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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Biokunststoffe
Diese Kleine Anfrage von FDP an Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gehört zur 19. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Datum
10.09.2019
Antwortdauer
25 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1244916.08.2019
Biokunststoffe
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12449
19. Wahlperiode 16.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Renata Alt, Jens Beeck,
Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marcus Faber, Otto Fricke,
Katrin Helling-Plahr, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen,
Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Alexander Müller,
Bernd Reuther, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Matthias Seestern-Pauly,
Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig und
der Fraktion der FDP
Biokunststoffe
Plastik und Plastikverpackungen stehen in der Kritik, umweltschädigend zu sein.
Bei falschem Umgang mit Plastik gelangt es in die Umwelt und insbesondere in
Gewässer, wo es maritime Lebensräume vieler Arten schädigt. Immer häufiger
wird Plastik daher durch Bioplastik substituiert, so zum Beispiel in Bernau auf
dem Streetfood Festival (www.chiemgau24.de/chiemgau/chiemsee/bernau-
amchiemsee-ort45178/gemeinderat-bernau-chiemsee-beschliess-streetfood-festival-
august-12324215.html). Vor allem aufgrund ihrer angeblichen Abbaubarkeit
gelten Biokunststoffe als nachhaltig und umweltfreundlich.
Biokunststoffe werden unterteilt in biobasierte Kunststoffe und biologisch
abbaubare Kunststoffe.
Während biobasierte Kunststoffe aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt
werden, verbirgt sich hinter dem Begriff „biologisch abbaubare Kunststoffe“ ein
Biokunststoff, der zu Kohlenstoff und Wasser zersetzt werden kann. Vollständig
abbauen müssen sich aber weder biobasierte Kunststoffe (www.kunststoffe.de/
themen/basics/biokunststoffe/definition/artikel/biobasierte-kunststoffe-2748001.html)
noch biologisch abbaubare Kunststoffe. Die DIN-Norm EN 16575 schreibt
lediglich vor, dass es sich um einen „Abbau, bewirkt durch biologische Aktivität, z. B.
durch enzymatische Wirkung, die zu einer signifikanten Änderung der
chemischen Struktur eines Produktes führt“, handeln muss (www.umweltbundesamt.de/
biobasierte-biologisch-abbaubare-kunststoffe#textpart-3). Die Substitution von
konventionellem Kunststoff durch Biokunststoffe führt nach Ansicht der
Fragesteller derzeit zu einem größeren Ressourcenverbrauch und keiner
Wiederverwendung.
Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass die Etablierung von
Biokunststoffen nur sinnvoll ist, wenn in den Mitgliedstaaten eine getrennte
Sammlung von Biokunststoffen und konventionellem Kunststoff etabliert ist. In
Deutschland hängt die ordnungsgemäße Entsorgung nicht von der Kunststoffart,
sondern von der Anwendung der Kunststoffe ab.
Werden die Biokunststoffe als Verpackung abgegeben, wozu auch
Cateringbecher und -teller zählen, gehören sie in die Sammlung des Gelben Sacks. Dort
werden sie als Störstoffe unvollständig durch die Trennverfahren von
konventionellem fossilbasierten Kunststoff separiert. Der Anteil an Bioplastik, der im
konventionellen Kunststoffstrom verbleibt, beeinträchtigt die Qualität der Recyclate
negativ. Der separierte Anteil an detektierten Biokunststoffen wird der thermischen
Verwertung zugeführt.
Werden Biokunststoffe als bioabbaubare Abfalltüte angewendet, gehören sie in
die Biotonne. Voraussetzung dafür ist eine Zertifizierung nach EN 14995 oder
EN 13432, erkennbar an dem Keimlingsymbol. Problematisch dabei ist aber die
Zersetzung in den Kompostieranlagen, da Biokunststoffe sich langsamer
zersetzen als andere Abfälle würden sie nach der unvollständigen Kompostierung als
landwirtschaftlicher Dünger ausgebracht werden. Daher wird Bioplastik vor der
Kompostierung unter hohem Aufwand aussortiert und der thermischen
Verwertung zugeführt. Aus diesem Grund untersagen inzwischen mehrere Kommunen
das Einwerfen von Biokunststoffen in die Biomülltonne.
Alle weiteren Biokunststoffe werden in der Restabfalltonne gesammelt, auch hier
werden die Biokunststoffe der thermischen Verwertung zugeführt. Ein Recycling
findet nur in Ausnahmefällen statt (www.umweltbundesamt.de/
biobasiertebiologisch-abbaubare-kunststoffe#textpart-7).
Die Menge an auf den Markt gebrachten Biokunststoffen als
Serviceverpackungen, genauso wie faserbasierte Verpackungen aus Gras oder Bambus, mit
Beimengungen von Kunststoffen steigt an. Auch solche faserbasierten
Verpackungen werden thermisch verwertet. Die Vielzahl der Substitute und auch die
steigenden Mengen auf dem Markt machen die Bereitschaft der Bürgerinnen und
Bürger, sich umweltbewusst verhalten zu wollen, deutlich.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Stellt der Einsatz von Biokunststoffen in Deutschland nach Information der
Bundesregierung eine nachhaltige Alternative zur Verwendung von
konventionellen Kunststoffprodukten dar?
2. Wie können Bürgerinnen und Bürger sich möglichst nachhaltig in Bezug auf
die Wahl ihrer Verpackung verhalten?
3. Woran erkennt der Verbraucher nach Informationen der Bundesregierung,
dass es sich um eine Biokunststoffverpackung handelt, und wie entsorgt er
bzw. sie diese korrekt?
4. Ist es möglich, nach Information der Bundesregierung Biokunststoffe auf
dem Gartenkompost zu entsorgen?
Wenn nein, warum nicht?
5. Ist es möglich, nach Information der Bundesregierung Bioabfall auf dem
Gartenkompost zu entsorgen?
Wenn nein, warum nicht?
6. Welche Maßnahmen zur Reduzierung von Biokunststoff in der Biotonne
plant die Bundesregierung, und wen sieht sie in der Pflicht, in diesem Bereich
Aufklärungskampagnen für Bürgerinnen und Bürger zur Vermeidung von
Fehlwürfen durchzuführen?
7. Ist die Sammlung von Biokunststoffen in verschiedenen Sammlungen wie
dem Gelben Sack, der Restabfalltonne und der Biotonne nach Einschätzung
der Bundesregierung nachhaltig?
Wenn nein, welche Maßnahmen zur Verbesserung plant die
Bundesregierung?
8. Wie viele Biokunststoffe werden jährlich in Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung und der EU in Umlauf gebracht?
9. Welche Position bezieht die Bundesregierung zum vermehrten
Inverkehrbringen von Biokunststoffen und anderen faserbasierten Produkten ohne die
Etablierung einer nachhaltigen Wiederverwendung dieser Materialgruppe?
10. Welche Vorteile sieht die Bundesregierung in der Entwicklung weiterer
Substitute von konventionellem Kunststoff?
11. Welche Position vertritt Deutschland auf EU-Ebene zu Förderung von
Biokunststoffen?
12. Sieht die Bundesregierung in dem in Deutschland etablierten
Entsorgungsweg von Biokunststoffen nach Anwendungsbereichen die Vorgaben der EU
nach einem gesonderten Abfallstrom als erfüllt an?
Ist eine Änderung zur Anpassung an die EU-Vorgaben geplant?
Berlin, den 31. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1308510.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12449 - Biokunststoffe
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta,
Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12449 –
Biokunststoffe
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Plastik und Plastikverpackungen stehen in der Kritik, umweltschädigend zu
sein. Bei falschem Umgang mit Plastik gelangt es in die Umwelt und
insbesondere in Gewässer, wo es maritime Lebensräume vieler Arten schädigt.
Immer häufiger wird Plastik daher durch Bioplastik substituiert, so zum Beispiel
in Bernau auf dem Streetfood Festival (www.chiemgau24.de/chiemgau/chiem
see/bernau-am-chiemsee-ort45178/gemeinderat-bernau-chiemsee-beschliess-
streetfood-festival-august-12324215.html). Vor allem aufgrund ihrer
angeblichen Abbaubarkeit gelten Biokunststoffe als nachhaltig und umweltfreundlich.
Biokunststoffe werden unterteilt in biobasierte Kunststoffe und biologisch
abbaubare Kunststoffe.
Während biobasierte Kunststoffe aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt
werden, verbirgt sich hinter dem Begriff „biologisch abbaubare Kunststoffe“
ein Biokunststoff, der zu Kohlenstoff und Wasser zersetzt werden kann.
Vollständig abbauen müssen sich aber weder biobasierte Kunststoffe (www.kunst
stoffe.de/themen/basics/biokunststoffe/definition/artikel/biobasierte-kunststof
fe-274800Lhtml) noch biologisch abbaubare Kunststoffe. Die DIN-Norm EN
16575 schreibt lediglich vor, dass es sich um einen „Abbau, bewirkt durch
biologische Aktivität, z. B. durch enzymatische Wirkung, die zu einer
signifikanten Änderung der chemischen Struktur eines Produktes führt“, handeln
muss (www.umweltbundesamt.de/biobasierte-biologisch-abbaubare-kunststof
fe#textpart-3). Die Substitution von konventionellem Kunststoff durch
Biokunststoffe führt nach Ansicht der Fragesteller derzeit zu einem größeren
Ressourcenverbrauch und keiner Wiederverwendung.
Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass die Etablierung von
Biokunststoffen nur sinnvoll ist, wenn in den Mitgliedstaaten eine getrennte
Sammlung von Biokunststoffen und konventionellem Kunststoff etabliert ist.
In Deutschland hängt die ordnungsgemäße Entsorgung nicht von der
Kunststoffart, sondern von der Anwendung der Kunststoffe ab.
Werden die Biokunststoffe als Verpackung abgegeben, wozu auch
Cateringbecher und -teller zählen, gehören sie in die Sammlung des Gelben Sacks. Dort
werden sie als Störstoffe unvollständig durch die Trennverfahren von
konventionellem fossilbasierten Kunststoff separiert. Der Anteil an Bioplastik, der im
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13085
19. Wahlperiode 10.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit vom 5. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
konventionellen Kunststoffstrom verbleibt, beeinträchtigt die Qualität der
Recyclate negativ. Der separierte Anteil an detektierten Biokunststoffen wird der
thermischen Verwertung zugeführt.
Werden Biokunststoffe als bioabbaubare Abfalltüte angewendet, gehören sie
in die Biotonne. Voraussetzung dafür ist eine Zertifizierung nach EN 14995
oder EN 13432, erkennbar an dem Keimlingsymbol. Problematisch dabei ist
aber die Zersetzung in den Kompostieranlagen, da Biokunststoffe sich
langsamer zersetzen als andere Abfälle würden sie nach der unvollständigen
Kompostierung als landwirtschaftlicher Dünger ausgebracht werden. Daher wird
Bioplastik vor der Kompostierung unter hohem Aufwand aussortiert und der
thermischen Verwertung zugeführt. Aus diesem Grund untersagen inzwischen
mehrere Kommunen das Einwerfen von Biokunststoffen in die Biomülltonne.
Alle weiteren Biokunststoffe werden in der Restabfalltonne gesammelt, auch
hier werden die Biokunststoffe der thermischen Verwertung zugeführt. Ein
Recycling findet nur in Ausnahmefällen statt (www.umweltbundesamt.de/
biobasierte-biologisch-abbaubare-kunststoffe#textpart-7).
Die Menge an auf den Markt gebrachten Biokunststoffen als
Serviceverpackungen, genauso wie faserbasierte Verpackungen aus Gras oder Bambus, mit
Beimengungen von Kunststoffen steigt an. Auch solche faserbasierten
Verpackungen werden thermisch verwertet. Die Vielzahl der Substitute und auch die
steigenden Mengen auf dem Markt machen die Bereitschaft der Bürgerinnen
und Bürger, sich umweltbewusst verhalten zu wollen, deutlich.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das vordringliche Ziel der Bundesregierung besteht zunächst darin, dass
insgesamt weniger Kunststoffe und insbesondere weniger Kunststoffe mit kurzer
Nutzungsdauer eingesetzt werden. Dadurch können sowohl die Auswirkungen
von Kunststoffeinträgen in die Umwelt als auch der Ressourcenverbrauch für
die Herstellung von Kunststoffen reduziert werden. Dies gilt auch für
sogenannte Biokunststoffe. Diese Biokunststoffe sind nicht per se
umweltfreundlich, auch wenn bei vielen Menschen die Illusion besteht, dass sie sich in der
Natur oder auch im Meer vollständig abbauen würden.
Für eine ökologische Beurteilung von sogenannten Biokunststoffen ist es
erforderlich, nicht nur den Einsatzweck von Kunststoffen bzw. die vorgenommene
Substitution von Kunststoffen zu beurteilen, sondern vielmehr den Einsatz von
Kunststoffen umfassend zu bewerten. Hierzu zählen sowohl die Herstellung
und die Verwendung als auch die Entsorgung von Kunststoffen sowie die
dadurch hervorgerufenen Umweltauswirkungen. Auch die Auswirkungen auf
etablierte Recyclingwege sind zu betrachten. Teilweise sind biobasierte
Kunststoffe störend im Recycling, teilweise stehen für diese Materialien keine
etablierten Recyclingverfahren zur Verfügung.
Vor diesem Hintergrund beantwortet die Bundesregierung die Kleine Anfrage
wie folgt:
1. Stellt der Einsatz von Biokunststoffen in Deutschland nach Information
der Bundesregierung eine nachhaltige Alternative zur Verwendung von
konventionellen Kunststoffprodukten dar?
Biobasierte Kunststoffe werden gegenüber herkömmlichen Kunststoffen
überwiegend aus erneuerbaren Ressourcen hergestellt, so dass fossile Rohstoffe
eingespart werden. Eine Alternative zu den konventionellen Kunststoffen ist aber
nur dann gegeben, wenn die nachwachsenden Roh- und Reststoffe auch aus
einer nachhaltigen Landwirtschaft stammen. Im Rahmen der Verwendung und
Entsorgung von biobasierten Kunststoffen ergeben sich hingegen oft keine
Vorteile gegenüber fossilbasierten Kunststoffen. Gleichwohl werden biobasierte
Kunststoffe in Ihrer Anwendung vielfach für ökologisch vorteilhafter gehalten,
obwohl dies bei Betrachtung aller Aspekte oftmals nicht der Fall ist.
In Einzelfällen kann der Einsatz von bioabbaubaren Kunststoffen, die bio- oder
fossilbasiert sein können, gegenüber der Verwendung von dauerhaften
Kunststoffen ökologisch vorteilhaft sein.
Dies ist beispielsweise bei Abdeckfolien in der Landwirtschaft der Fall. Im
Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs dieser Folien sowie bei der
Einsammlung verbrauchter Folien können kleinere Kunststoffrestestücke in den
Boden gelangen bzw. dort verbleiben. Zur Reduktion der schädlichen
Umweltwirkungen von Mikrokunststoffen auf die Umwelt ist es besser, wenn die
Folien aus einem Material bestehen, welches sich und im Gegensatz zu
konventionellen Kunststoffen tatsächlich biologisch abbaut.
2. Wie können Bürgerinnen und Bürger sich möglichst nachhaltig in Bezug
auf die Wahl ihrer Verpackung verhalten?
Bürgerinnen und Bürger haben vielfältige Möglichkeiten, sich beim Einkauf
mit Blick auf die Wahl ihrer Verpackungen nachhaltig zu verhalten. Hierbei
sollte die Abfallvermeidung ein wichtiges Kriterium darstellen. Dies kann
beispielsweise durch die Nutzung von Mehrwegnetzen und -boxen beim Kauf
loser Lebensmitteln oder von Mehrwegtragetaschen geschehen. Auch der Kauf
von Lebensmitteln in Mehrwegverpackungen trägt zur Vermeidung von
Verpackungsabfällen bei. Letzteres wird durch das Verpackungsgesetz (VerpackG)
unterstützt, das seit dem 1. Januar 2019 die eindeutige Kennzeichnung von
Mehrweg- bzw. Einweggetränkeverpackungen am Verkaufsregal vorschreibt
und dadurch die Konsumentscheidung hin zu abfallvermeidenden
Mehrwegflaschen erleichtert. Zudem stehen den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche
Informationsangebote der öffentlichen Hand (Internetseiten der Kommunen, Flyer,
telefonische Beratung etc.) oder von Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden
zur Verfügung, um ihr Einkaufsverhalten nachhaltig zu gestalten und unnötige
Verpackungsabfälle zu vermeiden.
3. Woran erkennt der Verbraucher nach Informationen der Bundesregierung,
dass es sich um eine Biokunststoffverpackung handelt, und wie entsorgt
er bzw. sie diese korrekt?
Gemäß den Vorgaben des VerpackG sind systembeteiligungspflichtige
Verpackungen einer vom gemischten Siedlungsabfall getrennten Sammlung, z. B. der
„Gelben Tonne“, zuzuführen. Diese Vorschrift gilt unabhängig von der
stofflichen Zusammensetzung der systembeteiligungspflichtigen Verpackungen und
somit auch für solche aus biobasierten Kunststoffen. Es gibt allerdings keine
Verpflichtung der Hersteller bzw. Inverkehrbringer, bei Verpackungen die
Kunststoffarten besonders kenntlich zu machen.
4. Ist es möglich, nach Information der Bundesregierung Biokunststoffe auf
dem Gartenkompost zu entsorgen?
Wenn nein, warum nicht?
Eine Entsorgung von biobasierten Kunststoffen im Rahmen der
Eigenkompostierung im Garten scheidet wegen der mangelnden organischen Abbaubarkeit
der Materialien von vorneherein aus. Auch die als biologisch abbaubar
hergestellten Kunststoffe eignen sich nicht für die Gartenkompostierung, da die für
einen schnellen und zuverlässigen Abbau erforderlichen Rahmenbedingungen
(im Wesentlichen Temperatur, Wassergehalt und pH-Wert) bei der
Kompostierung auf einem Komposthaufen gegenüber großtechnischen
Kompostierungsanlagen nicht erreicht werden.
5. Ist es möglich, nach Information der Bundesregierung Bioabfall auf dem
Gartenkompost zu entsorgen?
Wenn nein, warum nicht?
Die in privaten Haushalten anfallenden Bioabfälle können grundsätzlich im
Rahmen der Eigenkompostierung im Garten ordnungsgemäß und schadlos
verwertetet werden. Allerdings eignen sich nicht alle im Haushalt anfallenden
Bioabfälle auch tatsächlich für die Gartenkompostierung. Dies gilt vor allem für
Küchenabfälle mit tierischen Bestandteilen wie Fleisch-, Wurst- und Fischreste
sowie Knochen, da bei der Gartenkompostierung die für eine sichere
Hygienisierung erforderlichen Temperaturen über die notwendige Zeitdauer nicht
erreicht werden und zudem die Gefahr von Schädlings- und Schadnagerbefall
besteht. Weitere zur Gartenkompostierung nicht oder weniger gut geeignete
Materialien sowie die sonstigen Anforderungen an eine funktionierende
Gartenkompostierung können in der vom Umweltbundesamt herausgegebenen
Kompostfibel nachgelesen werden (https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/
kompostfibel).
6. Welche Maßnahmen zur Reduzierung von Biokunststoff in der Biotonne
plant die Bundesregierung, und wen sieht sie in der Pflicht, in diesem
Bereich Aufklärungskampagnen für Bürgerinnen und Bürger zur
Vermeidung von Fehlwürfen durchzuführen?
Die Bundesregierung setzt sich seit langem für die Reduzierung von
Kunststoffbestandteilen in Bioabfällen ein, dies gilt für alle Arten von Kunststoffen.
Die Thematik ist auch Teil des 5-Punkte-Plans des Bundesumweltministeriums
für weniger Plastik und mehr Recycling (www.bmu.de/DL2122).
Seit drei Jahren findet bundesweit die „Aktion Biotonne Deutschland“ statt, die
sich gleichermaßen für eine Stärkung der Getrenntsammlung von Bioabfällen
als auch für eine Reduzierung von Fehlwürfen in die Biotonne einsetzt. Neben
vielen Verbänden wird die Aktion auch durch das Bundesumweltministerium
aktiv unterstützt. So findet zum Beispiel im Herbst dieses Jahres auf Einladung
des Bundesumweltministeriums ein Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer
von kommunalen Abfallberatern für eine erfolgreiche Abfallberatung statt.
Die Abfallberatung ist nach § 46 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)
zuvorderst Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Beratung und
Information sind die Schlüssel zu einer besseren und sortenreineren Erfassung
von Stoffströmen. Dies gilt gerade im Hinblick auf die Reduzierung von
Fehlwürfen in die Biotonne. Der gerade veröffentlichte Referentenentwurf eines
Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
(www.bmu.de/GE828) stärkt daher auch die kommunale Abfallberatung und
hebt die Bedeutung der getrennten Sammlung für eine effiziente
Abfallbewirtschaftung in § 46 KrWG nochmals deutlicher hervor.
Auch das Verpackungsgesetz enthält in § 14 Absatz 3 Vorgaben über die
Aufklärung der privaten Endverbraucher durch die dualen Systeme. Hiernach sind
die Verbraucher insbesondere über den Sinn und Zweck der getrennten
Sammlung von Verpackungsabfällen, die hierzu eingerichteten Sammelsysteme und
die erzielten Verwertungsergebnisse zu informieren.
7. Ist die Sammlung von Biokunststoffen in verschiedenen Sammlungen wie
dem Gelben Sack, der Restabfalltonne und der Biotonne nach
Einschätzung der Bundesregierung nachhaltig?
Wenn nein, welche Maßnahmen zur Verbesserung plant die
Bundesregierung?
Wie bei allen Abfällen hängt die Art der Entsorgung nicht nur vom jeweiligen
Material, sondern auch von der Produktgestaltung und der jeweiligen Nutzung
des zu Abfall gewordenen Produktes ab. So sind alle Arten von Verpackungen
– also auch solche aus biobasierten Kunststoffen und aus biologisch
abbaubaren Materialien – nach den Vorgaben des Verpackungsgesetzes zu entsorgen.
Dieses gewährleistet eine ordnungsgemäße, schadlose und hochwertige
Entsorgung aller Verpackungsabfälle. Dies gilt gerade im Hinblick auf die von den
dualen Systemen lizensierten Verpackungen, die im „Gelben Sack“ oder der
„Gelben Tonne“ gesammelt werden.
Eine Entsorgung von biobasierten Kunststoffen über die Biotonne scheidet
wegen ihrer mangelnden organischen Abbaubarkeit aus. Des Weiteren ist die
Sammlung von biologisch abbaubaren Kunststoffen in der Biotonne nach der
Bioabfallverordnung grundsätzlich unzulässig. Hintergrund ist, dass die als
biologisch abbaubar oder kompostierbar bezeichneten Kunststoffmaterialien keine
wertgebenden Inhaltsstoffe, wie Pflanzennährstoffe oder Humus, für eine
hochwertige bodenbezogene Verwertung besitzen. Zudem werden solche
bioabbaubaren Kunststoffmaterialien in aller Regel im Rahmen der in Deutschland
praxisüblichen industriellen Kompostierungs- und Vergärungsverfahren nicht
vollständig abgebaut. Einzige Ausnahme sind die speziell zu diesem Zweck
hergestellten dünnwandigen Bioabfallsammelbeutel aus biologisch abbaubaren
Kunststoffen, da mit diesen eine sauberere und hygienischere Sammlung
insbesondere von feuchten Bioabfällen möglich ist. Diese sind für die Sammlung
und Verwertung gemeinsam mit Bioabfällen zugelassen, sofern der jeweilige
öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger diese Materialien nicht von der
Entsorgung in der Biotonne ausgeschlossen hat. Aus düngemittelrechtlicher Sicht
werden Kunststoffe jedoch unabhängig von ihrer Abbaubarkeit als Fremdstoffe
betrachtet, die nur in unvermeidbaren Anteilen in den dem Düngemittelrecht
unterfallenden Stoffen enthalten sein dürfen.
Sofern Kunststoffe oder andere, auch abbaubare Materialien nicht über
Sammelsysteme erfasst werden, sind sie über den Restabfall zu entsorgen. Die
Vorgaben des KrWG gewährleisten, dass auch diese Abfälle ordnungsgemäß,
schadlos und möglichst hochwertig energetisch verwertet werden. Eine
getrennte Sammlung von Produkten aus biobasierten Kunststoffen bzw. aus
biologisch abbaubaren Kunststoffen ist nach Auffassung der Bundesregierung
dagegen weder ökologisch noch wirtschaftlich sinnvoll. Zudem sind einige der
biobasierten Kunststoffe mit fossilbasierten Kunststoffen stoffgleich und können
daher problemlos gemeinsam stofflich verwertet werden.
8. Wie viele Biokunststoffe werden jährlich in Deutschland nach Kenntnis
der Bundesregierung und der EU in Umlauf gebracht?
Der Bundesregierung liegen keine Daten zu den in Deutschland oder in der EU
in Umlauf gebrachten Biokunststoffen vor. Der Interessenverband „European
Bioplastic“ (Bioplastics market data 2018, abrufbar unter: www.european-bio
plastics.org/market/) gibt für das Jahr 2018 eine weltweite Produktionskapazität
(nicht real produzierte Menge) von 2,11 Millionen Tonnen Biokunststoffen an.
Davon seien 1,2 Millionen Tonnen biobasierte Kunststoffe und 0,91 Millionen
Tonnen bioabbaubare Kunststoffe. Der Schwerpunkt der
Produktionskapazitäten liegt danach in Asien (ca. 55 Prozent), in Europa hingegen sind es nur rund
19 Prozent. Diese Zahlen decken sich in etwa mit den Daten aus dem JRC-
Bericht „Insights into the European market for bio-based chemicals“ vom Jahr
2019 (abrufbar unter: http://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/
JRC112989). Dort wird in Tabelle 1 „Estimates of total EU production, the
biobased share of production and the consumption of bio-based products for each
category” für die EU-weite Produktion von Kunststoffpolymeren aus
biobasierten Stoffen ein Wert von 268.000 Tonnen pro Jahr angegeben.
9. Welche Position bezieht die Bundesregierung zum vermehrten
Inverkehrbringen von Biokunststoffen und anderen faserbasierten Produkten ohne
die Etablierung einer nachhaltigen Wiederverwendung dieser
Materialgruppe?
Bezüglich des Inverkehrbringens biobasierter Kunststoffe ist eine differenzierte
Betrachtung erforderlich: Einige dieser biobasierten Kunststoffe sind mit
konventionellen fossilbasierten Kunststoffen stoffgleich, sie besitzen lediglich eine
andere (biologische) Kohlenstoffquelle. Dies betrifft Polyethylen (PE) und
biobasiertes PE sowie Polyethylenterephthalat (PET) und PET mit einem
biobasierten Anteil bis zu 30 Prozent. In Europa werden diese biobasierten Varianten
nicht hergestellt. Sollten sie als importierter Kunststoff auf den Markt kommen,
sind sie mit den fossilbasierten Pendants kompatibel. Weitere biobasierte
Kunststoffe tauchen nur in sehr geringen Mengen auf. Es handelt sich
beispielsweise um die Kunststoffe Polylactide (PLA), Polyhydroxyalkanoate (PHA)
sowie stärkebasierte Werkstoffe. Bei der Wiederverwendung von Produkten
erlangen diese keinen Abfallstatus. Die Wiederverwendung trägt damit zur
Abfallvermeidung bei und entspricht der ersten Stufe der Abfallhierarchie des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Daher begrüßt die Bundesregierung grundsätzlich
auch die Wiederverwendung von Produkten aus biobasiert hergestellten
Kunststoffen. Vorteile gegenüber fossilbasierten Materialien ergeben sich bei der
Wiederverwendung aber nicht. Produkte aus biologisch abbaubaren
Kunststoffen hingegen eignen sich aufgrund ihrer Materialeigenschaften nicht für eine
Wiederverwendung.
10. Welche Vorteile sieht die Bundesregierung in der Entwicklung weiterer
Substitute von konventionellem Kunststoff?
Kunststoffe sind wertvolle Werkstoffe mit einem großen Anwendungsspektrum
und einer sehr großen Materialvielfalt und stellen für sich genommen keine
Umweltgefahr dar. Zur Vermeidung von Umwelt- und Gesundheitsgefahren
durch Kunststoffe ist vielmehr insbesondere eine nachhaltige Bewirtschaftung
notwendig, wie sie in Deutschland durch eine flächendeckende
Abfallwirtschaft seit vielen Jahren gegeben ist. Substitute sollten bei gleichen
Qualitätsanforderungen ökologisch wie ökonomisch sinnvoll verwertbar sein. Bei der
Produktion von Substituten für herkömmliche Kunststoffe aus nachwachsenden
Roh- und Reststoffen sind negative Auswirkungen einer intensivierten
Landwirtschaft bzw. eine Konkurrenzsituation mit der Nahrungsmittelproduktion
grundsätzlich zu vermeiden. Ein Vorteil, der bei derartigen Substituten aus
nachwachsenden Roh- und Reststoffen bestehen kann, ist die Unabhängigkeit
gegenüber der endlichen fossilen Ressource Erdöl und den damit
zusammenhängenden globalen Risiken und Problemen.
11. Welche Position vertritt Deutschland auf EU-Ebene zu Förderung von
Biokunststoffen?
Der Bundesregierung sind weder monetäre noch politische Förderprogramme
der EU für Biokunststoffe bekannt. Die Europäische Kunststoffstrategie weist
mit Blick auf biologisch abbaubare Kunststoffe sowohl auf Chancen als auf
auch ökologische Risiken, insbesondere durch zunehmende Einträge in die
Umwelt, hin. Im Dezember 2018 hat die Europäische Kommission auf der
Grundlage der Verpackungsrichtlinie den Entwurf eines
„Durchführungsrechtsaktes zu Etiketten und Kennzeichnungen für biologisch abbaubare und
kompostierbare Kunststofftragetaschen“ vorgelegt. Hiernach sollen die
Mitgliedstaaten verpflichtet werden, entsprechende Kunststofftragetaschen mit „o.k. für
die industrielle Kompostierung“ oder sogar „o.k. für die Heimkompostierung“
zu kennzeichnen. Die Bundesregierung lehnt diesen Vorschlag ab. Biologisch
abbaubare Kunststoffe haben nicht nur keinen Nutzen für den Prozess der
biologischen Behandlung und für eine bodenbezogene Verwertung mit dem
Kompost, sondern sorgen – wegen nicht hinreichender Abbaubarkeit in den in
Deutschland praxisüblichen Kompostierungszeiten – sogar häufig für eine
Verunreinigung des Kompostes, die eine Vermarktung erschweren. Die
vorgeschlagene Kennzeichnung würde zudem der unsachgemäßen Entsorgung von
herkömmlichen Kunststofftragetaschen Vorschub leisten, denn in der Praxis wird
in aller Regel nicht zwischen kompostierbaren und konventionellen
Kunststoffen unterschieden werden. Aufgrund der Ablehnung von Deutschland und
anderen Mitgliedstaaten verfolgt die Europäische Kommission den Vorschlag
zunächst nicht weiter, sondern evaluiert derzeit die Sach- und Rechtslage in den
Mitgliedstaaten.
12. Sieht die Bundesregierung in dem in Deutschland etablierten
Entsorgungsweg von Biokunststoffen nach Anwendungsbereichen die Vorgaben
der EU nach einem gesonderten Abfallstrom als erfüllt an?
Ist eine Änderung zur Anpassung an die EU-Vorgaben geplant?
Auf EU-Ebene existieren keine rechtlichen Vorgaben zur getrennten Sammlung
speziell von biobasierten oder bioabbaubaren Kunststoffen. Vielmehr gilt
beides als Kunststoff, welcher nach Artikel 11 Absatz 1 der Abfallrahmenrichtlinie
(AbfRRL) getrennt zu sammeln ist. Die novellierte Abfallrahmenrichtlinie
stellt es den Mitgliedstaaten zudem nach Artikel 22 Absatz 1 Satz 2 AbfRRL
ausdrücklich frei, biologisch abbaubare Verpackungen gemeinsam mit
Bioabfällen zu sammeln. Deutschland wird von dieser Möglichkeit wegen der
beschriebenen Probleme bei der Kompostierung und Vergärung von biologisch
abbaubaren Verpackungen und dem etablierten Entsorgungssystem von
Verpackungen keinen Gebrauch machen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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