[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther,
Erhard Grundl, Margit Stumpp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/12577 –
Zustand der Depots bundesbezuschusster kulturgutbewahrender Einrichtungen
V o r b e m e r k u n g d e F r a g e s t e l l e r
Im Zuge der deutschen Kolonialherrschaft über Teile Afrikas, Ozeaniens und
Chinas wurden im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert unzählige Objekte
aus kolonialen Kontexten nach Deutschland verbracht. 100 Jahre nach Ende
der Kolonialherrschaft befindet sich immer noch ein Großteil dieser Objekte –
oftmals mit ungeklärter Provenienz – in Museen und ethnologischen
Sammlungen. Im Zuge der Restitutionsdebatte hat jüngst der Deutsche
Museumsbund im Rahmen der Vorstellung des neuen „Leitfadens zum Umgang mit
Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ eine dauerhafte Stärkung der
Museen durch die Träger in Bund und Ländern, insbesondere der
Provenienzforschung und Digitalisierung, gefordert: „Dazu gehören neben Wissenschaftlern
auch Restauratoren, Sammlungsverwalter, Fotografen und EDV-Spezialisten.
Die systematische Herkunftsforschung an den Sammlungen ist die wichtigste
Grundlage für den Umgang mit kolonialem Sammlungsgut, deren Ergebnisse
zeitnah publiziert und über das Internet weltweit verfügbar gemacht werden
sollen“ (vgl.
www.museumsbund.de/umgang-mit-kolonialem-
sammlungsgutdeutscher-museumsbund-fordert-dauerhafte-staerkung-der-museen/).
Die Voraussetzung für eventuelle Rückgaben, Provenienzforschung und
Digitalisierung sind sach- und fachgerecht gelagerte Bestände und Sammlungen,
oder anders ausgedrückt: Objekte und Sammlungsgut, die noch beforscht
werden können. Aktuelle Presseberichte legen nun allerdings nah, dass die
gegenwärtige Aufbewahrung des kulturellen Erbes und damit auch von
Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in einigen Museen und Sammlungen aus
unterschiedlichen Gründen zum Teil nicht fach- und sachgerecht erfolgt. So heißt
es etwa in der „Süddeutschen Zeitung“: „Oft heißt es, die Museen in den
Herkunftsländern seien nicht in der Lage, Raubkunst aus der Kolonialzeit
sachgemäß aufzubewahren. Dabei befinden sich die Bestände deutscher Museen oft
in katastrophalem Zustand: Sie stehen in knöcheltiefem Wasser, sind
zerfressen oder sogar vergiftet“ (vgl. SZ vom 9. Juli 2019,
www.sueddeutsche.de/
kultur/ethnologisches-museum-raubkunst-1.4516193). Unter anderem werden
auch die Raumsituation im Depot des Ethnologischen Museums in Berlin
(SPK) und damit verbundene Defizite in der Lagerung, drohende Verluste im
Sammlungsbestand und Gesundheitsrisiken für Mitarbeiterinnen und Mitar-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13223
19. Wahlperiode 16.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 12. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
beiter und Forscherinnen und Forscher beim Betreten der Depots beschrieben.
An anderer Stelle wird für ein millionenschweres Investitionsprogramm des
Bundes und der Länder, um „Museen endlich in die Lage versetzen, die ihnen
anvertrauten Schätze so aufzubewahren, wie es ihnen gebührt“, plädiert (vgl.
www.tagesspiegel.de/kultur/zum-zustand-der-dahlemer-depots-
deutschevoelkerkundemuseen-sind-teilgeordnetes-chaos/24672552.html).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Aufgrund der Schwerpunktsetzung in der Vorbemerkung der Fragesteller
beantwortet die Bundesregierung die vorliegende Anfrage mit Bezug zu
Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in Museumsdepots vom Bund institutionell
finanzierter Einrichtungen.
1. Wie stellt sich der Zustand der Depots der Ethnologischen Sammlungen
Berlin der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) sowie der Bestände
des Deutschen Historischen Museums (DHM) nach Kenntnis der
Bundesregierung dar, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
aus dieser Betrachtung?
Der bauliche Zustand der Dahlemer Depots des Ethnologischen Museums der
Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) wurde beim Besuch der Beauftragten
der Bundesregierung für Kultur und Medien im März 2019 erörtert. Es
bestätigte sich die Einschätzung, dass dort ein Sanierungsbedarf besteht. Im Übrigen
wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage „Zustand
des Sammlungsgutes in den Depots des Ethnologischen Museums und des
Museums für Asiatische Kunst in Berlin“ auf Bundestagsdrucksache 19/12807
verwiesen.
Die Bestände der Stiftung Deutsches Historisches Museum (DHM) werden
nach Kenntnis der Bundesregierung sach- und fachgerecht gelagert. Es besteht
bei einzelnen Liegenschaften punktuell Sanierungs- und Optimierungsbedarf
im Bereich der baulichen Gegebenheiten, des Brandschutzes und der
Klimatisierung. Vor diesem Hintergrund hat das Kuratorium der Stiftung bei seiner
Sitzung am 16. Mai 2019 die aktuelle Depotsituation zur Kenntnis genommen und
die Stiftung beauftragt, die Bedarfsplanung für den Neubau eines Depots
einzuleiten. Parallel dazu werden derzeit alternative Räumlichkeiten im Eigentum
der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) geprüft.
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zustand weiterer
Depots bundesbezuschusster kulturgutbewahrender Einrichtungen in
Deutschland?
Für die Bundesregierung stellt eine angemessene Depotsituation in von ihr
bezuschussten kulturgutbewahrenden Einrichtungen einen integralen Bestandteil
der Aufgaben und Aktivitäten der jeweiligen Häuser dar. Die Depots werden
entsprechend gültiger Regelungen und etablierter Standards unterhalten und –
soweit erforderlich und möglich – modernisiert oder erweitert.
3. Wirkt sich der Zustand der Depots der SPK und des DHM aus Sicht der
Bundesregierung auf die Beforschung der Provenienzen von
Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten vor Ort aus?
a) Falls ja, inwiefern?
b) Falls nein, warum nicht?
Nach Kenntnis der Bundesregierung steht der Beforschung der Provenienzen
von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten im Ethnologischen Museum und
Deutschen Historischen Museum aufgrund der Depotsituation nichts entgegen.
4. Wie viele Exponate aus kolonialen Kontexten wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung durch unsachgemäße Lagerung in den Beständen
bundesbezuschusster Einrichtungen beschädigt, zerstört oder entsorgt?
5. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Hauptgründe für
die Beschädigung, Zerstörung oder Entsorgung von Objekten in den
Depots bundesbezuschusster Einrichtungen, und welche maßgeblichen
Probleme stellen sich nach Auffassung der Bundesregierung bei deren
Bekämpfung?
6. Von welchem Schadenswert geht die Bundesregierung durch die nicht
sach- und fachgerechte Lagerung in den Beständen bundesbezuschusster
kulturgutbewahrender Einrichtungen aus?
7. Werden die beschädigten, zerstörten oder entsorgten Exponate in den
bundesbezuschussten Einrichtungen nach Auffassung der
Bundesregierung ausreichend dokumentiert?
a) Falls ja, wie gestaltet sich die Dokumentation nach Kenntnis der
Bundesregierung, und inwiefern werden die Herkunftsgesellschaften
über die Beschädigung, Zerstörung oder Entsorgung der
entsprechenden Objekte informiert?
b) Falls nein, inwieweit setzt sich die Bundesregierung für eine
umfängliche Dokumentation samt Information der Herkunftsgesellschaften
ein?
Die Fragen 4 bis 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Durch den Bund finanzierte Museen tragen grundsätzlich für die Erhaltung
ihrer Sammlungen Sorge. Wenn Beschädigungen von Sammlungsobjekten in
Depots vorliegen, handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung
hauptsächlich um Folgen von Materialunbeständigkeiten, Querbeeinflussung von
Materialien sowie den Befall mit Schädlingen.
Historische Kontaminationen, die auch mit heutigen modernen Methoden nicht
mehr aufzuheben sind, können im Einzelfall zu Beschädigungen, Zerstörungen
und, wenn es unvermeidlich ist, zu Entsorgungen führen. Sollten
Beschädigungen, Zerstörungen, Entsorgungen vorkommen, werden diese grundsätzlich im
Inventarbuch der jeweiligen Sammlung dokumentiert.
8. Werden Objekte nach Kenntnis der Bundesregierung beim Schutz vor
Beschädigung oder Zerstörung in bundesbezuschussten Einrichtungen
unterschiedlich klassifiziert, so dass bestimmte Objekte besser geschützt sind
als andere?
a) Falls ja, nach welchen Kriterien werden die Objekte nach Kenntnis
der Bundesregierung klassifiziert?
b) Falls nein, setzt sich die Bundesregierung für einen besonderen Schutz
von Objekten mit ungeklärter Provenienz sowie Objekten aus
kolonialen Kontexten ein?
Die Schutzbedürftigkeit von Objekten richtet sich nach ihrem
wissenschaftlichen bzw. kulturhistorischen Wert. Bei der Aufbewahrung in den Depots wird
in erster Linie nach Materialbeschaffenheit klassifiziert, um Beschädigungen
gezielt vermeiden zu können. Im Einzelfall werden bei der Konservierung und
Restaurierung Priorisierungen vorgenommen, sofern ausgewählte Bestände aus
Erhaltungsgründen vorzeitig bearbeitet werden müssen. Konkrete
Informationen konnten innerhalb der Frist nicht erhoben werden.
9. Welche finanziellen Mittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
den vergangenen 15 Jahren für die sach- und fachgerechte Lagerung von
Exponaten in bundesbezuschussten Einrichtungen verausgabt, und wie
verhalten sich diese Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung zu den
Mitteln, die in den bundesbezuschussten Einrichtungen für Ausstellungen
verausgabt wurden?
Die Bundesregierung führt hierzu keine gezielten Aufzeichnungen oder
Statistiken. Die entsprechenden Angaben waren daher in der Kürze der Zeit nicht zu
ermitteln.
10. Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu gesundheitlichen Schäden
bei Personen, die mit den mit Chemikalien behandelten Objekten in
bundesbezuschussten Einrichtungen in Kontakt kamen?
Falls ja, bei wie vielen Personen und wodurch wurden die
gesundheitlichen Schäden nach Kenntnis der Bundesregierung ausgelöst?
Nein.
11. Welche Chemikalien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
bundesbezuschussten Einrichtungen verwendet, um Objekte vor Schädlingen
zu schützen, und welche Gesundheitsrisiken für die in den Depots tätigen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entstehen dadurch?
In der SPK wurden zum Schutz von Objekten unterschiedliche anorganische
und organische Stoffe eingesetzt. Auch werden in der SPK regelmäßig für alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit solchen Arbeiten betraut sind, gemäß
den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften Biomonitorings durchgeführt. Die
Ergebnisse liegen dem Arbeitsmedizinischen Dienst, der die SPK betreut, vor und
werden dort bewertet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 6 bis 7
der Kleinen Anfrage „Zustand des Sammlungsgutes in den Depots des
Ethnologischen Museums und des Museums für Asiatische Kunst in Berlin“ auf
Bundestagsdrucksache 19/12807 verwiesen.
Zur Schadstoffbelastung in den Depots des DHM (Raumluft, Staubmessungen)
liegt ein Prüfbericht der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung vor.
Die feststellbaren Schadstoffkonzentrationen werden demzufolge größtenteils
als unbedenklich eingestuft. Zum Teil sind Belastungen dem DHM zufolge
auch der intensiven Behandlung von Objekten zu DDR-Zeiten geschuldet. Als
belastet eingeschätzte Objekte sowie Neuerwerbungen werden in einer eigens
dafür vorgesehenen Anlage durch Sauerstoffentzug gereinigt. Individuelle und
raumbezogene Schutzmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
(Schutzkleidung, Klimatisierung oder Staubreinigung etc.) sind im DHM
standardmäßig etabliert.
Bedingt durch die teilweise lange Geschichte der Sammlungen in den
Forschungsmuseen der Leibniz-Gemeinschaft ist nach Kenntnis der
Bundesregierung die Bandbreite von Chemikalien, die dort zur Schädlingsbekämpfung
eingesetzt wurden, sehr groß. Aktuell werden nur noch ungiftige Chemikalien
eingesetzt bzw. Schädlinge durch Sauerstoffentzug oder Stickstoffbegasung bzw.
Verwendung sog. Nützlinge wie Schlupfwespen bekämpft.
Gesundheitsgefahren durch früher verwendete Biozide werden bei den jährlichen Staub- und
Raumluftmessungen in den Depots erkannt, es folgen
Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden
vorsorglich arbeitsmedizinisch untersucht, geschult und erhalten die
notwendige persönliche Schutzausrüstung.
12. Wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass der gesamte Bestand
bundesbezuschusster kulturgutbewahrender Einrichtungen entwest, also
desinfiziert, wird?
a) Falls ja, welche Pläne verfolgt die Bundesregierung dabei?
b) Falls nein, warum nicht?
Die Bundesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit, Maßnahmen zu
ergreifen, die über die bereits erfolgten und weiterhin bestehenden Aktivitäten der
Einrichtungen hinausgehen.
13. Inwiefern stellt die Bundesregierung sicher, dass die an die
Herkunftsgesellschaften restituierten Kulturgüter aus kolonialen Kontexten frei von
gesundheitsschädigenden Stoffen sind bzw. dass die
Herkunftsgesellschaften über den Umgang damit aufgeklärt werden?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass im Falle der Rückgabe von
Kulturgütern aus kolonialen Kontexten, so im Einzelfall bestimmte Objekte trotz aller
Bemühungen der Einrichtungen zur Dekontamination gesundheitsschädigende
Stoffe enthalten sollten, die durch den Bund finanzierten Museen die
Herkunftsstaaten und Herkunftsgesellschaften über mögliche
gesundheitsschädigende Gefahren, Behandlung der Objekte und notwendige Schutzmaßnahmen
angemessen informieren werden.
14. Wie hat sich der Schädlingsbefall von Bestandsobjekten in
bundesbezuschussten Einrichtungen in den vergangenen 15 Jahren nach Kenntnis der
Bundesregierung entwickelt?
Zu einer generellen Entwicklung des Schädlingsbefalls von Bestandsobjekten
liegen der Bundesregierung aufgrund der unterschiedlichen Situation in den
jeweiligen Einrichtungen keine Kenntnisse vor.
15. Welche Maßnahmen zum Schutz der Sammlungen, Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter und Forscherinnen und Forscher wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung ergriffen und sollen noch ergriffen werden?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
16. Welche finanziellen Mittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
den vergangenen 15 Jahren in den bundesbezuschussten Einrichtungen
zum Schutz der Sammlungen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und
Forscherinnen und Forscher verausgabt?
Die Bundesregierung führt hierzu keine gezielten Aufzeichnungen oder
Statistiken. Die entsprechenden Angaben waren daher in der Kürze der Zeit nicht zu
ermitteln.
17. Steht die Bundesregierung in einem Austausch mit Trägern anderer
kulturgutbewahrender Einrichtungen, um mögliche Best Practices zur fach-
und sachgerechten Lagerung von Objekten in den Depots
bundesbezuschusster Einrichtungen zu identifizieren?
a) Falls ja, an welchen positiven Beispielen werden sich die
bundesbezuschussten Einrichtungen nach Kenntnis der Bundesregierung
orientieren?
b) Falls nein, warum nicht?
18. Liegen den bundesbezuschussten Einrichtungen nach Kenntnis der
Bundesregierung anderweitige Vorschläge oder Einschätzungen zur fach-
und sachgerechten Lagerung von Exponaten vor?
a) Falls ja, um welche Vorschläge handelt es sich dabei, und inwiefern
sollen diese nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt werden?
b) Falls nein, warum nicht?
19. Sollte das „Eckpunkte-Papier“ der Bund-Länder-AG zum Umgang mit
Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten nach Auffassung der
Bundesregierung um Aspekte der Lagerung von Sammlungen und Beständen in
Depots ergänzt und ggf. problematisiert werden?
a) Falls ja, inwieweit?
b) Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 17 bis 19 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung fördert sowohl den Deutschen Museumsbund als auch
das Deutsche Nationalkomitee des Internationalen Museumsrates (ICOM
Deutschland), die sich dem Thema der sach- und fachgerechten Lagerung von
Objekten in den Museumsdepots widmen, dafür unter anderem Best-Practice-
Beispiele entwickeln und den Museen zur Nachahmung empfehlen.
Die „Ersten Eckpunkte zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen
Kontexten“ vom 13. März 2019, auf die sich die Staatsministerin des Bundes für
Kultur und Medien, die Staatsministerin im Auswärtigen Amt für internationale
Kulturpolitik, die Kulturministerinnen und Kulturminister der Länder und die
kommunalen Spitzenverbände verständigt haben, werden in der weiteren
Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen ausgestaltet. Die
Bundesregierung begrüßt in dem Zusammenhang grundsätzlich den Austausch zu
Themenfeldern, die den verantwortungsvollen Umgang mit Sammlungsgut aus
kolonialen Kontexten betreffen.
20. Teilt die Bundesregierung die Forderung nach einer gesetzlich geregelten
Inventurpflicht in bundesbezuschussten kulturgutbewahrenden
Einrichtungen?
a) Falls ja, welche Pläne verfolgt die Bundesregierung dabei?
b) Falls nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hält die Schaffung gesetzlicher Maßnahmen aufgrund
hinreichend verfügbarer Informationen derzeit nicht für erforderlich.
21. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Bundesrechnungshof
eine ordnungsgemäße Lagerung in bundesbezuschussten
kulturgutbewahrenden Einrichtungen kontrollieren sollte?
a) Falls ja, welche Pläne verfolgt die Bundesregierung dabei?
b) Falls nein, warum nicht?
Gemäß § 1 Satz 1 des Bundesrechnungshofgesetzes ist der
Bundesrechnungshof als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen.
Die Bundesregierung schlägt dem Bundesrechnungshof keine konkreten
Prüfmaterien vor.
22. Wird die Bundesregierung der zum 1. Juli 2019 erhobenen Forderung des
Deutschen Museumsbundes entsprechen, Mittel und Ressourcen für
Provenienzforschung, Inventarisierung und Digitalisierung deutlich zu
erhöhen?
a) Falls ja, in welchem Umfang?
b) Falls nein, warum nicht?
Die Bundesregierung fördert die Aufarbeitung der Provenienzen von
Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten insbesondere über das Deutsche Zentrum
Kulturgutverluste, das dafür einen zusätzlichen Fachbereich eingerichtet hat.
Hierfür wurden dem Zentrum aus dem Haushalt der Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien in diesem Jahr insgesamt vier zusätzliche
Stellen zur Verfügung gestellt und die institutionelle Förderung um rund zwei
Millionen Euro erhöht. Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2020 ist
eine weitere Erhöhung der institutionellen Förderung um insgesamt 1,6
Millionen Euro für die Forschung zu NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut,
aber auch u.a. für die Aufarbeitung der Provenienzen von Sammlungsgut aus
kolonialen Kontexten vorgesehen. Im Übrigen befindet sich die Mehrzahl der
Einrichtungen, die Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten bewahren, in
Trägerschaft der Länder und Kommunen. Die Bundesregierung kann mit der
Förderung durch das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste daher nur eine
Unterstützung im Wege der Projektförderung leisten, grundsätzlich ist die Aufgabe
durch die Einrichtungen und ihre Träger wahrzunehmen.
23. Wie wirkt die Bundesregierung einer „Amnesie des Depots“ (
www.sued
deutsche.de/kultur/ethnologisches-museum-raubkunst-1.4516193-2), also
einem Vergessen der in Depots gelagerten Exponate, in
bundesbezuschussten Einrichtungen entgegen?
Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund den Vorschlag
eines begehbaren Depots, „bis hin zu einem Labor, in dem Ausstellungen
für das Humboldt Forum erprobt“ werden sollen, wie es Sabine Bangert,
Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses, fordert?
Die Bundesregierung unterscheidet grundsätzlich zwischen den
Aufgabenfeldern von Depots einerseits und kuratorischen Ausstellungs- und
Vermittlungsaufgaben kulturgutbewahrender Einrichtungen andererseits. Sie dienen jeweils
unterschiedlichen Zielen und Zwecken, weisen teilweise aber auch
Schnittmengen auf. Die Bundesregierung sieht in der Inventarisierung, Digitalisierung,
Forschung und Ausstellung angemessene Methoden zur Tradierung von
Sammlungsbeständen. Begrüßt werden dabei vielfältige Formate wie auch die bereits
im Humboldt Forum geplanten Schaudepots. In diesen soll Besucherinnen und
Besuchern in sehr verdichteter Form die Fülle und Reichhaltigkeit der
Sammlungen des Ethologischen Museums und Museums für Asiatische Kunst vor
Augen geführt werden. Zur Digitalisierung wird auf die Antwort zu Frage 10
der Kleinen Anfrage „Zustand des Sammlungsgutes in den Depots des
Ethnologischen Museums und des Museums für Asiatische Kunst in Berlin“ auf
Bundestagsdrucksache 19/12807 verwiesen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert seit 2012 mit dem
Förderschwerpunkt „Kulturelles Erbe“ die wissenschaftliche Auswertung und
öffentlichkeitswirksame Aufbereitung von Depotbeständen in Museen,
Archiven und Hochschulen.
Der Förderschwerpunkt wird mit dem neuen Rahmenprogramm für die Geistes-
und Sozialwissenschaften „Gesellschaft verstehen – Zukunft gestalten“ bis
2025 fortgesetzt.
24. Befürwortet die Bundesregierung ein Museumgesetz auf Bundesebene,
das für bundesbezuschusste Einrichtungen u. a. „verbindliche Standards
für Datenbanken, die Behandlung der Objekte und den öffentlichen
Zugang“ (
www.sueddeutsche.de/kultur/ethnologisches-museum-raub
kunst-1.4516193-2) definiert?
a) Falls ja, welche Pläne verfolgt die Bundesregierung dabei, und wird
sie sich bei den Bundesländern für entsprechende gesetzliche
Regelungen auf Landesebene einsetzen?
b) Falls nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hält die Schaffung gesetzlicher Maßnahmen aufgrund
hinreichender Regelungsmechanismen dazu derzeit nicht für erforderlich.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]