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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Aktuelle Daten und Entwicklungen beim Unterhaltsvorschuss (UhVorschG)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Datum
09.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1246116.08.2019
Aktuelle Daten und Entwicklungen beim Unterhaltsvorschuss (UhVorschG)
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12461
19. Wahlperiode 16.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten René Springer, Uwe Witt, Martin Sichert, Jörg Schneider,
Jürgen Pohl und der Fraktion der AfD
Aktuelle Daten und Entwicklungen beim Unterhaltsvorschuss
Die Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) stellt
eine besondere Sozialleistung für Kinder und ihre alleinerziehenden Elternteile
dar, die weitgehend unabhängig vom Einkommen der Alleinerziehenden gezahlt
wird. Die Leistung soll Alleinerziehenden und ihren Kindern in Situationen
helfen, in denen die Alleinerziehenden den Alltag, die Betreuung und die Erziehung
ihrer Kinder weitgehend allein bewältigen und sich um die Durchsetzung der
Unterhaltsansprüche kümmern müssen. Die Leistung nach dem UhVorschG
bezweckt, einen (teilweisen) Ausgleich für die Mehrfachbelastung des betreuenden
Elternteils zu gewähren, der neben seiner eigenen Unterhaltsverpflichtung den
ausbleibenden Barunterhalt des anderen Elternteils abzudecken hat, zumal die
Betroffenen in aller Regel auch für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen müssen
(https://bit.ly/2OddpHe). Im Zuge der Reform des UhVorschG zum 1. Juli 2017
wurden die Leistungen nach dem UhVorschG ausgeweitet. Das ebenso
intendierte Ziel einer Verbesserung des Rückgriffs auf Unterhaltsschuldner und
Unterhaltsschuldnerinnen konnte nach Ansicht der Fragesteller bisher allerdings
nicht erreicht werden (https://bit.ly/2Gq0QC2). Aus der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache
19/4019 geht hervor, dass im Zeitraum von 2012 bis 2017 die Rückgriffquoten
im Bundesdurchschnitt von 21 Prozent (2012) auf 19 Prozent (2017) gesunken
sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Empfänger
von Leistungen nach dem UhVorschG in den letzten fünf Jahren und im
ersten Halbjahr 2019 entwickelt (bitte die absoluten Zahlen inklusive der
prozentualen Veränderung für die Jahre 2015 bis 2019 differenziert nach Bund,
nach Ländern, nach neuen und alten Bundesländern angeben; sowie
differenziert nach soziodemographischen Merkmalen – Staatsangehörigkeit deutsch,
Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-
Asylherkunftsland – ausweisen)?
2. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben für
Leistungen nach dem UhVorschG in den letzten fünf Jahren und im ersten
Halbjahr 2019 entwickelt (bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen
Veränderung für die Jahre 2015 bis 2019 angeben sowie differenziert nach
Bund, nach Ländern, nach neuen und alten Bundesländern ausweisen)?
3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Einnahmen aus dem
Rückgriff bzw. Vollzug des UhVorschG in den letzten fünf Jahren entwickelt
(bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die
Jahre 2015 bis 2019 angeben sowie differenziert nach Bund, nach Ländern,
nach neuen und alten Bundesländern ausweisen)?
4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl
unterhaltspflichtiger Elternteile, die keinen Unterhalt zahlen, in den letzten fünf Jahren
entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen
Veränderung für die Jahre 2015 bis 2019 differenziert nach Bund, nach
Ländern, nach neuen und alten Bundesländern angeben; sowie differenziert nach
soziodemographischen Merkmalen – Staatsangehörigkeit deutsch,
Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-
Asylherkunftsland – ausweisen)?
5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Rückgriffquote im
Rahmen des UhVorschG-Vollzugs in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte
auch die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die
Jahre 2015 bis 2019 angeben, sowie differenziert nach Bund, nach Ländern,
nach neuen und alten Bundesländern ausweisen; sowie differenziert nach
soziodemographischen Merkmalen – Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer,
EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland –
ausweisen)?
6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Leistungen
nach dem UhVorschG an der Gesamtunterhaltsschuld, die im Zuge des
Rückgriffs auf den unterhaltspflichtigen Elternteil erfolgreich beigetrieben
werden konnten (bitte die absoluten und relativen Zahlen für die Jahre 2015
bis 2019 angeben; sowie differenziert nach soziodemographischen
Merkmalen – Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer,
Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland – ausweisen)?
7. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Einkommen jener
nach dem UhVorschG anspruchsberechtigten Kinder (Kindeseinkommen) in
den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen inklusive der
prozentualen Veränderung für die Jahre 2015 bis 2019 differenziert nach
Bund, nach Ländern, nach neuen und alten Bundesländern angeben; sowie
differenziert nach soziodemographischen Merkmalen – Staatsangehörigkeit
deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-
Asylherkunftsland – ausweisen)?
8. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Einkommen der
nicht das Kind betreuenden unterhaltspflichtigen Elternteile in den letzten
fünf Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen
Veränderung für die Jahre 2015 bis 2019 differenziert nach Bund, nach
Ländern, nach neuen und alten Bundesländern angeben; sowie differenziert nach
soziodemographischen Merkmalen – Staatsangehörigkeit deutsch,
Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-
Asylherkunftsland – ausweisen)?
9. Wie viele der aktuell unterhaltspflichtigen Elternteile, die gegenwärtig
keinen Unterhalt zahlen, könnten aufgrund wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
bzw. unterhaltsrelevantem Einkommen nach Kenntnis der Bundesregierung
Unterhalt zahlen (bitte die absoluten und relativen Zahlen für das Jahr 2019
differenziert nach Bund, nach Ländern, nach neuen und alten Bundesländern
angeben; sowie differenziert nach soziodemographischen Merkmalen –
Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit
aus einem Top-8-Asylherkunftsland – ausweisen)?
10. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die an
Leistungsberechtige nach dem UhVorschG ausgezahlten Unterhaltsvorschussbeträge in den
letzten fünf Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen inklusive der
prozentualen Veränderung für die Jahre 2015 bis 2019 differenziert nach Bund,
nach Ländern, nach neuen und alten Bundesländern angeben; sowie
differenziert nach soziodemographischen Merkmalen – Haushaltsgröße und
Kinderzahl, Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer,
Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland – ausweisen)?
11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl jener
Leistungsfälle nach dem UhVorschG, bei denen der Kindsvater unbekannt ist bzw.
keine Vaterschaftsanerkennung vorliegt, in den letzten fünf Jahren
entwickelt (bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für
die Jahre 2015 bis 2019 differenziert nach Bund, nach Ländern, nach neuen
und alten Bundesländern angeben; sowie differenziert nach
soziodemographischen Merkmalen – Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-
Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland – ausweisen)?
12. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen
Unterhaltsrückstande in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte die
absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2015 bis
2019 angeben; sowie differenziert nach soziodemographischen Merkmalen –
Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit
aus einem Top-8-Asylherkunftsland – ausweisen)?
13. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
leistungsfähigen Unterhaltspflichtigen, von denen auch nach Ergreifen von
Beitreibungsmaßnahmen keine Unterzahlungen eingefordert werden konnten
(Ausfallleistung), in den letzten fünf Jahren entwickelt, und wie hoch ist deren Anteil
an der Gesamtheit der nach dem UhVorschG unterhaltspflichtigen Elternteile
(bitte die absoluten und relativen Zahlen für die Jahre 2015 bis 2019
angeben; sowie differenziert nach soziodemographischen Merkmalen –
Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus
einem Top-8-Asylherkunftsland – ausweisen)?
14. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl von
Leistungsfällen nach dem UhVorschG, bei denen die Rückgriffsbemühungen wiederholt
negativ bzw. ohne Zahlungen verliefen oder bei denen dauerhaft keine
Rückgriffsmöglichkeit besteht, in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte die
absoluten und relativen Zahlen für die Jahre 2015 bis 2019 angeben; sowie
differenziert nach soziodemographischen Merkmalen – Staatsangehörigkeit
deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-
Asylherkunftsland – ausweisen)?
15. Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt die
vollständige Beitreibung bzw. Rückzahlung von nach dem UhVorschG
rückständigen Unterhaltsleistungen (bitte die Fristen für die Jahre 2015 bis 2019
differenziert nach Bund, nach Ländern, nach neuen und alten Bundesländern
angeben; sowie differenziert nach soziodemographischen Merkmalen –
Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit
aus einem Top-8-Asylherkunftsland – ausweisen)?
16. Welche Kosten verursacht nach Kenntnis der Bundesregierung der Rückgriff
auf Leistungen nach dem UhVorschG (bitte die absoluten Zahlen inklusive
der prozentualen Veränderung für die Jahre 2015 bis 2019 angeben; sowie
differenziert nach Bund, nach Ländern, nach neuen und alten Bundesländern
ausweisen)?
17. Bei wie vielen Leistungsfällen nach dem UhVorschG wurde nach Kenntnis
der Bundesregierung auf den Rückgriff bzw. die Verfolgung von
Ansprüchen gegenüber unterhaltspflichtigen Elternteilen im Bezug von Leistungen
nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in den letzten fünf
Jahren verzichtet (bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen
Veränderung für die Jahre 2015 bis 2019 differenziert nach Bund, nach Ländern,
nach neuen und alten Bundesländern angeben; sowie differenziert nach
soziodemographischen Merkmalen – Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer,
EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland –
ausweisen)?
18. Wie viele Verurteilungen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 170
Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten fünf Jahren und im ersten Halbjahr 2019 (bitte die
absoluten Zahlen für die Jahre 2015 bis 2019 differenziert nach Bund, nach
Ländern, nach neuen und alten Bundesländern angeben; sowie differenziert
nach soziodemographischen Merkmalen – Geschlecht, Staatsangehörigkeit
deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-
Asylherkunftsland – ausweisen)?
19. Wie viele der in Frage 18 erfragten Verurteilungen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten fünf Jahren verjährt (bitte die absoluten
Zahlen für die Jahre 2015 bis 2019 differenziert nach Bund, nach Ländern, nach
neuen und alten Bundesländern angeben)?
20. Bei wie vielen Fällen von Verletzungen der Unterhaltspflicht nach § 170
Absatz 1 StGB kam es seit 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung zu
Fahrverboten bzw. dem Entzug des Führerscheins von Unterhaltsverweigerern
(bitte die absoluten Zahlen für die Jahre 2017 bis 2019 differenziert nach
Bund, nach Ländern, nach neuen und alten Bundesländern ausweisen)?
21. Realisiert die Bundesregierung gegenwärtig konkrete Maßnahmen im Sinne
einer effektiveren Gestaltung von Rückgriffsbemühungen zur Erlangung
besserer Rückgriffquoten?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen sind das?
b) Inwiefern spielen eine zentrale Rückgriffbearbeitung wie im Freistaat
Bayern durch das Landesamt für Finanzen oder etwa die Einrichtung
spezieller Agenturen zur Eintreibung des Unterhaltes nach dem Vorbild
Großbritanniens hierbei eine Rolle?
c) Wenn nein, warum wurden diese Maßnahmen nicht realisiert?
22. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl von nach dem
UhVorschG anspruchsberechtigten Kindern entwickelt, deren betreuendes
Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis gemäß Härtefallregelung, zum
vorübergehenden Schutz, aufgrund Aussetzung der Abschiebung oder wegen des
Bestehens von Ausreisehindernissen besitzt (bitte die absoluten Zahlen für
die Jahre 2015 bis 2019 differenziert nach Bund, nach Ländern, nach neuen
und alten Bundesländern angeben; sowie differenziert nach
soziodemographischen Merkmalen – Ausländer, EU-Ausländer sowie Staatsangehörigkeit
aus einem Top-8-Asylherkunftsland – ausweisen)?
23. Welche Daten werden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Zusammenhang mit Leistungen nach dem UhVorschG statistisch erhoben, und was ist
die Rechtsgrundlage für die Erhebung?
a) Zu welchen Stichtagen werden die Daten erhoben?
b) Wann und wo werden die erhobenen Daten veröffentlicht?
24. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Weisungen zur Erhebung von
UhVorschG-Daten?
Wenn ja, wann wurden die Weisungen erlassen, und welche sind das?
Berlin, den 29. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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