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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Menschen mit Beeinträchtigung in außeruniversitären Forschungseinrichtungen
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Datum
05.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1243116.08.2019
Menschen mit Beeinträchtigung in außeruniversitären Forschungseinrichtungen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12431
19. Wahlperiode 16.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Jens Beeck, Katja Suding,
Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz),
Britta Katharina Dassler, Matthias Seestern-Pauly, Renata Alt, Christian Dürr,
Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen,
Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link,
Oliver Luksic, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger,
Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Menschen mit Beeinträchtigung in außeruniversitären Forschungseinrichtungen
Die Fragesteller legen besonderen Wert auf Diversity und Inklusion in allen
Lebensbereichen. Die Freien Demokraten setzen sich deshalb nicht nur für
Chancenfairness für Frauen und insbesondere für Frauen in Führungspositionen,
sondern – neben den vielen anderen Diversitätsdimensionen – auch für
Wertschätzung und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen ein. Dies gilt aus Sicht
der Fragesteller auch und gerade für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Mit 11 Prozent unter allen Studierenden in Deutschland stellen Menschen mit
Beeinträchtigung (Stand: 2016 s. S. 36 www.sozialerhebung.de/download/21/
Soz21_hauptbericht.pdf) aus Sicht der Fragesteller eine Gruppe, die zum einen
Talentbasis ist und zum anderen wesentlich dazu beitragen kann, andere
Perspektiven in der wissenschaftlichen Forschung zu eröffnen. Dies wäre auch und
gerade an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen ein Gewinn, sowohl für
die Forschung als auch für die betroffenen Menschen.
Trotz der Ratifikation der VN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere
Artikel 27, am 26. März 2009, ist der Einstieg in die hauptberufliche Forschung für
Studierende mit Beeinträchtigungen mit signifikant höheren Hürden verknüpft als
für diejenigen ohne Beeinträchtigung: Eine längere Studienzeit, ein größeres
Studienabbruchsrisiko, eine zögerliche Haltung der Arbeitgeber wegen des
befürchteten bürokratischen und organisatorischen Mehraufwandes und die zögerliche
Bearbeitung der Anträge durch die Integrationsämter schmälern die Chancen auf
eine Anstellung in einer Wissenschaftsinstitution (www.studentenwerke.de/sites/
default/files/soz21_hauptbericht_barrierefrei.pdf, S. 36 ff.). Darüber hinaus sind
gerade mit der für ein akademisches Beschäftigungsverhältnis unerlässlichen
Promotion u. a. wegen der zeitlichen Begrenzungen von Doktorandenstellen bzw.
-stipendien nochmals große Herausforderungen für Menschen mit
Beeinträchtigungen verbunden, denen Programme wie das vom Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) unterstützte „PROMI – Promotion inklusive“ der
Universität Köln von 2013 bis 2015 (https://promi.uni-koeln.de/) zu begegnen
versuchen.
Innerhalb der deutschen Wissenschaftslandschaft sollten die vier großen
außeruniversitären Forschungseinrichtungen (AuFs) – die Fraunhofer-
Gesellschaft e. V. (FhG), die Max-Planck-Gesellschaft e. V. (MPG), die Leibniz-
Gemeinschaft e. V. (WGL) und die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher
Forschungszentren e. V. (HGF) – aus Sicht der Fragesteller eine Vorreiterrolle und
damit auch eine Vorbildfunktion einnehmen. Dies gilt insbesondere für die
Schaffung von Chancengleichheit nicht nur für Frauen, sondern gerade auch für
Menschen mit Beeinträchtigung. Zudem sind gemäß § 154 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch (SBG IX) private und öffentliche Arbeitgeber in Deutschland
verpflichtet, mindestens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit
Behinderung zu besetzen. Da die vier AuF ihre Grundfinanzierung von Bund und Ländern
erhalten und auch ihre Forschungsmittel zu großen Anteilen aus Bundes- und
Länderhaushalten finanziert werden, ist ihre Verpflichtung, ein gutes Beispiel
abzugeben, nach Ansicht der Fragesteller eine umso größere. So legt zum Beispiel
erstmals 2014 der Jahresbericht der MPG Rechenschaft über den Anteil an
Menschen mit Beeinträchtigung in ihrer Beschäftigungsstruktur ab. Obgleich sich die
AuF offen für Inklusion zeigen, u. a. auch Zielvorgaben und Leitfäden für die
Führung im Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigung erarbeitet haben,
bleiben sie hinter den gesetzlichen 5 Prozent zurück (FhG: 2,8 Prozent – Stand: 2018;
www.fraunhofer.de/content/dam/zv/de/publikationen/Jahresbericht/jb2018/
Fraunhofer-Jahresbericht-2018.pdf, S. 35 – , MPG: 3,64 Prozent – Stand: 2017;
www.mpg.de/12046016/jahresbericht-2017.pdf, S. 31 –, keine näheren Angaben
bei der WGL, die allerdings über eine organisierte Schwerbehindertenvertretung
verfügt, und bei der HGF). In den Aufsichtsgremien der AuF sitzen dabei
Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, die auch auf eine verbesserte Förderung von
Menschen mit Beeinträchtigung hinzuwirken vermögen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Menschen mit Beeinträchtigung sind nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit und waren vom 26. März 2009 (Ratifikation der VN-
Behindertenrechtskonvention durch Deutschland) jeweils in der FhG, der MPG,
der WGL und der HGF beschäftigt
a) absolut und relativ zum gesamten Personal,
b) absolut und relativ zur gesamten Anzahl an Verwaltungsstellen,
c) absolut und relativ zu den Forschungsstellen,
d) absolut und relativ zur gesamten Anzahl an Führungskräften,
e) darunter jeweils im Verwaltungs- und im Forschungsbereich (bitte nach
Jahr, Art sowie prozentualem Grad der Beeinträchtigung,
Tätigkeitsbereich – Verwaltung oder Forschung etc. –, möglicher Führungsposition,
Geschlecht und Ausbildungsabschluss – u. a. auch Anteil der
Promovierten – aufschlüsseln)?
2. Wie viele der AuF sind nach Ansicht der Bundesregierung im Sinne des
§ 154 SGB IX zur Einstellung von Menschen mit Behinderung verpflichtet?
3. Wie viele der verpflichteten AuF erfüllen die Quoten zur Einstellung von
Menschen mit Behinderung in keiner Weise, also mit null Prozent?
4. Wie viele Beschäftigte in den AuF mit dem Grad der Behinderung von 30
bis 50 Prozent haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2009 bei ihrer
Arbeitsagentur gemäß § 151 Absatz 2 SGB IX eine Gleichstellung beantragt,
und wie vielen ist diese genehmigt worden (bitte nach Gesellschaft, Institut,
Jahr, Geschlecht aufschlüsseln)?
5. Über welchen Altersdurchschnitt verfügen die Beschäftigten mit
Beeinträchtigung in den AuF nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie hat sich
dieser seit 2009 verändert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
6. Wie sieht die konkrete Alterspyramide der Beschäftigten mit
Beeinträchtigung in den AuF nach Kenntnis der Bundesregierung aus, und wie hat sie
sich seit 2009 verändert (bitte nach Jahren, Gesellschaft, Institut und
Tätigkeitsfeld der Beschäftigten aufschlüsseln)?
7. Wie viele der Institutsgebäude der AuF sind nach Kenntnis der
Bundesregierung barrierefrei für mobilitätseingeschränkte Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, und welche weiteren angemessenen Vorkehrungen wurden
hinsichtlich der barrierefreien Gestaltung der Gebäude und der Arbeitsplätze für
beispielsweise blinde, sehgeschädigte, gehörlose und hörgeschädigte Personen
getroffen (bitte absolut und relativ zur Gesamtanzahl angeben sowie nach
Gesellschaft, Tätigkeitsfeld und Baujahr aufschlüsseln)?
8. Werden Neubauten (Baubeginn nach dem 26. März 2009) nach Kenntnis der
Bundesregierung barrierefrei geplant (bitte Anzahl der barrierefrei geplanten
Neubauten absolut und relativ zur Gesamtanzahl angeben sowie nach
Gesellschaft, Jahr des Baubeginns und Bauendes sowie Tätigkeitsbereich des
Instituts aufschlüsseln)?
a) Wenn ja, wie viele Neubauten hat es seit dem 1. Januar 2009 insgesamt
gegeben, und wie viele davon sind barrierefrei (bitte absolut und relativ
zur Gesamtanzahl angeben sowie nach Gesellschaft sowie Baubeginn und
Bauende aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, warum nicht?
9. Auf welche konkrete Weise nutzen die Institute der AuF nach Kenntnis der
Bundesregierung neue Technologien, wie beispielsweise Videokonferenzen,
oder herkömmliche Mittel wie zum Beispiel mobiles Mobiliar, um ein
barrierefreies Umfeld für Beschäftigte mit Beeinträchtigung herzustellen?
a) Gibt es Best-Practice-Beispiele?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
b) Bestehen in einzelnen Instituten konkrete Pläne für den Gebrauch
moderner Technologie zur Erreichung eines inklusiveren Arbeitsumfeldes?
Wenn ja, wo, welche, und in welchem finanziellen Rahmen bewegen sich
diese (bitte nach Art der Maßnahme aufschlüsseln)?
Wenn nein, warum nicht?
10. Sind Betriebskindergärten und Kitas mit Kooperationsvereinbarungen der
AuF nach Kenntnis der Bundesregierung auch für die Betreuung
beeinträchtigter Kinder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgelegt (bitte nach
Anzahl und Einrichtungen aufschlüsseln)?
Wenn nein, warum nicht?
11. Welche konkreten Policies verfolgen die genannten AuF nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils in der Ermöglichung von Diversität und Inklusion
für Menschen mit Beeinträchtigung?
Liegen diese in schriftlicher Form, öffentlich zugänglich und barrierefrei vor
(bitte nach Gesellschaft aufschlüsseln)?
12. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber mit Beeinträchtigung haben sich seit
2009 nach Kenntnis der Bundesregierung absolut und relativ zu den
Gesamtbewerberzahlen jeweils auf Verwaltungsstellen, Forschungsstellen und
Führungspositionen je im Verwaltungs- und Forschungsbereich beworben?
Wie viele sind davon eingestellt worden (bitte nach Gesellschaft, Institut,
Jahr, Geschlecht, Abschluss und Alter absolut und relativ zur den
Gesamtzahlen der Bewerber sowie Tätigkeitsbereich aufschlüsseln)?
13. Bestehen in den vier AuF konkrete Konzepte und Strategien, um Menschen
mit Beeinträchtigung gezielt zu einer Bewerbung auf eine ihrer Stellen zu
ermutigen?
a) Wenn ja, welche (bitte nach Gesellschaft aufschlüsseln)?
b) Wenn ja, sind diese Konzepte und Strategien öffentlich zugänglich und
barrierefrei?
c) Wenn ja, auf welche konkrete Weise wird der Erfolg dieser Maßnahmen
evaluiert?
d) Wenn nein, warum nicht?
14. Verfügen auch die FhG, die MPG und die HGF nach Kenntnis der
Bundesregierung in ihren Zentralen, ihren Zentren sowie insgesamt über eine
(Schwer-)Beeinträchtigtenvertretung, wie sie in der WGL besteht?
a) Wenn ja, wieso gibt es dazu keine öffentliche Transparenz?
b) Wenn ja, wie viele ihrer Vertreterinnen und Vertreter stammen aus dem
Forschungs- und wie viele aus dem Verwaltungsbereich (bitte nach
Gesellschaft und Instituten aufschlüsseln)?
c) Wenn ja, werden die Vertreterinnen und Vertreter für den Mehraufwand
durch ihr Mandat entschädigt oder die dafür aufgebrachte Zeit mit der
vertraglichen Arbeitszeit verrechnet?
d) Wenn ja, wie viele formelle Sitzungen der Beeinträchtigtenvertreter
finden jährlich statt, und mit welchen anderen Organen der Gesellschaft
stehen sie dabei in Kontakt (bitte für die Jahre ab 2016 sowie nach
Gesellschaft und ggf. Institut aufschlüsseln)?
e) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen, wie beispielsweise die einer
formalen Beschwerde, hat die Beeinträchtigtenvertretung ergriffen, um sich
für die Belange der Beschäftigten mit Beeinträchtigung einzusetzen (bitte
Maßnahmenkatalog nach Gesellschaft aufschlüsseln)?
f) Wenn nein, warum nicht?
15. Verfügen alle vier AuF nach Kenntnis der Bundesregierung über einen
Inklusionsbeauftragten oder eine Inklusionsbeauftragte in ihrer Zentrale, den
einzelnen Zentren sowie insgesamt?
Wenn nein, warum nicht?
16. Welche konkreten Möglichkeiten besitzen Beschäftigte mit
Beeinträchtigung nach Kenntnis der Bundesregierung (zudem) in den AuF, um sich und
ihren Anliegen Gehör zu verschaffen?
17. Verfügen die MPG, die WGL und die HGF nach Kenntnis der
Bundesregierung über Leitfäden und/oder ein Leitbild für den Umgang mit Menschen mit
Beeinträchtigung innerhalb ihrer Strukturen?
a) Wenn ja, liegen diese in schriftlicher Form, öffentlich zugänglich und
barrierefrei vor?
b) Mit welchen konkreten Maßnahmen versucht insbesondere die
Geschäftsführung, diese umzusetzen, und anhand welcher konkreter Kriterien wird
ihre Umsetzung evaluiert?
c) Wenn nein, warum nicht?
18. Wie evaluiert die FhG nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsetzung
ihres Führungskräfteleitfadens für den Umgang mit Menschen mit
Beeinträchtigungen?
Wenn keine Evaluation vorgenommen wird, warum nicht?
19. Mit welchen konkreten Maßnahmen bereiten die AuF nach Kenntnis der
Bundesregierung ihre Mitarbeiter auf den Umgang mit Menschen mit
Beeinträchtigungen vor, und auf welchem konkreten Wege versuchen sie, ein
diverses und inklusives Arbeitsumfeld und -klima zu generieren?
20. Wie viele Menschen mit Beeinträchtigung befinden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung unter den 3 800 Doktoranden der Institute der MPG?
Wie viele unter diesen Beeinträchtigten promovieren an den International
Max-Planck-Research-Schools (IMPRS) (bitte beide Fragen nach Art der
Beeinträchtigung, Geschlecht, Alter und Fachbereich aufschlüsseln)?
21. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass der letzte Jahresbericht der HGF
(www.helmholtz.de/fileadmin/user_upload/04_mediathek/Jahresbericht_
2018/18_Helmholtz_Jahresbericht_DEUTSCH_web.pdf) keinen Eintrag zur
Beschäftigung oder gar Förderung (schwer)beeinträchtigter Menschen
enthält?
22. Aus welchen Mittel bestreiten die vier AuF nach Kenntnis der
Bundesregierung die gesetzlich nach § 160 SGB IX, vormals § 77 SGB IX,
vorgeschriebene Ausgleichsabgabe bei etwaiger Nichterreichung der
Mindestbeschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung von 5 Prozent?
23. Sieht die Bundesregierung konkrete andere Steuermechanismen vor, um die
AuF zu einer Erhöhung der Anzahl ihrer Beschäftigten mit Beeinträchtigung
zu motivieren?
a) Wenn ja, welche, und bis zu welchem Zeitpunkt soll welche konkrete
Zielmarke erreicht werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
24. In welcher Höhe wurde diese Abgabe nach Kenntnis der Bundesregierung
seit 2001 bis heute auf Grundlage von § 77 SGB IX a. F. berechnet bzw.
geleistet?
Wie viel Prozent haben, ausgehend von der Fünf-Prozent-Verpflichtung,
jeweils gefehlt?
Wie vielen Mitarbeitern haben diese fehlenden Prozent jeweils entsprochen
(bitte nach Jahr, Gesellschaft und einzelnen Zentren aufschlüsseln)?
25. Weshalb besteht nach Kenntnis der Bundesregierung keine Zielsetzung der
jeweiligen AuF, die Zahlung einer Ausgleichsabgabe vollständig zu
vermeiden, indem der Anteil an Beschäftigten mit Behinderung mindestens 5
Prozent beträgt?
26. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Webseiten und Social-Media-
Auftritte sowie das jeweilige Intranet der AuF barrierefrei im Sinne der
Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten
und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen?
27. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung des Bundes
und eventuell beauftragter Projektträger beschäftigen sich im BMBF mit den
Chancen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit
Beeinträchtigung in der außeruniversitären und universitären Forschung (bitte nach dem
Vorbild der Antwort des Bundesministeriums der Finanzen zu Frage 6 der
Kleinen Anfrage der FDP „Kontrolle durch den Bund bei der
Mittelverwendung im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2“
auf Bundestagsdrucksache 19/8689 jeweils in Köpfen und in
Vollzeitäquivalenten angeben)?
28. Liegt der Bundesregierung bereits ein Evaluationsbericht des „PROMI –
Promotion inklusive“-Programmes vor?
Wenn ja, was sind die wesentlichen Erkenntnisse?
Wenn nein, bis wann ist ein solcher Bericht zu erwarten?
Berlin, den 31. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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