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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Menschen mit Beeinträchtigung in außeruniversitären Forschungseinrichtungen
Diese Kleine Anfrage von FDP an Bundesministerium für Bildung und Forschung gehört zur 19. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Datum
05.09.2019
Antwortdauer
20 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenBildung & Forschung
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1243116.08.2019
Menschen mit Beeinträchtigung in außeruniversitären Forschungseinrichtungen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12431
19. Wahlperiode 16.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Jens Beeck, Katja Suding,
Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz),
Britta Katharina Dassler, Matthias Seestern-Pauly, Renata Alt, Christian Dürr,
Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen,
Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link,
Oliver Luksic, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger,
Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Menschen mit Beeinträchtigung in außeruniversitären Forschungseinrichtungen
Die Fragesteller legen besonderen Wert auf Diversity und Inklusion in allen
Lebensbereichen. Die Freien Demokraten setzen sich deshalb nicht nur für
Chancenfairness für Frauen und insbesondere für Frauen in Führungspositionen,
sondern – neben den vielen anderen Diversitätsdimensionen – auch für
Wertschätzung und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen ein. Dies gilt aus Sicht
der Fragesteller auch und gerade für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Mit 11 Prozent unter allen Studierenden in Deutschland stellen Menschen mit
Beeinträchtigung (Stand: 2016 s. S. 36 www.sozialerhebung.de/download/21/
Soz21_hauptbericht.pdf) aus Sicht der Fragesteller eine Gruppe, die zum einen
Talentbasis ist und zum anderen wesentlich dazu beitragen kann, andere
Perspektiven in der wissenschaftlichen Forschung zu eröffnen. Dies wäre auch und
gerade an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen ein Gewinn, sowohl für
die Forschung als auch für die betroffenen Menschen.
Trotz der Ratifikation der VN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere
Artikel 27, am 26. März 2009, ist der Einstieg in die hauptberufliche Forschung für
Studierende mit Beeinträchtigungen mit signifikant höheren Hürden verknüpft als
für diejenigen ohne Beeinträchtigung: Eine längere Studienzeit, ein größeres
Studienabbruchsrisiko, eine zögerliche Haltung der Arbeitgeber wegen des
befürchteten bürokratischen und organisatorischen Mehraufwandes und die zögerliche
Bearbeitung der Anträge durch die Integrationsämter schmälern die Chancen auf
eine Anstellung in einer Wissenschaftsinstitution (www.studentenwerke.de/sites/
default/files/soz21_hauptbericht_barrierefrei.pdf, S. 36 ff.). Darüber hinaus sind
gerade mit der für ein akademisches Beschäftigungsverhältnis unerlässlichen
Promotion u. a. wegen der zeitlichen Begrenzungen von Doktorandenstellen bzw.
-stipendien nochmals große Herausforderungen für Menschen mit
Beeinträchtigungen verbunden, denen Programme wie das vom Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) unterstützte „PROMI – Promotion inklusive“ der
Universität Köln von 2013 bis 2015 (https://promi.uni-koeln.de/) zu begegnen
versuchen.
Innerhalb der deutschen Wissenschaftslandschaft sollten die vier großen
außeruniversitären Forschungseinrichtungen (AuFs) – die Fraunhofer-
Gesellschaft e. V. (FhG), die Max-Planck-Gesellschaft e. V. (MPG), die Leibniz-
Gemeinschaft e. V. (WGL) und die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher
Forschungszentren e. V. (HGF) – aus Sicht der Fragesteller eine Vorreiterrolle und
damit auch eine Vorbildfunktion einnehmen. Dies gilt insbesondere für die
Schaffung von Chancengleichheit nicht nur für Frauen, sondern gerade auch für
Menschen mit Beeinträchtigung. Zudem sind gemäß § 154 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch (SBG IX) private und öffentliche Arbeitgeber in Deutschland
verpflichtet, mindestens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit
Behinderung zu besetzen. Da die vier AuF ihre Grundfinanzierung von Bund und Ländern
erhalten und auch ihre Forschungsmittel zu großen Anteilen aus Bundes- und
Länderhaushalten finanziert werden, ist ihre Verpflichtung, ein gutes Beispiel
abzugeben, nach Ansicht der Fragesteller eine umso größere. So legt zum Beispiel
erstmals 2014 der Jahresbericht der MPG Rechenschaft über den Anteil an
Menschen mit Beeinträchtigung in ihrer Beschäftigungsstruktur ab. Obgleich sich die
AuF offen für Inklusion zeigen, u. a. auch Zielvorgaben und Leitfäden für die
Führung im Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigung erarbeitet haben,
bleiben sie hinter den gesetzlichen 5 Prozent zurück (FhG: 2,8 Prozent – Stand: 2018;
www.fraunhofer.de/content/dam/zv/de/publikationen/Jahresbericht/jb2018/
Fraunhofer-Jahresbericht-2018.pdf, S. 35 – , MPG: 3,64 Prozent – Stand: 2017;
www.mpg.de/12046016/jahresbericht-2017.pdf, S. 31 –, keine näheren Angaben
bei der WGL, die allerdings über eine organisierte Schwerbehindertenvertretung
verfügt, und bei der HGF). In den Aufsichtsgremien der AuF sitzen dabei
Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, die auch auf eine verbesserte Förderung von
Menschen mit Beeinträchtigung hinzuwirken vermögen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Menschen mit Beeinträchtigung sind nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit und waren vom 26. März 2009 (Ratifikation der VN-
Behindertenrechtskonvention durch Deutschland) jeweils in der FhG, der MPG,
der WGL und der HGF beschäftigt
a) absolut und relativ zum gesamten Personal,
b) absolut und relativ zur gesamten Anzahl an Verwaltungsstellen,
c) absolut und relativ zu den Forschungsstellen,
d) absolut und relativ zur gesamten Anzahl an Führungskräften,
e) darunter jeweils im Verwaltungs- und im Forschungsbereich (bitte nach
Jahr, Art sowie prozentualem Grad der Beeinträchtigung,
Tätigkeitsbereich – Verwaltung oder Forschung etc. –, möglicher Führungsposition,
Geschlecht und Ausbildungsabschluss – u. a. auch Anteil der
Promovierten – aufschlüsseln)?
2. Wie viele der AuF sind nach Ansicht der Bundesregierung im Sinne des
§ 154 SGB IX zur Einstellung von Menschen mit Behinderung verpflichtet?
3. Wie viele der verpflichteten AuF erfüllen die Quoten zur Einstellung von
Menschen mit Behinderung in keiner Weise, also mit null Prozent?
4. Wie viele Beschäftigte in den AuF mit dem Grad der Behinderung von 30
bis 50 Prozent haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2009 bei ihrer
Arbeitsagentur gemäß § 151 Absatz 2 SGB IX eine Gleichstellung beantragt,
und wie vielen ist diese genehmigt worden (bitte nach Gesellschaft, Institut,
Jahr, Geschlecht aufschlüsseln)?
5. Über welchen Altersdurchschnitt verfügen die Beschäftigten mit
Beeinträchtigung in den AuF nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie hat sich
dieser seit 2009 verändert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
6. Wie sieht die konkrete Alterspyramide der Beschäftigten mit
Beeinträchtigung in den AuF nach Kenntnis der Bundesregierung aus, und wie hat sie
sich seit 2009 verändert (bitte nach Jahren, Gesellschaft, Institut und
Tätigkeitsfeld der Beschäftigten aufschlüsseln)?
7. Wie viele der Institutsgebäude der AuF sind nach Kenntnis der
Bundesregierung barrierefrei für mobilitätseingeschränkte Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, und welche weiteren angemessenen Vorkehrungen wurden
hinsichtlich der barrierefreien Gestaltung der Gebäude und der Arbeitsplätze für
beispielsweise blinde, sehgeschädigte, gehörlose und hörgeschädigte Personen
getroffen (bitte absolut und relativ zur Gesamtanzahl angeben sowie nach
Gesellschaft, Tätigkeitsfeld und Baujahr aufschlüsseln)?
8. Werden Neubauten (Baubeginn nach dem 26. März 2009) nach Kenntnis der
Bundesregierung barrierefrei geplant (bitte Anzahl der barrierefrei geplanten
Neubauten absolut und relativ zur Gesamtanzahl angeben sowie nach
Gesellschaft, Jahr des Baubeginns und Bauendes sowie Tätigkeitsbereich des
Instituts aufschlüsseln)?
a) Wenn ja, wie viele Neubauten hat es seit dem 1. Januar 2009 insgesamt
gegeben, und wie viele davon sind barrierefrei (bitte absolut und relativ
zur Gesamtanzahl angeben sowie nach Gesellschaft sowie Baubeginn und
Bauende aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, warum nicht?
9. Auf welche konkrete Weise nutzen die Institute der AuF nach Kenntnis der
Bundesregierung neue Technologien, wie beispielsweise Videokonferenzen,
oder herkömmliche Mittel wie zum Beispiel mobiles Mobiliar, um ein
barrierefreies Umfeld für Beschäftigte mit Beeinträchtigung herzustellen?
a) Gibt es Best-Practice-Beispiele?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
b) Bestehen in einzelnen Instituten konkrete Pläne für den Gebrauch
moderner Technologie zur Erreichung eines inklusiveren Arbeitsumfeldes?
Wenn ja, wo, welche, und in welchem finanziellen Rahmen bewegen sich
diese (bitte nach Art der Maßnahme aufschlüsseln)?
Wenn nein, warum nicht?
10. Sind Betriebskindergärten und Kitas mit Kooperationsvereinbarungen der
AuF nach Kenntnis der Bundesregierung auch für die Betreuung
beeinträchtigter Kinder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgelegt (bitte nach
Anzahl und Einrichtungen aufschlüsseln)?
Wenn nein, warum nicht?
11. Welche konkreten Policies verfolgen die genannten AuF nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils in der Ermöglichung von Diversität und Inklusion
für Menschen mit Beeinträchtigung?
Liegen diese in schriftlicher Form, öffentlich zugänglich und barrierefrei vor
(bitte nach Gesellschaft aufschlüsseln)?
12. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber mit Beeinträchtigung haben sich seit
2009 nach Kenntnis der Bundesregierung absolut und relativ zu den
Gesamtbewerberzahlen jeweils auf Verwaltungsstellen, Forschungsstellen und
Führungspositionen je im Verwaltungs- und Forschungsbereich beworben?
Wie viele sind davon eingestellt worden (bitte nach Gesellschaft, Institut,
Jahr, Geschlecht, Abschluss und Alter absolut und relativ zur den
Gesamtzahlen der Bewerber sowie Tätigkeitsbereich aufschlüsseln)?
13. Bestehen in den vier AuF konkrete Konzepte und Strategien, um Menschen
mit Beeinträchtigung gezielt zu einer Bewerbung auf eine ihrer Stellen zu
ermutigen?
a) Wenn ja, welche (bitte nach Gesellschaft aufschlüsseln)?
b) Wenn ja, sind diese Konzepte und Strategien öffentlich zugänglich und
barrierefrei?
c) Wenn ja, auf welche konkrete Weise wird der Erfolg dieser Maßnahmen
evaluiert?
d) Wenn nein, warum nicht?
14. Verfügen auch die FhG, die MPG und die HGF nach Kenntnis der
Bundesregierung in ihren Zentralen, ihren Zentren sowie insgesamt über eine
(Schwer-)Beeinträchtigtenvertretung, wie sie in der WGL besteht?
a) Wenn ja, wieso gibt es dazu keine öffentliche Transparenz?
b) Wenn ja, wie viele ihrer Vertreterinnen und Vertreter stammen aus dem
Forschungs- und wie viele aus dem Verwaltungsbereich (bitte nach
Gesellschaft und Instituten aufschlüsseln)?
c) Wenn ja, werden die Vertreterinnen und Vertreter für den Mehraufwand
durch ihr Mandat entschädigt oder die dafür aufgebrachte Zeit mit der
vertraglichen Arbeitszeit verrechnet?
d) Wenn ja, wie viele formelle Sitzungen der Beeinträchtigtenvertreter
finden jährlich statt, und mit welchen anderen Organen der Gesellschaft
stehen sie dabei in Kontakt (bitte für die Jahre ab 2016 sowie nach
Gesellschaft und ggf. Institut aufschlüsseln)?
e) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen, wie beispielsweise die einer
formalen Beschwerde, hat die Beeinträchtigtenvertretung ergriffen, um sich
für die Belange der Beschäftigten mit Beeinträchtigung einzusetzen (bitte
Maßnahmenkatalog nach Gesellschaft aufschlüsseln)?
f) Wenn nein, warum nicht?
15. Verfügen alle vier AuF nach Kenntnis der Bundesregierung über einen
Inklusionsbeauftragten oder eine Inklusionsbeauftragte in ihrer Zentrale, den
einzelnen Zentren sowie insgesamt?
Wenn nein, warum nicht?
16. Welche konkreten Möglichkeiten besitzen Beschäftigte mit
Beeinträchtigung nach Kenntnis der Bundesregierung (zudem) in den AuF, um sich und
ihren Anliegen Gehör zu verschaffen?
17. Verfügen die MPG, die WGL und die HGF nach Kenntnis der
Bundesregierung über Leitfäden und/oder ein Leitbild für den Umgang mit Menschen mit
Beeinträchtigung innerhalb ihrer Strukturen?
a) Wenn ja, liegen diese in schriftlicher Form, öffentlich zugänglich und
barrierefrei vor?
b) Mit welchen konkreten Maßnahmen versucht insbesondere die
Geschäftsführung, diese umzusetzen, und anhand welcher konkreter Kriterien wird
ihre Umsetzung evaluiert?
c) Wenn nein, warum nicht?
18. Wie evaluiert die FhG nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsetzung
ihres Führungskräfteleitfadens für den Umgang mit Menschen mit
Beeinträchtigungen?
Wenn keine Evaluation vorgenommen wird, warum nicht?
19. Mit welchen konkreten Maßnahmen bereiten die AuF nach Kenntnis der
Bundesregierung ihre Mitarbeiter auf den Umgang mit Menschen mit
Beeinträchtigungen vor, und auf welchem konkreten Wege versuchen sie, ein
diverses und inklusives Arbeitsumfeld und -klima zu generieren?
20. Wie viele Menschen mit Beeinträchtigung befinden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung unter den 3 800 Doktoranden der Institute der MPG?
Wie viele unter diesen Beeinträchtigten promovieren an den International
Max-Planck-Research-Schools (IMPRS) (bitte beide Fragen nach Art der
Beeinträchtigung, Geschlecht, Alter und Fachbereich aufschlüsseln)?
21. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass der letzte Jahresbericht der HGF
(www.helmholtz.de/fileadmin/user_upload/04_mediathek/Jahresbericht_
2018/18_Helmholtz_Jahresbericht_DEUTSCH_web.pdf) keinen Eintrag zur
Beschäftigung oder gar Förderung (schwer)beeinträchtigter Menschen
enthält?
22. Aus welchen Mittel bestreiten die vier AuF nach Kenntnis der
Bundesregierung die gesetzlich nach § 160 SGB IX, vormals § 77 SGB IX,
vorgeschriebene Ausgleichsabgabe bei etwaiger Nichterreichung der
Mindestbeschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung von 5 Prozent?
23. Sieht die Bundesregierung konkrete andere Steuermechanismen vor, um die
AuF zu einer Erhöhung der Anzahl ihrer Beschäftigten mit Beeinträchtigung
zu motivieren?
a) Wenn ja, welche, und bis zu welchem Zeitpunkt soll welche konkrete
Zielmarke erreicht werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
24. In welcher Höhe wurde diese Abgabe nach Kenntnis der Bundesregierung
seit 2001 bis heute auf Grundlage von § 77 SGB IX a. F. berechnet bzw.
geleistet?
Wie viel Prozent haben, ausgehend von der Fünf-Prozent-Verpflichtung,
jeweils gefehlt?
Wie vielen Mitarbeitern haben diese fehlenden Prozent jeweils entsprochen
(bitte nach Jahr, Gesellschaft und einzelnen Zentren aufschlüsseln)?
25. Weshalb besteht nach Kenntnis der Bundesregierung keine Zielsetzung der
jeweiligen AuF, die Zahlung einer Ausgleichsabgabe vollständig zu
vermeiden, indem der Anteil an Beschäftigten mit Behinderung mindestens 5
Prozent beträgt?
26. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Webseiten und Social-Media-
Auftritte sowie das jeweilige Intranet der AuF barrierefrei im Sinne der
Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten
und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen?
27. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung des Bundes
und eventuell beauftragter Projektträger beschäftigen sich im BMBF mit den
Chancen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit
Beeinträchtigung in der außeruniversitären und universitären Forschung (bitte nach dem
Vorbild der Antwort des Bundesministeriums der Finanzen zu Frage 6 der
Kleinen Anfrage der FDP „Kontrolle durch den Bund bei der
Mittelverwendung im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2“
auf Bundestagsdrucksache 19/8689 jeweils in Köpfen und in
Vollzeitäquivalenten angeben)?
28. Liegt der Bundesregierung bereits ein Evaluationsbericht des „PROMI –
Promotion inklusive“-Programmes vor?
Wenn ja, was sind die wesentlichen Erkenntnisse?
Wenn nein, bis wann ist ein solcher Bericht zu erwarten?
Berlin, den 31. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1302605.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12431 - Menschen mit Beeinträchtigung in außeruniversitären Forschungseinrichtungen
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. h. c. Thomas Sattelberger,
Jens Beeck, Katja Suding, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12431 –
Menschen mit Beeinträchtigung in außeruniversitären Forschungseinrichtungen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Fragesteller legen besonderen Wert auf Diversity und Inklusion in allen
Lebensbereichen. Die Freien Demokraten setzen sich deshalb nicht nur für
Chancenfairness für Frauen und insbesondere für Frauen in
Führungspositionen, sondern – neben den vielen anderen Diversitätsdimensionen – auch für
Wertschätzung und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen ein. Dies
gilt aus Sicht der Fragesteller auch und gerade für außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen. Mit 11 Prozent unter allen Studierenden in Deutschland
stellen Menschen mit Beeinträchtigung (Stand: 2016 s. S. 36 www.sozialerhe
bung.de/download/21/Soz21_hauptbericht.pdf) aus Sicht der Fragesteller eine
Gruppe, die zum einen Talentbasis ist und zum anderen wesentlich dazu
beitragen kann, andere Perspektiven in der wissenschaftlichen Forschung zu
eröffnen. Dies wäre auch und gerade an den außeruniversitären
Forschungseinrichtungen ein Gewinn, sowohl für die Forschung als auch für die betroffenen
Menschen.
Trotz der Ratifikation der VN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere
Artikel 27, am 26. März 2009, ist der Einstieg in die hauptberufliche Forschung
für Studierende mit Beeinträchtigungen mit signifikant höheren Hürden
verknüpft als für diejenigen ohne Beeinträchtigung: Eine längere Studienzeit, ein
größeres Studienabbruchsrisiko, eine zögerliche Haltung der Arbeitgeber
wegen des befürchteten bürokratischen und organisatorischen Mehraufwandes
und die zögerliche Bearbeitung der Anträge durch die Integrationsämter
schmälern die Chancen auf eine Anstellung in einer Wissenschaftsinstitution
(www.studentenwerke.de/sites/default/files/soz21_hauptbericht_barriere
frei.pdf, S. 36 ff.). Darüber hinaus sind gerade mit der für ein akademisches
Beschäftigungsverhältnis unerlässlichen Promotion u. a. wegen der zeitlichen
Begrenzungen von Doktorandenstellen bzw. -stipendien nochmals große
Herausforderungen für Menschen mit Beeinträchtigungen verbunden, denen
Programme wie das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
unterstützte „PROMI – Promotion inklusive“ der Universität Köln von 2013
bis 2015 (https://promi.uni-koeln.de/) zu begegnen versuchen.
Innerhalb der deutschen Wissenschaftslandschaft sollten die vier großen
außeruniversitären Forschungseinrichtungen (AuFs) – die Fraunhofer-
Gesellschaft e. V. (FhG), die Max-Planck-Gesellschaft e. V. (MPG), die
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13026
19. Wahlperiode 05.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
3. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Leibniz-Gemeinschaft e. V. (WGL) und die Helmholtz-Gemeinschaft
Deutscher Forschungszentren e. V. (HGF) – aus Sicht der Fragesteller eine
Vorreiterrolle und damit auch eine Vorbildfunktion einnehmen. Dies gilt
insbesondere für die Schaffung von Chancengleichheit nicht nur für Frauen, sondern
gerade auch für Menschen mit Beeinträchtigung. Zudem sind gemäß § 154 des
Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SBG IX) private und öffentliche
Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, mindestens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit
Menschen mit Behinderung zu besetzen. Da die vier AuF ihre
Grundfinanzierung von Bund und Ländern erhalten und auch ihre Forschungsmittel zu
großen Anteilen aus Bundes- und Länderhaushalten finanziert werden, ist ihre
Verpflichtung, ein gutes Beispiel abzugeben, nach Ansicht der Fragesteller
eine umso größere. So legt zum Beispiel erstmals 2014 der Jahresbericht der
MPG Rechenschaft über den Anteil an Menschen mit Beeinträchtigung in
ihrer Beschäftigungsstruktur ab. Obgleich sich die AuF offen für Inklusion
zeigen, u. a. auch Zielvorgaben und Leitfäden für die Führung im Umgang mit
Menschen mit Beeinträchtigung erarbeitet haben, bleiben sie hinter den
gesetzlichen 5 Prozent zurück (FhG: 2,8 Prozent – Stand: 2018; www.fraunho
fer.de/content/dam/zv/de/publikationen/Jahresbericht/jb2018/Fraunhofer-
Jah resbe r i ch t -2018 .pdf , S. 35 –, MPG: 3,64 Prozent – Stand: 2017;
www.mpg.de/12046016/jahresbericht-2017.pdf, S. 31 -, keine näheren
Angaben bei der WGL, die allerdings über eine organisierte
Schwerbehindertenvertretung verfügt, und bei der HGF). In den Aufsichtsgremien der AuF sitzen
dabei Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, die auch auf eine verbesserte
Förderung von Menschen mit Beeinträchtigung hinzuwirken vermögen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Fragesteller, dass die großen
außeruniversitären Forschungsorganisationen Fraunhofer-Gesellschaft (FhG),
Max-Planck-Gesellschaft (MPG), Leibniz-Gemeinschaft (WGL) und
Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF) und deren
Einrichtungen bei der Erfüllung gesetzlicher Pflichten sowie der Wahrnehmung
gesellschaftlicher Verantwortung als Arbeitgeber vorbildlich sein sollten.
Ebenso teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass diese Verantwortung auch
den Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigung einschließt.
Den rechtlichen Rahmen setzt § 154 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB IX): Alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber in Deutschland haben
demnach mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit
Behinderung zu besetzen.
Eine Bewertung kann dabei nicht ausschließlich auf der für alle Branchen und
Bereiche pauschal gesetzten Zielzahl von fünf Prozent beruhen, sondern muss
auch nach den Arbeitsbedingungen in den Forschungseinrichtungen
differenzieren. So können zum Beispiel Arbeitsplätze im experimentellen Bereich
besondere Anforderungen an die Arbeitssicherheit stellen. Die Balance zwischen
gesellschaftlicher Verantwortung und spezifischen arbeitsplatzbedingten
Anforderungen gestalten die Organisationen im Rahmen der ihnen gewährten
Autonomie.
§ 160 SGB IX sieht vor, dass Arbeitgeber bei Nichterreichen der politischen
Zielmarke von fünf Prozent Ausgleichszahlungen leisten. Bei den
außeruniversitären Forschungsorganisationen ist die jeweils einschlägige rechtlich
selbständige Einheit als Arbeitgeber verpflichtet, ein Verzeichnis der bei ihr
beschäftigten schwerbehinderten, ihnen gleichgestellten behinderten Menschen und
sonstigen anrechnungsfähigen Personen laufend zu führen (§ 163 SBG IX) und der
für ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit einmal jährlich vorzulegen.
Dabei sind diejenigen Daten vorzulegen, die zur Berechnung des Umfangs der
Beschäftigungspflicht, zur Überwachung ihrer Erfüllung und der Ermittlung
der Ausgleichsabgabe notwendig sind. Die von den Fragestellern erbetenen
Informationen gehen weit über diese gesetzliche Berichtspflicht hinaus.
Diese Informationen liegen daher im Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) nicht vor. Auch die Forschungsorganisationen – insbesondere
die dezentral organisierten WGL und HGF – halten keine vergleichbaren
systematischen Zusammenfassungen im gefragten Detaillierungsgrad vor.
1. Wie viele Menschen mit Beeinträchtigung sind nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit und waren vom 26. März 2009 (Ratifikation der
VN-Behindertenrechtskonvention durch Deutschland) jeweils in der FhG,
der MPG, der WGL und der HGF beschäftigt
a) absolut und relativ zum gesamten Personal,
b) absolut und relativ zur gesamten Anzahl an Verwaltungsstellen,
c) absolut und relativ zu den Forschungsstellen,
d) absolut und relativ zur gesamten Anzahl an Führungskräften,
e) darunter jeweils im Verwaltungs- und im Forschungsbereich (bitte
nach Jahr, Art sowie prozentualem Grad der Beeinträchtigung,
Tätigkeitsbereich – Verwaltung oder Forschung etc. –, möglicher
Führungsposition, Geschlecht und Ausbildungsabschluss – u. a. auch Anteil der
Promovierten – aufschlüsseln)?
Für die FhG findet sich die jahresweise Übersicht der Beschäftigungsquote
über den erfragten Zeitraum in nachstehender in Tabelle 1:
Tabelle 1: Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen an der FhG 2009
bis 2018
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Beschäftigte (Köpfe)
zum Stichtag des Jahres
17.907 19.002 20.326 22.093 23.236 23.786 24.084 24.458 25.327 26.648
Quote (in Prozent)
der FhG im Kalenderjahr
2,53 2,53 2,56 2,56 2,57 2,57 2,66 2,68 2,76 2,80
Die MPG erhebt an ihren Instituten und Einrichtungen Daten zu den
schwerbehinderten und mit Schwerbehinderten gleichgestellten Mitarbeitern zum Zweck
der Meldung an die Agentur für Arbeit. Die jahresweise Übersicht dieser
Beschäftigungsquote über den angefragten Zeitraum findet sich in nachstehender
Tabelle 2.
Die MPG hat im wissenschaftlichen Nachwuchsbereich im Jahr 2015 einen
Wechsel von Stipendien zu sozial- und krankenversicherungspflichtigen
Verträgen vollzogen. Diese überwiegend ganz jungen Menschen, unter denen
vergleichsweise wenige Schwerbehinderte sind, erhöhen die Basiszahl der
Beschäftigten, aus denen der Anteil Schwerbehinderter errechnet wird, mit der
Folge, dass diese Quote sinkt.
Tabelle 2: Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen an der MPG 2009
bis 2018
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Beschäftigte (Köpfe)
zum Stichtag des Jahres
16.867 16.873 17.019 16.918 16.998 17.284 18.179 19.381 20.383 20.972
Quote (in Prozent)
der MPG im Kalenderjahr
4,01 4,01 3,93 3,95 4,06 4,08 3,95 3,73 3,46 3,45
Die WGL-Geschäftsstelle erfragt bei den WGL-Einrichtungen Zahlen zu den
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und den Schwerbehinderten zum
Stichtag 15. Oktober eines jeden Jahres. Die vorliegenden Zahlen gehen bis
2011 bzw. 2013 zurück und finden sich in nachstehender Tabelle 3.
Grundgesamtheit sind die Beschäftigten aller Leibniz-Einrichtungen, die sich zum
jeweiligen Berichtsjahr in der Förderung befanden.
Tabelle 3: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der WGL am 15.10. des
jeweiligen Jahres
In Köpfen In Vollzeitäquivalenten
2018
Insgesamt 17.028 14.280
Schwerbehinderte 575 489
Schwerbehindertenquote 3,4 Prozent 3,4 Prozent
2017
Insgesamt 16.241 13.660
Schwerbehinderte 546 560,84
Schwerbehindertenquote 3,4 Prozent 4,1 Prozent
2016
Insgesamt 16.134 13.423
Schwerbehinderte 582 500
Schwerbehindertenquote 3,6 Prozent 3,7 Prozent
2015
Insgesamt 15.849 12.915
Schwerbehinderte 537 490
Schwerbehindertenquote 3,4 Prozent 3,8 Prozent
2014
Insgesamt 15.579 12.574
Schwerbehinderte 507 434
Schwerbehindertenquote 3,3 Prozent 3,4 Prozent
2013
Insgesamt 15.246 12.409
Schwerbehinderte 506 428
Schwerbehindertenquote 3,3 Prozent 3,5 Prozent
2012
Insgesamt 12.869
Schwerbehinderte 428
Schwerbehindertenquote 3,3 Prozent
2011
Insgesamt 12.125
Schwerbehinderte 452
Schwerbehindertenquote 3,7 Prozent
In der HGF liegt der Anteil der Beschäftigten mit Beeinträchtigungen am
Gesamtpersonal in den letzten 10 Jahren konstant bei rund 4 Prozent. 2009 waren
es in absoluten Zahlen ca. 1.000, 2018 ca. 1.400.
Zu den Fragen 1b bis 1e liegen in den vier außeruniversitären
Forschungsorganisationen keine systematisch erfassten und vergleichbaren Daten vor.
2. Wie viele der AuF sind nach Ansicht der Bundesregierung im Sinne des
§ 154 SGB IX zur Einstellung von Menschen mit Behinderung
verpflichtet?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
3. Wie viele der verpflichteten AuF erfüllen die Quoten zur Einstellung von
Menschen mit Behinderung in keiner Weise, also mit null Prozent?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
4. Wie viele Beschäftigte in den AuF mit dem Grad der Behinderung von 30
bis 50 Prozent haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2009 bei
ihrer Arbeitsagentur gemäß § 151 Absatz 2 SGB IX eine Gleichstellung
beantragt, und wie vielen ist diese genehmigt worden (bitte nach
Gesellschaft, Institut, Jahr, Geschlecht aufschlüsseln)?
In den vier außeruniversitären Forschungsorganisationen liegen hierzu keine
vergleichbaren systematisch erfassten Daten hierzu vor.
5. Über welchen Altersdurchschnitt verfügen die Beschäftigten mit
Beeinträchtigung in den AuF nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie hat
sich dieser seit 2009 verändert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
In den vier außeruniversitären Forschungsorganisationen liegen hierzu keine
vergleichbaren systematisch erfassten Daten vor.
6. Wie sieht die konkrete Alterspyramide der Beschäftigten mit
Beeinträchtigung in den AuF nach Kenntnis der Bundesregierung aus, und wie hat
sie sich seit 2009 verändert (bitte nach Jahren, Gesellschaft, Institut und
Tätigkeitsfeld der Beschäftigten aufschlüsseln)?
In den vier außeruniversitären Forschungsorganisationen liegen keine
vergleichbaren systematisch erfassten Daten hierzu vor. Beispielhaft für die HGF
wird auf die beigefügte Anlage verwiesen, welche jedoch nicht aus allen
Instituten der HGF Daten umfasst.
7. Wie viele der Institutsgebäude der AuF sind nach Kenntnis der
Bundesregierung barrierefrei für mobilitätseingeschränkte Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, und welche weiteren angemessenen Vorkehrungen wurden
hinsichtlich der barrierefreien Gestaltung der Gebäude und der
Arbeitsplätze für beispielsweise blinde, sehgeschädigte, gehörlose und
hörgeschädigte Personen getroffen (bitte absolut und relativ zur Gesamtanzahl
angeben sowie nach Gesellschaft, Tätigkeitsfeld und Baujahr
aufschlüsseln)?
Die erfragten Daten werden von der FhG und der MPG nicht zentral erfasst.
Bei der WGL sind 65 Prozent der Bestandsgebäude barrierefrei, bei der HGF
17 Prozent.
In den Forschungsorganisationen werden unter anderem folgende
Vorkehrungsmaßnahmen getroffen:
• Barrierefreier Zugang von öffentlichen Bereichen (Hörsaal, Kantine u. ä.),
• optische Warnsignale zusätzlich zur akustischen Meldung,
• taktile Elemente an Treppenenden, Handläufen und in den Außenanlagen,
• Navigation auf dem Campus für seheingeschränkte Menschen,
• Organisationsanweisungen für hörbehinderten Mitarbeiter,
• Einbeziehen der Schwerbehindertenvertretung bei Baumaßnahmen
(motorische Türen, Aufzüge, Behinderten-WC, Rampen, aber auch kontrastreiche
Armaturen, Türrahmen, Treppenstufen etc.),
• Aufzüge mit Sprachansage und Blindenschrift,
• Behindertenstellplätze
• mobiles Mobiliar
• technische Unterstützung am Arbeitsplatz (z. B. für Hör- und
Sehbeeinträchtigte)
• barrierefreie Homepages
• Einsatz von Dolmetscherinnen und Dolmetschern für hörbeeinträchtige
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
• Unterstützung von beeinträchtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch
speziell geschultes Personal.
8. Werden Neubauten (Baubeginn nach dem 26. März 2009) nach Kenntnis
der Bundesregierung barrierefrei geplant (bitte Anzahl der barrierefrei
geplanten Neubauten absolut und relativ zur Gesamtanzahl angeben sowie
nach Gesellschaft, Jahr des Baubeginns und Bauendes sowie
Tätigkeitsbereich des Instituts aufschlüsseln)?
a) Wenn ja, wie viele Neubauten hat es seit dem 1. Januar 2009
insgesamt gegeben, und wie viele davon sind barrierefrei (bitte absolut und
relativ zur Gesamtanzahl angeben sowie nach Gesellschaft sowie
Baubeginn und Bauende aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, warum nicht?
In den vier außeruniversitären Forschungsorganisationen liegen überwiegend
keine systematisch erfassten und vergleichbaren Daten hierzu vor. Beispielhaft
können die Institutsneubauten der FhG und der WGL genannt werden. Von den
84 großen Baumaßnahmen der FhG seit 2009 sind 81 barrierefrei. Bei nicht
barrierefreien Gebäuden handelt es sich um Technikumsgebäude. Von den 41
gemeldeten Institutsneubauten der WGL sind 39 barrierefrei. Die
Aufschlüsselung der WGL nach Instituten (und entsprechend nach fachlichem Bereich)
entspricht der folgenden Tabelle 4. Baubeginn und Bauende konnten für die
Einzelfälle nicht erhoben werden.
Tabelle 4: Institutsneubauten der WGL nach Fachbereich
Anzahl
Neubauten
Anzahl
barrierefreier
Neubauten
A – Geisteswissenschaften und Bildungsforschung 6 6
B – Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Raumwissenschaften 3 3
C – Lebenswissenschaften 20 18
D – Mathematik, Natur- und Ingenieurwissenschaften 7 7
E – Umweltwissenschaften 5 5
9. Auf welche konkrete Weise nutzen die Institute der AuF nach Kenntnis
der Bundesregierung neue Technologien, wie beispielsweise
Videokonferenzen, oder herkömmliche Mittel wie zum Beispiel mobiles Mobiliar,
um ein barrierefreies Umfeld für Beschäftigte mit Beeinträchtigung
herzustellen?
a) Gibt es Best-Practice-Beispiele?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
b) Bestehen in einzelnen Instituten konkrete Pläne für den Gebrauch
moderner Technologie zur Erreichung eines inklusiveren
Arbeitsumfeldes?
Wenn ja, wo, welche, und in welchem finanziellen Rahmen bewegen
sich diese (bitte nach Art der Maßnahme aufschlüsseln)?
Wenn nein, warum nicht?
Alle außeruniversitären Forschungsorganisationen nutzen neue Technologien
und herkömmliche Mittel, um ein barrierefreies Umfeld für Beschäftigte mit
Beeinträchtigung herzustellen. So werden seit Jahren vermehrt
Videokonferenzen genutzt, um zwischen den verschiedenen Standorten miteinander zu
kommunizieren und Dateien zu transferieren. Damit wird Menschen mit
Beeinträchtigung die Teilnahme an Konferenzen und Besprechungen erleichtert, da
die Notwendigkeit von Dienstreisen entfällt.
Weitere Beispiele sind:
Die Einrichtungen der FhG verfügen über moderne Hard- und
Softwareausstattung, um Auszubildenden mit Schwerbehinderung einen Ausbildungsplatz bei
Fraunhofer zu ermöglichen.
Bei der MPG wurde im Jahr 2019 ein „Talent, Gender & Diversity Board“
eingerichtet, um die vielfältigen Impulse aus Gremien, Sektionen und Instituten zu
bündeln und die chancen- und diversitätsgerechte Talentförderung in diesem
Sinne voranzutreiben. Ein weiteres Best-Practice-Beispiel in der MPG ist die
Möglichkeit für Mitarbeiter mit Gehörbeeinträchtigung, die Verbalisierung
gesprochener Inhalte in Textform durch einen Dienstleister auf Kosten des
Arbeitgebers zu beauftragen. Zudem wird aktuell in der MPG das Projekt
„Sign2MINT” umgesetzt. Es entwickelt erstmals ein deutsches MINT-
Fachgebärdenlexikon. Dieses frei verfügbare Hilfsmittel baut kommunikative
Hürden ab und erleichtert gehörlosen Menschen den Zugang zu
naturwissenschaftlichen Fächern. Sie erhalten mit dem Fachgebärdenlexikon bessere Chancen,
als Forschende ihre wissenschaftlichen Ideen umzusetzen.
An den Einrichtungen der WGL zählen zu den genannten Maßnahmen neben
barrierefreien Zugängen und Räumen, auch barrierefreie Homepages (bspw. die
Homepage des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung ZEW;
ausgezeichnet mit dem BIENE-Award) und der Einsatz von Dolmetscherinnen
und Dolmetschern für hörbeeinträchtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
(Best-Practice z. B. am Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin BNITM).
Die HGF nutzt eine Reihe von Möglichkeiten wie z. B. Bildschirmarbeitsplätze
mit Videokonferenztechnik oder Laptops mit mobilen Zugängen.
Seminarräume sind in allen Helmholtz-Zentren mit der Technik für Telefon- und
Videokonferenzen ausgestattet. Mobiles Mobiliar wie höhenverstellbare
Schreibtische oder Hilfsmittel wie Lupen oder spezielle Stühle werden bei Bedarf (in
Abstimmung mit dem Betriebsarzt und der Schwerbehindertenvertretung)
bereitgestellt. Für betriebliche Versammlungen werden Gebärdendolmetscher
hinzugezogen. In Laboren für hörbehinderte Menschen werden optische
Warnsignale, mobile und stationäre Rampen oder Rollstuhlzuggeräte zur Überwindung
von Stufen nachgerüstet. Im Juni 2019 fand der Rundgang Walk&Talk im
Rahmen der Nachhaltigkeitstage des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT)
zum Thema Barrierefreiheit unter dem Aspekt Infrastruktur, Mobilität und
Orientierung auf dem Campus aus der Perspektive von Menschen mit
Beeinträchtigungen statt. Die aus dem Rundgang resultierende Arbeitsgruppe berät
über die Schaffung eines umfassenden, barrierefreien und zukunftssicheren
Orientierungs- und Signalisierungssystems für das KIT.
10. Sind Betriebskindergärten und Kitas mit Kooperationsvereinbarungen der
AuF nach Kenntnis der Bundesregierung auch für die Betreuung
beeinträchtigter Kinder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgelegt (bitte
nach Anzahl und Einrichtungen aufschlüsseln)?
Wenn nein, warum nicht?
In einer Reihe von Einrichtungen der vier Forschungsorganisationen sind
Betriebskindergärten und Kitas für die Betreuung beeinträchtigter Kinder der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorhanden. Darüber hinaus gehören Strategien
zur Familienfreundlichkeit zu den Grundkonzepten aller
Forschungsorganisationen. So verfügt z. B. die MPG in ihrer Generalverwaltung über ein zentrales
Family Office, das alle Institute bei der Etablierung geeigneter
Kinderbetreuungsmöglichkeiten unterstützt.
Im Rahmen der Möglichkeiten und des Bedarfs arbeiten die außeruniversitären
Forschungsorganisationen mit verschiedenen externen Kooperationspartnern
zusammen. An Zentren mit mehreren Standorten in Deutschland, z. B. beim
Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR), erfolgt eine
Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartnern. Sollte im Einzelfall eine
Betreuung eines beeinträchtigten Kindes aufgrund mangelnder Rahmenbedingungen
in einer Vertrags-Einrichtung nicht möglich sein, besteht für die Beschäftigten
die Möglichkeit, sich kostenfrei bei einem externen Kooperationspartner
individuell beraten zu lassen. Im Idealfall kann dann über diesen Weg eine
Vermittlung eines integrativen Betreuungsplatzes erfolgen.
11. Welche konkreten Policies verfolgen die genannten AuF nach Kenntnis
der Bundesregierung jeweils in der Ermöglichung von Diversität und
Inklusion für Menschen mit Beeinträchtigung?
Liegen diese in schriftlicher Form, öffentlich zugänglich und barrierefrei
vor (bitte nach Gesellschaft aufschlüsseln)?
Diversität ist ein zentraler Handlungsgegenstand der Personalarbeit
außeruniversitärer Forschungsorganisationen und zudem ein Gestaltungsauftrag.
Im Rahmen ihres Diversitätskonzepts verfolgen die MPG und ihre Institute
aktuell die Strategie einer Erhöhung der Beschäftigtenanteile von Menschen mit
Schwerbehinderung durch gezielte Akquise auf Fach- und Karrieremessen
sowie Erhöhung der Barrierefreiheit im Arbeitsumfeld und beim
Fortbildungsangebot. Diese strategischen Maßnahmen liegen in schriftlicher Form,
öffentlich zugänglich und barrierefrei vor. Im Rahmen der Personalentwicklung
werden derzeit sog. „Unconscious Bias Trainings“ vorbereitet.
In der Leibniz-Gemeinschaft ist die Förderung von Chancengleichheit und
Diversität in der Satzung verankert und ebenfalls öffentlich und barrierefrei
zugänglich.
Inklusion ist in den Leitbildern der Helmholtz-Zentren verankert, die i. d. R.
über die Homepage oder im Intranet veröffentlicht sind. Konkrete Policies sind
vorhanden bzw. werden an einzelnen Helmholtz-Zentren derzeit ausgearbeitet,
z. T. im Rahmen einer übergreifenden Diversitätsstrategie. In der Mehrzahl der
Zentren liegen Betriebsvereinbarungen zur Inklusion vor, z. B. verfügt das
DLR seit den 1990er Jahren über eine „Fürsorgerichtlinie zur Eingliederung
schwerbehinderter Menschen im DLR / Inklusionsvereinbarung“.
Auch Policies der FhG liegen intern (über Intranet oder Newsletter) und extern
(über das Internet) vor.
12. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber mit Beeinträchtigung haben sich
seit 2009 nach Kenntnis der Bundesregierung absolut und relativ zu den
Gesamtbewerberzahlen jeweils auf Verwaltungsstellen, Forschungsstellen
und Führungspositionen je im Verwaltungs- und Forschungsbereich
beworben?
Wie viele sind davon eingestellt worden (bitte nach Gesellschaft, Institut,
Jahr, Geschlecht, Abschluss und Alter absolut und relativ zur den
Gesamtzahlen der Bewerber sowie Tätigkeitsbereich aufschlüsseln)?
Die Personalauswahl bei einzelnen Stellenausschreibungen erfolgt im Rahmen
der Selbstverwaltung der Organisationen bzw. ihrer rechtlich selbständigen
Einrichtungen. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die Anzahl der
Bewerberinnen und Bewerber mit Beeinträchtigungen und deren
Erfolgsquoten.
13. Bestehen in den vier AuF konkrete Konzepte und Strategien, um
Menschen mit Beeinträchtigung gezielt zu einer Bewerbung auf eine ihrer
Stellen zu ermutigen?
a) Wenn ja, welche (bitte nach Gesellschaft aufschlüsseln)?
b) Wenn ja, sind diese Konzepte und Strategien öffentlich zugänglich
und barrierefrei?
c) Wenn ja, auf welche konkrete Weise wird der Erfolg dieser
Maßnahmen evaluiert?
d) Wenn nein, warum nicht?
Stellenausschreibungen der vier außeruniversitären Forschungsorganisationen
stehen grundsätzlich allen Bewerbern offen und ermutigen Menschen mit
Beeinträchtigung zu einer Bewerbung, etwa durch den Hinweis auf eine
bevorzugte Berücksichtigung bei gleicher Eignung.
14. Verfügen auch die FhG, die MPG und die HGF nach Kenntnis der
Bundesregierung in ihren Zentralen, ihren Zentren sowie insgesamt über
eine (Schwer-)Beeinträchtigtenvertretung, wie sie in der WGL besteht?
a) Wenn ja, wieso gibt es dazu keine öffentliche Transparenz?
b) Wenn ja, wie viele ihrer Vertreterinnen und Vertreter stammen aus
dem Forschungs- und wie viele aus dem Verwaltungsbereich (bitte
nach Gesellschaft und Instituten aufschlüsseln)?
c) Wenn ja, werden die Vertreterinnen und Vertreter für den
Mehraufwand durch ihr Mandat entschädigt oder die dafür aufgebrachte Zeit
mit der vertraglichen Arbeitszeit verrechnet?
d) Wenn ja, wie viele formelle Sitzungen der Beeinträchtigtenvertreter
finden jährlich statt, und mit welchen anderen Organen der
Gesellschaft stehen sie dabei in Kontakt (bitte für die Jahre ab 2016 sowie
nach Gesellschaft und ggf. Institut aufschlüsseln)?
e) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen, wie beispielsweise die einer
formalen Beschwerde, hat die Beeinträchtigtenvertretung ergriffen,
um sich für die Belange der Beschäftigten mit Beeinträchtigung
einzusetzen (bitte Maßnahmenkatalog nach Gesellschaft aufschlüsseln)?
f) Wenn nein, warum nicht?
Alle vier außeruniversitären Forschungsorganisationen haben entsprechend der
gesetzlichen Vorgaben Vertrauenspersonen. Die öffentliche Transparenz ist
gegenüber den eigenen Mitarbeitern hergestellt und in vielen Fällen auch darüber
hinaus, wie z. B. bei FhG und MPG. Bei der FhG beispielsweise besteht die
öffentliche Transparenz über das Internet: www.fraunhofer.de/de/ueber-fraunho
fer/profil-struktur/organe-gremien/ gesamtschwerbindertenvertretung.html. Die
Kontaktdaten der Gesamtschwerbehindertenvertretung der Max-Planck-
Gesellschaft sind öffentlich unter www.mpg.de/gbr_de zugänglich. Ebenso sind
die Kontaktdaten einzelner Schwerbehindertenvertretungen der Institute über
das Internet öffentlich zugänglich. Im Intranet sind die Kontaktdaten aller
Schwerbehindertenvertretungen institutionsweit zugänglich.
15. Verfügen alle vier AuF nach Kenntnis der Bundesregierung über einen
Inklusionsbeauftragten oder eine Inklusionsbeauftragte in ihrer Zentrale,
den einzelnen Zentren sowie insgesamt?
Wenn nein, warum nicht?
Die FhG hat einen Inklusionsbeauftragten gemäß § 181 SGB IX in der
Zentrale.
Jedes Max-Planck-Institut verfügt verpflichtend über einen
Inklusionsbeauftragten oder eine Inklusionsbeauftragte. Zusätzlich ist auf Ebene der
Generalverwaltung der MPG eine Gesamtbeauftragte etabliert.
Eine umfassende Datengrundlage der WGL zu dieser Frage liegt der
Bundesregierung nicht vor. In der Regel sind die Schwerbehindertenvertretungen der
Helmholtz-Zentren auch Inklusionsbeauftragte. In acht Zentren der HGF gibt es
neben der Schwerbehindertenvertretung einen weiteren Inklusionsbeauftragten
oder es wird derzeit die gesonderte Benennung eines Inklusionsbeauftragten
vorbereitet.
16. Welche konkreten Möglichkeiten besitzen Beschäftigte mit
Beeinträchtigung nach Kenntnis der Bundesregierung (zudem) in den AuF, um sich
und ihren Anliegen Gehör zu verschaffen?
Neben Schwerbehindertenvertretung und Inklusionsbeauftragten können sich
die Betroffenen in den vier außeruniversitären Forschungsorganisationen auch
an Vorgesetzte, Personalstellen, Personal-/Betriebsräte,
Gleichstellungsbeauftragte, Betriebsärzte, Sicherheitsbeauftragte und an Fachkräfte für
Arbeitssicherheit wenden.
17. Verfügen die MPG, die WGL und die HGF nach Kenntnis der
Bundesregierung über Leitfäden und/oder ein Leitbild für den Umgang mit
Menschen mit Beeinträchtigung innerhalb ihrer Strukturen?
a) Wenn ja, liegen diese in schriftlicher Form, öffentlich zugänglich und
barrierefrei vor?
b) Mit welchen konkreten Maßnahmen versucht insbesondere die
Geschäftsführung, diese umzusetzen, und anhand welcher konkreter
Kriterien wird ihre Umsetzung evaluiert?
c) Wenn nein, warum nicht?
Inklusion ist Bestandteil des Führungsleitbilds der FhG. Zudem gibt es seit
2018 einen FhG-weit veröffentlichten Leitfaden für Führungskräfte im Umgang
mit Inklusion. Dieser enthält wichtige Aspekte bei Neu-Einstellung,
Einarbeitung, Laufbahnentwicklung von Menschen mit Beeinträchtigungen und gibt
Hilfestellungen für ein gelungenes Miteinander.
Weitere Maßnahmen der FhG sind das Förderprogramm Diversity zur
Umsetzung institutsspezifischer Maßnahmen zur Inklusion und das Beratungsangebot
des beauftragten Familienservice-Dienstleisters, ergänzt um eine
Beratungshotline eigens für Führungskräfte, die auch das Beratungsthema Inklusion
einschließt.
Die MPG verfügt über eine Rahmenintegrationsvereinbarung. Im Kontext des
derzeit entstehenden ganzheitlichen Diversitätskonzeptes sind zudem
verschiedene Maßnahmen geplant, um auch in diesem Bereich die vorliegende
Wertebasis zu sichern und entsprechend förderliches Verhalten der Mitarbeiter in der
Organisation zu sichern.
Die Herstellung von Diversität ist seit 2015 als übergeordnetes strategisches
Ziel in der Satzung der WGL verankert. Die Diversität von Forschern und
Mitarbeitern als Leitbild und Grundlage für gesellschaftlich relevante Forschung
wird in der Selbstdarstellung der WGL unter der Überschrift „Kulturwandel
durch Vielfalt“ auf ihrer Webseite hervorgehoben Zahlreiche Einrichtungen der
WGL haben sich proaktiv für eine klare Positionierung ihrer Einrichtung
eingesetzt und sich etablierten Initiativen in diesem Bereich angeschlossen: So sind
15 Leibniz-Einrichtungen Unterzeichnerinnen der Charta der Vielfalt, die
neben anderen Diversitäts-Dimensionen gerade auch die Einbeziehung von
Menschen mit Behinderung adressiert. Darüber hinaus sind elf Einrichtungen der
WGL mit dem Diversitäts-Prädikat von Total E-Quality zertifiziert, wodurch
den entsprechenden Einrichtungen ein erfolgreicher Konsens zwischen
wissenschaftlichen Belangen und den Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
mittels geeigneter Personalstrategien zur Umsetzung von Chancengleichheit
bestätigt wird.
Der in der Satzung der WGL verankerte ständige Arbeitskreis
„Chancengleichheit und Diversität“ repräsentiert die Gleichstellungsbeauftragten wie die mit
dem Thema Diversität befassten Personen. Die Sprecherin des Arbeitskreises
sitzt als Gast den Senats- und Mitgliedsversammlungen bei und ist als Mitglied
in verschiedenen Kommissionen und Projektgruppen auf Gemeinschaftsebene
vertreten. Sie vertritt neben den Belangen der Gleichstellung auch das Thema
Diversität und somit auch die Interessen von Mitarbeitern mit
Beeinträchtigung.
Die Schwerbehindertenvertretungen in der WGL verfügen ihrerseits über ein
eigenes Netzwerk, welches sich für mehr Transparenz hinsichtlich der Situation
schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einsetzt, zur Einhaltung
der rechtlichen Vorgaben berät und sich regelmäßig zu Maßnahmen zur
erfolgreichen Inklusion austauscht. Das Netzwerk wird aktiv von der Geschäftsstelle
der WGL unterstützt, sei es bei der Organisation der jährlichen
Vernetzungstreffen oder der jährlichen Umfrage „Schwerbehinderte Menschen in der
Leibniz-Gemeinschaft“, die 2018 erstmals durchgeführt wurde.
Chancengleichheit ist in den Leitbildern der Helmholtz-Zentren verankert, die
i. d. R. über die Homepage oder im Intranet veröffentlicht sind. In einigen
Zentren existieren Inklusionsvereinbarungen und Ethikleitlinien. Die
Vertrauensperson der Schwerbehinderten ist gleichzeitig Mitglied im Betriebsrat und
steht daher mit der Geschäftsführung im Sinne einer vertrauensvollen
Zusammenarbeit im Austausch. Neben der Beteiligung der
Schwerbehindertenvertretung an Bewerbungsverfahren wird die Vertretung immer stärker in
Neubauvorhaben eingebunden, um die Belange beeinträchtigter Beschäftigter hier
ebenfalls im Sinne der Barrierefreiheit mit einfließen zu lassen.
Soweit vorhanden, werden auf Grundlage von Integrationsvereinbarungen
regelmäßig die konkreten Aktivitäten und deren Wirksamkeit überprüft, u. a. in
turnusmäßig stattfindenden Gesprächen zwischen Schwerbehindertenvertretung
und Geschäftsführung.
18. Wie evaluiert die FhG nach Kenntnis der Bundesregierung die
Umsetzung ihres Führungskräfteleitfadens für den Umgang mit Menschen mit
Beeinträchtigungen?
Wenn keine Evaluation vorgenommen wird, warum nicht?
Den Leitfaden gibt es seit 2018; daher würden Evaluationsmaßnahmen zum
jetzigen Zeitpunkt keine validen Ergebnisse liefern. Die Sonderauswertung
Inklusion der Mitarbeiterbefragung 2015 (beauftragt 2017) zeigt, dass die
Arbeitssituation und Inklusionskultur in der FhG von den Mitarbeitern mit
Behinderung insgesamt sehr hoch bewertet wird.
Besonders positiv fühlen sich Mitarbeiter mit Behinderung in ihrer
Entwicklung unterstützt und in ihrer Leistung anerkannt. Verglichen mit der
Repräsentativbefragung „Inklusionsbarometer” der Aktion Mensch befindet sich in der
FhG auf einem guten Niveaubzw. übertrifft den Vergleichswert des
Inklusionsbarometers teilweise deutlich. Mitarbeiter mit Behinderung werden
überdurchschnittlich gefördert und wertgeschätzt und profitieren von einem guten
Arbeitsumfeld.
19. Mit welchen konkreten Maßnahmen bereiten die AuF nach Kenntnis der
Bundesregierung ihre Mitarbeiter auf den Umgang mit Menschen mit
Beeinträchtigungen vor, und auf welchem konkreten Wege versuchen sie,
ein diverses und inklusives Arbeitsumfeld und -klima zu generieren?
Die Forschungsorganisationen haben hierzu eine Reihe unterschiedlicher
Maßnahmen eingeführt:
Für die FhG sind das Förderprogramm Diversity zur Umsetzung
institutsspezifischer Maßnahmen zur Inklusion und das Beratungsangebot des beauftragten
Familienservice-Dienstleisters, ergänzt um eine Beratungshotline für
Führungskräfte, zu nennen.
Im Organisationshandbuch der MPG, das via Intranet zugänglich ist, finden
sich eigens aufbereitete Informationen und konkrete Ansprechpartner bei
Fragen zum Thema Schwerbehinderung oder Diversität. Ein Beispiel für eine
weitere bestehende Maßnahmen ist die Einbindung der
Schwerbehindertenvertretung wie auch anderer zentraler Beauftragten anlässlich von
Einführungsseminaren für neue Mitarbeiter, die in verschiedenen Instituten und Einrichtungen
der MPG abgehalten werden. Hierdurch wird eine erste Wissensvermittlung
und direkte Kontaktaufnahme sichergestellt. Auch im Rahmen der jährlichen
Personaltagungen, die für die Personalleitungen und Personalsachbearbeiter
aller Institute abgehalten werden, sowie im Rahmen der Compliance-Schulung in
der jüngst implementierten Einführungsveranstaltung für neue
Institutsdirektoren werden Themen der inklusiven und diversitätsgerechten Arbeitsgestaltung
und -organisation vermittelt. Für Inklusionsbeauftragte wird eine spezifische
Schulung angeboten.
In der im Aufbau befindlichen Planck Academy im Rahmen der zentralen
Personalentwicklung werden sukzessive die Maßnahmen des neuen
Diversitätskonzeptes integriert, was mittelfristig vielfältige Angebote wie Schulungen,
Trainings sowie weitere arbeitskulturförderliche Maßnahmen hervorbringen
wird.
In der WGL wird neben der Installierung von festen Ansprechpartnern für
Menschen mit Beeinträchtigung insbesondere über eine diversitätsorientierte
und barrierefreie Kommunikation über die Webseite, aber auch durch Nutzung
anderer Medien wie die Thematisierung von Diversität im Leibniz-Magazin
1/2018 auf ein inklusives Arbeitsklima hingewirkt. Führungskräfte werden für
einen Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigung im Einstellungsprozess
besonders sensibilisiert.
In den Helmholtz-Zentren wird ein kollegiales Miteinander gepflegt, wobei alle
Beschäftigten mit ihren spezifischen Fähigkeiten und Bedürfnissen einbezogen
werden. Die Führungskräfte unterstützen diese Zusammenarbeit durch
individuelle Maßnahmen im Team, z. B. durch Teamtage, Betriebsausflüge und
Fortbildungen. Führungskräfte werden dafür besonders sensibilisiert und
qualifiziert.
Für jeden Einzelfall werden die Bedürfnisse und Erfordernisse ermittelt und
erforderlichenfalls die Zusammenarbeit in der jeweiligen Gruppe angepasst.
Daneben werden die einstellenden Einheiten über die Beschaffung von
Sonderausstattungen bis zu Fragen baulicher Art beraten.
In den Kommunikations- und Informationsformaten wird auf eine barrierefreie
Ausführung, z. B. auf Mitarbeiterversammlungen, abgestellt. Vereinzelt werden
arbeitgeberseitig Seminare über den Umgang mit gehörlosen Kolleginnen und
Kollegen oder Kurse zum Erlernen der Gebärdensprache angeboten.
20. Wie viele Menschen mit Beeinträchtigung befinden sich nach Kenntnis
der Bundesregierung unter den 3 800 Doktoranden der Institute der
MPG?
Wie viele unter diesen Beeinträchtigten promovieren an den International
Max-Planck-Research-Schools (IMPRS) (bitte beide Fragen nach Art der
Beeinträchtigung, Geschlecht, Alter und Fachbereich aufschlüsseln)?
Der Anteil an Menschen mit Beeinträchtigungen innerhalb der heterogenen
Personengruppe der Promovierenden konnte in der Kürze der zur Verfügung
stehenden Zeit nicht einrichtungsübergreifend ermittelt werden. Es besteht
keine gesetzliche Pflicht zur Erfassung dieser Informationen im gefragten
Detaillierungsgrad.
21. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass der letzte Jahresbericht der
HGF (www.helmholtz.de/fileadmin/user_upload/04_mediathek/Jahresbe
richt_2018/18_Helmholtz_Jahresbericht_DEUTSCH_web.pdf) keinen
Eintrag zur Beschäftigung oder gar Förderung (schwer)beeinträchtigter
Menschen enthält?
Der Jahresbericht des HGF e. V. ist dafür nicht das einschlägige Medium. Die
für die Berichtslegung relevante Ebene sind die Jahresberichte der rechtlich
selbständigen Zentren der Helmholtz-Gemeinschaft, in denen umfänglich und
konkret über alle die einzelnen Zentren betreffenden Angelegenheiten
Rechenschaft abgelegt wird.
22. Aus welchen Mittel bestreiten die vier AuF nach Kenntnis der
Bundesregierung die gesetzlich nach § 160 SGB IX, vormals § 77 SGB IX,
vorgeschriebene Ausgleichsabgabe bei etwaiger Nichterreichung der
Mindestbeschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung von 5 Prozent?
Die vorgeschriebene Ausgleichsabgabe bei Nichterreichung der Zielvorgabe
wird von den außeruniversitären Forschungseinrichtungen aus dem Gesamtetat
bestritten.
23. Sieht die Bundesregierung konkrete andere Steuermechanismen vor, um
die AuF zu einer Erhöhung der Anzahl ihrer Beschäftigten mit
Beeinträchtigung zu motivieren?
a) Wenn ja, welche, und bis zu welchem Zeitpunkt soll welche konkrete
Zielmarke erreicht werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die außeruniversitären Forschungsorganisationen unterliegen grundsätzlich den
gleichen Regularien und Zielen wie andere Arbeitgeber auch. Diversität ist
daher ein integraler Bestandteil ihrer Personalpolitik. Dabei müssen sie
berücksichtigen, dass zum Beispiel Arbeitsplätze im experimentellen Bereich
besondere Anforderungen an die Arbeitssicherheit stellen können. Die Balance
zwischen gesellschaftlicher Verantwortung und spezifischen Arbeitsplatzbedingten
Anforderungen gestalten die Forschungsorganisationen im Rahmen der ihnen
gewährten Autonomie.
24. In welcher Höhe wurde diese Abgabe nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2001 bis heute auf Grundlage von § 77 SGB IX a. F. berechnet
bzw. geleistet?
Wie viel Prozent haben, ausgehend von der Fünf-Prozent-Verpflichtung,
jeweils gefehlt?
Wie vielen Mitarbeitern haben diese fehlenden Prozent jeweils
entsprochen (bitte nach Jahr, Gesellschaft und einzelnen Zentren aufschlüsseln)?
Für die rechtlich selbständigen Einrichtungen konnten HGF und WGL diese
Zahlen in der Kürze der Zeit nicht bei ihren Mitgliedseinrichtungen abfragen.
Für die FhG und die MPG stellen sich die Zahlen wie folgt dar:
FhG (Daten liegen ab 2009 vor):
2009: 648.277 Euro; 2,47 Prozent; 315 Mitarbeiter.
2010: 725.486 Euro; 2,47 Prozent; 355 Mitarbeiter.
2011: 749.736 Euro; 2,44 Prozent; 381 Mitarbeiter.
2012: 899.486 Euro; 2,44 Prozent; 395 Mitarbeiter.
2013: 945.265 Euro; 2,43 Prozent; 448 Mitarbeiter.
2014: 1.002.479 Euro; 2,43 Prozent; 445 Mitarbeiter.
2015: 976.618 Euro; 2,34 Prozent; 437 Mitarbeiter.
2016: 1.068.072 Euro; 2,32 Prozent; 425 Mitarbeiter.
2017: 1.047.516 Euro; 2,24 Prozent; 423 Mitarbeiter.
2018: 1.065.327 Euro ; 2,20 Prozent; 431 Mitarbeiter.
MPG Daten liegen für 2018 vor:
185.824 Euro (gemäß Selbstbemessung anlässlich der Meldung der MPG an
die Agentur für Arbeit); 1,55 Prozent; 325 Mitarbeiter
25. Weshalb besteht nach Kenntnis der Bundesregierung keine Zielsetzung
der jeweiligen AuF, die Zahlung einer Ausgleichsabgabe vollständig zu
vermeiden, indem der Anteil an Beschäftigten mit Behinderung
mindestens 5 Prozent beträgt?
Eine fehlende Ambition ist der Bundesregierung nicht bekannt. Es wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
26. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Webseiten und Social-
Media-Auftritte sowie das jeweilige Intranet der AuF barrierefrei im
Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den
Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen?
Die vier außeruniversitären Forschungsorganisationen orientieren sich an den
Grundsätzen der EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den
Webangeboten öffentlicher Stellen (EU) 2016/2102.
Für eine Gewährleistung der Informationsbereitstellung auch im Sinne von
Transparenz und guter Wissenschaftskommunikation werden Internetauftritte
und Portale der FhG zeitgemäß und entsprechend der aktuellen technischen
Möglichkeiten barrierefrei und responsiv angeboten. Technische Aspekte der
Social-Media-Auftritte sind derweil naturgemäß auch abhängig von den
Anbietern der jeweiligen genutzten Social-Media-Portale.
Die Webseiten der MPG basieren auf aktuellen Content-Management-
Systemen (CMS) mit responsiven Webdesigns, die kontinuierlich auch im
Hinblick auf Barrierefreiheit weiterentwickelt werden. So wird schon auf
technischer Seite sichergestellt, dass die Inhalte barrierearm ausgeliefert werden
können: Das responsive Webdesign sorgt u. a. für eine ideale Darstellung der
Inhalte sowie angepasste Bedienung – wie Touchscreen, Maus, Stift usw. –
unabhängig vom Ausgabegerät – z. B. Smartphone, PC, Tablet usw. Zudem
werden Inhalte u. a. redaktionell im CMS mit zusätzlichen Attributen wie
Bildbeschreibungen und Alternativtexten angereichert. Das gleiche gilt für das Max-
Planck-weite Intranet. Beide – Internet und Intranet – werden nach den
Vorgaben der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) geprüft und
umgesetzt.
Da die MPG keine eigene Social-Media-Plattform betreibt, ist sie von den
technischen Gegebenheiten und Möglichkeiten des jeweiligen Anbieters abhängig.
Die Anbieter für Social-Media wurden im Vorfeld von der MPG so ausgesucht,
dass ein möglichst breites Publikum barrierearm auf Inhalte zugreifen kann.
Nischen-Plattformen werden daher bewusst nicht von der MPG bedient. Zudem
werden Inhalte für die Social Media Kanäle der MPG möglichst mit einem
beschreibenden Text und/oder Bildern angereichert. Das gilt selbstverständlich
auch für Bewegtbild-Inhalte: so wird die MPG Videos zukünftig untertiteln und
mit zusätzlicher Inhaltsbeschreibung auf YouTube veröffentlichen.
Die HGF bekennt sich grundsätzlich zu dem Ziel, die Teilhabe von Menschen
mit Behinderung zu verbessern. Dazu gehört auch die Gestaltung barrierearmer
Informationsangebote im Internet. Dabei orientiert sich die HGF an den
Vorgaben der BITV. Die Helmholtz-Geschäftsstelle und die rechtlich unabhängigen
Zentren publizieren eine große Zahl von digitalen Informationsangeboten. Die
barrierearme Gestaltung dieser Angebote wird schon bei der Konzeption der
Angebote und der Auswahl entsprechender Web-Agenturen mitgedacht.
Bestehende Websites werden hinsichtlich barrierearmer Gestaltung laufend geprüft
und optimiert. Die verantwortlichen Mitarbeiter nutzen dabei auch die Beratung
durch externe Experten.
Die Webseite der WGL-Geschäftsstelle ist barrierefrei, das entsprechende
Template steht auch den Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft für deren
individuelle Internetauftritte zur Verfügung.
27. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung des Bundes
und eventuell beauftragter Projektträger beschäftigen sich im BMBF mit
den Chancen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit
Beeinträchtigung in der außeruniversitären und universitären Forschung (bitte
nach dem Vorbild der Antwort des Bundesministeriums der Finanzen zu
Frage 6 der Kleinen Anfrage der FDP „Kontrolle durch den Bund bei der
Mittelverwendung im Rahmen des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2“ auf Bundestagsdrucksache 19/8689 jeweils in Köpfen
und in Vollzeitäquivalenten angeben)?
Diese spezielle Zuständigkeit ist im BMBF nicht gesondert ausgewiesen.
28. Liegt der Bundesregierung bereits ein Evaluationsbericht des „PROMI –
Promotion inklusive“-Programmes vor?
Wenn ja, was sind die wesentlichen Erkenntnisse?
Wenn nein, bis wann ist ein solcher Bericht zu erwarten?
Ein Evaluationsbericht liegt bislang nicht vor. Das Projekt „Qualifikation und
Promotion schwerbehinderter Akademikerinnen und Akademiker (PROMI –
Promotion inklusive)“, welches aus dem Ausgleichsfonds für überregionale
Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben finanziert
wird, läuft noch bis zum 28. Februar 2021. Danach wird der Projektnehmer
seinen Bericht erstellen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/13026
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ISSN 0722-8333]
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