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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Weiterentwicklung des EU-Zertifikatehandels im Luftverkehr
(insgesamt 12 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Datum
10.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1245216.08.2019
Weiterentwicklung des EU-Zertifikatehandels im Luftverkehr
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12452
19. Wahlperiode 16.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bernd Reuther, Frank Sitta, Torsten Herbst,
Dr. Christian Jung, Daniela Kluckert, Oliver Luksic, Renata Alt, Jens Beeck,
Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr,
Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen,
Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link,
Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Nicole Westig
und der Fraktion der FDP
Weiterentwicklung des EU-Zertifikatehandels im Luftverkehr
Seit Januar 2012 ist der innereuropäische Luftverkehr in den EU-
Emissionshandel (EU-ETS) einbezogen. Damit ist der Luftverkehr mit hauptsächlich
energieintensiven Unternehmen in einem sog. Cap-and-Trade-System, dem ca. 50
Prozent der deutschen CO2-Emissionen unterliegen.
Für den Luftverkehr in Europa sollte der Emissionshandel bisher die CO2-
Emissionen auf den Wert des Jahres 2005 begrenzen. Die Teilnehmer bekommen
die entsprechende Menge an Emissionsberechtigungen (European Union
Allowance, EUA) kostenlos zugeteilt. Dabei entspricht eine EUA der Emission einer
Tonne CO2. Für alle Emissionen, die über die Ausgangswerte hinausgehen, also
das Wachstum des Luftverkehrs abbilden, müssen die Fluggesellschaften
Emissionszertifikate von anderen Emittenten, beispielsweise Kraftwerksbetreibern,
kaufen. Seitdem wächst die Branche in der EU CO2-neutral (https://ec.europa.eu/
clima/policies/ets_de).
Gleichzeitig stehen die Prognosen im Luftverkehr auf Wachstum. Im Jahr 2040
erwartet die Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (EUROCONTROL)
einen Anstieg des Luftverkehrs um 53 Prozent (www.eurocontrol.int/publication/
challenges-growth-2018). Der Anstieg der Passagierzahlen im Jahr 2018 um
4,1 Prozent bestätigt diesen Trend (www.bdl.aero/de/publikation/bericht-
zurlage-der-branche/).
Auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP antwortete die
Bundesregierung, dass sie die Einführung einer Kerosinsteuer prüft
(Bundestagsdrucksache 19/11071). Grund dafür sei die nicht ausreichende Ausgestaltung der
momentanen klimapolitischen Maßnahmen und Instrumente (CORSIA und EU-ETS).
Anstatt ein weiteres Instrument zur Emissionsreduktion einzuführen, hat die
designierte EU-Kommissionschefin, Dr. Ursula von der Leyen, vorgeschlagen, den
Luftfahrtunternehmen nach und nach weniger kostenlose Zertifikate zuzuteilen
(https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/political-guidelines-
next-commission_de.pdf). Damit nutzt Dr. Ursula von der Leyen eine der zwei
Anreizmöglichkeiten zur Emissionsvermeidung mittels EU-ETS. Dies kann
einerseits durch Reduktion der kostenlosen Zertifikate oder durch die Reduktion
der Zertifikatmenge geschehen.
Bei der Sitzung des Klimakabinetts am 17. Juli 2019 hat Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel den Wirtschaftsweisen Dr. Christoph M. Schmidt und Dr. Ottmar
Edenhofer, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, eingeladen,
um ihr Sondergutachten „Aufbruch zu einer neuen Klimapolitik“ vorzustellen.
Zentrale Idee ist auch hier ein übergeordneter Emissionshandel für alle Sektoren,
also Industrie, Strom, Verkehr und Wärme, und zwar am besten im europäischen
Verbund.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Emissionsberechtigungen wurden dem deutschen Luftverkehr in
den letzten fünf Jahren insgesamt zugewiesen (bitte jedes Jahr einzeln
angeben)?
2. Wie viele Emissionsberechtigungen wurden dem deutschen Luftverkehr in
den letzten fünf Jahren kostenlos zugewiesen (bitte jedes Jahr einzeln und in
Prozent angeben)?
3. Wie viele Emissionsberechtigungen mussten deutsche
Luftverkehrsunternehmen in den letzten fünf Jahren käuflich erwerben (bitte jedes Jahr einzeln
angeben)?
4. Wie viel Geld für Emissionsberechtigungen im Luftverkehr hat die Deutsche
Emissionshandelsstelle (DEHSt) in den letzten fünf Jahren pro Jahr
eingenommen (bitte jedes Jahr einzeln angeben)?
5. Wie hat sich der Zertifikatepreis im Luftverkehr in den letzten fünf Jahren
entwickelt (bitte für jedes Jahr in Prozent angeben)?
6. Kann nach Ansicht der Bundesregierung die kostenlose Zuteilung von
Emissionsberechtigungen nur für den deutschen Luftverkehr weiter abgesenkt
werden?
7. Prüft die Bundesregierung die Möglichkeit, die kostenlose Zuteilung von
Emissionsberechtigungen nur für den deutschen Luftverkehr weiter
abzusenken?
8. Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der designierten EU-
Kommissionschefin, nach und nach weniger kostenlose Emissionsberechtigungen
an Luftverkehrsunternehmen zu verteilen?
9. Wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass
weniger kostenlose Emissionsberechtigungen an Luftverkehrsunternehmen
ausgegeben werden?
10. Warum prüft die Bundesregierung die Einführung einer Kerosinsteuer,
anstatt die bisher existierenden Maßnahmen und Instrumente auszubauen?
11. Ist es aus Sicht der Bundesregierung weiterhin sinnvoll, eine Kerosinsteuer
zu prüfen, obwohl nun nach einhelliger Expertenmeinung (Sondergutachten
„Aufbruch zu einer neuen Klimapolitik“) langfristig ein Emissionshandel für
eine effiziente Emissionsreduzierung die beste Lösung ist?
12. Stimmt die Bundesregierung der Aussage des Sondergutachtens „Aufbruch
zu einer neuen Klimapolitik“ zu, dass kleinteilige Zielvorgaben,
insbesondere solche für einzelne Sektoren innerhalb von Volkswirtschaften, einer
effizienten Lösung für weniger CO2-Emissionen im Weg stehen?
Berlin, den 31. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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ISSN 0722-8333]
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