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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Stand der Genehmigung von Hardware-Nachrüstungssystemen und Abruf von Fördermitteln zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen
(insgesamt 57 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
17.10.2019
Antwortdauer
28 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1257522.08.2019
Stand der Genehmigung von Hardware-Nachrüstungssystemen und Abruf von Fördermitteln zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12575
19. Wahlperiode 22.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Oliver Krischer, Matthias Gastel,
Stefan Gelbhaar, Dr. Bettina Hoffmann, Renate Künast, Cem Özdemir,
Dr. Ingrid Nestle, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stand der Genehmigung von Hardware-Nachrüstungssystemen und Abruf von
Fördermitteln zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen
Nachdem die Bundesregierung im Dezember 2018 die technischen
Anforderungen an Hardware-Nachrüstungssysteme für Pkw festgelegt hatte, wurde am 26.
Juli 2019 das erste System genehmigt (vgl. www.kba.de/DE/Typgenehmigung/
Typgenehmigungen/Typgenehmigungserteilung/ABE_NOX/ABE_NOx.html).
Dies zerstreut nach Ansicht der Fragesteller technische, rechtliche und finanzielle
Bedenken, die der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas
Scheuer gegenüber diesen Systemen geltend gemacht hatte (vgl. www.bmvi.de/
SharedDocs/DE/RedenUndInterviews/2018/Verkehr/scheuer-interview-
17092018.html). Fraglich ist jedoch, welche weiteren Anträge dem Kraftfahrt-
Bundesamt als Genehmigungsbehörde vorliegen und welchen Stand die
Genehmigungsverfahren jeweils besitzen. Nur wenn Anträge auf Genehmigung solcher
Systeme möglichst zeitnah bearbeitet werden und damit verbaut werden können,
kann nach Ansicht der Fragesteller ein rascher und wirksamer Beitrag zur
Verbesserung der Luftqualität geleistet werden.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat zudem
Förderrichtlinien für Hardware-Nachrüstungen bei Kommunal-, Liefer- und
Handwerkerfahrzeugen sowie bei Bussen gestartet. Voraussetzung für einen Abfluss der
Fördermittel ist der Einbau genehmigter Hardware-Nachrüstungssysteme.
Bislang ist abseits der Busse jedoch lediglich die Genehmigung zweier Systeme für
schwere Kommunalfahrzeuge im Mai und Juli 2019 bekannt (vgl. www.kba.de/
DE/Typgenehmigung/Typgenehmigungen/Typgenehmigungserteilung/ABE_
NOX/ABE_NOx.html). Fraglich ist auch hier, welche weiteren Anträge dem
Kraftfahrt-Bundesamt vorliegen und welchen Stand die Genehmigungsverfahren
jeweils besitzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Anträge auf Genehmigung von Hardware-Nachrüstungssystemen
für Pkw auf Basis der am 21. Dezember 2018 festgelegten technischen
Anforderungen liegen dem Kraftfahrt-Bundesamt derzeit vollständig vor (bitte
unter Angabe der Fahrzeugmodelle, für die die Systeme vorgesehen sind,
auflisten), und von welchen Genehmigungsterminen geht die
Bundesregierung jeweils aus?
2. Seit wann liegen dem Kraftfahrt-Bundesamt diese Anträge jeweils
vollständig vor (bitte unter Angabe des jeweiligen Datums auflisten)?
3. Wie viele Fahrzeuge, für die die beantragten Systeme vorgesehen sind, sind
derzeit in Deutschland zugelassen?
4. Wie viele Anträge auf Genehmigung von Hardware-Nachrüstungssystemen
für Pkw auf Basis der am 21. Dezember 2018 festgelegten technischen
Anforderungen liegen dem Kraftfahrt-Bundesamt derzeit noch nicht vollständig
vor (bitte unter Angabe der Fahrzeugmodelle, für die die Systeme
vorgesehen sind, auflisten)?
5. In welchen Fällen sind die Anträge unvollständig, da Dokumente oder
sonstige Informationen auf Seiten des Antragstellers fehlen, und in welchen
Fällen sind die Anträge unvollständig, da Dokumente oder sonstige
Informationen auf Seiten des Kraftfahrt-Bundesamtes fehlen?
6. Wie viele Fahrzeuge, für die die beantragten Systeme vorgesehen sind, sind
derzeit in Deutschland zugelassen?
7. Wie viele solcher Hardware-Nachrüstungssysteme für Pkw sind bereits
genehmigt (bitte unter Angabe der Fahrzeugmodelle, für die die Systeme
vorgesehen sind, auflisten)?
8. Wie lange war der Zeitraum zwischen dem vollständigen Vorliegen der
Anträge und der Genehmigung der Hardware-Nachrüstungssysteme jeweils?
9. Wie viele Fahrzeuge, für die die genehmigten Systeme vorgesehen sind, sind
derzeit in Deutschland zugelassen?
10. Wie viele Anträge auf Genehmigung von Hardware-Nachrüstungssystemen
für schwere Kommunalfahrzeuge auf Basis der in der entsprechenden
Förderrichtlinie festgelegten technischen Anforderungen (vgl. www.bmvi.de/
SharedDocs/DE/Anlage/Presse/098-scheuer-foerderrichtlinie-schwere-
kommunalfahrzeuge.pdf?__blob=publicationFile) liegen dem Kraftfahrt-
Bundesamt derzeit vollständig vor (bitte unter Angabe der Fahrzeugmodelle,
für die die Systeme vorgesehen sind, auflisten), und von welchen
Genehmigungsterminen geht die Bundesregierung jeweils aus?
11. Seit wann liegen dem Kraftfahrt-Bundesamt diese Anträge jeweils
vollständig vor (bitte unter Angabe des jeweiligen Datums auflisten)?
12. Wie viele Fahrzeuge, für die die beantragten Systeme vorgesehen sind, sind
derzeit in Deutschland zugelassen?
13. Wie viele Anträge auf Genehmigung von Hardware-Nachrüstungssystemen
für schwere Kommunalfahrzeuge auf Basis der in der entsprechenden
Förderrichtlinie festgelegten technischen Anforderungen liegen dem Kraftfahrt-
Bundesamt derzeit noch nicht vollständig vor (bitte unter Angabe der
Fahrzeugmodelle, für die die Systeme vorgesehen sind, auflisten)?
14. In welchen Fällen sind die Anträge unvollständig, da Dokumente oder
sonstige Informationen auf Seiten des Antragstellers fehlen, und in welchen
Fällen sind die Anträge unvollständig, da Dokumente oder sonstige
Informationen auf Seiten des Kraftfahrt-Bundesamtes fehlen?
15. Wie viele Fahrzeuge, für die die beantragten Systeme vorgesehen sind, sind
derzeit in Deutschland zugelassen?
16. Wie viele solcher Hardware-Nachrüstungssysteme für schwere
Kommunalfahrzeuge sind bereits genehmigt (bitte unter Angabe der Fahrzeugmodelle,
für die die Systeme vorgesehen sind, auflisten)?
17. Wie lange war der Zeitraum zwischen dem vollständigen Vorliegen der
Anträge und der Genehmigung der Hardware-Nachrüstungssysteme jeweils?
18. Wie viele Fahrzeuge, für die die genehmigten Systeme vorgesehen sind, sind
derzeit in Deutschland zugelassen?
19. Für wie viele Nachrüstungen schwerer Kommunalfahrzeuge wurden über die
entsprechende Förderrichtlinie (vgl. www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/
Presse/098-scheuer-foerderrichtlinie-schwere-kommunalfahrzeuge.pdf?__
blob=publicationFile) bereits Zuwendungen bewilligt (bitte Anzahl der
Bewilligungen und Höhe der Zuwendungen nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
20. Wie viele dieser Nachrüstungen wurden bereits durchgeführt (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
21. Wie verteilen sich diese erfolgten Nachrüstungen auf die im letzten
verfügbaren Jahr im Jahresmittel von Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen
betroffenen Kommunen?
22. Wie viele Anträge auf Genehmigung von Hardware-
Nachrüstungssystemen für leichte Handwerker- und Lieferfahrzeuge auf Basis der in der
entsprechenden Förderrichtlinie festgelegten technischen Anforderungen (vgl.
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Presse/106-scheuer-richtlinie-liefer
fahrzeuge-anlage-2.pdf?__blob=publicationFile) liegen dem Kraftfahrt-
Bundesamt derzeit vollständig vor (bitte unter Angabe der Fahrzeugmodelle, für
die die Systeme vorgesehen sind, auflisten), und von welchen
Genehmigungsterminen geht die Bundesregierung jeweils aus?
23. Seit wann liegen dem Kraftfahrt-Bundesamt diese Anträge jeweils
vollständig vor (bitte unter Angabe des jeweiligen Datums auflisten)?
24. Wie viele Fahrzeuge, für die die beantragten Systeme vorgesehen sind, sind
derzeit in Deutschland zugelassen?
25. Wie viele Anträge auf Genehmigung von Hardware-Nachrüstungssystemen
für leichte Handwerker- und Lieferfahrzeuge auf Basis der in der
entsprechenden Förderrichtlinie festgelegten technischen Anforderungen liegen
dem Kraftfahrt-Bundesamt derzeit noch nicht vollständig vor (bitte unter
Angabe der Fahrzeugmodelle, für die die Systeme vorgesehen sind, auflisten)?
26. In welchen Fällen sind die Anträge unvollständig, da Dokumente oder
sonstige Informationen auf Seiten des Antragstellers fehlen, und in welchen
Fällen sind die Anträge unvollständig, da Dokumente oder sonstige
Informationen auf Seiten des Kraftfahrt-Bundesamtes fehlen?
27. Wie viele Fahrzeuge, für die die beantragten Systeme vorgesehen sind, sind
derzeit in Deutschland zugelassen?
28. Wie viele solcher Hardware-Nachrüstungssysteme für leichte Handwerker-
und Lieferfahrzeuge sind bereits genehmigt (bitte unter Angabe der
Fahrzeugmodelle, für die die Systeme vorgesehen sind, auflisten)?
29. Wie lange war der Zeitraum zwischen dem vollständigen Vorliegen der
Anträge und der Genehmigung der Hardware-Nachrüstungssysteme jeweils?
30. Wie viele Fahrzeuge, für die die genehmigten Systeme vorgesehen sind, sind
derzeit in Deutschland zugelassen?
31. Für wie viele Nachrüstungen leichter Handwerker- und Lieferfahrzeuge
wurden über die entsprechende Förderrichtlinie (vgl. www.bmvi.de/SharedDocs/
DE/Anlage/Presse/106-scheuer-richtlinie-lieferfahrzeuge-anlage-2.pdf?__
blob=publicationFile) bereits Zuwendungen bewilligt (bitte Anzahl der
Bewilligungen und Höhe der Zuwendungen nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
32. Wie viele dieser Nachrüstungen wurden bereits durchgeführt (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
33. Wie verteilen sich diese erfolgten Nachrüstungen auf die im letzten
verfügbaren Jahr im Jahresmittel von Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen
betroffenen Kommunen?
34. Wie viele Anträge auf Genehmigung von Hardware-
Nachrüstungssystemen für schwere Handwerker- und Lieferfahrzeuge auf Basis der in der
entsprechenden Förderrichtlinie festgelegten technischen Anforderungen (vgl.
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Presse/106-scheuer-richtlinie-liefer
fahrzeuge.pdf?__blob=publicationFile) liegen dem Kraftfahrt-Bundesamt
derzeit vollständig vor (bitte unter Angabe der Fahrzeugmodelle, für die die
Systeme vorgesehen sind, auflisten) und von welchen
Genehmigungsterminen geht die Bundesregierung jeweils aus?
35. Seit wann liegen dem Kraftfahrt-Bundesamt diese Anträge jeweils
vollständig vor (bitte unter Angabe des jeweiligen Datums auflisten)?
36. Wie viele Fahrzeuge, für die die beantragten Systeme vorgesehen sind, sind
derzeit in Deutschland zugelassen?
37. Wie viele Anträge auf Genehmigung von Hardware-Nachrüstungssystemen
für schwere Handwerker- und Lieferfahrzeuge auf Basis der in der
entsprechenden Förderrichtlinie festgelegten technischen Anforderungen liegen
dem Kraftfahrt-Bundesamt derzeit noch nicht vollständig vor (bitte unter
Angabe der Fahrzeugmodelle, für die die Systeme vorgesehen sind, auflisten)?
38. In welchen Fällen sind die Anträge unvollständig, da Dokumente oder
sonstige Informationen auf Seiten des Antragstellers fehlen, und in welchen
Fällen sind die Anträge unvollständig, da Dokumente oder sonstige
Informationen auf Seiten des Kraftfahrt-Bundesamtes fehlen?
39. Wie viele Fahrzeuge, für die die beantragten Systeme vorgesehen sind, sind
derzeit in Deutschland zugelassen?
40. Wie viele solcher Hardware-Nachrüstungssysteme für schwere Handwerker-
und Lieferfahrzeuge sind bereits genehmigt (bitte unter Angabe der
Fahrzeugmodelle, für die die Systeme vorgesehen sind, auflisten)?
41. Wie lange war der Zeitraum zwischen dem vollständigen Vorliegen der
Anträge und der Genehmigung der Hardware-Nachrüstungssysteme jeweils?
42. Wie viele Fahrzeuge, für die die genehmigten Systeme vorgesehen sind, sind
derzeit in Deutschland zugelassen?
43. Für wie viele Nachrüstungen schwerer Handwerker- und Lieferfahrzeuge
wurden über die entsprechende Förderrichtlinie (vgl. www.bmvi.de/Shared
Docs/DE/Anlage/Presse/106-scheuer-richtlinie-lieferfahrzeuge.pdf?__blob=
publicationFile) bereits Zuwendungen bewilligt (bitte Anzahl der
Bewilligungen und Höhe der Zuwendungen nach Bundesländern aufschlüsseln)?
44. Wie viele dieser Nachrüstungen wurden bereits durchgeführt (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
45. Wie verteilen sich diese erfolgten Nachrüstungen auf die im letzten
verfügbaren Jahr im Jahresmittel von Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen
betroffenen Kommunen?
46. Wie viele Anträge auf Genehmigung von Hardware-Nachrüstungssystemen
für Busse auf Basis der in der entsprechenden Förderrichtlinie festgelegten
technischen Anforderungen (vgl. www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/
foerderrichtlinie-nachruestung-dieselbusse.pdf?__blob=publicationFile)
liegen dem Kraftfahrt-Bundesamt derzeit vollständig vor (bitte unter Angabe
der Fahrzeugmodelle, für die die Systeme vorgesehen sind, auflisten) und
von welchen Genehmigungsterminen geht die Bundesregierung jeweils aus?
47. Seit wann liegen dem Kraftfahrt-Bundesamt diese Anträge jeweils
vollständig vor (bitte unter Angabe des jeweiligen Datums auflisten)?
48. Wie viele Fahrzeuge, für die die beantragten Systeme vorgesehen sind, sind
derzeit in Deutschland zugelassen?
49. Wie viele Anträge auf Genehmigung von Hardware-Nachrüstungssystemen
für Busse auf Basis der in der entsprechenden Förderrichtlinie festgelegten
technischen Anforderungen liegen dem Kraftfahrt-Bundesamt derzeit noch
nicht vollständig vor (bitte unter Angabe der Fahrzeugmodelle, für die die
Systeme vorgesehen sind, auflisten)?
50. In welchen Fällen sind die Anträge unvollständig, da Dokumente oder
sonstige Informationen auf Seiten des Antragstellers fehlen, und in welchen
Fällen sind die Anträge unvollständig, da Dokumente oder sonstige
Informationen auf Seiten des Kraftfahrt-Bundesamtes fehlen?
51. Wie viele Fahrzeuge, für die die beantragten Systeme vorgesehen sind, sind
derzeit in Deutschland zugelassen?
52. Wie viele solcher Hardware-Nachrüstungssysteme für Busse sind bereits
genehmigt (bitte unter Angabe der Fahrzeugmodelle, für die die Systeme
vorgesehen sind, auflisten)?
53. Wie lange war der Zeitraum zwischen dem vollständigen Vorliegen der
Anträge und der Genehmigung der Hardware-Nachrüstungssysteme jeweils?
54. Wie viele Fahrzeuge, für die die genehmigten Systeme vorgesehen sind, sind
derzeit in Deutschland zugelassen?
55. Für wie viele Nachrüstungen von Bussen wurden über die entsprechende
Förderrichtlinie (vgl. www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/foerder
richtlinie-nachruestung-dieselbusse.pdf?__blob=publicationFile) bereits
Zuwendungen bewilligt (bitte Anzahl der Bewilligungen und Höhe der
Zuwendungen nach Bundesländern aufschlüsseln)?
56. Wie viele dieser Nachrüstungen wurden bereits durchgeführt (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
57. Wie verteilen sich diese erfolgten Nachrüstungen auf die im letzten
verfügbaren Jahr im Jahresmittel von Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen
betroffenen Kommunen?
Berlin, den 12. August 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1333119.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12575 - Stand der Genehmigung von Hardware-Nachrüstungssystemen und Abruf von Fördermitteln zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden),
Oliver Krischer, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/12575 –
Stand der Genehmigung von Hardware-Nachrüstungssystemen und Abruf von
Fördermitteln zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nachdem die Bundesregierung im Dezember 2018 die technischen
Anforderungen an Hardware-Nachrüstungssysteme für Pkw festgelegt hatte, wurde am
26. Juli 2019 das erste System genehmigt (vgl. www.kba.de/DE/Typgenehmi
gung/Typgenehmigungen/Typgenehmigungserteilung/ABE_NOX/
ABE_NOx.html). Dies zerstreut nach Ansicht der Fragesteller technische,
rechtliche und finanzielle Bedenken, die der Bundesminister für Verkehr und
digitale Infrastruktur Andreas Scheuer gegenüber diesen Systemen geltend
gemacht hatte (vgl. www.bmvi.de/SharedDocs/DE/RedenUndInterviews/2018/
Verkehr/scheuer-interview-17092018.html). Fraglich ist jedoch, welche
weiteren Anträge dem Kraftfahrt-Bundesamt als Genehmigungsbehörde vorliegen
und welchen Stand die Genehmigungsverfahren jeweils besitzen. Nur wenn
Anträge auf Genehmigung solcher Systeme möglichst zeitnah bearbeitet
werden und damit verbaut werden können, kann nach Ansicht der Fragesteller ein
rascher und wirksamer Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität geleistet
werden.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat zudem
Förderrichtlinien für Hardware-Nachrüstungen bei Kommunal-, Liefer- und
Handwerkerfahrzeugen sowie bei Bussen gestartet. Voraussetzung für einen
Abfluss der Fördermittel ist der Einbau genehmigter Hardware-
Nachrüstungssysteme. Bislang ist abseits der Busse jedoch lediglich die Genehmigung
zweier Systeme für schwere Kommunalfahrzeuge im Mai und Juli 2019
bekannt (vgl. www.kba.de/DE/Typgenehmigung/Typgenehmigungen/Typgeneh
migungserteilung/ABE_NOX/ABE_NOx.html). Fraglich ist auch hier, welche
weiteren Anträge dem Kraftfahrt-Bundesamt vorliegen und welchen Stand die
Genehmigungsverfahren jeweils besitzen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13331
19. Wahlperiode 19.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 17. September 2019 übermittelt und mit Schreiben vom 15. Oktober 2019 ergänzt (siehe
Bundestagsdrucksache 19/14149).
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Anträge auf Genehmigung von Hardware-
Nachrüstungssystemen für Pkw auf Basis der am 21. Dezember 2018 festgelegten
technischen Anforderungen liegen dem Kraftfahrt-Bundesamt derzeit
vollständig vor (bitte unter Angabe der Fahrzeugmodelle, für die die Systeme
vorgesehen sind, auflisten), und von welchen Genehmigungsterminen
geht die Bundesregierung jeweils aus?
2. Seit wann liegen dem Kraftfahrt-Bundesamt diese Anträge jeweils
vollständig vor (bitte unter Angabe des jeweiligen Datums auflisten)?
3. Wie viele Fahrzeuge, für die die beantragten Systeme vorgesehen sind,
sind derzeit in Deutschland zugelassen?
4. Wie viele Anträge auf Genehmigung von Hardware-
Nachrüstungssystemen für Pkw auf Basis der am 21. Dezember 2018 festgelegten
technischen Anforderungen liegen dem Kraftfahrt-Bundesamt derzeit noch
nicht vollständig vor (bitte unter Angabe der Fahrzeugmodelle, für die die
Systeme vorgesehen sind, auflisten)?
5. In welchen Fällen sind die Anträge unvollständig, da Dokumente oder
sonstige Informationen auf Seiten des Antragstellers fehlen, und in
welchen Fällen sind die Anträge unvollständig, da Dokumente oder sonstige
Informationen auf Seiten des Kraftfahrt-Bundesamtes fehlen?
6. Wie viele Fahrzeuge, für die die beantragten Systeme vorgesehen sind,
sind derzeit in Deutschland zugelassen?
Die Fragen 1 bis 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es liegen keine Anträge auf Erteilung weiterer Genehmigungen der Hardware-
Nachrüstsysteme im Bereich Pkw vor (Stand: 23. August 2019).
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
7. Wie viele solcher Hardware-Nachrüstungssysteme für Pkw sind bereits
genehmigt (bitte unter Angabe der Fahrzeugmodelle, für die die Systeme
vorgesehen sind, auflisten)?
Bisher wurden drei Allgemeine Betriebserlaubnisse (ABE) für NOx-
Minderungssysteme zur Nachrüstung von folgenden Fahrzeugmodellen
genehmigt:
• Volvo: S 80, V 70, XC 70, XC 60, S 60, V 60, C 70, C 30, S 40, V 40, V 50,
V 40 CC, S 80, XC 70, XC 90;
• Daimler: C 220, C 250 cdi, E 220, E 250 cdi, CLK 220 cdi, V 220 cdi;
• Volkswagen: Polo V, Caddy, Golf VI, Golf VI Blue Motion, Golf Variant,
Golf VII, Golf Sportsvan, Touran, Jetta, Beetle, Passat B6, Passat B7,
Sharan, Tiguan, T5, Amarok;
• Audi: A 1, A 3, A 4;
• Skoda: Fabia, Roomster, Rapid, Octavia, Superb, Yeti;
• Seat: Altea XL, Ibiza, Leon, Toledo, Exeo, Sharan.
8. Wie lange war der Zeitraum zwischen dem vollständigen Vorliegen der
Anträge und der Genehmigung der Hardware-Nachrüstungssysteme
jeweils?
Die ABE wurden durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) innerhalb von
14 Tagen erteilt.
9. Wie viele Fahrzeuge, für die die genehmigten Systeme vorgesehen sind,
sind derzeit in Deutschland zugelassen?
Das KBA wurde um Prüfung gebeten, inwieweit die Zulassungszahlen der
Fahrzeuge, für die die genehmigten Systeme vorgesehen sind, ermittelt werden
können. Dieses erfordert eine komplexe statistische Auswertung, da
unterschiedliche Datenbänke hinsichtlich der jeweils zu Grunde liegenden
Anwendungsbereiche der Genehmigungen der Hardware-Nachrüstungen abgeglichen
werden müssen. Dieses ist in der für die Beantwortung einer parlamentarischen
Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich gewesen. Sobald
Informationen vorliegen, werden diese nachgereicht.
10. Wie viele Anträge auf Genehmigung von Hardware-
Nachrüstungssystemen für schwere Kommunalfahrzeuge auf Basis der in der
entsprechenden Förderrichtlinie festgelegten technischen Anforderungen
(vgl. www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Presse/098-scheuer-foerder
richtlinie-schwere-kommunalfahrzeuge.pdf?__blob=publicationFile)
liegen dem Kraftfahrt-Bundesamt derzeit vollständig vor (bitte unter
Angabe der Fahrzeugmodelle, für die die Systeme vorgesehen sind,
auflisten), und von welchen Genehmigungsterminen geht die
Bundesregierung jeweils aus?
11. Seit wann liegen dem Kraftfahrt-Bundesamt diese Anträge jeweils
vollständig vor (bitte unter Angabe des jeweiligen Datums auflisten)?
12. Wie viele Fahrzeuge, für die die beantragten Systeme vorgesehen sind,
sind derzeit in Deutschland zugelassen?
13. Wie viele Anträge auf Genehmigung von Hardware-
Nachrüstungssystemen für schwere Kommunalfahrzeuge auf Basis der in der
entsprechenden Förderrichtlinie festgelegten technischen Anforderungen
liegen dem Kraftfahrt-Bundesamt derzeit noch nicht vollständig vor (bitte
unter Angabe der Fahrzeugmodelle, für die die Systeme vorgesehen sind,
auflisten)?
14. In welchen Fällen sind die Anträge unvollständig, da Dokumente oder
sonstige Informationen auf Seiten des Antragstellers fehlen, und in
welchen Fällen sind die Anträge unvollständig, da Dokumente oder sonstige
Informationen auf Seiten des Kraftfahrt-Bundesamtes fehlen?
15. Wie viele Fahrzeuge, für die die beantragten Systeme vorgesehen sind,
sind derzeit in Deutschland zugelassen?
Die Fragen 10 bis 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es liegen keine Anträge auf Erteilung weiterer Genehmigungen der Hardware-
Nachrüstsysteme im Bereich der Kommunalfahrzeuge vor (Stand: 23. August
2019).
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
16. Wie viele solcher Hardware-Nachrüstungssysteme für schwere
Kommunalfahrzeuge sind bereits genehmigt (bitte unter Angabe der
Fahrzeugmodelle, für die die Systeme vorgesehen sind, auflisten)?
Bisher wurden zwei ABE für NOx-Minderungssysteme zur Nachrüstung
folgender Fahrzeugmodelle schwerer Kommunalfahrzeuge genehmigt: Mercedes-
Benz: Econic 1824, 1829, 1833, 2629, 2633, 3233, Axor 1824, 1829, 1833,
2529, 2533, 2629, 2633.
17. Wie lange war der Zeitraum zwischen dem vollständigen Vorliegen der
Anträge und der Genehmigung der Hardware-Nachrüstungssysteme
jeweils?
Die ABE wurden durch das KBA innerhalb von 14 Tagen erteilt.
18. Wie viele Fahrzeuge, für die die genehmigten Systeme vorgesehen sind,
sind derzeit in Deutschland zugelassen?
Das KBA wurde um Prüfung gebeten, inwieweit die Zulassungszahlen der
Fahrzeuge, für die die genehmigten Systeme vorgesehen sind, ermittelt werden
können. Dieses erfordert eine komplexe statistische Auswertung, da
unterschiedliche Datenbänke hinsichtlich der jeweils zu Grunde liegenden
Anwendungsbereiche der Genehmigungen der Hardware-Nachrüstungen abgeglichen
werden müssen. Dieses ist in der für die Beantwortung einer parlamentarischen
Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich gewesen. Sobald
Informationen vorliegen, werden diese nachgereicht.
19. Für wie viele N achrüstungen schwerer Kommunalfahrzeuge wurden
über die entsprechende Förderrichtlinie (vgl. www.bmvi.de/Shared
Docs/DE/Anlage/Presse/098-scheuer-foerderrichtlinie-schwere-kommu
nalfahrzeuge.pdf?__blob=publicationFile) bereits Zuwendungen bewilligt
(bitte Anzahl der Bewilligungen und Höhe der Zuwendungen nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Auf Grundlage der Förderrichtlinie für die Nachrüstung von schweren
Kommunalfahrzeugen wurden 95.600 Euro zur Nachrüstung von zwölf Fahrzeugen
bewilligt (Stand: 23. August 2019).
20. Wie viele dieser Nachrüstungen wurden bereits durchgeführt (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
21. Wie verteilen sich diese erfolgten Nachrüstungen auf die im letzten
verfügbaren Jahr im Jahresmittel von Stickstoffdioxid-
Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen?
Die Fragen 20 und 21 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wurde noch kein Verwendungsnachweis eingereicht (Stand: 23. August
2019).
22. Wie viele Anträge auf Genehmigung von Hardware-
Nachrüstungssystemen für leichte Handwerker- und Lieferfahrzeuge auf Basis der in
der entsprechenden Förderrichtlinie festgelegten technischen
Anforderungen (vgl. www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Presse/106-scheuer-
richtlinie-lieferfahrzeuge-anlage-2.pdf?__blob=publicationFile) liegen
dem Kraftfahrt-Bundesamt derzeit vollständig vor (bitte unter Angabe der
Fahrzeugmodelle, für die die Systeme vorgesehen sind, auflisten), und
von welchen Genehmigungsterminen geht die Bundesregierung jeweils
aus?
23. Seit wann liegen dem Kraftfahrt-Bundesamt diese Anträge jeweils
vollständig vor (bitte unter Angabe des jeweiligen Datums auflisten)?
24. Wie viele Fahrzeuge, für die die beantragten Systeme vorgesehen sind,
sind derzeit in Deutschland zugelassen?
25. Wie viele Anträge auf Genehmigung von Hardware-
Nachrüstungssystemen für leichte Handwerker- und Lieferfahrzeuge auf Basis der in
der entsprechenden Förderrichtlinie festgelegten technischen
Anforderungen liegen dem Kraftfahrt-Bundesamt derzeit noch nicht vollständig vor
(bitte unter Angabe der Fahrzeugmodelle, für die die Systeme vorgesehen
sind, auflisten)?
26. In welchen Fällen sind die Anträge unvollständig, da Dokumente oder
sonstige Informationen auf Seiten des Antragstellers fehlen, und in
welchen Fällen sind die Anträge unvollständig, da Dokumente oder sonstige
Informationen auf Seiten des Kraftfahrt-Bundesamtes fehlen?
27. Wie viele Fahrzeuge, für die die beantragten Systeme vorgesehen sind,
sind derzeit in Deutschland zugelassen?
Die Fragen 22 bis 27 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es liegen keine Anträge auf Erteilung weiterer Genehmigungen der Hardware-
Nachrüstsysteme im Bereich der leichten Handwerker- und Lieferfahrzeuge vor
(Stand: 23. August 2019). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 28
verwiesen.
28. Wie viele solcher Hardware-Nachrüstungssysteme für leichte
Handwerker- und Lieferfahrzeuge sind bereits genehmigt (bitte unter Angabe
der Fahrzeugmodelle, für die die Systeme vorgesehen sind, auflisten)?
Bisher wurde eine ABE für NOx-Minderungssysteme zur Nachrüstung
folgender Fahrzeugmodelle leichter Handwerker- und Lieferfahrzeugen genehmigt:
• Daimler: Sprinter Mehrzweck, 510 cdi, 310 cdi, 210 cdi, 513 cdi, 313 cdi,
213 cdi, 513 cdi 4x4, 313 cdi 4x4, 213 cdi 4x4, 516 cdi, 315 cdi, 216 cdi,
516 cdi 4x4, 315 cdi 4x4, 216 cdi 4x4;
• Volkswagen: Transporter T5 2.0 TDI, Crafter I 2.0 TDI, Crafter I 2.0
4Motion.
29. Wie lange war der Zeitraum zwischen dem vollständigen Vorliegen der
Anträge und der Genehmigung der Hardware-Nachrüstungssysteme
jeweils?
Die ABE wurde durch das KBA innerhalb von 14 Tagen erteilt.
30. Wie viele Fahrzeuge, für die die genehmigten Systeme vorgesehen sind,
sind derzeit in Deutschland zugelassen?
Das KBA wurde um Prüfung gebeten, inwieweit die Zulassungszahlen der
Fahrzeuge, für die die genehmigten Systeme vorgesehen sind, ermittelt werden
können. Dieses erfordert eine komplexe statistische Auswertung, da
unterschiedliche Datenbänke hinsichtlich der jeweils zu Grunde liegenden
Anwendungsbereiche der Genehmigungen der Hardware-Nachrüstungen abgeglichen
werden müssen. Dieses ist in der für die Beantwortung einer parlamentarischen
Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich gewesen. Sobald
Informationen vorliegen, werden diese nachgereicht.
31. Für wie viele Nachrüstungen leichter Handwerker- und Lieferfahrzeuge
wurden über die entsprechende Förderrichtlinie (vgl. www.bmvi.de/Sha
redDocs/DE/Anlage/Presse/106-scheuer-richtlinie-lieferfahrzeuge-
anlage-2.pdf?__blob=publicationFile) bereits Zuwendungen bewilligt
(bitte Anzahl der Bewilligungen und Höhe der Zuwendungen nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Nach der Förderrichtlinie für die Nachrüstung von leichten Handwerker- und
Lieferfahrzeugen wurden 68.400 Euro zur Nachrüstung von 18 Fahrzeugen
bewilligt (Stand: 23. August 2019).
Land Anzahl Fahrzeuge Bewilligte Mittel in Euro
Berlin 7 26.600,00
Baden-Württemberg 8 30.400,00
Nordrhein-Westfalen 3 11.400,00
18 68.400,00
32. Wie viele dieser Nachrüstungen wurden bereits durchgeführt (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
33. Wie verteilen sich diese erfolgten Nachrüstungen auf die im letzten
verfügbaren Jahr im Jahresmittel von Stickstoffdioxid-
Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen?
Die Fragen 32 und 33 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wurde noch kein Verwendungsnachweis eingereicht (Stand: 23. August
2019).
34. Wie viele Anträge auf Genehmigung von Hardware-
Nachrüstungssystemen für schwere Handwerker- und Lieferfahrzeuge auf Basis der in
der entsprechenden Förderrichtlinie festgelegten technischen
Anforderungen (vgl. www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Presse/106-scheuer-
richtlinie-lieferfahrzeuge.pdf?__blob=publicationFile) liegen dem
Kraftfahrt-Bundesamt derzeit vollständig vor (bitte unter Angabe der
Fahrzeugmodelle, für die die Systeme vorgesehen sind, auflisten) und
von welchen Genehmigungsterminen geht die Bundesregierung jeweils
aus?
35. Seit wann liegen dem Kraftfahrt-Bundesamt diese Anträge jeweils
vollständig vor (bitte unter Angabe des jeweiligen Datums auflisten)?
36. Wie viele Fahrzeuge, für die die beantragten Systeme vorgesehen sind,
sind derzeit in Deutschland zugelassen?
37. Wie viele Anträge auf Genehmigung von Hardware-
Nachrüstungssystemen für schwere Handwerker- und Lieferfahrzeuge auf Basis der in
der entsprechenden Förderrichtlinie festgelegten technischen
Anforderungen liegen dem Kraftfahrt-Bundesamt derzeit noch nicht vollständig vor
(bitte unter Angabe der Fahrzeugmodelle, für die die Systeme vorgesehen
sind, auflisten)?
38. In welchen Fällen sind die Anträge unvollständig, da Dokumente oder
sonstige Informationen auf Seiten des Antragstellers fehlen, und in
welchen Fällen sind die Anträge unvollständig, da Dokumente oder sonstige
Informationen auf Seiten des Kraftfahrt-Bundesamtes fehlen?
39. Wie viele Fahrzeuge, für die die beantragten Systeme vorgesehen sind,
sind derzeit in Deutschland zugelassen?
40. Wie viele solcher Hardware-Nachrüstungssysteme für schwere
Handwerker- und Lieferfahrzeuge sind bereits genehmigt (bitte unter Angabe
der Fahrzeugmodelle, für die die Systeme vorgesehen sind, auflisten)?
41. Wie lange war der Zeitraum zwischen dem vollständigen Vorliegen der
Anträge und der Genehmigung der Hardware-Nachrüstungssysteme
jeweils?
42. Wie viele Fahrzeuge, für die die genehmigten Systeme vorgesehen sind,
sind derzeit in Deutschland zugelassen?
Die Fragen 34 bis 42 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Bereich der schweren Handwerker- und Lieferfahrzeuge liegen keine
Anträge auf Erteilung einer Genehmigung für ein Hardware-Nachrüstsystem vor
(Stand: 23. August 2019).
43. Für wie viele Nachrüstungen schwerer Handwerker- und Lieferfahrzeuge
wurden über die entsprechende Förderrichtlinie (vgl. www.bmvi.de/Sha
redDocs/DE/Anlage/Presse/106-scheuer-richtlinie-lieferfahrzeuge.pdf?
__blob=publicationFile) bereits Zuwendungen bewilligt (bitte Anzahl der
Bewilligungen und Höhe der Zuwendungen nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Nach der Förderrichtlinie für die Nachrüstung von schweren Handwerker- und
Lieferfahrzeugen wurden 50.000 Euro zur Nachrüstung von zehn Fahrzeugen
bewilligt (Stand: 23. August 2019).
Land Anzahl Fahrzeuge Bewilligte Mittel in Euro
Baden-Württemberg 3 15.000,00
Hessen 2 10.000,00
Nordrhein-Westfalen 5 25.000,00
10 50.000,00
44. Wie viele dieser Nachrüstungen wurden bereits durchgeführt (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
45. Wie verteilen sich diese erfolgten Nachrüstungen auf die im letzten
verfügbaren Jahr im Jahresmittel von Stickstoffdioxid-
Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen?
Die Fragen 44 und 45 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wurde noch kein Verwendungsnachweis eingereicht (Stand: 23. August
2019).
46. Wie viele Anträge auf Genehmigung von Hardware-
Nachrüstungssystemen für Busse auf Basis der in der entsprechenden Förderrichtlinie
festgelegten technischen Anforderungen (vgl. www.bmvi.de/Shared
Docs/DE/Anlage/DG/foerderrichtlinie-nachruestung-dieselbusse.pdf?
__blob=publicationFile) liegen dem Kraftfahrt-Bundesamt derzeit
vollständig vor (bitte unter Angabe der Fahrzeugmodelle, für die die Systeme
vorgesehen sind, auflisten) und von welchen Genehmigungsterminen geht
die Bundesregierung jeweils aus?
47. Seit wann liegen dem Kraftfahrt-Bundesamt diese Anträge jeweils
vollständig vor (bitte unter Angabe des jeweiligen Datums auflisten)?
48. Wie viele Fahrzeuge, für die die beantragten Systeme vorgesehen sind,
sind derzeit in Deutschland zugelassen?
49. Wie viele Anträge auf Genehmigung von Hardware-
Nachrüstungssystemen für Busse auf Basis der in der entsprechenden Förderrichtlinie
festgelegten technischen Anforderungen liegen dem Kraftfahrt-
Bundesamt derzeit noch nicht vollständig vor (bitte unter Angabe der
Fahrzeugmodelle, für die die Systeme vorgesehen sind, auflisten)?
50. In welchen Fällen sind die Anträge unvollständig, da Dokumente oder
sonstige Informationen auf Seiten des Antragstellers fehlen, und in
welchen Fällen sind die Anträge unvollständig, da Dokumente oder sonstige
Informationen auf Seiten des Kraftfahrt-Bundesamtes fehlen?
51. Wie viele Fahrzeuge, für die die beantragten Systeme vorgesehen sind,
sind derzeit in Deutschland zugelassen?
Die Fragen 46 bis 51 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es liegen keine Anträge auf Erteilung weiterer Genehmigungen der Hardware-
Nachrüstsysteme im Bereich der ÖPNV-Busse vor (Stand: 23. August 2019).
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 52 verwiesen.
52. Wie viele solcher Hardware-Nachrüstungssysteme für Busse sind bereits
genehmigt (bitte unter Angabe der Fahrzeugmodelle, für die die Systeme
vorgesehen sind, auflisten)?
Bisher wurden neun ABE für NOx-Minderungssysteme zur Nachrüstung
folgender Fahrzeugmodelle von Bussen erteilt:
• Setra: S 415 NF, S 416 NF;
• MAN: Lion’s City;
• Neoplan: Centroliner N4509, N4516; N4516P, N4516T, N4521, N4522,
N4526;
• Solaris: Urbino 12;
• Evobus/Mercedes-Benz: Citaro O530, O530 K, O530 L, O530 LE, O530 G,
O530 GL, O530 GÜ, O530 GL II, O530 Ü, O530 LÜ, O530 MÜ,
O530 LE Ü, O530 LE MÜ.
53. Wie lange war der Zeitraum zwischen dem vollständigen Vorliegen der
Anträge und der Genehmigung der Hardware-Nachrüstungssysteme
jeweils?
Die ABE wurden durch das KBA innerhalb von 14 Tagen erteilt.
54. Wie viele Fahrzeuge, für die die genehmigten Systeme vorgesehen sind,
sind derzeit in Deutschland zugelassen?
Das KBA wurde um Prüfung gebeten, inwieweit die Zulassungszahlen der
Fahrzeuge, für die die genehmigten Systeme vorgesehen sind, ermittelt werden
können. Dieses erfordert eine komplexe statistische Auswertung, da
unterschiedliche Datenbänke hinsichtlich der jeweils zu Grunde liegenden
Anwendungsbereiche der Genehmigungen der Hardware-Nachrüstungen abgeglichen
werden müssen. Dieses ist in der für die Beantwortung einer parlamentarischen
Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich gewesen. Sobald
Informationen vorliegen, werden diese nachgereicht.
55. Für wie viele Nachrüstungen von Bussen wurden über die entsprechende
Förderrichtlinie (vgl. www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/foerder
richtlinie-nachruestung-dieselbusse.pdf?__blob=publicationFile) bereits
Zuwendungen bewilligt (bitte Anzahl der Bewilligungen und Höhe der
Zuwendungen nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Nach der Förderrichtlinie für die Nachrüstung von Diesel-Bussen der
Schadstoffklassen Euro III, IV, V und EEV im Öffentlichen Personennahverkehr
wurden 18,1 Mio. Euro zur Nachrüstung von 1.408 Diesel-Bussen bewilligt (Stand:
16. August 2019).
Land Anzahl Fahrzeuge Bewilligte Mittel in Euro
Baden-Württemberg 79 943.766,00
Bayern 209 1.920.084,00
Hessen 132 2.062.700,00
Hamburg 262 4.086.152,00
Niedersachsen 26 192.000,00
Nordrhein-Westfalen 558 7.546.089,00
Rheinland-Pfalz 105 751.200,00
Schleswig-Holstein 37 577.052,00
1.408 18.079.043,00
56. Wie viele dieser Nachrüstungen wurden bereits durchgeführt (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
57. Wie verteilen sich diese erfolgten Nachrüstungen auf die im letzten
verfügbaren Jahr im Jahresmittel von Stickstoffdioxid-
Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen?
Die Fragen 56 und 57 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wurden zwei Verwendungsnachweise aus Essen und Paderborn (NRW) mit
14 umgerüsteten Bussen geprüft.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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