[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Andrew Ullmann, Michael Theurer,
Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12424 –
Vorbereitung der Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen auf Hitzewellen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Klimamodelle sagen voraus, dass die extremsten Hitzesommer in Zukunft
häufiger werden. Auf die Folgen des Temperaturanstiegs und damit verbunden
intensiveren Hitzewellen für die Gesundheit der Menschen macht eine Studie
in der Fachzeitschrift Lancet aus dem Jahr 2018 aufmerksam. Die Ergebnisse
zeigen, dass der Klimawandel schon heute die Gesundheit von Millionen
Menschen gefährde (Watts, Nick et al. (2018): The 2018 report of the Lancet
Countdown on health and climate change: shaping the health of nations for
centuries to come, Lancet). Danach waren 2017 18 Millionen mehr gefährdete
Personen Hitzewellen ausgesetzt als 2016. Im Vergleich zum Jahr 2000 waren
es 157 Millionen mehr. Als hitzegefährdert gelten Menschen, die an Diabetes,
einer Herz-Kreislauf-Erkrankung oder chronischen Atemwegsproblemen
leiden oder über 65 Jahre alt sind, vor allem wenn sie in Städten leben. Dort
steigen die Temperaturen verhältnismäßig stark. Zwischen 1986 und 2017 betrug
der Unterschied in dichtbesiedelten Gebieten 0,8 Grad Celsius. Im gleichen
Zeitraum stieg die weltweite Durchschnittstemperatur nur um 0,3 Grad
Celsius. Allein in Berlin sind im vergangenen Sommer knapp 500 Menschen an
den Folgen der Hitze gestorben, berichtet das Robert Koch-Institut.
Wissenschaftler bestätigen, dass die Sterbequote an heißen Tagen mit mehr als
30 Grad Celsius um etwa ein Zehntel und die Krankenhauseinlieferungen um
ein Zwanzigstel steigen (Karlsson, Martin & Ziebarth, Nicolas (2018):
Population health effects and health-related costs of extreme temperatures:
Comprehensive evidence from Germany, Journal of Environmental
Economics and Management).
Krankenhäuser sehen sich jedoch mit der erhöhten Belastung im
Zusammenspiel mit den steigenden Temperaturen überlastet. Nur in wenigen
Pflegeeinrichtungen kann ein hinreichender Patientenschutz durch eine
umfangreiche Ausstattung mit klimatechnischen Regulierungseinrichtungen wie
Klimaanlagen gewährleistet werden. Dies führt dazu, dass Patienten unter
erheblichen Kreislaufproblemen, Dehydrierung sowie Schwächeanfällen
leiden und einer teils lebensbedrohlichen Situation ausgesetzt werden (Müller,
Andreas (2017): Auch Kliniken kämpfen mit der Hitze, Stuttgarter Zeitung).
Angesichts der riesigen Finanzlücken für Bau und Erhalt der Häuser seien
zusätzliche Millionenausgaben für die Kühlung der Zimmer aber derzeit
undenkbar (Schraa, Rolf (2018): Kein Geld für Klimaanlagen – Hitzestress im Kran-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12899
19. Wahlperiode 02.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 29. August
2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
kenzimmer, WAZ). Bisher gibt es keine Regeln, wie warm es in
Pflegeeinrichtungen sein darf.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die in den letzten Jahren zu beobachtenden Hitzewellen wirken sich
unterschiedlich auf das Wohlbefinden und die Gesundheit von Menschen aus.
Besonders betroffen sind ältere Menschen, Säuglinge und Kleinkinder sowie
Menschen mit Vorerkrankungen. Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sind
grundsätzlich auf spezielle Situationen wie z. B. extreme Hitzeepisoden
vorbereitet und bieten auch bei deren Eintreten eine hochwertige medizinische und
pflegerische Versorgung für Patientinnen und Patienten sowie Bewohnerinnen
und Bewohner.
1. Sind nach Auffassung der Bundesregierung Gesundheits- und
Pflegeeinrichtungen ausreichend auf die Zunahme von Hitzewellen vorbereitet?
Es obliegt den Pflegeeinrichtungen, mit den Leistungen der körperbezogenen
Pflegemaßnahmen und pflegerischen Betreuung darauf abzuzielen, die
pflegebedürftigen Menschen direkt oder indirekt darin zu unterstützen, die
Auswirkungen gesundheitlicher Probleme in verschiedenen Lebensbereichen zu
bewältigen und dabei fachlich kompetent den allgemein anerkannten Stand
medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse zu berücksichtigen. Um die
Einrichtungen hierbei zu unterstützen, hat die Robert Bosch Gesellschaft für medizinische
Forschung mbH, Stuttgart, mit Förderung durch das Bundesministerium für
Gesundheit das Projekt „Prävention hitzebedingter Risiken bei älteren
Menschen“ (1. 2. 2017 bis 31. 1. 2019) durchgeführt. Ziel des Projektes war es, eine
Grundlage für erweiterte und passgenaue Handlungsempfehlungen mit
konkreten Handlungswegen hinsichtlich der Auswirkungen von Hitzesituationen bzw.
-wellen für ältere Menschen in unterschiedlichen Umgebungen zu erarbeiten.
Im Zusammenhang mit dem Projekt liegen wissenschaftliche Publikationen
vor, in denen auch konkrete Hinweise auf gute Praxis bei großer Hitze gegeben
werden (Clemens Becker et al., Neue Wege zur Prävention gesundheitlicher
Risiken und der Übersterblichkeit von älteren Menschen bei extremer Hitze,
Bundesgesundheitsblatt 2019, S. 565–570, h t t p s : / / d o i . o r g / 1 0 . 1 0 0 7 /
s00103-019-02927-9; online publiziert: 18. März 2019). Diese sind der
Fachwelt zugänglich. Auch eine Broschüre zu dem Thema „Alter und Hitze – Tipps
zur Vermeidung von gesundheitlichen Schäden“ ist bereits verfügbar.
Schulungsmaterial zum Thema für unterschiedliche Lebenswelten ist auf den
Bildungsmodulen der LMU München zugänglich (
www.klinikum.uni-muen
chen.de/Bildungsmodule-Aerzte/de/bildungsmodule-mfa/Materialien-Hitze-
Gesundheit/index.html). Die Krankenhäuser sind auf eine ausreichende
Versorgung von Patientinnen und Patienten auch während Hitzeperioden eingestellt,
ebenso wie z. B. bei einer verstärkten Ausbreitung von Infektionskrankheiten
(z. B. Grippewelle). Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 5
verwiesen.
2. Wie bewertet die Bundesregierung das Ausmaß von Hitze für die
öffentliche Gesundheit in Deutschland?
Hitzeepisoden, insbesondere über einen längeren Zeitraum, können die
Gesundheit auf unterschiedliche Weise beeinflussen. Die physiologischen
Mechanismen der gesundheitsschädlichen Wirkungen von Hitzebelastung sind gut
bekannt und dokumentiert. Dehydrierung und reduzierte Blutviskosität aufgrund
des höheren Flüssigkeitsverlusts erhöhen das Risiko für Thrombosen und
andere Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Auch generell belastet die Hitze das Herz-
Kreislauf-System, und der Körper ist einem höheren Stress ausgesetzt, um die
Körperkerntemperatur konstant zu halten. Dieser zusätzliche Stress kann
zahlreiche bestehende Beschwerden verstärken, weswegen auch für andere
Erkrankungen, wie etwa Erkrankungen der Atemwege, ein deutlicher Einfluss der
Hitze nachgewiesen ist. Ist die Thermoregulation eingeschränkt, können
Entgleisungen des Wasser- und Elektrolythaushalts auftreten, die zu
lebensbedrohlichen Beeinträchtigungen des Herz-Kreislauf-Systems führen können.
Ferner erhöht sich – durch die bei Hitze in der Regel hohe Sonnen-UV-
Strahlung – das Risiko für Hautkrebs, wovon besonders Kinder betroffen sind.
Darüber hinaus können sich längere Hitzephasen beispielsweise potenziell auf
das Vorkommen von Krankheitsvektoren (vor allem Stechmücken und Zecken)
und deren Rolle als Überträger von Arboviren (z. B. Chikungunya- und
Denguevirus) auf den Menschen auswirken. Eine zunehmende Erwärmung
könnte potenziell auch das Auftreten anderer Infektionskrankheiten
begünstigen, da höhere Temperaturen das bakterielle Wachstum im Allgemeinen
fördern. Ebenso können sich Einflüsse auf die Allergenexposition z. B. durch
Verlängerung der Pollensaison und stärkere Expositionen ergeben, womit die
Gefahr einer Sensibilisierung sowie die Belastung von Menschen, die bereits an
einer entsprechenden Inhalationsallergie leiden, steigen.
Epidemiologische Untersuchungen zeigen, dass starke und/oder längere
Hitzewellen mit einer erhöhten Mortalität verbunden sind, besonders in den höheren
Altersgruppen. So wurden die hitzebedingten Todesfälle im Sommer 2003 in
Deutschland auf 7.600 Fälle geschätzt; auch für die Sommer der Jahre 2006,
2010, 2013 und 2015 wurde eine signifikante Anzahl hitzebedingter Todesfälle
ermittelt (vgl. Mathias an der Heiden et al, Schätzung hitzebedingter Todesfälle
in Deutschland 2001 und 2015; Bundesgesundheitsblatt-Gesundheitsforschung-
Gesundheitsschutz 5, 2019). Das Robert Koch-Institut schätzt auf Grundlage
eines zeitnahen Monitorings der Daten zur Sterblichkeit der Länder Berlin und
Hessen, dass im Sommer 2018 in Berlin etwa 490 Menschen und in Hessen
etwa 740 Menschen aufgrund der Hitzeeinwirkung starben. Die Anzahl der
hitzebedingt verstorbenen Personen wurde mit Hilfe eines generalisierten
additiven Modells, das den systematischen Zusammenhang zwischen dem
Mortalitätsverlauf und der Wochenmitteltemperatur quantifiziert, berechnet. Die
Datenübermittlung für ein zeitnahes Mortalitätsmonitoring durch die Länder ist
freiwillig. Auf Bundesebene werden die Zahlen zur hitzebedingten Mortalität
für den Sommer 2018, die auf Grundlage der erhobenen Daten zur
Todesursache durch die Standesämter berechnet werden, voraussichtlich Ende 2020
vorliegen.
3. Wie groß waren nach Kenntnissen der Bundesregierung die
gesundheitlichen Folgen und damit verbunden die gesamtwirtschaftlichen Kosten der
Hitzewelle des Jahres 2018 in Deutschland?
Über die in Antwort zu Frage 2 genannten Schätzungen hitzebedingter
Todesfälle hinaus liegen der Bundesregierung keine Daten zur hitzebedingten
Morbidität sowie zu den gesamtwirtschaftlichen Kosten vor.
4. Wie vielen Allgemeinkrankenhäusern in Deutschland mangelt es nach
Kenntnissen der Bundesregierung an einer hinreichenden Klimatechnik zur
Raumluftregulierung?
5. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Investitionsbedarf für die
Implementierung klima- und insbesondere CO2-neutraler
Raumluftregulierungsanlagen in den Allgemeinkrankenhäusern?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 und 5 gemeinsam
beantwortet.
Für die Vorhaltung klimatechnischer Anlagen in Krankenhäusern sind die
Länder im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die stationäre
Investitionskostenfinanzierung verantwortlich. Ihnen obliegt insofern die Ermittlung etwaigen
Investitionsbedarfs.
6. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung angesichts des hohen
Anteils von Pflegeeinrichtungen, deren Patientenzimmer nicht mit
Klimaanlagen oder sonstigen Vorrichtungen ausgestattet sind?
7. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Investitionsbedarf, um die
notwendige Ausstattung der Pflegeinrichtungen zu gewährleisten?
Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 6 und 7 gemeinsam
beantwortet.
Regelungen zur baulichen Beschaffenheit und zur Ausstattung von
Pflegeeinrichtungen fallen als Teil der heimrechtlichen Vorgaben in die Zuständigkeit
der Länder. Die Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für
Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige
(Heimmindestbauverordnung – HeimMindBauV), die die baulichen Mindestanforderungen für
Heime im Sinne des Heimgesetzes festlegt, gilt seit der Föderalismusreform
nur noch in den Ländern, die die Verordnung ausdrücklich weiter für
anwendbar erklärt haben.
Nach den Vorschriften des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) sind die
Länder zudem verantwortlich für die Vorhaltung einer pflegerischen
Infrastruktur. Zur finanziellen Förderung der Investitionskosten der ambulanten und
stationären Pflegeeinrichtungen sollen von den Ländern nach § 9 SGB XI
Einsparungen eingesetzt werden, die den Trägern der Sozialhilfe durch die
Einführung der Pflegeversicherung entstehen. Das Nähere zur Förderung der
Pflegeeinrichtungen ist durch Landesrecht zu bestimmen.
8. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Beschaffung von
Raumluftregulierungsanlagen der Aspekt der Klima- insbesondere CO2-
Neutralität, insbesondere bei der öffentlichen Auftragsvergabe,
berücksichtigt?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zur Vergabepraxis in
Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen in Bezug auf Raumregulierungsanlagen
vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 7 hingewiesen.
9. Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor, die die
Auswirkungen von Hitze auf die Behandlungsdauer sowie die Behandlungskosten der
Patienten belegen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]