Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Nutzung von digitalen Innovationen in der Notfallversorgung
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Gesundheit
Datum
03.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1243416.08.2019
Nutzung von digitalen Innovationen in der Notfallversorgung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12434
19. Wahlperiode 16.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Andrew Ullmann, Michael Theurer, Renata Alt, Jens Beeck,
Mario Brandenburg (Südpfalz), Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke,
Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen,
Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link,
Oliver Luksic, Alexander Müller, Bernd Reuther, Dr. Stefan Ruppert,
Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Jimmy Schulz, Matthias Seestern-Pauly,
Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Manfred Todtenhausen, Nicole Westig
und der Fraktion der FDP
Nutzung von digitalen Innovationen in der Notfallversorgung
Als Notfallversorgung werden diejenigen medizinischen
Behandlungsmaßnahmen in einer Situation verstanden, in der eine dringende
Behandlungsbedürftigkeit besteht und eine ambulante oder stationäre Regelversorgung nicht rechtzeitig
zur Verfügung steht. An der Notfallversorgung in Deutschland sind gleich drei
Versorgungsbereiche beteiligt, für die unterschiedliche gesetzliche
Rahmenbedingungen im Hinblick auf deren Planung, Finanzierung und
Leistungserbringung gelten: Der vertragsärztliche Bereitschaftsdienst, der Rettungsdienst und die
Notaufnahmen der Krankenhäuser. Die Notaufnahmen der Krankenhäuser und
Rettungsdienste sehen sich seit Jahren einer wachsenden Zahl von Patientinnen
gegenüber, die zu einem beträchtlichen Umfang im Rahmen der ambulanten
ärztlichen Versorgung behandelt werden könnten. Dies führt zu langen Wartezeiten
in den Notaufnahmen und vielfach zu einer Unzufriedenheit der Patienten sowie
professionellen Helfer (Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung
im Gesundheitswesen, Jahresgutachten 2014, Rn. 200; ders., Jahresgutachten
2018, Rn. 1320).
Angesichts dieser Situation wird eine Neuordnung hin zu einer bedarfsgerechten,
koordinierten und integrativen Notfallversorgung als notwendig angesehen. Der
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
schlägt u. a. eine Koordination von ärztlichem Bereitschaftsdienst und
Rettungsdienst über eine Integrierte Leitstelle (ILS) vor, in der sowohl die Anrufe der
Rufnummer 112 als auch der 116 117 entgegengenommen und über eine
Telefontriage mittels einer standardisierten Notrufabfrage und der Nutzung von
Entscheidungsalgorithmen der jeweils geeigneten Versorgungsstruktur zugeleitet werden
(Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen,
Jahresgutachten 2018, Rn. 980). Darüber hinaus könnten mehrsprachige
Patienteninformationen, auch über soziale Medien und Informationsportale das gestufte
System erklären und Apps die Nutzung und die Steuerung hin zu der für den
Patienten optimalen Versorgung erleichtern (Sachverständigenrat zur Begutachtung
der Entwicklung im Gesundheitswesen, Jahresgutachten 2018, Rn. 1324). Der
Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn hat nach Vorstellung eines
„Eckpunktepapiers“ im Dezember 2018 nunmehr angekündigt, zeitnah einen
Gesetzentwurf vorzulegen, um die Notfallversorgung in Deutschland effektiver und
effizienter zu gestalten, sodass die Patientinnen und Patienten angemessen durch die
Notfallversorgungsstrukturen gesteuert werden (Handelsblatt vom 22. Juli 2019
– So will Gesundheitsminister Spahn die überfüllten Notaufnahmen entlasten).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung das Nutzenpotential von
algorithmengestützten digitalen Anamnese- und Diagnose-Assistenzsystemen auf
medizinische Versorgungsprozesse?
2. Wie bewertet die Bundesregierung das Nutzenpotential von
algorithmengestützten digitalen Anamnese- und Diagnose-Assistenzsystemen, um
Patientinnen und Patienten im jeweiligen Einzelfall den für sie bedarfsgerechten
Versorgungspfad aufzuzeigen?
Welches Einsparvolumen sieht die Bundesregierung im Hinblick auf den
Einsatz algorithmengestützter digitaler Anamnese- und Diagnose-
Assistenzsysteme in der gesetzlichen Krankenversicherung?
3. Welche algorithmengestützten digitalen Anamnese- und Diagnose-
Assistenzsysteme sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Namen,
Nutzerzahlen in Deutschland, Nutzerzahlen weltweit, Entwickler, Hauptsitz des
Entwicklers, Zahl der Mitarbeiter in Deutschland aufschlüsseln)?
4. Wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland ansässige
Entwickler digitaler Anamnese- und Diagnose-Assistenzsysteme
unmittelbar und mittelbar durch den Bund in den letzten fünf Jahren gefördert?
5. Wie plant die Bundesregierung in Deutschland ansässige Entwickler
digitaler Anamnese- und Diagnose-Assistenzsysteme zukünftig zu fördern?
6. Welche regulatorischen Hürden sieht die Bundesregierung derzeit für den
Einsatz algorithmengestützter digitaler Anamnese- und Diagnose-
Assistenzsysteme in Deutschland?
Wie bewertet die Bundesregierung die gesetzlichen Rahmenbedingungen auf
Bundes- und Länderebene im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten und
im internationalen Vergleich?
7. Plant die Bundesregierung, algorithmengestützte digitale Anamnese- und
Diagnose-Assistenzsysteme im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens zur
Notfallversorgung zu berücksichtigen?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 31. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Umsetzung der Ziele des Terminservice- und Versorgungsgesetzes und die Arbeit des Patientenservice 116117
DIE LINKE28.01.2026
Differenzierte Betrachtung von LDL-, HDL- und Gesamtcholesterin in Bezug auf Normwerte, Behandlungsbedürftigkeit und gesundheitspolitische Auswirkungen
AfD26.01.2026
Zum derzeitigen Stand der elektronischen Patientenakte und der digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN21.01.2026
Geburtshilfe und Hebammenversorgung in Deutschland
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN22.01.2026