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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Deutsche und europäische Zusammenarbeit mit der Republik Tschad
(insgesamt 42 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
26.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1234913.08.2019
Deutsche und europäische Zusammenarbeit mit der Republik Tschad
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12349
19. Wahlperiode 13.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Agnieszka Brugger,
Ottmar von Holtz, Dr. Franziska Brantner, Margarete Bause, Kai Gehring,
Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin,
Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutsche und europäische Zusammenarbeit mit der Republik Tschad
Der Tschad ist eines der ärmsten Länder der Erde und belegt auch bei Indizes
wie Geschäftsklima, Korruption, Ernährungslage und demokratischen Freiheiten
einen der letzten Plätze. Die Alphabetisierungsrate liegt bei 20 Prozent, außerhalb
der Hauptstadt haben nur 2 Prozent der Bevölkerung Zugang zu Strom. Aufgrund
der prekären Menschenrechtslage hat das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die bilaterale
Entwicklungszusammenarbeit mit dem Land 2012 offiziell beendet, regionale Programme und
Übergangshilfe bestehen fort und Humanitäre Hilfe, EU-Programme sowie
Maßnahmen zur Stabilisierung werden ausgebaut (www.auswaertiges-amt.de/de/aussen
politik/laender/tschad-node/-/225762). Diktator Idriss Déby regiert das Land mit
harter Hand. Während sich nach Ansicht der Fragesteller eine korrupte Elite
bereichert, werden Opposition und Zivilgesellschaft schikaniert und Proteste
gewaltsam unterdrückt. Sowohl durch den innenpolitischen Druck, als auch
aufgrund der fragilen Lage in den Nachbarstaaten, spitzt sich die Sicherheitslage im
Land zu. Verschärfend kommen die extremen und zum Teil lebensbedrohlichen
Auswirkungen des Klimawandels für Mensch, Tier und Natur hinzu (www.zdf.de/
nachrichten/heute/uno-warnt-vor-fluchtwelle-aus-tschadsee-region-100.html).
Deutschland und die Europäische Union sehen den Tschad dennoch als
Stabilitätsanker in der Region. Die Europäische Union arbeitet mit dem Déby-Regime
insbesondere im Bereich der Migrationskontrol-le zusammen. Zudem wird die
G5-Sahel-Kooperation umfangreich unterstützt (www.dw.com/de/amnesty-
tschadbringt-politische-gegner-zum-schweigen/a-40509959).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie schätzt die Bundesregierung
a) die Menschenrechtslage in der Republik Tschad,
b) die Situation der Zivilgesellschaft in der Republik Tschad,
c) die Rechtsstaatlichkeit in der Republik Tschad,
d) die Rolle der Opposition in der Republik Tschad,
e) Wirtschaftslage und Auslandsverschuldung in der Republik Tschad,
f) die humanitäre Situation in der Republik Tschad und
g) die aktuelle Zusammenarbeit mit der Republik Tschad ein?
2. Was sind die Grundsätze der deutschen Tschad-Politik?
a) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Auswärtigen Amt auf
den Tschad spezialisiert, und in welchen Referaten arbeiten sie?
b) Wie war der Botschafterinnen- bzw. Botschafterposten in den
vergangenen fünf Jahren besetzt, und über welche Personalausstattung verfügt die
Botschaft?
c) Was tut die Bundesregierung, um mit der Europäischen Union und v. a.
mit Frankreich eine gemeinsame Politik zum Tschad zu erarbeiten?
3. Wie bewertet die Bundesregierung die Fortschritte im Tschad im Bereich
gute Regierungsführung und welche Konsequenzen zieht die
Bundesregierung daraus?
4. Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der grassierenden
Korruption und anhaltenden Menschenrechtsverletzungen (www.dw.com/de/
amnesty-tschad-bringt-politische-gegner-zum-schweigen/a-40509959)
personenbezogene Sanktionen gegen Mitglieder der tschadischen Elite, bzw. sind
der Bundesregierung derartige Planungen auf europäischer Ebene bekannt?
5. Mit welchen Partnern arbeitet die Bundesregierung in den Bereichen gute
Regierungsführung, Friedenssicherung und Krisenprävention im Tschad
zusammen?
6. Wie unterstützt die Bundesregierung die Verbesserung der humanitären Lage
der Menschen, die im Kontext der Klimakrise vertrieben wurden, und welche
langfristigen humanitären und sicherheitspolitischen Strategien zum Schutz
dieser Menschen verfolgt die Bundesregierung?
7. Geht die Bundesregierung von Parlamentswahlen noch in diesem Jahr aus?
a) Geht die Bundesregierung von fairen und freien Wahlen aus?
b) Geht die Bundesregierung davon aus, dass internationale
Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter den Wahlprozess begleiten dürfen?
8. Welche Beiträge haben die Bundesregierung und die Europäische Union
nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten beiden Jahren zur
Deckung der humanitären Bedarfe im Tschad geleistet?
a) Für welchen Zeitraum werden Zusagen gemacht?
b) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Sinken der
UN-Mittel für den Tschad?
c) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Versorgungslücke ein?
9. In welcher Höhe fließen deutsche Gelder in die Republik Tschad (bitte für
die Jahre 2014 bis 2019 nach Projekten, Mittelumfang und
Kooperationspartnern aufschlüsseln)?
a) In welcher Höhe fließen deutsche Gelder zur Steuerung von Migration in
die Republik Tschad (bitte für die Jahre 2014 bis 2019 nach Projekt,
Mittelumfang und Kooperationspartner aufschlüsseln)?
10. In welcher Höhe fließen nach Kenntnis der Bundesregierung EU-Gelder in
die Republik Tschad (bitte für die Jahre 2014 bis 2019 nach
Finanzierungsinstrumenten, Projekt- bzw. Programmzielen, Mittelumfang und
Kooperationspartnern aufschlüsseln)?
a) In welcher Höhe fließen nach Kenntnis der Bundesregierung europäische
Gelder zur Steuerung von Migration in die Republik Tschad (bitte für die
Jahre 2014 bis 2019 nach Finanzierungsinstrumenten, Projekt- bzw.
Programmzielen, Mittelumfang und Kooperationspartnern aufschlüsseln)?
11. Mit welchen Sicherheitskräften arbeiten die Bundesregierung und die
Europäische Union nach Kenntnis der Bundesregierung im Tschad zusammen?
12. Inwiefern hält die Bundesregierung den Tschad für einen geeigneten Partner
für die Zusammenarbeit zur Steuerung von Migration?
13. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gewichtung der Bereitstellung
deutscher und europäischer Gelder für humanitäre Belange im Verhältnis zum
Mittelaufkommen im Sicherheitsbereich, und welche Konsequenzen zieht
die Bundesregierung daraus?
14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gewichtung der Bereitstellung
deutscher und europäischer Gelder für die Bekämpfung der Auswirkungen der
Klimakrise im Verhältnis zum Mittelaufkommen im Sicherheitsbereich, und
welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
15. In welcher Höhe fließen nach Kenntnis der Bundesregierung Gelder für die
G5-Sahel-Kooperation in die Republik Tschad (bitte für die Jahre 2016 bis
2019 nach Höhe, Geldgeber und Verwendungszweck auflisten)?
16. An welche Bedingungen werden die eingesetzten deutschen und
europäischen Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung für die G-5-Staaten
geknüpft?
Wie wird die Einhaltung der Bedingungen geprüft, und mit welchem
Ergebnis?
17. Kann nach Kenntnis der Bundesregierung der Verbleib der eingesetzten
deutschen und europäischen Mittel lückenlos nachvollzogen werden?
a) Wenn ja, wurden alle Mittel wie vorgesehen eingesetzt?
b) Wenn nein, warum nicht?
18. In welcher Höhe hat die tschadische Regierung nach Kenntnis der
Bundesregierung eigene Haushaltsmittel für die G5-Sahel-Kooperation zur
Verfügung gestellt, und für welche Bereiche (bitte für die Jahre 2016 bis 2019 nach
Höhe und Verwendungszweck auflisten)?
19. Welche tschadischen Sicherheitskräfte werden nach Kenntnis der
Bundesregierung durch die G5-Sahel-Kooperation ausgebildet und ausgerüstet?
a) Wie, in welchem Umfang und an welchen Waffen oder Waffensystemen
werden die Sicherheitskräfte ausgebildet?
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Niederschlagung
von Protesten in der Republik Tschad in den vergangenen drei Jahren?
c) Welche Sicherheitskräfte kamen nach Kenntnis der Bundesregierung bei
der Niederschlagung der Proteste zum Einsatz?
d) Über welche tschadischen Sicherheitskräfte sind der Bundesregierung
Vorwürfe bezüglich Menschenrechtsverletzungen bekannt?
20. Durch welche konkreten Maßnahmen wird sichergestellt, dass europäische
Gelder, Ausbildung und Ausrüstung zur Unterstützung der G5-Sahel-
Kooperation nicht zu Menschenrechtsverletzungen im Tschad beitragen?
21. Inwiefern ist die Bundesregierung mit den Prozessen und der Arbeitsweise
im Rahmen der Zusammenarbeit mit den G5-Sahel-Staaten zufrieden, und
anhand welcher Parameter bewertet die Bundesregierung die Arbeitsweise?
22. Was ist nach Einschätzung der Bundesregierung der bisher größte Erfolg der
G5-Sahel-Kooperation?
Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung den bislang betrieben
Mittelaufwand für gerechtfertigt?
23. Wurde die Verwendung europäischer Mittel im Rahmen der G5-Sahel-
Kooperation evaluiert?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, wann ist eine Evaluierung geplant?
24. Wie schätzt die Bundesregierung die Rolle des Tschads im Rahmen der G5-
Sahel-Kooperation ein?
25. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die G5-Sahel-Kooperation
das Déby-Regime stärkt (bitte begründen)?
26. Was waren die Gesprächsthemen beim Treffen von Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel mit dem tschadischen Präsidenten Idriss Déby am 12.
Oktober 2016?
a) Inwiefern war die Menschenrechtslage Teil des Gesprächs zwischen der
Bundeskanzlerin und dem tschadischen Präsidenten?
b) Gab es nach Einschätzung der Bundesregierung im Nachgang des
Gesprächs Verbesserungen in Bezug auf die Menschenrechtslage?
c) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass nach Ansicht der
Fragesteller durch den persönlichen Gesprächstermin für Präsident Déby und
die gemeinsame Pressekonferenz mit der Bundeskanzlerin ein autoritäres
Regime mit verheerender Menschenrechtsbilanz aufgewertet wurde?
27. Wie viele Geflüchtete leben nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im
Tschad?
28. Wie viele Menschen durchquerten nach Kenntnis der Bundesregierung in
den vergangenen fünf Jahren den Tschad zur Weiterreise nach Europa (bitte
nach Jahren 2015 bis 2019 auflisten)?
29. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass tschadische
Sicherheitskräfte Geflüchtete und Migrantinnen und Migranten gegen ihren
Willen an der Weiterreise hindern?
a) Welche Methoden wendet das Regime nach Kenntnis der
Bundesregierung an, und mit welchen Konsequenzen müssen Geflüchtete und
Migrantinnen und Migranten rechnen?
30. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Rolle des Tschad als
Drehkreuz für Menschenhandel?
31. Wird das von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) so
genannte Migrationsinformations- und Daten-System (MIDAS) nach Kenntnis
der Bundesregierung auch im Tschad eingesetzt?
Wenn ja, inwiefern sieht die Bundesregierung die derart weitreichende
Verarbeitung von Daten durch ein autoritäres Regime als problematisch an?
32. Warum hat die Bundesregierung entgegen ursprünglicher Ankündigungen,
nach Kenntnis der Fragesteller, keine Geflüchteten über Kontingente
aufgenommen, wie es beispielsweise Frankreich tut?
33. Plant die Bundesregierung, wie von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
angekündigt (https://taz.de/Angela-Merkel-im-taz-Interview/!5437094/),
Migrantinnen und Migranten aus dem Tschad über Kontingente aufzunehmen?
a) Wenn ja, wann, und in welchem Umfang?
b) Wenn nein, warum nicht?
34. Wie setzt sich die Bundesregierung für einen besseren Schutz der
Zivilgesellschaft sowie von Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidigern im Tschad ein?
a) Wie setzt sich die Bundesregierung zusammen mit der EU für die
Anwendung der EU-Guidelines zum Schutz von
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern ein?
Wie kooperiert sie dazu mit der EU-Delegation, anderen EU-
Mitgliedstaaten und den Vereinten Nationen?
b) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Gesetzentwürfen
wie dem Anti-Terrorgesetz und der Ordonnance 23, die das Engagement
für Menschenrechte massiv gefährdet, sowie die beiden Erlasse, in denen
verfügt wird, dass alle nationalen und internationalen
Nichtregierungsorganisationen 1 Prozent der Zuwendungen an die Regierung abgeben
müssen?
35. Welche Kenntnisse hatte die Bundesregierung über den Einsatz der
französischen Luftwaffe gegen vermeintliche Rebellen Anfang Februar 2019
(www.zeit.de/news/2019-02/04/frankreichs-luftwaffe-schlaegt-
feindlichekraefte-aus-libyen-im-tschad-zurueck-20190204-doc-1d10b4)?
a) Wurde die Bundesregierung von der französischen Regierung vorab über
den Einsatz in Kenntnis gesetzt?
b) Wurden die Verbündeten der G5-Sahel-Staaten nach Kenntnis der
Bundesregierung über den Einsatz unterrichtet?
c) Hat der Einsatz nach Auffassung der Bundesregierung dazu beigetragen,
Präsident Idriss Déby an der Macht zu halten?
36. Welche Auswirkungen hat die derzeitige Lage im Sudan nach Einschätzung
der Bundesregierung auf die innen- und außenpolitische Situation im
Tschad?
37. Welche Auswirkungen hat der Klimawandel nach Einschätzung der
Bundesregierung auf die innen- und außenpolitische Situation im Tschad?
38. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Konflikte durch die
Wanderung großer Viehherden innerhalb des Landes und im Grenzgebiet zur
Zentralafrikanischen Republik?
39. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Abbau der
Goldvorkommen im Norden des Landes (Akteure, Fördermenge, Abnehmer)?
Wie schätzt sie die Menschenrechtslage beim Abbau ein?
40. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Religionskonflikte im
Tschad?
41. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Lage von Frauen und
LGTBIQ (Lesbisch Schwul Bi Trans* Inter* Queer) im Tschad?
42. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über ethnische und/oder
Volkszugehörigkeitskonflikte, evtl. auch über Sezessionsbestrebungen innerhalb
des Landes?
Berlin, den 29. Juli 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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