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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Rückkehr von Kämpfern und Unterstützern islamistischer und terroristischer Organisationen aus Syrien und dem Irak
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
30.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1242615.08.2019
Rückkehr von Kämpfern und Unterstützern islamistischer und terroristischer Organisationen aus Syrien und dem Irak
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12426
19. Wahlperiode 15.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Konstantin Kuhle, Stephan Thomae, Renata Alt, Jens Beeck,
Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr,
Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Oliver Luksic,
Alexander Müller, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger,
Katja Suding, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Rückkehr von Kämpfern und Unterstützern islamistischer und terroristischer
Organisationen aus Syrien und dem Irak
Nach der Zerschlagung des sogenannten Islamischen Staates in Syrien und im
Irak kehren Kämpfer und Unterstützer aus europäischen Staaten in ihre
Heimatländer zurück oder sitzen vor Ort in Haft. Auch Personen aus der Bundesrepublik
Deutschland sind in den letzten Jahren nach Syrien und in den Irak ausgereist, um
sich islamistischen Gruppen anzuschließen (vgl. WELT, www.welt.de/politik/
ausland/article195728129/Sicherheit-Von-160-IS-Anhaengern-aus-Deutschland-
fehlt-jede-Spur.html, letzter Aufruf 16. Juli 2019).
Die Opfer des so genannten Islamischen Staates haben ebenso wie weite Teile der
internationalen Staatengemeinschaft ein Interesse daran, dass die Beteiligung an
terroristischen Handlungen, an Straftaten gegen die Zivilbevölkerung und die
Unterstützung der Täter unter Einhaltung eines rechtsstaatlichen Verfahrens
aufgeklärt wird. An welchem Ort diese Verfahren stattfinden sollen, ist bisher nicht
abschließend geklärt. Die irakische Zentralregierung hat nach Medienberichten
angeboten, auch ausländische IS-Anhänger im Irak vor Gericht zu stellen und zu
inhaftieren, wenn die Herkunftsstaaten die Kosten des Verfahrens tragen (vgl.
Süddeutsche Zeitung www.sueddeutsche.de/politik/dschihadisten-damit-
keinerzurueckkehrt-1.4445983, letzter Aufruf 12. Juli 2019). Die US-Regierung fordert
hingegen, dass europäische Staaten die inhaftierten Personen zurücknehmen
(vgl. SPIEGEL ONLINE, www.spiegel.de/politik/deutschland/deutsche-is-
terroristenin-syrien-donald-trump-draengt-berlin-zoegert-a-1253817.html, letzter Aufruf
12. Juli 2019).
Eine größere Zahl der deutschen Ausgereisten ist mittlerweile individuell
zurückgekehrt. Teilweise müssen sich Rückkehrer vor deutschen Strafgerichten einem
Strafverfahren stellen. So liefen bereits im Jahr 2015 über 400 Strafverfahren
gegen mutmaßliche IS-Anhänger (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, www.faz.
net/agenturmeldungen/dpa/maas-rund-400-strafverfahren-gegen-is-anhaenger-in-
deutschland-13958172.html, letzter Aufruf 12. Juli 2019). Daneben sind auch
zahlreiche Klagen von rückkehrwilligen Personen anhängig. So hat das
Verwaltungsgericht Berlin jüngst entschieden, dass die Kinder und die Ehefrau eines IS-
Anhängers in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuführen sind, weil die Zustände
in den Camps, in denen die Familien in Syrien leben müssen, eine Gefahr für das Leben
der Kinder darstellen (vgl. MDR, www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/urteil-
deutschland-familie-is-kaempfer-syrien-100.html, letzter Aufruf 12. Juli 2019).
Von Rückkehrern, die zum Teil in Kampfgebieten weiter radikalisiert wurden,
geht dabei nach Einschätzung von Experten eine erhebliche Gefährdung für die
deutsche Bevölkerung aus. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hält insbesondere
die Kinder von deutschen IS-Rückkehrern für gefährlich (vgl. SPIEGEL ONLINE,
www.spiegel.de/politik/deutschland/verfassungsschutz-sieht-erhoehtes-risiko-
durch-is-rueckkehrer-a-1262781.html, letzter Aufruf 12. Juli 2019). Die
Deradikalisierung von Rückkehrern muss daher neben der Strafverfolgung ein
wichtiger Bestandteil einer einheitlichen Strategie im Umgang mit aus Deutschland
ausgereisten IS-Anhängern sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr
2010 zur Unterstützung des sogenannten Islamischen Staates oder anderer
islamistischer Gruppen aus Deutschland nach Syrien oder in den Irak
ausgereist?
Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem
Zeitraum zur Unterstützung islamistischer Gruppen in andere Staaten ausgereist
(bitte jeweils nach Zielstaat aufschlüsseln)?
2. Wie viele der zur Unterstützung des sogenannten Islamischen Staates oder
anderer islamistischer Gruppen aus Deutschland ausgereisten Menschen
befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig noch in Syrien
oder im Irak (bitte nach Staaten aufschlüsseln)?
Wie viele der ausgereisten Personen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung im Irak oder in Syrien verstorben?
a) Wie viele Personen, die zur Unterstützung des sogenannten Islamischen
Staates oder anderer islamistischer Gruppen aus Deutschland ausgereist
sind und sich gegenwärtig noch in Syrien oder im Irak aufhalten, verfügen
nach Kenntnis der Bundesregierung über die deutsche
Staatsangehörigkeit?
Wie viele verfügen über sonstige deutsche Aufenthaltstitel?
Wie viele haben neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch eine
weitere Staatsangehörigkeit?
b) Gegen wie viele Personen, die zur Unterstützung des sogenannten
Islamischen Staates oder anderer islamistischer Gruppen aus Deutschland
ausgereist sind und sich gegenwärtig noch in Syrien oder im Irak aufhalten,
wird nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland ein
Ermittlungs- oder Strafverfahren geführt (bitte nach Bundesland
aufschlüsseln)?
c) Gegen wie viele Personen, die zur Unterstützung des sogenannten
Islamischen Staates oder anderer islamistischer Gruppen aus Deutschland
ausgereist sind und sich gegenwärtig noch in Syrien oder im Irak aufhalten,
liegt nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland ein Haftbefehl
vor (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
3. Wie viele der zur Unterstützung des sogenannten Islamischen Staates oder
anderer islamistischer Gruppen aus Deutschland ausgereisten Menschen
befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig im Irak oder in
Syrien in Haft oder werden dort anderweitig festgehalten (bitte nach Staaten
aufschlüsseln)?
Wie viele sind jeweils männlich und weiblich?
a) Wie viele Personen der zur Unterstützung des sogenannten Islamischen
Staates oder anderer islamistischer Gruppen aus Deutschland ausgereisten
Menschen, die sich gegenwärtig im Irak oder in Syrien in Haft befinden
oder anderweitig festgehalten werden, verfügen nach Kenntnis der
Bundesregierung über eine deutsche Staatsangehörigkeit oder deutsche
Aufenthaltstitel?
Wie viele verfügen neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch über
eine weitere?
b) Welche Staaten oder Organisationen kontrollieren nach Kenntnis der
Bundesregierung die Haftanstalten oder Einrichtungen, in denen sich zur
Unterstützung des sogenannten Islamischen Staates oder anderer
islamistischer Gruppen aus Deutschland ausgereisten Menschen in Syrien oder
im Irak befinden, und wie viele Personen aus dieser Gruppe befinden sich
in den Anstalten oder Einrichtungen jeweils?
c) Gegen wie viele Personen, die zur Unterstützung des sogenannten
Islamischen Staates oder anderer islamistischer Gruppen aus Deutschland
ausgereist sind und sich gegenwärtig in Syrien oder im Irak in Haft befinden
oder anderweitig festgehalten werden, wird nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit in Deutschland ermittelt (bitte nach Staaten
aufschlüsseln)?
d) Gegen wie viele Personen, die zur Unterstützung des sogenannten
Islamischen Staates oder anderer islamistischer Gruppen aus Deutschland
ausgereist sind und sich gegenwärtig in Syrien oder im Irak in Haft befinden
oder anderweitig festgehalten werden, liegt nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland ein Haftbefehl vor (bitte nach Staaten
aufschlüsseln)?
4. Wie viele Personen, die zur Unterstützung des sogenannten Islamischen
Staates oder anderer islamistischer Gruppen aus Deutschland ausgereist sind,
halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig wieder im
Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland auf?
5. Wie viele Personen, die zur Unterstützung des sogenannten Islamischen
Staates oder anderer islamistischer Gruppen aus Deutschland ausgereist sind
und sich gegenwärtig wieder im Staatsgebiet der Bundesrepublik
Deutschland aufhalten, sind nach Kenntnis der Bundesregierung wegen Taten im
Zusammenhang mit dieser Unterstützung von einem deutschen Gericht
rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt worden?
6. Wie können deutsche Behörden in Syrien oder im Irak nach Kenntnis der
Bundesregierung Beweismittel und Zeugenaussagen bezüglich der
Aktivitäten von mutmaßlichen IS-Unterstützern erhalten oder sicherstellen?
Welche deutschen Behörden ermitteln derzeit in Syrien und im Irak?
Wie viele in den beiden Ländern inhaftierte aus Deutschland stammende
mutmaßliche IS-Unterstützer wurden diesbezüglich befragt?
7. Haben das Bundeskriminalamt (BKA) oder andere deutsche Behörden
gegenwärtig Zugang zu allen aus Deutschland stammenden und im Irak oder in
Syrien inhaftierten Personen?
8. Haben BKA-Beamte im April 2018 ohne Absprache mit den örtlichen
Behörden zwei mutmaßliche deutsche IS-Anhängerinnen aus dem Nordirak in
die Bundesrepublik Deutschland zurückgeführt (vgl. www.focus.de/magazin/
archiv/politik-diplomatische-krise-weil-das-bka-deutsche-is-frauen-aus-irak-
evakuierte_id_9395820.html, letzter Aufruf 10. Juli 2019)?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Folge Schwierigkeiten
dabei, für deutsche BKA-Beamte Einreisevisa in den Irak zu erhalten?
9. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass trotz des von ihr anerkannten
legitimen Strafverfolgungsinteresses des Iraks keine zur Unterstützung des
sogenannten Islamischen Staates oder anderer islamistischer Gruppen aus
Deutschland ausgereiste Person zum Tode verurteilt wird oder eine derartige
Strafe vollstreckt wird?
10. Inwiefern steht die Bundesregierung mit staatlichen oder nichtstaatlichen
Kräften in Syrien oder im Irak in Kontakt, um die Rückkehr von aus
Deutschland zur Unterstützung des sogenannten Islamischen Staates oder anderer
islamistischer Gruppen nach Irak oder Syrien ausgereisten Personen zu
gewährleisten oder zu erleichtern?
Bei wie vielen der zwischenzeitlich in die Bundesrepublik Deutschland
zurückgekehrten Personen hatten von der Bundesregierung ausgeübte
Bemühungen dieser Art einen Einfluss auf die Rückkehr?
11. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung bezüglich des Vorschlages,
ein Sondertribunal für Kämpfer und Unterstützer des sogenannten
Islamischen Staates im Irak einzurichten (www.dw.com/de/ein-sondertribunal-f%
C3%BCr-is-straft%C3%A4ter-im-irak/a-49065562, letzter Aufruf: 10. Juli
2019), von dem auch aus Deutschland stammende Personen verurteilt
werden könnten?
12. Wie verhält sich die Bundesregierung zu einem Vorschlag des Iraks, gegen
finanzielle Mittel Haftanstalten speziell für IS-Mitglieder oder Unterstützer
einzurichten oder sie zumindest vor Ort zu verurteilen und die Strafe vor Ort
zu vollstrecken (vgl. Süddeutsche Zeitung, www.sueddeutsche.de/politik/
dschihadisten-damit-keiner-zurueckkehrt-1.4445983, letzter Aufruf 12. Juli
2019)?
Hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Gespräche mit
Vertretern der irakischen Regierung oder mit einer anderen Regierung eingeleitet?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
13. Wie verhält sich die Bundesregierung zu der gegen die Bundesrepublik
Deutschland vor dem Verwaltungsgericht Berlin eingereichten Klage
(www.welt.de/politik/article195142503/Klage-gegen-Bundesrepublik-Auch-
IS-Rueckkehrer-verdienen-ein-rechtsstaatliches-Verfahren.html, letzter
Aufruf 10. Juli 2019) auf Rückholung von Deniz B. aus dem Irak?
Befindet sich Deniz B. noch im Irak?
Wenn ja, unternimmt die Bundesregierung Anstrengungen, ihn nach
Deutschland zu bringen?
14. Wie verhält sich die Bundesregierung in Bezug auf die Verbringung zweier
in einem syrischen Flüchtlingslager lebender Waisenkinder zu ihren in
Deutschland lebenden Großeltern (www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/
is-kinder-129.html, letzter Aufruf 10. Juli 2019)?
Befinden sich die beiden Mädchen noch in Syrien?
Wenn ja, unternimmt die Bundesregierung Anstrengungen, sie nach
Deutschland zu bringen?
15. Welche Kriterien hat die Bundesregierung erarbeitet, um besonders
schutzwürdige Personen (vgl. www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/is-kinder-
129.html, letzter Aufruf 10. Juli 2019) zu ermitteln, die in die
Bundesrepublik Deutschland zurückgeholt werden sollen?
16. Wie kann aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass von
Personen, die zur Unterstützung des sogenannten Islamischen Staates oder
anderer islamistischer Gruppen aus Deutschland ausgereist sind und sich
gegenwärtig oder zukünftig wieder in der Bundesrepublik Deutschland
aufhalten, keine Gefahr für die Bevölkerung ausgeht?
Inwiefern leistet die Bundesregierung den Ländern bei der Überwachung
gefährlicher Rückkehrer, die nicht strafrechtlich verfolgt werden können,
Unterstützung?
17. Wie bewertet die Bundesregierung Umsetzung und Erfolg der „Leitlinien
zum Umgang mit Rückkehrern aus den jihadistischen Kampfgebieten,
insbesondere in Syrien und Irak“?
18. Sind im Rahmen des Nationalen Präventionsprogramms gegen
islamistischen Terrorismus (NPP) auch Maßnahmen zur Deradikalisierung von
Rückkehrern durchgeführt worden?
Wenn ja, wie viele Maßnahmen wurden durchgeführt, und wie viele
Personen haben teilgenommen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg des NPP?
19. Wie viele sogenannte Rückkehrkoordinatorinnen und
Rückkehrkoordinatoren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sind gegenwärtig aktiv?
Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg dieses Modellprojektes?
20. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die Zahlen von Rückkehrern, die
freiwillig an Deradikalisierungsmaßnahmen mitwirken, nach
Medienberichten vergleichsweise niedrig sind (www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/
is-rueckkehrer-stellen-bamf-vor-grosse-herausforderungen,RN7rj7W,
letzter Aufruf 11. Juli 2019)?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Teilnehmerzahlen zu
steigern?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
21. Welche Gefahr geht nach Ansicht der Bundesregierung von Rückkehrern
aus, die in den Irak und nach Syrien ausgereist sind, um dort gegen den
sogenannten Islamischen Staat oder andere islamistische Gruppen zu kämpfen?
a) Welche Leitlinien hat die Bundesregierung in Bezug auf den Umgang mit
zurückgekehrten Personen, die in den Irak und nach Syrien ausgereist
sind, um dort gegen den sogenannten Islamischen Staat oder andere
islamistische Gruppen zu kämpfen?
b) Wie viele Personen aus Deutschland sind nach Kenntnis der
Bundesregierung nach Syrien und in den Irak gereist, um dort gegen den sogenannten
Islamischen Staat oder andere islamistische Gruppen zu kämpfen?
c) Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach
Deutschland zurückgekehrt, die nach Syrien und in den Irak gereist
waren, um dort gegen den sogenannten Islamischen Staat oder andere
islamistische Gruppen zu kämpfen?
Berlin, den 31. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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