[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Ulrich Oehme,
Stefan Keuter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/12464 –
Afrikareise der Bundeskanzlerin im Mai 2019 und Entwicklungszusammenarbeit
mit Niger
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat auf ihrer Afrikareise vom 1. bis zum
3. Mai 2019 mit Niger, Burkina Faso und Mali drei Staaten der „G5 Sahel“
besucht. Insbesondere Niger ist nach Kenntnis der Fragesteller eines der
Haupttransitländer für afrikanische Migranten, die beabsichtigen, über das
nördlich von Niger gelegene Libyen nach Europa zu gelangen. Nach
politischen Druck durch die Europäische Union führt die nigrische Regierung nach
eigenen Angaben seit 2016 Grenzkontrollen an der Route nach Libyen durch
(
www.bpb.de/gesellschaft/migration/kurzdossiers/283720/konsequenzen-
derauslagerung-der-eu-grenzen). Schlepperei ist dort inzwischen gesetzlich
verboten. Nach Angaben der nigrischen Regierung brachen in der Region Agadez
Mitte 2016 noch rund 350 Migranten täglich gen Libyen auf. Inzwischen sei
diese Zahl auf unter 20 reduziert worden (
www.welt.de/politik/ausland/arti
c l e 1 9 2 7 6 7 9 2 7 / A n g e l a - M e r k e l - N i g e r s - Innenminister-Bazoum-stellt-
Forderungen-an-sie.html).
Bei ihrem Aufenthalt in Niger sagte die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
dem Land eine Erhöhung der Mittel im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit zu (
www.bundeskanzlerin.de/bkin-de/aktuelles/zusammenarbeit-
mitsahel-region-verstaerken-1604352). Außerdem versprach sie, zusätzlich zu
dem bereits vereinbarten Kontingent von 300 Migranten weitere 300
Migranten aus Niger nach Deutschland umsiedeln zu wollen. Bei den Migranten
handelt es sich hauptsächlich um Somalier und Eritreer, die vom UNHCR (Hoher
Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) aus Libyen nach Niger
gebracht worden sind (von Bullion, Constanze, In der ärgsten Not, Süddeutsche
Zeitung vom 7. Mai 2019, Seite 5,
www.sueddeutsche.de/politik/
fluechtlingeschutzbeduerftige-resettlement-1.4434349).
Eine besondere wirtschaftliche Bedeutung hat die ehemalige französische
Kolonie Niger für Frankreich, welches von dort große Teile seiner Uranimporte
bezieht (
http://world-nuclear.org/information-library/country-profiles/count
ries-g-n/niger.aspx;
www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/uranfoerderung-in-
niger-der-gelbe-fluch-a-686763.html). Niger ist auch Teil der
Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (engl. abgekürzt ECOWAS,
www.ecowas.int/
member-states/niger/).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13332
19. Wahlperiode 19.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 17. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Vereinigten Staaten von Amerika haben im Rahmen der
Terrorismusbekämpfung Soldaten im Niger stationiert (
https://edition.cnn.com/2018/05/10/
politics/niger-american-troops-presence/index.html). Niger gilt zwar
sicherheitspolitisch als relativ stabil, jedoch wirken sich die Konflikte in den
Nachbarländern Mali, Nigeria, Libyen und Burkina Faso negativ auf Niger aus
(Henkenberens, Carolin, Europas Grenzen werden in der Sahelzone geschützt,
Bremer Nachrichten vom 4. Mai 2019, Seite 2,
www.weser-kurier.de/deutsch
land-welt/deutschland-welt-politik_artikel,-europas-grenzen-werden-in-
dersahelzone-geschuetzt-_arid,1827097.html).
Auf dem Demokratieindex 2018 der Wochenzeitung „The Economist“ rangiert
Niger auf Platz 128 und zählt damit zu den autoritären Regimen (
http://pa
ges.eiu.com/rs/753-RIQ-438/images/Democracy_Index_2018.pdf).
1. Welche politischen Zielsetzungen wurden seitens der Bundesregierung
mit der Afrikareise von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel verfolgt?
Die Bundeskanzlerin besuchte drei Staaten der afrikanischen G5-Sahel-Region,
zudem traf sie in Burkina Faso mit den Staats- und Regierungschefs aller G5-
Länder zusammen. Ziel dieses Treffens war es, gemeinsam mit den
afrikanischen Partnerländern regionale Lösungen für die Verbesserung der
Sicherheitslage und die Bekämpfung von Terrorismus voranzutreiben und ein klares
politisches Signal der Unterstützung zu senden. Bei den bilateralen Gesprächen in
Burkina Faso und Niger standen neben sicherheitspolitischen Fragen auch die
wirtschaftliche und entwicklungspolitische Zusammenarbeit sowie die
gemeinsame Suche nach Möglichkeiten zur Reduzierung von illegaler Migration im
Fokus.
In Mali besuchte die Bundeskanzlerin die in Camp Castor stationierten
Soldatinnen und Soldaten des deutschen Einsatzkontingents der Friedensmission der
Vereinten Nationen (VN), die Multidimensionale Integrierte
Stabilisierungsmission (MINUSMA) sowie in Niger das deutsche Polizeikontingent der EU
Capacity Building Mission Sahel Niger der Europäischen Union (EUCAP), um
sich ein aktuelles Bild der Lage vor Ort zu machen.
2. Welche Abkommen, Verträge, sonstigen Vereinbarungen und
Mittelzusagen in welcher Höhe wurden während der Reise geschlossen oder seitens
der Bundesregierung in Aussicht gestellt?
Es wurden keine Abkommen, Verträge oder sonstige rechtliche Vereinbarungen
während der Reise der Bundeskanzlerin geschlossen. Die Bundeskanzlerin hat
erklärt, dass Deutschland bereit ist, die G5-Sahel-Staaten weiterhin in ihrer
Sicherheitszusammenarbeit zu unterstützen sowie auf laufende Projekte zur
wirtschaftlichen Zusammenarbeit hingewiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort
der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 154 der Abgeordneten Eva-
Maria Schreiber auf Bundestagsdrucksache 19/10441 verwiesen.
3. Welche Gesamtkosten entstanden durch die Reise von Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel nach Niger, Burkina Faso und Mali (bitte Kosten
vollständig zum Zwecke der Zuordnung aufschlüsseln)?
Mit Stand vom 26. August 2019 wurden aus dem für Reisen der
Bundeskanzlerin vorgesehenen Titel für diese Reise 60.589,72 Euro verbucht. Eine darüber
hinausgehende Aufschlüsselung der Kosten ist nicht möglich.
4. Welche strategische Bedeutung hat Niger nach Auffassung der
Bundesregierung für die Bundesrepublik Deutschland insbesondere in Hinblick
auf
a) wirtschaftliche,
Niger ist eines der ärmsten Länder der Welt mit einem relativ kleinen Markt
und derzeit noch geringfügigen Wirtschaftsbeziehungen zu Deutschland.
b) sicherheitspolitische und
Niger hat eine Schlüsselrolle bei der Eindämmung regionaler Konflikte. Daher
misst die Bundesregierung dem Land – mit Blick auf seine geographische Lage
zwischen den Konfliktregionen in Mali, Libyen und der Tschadseeregion – eine
hohe strategische Bedeutung für die regionale Stabilität bei. Niger ist ein
konstruktiver Partner in Sicherheitsfragen, auch im Rahmen der deutschen
Beteiligungen an der VN-Friedensmission MINUSMA (Mission multidimensionnelle
intégrée des Nations Unies pour la stabilisation au Mali) und der European
Union Training Mission (EUTM) Mali. Deutschland leistet einen Beitrag zur
Befriedung und Stabilisierung, u. a. durch die deutsche Beteiligung im Rahmen
der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) bei der zivilen
Ausbildungsmission EUCAP Sahel Niger.
c) migrationspolitische Aspekte?
Niger ist ein bedeutendes Transitland und ein enger Partner der deutschen und
europäischen Migrationspolitik.
5. Welche strategische Bedeutung hat Burkina Faso nach Auffassung der
Bundesregierung für die Bundesrepublik Deutschland insbesondere in
Hinblick auf
a) wirtschaftliche,
Die Wirtschaftsverflechtungen Burkina Fasos zu Deutschland sind derzeit noch
gering ausgeprägt und beschränken sich auf wenige in Burkina Faso aktive
deutsche Unternehmen. Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen des
„Compact with Africa“ das Compact-Land Burkina Faso bei der Verbesserung
der Rahmenbedingungen für wirtschaftliche Entwicklung.
b) sicherheitspolitische und
Burkina Faso ist als entwicklungsorientierte Demokratie ein konstruktiver
Partner in Sicherheitsfragen. Insbesondere in Bezug auf seine geographische Lage
zwischen der Konfliktregion in Mali und den Staaten am Golf von Guinea ist
Burkina Faso von besonderem Interesse für die Stabilität Westafrikas und der
Sahel-Region.
c) migrationspolitische Aspekte?
Aufgrund der sich verschlechternden Sicherheitssituation verlassen immer
mehr Menschen Burkina Faso, im Wesentlichen in die Nachbarländer. Im
Rahmen des Rabat-Prozesses (Euro-Afrikanischer Dialog zu Migration und
Entwicklung) besteht eine Kooperation mit der Europäischen Union (EU) in
Migrationsfragen. Burkina Faso hatte bis April 2019 den Vorsitz inne.
6. Welche strategische Bedeutung hat Mali nach Auffassung der
Bundesregierung für die Bundesrepublik Deutschland insbesondere in Hinblick
auf
a) wirtschaftliche,
Die malische Wirtschaft leidet stark unter dem Konflikt im Zentrum und
Norden des Landes. Zugleich bietet die Entwicklung des landwirtschaftlichen
Sektors Potenzial für die Schaffung von Arbeitsplätzen, Ernährungssicherung und
teils auch Export und wird dahingehend von der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit unterstützt.
b) sicherheitspolitische und
Die Umsetzung des Friedensvertrags von Algier nimmt eine Schlüsselrolle für
die Stabilität und Entwicklung der gesamten Region ein und hat unmittelbare
Auswirkungen auf Europa. Die Stabilisierung Malis bleibt daher Schwerpunkt
der deutschen Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik in der Sahel-
Region und ist ein wichtiges Ziel der Afrikapolitik der Bundesregierung.
Deutschland leistet einen Beitrag zur Befriedung und Stabilisierung, u. a. durch
deutsche Beteiligung an der VN-Friedensmission MINUSMA in Mali und im
Rahmen der GSVP der Europäischen Union an der militärischen
Ausbildungsmission EUTM Mali sowie der zivilen Ausbildungsmission EUCAP Sahel
Mali.
c) migrationspolitische Aspekte?
Mali ist neben Niger und Marokko ein wichtiges Transitland und selbst auch
ein Herkunftsland für Flüchtlinge und Migranten.
7. Leistete die Bundesrepublik Deutschland jemals Budgethilfe an Niger?
Wenn ja, wann, und in jeweils welcher Höhe (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
1988, Strukturanpassungsprogramm PASEP, 10.225.837,62 Euro.
8. Seit welchem Jahr erhält Niger Leistungen der Bundesrepublik
Deutschland im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit?
Auf welche Summe beläuft sich die Gesamtheit dieser Leistungen bis
heute?
Die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Niger existiert seit 1962. Die
bilateralen staatlichen Zusagen belaufen sich seitdem auf über 800 Mio. Euro.
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die generelle Wirksamkeit der
deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit Niger?
Die Bundesregierung beurteilt die Wirksamkeit der
Entwicklungszusammenarbeit mit Niger positiv. Diese Einschätzung beruht auf der regelmäßigen und
detaillierten Programm- bzw. Sektorberichterstattung der entwicklungspolitischen
Durchführungsorganisationen zu den Fortschritten und Ergebnissen der
durchgeführten Vorhaben anhand vereinbarter Ziele, Indikatoren und
Wirkungsketten.
10. Welche staatlichen Entwicklungsleistungen wurden Niger jeweils für die
Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 zugesagt?
Im Rahmen der Regierungsverhandlungen 2017 wurden 115,5 Mio. Euro für
den Zeitraum 2017 bis 2019 zugesagt. Im Dezember 2017 folgte eine weitere
Zusage über 63 Mio. Euro zur Umsetzung der neuen nationalen
Entwicklungsstrategie (Plan du Développement Économique et Social – PDES II –
2017-2021). 2018 erhielt Niger eine Zwischenzusage i. H. v. 21,5 Mio. Euro.
Die Bundeshaushaltsgesetzgebung für die kommenden Jahre ist zum
derzeitigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.
11. Leistete die Europäische Union jemals Budgethilfe an Niger?
Wenn ja, wann, und in jeweils welcher Höhe (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Eine Übersicht über alle Staaten, die von 2014 bis 2018 EU-Budgethilfe
erhalten haben, sowie die Höhe der jeweiligen Budgethilfe findet sich jeweils in
Annex 1 der Jahresberichte zur EU Budgethilfe. Für die Jahre 2014 und 2015 im
Jahresbericht 2016 (
https://ec.europa.eu/europeaid/annual-report-eu-budget-
support-2016-0_en), für das Jahr 2016 im Jahresbericht 2017 (
https://ec.euro
pa.eu/europeaid/sites/devco/files/budget-support-trends-results-2017_en.pdf)
und für die Jahre 2017 und 2018 (vorläufig) im Jahresbericht 2018 (https://
ec.europa.eu/europeaid/budget-support-trends-and-results_en).
12. Wie werden die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten
Angaben der nigrischen Behörden zu stattgefundenen Grenzüberschreitungen
ausgehend von der Region Agadez und insbesondere zur deutlichen
Verringerung der Grenzüberschreitungen in den vergangenen Jahren durch
die Bundesregierung überprüft?
Wenn sie nicht überprüft werden, wie belastbar sind diese Angaben aus
Sicht der Bundesregierung?
Die Schätzungen zu Migrationsbewegungen in der Region Agadez basieren
auch auf Zählungen und Befragungen der Internationalen Organisation für
Migration (IOM). Die Daten werden im europäischen Kreis in Niamey
gemeinsam analysiert; sie bilden die Entwicklungen aus Sicht der Bundesregierung im
Wesentlichen zutreffend ab.
13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine mögliche
Verlagerung der Migrationsrouten ausgehend von der Region Agadez nach
Libyen aufgrund der verstärkten nigrischen Grenzkontrollen seit 2016?
Die Bundesregierung hat darüber keine eigenen Erkenntnisse. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
14. Wie viele deutsche Sicherheitskräfte befinden sich in Niger in welcher
Funktion und im Rahmen welcher Maßnahmen im Einsatz?
Es wird auf die als Verschlusssache „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestufte Anlage 1 verwiesen. Der parlamentarische Informationsanspruch ist
grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit
angelegt. Die Beantwortung der Frage 14 kann jedoch nach sorgfältiger
Abwägung nicht in offener Form erfolgen. Die Informationen sind bei einer
Veröffentlichung dazu geeignet, für die Interessen sowohl ausländischer als auch
deutscher Streitkräfteeinrichtungen und -angehöriger nachteilig zu sein. Die
Veröffentlichung dieser Informationen berührt ferner die Sicherheitsinteressen
der betroffenen Länder, deren Bekanntwerden könnte zu einer Beeinträchtigung
der bilateralen Beziehungen führen.*
15. Koordiniert die Bundesregierung ihr sicherheits- und
migrationspolitisches Engagement in Niger mit den Vereinigten Staaten von Amerika,
Frankreich und der Europäischen Union?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung stimmt ihr sicherheits- und migrationspolitisches
Engagement in Niger mit der EU und den in der Frage genannten Ländern im Rahmen
der bestehenden Strukturen ab.
16. Koordiniert die Bundesregierung ihr entwicklungspolitisches
Engagement in Niger mit den Vereinigten Staaten von Amerika, Frankreich und
der Europäischen Union?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung stimmt ihr entwicklungspolitisches Engagement mit den
Vereinigten Staaten, Frankreich, der Europäischen Union und anderen
bilateralen und multilateralen Partnern, die sich in Niger entwicklungspolitisch
engagieren, ab.
17. Welche Auswirkungen in Bezug auf die wirtschaftliche und politische
Entwicklung von Niger hat das wirtschaftliche, politische und
militärische Agieren der Vereinigten Staaten von Amerika und Frankreichs
nach Ansicht der Bundesregierung?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Welche Konsequenzen und Herausforderungen ergeben sich hieraus für
die deutsche Entwicklungsarbeit in Niger?
Aus Sicht der Bundesregierung verfolgt das Engagement der Vereinigten
Staaten und Frankreichs – ebenso wie die deutsche Entwicklungszusammenarbeit ���
das Ziel, in Niger zu Entwicklung und Sicherheit beizutragen.
18. Verfolgt die Bundesregierung in Niger konkrete wirtschaftspolitische
Interessen und Strategien?
Wenn ja, wie lauten diese jeweils?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4a verwiesen.
* Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Antwort als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann
dort von Berechtigten eingesehen werden.
19. Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit den
nigrischen Behörden generell und die Entwicklungszusammenarbeit im
Besonderen?
Welche Bereiche der Zusammenarbeit sind gegebenenfalls durch welche
jeweiligen Spannungen oder Herausforderungen geprägt?
Die Zusammenarbeit mit den nigrischen Behörden ist sachlich, offen und sehr
konstruktiv. Eine Herausforderung in der Zusammenarbeit sind – vor allem für
die nigrische Seite – die schwachen personellen sowie finanziellen Kapazitäten
und Strukturen in der Fläche des Staates.
20. Welche ODA-fähigen (ODA = Öffentliche
Entwicklungszusammenarbeit) Vorhaben in Niger wurden seit 2013 von der Bundesregierung in
Auftrag gegeben?
a) Welchen Zeitraum umfasste oder umfasst die Laufzeit dieser Projekte
jeweils?
b) Welche Behörde oder Institution war oder ist jeweils der Auftraggeber
des Vorhabens?
c) Auf welche Summen belaufen sich die jeweiligen deutschen
jährlichen und Gesamtausgaben für die Vorhaben?
d) Wie hoch waren oder sind die jeweiligen finanziellen Eigenanteile der
Partner?
e) Wie lautet oder lautete die jeweilige Zielsetzung der Projekte?
Welche Maßnahmen wurden zur Erreichung des Förderziels
angewandt?
f) Wurden diese Projekte evaluiert?
Wenn ja, durch wen, und mit welchem konkreten Ergebnis?
Wurden Mittelfehlverwendungen festgestellt?
g) Welche konkreten Konsequenzen wurden aus etwaigen
Mittelfehlverwendungen gezogen?
Die Fragen 20a bis 20g werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf Anlage 2 verwiesen. Dort sind alle ODA-fähigen Vorhaben in
Niger, die die Bundesregierung in Auftrag gegeben hat, aufgelistet.
Darüber hinaus werden Regionalvorhaben umgesetzt und Projekte in Form von
Zuwendungen gefördert.
21. Sind derzeit neue Vorhaben in Niger seitens der Bundesregierung
geplant?
Wenn ja, um welche Projekte mit welcher Zielsetzung und welcher
voraussichtlichen Fördersumme handelt es sich jeweils?
Wie lautet der aktuelle Stand der jeweiligen Planung?
Bezüglich zukünftiger Vorhaben wird für die im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellten Mittel auf die dem Haushaltsauschuss des
Deutschen Bundestages für die parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt
vorgelegten Vertraulichen Erläuterungen, Vertraulichen Planungen und Soll-Ist-
Vergleiche verwiesen.
Im September/Oktober 2019 beabsichtigt Deutschland, sich gemeinsam mit
anderen europäischen Partnern an einer Ausbildungsmaßnahme zum Thema
Grenzschutz zugunsten der nigrischen Polizei zu beteiligen und dafür
Bundespolizistinnen und Bundespolizisten als Trainer zu entsenden. Die dafür
notwendigen Vorbereitungen stehen kurz vor dem Abschluss. Der zur Verfügung
stehende Finanzrahmen beträgt 40.000 Euro.
Darüber hinaus überprüft die Bundesregierung die Lage in Niger laufend und
behält sich vor, flexibel auf sicherheitspolitische Entwicklungen zu reagieren.
Zur Planung und inhaltlichen Ausrichtung neuer Vorhaben kann vor der finalen
Bewilligung keine Aussage gemacht werden.
22. Sind der Bundesregierung Fälle von Korruption im Rahmen der
derzeitigen und vergangenen staatlichen und nichtstaatlichen
Entwicklungszusammenarbeit mit Niger bekannt?
Wenn ja, welche (bitte beschreiben)?
Es wird auf Anlage 2 verwiesen.
23. Beteiligt sich die Bundesregierung an weiteren ODA-fähigen Vorhaben in
Bezug auf Niger, die durch eine nichtdeutsche staatliche oder
supranationale Institution in Auftrag gegeben worden sind?
Wenn ja, um welche handelt es sich jeweils, und auf welche Summe
beläuft sich der jeweilige Anteil deutscher Mittel?
Aus Mitteln des 11. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) von 2014 bis 2020
erhält Niger 686 Mio. Euro (deutscher Anteil rd. 20 Prozent).
24. Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit
nichtstaatlichen Akteuren in Niger?
25. Mit welchen nichtstaatlichen Akteuren arbeitet die Bundesregierung in
Niger im Rahmen welcher entwicklungspolitischen Projekte zusammen
(bitte vollständig nennen)?
Die Fragen 24 und 25 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung arbeitet nicht direkt mit nichtstaatlichen Akteuren in
Niger zusammen, sondern fördert Projekte privater deutscher Akteure, die mit
lokalen nichtstaatlichen Akteuren in Niger zusammenarbeiten.
26. Hat die Bundesregierung Kenntnis über Maßnahmen der nigrischen
Regierung, die Höhe ausländischer Hilfe im eigenen Land zu reduzieren?
Wenn ja, wie lauten diese?
Niger ist bestrebt, seine staatlichen Einnahmen durch zusätzliche
Steuereinnahmen zu erhöhen und hat hierzu in den letzten Jahren durch gesetzliche
Änderungen die Voraussetzungen geschaffen, u. a. durch eine Reform der
Umsatzsteuer. Angesichts der schwachen Wirtschaft des Landes und bei gleichzeitig
steigenden Sicherheitsausgaben aufgrund der fragilen Sicherheitslage in der
Region ist nicht davon auszugehen, dass Niger seine Entwicklung mittelfristig
ohne ausländische Unterstützung wird gestalten können.
27. Hat die nigrische Regierung jemals versucht, auf eine Erhöhung der
entwicklungspolitischen Mittel Deutschlands hinzuwirken, indem sie auf
eine mögliche Reduzierung der eigenen migrations- und
sicherheitspolitischen Maßnahmen verwies?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist dies nicht der Fall.
28. Sieht die Bundesregierung Niger als „autoritäres Regime“ an?
Wie kommt die Bundesregierung zu ihrer Einschätzung?
29. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Klassifizierung Nigers als „autoritäres Regime“ im Rahmen des in der
Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Demokratieindex 2018?
Die Fragen 28 und 29 werden gemeinsam beantwortet.
Bei ihrer Einschätzung der politischen Lage eines Landes berücksichtigt die
Bundesregierung verschiedene interne und externe Quellen. Die
Bundesregierung nimmt keine eigene Klassifizierung nach Regimetypen vor.
Fragen der guten Regierungsführung, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind
Bestandteil des regelmäßigen Dialogs der Bundesregierung mit dem
Partnerland und fließen in die Förderentscheidung ein.
Anlage 2
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13332
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/13332
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]