BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Durch Lithium-Ionen-Akkumulatoren verursachte Brände

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

10.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1256122.08.2019

Durch Lithium-Ionen-Akkumulatoren verursachte Brände

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12561 19. Wahlperiode 22.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Karlheinz Busen, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek , Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP Durch Lithium-Ionen-Akkumulatoren verursachte Brände Mit wachsender Vernetzung und Elektromobilität werden mehr Lithium-Ionen- Akkus eingesetzt. Zahlen des Umweltbundesamts zufolge hat sich die Menge an jährlich in Umlauf gebrachten Lithium-Ionen-Akkus von 2014 bis 2017 um 12,3 Prozent (Bundestagsdrucksache 19/9212) erhöht. Mit der starken Verbreitung kommt es auch häufiger zu Bränden – verursacht durch eben diesen Akkutyp (Recyclingmagazin 06/2019, S. 17). Noch im April 2019 konnte die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage: „Gefahren von Lithium-Batterien in Haushalten und Entsorgungsbetrieben“ (Bundestagsdrucksache 19/9212) keine systematisch erhobenen Zahlen nennen, bei denen Lithium-Ionen-Akkus Brandauslöser gewesen waren. Auch die durch solche Brände verursachten Schäden, sowohl in Privathaushalten, als auch in Abfallbehandlungsanlagen, waren der Bundesregierung nicht bekannt. Inzwischen ist die Thematik sowohl in Fachmagazinen (Recyclingmagazin, 06/2019, S. 17), Instituten, die sich mit den Besonderheiten des Brandlöschens von Lithium-Ionen-Akkus befassen (www. feuertrutz.de/forschung-brandbekaempfung-von-lithium-ionen-batterien/150/ 60110/) als auch in großen Tageszeitungen (www.sueddeutsche.de/wissen/ brand-gefahr-batterien-lithium-ionen-akkus-feuer-feuerwehr-1.4267276) aufgenommen worden. Nach Ansicht der Fragesteller zeigt dies deutlich, dass es einen dringenden Handlungsbedarf gibt, Brände von Energiespeichern zu unterbinden. Des Weiteren kann eine Kreislaufwirtschaft nur etabliert werden, wenn die Sortierungsanlagen Abfälle trennen und nicht durch Brände ein Stau an unsortiertem Material entsteht. In der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/9212 sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf, die Sicherheit zu verbessern. Die Bundesregierung sieht die Regelungen zur Reduzierung der Risiken von Lithium-Ionen-Batterien durch das Batteriegesetz und das Elektro- und Elektronikgerätegesetz in ausreichendem Maße geregelt. Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung nur im Falle einer Änderung der europäischen Batterierichtlinie. Aus Sicht der Fraktion der FDP gibt es zwei wesentliche Handlungsfelder, um die Sicherheit der Entsorgung für mit Lithium-Ionen-Akku betriebene Geräte, wie beispielsweise bei einer elektrischen Zahnbürste, zu erhöhen. Zum einen muss das Design der Geräte es ermöglichen, die Batterie vor der Entsorgung dem Rest des Geräts zu entnehmen und getrennt zu entsorgen. Zum anderen kommt es aus verschiedensten Gründen zu Fehlwürfen, das bedeutet zu einer falschen oder gar keiner Trennung des Akkus von anderen Abfällen. Hierbei kann eine Information über das Produkt und seine korrekte Entsorgung Transparenz schaffen. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie kann der Verbraucher nach Information der Bundesregierung mitwirken, Brände in Sortier- und Transporteinrichtungen zu verhindern? 2. Woran erkennt der Verbraucher nach Information der Bundesregierung, in welche Sammlung sein Gerät ordnungsgemäß zu entsorgen ist? 3. Woran erkennt der Verbraucher, ob es sich bei einem Akku um einen Lithium-Ionen-Akku handelt? 4. Welche Fortschritte konnte die Bundesregierung im Bereich der farblichen Kennzeichnung zur einfacheren Separierung der Akkutypen bislang erzielen? 5. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die sehr wechselhafte Sortierqualität mancher Sammelstellen zu verbessern? 6. Sind von der Bundesregierung bundeseinheitliche Leitfäden zur Verbesserung der Sammlung in den Bundesländern geplant, mit dem Ziel die Fehlwürfe zu minimieren? 7. In welcher Form sollen nach Information der Bundesregierung Anpassungen an das Design der Elektrogeräte erfolgen, um den Energiespeicher getrennt vom Altgerät entsorgen zu können? 8. Wann ist nach Informationen der Bundesregierung mit einer solchen Anpassung zu rechnen, und gibt es bereits Gesprächsrunden zur Vorbereitung von Vorgaben an das Gerätedesign mit betroffenen Akteuren? 9. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um die Sicherheit der Entsorgung der Lithium-Ionen-Akkus bzw. der damit betriebenen Geräte zu verbessern und Brände auszuschließen? Berlin, den 6. August 2019 Christian Lindner und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

Ähnliche Kleine Anfragen