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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Rückkehr von Kämpfern und Unterstützern islamistischer und terroristischer Organisationen aus Syrien und dem Irak

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

30.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1242615.08.2019

Rückkehr von Kämpfern und Unterstützern islamistischer und terroristischer Organisationen aus Syrien und dem Irak

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12426 19. Wahlperiode 15.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Konstantin Kuhle, Stephan Thomae, Renata Alt, Jens Beeck, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Oliver Luksic, Alexander Müller, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Rückkehr von Kämpfern und Unterstützern islamistischer und terroristischer Organisationen aus Syrien und dem Irak Nach der Zerschlagung des sogenannten Islamischen Staates in Syrien und im Irak kehren Kämpfer und Unterstützer aus europäischen Staaten in ihre Heimatländer zurück oder sitzen vor Ort in Haft. Auch Personen aus der Bundesrepublik Deutschland sind in den letzten Jahren nach Syrien und in den Irak ausgereist, um sich islamistischen Gruppen anzuschließen (vgl. WELT, www.welt.de/politik/ ausland/article195728129/Sicherheit-Von-160-IS-Anhaengern-aus-Deutschland- fehlt-jede-Spur.html, letzter Aufruf 16. Juli 2019). Die Opfer des so genannten Islamischen Staates haben ebenso wie weite Teile der internationalen Staatengemeinschaft ein Interesse daran, dass die Beteiligung an terroristischen Handlungen, an Straftaten gegen die Zivilbevölkerung und die Unterstützung der Täter unter Einhaltung eines rechtsstaatlichen Verfahrens aufgeklärt wird. An welchem Ort diese Verfahren stattfinden sollen, ist bisher nicht abschließend geklärt. Die irakische Zentralregierung hat nach Medienberichten angeboten, auch ausländische IS-Anhänger im Irak vor Gericht zu stellen und zu inhaftieren, wenn die Herkunftsstaaten die Kosten des Verfahrens tragen (vgl. Süddeutsche Zeitung www.sueddeutsche.de/politik/dschihadisten-damit- keinerzurueckkehrt-1.4445983, letzter Aufruf 12. Juli 2019). Die US-Regierung fordert hingegen, dass europäische Staaten die inhaftierten Personen zurücknehmen (vgl. SPIEGEL ONLINE, www.spiegel.de/politik/deutschland/deutsche-is- terroristenin-syrien-donald-trump-draengt-berlin-zoegert-a-1253817.html, letzter Aufruf 12. Juli 2019). Eine größere Zahl der deutschen Ausgereisten ist mittlerweile individuell zurückgekehrt. Teilweise müssen sich Rückkehrer vor deutschen Strafgerichten einem Strafverfahren stellen. So liefen bereits im Jahr 2015 über 400 Strafverfahren gegen mutmaßliche IS-Anhänger (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, www.faz. net/agenturmeldungen/dpa/maas-rund-400-strafverfahren-gegen-is-anhaenger-in- deutschland-13958172.html, letzter Aufruf 12. Juli 2019). Daneben sind auch zahlreiche Klagen von rückkehrwilligen Personen anhängig. So hat das Verwaltungsgericht Berlin jüngst entschieden, dass die Kinder und die Ehefrau eines IS- Anhängers in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuführen sind, weil die Zustände in den Camps, in denen die Familien in Syrien leben müssen, eine Gefahr für das Leben der Kinder darstellen (vgl. MDR, www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/urteil- deutschland-familie-is-kaempfer-syrien-100.html, letzter Aufruf 12. Juli 2019). Von Rückkehrern, die zum Teil in Kampfgebieten weiter radikalisiert wurden, geht dabei nach Einschätzung von Experten eine erhebliche Gefährdung für die deutsche Bevölkerung aus. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hält insbesondere die Kinder von deutschen IS-Rückkehrern für gefährlich (vgl. SPIEGEL ONLINE, www.spiegel.de/politik/deutschland/verfassungsschutz-sieht-erhoehtes-risiko- durch-is-rueckkehrer-a-1262781.html, letzter Aufruf 12. Juli 2019). Die Deradikalisierung von Rückkehrern muss daher neben der Strafverfolgung ein wichtiger Bestandteil einer einheitlichen Strategie im Umgang mit aus Deutschland ausgereisten IS-Anhängern sein. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 zur Unterstützung des sogenannten Islamischen Staates oder anderer islamistischer Gruppen aus Deutschland nach Syrien oder in den Irak ausgereist? Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zeitraum zur Unterstützung islamistischer Gruppen in andere Staaten ausgereist (bitte jeweils nach Zielstaat aufschlüsseln)? 2. Wie viele der zur Unterstützung des sogenannten Islamischen Staates oder anderer islamistischer Gruppen aus Deutschland ausgereisten Menschen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig noch in Syrien oder im Irak (bitte nach Staaten aufschlüsseln)? Wie viele der ausgereisten Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Irak oder in Syrien verstorben? a) Wie viele Personen, die zur Unterstützung des sogenannten Islamischen Staates oder anderer islamistischer Gruppen aus Deutschland ausgereist sind und sich gegenwärtig noch in Syrien oder im Irak aufhalten, verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über die deutsche Staatsangehörigkeit? Wie viele verfügen über sonstige deutsche Aufenthaltstitel? Wie viele haben neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch eine weitere Staatsangehörigkeit? b) Gegen wie viele Personen, die zur Unterstützung des sogenannten Islamischen Staates oder anderer islamistischer Gruppen aus Deutschland ausgereist sind und sich gegenwärtig noch in Syrien oder im Irak aufhalten, wird nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland ein Ermittlungs- oder Strafverfahren geführt (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)? c) Gegen wie viele Personen, die zur Unterstützung des sogenannten Islamischen Staates oder anderer islamistischer Gruppen aus Deutschland ausgereist sind und sich gegenwärtig noch in Syrien oder im Irak aufhalten, liegt nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland ein Haftbefehl vor (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)? 3. Wie viele der zur Unterstützung des sogenannten Islamischen Staates oder anderer islamistischer Gruppen aus Deutschland ausgereisten Menschen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig im Irak oder in Syrien in Haft oder werden dort anderweitig festgehalten (bitte nach Staaten aufschlüsseln)? Wie viele sind jeweils männlich und weiblich? a) Wie viele Personen der zur Unterstützung des sogenannten Islamischen Staates oder anderer islamistischer Gruppen aus Deutschland ausgereisten Menschen, die sich gegenwärtig im Irak oder in Syrien in Haft befinden oder anderweitig festgehalten werden, verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über eine deutsche Staatsangehörigkeit oder deutsche Aufenthaltstitel? Wie viele verfügen neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch über eine weitere? b) Welche Staaten oder Organisationen kontrollieren nach Kenntnis der Bundesregierung die Haftanstalten oder Einrichtungen, in denen sich zur Unterstützung des sogenannten Islamischen Staates oder anderer islamistischer Gruppen aus Deutschland ausgereisten Menschen in Syrien oder im Irak befinden, und wie viele Personen aus dieser Gruppe befinden sich in den Anstalten oder Einrichtungen jeweils? c) Gegen wie viele Personen, die zur Unterstützung des sogenannten Islamischen Staates oder anderer islamistischer Gruppen aus Deutschland ausgereist sind und sich gegenwärtig in Syrien oder im Irak in Haft befinden oder anderweitig festgehalten werden, wird nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland ermittelt (bitte nach Staaten aufschlüsseln)? d) Gegen wie viele Personen, die zur Unterstützung des sogenannten Islamischen Staates oder anderer islamistischer Gruppen aus Deutschland ausgereist sind und sich gegenwärtig in Syrien oder im Irak in Haft befinden oder anderweitig festgehalten werden, liegt nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland ein Haftbefehl vor (bitte nach Staaten aufschlüsseln)? 4. Wie viele Personen, die zur Unterstützung des sogenannten Islamischen Staates oder anderer islamistischer Gruppen aus Deutschland ausgereist sind, halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig wieder im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland auf? 5. Wie viele Personen, die zur Unterstützung des sogenannten Islamischen Staates oder anderer islamistischer Gruppen aus Deutschland ausgereist sind und sich gegenwärtig wieder im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, sind nach Kenntnis der Bundesregierung wegen Taten im Zusammenhang mit dieser Unterstützung von einem deutschen Gericht rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt worden? 6. Wie können deutsche Behörden in Syrien oder im Irak nach Kenntnis der Bundesregierung Beweismittel und Zeugenaussagen bezüglich der Aktivitäten von mutmaßlichen IS-Unterstützern erhalten oder sicherstellen? Welche deutschen Behörden ermitteln derzeit in Syrien und im Irak? Wie viele in den beiden Ländern inhaftierte aus Deutschland stammende mutmaßliche IS-Unterstützer wurden diesbezüglich befragt? 7. Haben das Bundeskriminalamt (BKA) oder andere deutsche Behörden gegenwärtig Zugang zu allen aus Deutschland stammenden und im Irak oder in Syrien inhaftierten Personen? 8. Haben BKA-Beamte im April 2018 ohne Absprache mit den örtlichen Behörden zwei mutmaßliche deutsche IS-Anhängerinnen aus dem Nordirak in die Bundesrepublik Deutschland zurückgeführt (vgl. www.focus.de/magazin/ archiv/politik-diplomatische-krise-weil-das-bka-deutsche-is-frauen-aus-irak- evakuierte_id_9395820.html, letzter Aufruf 10. Juli 2019)? Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Folge Schwierigkeiten dabei, für deutsche BKA-Beamte Einreisevisa in den Irak zu erhalten? 9. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass trotz des von ihr anerkannten legitimen Strafverfolgungsinteresses des Iraks keine zur Unterstützung des sogenannten Islamischen Staates oder anderer islamistischer Gruppen aus Deutschland ausgereiste Person zum Tode verurteilt wird oder eine derartige Strafe vollstreckt wird? 10. Inwiefern steht die Bundesregierung mit staatlichen oder nichtstaatlichen Kräften in Syrien oder im Irak in Kontakt, um die Rückkehr von aus Deutschland zur Unterstützung des sogenannten Islamischen Staates oder anderer islamistischer Gruppen nach Irak oder Syrien ausgereisten Personen zu gewährleisten oder zu erleichtern? Bei wie vielen der zwischenzeitlich in die Bundesrepublik Deutschland zurückgekehrten Personen hatten von der Bundesregierung ausgeübte Bemühungen dieser Art einen Einfluss auf die Rückkehr? 11. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung bezüglich des Vorschlages, ein Sondertribunal für Kämpfer und Unterstützer des sogenannten Islamischen Staates im Irak einzurichten (www.dw.com/de/ein-sondertribunal-f% C3%BCr-is-straft%C3%A4ter-im-irak/a-49065562, letzter Aufruf: 10. Juli 2019), von dem auch aus Deutschland stammende Personen verurteilt werden könnten? 12. Wie verhält sich die Bundesregierung zu einem Vorschlag des Iraks, gegen finanzielle Mittel Haftanstalten speziell für IS-Mitglieder oder Unterstützer einzurichten oder sie zumindest vor Ort zu verurteilen und die Strafe vor Ort zu vollstrecken (vgl. Süddeutsche Zeitung, www.sueddeutsche.de/politik/ dschihadisten-damit-keiner-zurueckkehrt-1.4445983, letzter Aufruf 12. Juli 2019)? Hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Gespräche mit Vertretern der irakischen Regierung oder mit einer anderen Regierung eingeleitet? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 13. Wie verhält sich die Bundesregierung zu der gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Verwaltungsgericht Berlin eingereichten Klage (www.welt.de/politik/article195142503/Klage-gegen-Bundesrepublik-Auch- IS-Rueckkehrer-verdienen-ein-rechtsstaatliches-Verfahren.html, letzter Aufruf 10. Juli 2019) auf Rückholung von Deniz B. aus dem Irak? Befindet sich Deniz B. noch im Irak? Wenn ja, unternimmt die Bundesregierung Anstrengungen, ihn nach Deutschland zu bringen? 14. Wie verhält sich die Bundesregierung in Bezug auf die Verbringung zweier in einem syrischen Flüchtlingslager lebender Waisenkinder zu ihren in Deutschland lebenden Großeltern (www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/ is-kinder-129.html, letzter Aufruf 10. Juli 2019)? Befinden sich die beiden Mädchen noch in Syrien? Wenn ja, unternimmt die Bundesregierung Anstrengungen, sie nach Deutschland zu bringen? 15. Welche Kriterien hat die Bundesregierung erarbeitet, um besonders schutzwürdige Personen (vgl. www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/is-kinder- 129.html, letzter Aufruf 10. Juli 2019) zu ermitteln, die in die Bundesrepublik Deutschland zurückgeholt werden sollen? 16. Wie kann aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass von Personen, die zur Unterstützung des sogenannten Islamischen Staates oder anderer islamistischer Gruppen aus Deutschland ausgereist sind und sich gegenwärtig oder zukünftig wieder in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, keine Gefahr für die Bevölkerung ausgeht? Inwiefern leistet die Bundesregierung den Ländern bei der Überwachung gefährlicher Rückkehrer, die nicht strafrechtlich verfolgt werden können, Unterstützung? 17. Wie bewertet die Bundesregierung Umsetzung und Erfolg der „Leitlinien zum Umgang mit Rückkehrern aus den jihadistischen Kampfgebieten, insbesondere in Syrien und Irak“? 18. Sind im Rahmen des Nationalen Präventionsprogramms gegen islamistischen Terrorismus (NPP) auch Maßnahmen zur Deradikalisierung von Rückkehrern durchgeführt worden? Wenn ja, wie viele Maßnahmen wurden durchgeführt, und wie viele Personen haben teilgenommen? Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg des NPP? 19. Wie viele sogenannte Rückkehrkoordinatorinnen und Rückkehrkoordinatoren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sind gegenwärtig aktiv? Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg dieses Modellprojektes? 20. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die Zahlen von Rückkehrern, die freiwillig an Deradikalisierungsmaßnahmen mitwirken, nach Medienberichten vergleichsweise niedrig sind (www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/ is-rueckkehrer-stellen-bamf-vor-grosse-herausforderungen,RN7rj7W, letzter Aufruf 11. Juli 2019)? Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Teilnehmerzahlen zu steigern? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? 21. Welche Gefahr geht nach Ansicht der Bundesregierung von Rückkehrern aus, die in den Irak und nach Syrien ausgereist sind, um dort gegen den sogenannten Islamischen Staat oder andere islamistische Gruppen zu kämpfen? a) Welche Leitlinien hat die Bundesregierung in Bezug auf den Umgang mit zurückgekehrten Personen, die in den Irak und nach Syrien ausgereist sind, um dort gegen den sogenannten Islamischen Staat oder andere islamistische Gruppen zu kämpfen? b) Wie viele Personen aus Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach Syrien und in den Irak gereist, um dort gegen den sogenannten Islamischen Staat oder andere islamistische Gruppen zu kämpfen? c) Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach Deutschland zurückgekehrt, die nach Syrien und in den Irak gereist waren, um dort gegen den sogenannten Islamischen Staat oder andere islamistische Gruppen zu kämpfen? Berlin, den 31. Juli 2019 Christian Lindner und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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