Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Durch Lithium-Ionen-Akkumulatoren verursachte Brände
Diese Kleine Anfrage von FDP an Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gehört zur 19. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Datum
10.09.2019
Antwortdauer
19 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1256122.08.2019
Durch Lithium-Ionen-Akkumulatoren verursachte Brände
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12561
19. Wahlperiode 22.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt,
Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Karlheinz Busen,
Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr,
Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek ,
Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic,
Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly,
Bettina Stark-Watzinger, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Katharina Willkomm
und der Fraktion der FDP
Durch Lithium-Ionen-Akkumulatoren verursachte Brände
Mit wachsender Vernetzung und Elektromobilität werden mehr Lithium-Ionen-
Akkus eingesetzt. Zahlen des Umweltbundesamts zufolge hat sich die Menge an
jährlich in Umlauf gebrachten Lithium-Ionen-Akkus von 2014 bis 2017 um
12,3 Prozent (Bundestagsdrucksache 19/9212) erhöht. Mit der starken
Verbreitung kommt es auch häufiger zu Bränden – verursacht durch eben diesen Akkutyp
(Recyclingmagazin 06/2019, S. 17). Noch im April 2019 konnte die
Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage: „Gefahren von Lithium-Batterien
in Haushalten und Entsorgungsbetrieben“ (Bundestagsdrucksache 19/9212) keine
systematisch erhobenen Zahlen nennen, bei denen Lithium-Ionen-Akkus
Brandauslöser gewesen waren. Auch die durch solche Brände verursachten Schäden,
sowohl in Privathaushalten, als auch in Abfallbehandlungsanlagen, waren der
Bundesregierung nicht bekannt. Inzwischen ist die Thematik sowohl in
Fachmagazinen (Recyclingmagazin, 06/2019, S. 17), Instituten, die sich mit den
Besonderheiten des Brandlöschens von Lithium-Ionen-Akkus befassen (www.
feuertrutz.de/forschung-brandbekaempfung-von-lithium-ionen-batterien/150/
60110/) als auch in großen Tageszeitungen (www.sueddeutsche.de/wissen/
brand-gefahr-batterien-lithium-ionen-akkus-feuer-feuerwehr-1.4267276)
aufgenommen worden. Nach Ansicht der Fragesteller zeigt dies deutlich, dass es einen
dringenden Handlungsbedarf gibt, Brände von Energiespeichern zu unterbinden.
Des Weiteren kann eine Kreislaufwirtschaft nur etabliert werden, wenn die
Sortierungsanlagen Abfälle trennen und nicht durch Brände ein Stau an unsortiertem
Material entsteht.
In der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/9212 sieht die Bundesregierung
keinen Handlungsbedarf, die Sicherheit zu verbessern. Die Bundesregierung sieht
die Regelungen zur Reduzierung der Risiken von Lithium-Ionen-Batterien durch
das Batteriegesetz und das Elektro- und Elektronikgerätegesetz in ausreichendem
Maße geregelt. Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung nur im Falle einer
Änderung der europäischen Batterierichtlinie.
Aus Sicht der Fraktion der FDP gibt es zwei wesentliche Handlungsfelder, um
die Sicherheit der Entsorgung für mit Lithium-Ionen-Akku betriebene Geräte, wie
beispielsweise bei einer elektrischen Zahnbürste, zu erhöhen. Zum einen muss
das Design der Geräte es ermöglichen, die Batterie vor der Entsorgung dem Rest
des Geräts zu entnehmen und getrennt zu entsorgen. Zum anderen kommt es aus
verschiedensten Gründen zu Fehlwürfen, das bedeutet zu einer falschen oder gar
keiner Trennung des Akkus von anderen Abfällen. Hierbei kann eine Information
über das Produkt und seine korrekte Entsorgung Transparenz schaffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie kann der Verbraucher nach Information der Bundesregierung
mitwirken, Brände in Sortier- und Transporteinrichtungen zu verhindern?
2. Woran erkennt der Verbraucher nach Information der Bundesregierung, in
welche Sammlung sein Gerät ordnungsgemäß zu entsorgen ist?
3. Woran erkennt der Verbraucher, ob es sich bei einem Akku um einen
Lithium-Ionen-Akku handelt?
4. Welche Fortschritte konnte die Bundesregierung im Bereich der farblichen
Kennzeichnung zur einfacheren Separierung der Akkutypen bislang
erzielen?
5. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die sehr wechselhafte
Sortierqualität mancher Sammelstellen zu verbessern?
6. Sind von der Bundesregierung bundeseinheitliche Leitfäden zur
Verbesserung der Sammlung in den Bundesländern geplant, mit dem Ziel die
Fehlwürfe zu minimieren?
7. In welcher Form sollen nach Information der Bundesregierung Anpassungen
an das Design der Elektrogeräte erfolgen, um den Energiespeicher getrennt
vom Altgerät entsorgen zu können?
8. Wann ist nach Informationen der Bundesregierung mit einer solchen
Anpassung zu rechnen, und gibt es bereits Gesprächsrunden zur Vorbereitung von
Vorgaben an das Gerätedesign mit betroffenen Akteuren?
9. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um die Sicherheit der
Entsorgung der Lithium-Ionen-Akkus bzw. der damit betriebenen Geräte zu
verbessern und Brände auszuschließen?
Berlin, den 6. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1308410.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12561 - Durch Lithium-Ionen-Akkumulatoren verursachte Brände
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12561 –
Durch Lithium-Ionen-Akkumulatoren verursachte Brände
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit wachsender Vernetzung und Elektromobilität werden mehr Lithium-
Ionen-Akkus eingesetzt. Zahlen des Umweltbundesamts zufolge hat sich die
Menge an jährlich in Umlauf gebrachten Lithium-Ionen-Akkus von 2014 bis
2017 um 12,3 Prozent (Bundestagsdrucksache 19/9212) erhöht. Mit der
starken Verbreitung kommt es auch häufiger zu Bränden - verursacht durch eben
diesen Akkutyp (Recyclingmagazin 06/2019, S. 17). Noch im April 2019
konnte die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage: „Gefahren
von Lithium-Batterien in Haushalten und Entsorgungsbetrieben“
(Bundestagsdrucksache 19/9212) keine systematisch erhobenen Zahlen nennen, bei denen
Lithium-Ionen-Akkus Brandauslöser gewesen waren. Auch die durch solche
Brände verursachten Schäden, sowohl in Privathaushalten, als auch in
Abfallbehandlungsanlagen, waren der Bundesregierung nicht bekannt. Inzwischen
ist die Thematik sowohl in Fachmagazinen (Recyclingmagazin, 06/2019,
S. 17), Instituten, die sich mit den Besonderheiten des Brandlöschens von
Lithium-Ionen-Akkus befassen (www.feuertrutz.de/forschung-brandbekaemp
fung-von-lithium-ionen-batterien/150/60110/) als auch in großen
Tageszeitungen (www.sueddeutsche.de/wissen/brand-gefahr-batterien-lithium-
ionenakkus-feuer-feuerwehr-1.4267276) aufgenommen worden. Nach Ansicht der
Fragesteller zeigt dies deutlich, dass es einen dringenden Handlungsbedarf
gibt, Brände von Energiespeichern zu unterbinden. Des Weiteren kann eine
Kreislaufwirtschaft nur etabliert werden, wenn die Sortierungsanlagen Abfälle
trennen und nicht durch Brände ein Stau an unsortiertem Material entsteht.
In der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/9212 sieht die Bundesregierung
keinen Handlungsbedarf, die Sicherheit zu verbessern. Die Bundesregierung
sieht die Regelungen zur Reduzierung der Risiken von Lithium-Ionen-
Batterien durch das Batteriegesetz und das Elektro- und
Elektronikgerätegesetz in ausreichendem Maße geregelt. Handlungsbedarf sieht die
Bundesregierung nur im Falle einer Änderung der europäischen Batterierichtlinie.
Aus Sicht der Fraktion der FDP gibt es zwei wesentliche Handlungsfelder, um
die Sicherheit der Entsorgung für mit Lithium-Ionen-Akku betriebene Geräte,
wie beispielsweise bei einer elektrischen Zahnbürste, zu erhöhen. Zum einen
muss
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13084
19. Wahlperiode 10.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit vom 5. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
das Design der Geräte es ermöglichen, die Batterie vor der Entsorgung dem
Rest des Geräts zu entnehmen und getrennt zu entsorgen. Zum anderen kommt
es aus verschiedensten Gründen zu Fehlwürfen, das bedeutet zu einer falschen
oder gar keiner Trennung des Akkus von anderen Abfällen. Hierbei kann eine
Information über das Produkt und seine korrekte Entsorgung Transparenz
schaffen.
1. Wie kann der Verbraucher nach Information der Bundesregierung
mitwirken, Brände in Sortier- und Transporteinrichtungen zu verhindern?
Allgemein sind Lithium-Batterien bei ordnungsgemäßem Umgang als sicher
anzusehen. Verbraucherinnen und Verbraucher sind gemäß Batteriegesetz
(BattG) gesetzlich verpflichtet, alle anfallenden Altbatterien über eine getrennte
Sammlung dem Recycling zuzuführen und beim Handel oder den weiteren
Sammelstellen, wie z. B. an Wertstoffhöfen, Schadstoffmobilen oder sog.
freiwilligen Sammelstellen zurückzugeben. Ebenso verpflichtet das Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG) den Endnutzer Altbatterien, welche nicht
vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von
Gerät zu trennen. Um einen Kurzschluss zu vermeiden, sind durch die
Verbraucher bei lithiumhaltigen Batterien und Akkus die Pole vor der Entsorgung
abzukleben.
2. Woran erkennt der Verbraucher nach Information der Bundesregierung, in
welche Sammlung sein Gerät ordnungsgemäß zu entsorgen ist?
Sowohl nach § 17 BattG als auch gemäß § 9 Absatz 2 ElektroG besteht für die
Hersteller die Pflicht vor dem erstmaligen Inverkehrbringen die Batterie bzw.
das Elektro- und Elektronikgerät mit dem Symbol der durchgestrichenen
Mülltonne zu versehen, welches den Verbrauchern verdeutlicht, dass eine getrennte
Erfassung vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfolgen hat. Flankiert wird
diese unmittelbar an der Batterie befindliche Information durch weitere Hinweis-
und Informationspflichten der Hersteller und Vertreiber, die auf die getrennte
Erfassungspflicht und unentgeltliche Rückgabemöglichkeiten hinweisen.
3. Woran erkennt der Verbraucher, ob es sich bei einem Akku um einen
Lithium-Ionen-Akku handelt?
Alle wieder aufladbaren Akkus sind gekennzeichnet, so dass klar ist, um
welchen Akku-Typ es sich handelt. Auch die Gerätebeschreibung bzw. das
Bedienungshandbuch können herangezogen werden, da unter „Technische Daten“
vermerkt ist, um welche Energiequelle es sich handelt. Zudem hat gemäß § 28
Absatz 2 ElektroG jeder Hersteller Elektro- und Elektronikgeräte, die eine
Batterie oder einen Akkumulator enthalten, Angaben beizufügen, die den
Endnutzer über den Typ und das chemische System der Batterie oder des
Akkumulators und über deren sichere Entnahme informieren.
4. Welche Fortschritte konnte die Bundesregierung im Bereich der farblichen
Kennzeichnung zur einfacheren Separierung der Akkutypen bislang
erzielen?
Die Europäische Kommission hat für das Jahr 2020 einen Entwurf zur
Änderung der Batterierichtlinie in Aussicht gestellt. Im Rahmen der öffentlichen
Konsultation in diesem Zusammenhang hat die Bundesregierung gegenüber der
Kommission verschiedene Maßnahmen, welche das stark ansteigende
Aufkommen von Lithium-Batterien adressieren können, angeregt. Hierzu zählt auch die
Prüfung einer farblichen Kennzeichnung von Batterien entsprechend des
chemischen Systems, um eine einfache Separierung der Batterietypen bereits bei
deren Sammlung und ein effektives Recycling zu ermöglichen und so einen
Beitrag für mehr Sicherheit zu leisten.
5. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die sehr wechselhafte
Sortierqualität mancher Sammelstellen zu verbessern?
Im Hinblick auf die getrennte Rückgabe und Erfassung von Batterien und
Akkumulatoren vom unsortierten Siedlungsabfall spielt die
Verbraucherinformation und Öffentlichkeitsarbeit eine wichtige Rolle. Im Rahmen der geplanten
Novelle des BattG als auch des ElektroG ist eine weitere Stärkung der
Verbraucherinformation durch die Konkretisierung der Informationspflichten für
Hersteller und Vertreiber vorgesehen.
6. Sind von der Bundesregierung bundeseinheitliche Leitfäden zur
Verbesserung der Sammlung in den Bundesländern geplant, mit dem Ziel die
Fehlwürfe zu minimieren?
Mit der Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 31 A
„Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes“ Anforderungen an die
Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (Stand: 23. Januar 2017)
besteht bereits ein bundeseinheitlicher Leitfaden, der auch Vorgaben für die
Sammlung von Batterien enthält (Im Internet abrufbar unter: www.laga-on
line.de/documents/m-31-a_1517834714.pdf). Eine Aktualisierung des
Leitfadens bzw. der Erlass eines weiteren Leitfadens sind derzeit nicht geplant.
7. In welcher Form sollen nach Information der Bundesregierung
Anpassungen an das Design der Elektrogeräte erfolgen, um den Energiespeicher
getrennt vom Altgerät entsorgen zu können?
8. Wann ist nach Informationen der Bundesregierung mit einer solchen
Anpassung zu rechnen, und gibt es bereits Gesprächsrunden zur Vorbereitung
von Vorgaben an das Gerätedesign mit betroffenen Akteuren?
Die Fragen 7 und 8 werden zusammen beantwortet.
Das ElektroG beinhaltet bereits Vorgaben an die Entnehmbarkeit von
Altbatterien und Altakkumulatoren aus Elektro- und Elektronikgeräten. § 4 Absatz 1
Satz 2 und 3 des ElektroG enthält zu diesem Zweck ein Gestaltungsgebot.
Elektro- und Elektronikgeräte sind demzufolge möglichst so zu gestalten, dass
darin eingebaute Batterien und Akkumulatoren problemlos durch den
Endnutzer entnommen werden können. Sofern eine problemlose Entnahme durch den
Endnutzer nicht möglich ist, muss eine solche durch vom Hersteller
unabhängiges Fachpersonal möglich sein. Dieses ist sowohl mit Blick auf die in den
Batterien enthaltenen Wertstoffe und Schadstoffe von Bedeutung.
Darüber hinaus sollen Geräte so designt sein, dass die Energiespeicher mit
allgemein verfügbaren Werkzeugen und ohne dauerhafte Beschädigungen am
Gerät ausgewechselt werden können. Aktuell untersucht die Europäische
Kommission im Rahmen der sogenannten Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EC) mit
einer Studie, ob eine Regelung für aufladbare elektrochemische Batterien mit
dem Fokus auf Industriebatterien sinnvoll ist (www.ecodesignbatteries.eu). Die
Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene für eine Regelung mit hohen
Anforderungen an die Ressourceneffizienz, Energieeffizienz und Sicherheit ein. Die
Europäische Kommission konsultiert Mitgliedstaaten als auch betroffene
Akteure aus der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft. Sollte die Kommission sich
aufgrund des Ergebnisses der Studie dazu entschließen, einen
Regelungsentwurf vorzulegen, wird die Bundesregierung auch auf nationaler Ebene einen
Beraterkreis einrichten.
9. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um die Sicherheit der
Entsorgung der Lithium-Ionen-Akkus bzw. der damit betriebenen Geräte zu
verbessern und Brände auszuschließen?
Die Bundesregierung verweist hierzu auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache
19/9212.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Ökonomische und ökologische Landwirtschaft durch moderne Technologien
FDP03.06.2021
Verschärfung der Wegzugsbesteuerung
FDP07.06.2021
Archivierung digitaler Kommunikation von Bundesministerinnen und Bundesministern
FDP17.02.2020
Beauftragte, Sonderbeauftragte und Koordinatoren der Bundesregierung
FDP23.05.2018