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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Korrekturbitten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) im März 2019 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472)
(insgesamt 2 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Datum
23.08.2019
Antwortdauer
10 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenUmwelt & Landwirtschaft
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1229913.08.2019
Korrekturbitten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) im März 2019 - (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472)
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12299
19. Wahlperiode 13.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Thomas Seitz, Martin Erwin Renner, Corinna Miazga,
Hansjörg Müller, Andreas Bleck, Stephan Brandner, Andreas Mrosek,
Dr. Heiko Wildberg, Jens Maier, Steffen Kotré, Joana Cotar, Stefan Keuter,
Martin Hess, Jürgen Braun und der Fraktion der AfD
Korrekturbitten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit (BMU) im März 2019
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/7472)
Kleine Anfragen sind ein Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des
Deutschen Bundestages und Ausfluss des Demokratieprinzips. Aus Artikel 38
Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 GG folgt
ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der
Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen als
Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der Ausgestaltung in der
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und mit dem grundsätzlich
eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert
(Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 – 2 BvE 5/06).
Während andere Schriftliche Fragen über Anzahl und Anlass von an Medien
gerichteten Korrekturbitten bei objektiv unzutreffender Berichterstattung noch von
der Bundesregierung detailliert nach Datum, Behörde, Medium und Anlass
beantwortet wurden (Bundestagsdrucksache 19/4421, Fragen 54 und 55),
verweigert sich die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller einer detaillierten
Beantwortung gleichgerichteter Fragen seitens der Fragesteller
(Bundestagsdrucksache 19/7472).
Gefragt war in Frage 1: „Welche Bundesministerien, obersten Bundesbehörden
und oberen Bundesbehörden mit Ausnahme des BND, des MAD, des BfV und
des BKA haben seit dem Jahr 2001 aufgrund welcher Veröffentlichungen mittels
anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe an Medien Korrekturbitten
verschickt (bitte nach Bundesministerien, obersten Bundesbehörden, oberen
Bundesbehörden, Datum, Medium, Anlass und den jeweiligen Kosten
aufschlüsseln)?“ (Bundestagsdrucksache 19/7472). Gefragt war somit nach einer
detaillierten Aufschlüsselung von Korrekturbitten an Medien. Die Antwort der
Bundesregierung lautete darauf: „Eine Gesamtübersicht der mittels anwaltlicher Hilfe oder
ohne anwaltliche Hilfe gegebenen Hinweise liegt nicht vor“
(Bundestagsdrucksache 19/7472).
Da nicht nach einer Gesamtübersicht gefragt war, sondern nach konkret und
detailliert aufzuschlüsselnden Korrekturbitten, muss die Bundesregierung nach
Ansicht der Fragesteller nochmals zu dieser Thematik befragt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen Anlässen hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und nukleare Sicherheit (BMU) im März 2019 bei Medien unter
Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen
lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
2. Aus welchen Anlässen hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und nukleare Sicherheit im März 2019 bei Medien ohne Inanspruchnahme
anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen
(bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
Berlin, den 15. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1262823.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12299 - Korrekturbitten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) im März 2019 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472)
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit vom 21. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12628
19. Wahlperiode 23.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Seitz, Martin Erwin Renner,
Corinna Miazga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/12299 –
Korrekturbitten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit (BMU) im März 2019
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/7472)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Kleine Anfragen sind ein Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion
des Deutschen Bundestages und Ausfluss des Demokratieprinzips. Aus Artikel
38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 GG
folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber
der Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen
als Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der Ausgestaltung in
der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und mit dem
grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert
(Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 – 2 BvE 5/06).
Während andere Schriftliche Fragen über Anzahl und Anlass von an Medien
gerichteten Korrekturbitten bei objektiv unzutreffender Berichterstattung noch
von der Bundesregierung detailliert nach Datum, Behörde, Medium und Anlass
beantwortet wurden (Bundestagsdrucksache 19/4421, Fragen 54 und 55),
verweigert sich die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller einer
detaillierten Beantwortung gleichgerichteter Fragen seitens der Fragesteller
(Bundestagsdrucksache 19/7472).
Gefragt war in Frage 1: „Welche Bundesministerien, obersten Bundesbehörden
und oberen Bundesbehörden mit Ausnahme des BND, des MAD, des BfV und
des BKA haben seit dem Jahr 2001 aufgrund welcher Veröffentlichungen
mittels anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe an Medien Korrekturbitten
verschickt (bitte nach Bundesministerien, obersten Bundesbehörden, oberen
Bundesbehörden, Datum, Medium, Anlass und den jeweiligen Kosten
aufschlüsseln)?“ (Bundestagsdrucksache 19/7472). Gefragt war somit nach einer
detaillierten Aufschlüsselung von Korrekturbitten an Medien. Die Antwort der
Bundesregierung lautete darauf: „Eine Gesamtübersicht der mittels anwaltlicher
Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe gegebenen Hinweise liegt nicht vor“
(Bundestagsdrucksache 19/7472).
Da nicht nach einer Gesamtübersicht gefragt war, sondern nach konkret und
detailliert aufzuschlüsselnden Korrekturbitten, muss die Bundesregierung nach
Ansicht der Fragesteller nochmals zu dieser Thematik befragt werden.
1. Aus welchen Anlässen hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und nukleare Sicherheit (BMU) im März 2019 bei Medien unter
Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen
lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
Im März 2019 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit (BMU) keine anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen, um
Korrekturen von Berichterstattungen bei Medien zu erwirken.
2. Aus welchen Anlässen hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und nukleare Sicherheit im März 2019 bei Medien ohne Inanspruchnahme
anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen
(bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
Das BMU gibt lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn
vom BMU veröffentlichte Informationen oder Angaben über die
Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BMU einen Hinweis für
geeignet und angemessen erachtet.
Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise besteht nicht, und eine solche
umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt, so dass dazu eine
Aufstellung nicht erstellt werden kann.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/7472
Bezug genommen.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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