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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Auswirkungen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes in der Altenpflege

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

03.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1243616.08.2019

Auswirkungen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes in der Altenpflege

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12436 19. Wahlperiode 16.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Westig, Michael Theurer, Renata Alt, Jens Beeck, Mario Brandenburg (Südpfalz), Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann und der Fraktion der FDP Auswirkungen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes in der Altenpflege Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) wurde am 9. November 2019 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Das Bundesministerium für Gesundheit bezeichnet das Gesetz auf der eigenen Webseite als „Sofortprogramm Pflege“ (www.bundesgesundheitsministerium.de/sofortprogramm-pflege.html). Der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn sprach bei der Verabschiedung vom „größte[n] Schritt in der Pflege seit über 20 Jahren“ (Plenarprotokoll 19/62). Kernpunkte in der Altenpflege waren die Schaffung und Refinanzierung von 13 000 neuen Stellen in Altenpflegeeinrichtungen, die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen, das Einstellen von zusätzlichen Krankenkassenmitteln für die betriebliche Gesundheitsförderung von Pflegekräften und die Förderung von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Das Gesetz trat am 1. Januar 2019 in Kraft. Inzwischen lassen Medienberichte und Äußerungen von Akteuren in der Pflege zunehmend an der Wirkung der Maßnahmen des PpSGs zweifeln. So berichtet etwa das ARD-Magazin „FAKT“, dass bisher keine einzige der 13 000 neuen Stellen besetzt wäre (www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/pflege-sofortprogramm-keine-stelle-besetzt- 100.html). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele der in Aussicht gestellten 13 000 geförderten Stellen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung bisher besetzt werden? 2. Wie viele der 13 000 geförderten Stellen wurden besetzt in a) Pflegeeinrichtungen mit bis zu 40 Bewohnern, b) Pflegeeinrichtungen mit 41 bis 80 Bewohnern, c) Pflegeeinrichtungen mit 81 bis 120 Bewohnern und in d) Pflegeeinrichtungen mit über 120 Bewohnern? 3. Wie viele der 13 000 geförderten Stellen wurden durch Fachkräfte besetzt? 4. Wie viele der 13 000 geförderten Stellen wurden durch Hilfskräfte besetzt? 5. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher Mittel der gesetzlichen Krankenkassen zur Finanzierung der 13 000 geförderten Stellen abgerufen? 6. Wie viele Anträge zur Bewilligung von neuen Pflegestellen werden aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Krankenkassen geprüft? 7. Falls der Bundesregierung keine Erkenntnisse zu den in den Fragen 1 bis 6 erfragten Zahlen vorliegen, wie informiert sich die Bundesregierung über den Stand des Stellenförderprogramms? 8. Sieht die Bundesregierung einen Konflikt zwischen der Besetzung der neuen Stellen und der Einhaltung der Fachkraftquote? 9. Wie hat sich die Anzahl der offenen Stellen in der stationären Altenpflege nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des PpSGs entwickelt? 10. Wie viele stationäre Altenpflegeeinrichtungen haben bisher nach Kenntnis der Bundesregierung Anträge zur Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen im Sinne des PpSGs gestellt? Wie viele dieser Anträge wurden bisher bewilligt? 11. Wie hoch sind die bewilligten Fördergelder zur Digitalisierung in stationären Altenpflegeeinrichtungen insgesamt und durchschnittlich pro Antragsteller? 12. Wie hoch ist der durchschnittliche Eigenanteil zu den Digitalisierungsmaßnahmen pro Antragsteller? 13. In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung die im PpSG zusätzlich eingestellten 70 Mio. Euro Krankenkassenmittel für Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung in Pflegeeinrichtungen bisher abgeflossen (bitte insgesamt und durchschnittlich pro geförderter Pflegeeinrichtung angeben)? 14. Welche Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf wurden seit Inkrafttreten des PpSGs in Pflegeeinrichtungen gefördert? 15. In welcher Höhe wurden seit Inkrafttreten des PpSGs Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in Pflegeeinrichtungen gefördert (bitte insgesamt und durchschnittlich pro Antragsteller angeben)? 16. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass ein als „Sofortprogramm“ bezeichnetes Gesetz sieben Monate nach Inkrafttreten erste spürbare Verbesserungen bringen sollte? Wenn nein, weshalb nicht? Wenn ja, anhand welcher Kennzahl sieht die Bundesregierung diese spürbaren Verbesserungen in der Altenpflege? Berlin, den 31. Juli 2019 Christian Lindner und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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