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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aufnahme der A671 in den Bundesverkehrswegeplan

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

26.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1236414.08.2019

Aufnahme der A671 in den Bundesverkehrswegeplan

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12364 19. Wahlperiode 14.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Oliver Luksic, Frank Sitta, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Karlheinz Busen, Dr. Marcus Faber, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Konstantin Kuhle, Till Mansmann, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Michael Theurer, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP Aufnahme der A671 in den Bundesverkehrswegeplan Das Verkehrsaufkommen im Ballungsraum Rhein-Main ist in den letzten Jahren weiter enorm gestiegen. Die Verkehrsnachfrage überschreitet laut Hessen Mobil zunehmend die Leistungsfähigkeit der Straßeninfrastruktur (https://mobil.hessen. de/verkehr/abteilung-verkehr). Betroffen hiervon ist auch die Bundesautobahn 671. Diese verbindet im Süden die A60 bei Mainz-Bischofsheim mit der A66 bei Wiesbaden im Norden. Sie überquert bei Hochheim den Main und stellt den Anschluss an die Industriestandorte Mainz-Gustavsburg und Rüsselsheim her. Im Bundesverkehrswegeplan 2030 wurden aufgrund des enorm steigenden Verkehrsaufkommens Ausbaumaßnahmen der Autobahnen rund um Mainz, Wiesbaden und Rüsselsheim (A3, A60, A66, A67, A643) beschlossen (www.bvwp- projekte.de/map_street.html). Entgegen der ursprünglichen Anmeldung von Hessen Mobil ist der sechsspurige Ausbau der A671 nicht in den vordringlichen oder weiteren Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 aufgenommen worden (www.hochheimer-zeitung.de/nachrichten/hochheim/umzingelt-von-verkehrs wegeprojekten_17671729). Es soll zukünftig lediglich eine temporäre Erweiterung in Form der Befahrbarkeit des Standstreifens erfolgen. Die an der A671 befindliche Stadt Hochheim fürchtet, dass das allgemeine Verkehrsaufkommen weiter zunimmt (www.wiesbadener-kurier.de/lokales/ maintaunus/hochheim/hochheim-larmschutz-an-der-a-671-wieder-thema_20027119). Dadurch ergibt sich auch eine zunehmende Lärmbelastung der Südstadt und der Kernstadt Hochheims (www.hochheimer-zeitung.de/nachrichten/hochheim/larm belastung-durch-die-autobahn-in-der-stadt-ruhiges-gebiet_18527924). Aufgrund baulicher Mängel muss die Mainvorlandbrücke der A 671 in Hochheim am Main abgebrochen und neu gebaut werden (www.allgemeine-zeitung.de/ lokales/mainz/hochheim/vorlandbrucke-abriss-und-erneuerung-ab-2018-geplant_ 18119220). Im Zusammenhang mit diesem Neubau ist keine Ausweitung auf sechs Spuren und damit auch keine Lärmschutzmaßnahme geplant (www.hoch heimer-zeitung.de/nachrichten/hochheim/larmbelastung-durch-die-autobahn- inder-stadt-ruhiges-gebiet_18527924). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Hat sich die Bundesregierung im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans 2030 mit der A671 auseinandergesetzt? a) Wenn ja, von welchen Kosten für den sechsspurigen Ausbau der A671 ist die Bundesregierung dabei ausgegangen? Wenn nein, liegen der Bundesregierung dennoch Kostenschätzungen für einen sechsspurigen Ausbau der A671 vor? b) Wenn ja, welches Verkehrsaufkommen hat die Bundesregierung ihrer Entscheidung zugrunde gelegt? 2. War der Bundesregierung bei ihrer Entscheidung die Erforderlichkeit eines Neubaus der Mainvorlandbrücke bekannt? Wenn ja, hat sie diese Tatsache in ihre Abwägung mit einbezogen? 3. Unter welchen Voraussetzungen wäre der Bund nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Neubau der Mainvorlandbrücke verpflichtet, die Kosten für Lärmschutzmaßnahmen, insbesondere der Errichtung von Lärmschutzwänden im Bereich der Brücke, zu tragen? 4. Hat die Bundesregierung die Pflicht zur finanziellen Beteiligung des Bundes an der Errichtung einer Lärmschutzwand im Bereich der A671 und der Brücke geprüft? 5. Hat die Bundesregierung geprüft, ob es sinnvoll wäre, im Zuge des Neubaus der Mainvorlandbrücke auch einen Ausbau der A671 zu realisieren, um möglicherweise Kosten zu sparen, sofern ein Ausbau der A671 später als notwendig anerkannt werden würde? 6. Welches Kosten-Nutzen-Verhältnis bestünde nach Kenntnis der Bundesregierung beim Ausbau der A671, und wie sind die Verkehrsprognosen für diesen Abschnitt mit und ohne eine sechste Spur (bitte aufschlüsseln)? 7. Hat die Bundesregierung ihrer Entscheidung eine umwelt- und naturschutzrechtliche Beurteilung zugrunde gelegt? Wenn ja, wie lautet das Ergebnis dieser Beurteilung? 8. Sieht die Bundesregierung in der temporären Erweiterung der A671 durch zeitweise Befahrbarkeit des Standstreifens eine wesentliche Änderung dieser Bundesautobahn im Sinne der Bundesemmissionsschutzverordnung? 9. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass eine temporäre Erweiterung mit nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt verbunden ist? 10. Hat sich die Bunderegierung mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine freiwillige Kostentragung aus dem Bundeshaushalt im Fall einer Lärmsanierung im Bereich der A671 angebracht wäre? Wenn ja, aus welchen Gründen fiel diese Prüfung negativ aus? 11. Welche Voraussetzungen müssen für die Aufnahme eines Straßenabschnittes in den Bundesverkehrswegeplan für die jeweiligen Bedarfskategorien erfüllt sein (bitte aufschlüsseln)? 12. Aus welchen Gründen erfolgte die Aufnahme der A671 nicht? 13. Plant die Bundesregierung, den sechsspurigen Ausbau der A671 nachträglich in den Bundesverkehrswegeplan 2030 aufzunehmen? 14. Hat sich die Bundesregierung bei ihrer Beschlussfassung über die A671 mit den Ausbaumaßnahmen der weiteren Autobahnen rund um Mainz, Wiesbaden und Rüsselsheim (A3, A60, A66, A67, A643) auseinandergesetzt? Wenn ja, wieso geht die Bundesregierung davon aus, dass ausgerechnet die A671 von einem im ganzen Ballungsraum Rhein-Main steigenden Verkehrsaufkommen ausgenommen sei? 15. Hat die Bundesregierung bei ihrer Entscheidung, die A671 nicht in den Bundesverkehrswegeplan aufzunehmen, den zeitlichen Ablauf der Arbeiten an den naheliegenden Autobahnen 3, 66, 67 geprüft? Wenn ja, wie sieht der zeitliche Ablauf aus? 16. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob sich die temporären Belastungen der A671 als Ausweichstrecke durch den Ausbau der Autobahnen 3, 66, 67 erhöht, und wenn ja, wie stark? 17. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um kurzfristige Änderungen im Bundesverkehrswegeplan vorzunehmen? Sind hierzu Haushaltsmittel vorgesehen und eingestellt? Würde die Bundesregierung die A671 hierunter einbeziehen, sofern neue Ergebnisse einer Verkehrszählung vorliegen? Berlin, den 18. Juli 2019 Christian Lindner und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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