorgehensweise der
Präsidentin des UBA Maria Krautzberger, die diesen Vorschlag medienwirksam
unterbreitet?
5. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Präsidentin des UBA
Krautzberger wonach „schnell damit beg[o]nnen [werden sollte], CO2 einen Preis zu
geben“?
Wenn ja, mit welcher Begründung, und zu welchem frühesten bzw. spätesten
Zeitpunkt will die Bundesregierung damit beginnen?
Wenn nein, welche Argumente stehen dem gegenüber?
Wenn die Bundesregierung noch keine Position bezogen hat, wann rechnet
sie damit bzw. hat die Bundesregierung diesbezüglich Untersuchungen in
Auftrag gegeben (falls ja, bitte auflisten)?
6. Wenn die Bundesregierung die Ansicht und Vorgehensweisen der
Präsidentin des UBA (beispielsweise bzgl. der vorgeschlagenen konkreten Pläne zur
CO2-Bepreisung) nicht teilt, wie ist dies mit der Besetzung dieses Amtes
vereinbar?
Gehört es zur Geschäftspraxis der Bundesregierung, dass Leiter von
Bundesbehörden eine andere Politik verfolgen bzw. befürworten und in der
Öffentlichkeit propagieren, die nicht der Strategie der Bundesregierung entspricht?
7. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Aussage der Präsidentin des
UBA Maria Krautzberger, dass der „Eingangssatz im mittleren, zweistelligen
Eurobereich“ für die CO2-Bepreisung beginnen soll?
Hat die Bundesregierung diesbezüglich Untersuchungen in Auftrag gegeben
bzw. Berechnungen angefordert, um die finanziellen Konsequenzen einer
CO2-Bepreisung für alle Teile der Bevölkerung und Wirtschaft zu
prognostizieren (wenn ja, bitte die jeweiligen Untersuchungsergebnisse auflisten und
als Anhang beilegen)?
Wenn nein, auf Basis welcher Grundlagen will die Bundesregierung eine
potentielle CO2-Bepreisung unter Einbezug all ihrer Auswirkungen für
Wirtschaft und Bevölkerung berechnen?
8. Wie will die Bundesregierung verhindern, dass es durch eine CO2-
Bepreisung letztendlich nicht dazu kommt, dass es – wie die „FAS“ schreibt –
„Verlierer und Gewinner geben wird“ und die Verlierer „im Zweifelsfall […] die
Mittelschicht“ sein wird?
9. Welche Maßnahmen der Kompensation der Mehrbelastung durch eine CO2-
Bepreisung plant die Bundesregierung (z. B. nach dem Schweizer Modell
eine Entlastung bei der Krankenversicherung)?
10. Sind der Bundesregierung die Berechnungen der tatsächlich zu erwartenden
Kostenbelastungen durch eine CO2-Bepreisung des Potsdam-Instituts für
Klimafolgenforschung bekannt (z. B. 50 Euro je Tonne CO2 ergibt etwa
12 Cent zusätzlich für einen Liter Benzin, 200 Euro knapp einen halben Euro
usw., vgl. Vorbemerkung), und wie kommentiert sie diese?
11. Wie kommentiert die Bundesregierung die Prognosen der „FAS“ wonach
„auch wenn die CO2-Abgabe niedrig beginnen sollte, […] sie sich in den
nächsten Jahren wohl verdoppeln und vervierfachen“ könnte und „auch ein
weiterer Anstieg“ denkbar wäre – folgt man etwa den Szenarien des
Weltklimarates (IPCC), die im teuersten Fall „CO2-Preise von mehreren tausend
Euro je Tonne Treibhausgas bedeuten“?
Wie positioniert sich die Bundesregierung bezüglich der Modellrechnungen
bzw. Szenarien des IPCC?
Teilt sie diese?
Hat die Bundesregierung eigene Rechnungen in Auftrag gegeben, um die
Kosten einer CO2-Bepreisung zu berechnen, die man einführen müsste um
die internationalen Ziele (indirekt vorgegeben durch den IPCC) zu
erreichen?
Hat die Bundesregierung eine Obergrenze der Kostenbelastung – auch für
zukünftige Steigerungen – gesetzt?
Wenn ja, weshalb?
Wenn nein, warum sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit einer
Kostenbegrenzung?
12. Welche Position vertritt die Bundesregierung bezüglich des Ausbaus des
Emissionshandels innerhalb der Europäischen Union, wie es die „FAS“
beschreibt, wo der Preis je Tonne CO2 im Emissionshandel derzeit bei etwa
27 Euro liegt und dieser sich seit März 2017 (marktbedingt) mehr als
verfünffacht hat (vgl. Vorbemerkung)?
Unterstützt die Bundesregierung weiterhin den Emissionshandel und dessen
weiteren Ausbau (Erweiterung auf andere Segmente, Verringerung der
Emissionszertifikate usw.)?
Wie positioniert sich die Bundesregierung diesbezüglich zu der
Einschätzung des UBA, welches den Emissionshandel als „zu langwierig“ ansieht
bzw. „keine politische Mehrheit in der Europäischen Union“ für seine
Reformierung sieht?
Teilt die Bundesregierung diese Einschätzung?
Wenn nein, welche eigene Einschätzung hat die Bundesregierung
diesbezüglich?
Berlin, den 15. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1296003.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12273 - Empfehlungen des Umweltbundesamtes zum Thema Klimaschutz
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Sichert und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/12273 –
Empfehlungen des Umweltbundesamtes zum Thema Klimaschutz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 29. Juni 2019 berichtete die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“
(FAS) über die „Vorschläge“ des Umweltbundesamtes (UBA), die der „FAS“
bereits vorliegen (https://bit.ly/2XjvebN). Der Bundesregierung soll dieses
Papier erst „kommende Woche präsentiert werden“.
In dem Artikel verweist die „FAS“ auf diese Vorschläge. Dort heißt es: „Statt
eine langwierige neue, eigenständige Steuer einzuführen, rät die Behörde,
zunächst einen CO2-Aufschlag für die bisherigen Energiesteuern für Heizöl,
Erdgas, Benzin und Diesel vorzusehen. Das hätte den Charme, dass der
Mechanismus schnell wirken kann.“ Diesbezüglich wird die Präsidentin des
Umweltbundesamtes Maria Krautzberger mit folgenden Worten zitiert: „Wichtig
ist, dass wir schnell damit beginnen, CO2 einen Preis zu geben. Eine ganz
neue CO2-Steuer, die direkt an den Emissionen ansetzt, ist rechtlich schwierig
umzusetzen.“ Die Begründung liefert Krautzberger mit der Formulierung, dass
„die Finanzverfassung große Hürden, und eine erforderliche Änderung [...]
deutliche Zeitverluste bedeuten [würde].“ Die Zeitung erläutert dies mit der
Formulierung: „zu lange dauern ihr [Krautzberger] andere Wege, um CO2 mit
einem Preisschild zu versehen.“ Einige Zeilen später wird Krautzberger mit
folgenden Worten zitiert: „Ich warne davor, die CO2-Bepreisung im Hauruck-
Verfahren einzuführen. Wir brauchen einen moderaten Eingangssatz, der wirkt
und danach schrittweise steigt.“ Krautzberger gehe von einem „Eingangssatz
im mittleren, zweistelligen Eurobereich“ aus, aber die genaue Höhe wolle sie
der Politik überlassen. Zu Krautzberger wird noch geschrieben, sie sei seit
fünf Jahren an der Spitze des UBA und habe schon ein Tempolimit in Städten
von 30 Kilometer in der Stunde vor sowie die Abschaffung der Steuervorteile
für Diesel vorgeschlagen.
Die „FAS“ schreibt weiter, dass es durchaus Verlierer und Gewinner geben
wird. „Im Zweifelsfall trifft das die Mittelschicht und Reiche, die über größere
Autos und Häuser häufig auch mehr verbrauchen.“ Die „FAS“ nennt auch die
Berechnungen von Ottmar Edenhofer, dem Direktor des Potsdam-Instituts für
Klimafolgenforschung. Der rechnet vor, dass ein Preis von 50 Euro je Tonne
CO2 etwa 12 Cent zusätzlich für einen Liter Benzin bedeutet. Mit einem Preis
von 200 Euro betrüge der Aufschlag fast einen halben Euro. So ähnlich
verhält es sich ebenfalls für Diesel, Heizöl oder Erdgas. Die Demonstranten von
„Fridays for future“ fordern einen auf 180 Euro je Tonne ansteigenden CO2-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12960
19. Wahlperiode 03.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit vom 30. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Preis. Sie verweisen dafür auf die Kosten, die durch den Ausstoß von
Treibhausgasen laut UBA entstehen und bis 2030 sogar auf 205 Euro je Tonne CO2
ansteigen. Die „FAS“ schreibt dazu noch: „Auch wenn die CO2-Abgabe
niedrig beginnen sollte, könnte sie sich in den nächsten Jahren wohl verdoppeln
und vervierfachen. Aber auch ein weiterer Anstieg ist denkbar: Der
Weltklimarat IPCC sieht sogar Szenarien vor, die im teuersten Fall CO2-Preise von
mehreren tausend Euro je Tonne Treibhausgas bedeuten.“
Die „FAS“ verweist schlussendlich auf den bereits bestehenden
Emissionshandel, den man (gegebenenfalls europaweit) ausbauen könnte. „Das
Umweltbundesamt hält das für zu langwierig und sieht dafür keine politische Mehrheit in
der Europäischen Union.“
1. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass wichtige Positionspapiere
einer Bundesbehörde – in diesem Fall des UBA – zuerst an die Medien
gelangen und erst später („kommende Woche“) der Bundesregierung
zugeleitet werden?
Gehört es zur Geschäftspraxis der Bundesbehörden, dass wichtige
Papiere zunächst an die Medien weitergegeben werden, bevor sie den
eigentlichen Adressaten (in diesem Fall die Bundesregierung) erreichen?
Welche Konsequenzen wird die zuständige Ressortleiterin
Bundesministerin Svenja Schulze bzw. das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit als Aufsichtsbehörde über das UBA
diesbezüglich ziehen?
Bei der Veröffentlichung handelt es sich um eine eigenständige Stellungnahme
im Rahmen der wissenschaftlichen Tätigkeit des UBA. Adressat solcher
Stellungnahmen des UBA ist die Öffentlichkeit und nicht das Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Die Durchführung
solcher Analysen und die Veröffentlichung der Ergebnisse entsprechen den
gesetzlichen Aufgaben des UBA nach dem § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die
Errichtung eines Umweltbundesamtes (UBAG), insbesondere der Aufklärung der
Öffentlichkeit in Umweltfragen.
2. Stimmt die Bundesregierung der Bemerkung des UBA, eine neue,
eigenständige Steuer wäre „langwierig“ und müsse deswegen über den
„Umweg“ eines „CO2-Aufschlag[es] für die bisherigen Energiesteuern für
Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel“ erfolgen (siehe dazu die
Vorbemerkung), zu?
Wenn nein, warum nicht, und welche andere Pläne zur CO2-Besteuerung
hat die Bundesregierung bisher getroffen?
3. Wie kommentiert die Bundesregierung das Vorgehen einer
Bundesbehörde, „einen Umweg“ vorzuschlagen, um eine „rechtlich schwierige
Umsetzung“ zu umgehen?
Gehört dieser Ansatz – rechtlich schwer durchsetzbare Sachverhalte über
„Umwege“ dennoch durchzusetzen und damit den formal vorgesehenen
„richtigen Weg“ zu umgehen – zur Geschäftspraxis der Bundesregierung
(vgl. dazu die Aussage des Bundesministers des Innern, für Bau und
Heimat Horst Seehofer vom 6. Juni 2019 beim „Zweiten Berliner Kongress
für wehrhafte Demokratie“ – Zitat: „Ich hab jetzt die Erfahrung gemacht
in den letzten 15 Monaten: Man muss Gesetze kompliziert machen“, und
lachte, bevor er weiterredete: „Dann fällt es nicht so auf“)?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, den Klimaschutzplan 2050 mit den für alle
Sektoren vereinbarten Maßnahmenpaketen und Zielen vollständig umzusetzen.
Die Bundesregierung überprüft in diesem Zusammenhang auch die Anreiz- und
die Lenkungswirkung derzeit bestehender, hoheitlich veranlasster
Energiepreisbestandteile in Form von Abgaben, Umlagen und Steuern. Diskussionen über
eine Bepreisung von CO2 finden derzeit im Rahmen der Sitzungen des
Klimakabinetts statt. Die Bundesregierung wird im Rahmen der
Klimakabinettssitzung am 20. September 2019 über die Eckpunkte für ein Maßnahmenpaket
entscheiden, mit dem die Bundesregierung sicherstellt, dass Deutschland seine
Klimaziele 2030 erreicht. Es soll bei dem Treffen auch über eine mögliche
CO2-Bepreisung in den nicht vom EU-Emissionshandelssystem erfassten
Sektoren (Wärme und Verkehr) entschieden werden.
4. Wenn die Bundesregierung den Ansatz aus Frage 3 nicht vertritt, welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung bzw. das zuständige
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit als
Aufsichtsbehörde über das UBA in Bezug auf die Arbeits- und
Vorgehensweise der Präsidentin des UBA Maria Krautzberger, die diesen Vorschlag
medienwirksam unterbreitet?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
5. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Präsidentin des UBA
Krautzberger wonach „schnell damit beg[o]nnen [werden sollte], CO2 einen
Preis zu geben“?
Wenn ja, mit welcher Begründung, und zu welchem frühesten bzw.
spätesten Zeitpunkt will die Bundesregierung damit beginnen?
Wenn nein, welche Argumente stehen dem gegenüber?
Wenn die Bundesregierung noch keine Position bezogen hat, wann
rechnet sie damit bzw. hat die Bundesregierung diesbezüglich
Untersuchungen in Auftrag gegeben (falls ja, bitte auflisten)?
Mit der Einrichtung des Kabinettsausschusses Klimaschutz, dem
„Klimakabinett“ gibt es ein Gremium um den Klimaschutzplan 2050 mit den für alle
Sektoren vereinbarten Maßnahmenpaketen und Zielen vollständig umzusetzen.
Auch die Diskussionen über eine CO2-Bepreisung werden in diesem
Zusammenhang geführt. Vor dem Hintergrund, dass Deutschland
Kompensationszahlungen bei Nichteinhaltung der in der EU-Klimaschutzverordnung
vorgegebenen Emissionsbudgets drohen, sollen die Maßnahmen zur Umsetzung des
Klimaschutzplans 2050 bis Ende 2019 beschlossen sein.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2, 3, 7 und 8 verwiesen.
6. Wenn die Bundesregierung die Ansicht und Vorgehensweisen der
Präsidentin des UBA (beispielsweise bzgl. der vorgeschlagenen konkreten
Pläne zur CO2-Bepreisung) nicht teilt, wie ist dies mit der Besetzung dieses
Amtes vereinbar?
Gehört es zur Geschäftspraxis der Bundesregierung, dass Leiter von
Bundesbehörden eine andere Politik verfolgen bzw. befürworten und in der
Öffentlichkeit propagieren, die nicht der Strategie der Bundesregierung
entspricht?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen,
dass nach § 2 Absatz 1 UBAG die wissenschaftliche Unterstützung des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit bei der
Erforschung und Entwicklung von Grundlagen für geeignete Maßnahmen zu den
Aufgaben des UBA zählt. Die Art und Weise der Nutzung der
wissenschaftlichen Erkenntnisse des UBA obliegt dem BMU.
7. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Aussage der Präsidentin
des UBA Maria Krautzberger, dass der „Eingangssatz im mittleren,
zweistelligen Eurobereich“ für die CO2-Bepreisung beginnen soll?
Hat die Bundesregierung diesbezüglich Untersuchungen in Auftrag
gegeben bzw. Berechnungen angefordert, um die finanziellen Konsequenzen
einer CO2-Bepreisung für alle Teile der Bevölkerung und Wirtschaft zu
prognostizieren (wenn ja, bitte die jeweiligen Untersuchungsergebnisse
auflisten und als Anhang beilegen)?
Wenn nein, auf Basis welcher Grundlagen will die Bundesregierung eine
potentielle CO2-Bepreisung unter Einbezug all ihrer Auswirkungen für
Wirtschaft und Bevölkerung berechnen?
Die Bundesregierung hat beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ein Gutachten beauftragt, welches online
abrufbar ist (www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/
gutachten/sg2019/sg_2019.pdf). Im Übrigen haben einzelne Bundesministerien
wie das BMU und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie weitere
Untersuchungen beauftragt. Die entsprechenden Erkenntnisse finden
Berücksichtigung in den Diskussionen im Rahmen der Sitzungen des Klimakabinetts.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.
8. Wie will die Bundesregierung verhindern, dass es durch eine CO2-
Bepreisung letztendlich nicht dazu kommt, dass es – wie die „FAS“
schreibt – „Verlierer und Gewinner geben wird“ und die Verlierer „im
Zweifelsfall [...] die Mittelschicht“ sein wird?
9. Welche Maßnahmen der Kompensation der Mehrbelastung durch eine
CO2-Bepreisung plant die Bundesregierung (z. B. nach dem Schweizer
Modell eine Entlastung bei der Krankenversicherung)?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Ziel des Klimakabinetts ist es, die rechtlich verbindliche Umsetzung des
Klimaschutzplans und die Erreichung der Klimaschutzziele für das Jahr 2030
vorzubereiten. Auch die Diskussionen über eine mögliche CO2-Bepreisung werden
in diesem Zusammenhang geführt. Bei der Festlegung der Maßnahmen wird es
auch um die finanzielle Ausgewogenheit der Maßnahmen gehen. Im Übrigen
wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.
10. Sind der Bundesregierung die Berechnungen der tatsächlich zu
erwartenden Kostenbelastungen durch eine CO2-Bepreisung des Potsdam-Instituts
für Klimafolgenforschung bekannt (z. B. 50 Euro je Tonne CO2 ergibt
etwa 12 Cent zusätzlich für einen Liter Benzin, 200 Euro knapp einen
halben Euro usw., vgl. Vorbemerkung), und wie kommentiert sie diese?
Die Berechnungen des Potsdamer Instituts für Klimafolgenforschung sind der
Bunderegierung bekannt und sie decken sich hinlänglich mit hiesigen
Forschungsergebnissen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
11. Wie kommentiert die Bundesregierung die Prognosen der „FAS“ wonach
„auch wenn die CO2-Abgabe niedrig beginnen sollte, [...] sie sich in den
nächsten Jahren wohl verdoppeln und vervierfachen“ könnte und „auch
ein weiterer Anstieg“ denkbar wäre – folgt man etwa den Szenarien des
Weltklimarates (IPCC), die im teuersten Fall „CO2-Preise von mehreren
tausend Euro je Tonne Treibhausgas bedeuten“?
Wie positioniert sich die Bundesregierung bezüglich der
Modellrechnungen bzw. Szenarien des IPCC?
Teilt sie diese?
Hat die Bundesregierung eigene Rechnungen in Auftrag gegeben, um die
Kosten einer CO2-Bepreisung zu berechnen, die man einführen müsste
um die internationalen Ziele (indirekt vorgegeben durch den IPCC) zu
erreichen?
Hat die Bundesregierung eine Obergrenze der Kostenbelastung – auch für
zukünftige Steigerungen – gesetzt?
Wenn ja, weshalb?
Wenn nein, warum sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit einer
Kostenbegrenzung?
Die Bundesregierung hat keine eigenen Studien in Auftrag gegeben, um die
Kosten einer CO2-Bepreisung zu berechnen, die eingeführt werden müsste, um
die internationalen Ziele zu erreichen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu
den Fragen 2, 3, 7 und 8 verwiesen.
12. Welche Position vertritt die Bundesregierung bezüglich des Ausbaus des
Emissionshandels innerhalb der Europäischen Union, wie es die „FAS“
beschreibt, wo der Preis je Tonne CO2 im Emissionshandel derzeit bei
etwa 27 Euro liegt und dieser sich seit März 2017 (marktbedingt) mehr
als verfünffacht hat (vgl. Vorbemerkung)?
Unterstützt die Bundesregierung weiterhin den Emissionshandel und
dessen weiteren Ausbau (Erweiterung auf andere Segmente, Verringerung
der Emissionszertifikate usw.)?
Wie positioniert sich die Bundesregierung diesbezüglich zu der
Einschätzung des UBA, welches den Emissionshandel als „zu langwierig“ ansieht
bzw. „keine politische Mehrheit in der Europäischen Union“ für seine
Reformierung sieht?
Teilt die Bundesregierung diese Einschätzung?
Wenn nein, welche eigene Einschätzung hat die Bundesregierung
diesbezüglich?
Die Bundesregierung hat die Reform des EU-Emissionshandels für die
kommende Handelsperiode 2021 bis 2030 aktiv unterstützt und begrüßt die mit der
Reform erreichte Stärkung des Emissionshandels ebenso wie den weiterhin
gewährleisteten Schutz der im internationalen Wettbewerb stehenden
Industriesektoren vor dem Risiko eines Carbon Leakage.
Im Jahr 2022 wird die Europäische Kommission eine Überprüfung der
Emissionshandelsrichtlinie durchführen. Im Rahmen dieser Überprüfung wird die
EU-Kommission ggf. auch Vorschläge für die weitere Fortentwicklung des
EU-Emissionshandels vorlegen, zu denen sich die Bundesregierung dann
positionieren wird.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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