[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, Leif-Erik Holm,
Wolfgang Wiehle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/12438 –
Wahrnehmung ihrer Verantwortung durch die Vertreter der Bundesregierung im
Kuratorium der RAG-Stiftung im Hinblick auf die RAG-Stiftung
Beteiligungsgesellschaft mbH sowie der Kontrollaufgaben der RAG-Stiftung
durch das Bundesministerium der Finanzen
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die RAG-Stiftung wurde am 26. Februar 2007 als Stiftung des bürgerlichen
Rechts gegründet, um in unternehmerischer Verantwortung den
Anpassungsprozess im deutschen Steinkohlenbergbau bis 2018 zu bewältigen und die
weitere Entwicklung des Beteiligungskonzerns zu sichern. Zweck der Stiftung ist
u.a.
• die Unterstützung bei der Beseitigung und Vermeidung von Folgelasten des
Steinkohlenbergbaus der RAG für Umwelt und Natur im Rahmen der
gesetzlichen Verpflichtungen,
• der Erwerb von direkten und indirekten Beteiligungen an Unternehmen der
RAG Aktiengesellschaft nach Maßgabe von § 3 der Satzung der RAG-
Stiftung (
www.rag-stiftung.de/stiftung/satzung) sowie das Halten und
Verwalten dieser Beteiligungen und
• der Einsatz, die Verwaltung und die Vermehrung des Vermögens gemäß § 3
der Satzung zur Verfolgung der vorstehenden Zwecke.
Die Bundesrepublik Deutschland ist von Anfang an nicht an der Stiftung und
ihrer Finanzierung beteiligt.
Organe der Stiftung sind der Stiftungsvorstand und das Kuratorium als
Überwachungsorgan. Die Aufgaben und Zustimmungserfordernisse des
Kuratoriums sind in den §§ 9 und 12 der Satzung festgelegt. Zu den Mitgliedern des
Kuratoriums gehören nach § 8 der Satzung u.a. der Bundesminister für
Wirtschaft und Technologie bzw. Energie und der Bundesminister der Finanzen als
geborene Mitglieder sowie ursprünglich drei, seit 2015 zwei von der
Bundesrepublik Deutschland bestellte Mitglieder.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12869
19. Wahlperiode 30.08.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
29. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Federführung im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Aufgaben der
Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung im Kuratorium der RAG-
Stiftung für die Mandatsbetreuung liegt im Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie, das sich eng mit dem im Bundesministerium der Finanzen
zuständigen Referat für die Mandatsbetreuung abstimmt.
1. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass Dr. Werner Müller als
ehemaliger Bundesminister für Wirtschaft und Technologie (parteilos, von
Bundeskanzler Gerhard Schröder vorgeschlagen) von 2005 bis 2010
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutsche Bahn AG war und zeitgleich im
Verwaltungsrat (vgl.
www.stadlerrail.com/de/ueber-uns/verwaltungsrat)
eines Lieferanten der DB AG (vgl.
www.eisenbahn-kurier.de/index.php/
3350-innotrans-stadler-pankow-praesentiert-den-1-flirt-der-3-
generationfuer-die-db-regio-ag2) saß, und war diese nach Ansicht der Fragesteller
offensichtliche Interessenkollision je Thema einer Befassung innerhalb
der Bundesregierung?
Ja, die Bundesregierung kann die genannten Tätigkeiten von Dr. Werner Müller
bestätigen. Eine Befassung innerhalb der Bundesregierung ist den Akten nicht
zu entnehmen.
2. Ist der Bundesregierung bereits bei der Bestellung von Dr. Werner Müller
zum Aufsichtsratsvorsitzenden der DB AG bekannt gewesen, dass er
gleichzeitig Mitglied des Verwaltungsrats der Stadler Rail AG, Bussnang,
Schweiz, gewesen ist (laut Kotierungsprospekt zum Börsengang des
Schienenfahrzeugherstellers Stadler Rail AG aus dem Jahr 2019 ist
Dr. Werner Müller bereits seit dem Jahr 2003 Mitglied des
Verwaltungsrats der Stadler Rail AG), und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt hat die
Bundesregierung davon Kenntnis erlangt?
Nein, ausweislich der Aktenlage zur Bestellungsentscheidung war dies der
Bundesregierung nicht bekannt.
3. Wie hoch war das Einkaufsvolumen der DB AG und ihrer
Tochterunternehmen bei der Stadler Rail AG und ihren Tochterunternehmen in den
Jahren 2000 bis 2015 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG kann für die Jahre 2000, 2001 und
2003 keine jahresscharfe Abgrenzung der Daten vorgenommen werden. Das
Einkaufsvolumen dieser Jahre wird aufgrund der vorliegenden Verträge
dargestellt.
Einkaufsvolumen der
Deutschen Bahn AG
bei Stadler
2000 605.000.000 Euro
2001 605.000.000 Euro
2002 821.017 Euro
2003 46.644.797 Euro
2004 2.993.136 Euro
2005 26.577.084 Euro
2006 59.029.126 Euro
2007 4.318.795 Euro
2008 2.357.128 Euro
2009 3.912.590 Euro
Einkaufsvolumen der
Deutschen Bahn AG
bei Stadler
2010 2.181.261 Euro
2011 166.451.827 Euro
2012 151.852.059 Euro
2013 849.565 Euro
2014 5.694.212 Euro
2015 1.664.923 Euro
Summe 1.685.347.520 Euro
4. Wer waren die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im Kuratorium
der RAG-Stiftung (bitte nach Jahren ihrer Mandatszeit aufschlüsseln)?
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, jetzt Bundesminister für
Wirtschaft und Energie, sowie der Bundesminister der Finanzen sind nach § 8
Absatz 2 lit. c) und d) der Satzung der RAG-Stiftung geborene Mitglieder des
Kuratoriums der RAG-Stiftung. Die geborenen Mitglieder können laut § 8
Absatz 6 der Satzung einen persönlichen Vertreter für die Sitzungen des
Kuratoriums bevollmächtigen. Folgende Bundesministerinnen bzw. Bundesminister
waren bzw. sind Mitglieder des Kuratoriums der RAG-Stiftung:
2007 bis 2009: Michael Glos, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
2007 bis 2009: Peer Steinbrück, Bundesminister der Finanzen
2009: Karl-Theodor zu Guttenberg, Bundesminister für Wirtschaft und
Technologie
2009 bis 2017: Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finanzen
2009 bis 2011: Rainer Brüderle, Bundesminister für Wirtschaft und
Technologie
2011 bis 2013: Dr. Philipp Rösler, Bundesminister für Wirtschaft und
Technologie
2013 bis 2017: Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie
2017 bis 2018: Brigitte Zypries, Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
2017 bis 2018: Peter Altmaier, Kommissarischer Bundesminister der Finanzen
Seit 2018: Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Seit 2018: Olaf Scholz, Bundesminister der Finanzen
Außerdem hat die Bundesrepublik Deutschland folgende Mitglieder des
Kuratoriums nach § 8 Absatz 3 der Satzung bestellt:
2007 bis 2008: Dr. Eggert Voscherau
2008 bis 2012: Ernst Schwanhold
2007 bis 2012: Ulrich Hartmann und Prof. Dr. Hans-Peter Keitel
2012 bis 2014: Prof. Dr. Andreas Pinkwart
Seit 2012: Dr. Jürgen Großmann und Dr. Burckhardt Bergmann
5. Ist der Organisationsplan des Bundesministeriums der Finanzen
dahingehend korrekt, dass in diesem Bundesministerium dem Referat VIII B2 die
Kontrolle der RAG-Stiftung und damit verbunden auch ihrer
Beteiligungen obliegt, und wenn ja, ab welcher Beteiligungsquote wird diese
Kontrollaufgabe wahrgenommen?
Hierzu wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
6. Haben die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im Kuratorium der
RAG-Stiftung für die Ernennung des ehemaligen Bundesministers
Dr. Werner Müller zum Vorstandsvorsitzenden der RAG-Stiftung
gestimmt, eine Stellung, die er von 2012 bis 2018 bekleidete?
Die jeweils zuständige Bundesministerin bzw. der jeweils zuständige
Bundesminister bzw. deren Bevollmächtigte haben zugestimmt.
7. Haben die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im Kuratorium der
RAG-Stiftung für oder gegen die Gründung der RAG-Stiftung
Beteiligungsgesellschaft mbH gestimmt, an der die RAG-Stiftung zu 74,9
Prozent (nicht zu 100 Prozent) beteiligt ist (vgl.
www.rag-stiftung.de/filead
min/user_upload/RAG-Stiftung/Dokumente/geschaeftsberichte/RAG-
Stiftung_GB2017_D.pdf,
www.rag-stiftung.de/ueber-uns/rag-
stiftungbeteiligungsgesellschaft/)?
Die Gründung der RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH gehörte nicht
zu den Geschäften, die nach § 12 der Satzung der RAG-Stiftung der
Zustimmung des Kuratoriums bedurften.
8. Haben die Vertreter der Bunderepublik Deutschland im Kuratorium der
RAG-Stiftung dafür gestimmt, Dr. Werner Müller zum Ehrenvorsitzenden
der RAG-Stiftung zu benennen?
Die jeweils zuständige Bundesministerin bzw. der jeweils zuständige
Bundesminister bzw. deren Bevollmächtigte haben zugestimmt.
9. Wurden durch die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im
Kuratorium der RAG-Stiftung die aus Sicht der Fragesteller ungewöhnlichen
Beteiligungsverhältnisse thematisiert, wonach 25,1 Prozent der Anteile
der RAG- Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH von einer Privatperson,
J. W., wohnhaft in Vaucresson, Frankreich, gehalten werden, sowie dass
diese Person auf Vorschlag von Dr. Werner Müller auch zum
Geschäftsführer der RAG- Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH bestellt wurde
(vgl.
www.wiwo.de/unternehmen/industrie/werner-mueller-ich-
haltenichts-von-handelskriegen/9769484-all.html), und wurde diese
Konstruktion vom Referat VIII B2 des Bundesministeriums für Finanzen geprüft
und bewertet?
Nein.
10. Wurden seitens der Referats VIII B2 des Bundesministeriums der
Finanzen bei Gründung der RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH die
Vermögensverhältnisse des alleinigen Minderheitsgesellschafters geprüft,
um „Strohmann-Geschäfte“ auszuschließen (vgl.
www.manager-maga
zin.de/magazin/artikel/wolfgang-buechele-ball-der-einsamen-herzen-
a-1175976-3.html) und insbesondere dessen Verbindungen zur Exyte AG
und dessen Hauptaktionär (vormals M+W, Stuttgart,
Aufsichtsratsvorsitzender ist der österreichische Investor G. S., vgl.
www.nzz.ch/artic
leF6DQQ-1.358689)?
Die Bonitätsprüfung des Minderheitsgesellschafters einer Beteiligung der
RAG-Stiftung und die Absicherung gegen mögliche Risiken fällt in die
unternehmerische Verantwortung des Vorstands der Stiftung. Bezüglich der
Zuständigkeit innerhalb der Bundesregierung wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
11. Haben die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im Kuratorium der
RAG-Stiftung für oder gegen eine Beteiligung der RAG-Stiftung
Beteiligungsgesellschaft mbH an der Stadler Rail AG in Höhe von 5 Prozent im
Jahr 2012 und von weiteren 5 Prozent im Jahr 2017 votiert (vgl.
www.ta
gesanzeiger.ch/wirtschaft/unternehmen-und-konjunktur/was-stadler-
railmit-dem-ende-der-kohlefoerderung-in-deutschland-zu-tun-hat/story/
26224520)?
Entscheidungen über das Eingehen von Beteiligungen durch die RAG-Stiftung
Beteiligungsgesellschaft mbH gehören grundsätzlich nicht zu den Geschäften,
die nach § 12 der Satzung der RAG-Stiftung der Zustimmung des Kuratoriums
bedürfen.
12. Ist den Vertretern der Bundesrepublik Deutschland im Kuratorium der
RAG-Stiftung seitens des Vorstands der RAG-Stiftung angezeigt worden,
dass Dr. Werner Müller an der Stadler Rail AG, Bussnang, Schweiz, 999
950 Aktien hält, die am Tag nach dem Börsengang (IPO) einen Wert von
umgerechnet rund 37 Mio. Euro erreichten (vgl.
www.finanzen.ch/nach
richten/aktien/stadler-rail-aktie-startet-fulminant-an-der-
schweizerboerse-1028106113)?
Nein. Gegenüber dem Kuratorium der RAG-Stiftung besteht keine
Anzeigepflicht über das Halten von Anteilen an der Stadler Rail AG durch den
Vorstand der RAG-Stiftung.
13. Ist der RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH seitens der Stadler
Rail AG mitgeteilt worden, dass im Jahr 2017 Vorstände, Verwaltungsräte
und Führungskräfte der Stadler Rail AG Boni in Form von
unterschiedlich großen Aktienpaketen zu 7,92 Schweizer Franken pro Aktie erhalten
haben (vgl.
www.luzernerzeitung.ch/wirtschaft/nach-dem-
boersengangvon-stadler-rail-diese-topmanager-sind-jetzt-um-millionen-
reicherld.1111454), und wenn ja, wurde diese Information an das zuständige
Referat VIII B2 des Bundesministeriums der Finanzen weitergeleitet?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die Kommunikation von
Unternehmensbeteiligungen der RAG-Stiftung mit Unternehmen, an denen diese
Unternehmensbeteiligungen Anteile halten.
14. Wie ist seitens des Referats VIII B2 des Bundesministeriums der
Finanzen die Entwicklung bewertet worden, dass die Aktie der Stadler Rail AG
zu einem Preis von rund 38 SFr im April 2019 ausgegeben wurde, also
pro börsengehandelter Aktie rund 30 SFr oder fast 500 Prozent über dem
Wert der an Führungskräfte und Verwaltungsräte zugeteilten Aktie (vgl.
www.faz.net/aktuell/finanzen/friedrich-merz-ist-nach-stadler-boersen
gang-endgueltig-millionaer-16140737.html)?
Die Bewertung der Modalitäten des Börsengangs von Unternehmen gehört
nicht zu den Aufgaben der Bundesregierung. Bezüglich der Zuständigkeit
innerhalb der Bundesregierung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
15. Wurde das Referat VIII B2 des Bundesministeriums der Finanzen davon
in Kenntnis gesetzt, zu welchem Kaufpreis das erste Aktienpaket in Höhe
von 5 Prozent, das von der RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH
an der Stadler Rail AG im Jahr 2012 erworben wurde, und zu welchem
Kaufpreis das zweite Aktienpakt im Jahr 2017 erworben wurde, und
wenn ja, wie erklärt sich die Bundesregierung die Differenz zu dem
Verkaufspreis der Capvis AG, Baar, Schweiz, die ihr 20-prozentiges
Aktienpaket im März 2012 an den Hauptaktionär und
Verwaltungsratspräsidenten, P. S., veräußerte (vgl.
www.eurailpress.de/nachrichten/
unternehmenmaerkte/detail/news/stadler-rail-spuhler-kauft-die-beteiligung-von-
capvis-zurueck.html)?
Die Mandatsbetreuung in den zuständigen Bundesministerien wurde über den
Erwerb von Aktien an der Stadler Rail AG durch die RAG-Stiftung
Beteiligungsgesellschaft mbH in den Jahren 2014 und 2017 sowie über den Kaufpreis
des ersten Aktienpakets im Jahr 2014 in Kenntnis gesetzt. Ereignisse im Jahr
2012 lagen vor dem Erwerb der Aktien. Im Übrigen ist es nicht Aufgabe der
Bundesregierung, unterschiedliche Kaufpreise für verschiedene Aktienpakete
eines Unternehmens zu diversen Zeitpunkten zu bewerten. Bezüglich der
Zuständigkeit innerhalb der Bundesregierung wird auf die Vorbemerkung
verwiesen.
16. Gab es eine interne Bewertung im Bundesfinanzministerium des
Umstands, dass das im Jahr 2012 indirekt von der RAG-Stiftung
Beteiligungsgesellschaft mbH finanzierte Aktien-Rückkaufprogramm von der
Capvis AG an die PCS Holding AG, Frauenfeld, Schweiz, laut
öffentlicher Darstellung dazu dienten sollte, das
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm im Form von Aktienoptionen von 10 Prozent auf 15 Prozent
zu erhöhen (vgl.
www.capvis.com/de/news/peter-spuhler-kauft-die-
beteiligung-von-capvis-zuruck-556afa35.html), und wenn ja, gibt es auch
eine Bewertung des zuständigen Referats zu dem Umstand, dass beim
IPO nicht die Mitarbeiter der Stadler Rail AG in den Genuss des
Programmes kamen, sondern nach Medienberichten hauptsächlich das
Management und insbesondere Verwaltungsräte der Stadler Rail AG, zu
denen seit 2003 nach nun auch der Wirtschaftspresse vorliegenden
Information aus dem Kotierungsprospekt auch der vormalige
Aufsichtsratsvorsitzende der DB AG und Vorsitzende der RAG-Stiftung Dr. Werner Müller
gehörten (vgl.
www.blick.ch/news/wirtschaft/fulminanter-
boersengangvon-stadler-rail-sogar-die-mediensprecherin-ist-jetzt-millionaerin-
id15270113.html)?
Nein. Im Übrigen wurde die RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH erst
2014 gegründet, zwei Jahre nach dem in der Frage erwähnten Ereignis.
Bezüglich der Zuständigkeit innerhalb der Bundesregierung wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
17. Hält die RAG-Stiftung nach Kenntnis der Bundesregierung nach wie vor
mehr als 50 Prozent der Aktien an der Evonik AG, und wenn ja, hält es
die Bundesregierung in dem Fall mit geltendem Recht vereinbar, dass die
Evonik AG seit 2007 mehr als 2 Mio. Euro an politische Parteien, unter
anderem auch die Regierungsparteien, gespendet hat (vgl.
www.stern.de/
politik/deutschland/chemiekonzern-evonik-spendet-millionen-an-
dieparteien-869 2510.html)?
Die RAG-Stiftung hält aktuell 64,3 Prozent der Aktien der Evonik Industries
AG. Spenden von Unternehmen an politische Parteien sind nach den
Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Parteien zulässig.
18. Gibt es eine Bewertung im Referat VIII B2 des Bundesministeriums der
Finanzen des Umstands, dass die RAG-Stiftung im Jahr 2018 den
Hauptaktionär der Stadler Rail AG, P. S., zur Wahl in den Aufsichtsrat der
Evonik AG vorgeschlagen hat (vgl.
https://corporate.evonik.de/Downloads/
Corporate/Aufsichtsrat/7_DE_CV_AR-Spuhler-4-2018_NIH_RZ.pdf)?
Nein. Die Besetzung des Aufsichtsrats der Evonik AG gehört nicht zu den vom
Kuratorium der RAG-Stiftung zu überwachenden Geschäften. Bezüglich der
Zuständigkeit innerhalb der Bundesregierung wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
19. Kann die Bundesregierung Informationen bestätigen, dass die RAG-
Stiftung insgesamt noch drei laufende Umtauschschuldverschreibungen
in einem Volumen von insgesamt 1,5 Mrd. Euro begeben hat, mit einem
Umtauschrecht in Stammaktien der Evonik AG, und wurden durch diese
liquiden Mittel Beteiligungen der RAG Beteiligungsgesellschaft mbH
finanziert (vgl.
www.rag-stiftung.de/investor-relations)?
Ja. Die RAG-Stiftung setzt nach eigenen Angaben die Erlöse aus den Anleihen
zur Diversifizierung ihres Kapitalanlageportfolios ein.
20. Hat die Bundeskanzlerin auf einen handgeschriebenen Brief des RAG-
Stiftungs-Vorsitzenden Dr. Werner Müller, welcher laut Presseberichten
vom 6. November 2012 datiert, in dem er der Bundeskanzlerin dankt,
dass diese „ein weiteres Mal Ihre Hand schützend und fördernd über
mich gehalten“ habe (vgl. w w w . s t e r n . d e / r e s o u r c e / b l o b /
3015070/65fa34609cb6bfb423f0a1e961a62dc8/wmueller-pdf--
ab904fa70606368e--data.pdf), schriftlich oder mündlich geantwortet?
Eine Beantwortung des Briefes durch die Bundeskanzlerin fand nicht statt.
21. Wie bewertete das zuständige Referat VIII B2 des Bundesministeriums
der Finanzen die Minderheitsbeteiligung der RAG-Stiftung
Beteiligungsgesellschaft mbH an dem Schweizer CMO-Unternehmen Siegfried
Holding AG, Zofingen, und hat die Bundesregierung über ihre Vertreter im
Kuratorium der RAG-Stiftung auf die Besetzung des Verwaltungsrats der
Siegfried Holding AG Einfluss genommen in der Form, dass die
ehemalige Bundesministerin für Gesundheit und soziale Sicherung, Ulla Schmidt,
die dafür laut Medienberichten jährlich rund 120 000 Euro Tantiemen
erhält (vgl.
www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.nebeneinkuenfte-
imbundestag-ulla-schmidts-lukrative-arbeit-nebenher.d0ad4c74-
a8eb-4ac7-99f2-b1ccbfbeb2dd.html), bestellt wurde, obwohl sie nach
Ansicht der Fragesteller nach eigenem Lebenslauf weder kaufmännische
noch chemisch-pharmazeutische Berufserfahrungen einbringen kann (vgl.
https://ulla-schmidt.de)?
Die Bundesregierung bewertet grundsätzlich keine unternehmerischen
Entscheidungen der Gesellschaften, an denen die RAG-Stiftung beteiligt ist. Sie
nimmt auch keinen Einfluss auf die Besetzung von Gremien der Unternehmen,
an denen die Beteiligungen der RAG-Stiftung Anteile halten. Bezüglich der
Zuständigkeit innerhalb der Bundesregierung wird auf die Vorbemerkung
verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]