[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12523
19. Wahlperiode 20.08.2019
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Nutzung von Fahrzeugen und Flugzeugen der Bundeswehr und Bundespolizei für
private Anlässe
Medienberichten zufolge flog Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit ihrem
Gatten Dr. Joachim Sauer in einem Hubschrauber der Bundespolizei von
Bayreuth, wo sie die Festspiele besuchte, nach Innsbruck, wo sie ihren Urlaub
verbringe (vgl.
www.merkur.de/politik/merkel-im-urlaub-kanzlerin-geniesst-
ihrensommerurlaub-in-begleitung-und-mit-rotwein-zr-12869038.html).
Bereits im Jahr 2017 hatte die Bundeskanzlerin für Schlagzeilen gesorgt, als sie
mit Helikoptern auch der Bundespolizei Wahlkampfeinsätze absolvierte (vgl.
www.spiegel.de/politik/deutschland/angela-merkel-im-wahlkampf-reisen-mit-
luftwaffe-helikopter-a-1164636.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Besteht seitens der Bundesregierung Kenntnis darüber, dass
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel für einen Flug in den Urlaub einen Helikopter der
Bundespolizei nutzte?
a) Welche Gründe gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für diese
Nutzung eines Helikopters der Bundespolizei?
b) Welche Kosten entstanden nach Kenntnis der Bundesregierung durch
diesen Flug der Bundeskanzlerin und ihres Gatten in den Urlaub?
c) In welcher Höhe wurden die entstandenen Kosten durch die
Bundeskanzlerin und/oder ihren Gatten nach Kenntnis der Bundesregierung ersetzt?
d) Welche Gründe gibt es dafür?
2. Welche Personen jeweils welcher Parteien und Fraktionen nutzen nach
Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 in jeweils welchem
Umfang Flugzeuge und Fahrzeuge der Bundeswehr und/oder Bundespolizei
und/oder sonstiger Bundeseinrichtungen mit zumindest teilweiser privater
Veranlassung (z. B. Wahlkampf, Urlaub etc.) (bitte einzeln und nach
Jahresscheiben auflisten)?
3. Welche tatsächlichen Kosten entstanden nach Kenntnis der Bundesregierung
jeweils bei der Nutzung der Flugzeuge und Fahrzeuge (s. Frage 2) (bitte
einzeln und nach Jahresscheiben ab 2010 auflisten)?
Woraus ergeben sich die tatsächlichen Kosten der Nutzung?
4. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten in
Frage 3 durch die Nutzer von Fahrzeugen und Flugzeugen der Bundeswehr
und Bundespolizei oder durch Dritte jeweils ersetzt (bitte einzeln und nach
Jahresscheiben ab 2010 auflisten)?
5. Welche Rechtsgrundlagen führt die Bundesregierung für die Nutzung von
Flugzeugen und Fahrzeugen in Frage 2 an?
6. Welcher Personenkreis ist nach Kenntnis der Bundesregierung berechtigt,
die Fahrzeuge und Flugzeuge in Frage 2 in Anspruch zu nehmen, und wie
erfolgt die Auswahl?
7. Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit der Nutzung von
Helikoptern insbesondere für Urlaubsreisen angesichts der Debatte um die
Klimaschädlichkeit von Flügen, und welche Alternativen wurden mit jeweils
welchen Ergebnissen geprüft?
Berlin, den 5. August 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]