BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung des Schutzes von Verbrauchern wegen Unverträglichkeiten von Nahrungsmitteln, insbesondere Laktose- und Fructoseintoleranz

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

04.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1257922.08.2019

Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung des Schutzes von Verbrauchern wegen Unverträglichkeiten von Nahrungsmitteln, insbesondere Laktose- und Fructoseintoleranz

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12579 19. Wahlperiode 22.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Dr. Axel Gehrke, Dr. Robby Schlund, Jörg Schneider, Paul Viktor Podolay, Dr. Christian Wirth, Dr. Heiko Wildberg, Jürgen Braun, Udo Theodor Hemmelgarn, Ulrich Oehme, Thomas Seitz und der Fraktion der AfD Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung des Schutzes von Verbrauchern wegen Unverträglichkeiten von Nahrungsmitteln, insbesondere Laktose- und Fruktoseintoleranz Nach Artikel 9 Absatz 1c in Verbindung mit Anhang II der Verordnung (EU) 1169/2011 (Lebensmittel-Informationsverordnung) müssen Lebensmittel mit den Bestandteilen glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fische, Erdnüsse, Sojabohnen, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid, Lupinen, Weichtiere und daraus gewonnenen Erzeugnissen gekennzeichnet werden. Die Menge an in einem Lebensmittel enthaltener Fruktose wird hingegen ebenso wenig wie die Menge enthaltener Laktose gekennzeichnet. Das ist nach Ansicht der Fragesteller bedenklich, da Personen mit Fruktoseintoleranz ebenso wie Personen mit Laktoseintoleranz aufgeklärt werden müssen, ob und vor allem auch wie viel Fruktose oder Laktose in einem Lebensmittel enthalten ist. Bei einer Fruktose- oder Laktoseintoleranz kommt es individuell höchst unterschiedlich zu verschiedenartigen Symptomen wie Bauchschmerzen, Blähungen, Durchfall oder Müdigkeit. Maßgeblich ist die individuell verträgliche Menge, die sich Patienten durch Erfahrungswerte oder als Folge einer Ernährungsberatung errechnen können. Diese Menge nicht zu überschreiten oder gar eine hinreichende Auswahl an Lebensmitteln zu haben, ist für Patienten nach Ansicht der Fragesteller aber schwer, weil in fast allen Lebensmitteln Laktose oder Fruktose in nicht näher gekennzeichneten Mengen vorhanden ist. Vor allem Fruktose wird von der Lebensmittelindustrie als preisgünstiger Zucker trotz seiner gesundheitlich bedenklichen Wirkung in großem Umfang eingesetzt (www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/Zu-viel- Fruchtzucker-ist-ungesund,fruchtzucker106.html). Weiterhin ist es nach Ansicht der Fragesteller bedenklich, dass auf vielen Lebensmitteln der Zusatz „kann Spuren von … enthalten“ ist. Dadurch wird nach Ansicht der Fragesteller vielen Verbrauchern (mangels Mengenangabe) die Möglichkeit zum Konsum eines Produktes genommen, weil ein Verbraucher mit Nahrungsmittelintoleranz ein solches Produkt auch dann vermeidet, wenn er geringe Mengen davon vertragen würde. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wirkte oder wirkt die Bundesregierung auf die Europäische Union ein, so dass Personen mit Nahrungsmittelunverträglichkeit durch klare Kennzeichnung der Mengenangabe von Laktose und Fruktose der Konsum von Nahrungsmitteln erleichtert wird, und wenn ja, inwiefern? 2. Gibt oder gab es Anstrengungen der Bundesregierung, die Vorgaben der Europäischen Union durch nationales Recht zu ergänzen? 3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz von Fruktose in Nahrungsmitteln in Deutschland und innerhalb der Europäischen Union (z. B. in Bezug auf die eingesetzte Menge, Preisgestaltung, Lobbygruppen sowie Erkenntnisse hinsichtlich gesundheitsschädlicher Auswirkungen)? 4. Welche Möglichkeiten zur Beratung (abgesehen von einer Ernährungsberatung) haben Patienten, die sich einer solchen Erkrankung ausgesetzt sehen, nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte Vereine oder andere Institutionen, die sich mit der Thematik beschäftigen, benennen; bitte dabei unterteilen, ob diese ehrenamtlich oder aufgrund eines gesetzlichen Auftrags handeln)? 5. Werden Vereine oder andere Institutionen, die bei Nahrungsmittelintoleranzen beratend tätig werden, durch die Bundesregierung gesetzlich zur Einhaltung bestimmter Vorgaben verpflichtet und bei ihrer Beratung unterstützt, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage, inwiefern, und mit welchem Mittelansatz aus dem Bundeshaushalt? 6. Welche nationalen Forschungseinrichtungen, die sich mit der Grundlagenforschung hinsichtlich Entstehung und Therapie der Laktose- oder Fruktoseintoleranz (oder auch anderer Nahrungsmittelintoleranzen) beschäftigen, sind der Bundesregierung bekannt, und inwiefern werden diese Forschungseinrichtungen aus Steuergeldern finanziert? Berlin, den 5. August 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

Ähnliche Kleine Anfragen