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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Stand der Genehmigung von Hardware-Nachrüstungssystemen und Abruf von Fördermitteln zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen

(insgesamt 57 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

17.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1257522.08.2019

Stand der Genehmigung von Hardware-Nachrüstungssystemen und Abruf von Fördermitteln zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12575 19. Wahlperiode 22.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Oliver Krischer, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Dr. Bettina Hoffmann, Renate Künast, Cem Özdemir, Dr. Ingrid Nestle, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stand der Genehmigung von Hardware-Nachrüstungssystemen und Abruf von Fördermitteln zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen Nachdem die Bundesregierung im Dezember 2018 die technischen Anforderungen an Hardware-Nachrüstungssysteme für Pkw festgelegt hatte, wurde am 26. Juli 2019 das erste System genehmigt (vgl. www.kba.de/DE/Typgenehmigung/ Typgenehmigungen/Typgenehmigungserteilung/ABE_NOX/ABE_NOx.html). Dies zerstreut nach Ansicht der Fragesteller technische, rechtliche und finanzielle Bedenken, die der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer gegenüber diesen Systemen geltend gemacht hatte (vgl. www.bmvi.de/ SharedDocs/DE/RedenUndInterviews/2018/Verkehr/scheuer-interview- 17092018.html). Fraglich ist jedoch, welche weiteren Anträge dem Kraftfahrt- Bundesamt als Genehmigungsbehörde vorliegen und welchen Stand die Genehmigungsverfahren jeweils besitzen. Nur wenn Anträge auf Genehmigung solcher Systeme möglichst zeitnah bearbeitet werden und damit verbaut werden können, kann nach Ansicht der Fragesteller ein rascher und wirksamer Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität geleistet werden. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat zudem Förderrichtlinien für Hardware-Nachrüstungen bei Kommunal-, Liefer- und Handwerkerfahrzeugen sowie bei Bussen gestartet. Voraussetzung für einen Abfluss der Fördermittel ist der Einbau genehmigter Hardware-Nachrüstungssysteme. Bislang ist abseits der Busse jedoch lediglich die Genehmigung zweier Systeme für schwere Kommunalfahrzeuge im Mai und Juli 2019 bekannt (vgl. www.kba.de/ DE/Typgenehmigung/Typgenehmigungen/Typgenehmigungserteilung/ABE_ NOX/ABE_NOx.html). Fraglich ist auch hier, welche weiteren Anträge dem Kraftfahrt-Bundesamt vorliegen und welchen Stand die Genehmigungsverfahren jeweils besitzen. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele Anträge auf Genehmigung von Hardware-Nachrüstungssystemen für Pkw auf Basis der am 21. Dezember 2018 festgelegten technischen Anforderungen liegen dem Kraftfahrt-Bundesamt derzeit vollständig vor (bitte unter Angabe der Fahrzeugmodelle, für die die Systeme vorgesehen sind, auflisten), und von welchen Genehmigungsterminen geht die Bundesregierung jeweils aus? 2. Seit wann liegen dem Kraftfahrt-Bundesamt diese Anträge jeweils vollständig vor (bitte unter Angabe des jeweiligen Datums auflisten)? 3. Wie viele Fahrzeuge, für die die beantragten Systeme vorgesehen sind, sind derzeit in Deutschland zugelassen? 4. Wie viele Anträge auf Genehmigung von Hardware-Nachrüstungssystemen für Pkw auf Basis der am 21. Dezember 2018 festgelegten technischen Anforderungen liegen dem Kraftfahrt-Bundesamt derzeit noch nicht vollständig vor (bitte unter Angabe der Fahrzeugmodelle, für die die Systeme vorgesehen sind, auflisten)? 5. In welchen Fällen sind die Anträge unvollständig, da Dokumente oder sonstige Informationen auf Seiten des Antragstellers fehlen, und in welchen Fällen sind die Anträge unvollständig, da Dokumente oder sonstige Informationen auf Seiten des Kraftfahrt-Bundesamtes fehlen? 6. Wie viele Fahrzeuge, für die die beantragten Systeme vorgesehen sind, sind derzeit in Deutschland zugelassen? 7. Wie viele solcher Hardware-Nachrüstungssysteme für Pkw sind bereits genehmigt (bitte unter Angabe der Fahrzeugmodelle, für die die Systeme vorgesehen sind, auflisten)? 8. Wie lange war der Zeitraum zwischen dem vollständigen Vorliegen der Anträge und der Genehmigung der Hardware-Nachrüstungssysteme jeweils? 9. Wie viele Fahrzeuge, für die die genehmigten Systeme vorgesehen sind, sind derzeit in Deutschland zugelassen? 10. Wie viele Anträge auf Genehmigung von Hardware-Nachrüstungssystemen für schwere Kommunalfahrzeuge auf Basis der in der entsprechenden Förderrichtlinie festgelegten technischen Anforderungen (vgl. www.bmvi.de/ SharedDocs/DE/Anlage/Presse/098-scheuer-foerderrichtlinie-schwere- kommunalfahrzeuge.pdf?__blob=publicationFile) liegen dem Kraftfahrt- Bundesamt derzeit vollständig vor (bitte unter Angabe der Fahrzeugmodelle, für die die Systeme vorgesehen sind, auflisten), und von welchen Genehmigungsterminen geht die Bundesregierung jeweils aus? 11. Seit wann liegen dem Kraftfahrt-Bundesamt diese Anträge jeweils vollständig vor (bitte unter Angabe des jeweiligen Datums auflisten)? 12. Wie viele Fahrzeuge, für die die beantragten Systeme vorgesehen sind, sind derzeit in Deutschland zugelassen? 13. Wie viele Anträge auf Genehmigung von Hardware-Nachrüstungssystemen für schwere Kommunalfahrzeuge auf Basis der in der entsprechenden Förderrichtlinie festgelegten technischen Anforderungen liegen dem Kraftfahrt- Bundesamt derzeit noch nicht vollständig vor (bitte unter Angabe der Fahrzeugmodelle, für die die Systeme vorgesehen sind, auflisten)? 14. In welchen Fällen sind die Anträge unvollständig, da Dokumente oder sonstige Informationen auf Seiten des Antragstellers fehlen, und in welchen Fällen sind die Anträge unvollständig, da Dokumente oder sonstige Informationen auf Seiten des Kraftfahrt-Bundesamtes fehlen? 15. Wie viele Fahrzeuge, für die die beantragten Systeme vorgesehen sind, sind derzeit in Deutschland zugelassen? 16. Wie viele solcher Hardware-Nachrüstungssysteme für schwere Kommunalfahrzeuge sind bereits genehmigt (bitte unter Angabe der Fahrzeugmodelle, für die die Systeme vorgesehen sind, auflisten)? 17. Wie lange war der Zeitraum zwischen dem vollständigen Vorliegen der Anträge und der Genehmigung der Hardware-Nachrüstungssysteme jeweils? 18. Wie viele Fahrzeuge, für die die genehmigten Systeme vorgesehen sind, sind derzeit in Deutschland zugelassen? 19. Für wie viele Nachrüstungen schwerer Kommunalfahrzeuge wurden über die entsprechende Förderrichtlinie (vgl. www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/ Presse/098-scheuer-foerderrichtlinie-schwere-kommunalfahrzeuge.pdf?__ blob=publicationFile) bereits Zuwendungen bewilligt (bitte Anzahl der Bewilligungen und Höhe der Zuwendungen nach Bundesländern aufschlüsseln)? 20. Wie viele dieser Nachrüstungen wurden bereits durchgeführt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? 21. Wie verteilen sich diese erfolgten Nachrüstungen auf die im letzten verfügbaren Jahr im Jahresmittel von Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen? 22. Wie viele Anträge auf Genehmigung von Hardware- Nachrüstungssystemen für leichte Handwerker- und Lieferfahrzeuge auf Basis der in der entsprechenden Förderrichtlinie festgelegten technischen Anforderungen (vgl. www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Presse/106-scheuer-richtlinie-liefer fahrzeuge-anlage-2.pdf?__blob=publicationFile) liegen dem Kraftfahrt- Bundesamt derzeit vollständig vor (bitte unter Angabe der Fahrzeugmodelle, für die die Systeme vorgesehen sind, auflisten), und von welchen Genehmigungsterminen geht die Bundesregierung jeweils aus? 23. Seit wann liegen dem Kraftfahrt-Bundesamt diese Anträge jeweils vollständig vor (bitte unter Angabe des jeweiligen Datums auflisten)? 24. Wie viele Fahrzeuge, für die die beantragten Systeme vorgesehen sind, sind derzeit in Deutschland zugelassen? 25. Wie viele Anträge auf Genehmigung von Hardware-Nachrüstungssystemen für leichte Handwerker- und Lieferfahrzeuge auf Basis der in der entsprechenden Förderrichtlinie festgelegten technischen Anforderungen liegen dem Kraftfahrt-Bundesamt derzeit noch nicht vollständig vor (bitte unter Angabe der Fahrzeugmodelle, für die die Systeme vorgesehen sind, auflisten)? 26. In welchen Fällen sind die Anträge unvollständig, da Dokumente oder sonstige Informationen auf Seiten des Antragstellers fehlen, und in welchen Fällen sind die Anträge unvollständig, da Dokumente oder sonstige Informationen auf Seiten des Kraftfahrt-Bundesamtes fehlen? 27. Wie viele Fahrzeuge, für die die beantragten Systeme vorgesehen sind, sind derzeit in Deutschland zugelassen? 28. Wie viele solcher Hardware-Nachrüstungssysteme für leichte Handwerker- und Lieferfahrzeuge sind bereits genehmigt (bitte unter Angabe der Fahrzeugmodelle, für die die Systeme vorgesehen sind, auflisten)? 29. Wie lange war der Zeitraum zwischen dem vollständigen Vorliegen der Anträge und der Genehmigung der Hardware-Nachrüstungssysteme jeweils? 30. Wie viele Fahrzeuge, für die die genehmigten Systeme vorgesehen sind, sind derzeit in Deutschland zugelassen? 31. Für wie viele Nachrüstungen leichter Handwerker- und Lieferfahrzeuge wurden über die entsprechende Förderrichtlinie (vgl. www.bmvi.de/SharedDocs/ DE/Anlage/Presse/106-scheuer-richtlinie-lieferfahrzeuge-anlage-2.pdf?__ blob=publicationFile) bereits Zuwendungen bewilligt (bitte Anzahl der Bewilligungen und Höhe der Zuwendungen nach Bundesländern aufschlüsseln)? 32. Wie viele dieser Nachrüstungen wurden bereits durchgeführt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? 33. Wie verteilen sich diese erfolgten Nachrüstungen auf die im letzten verfügbaren Jahr im Jahresmittel von Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen? 34. Wie viele Anträge auf Genehmigung von Hardware- Nachrüstungssystemen für schwere Handwerker- und Lieferfahrzeuge auf Basis der in der entsprechenden Förderrichtlinie festgelegten technischen Anforderungen (vgl. www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Presse/106-scheuer-richtlinie-liefer fahrzeuge.pdf?__blob=publicationFile) liegen dem Kraftfahrt-Bundesamt derzeit vollständig vor (bitte unter Angabe der Fahrzeugmodelle, für die die Systeme vorgesehen sind, auflisten) und von welchen Genehmigungsterminen geht die Bundesregierung jeweils aus? 35. Seit wann liegen dem Kraftfahrt-Bundesamt diese Anträge jeweils vollständig vor (bitte unter Angabe des jeweiligen Datums auflisten)? 36. Wie viele Fahrzeuge, für die die beantragten Systeme vorgesehen sind, sind derzeit in Deutschland zugelassen? 37. Wie viele Anträge auf Genehmigung von Hardware-Nachrüstungssystemen für schwere Handwerker- und Lieferfahrzeuge auf Basis der in der entsprechenden Förderrichtlinie festgelegten technischen Anforderungen liegen dem Kraftfahrt-Bundesamt derzeit noch nicht vollständig vor (bitte unter Angabe der Fahrzeugmodelle, für die die Systeme vorgesehen sind, auflisten)? 38. In welchen Fällen sind die Anträge unvollständig, da Dokumente oder sonstige Informationen auf Seiten des Antragstellers fehlen, und in welchen Fällen sind die Anträge unvollständig, da Dokumente oder sonstige Informationen auf Seiten des Kraftfahrt-Bundesamtes fehlen? 39. Wie viele Fahrzeuge, für die die beantragten Systeme vorgesehen sind, sind derzeit in Deutschland zugelassen? 40. Wie viele solcher Hardware-Nachrüstungssysteme für schwere Handwerker- und Lieferfahrzeuge sind bereits genehmigt (bitte unter Angabe der Fahrzeugmodelle, für die die Systeme vorgesehen sind, auflisten)? 41. Wie lange war der Zeitraum zwischen dem vollständigen Vorliegen der Anträge und der Genehmigung der Hardware-Nachrüstungssysteme jeweils? 42. Wie viele Fahrzeuge, für die die genehmigten Systeme vorgesehen sind, sind derzeit in Deutschland zugelassen? 43. Für wie viele Nachrüstungen schwerer Handwerker- und Lieferfahrzeuge wurden über die entsprechende Förderrichtlinie (vgl. www.bmvi.de/Shared Docs/DE/Anlage/Presse/106-scheuer-richtlinie-lieferfahrzeuge.pdf?__blob= publicationFile) bereits Zuwendungen bewilligt (bitte Anzahl der Bewilligungen und Höhe der Zuwendungen nach Bundesländern aufschlüsseln)? 44. Wie viele dieser Nachrüstungen wurden bereits durchgeführt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? 45. Wie verteilen sich diese erfolgten Nachrüstungen auf die im letzten verfügbaren Jahr im Jahresmittel von Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen? 46. Wie viele Anträge auf Genehmigung von Hardware-Nachrüstungssystemen für Busse auf Basis der in der entsprechenden Förderrichtlinie festgelegten technischen Anforderungen (vgl. www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/ foerderrichtlinie-nachruestung-dieselbusse.pdf?__blob=publicationFile) liegen dem Kraftfahrt-Bundesamt derzeit vollständig vor (bitte unter Angabe der Fahrzeugmodelle, für die die Systeme vorgesehen sind, auflisten) und von welchen Genehmigungsterminen geht die Bundesregierung jeweils aus? 47. Seit wann liegen dem Kraftfahrt-Bundesamt diese Anträge jeweils vollständig vor (bitte unter Angabe des jeweiligen Datums auflisten)? 48. Wie viele Fahrzeuge, für die die beantragten Systeme vorgesehen sind, sind derzeit in Deutschland zugelassen? 49. Wie viele Anträge auf Genehmigung von Hardware-Nachrüstungssystemen für Busse auf Basis der in der entsprechenden Förderrichtlinie festgelegten technischen Anforderungen liegen dem Kraftfahrt-Bundesamt derzeit noch nicht vollständig vor (bitte unter Angabe der Fahrzeugmodelle, für die die Systeme vorgesehen sind, auflisten)? 50. In welchen Fällen sind die Anträge unvollständig, da Dokumente oder sonstige Informationen auf Seiten des Antragstellers fehlen, und in welchen Fällen sind die Anträge unvollständig, da Dokumente oder sonstige Informationen auf Seiten des Kraftfahrt-Bundesamtes fehlen? 51. Wie viele Fahrzeuge, für die die beantragten Systeme vorgesehen sind, sind derzeit in Deutschland zugelassen? 52. Wie viele solcher Hardware-Nachrüstungssysteme für Busse sind bereits genehmigt (bitte unter Angabe der Fahrzeugmodelle, für die die Systeme vorgesehen sind, auflisten)? 53. Wie lange war der Zeitraum zwischen dem vollständigen Vorliegen der Anträge und der Genehmigung der Hardware-Nachrüstungssysteme jeweils? 54. Wie viele Fahrzeuge, für die die genehmigten Systeme vorgesehen sind, sind derzeit in Deutschland zugelassen? 55. Für wie viele Nachrüstungen von Bussen wurden über die entsprechende Förderrichtlinie (vgl. www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/foerder richtlinie-nachruestung-dieselbusse.pdf?__blob=publicationFile) bereits Zuwendungen bewilligt (bitte Anzahl der Bewilligungen und Höhe der Zuwendungen nach Bundesländern aufschlüsseln)? 56. Wie viele dieser Nachrüstungen wurden bereits durchgeführt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? 57. Wie verteilen sich diese erfolgten Nachrüstungen auf die im letzten verfügbaren Jahr im Jahresmittel von Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen? Berlin, den 12. August 2019 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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