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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Afrikareise der Bundeskanzlerin im Mai 2019 und Entwicklungszusammenarbeit mit Niger
(insgesamt 29 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Datum
19.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1246416.08.2019
Afrikareise der Bundeskanzlerin im Mai 2019 und Entwicklungszusammenarbeit mit Niger
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12464
19. Wahlperiode 16.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Ulrich Oehme, Stefan Keuter und
der Fraktion der AfD
Afrikareise der Bundeskanzlerin im Mai 2019 und Entwicklungszusammenarbeit
mit Niger
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat auf ihrer Afrikareise vom 1. bis zum
3. Mai 2019 mit Niger, Burkina Faso und Mali drei Staaten der „G5 Sahel“
besucht. Insbesondere Niger ist nach Kenntnis der Fragesteller eines der
Haupttransitländer für afrikanische Migranten, die beabsichtigen, über das nördlich von
Niger gelegene Libyen nach Europa zu gelangen. Nach politischen Druck durch
die Europäische Union führt die nigrische Regierung nach eigenen Angaben seit
2016 Grenzkontrollen an der Route nach Libyen durch (www.bpb.de/gesellschaft/
migration/kurzdossiers/283720/konsequenzen-der-auslagerung-der-eu-grenzen).
Schlepperei ist dort inzwischen gesetzlich verboten. Nach Angaben der
nigrischen Regierung brachen in der Region Agadez Mitte 2016 noch rund 350
Migranten täglich gen Libyen auf. Inzwischen sei diese Zahl auf unter 20 reduziert
worden (www.welt.de/politik/ausland/article192767927/Angela-Merkel-Nigers-
Innenminister-Bazoum-stellt-Forderungen-an-sie.html).
Bei ihrem Aufenthalt in Niger sagte die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel dem
Land eine Erhöhung der Mittel im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zu
(www.bundeskanzlerin.de/bkin-de/aktuelles/zusammenarbeit-mit-sahel-
regionverstaerken-1604352). Außerdem versprach sie, zusätzlich zu dem bereits
vereinbarten Kontingent von 300 Migranten weitere 300 Migranten aus Niger nach
Deutschland umsiedeln zu wollen. Bei den Migranten handelt es sich
hauptsächlich um Somalier und Eritreer, die vom UNHCR (Hoher Flüchtlingskommissar
der Vereinten Nationen) aus Libyen nach Niger gebracht worden sind (von
Bullion, Constanze, In der ärgsten Not, Süddeutsche Zeitung vom 7. Mai 2019,
Seite 5, www.sueddeutsche.de/politik/fluechtlinge-schutzbeduerftige-resettlement-
1.4434349).
Eine besondere wirtschaftliche Bedeutung hat die ehemalige französische
Kolonie Niger für Frankreich, welches von dort große Teile seiner Uranimporte
bezieht (http://world-nuclear.org/information-library/country-profiles/countries-g-
n/niger.aspx; www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/uranfoerderung-in-niger-
der-gelbe-fluch-a-686763.html). Niger ist auch Teil der Westafrikanischen
Wirtschaftsgemeinschaft (engl. abgekürzt ECOWAS, www.ecowas.int/member-states/
niger/).
Die Vereinigten Staaten von Amerika haben im Rahmen der
Terrorismusbekämpfung Soldaten im Niger stationiert (https://edition.cnn.com/2018/05/10/politics/
niger-american-troops-presence/index.html). Niger gilt zwar sicherheitspolitisch
als relativ stabil, jedoch wirken sich die Konflikte in den Nachbarländern Mali,
Nigeria, Libyen und Burkina Faso negativ auf Niger aus (Henkenberens, Carolin,
Europas Grenzen werden in der Sahelzone geschützt, Bremer Nachrichten vom
4. Mai 2019, Seite 2, www.weser-kurier.de/deutschland-welt/deutschland-
weltpolitik_artikel,-europas-grenzen-werden-in-der-sahelzone-geschuetzt-_arid,
1827097.html).
Auf dem Demokratieindex 2018 der Wochenzeitung „The Economist“ rangiert
Niger auf Platz 128 und zählt damit zu den autoritären Regimen (http://pages.eiu.
com/rs/753-RIQ-438/images/Democracy_Index_2018.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche politischen Zielsetzungen wurden seitens der Bundesregierung mit
der Afrikareise von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel verfolgt?
2. Welche Abkommen, Verträge, sonstigen Vereinbarungen und Mittelzusagen
in welcher Höhe wurden während der Reise geschlossen oder seitens der
Bundesregierung in Aussicht gestellt?
3. Welche Gesamtkosten entstanden durch die Reise von Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel nach Niger, Burkina Faso und Mali (bitte Kosten
vollständig zum Zwecke der Zuordnung aufschlüsseln)?
4. Welche strategische Bedeutung hat Niger nach Auffassung der
Bundesregierung für die Bundesrepublik Deutschland insbesondere in Hinblick auf
a) wirtschaftliche,
b) sicherheitspolitische und
c) migrationspolitische Aspekte?
5. Welche strategische Bedeutung hat Burkina Faso nach Auffassung der
Bundesregierung für die Bundesrepublik Deutschland insbesondere in Hinblick
auf
a) wirtschaftliche,
b) sicherheitspolitische und
c) migrationspolitische Aspekte?
6. Welche strategische Bedeutung hat Mali nach Auffassung der
Bundesregierung für die Bundesrepublik Deutschland insbesondere in Hinblick auf
a) wirtschaftliche,
b) sicherheitspolitische und
c) migrationspolitische Aspekte?
7. Leistete die Bundesrepublik Deutschland jemals Budgethilfe an Niger?
Wenn ja, wann, und in jeweils welcher Höhe (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
8. Seit welchem Jahr erhält Niger Leistungen der Bundesrepublik Deutschland
im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit?
Auf welche Summe beläuft sich die Gesamtheit dieser Leistungen bis heute?
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die generelle Wirksamkeit der deutschen
staatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit Niger?
10. Welche staatlichen Entwicklungsleistungen wurden Niger jeweils für die
Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 zugesagt?
11. Leistete die Europäische Union jemals Budgethilfe an Niger?
Wenn ja, wann, und in jeweils welcher Höhe (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
12. Wie werden die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Angaben
der nigrischen Behörden zu stattgefundenen Grenzüberschreitungen
ausgehend von der Region Agadez und insbesondere zur deutlichen Verringerung
der Grenzüberschreitungen in den vergangenen Jahren durch die
Bundesregierung überprüft?
Wenn sie nicht überprüft werden, wie belastbar sind diese Angaben aus Sicht
der Bundesregierung?
13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine mögliche
Verlagerung der Migrationsrouten ausgehend von der Region Agadez nach Libyen
aufgrund der verstärkten nigrischen Grenzkontrollen seit 2016?
14. Wie viele deutsche Sicherheitskräfte befinden sich in Niger in welcher
Funktion und im Rahmen welcher Maßnahmen im Einsatz?
15. Koordiniert die Bundesregierung ihr sicherheits- und migrationspolitisches
Engagement in Niger mit den Vereinigten Staaten von Amerika, Frankreich
und der Europäischen Union?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht?
16. Koordiniert die Bundesregierung ihr entwicklungspolitisches Engagement in
Niger mit den Vereinigten Staaten von Amerika, Frankreich und der
Europäischen Union?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht?
17. Welche Auswirkungen in Bezug auf die wirtschaftliche und politische
Entwicklung von Niger hat das wirtschaftliche, politische und militärische
Agieren der Vereinigten Staaten von Amerika und Frankreichs nach Ansicht der
Bundesregierung?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Welche Konsequenzen und Herausforderungen ergeben sich hieraus für die
deutsche Entwicklungsarbeit in Niger?
18. Verfolgt die Bundesregierung in Niger konkrete wirtschaftspolitische
Interessen und Strategien?
Wenn ja, wie lauten diese jeweils?
19. Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit den nigrischen
Behörden generell und die Entwicklungszusammenarbeit im Besonderen?
Welche Bereiche der Zusammenarbeit sind gegebenenfalls durch welche
jeweiligen Spannungen oder Herausforderungen geprägt?
20. Welche ODA-fähigen (ODA = Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit)
Vorhaben in Niger wurden seit 2013 von der Bundesregierung in Auftrag
gegeben?
a) Welchen Zeitraum umfasste oder umfasst die Laufzeit dieser Projekte
jeweils?
b) Welche Behörde oder Institution war oder ist jeweils der Auftraggeber
des Vorhabens?
c) Auf welche Summen belaufen sich die jeweiligen deutschen jährlichen
und Gesamtausgaben für die Vorhaben?
d) Wie hoch waren oder sind die jeweiligen finanziellen Eigenanteile der
Partner?
e) Wie lautet oder lautete die jeweilige Zielsetzung der Projekte?
Welche Maßnahmen wurden zur Erreichung des Förderziels angewandt?
f) Wurden diese Projekte evaluiert?
Wenn ja, durch wen, und mit welchem konkreten Ergebnis?
Wurden Mittelfehlverwendungen festgestellt?
g) Welche konkreten Konsequenzen wurden aus etwaigen
Mittelfehlverwendungen gezogen?
21. Sind derzeit neue Vorhaben in Niger seitens der Bundesregierung geplant?
Wenn ja, um welche Projekte mit welcher Zielsetzung und welcher
voraussichtlichen Fördersumme handelt es sich jeweils?
Wie lautet der aktuelle Stand der jeweiligen Planung?
22. Sind der Bundesregierung Fälle von Korruption im Rahmen der derzeitigen
und vergangenen staatlichen und nichtstaatlichen
Entwicklungszusammenarbeit mit Niger bekannt?
Wenn ja, welche (bitte beschreiben)?
23. Beteiligt sich die Bundesregierung an weiteren ODA-fähigen Vorhaben in
Bezug auf Niger, die durch eine nichtdeutsche staatliche oder supranationale
Institution in Auftrag gegeben worden sind?
Wenn ja, um welche handelt es sich jeweils, und auf welche Summe beläuft
sich der jeweilige Anteil deutscher Mittel?
24. Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen
Akteuren in Niger?
25. Mit welchen nichtstaatlichen Akteuren arbeitet die Bundesregierung in Niger
im Rahmen welcher entwicklungspolitischen Projekte zusammen (bitte
vollständig nennen)?
26. Hat die Bundesregierung Kenntnis über Maßnahmen der nigrischen
Regierung, die Höhe ausländischer Hilfe im eigenen Land zu reduzieren?
Wenn ja, wie lauten diese?
27. Hat die nigrische Regierung jemals versucht, auf eine Erhöhung der
entwicklungspolitischen Mittel Deutschlands hinzuwirken, indem sie auf eine
mögliche Reduzierung der eigenen migrations- und sicherheitspolitischen
Maßnahmen verwies?
28. Sieht die Bundesregierung Niger als „autoritäres Regime“ an?
Wie kommt die Bundesregierung zu ihrer Einschätzung?
29. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Klassifizierung Nigers als „autoritäres Regime“ im Rahmen des in der Vorbemerkung
der Fragesteller erwähnten Demokratieindex 2018?
Berlin, den 30. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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