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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung des Schutzes von Verbrauchern wegen Unverträglichkeiten von Nahrungsmitteln, insbesondere Laktose- und Fructoseintoleranz
(insgesamt 6 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Datum
04.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1257922.08.2019
Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung des Schutzes von Verbrauchern wegen Unverträglichkeiten von Nahrungsmitteln, insbesondere Laktose- und Fructoseintoleranz
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12579
19. Wahlperiode 22.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Dr. Axel Gehrke, Dr. Robby Schlund,
Jörg Schneider, Paul Viktor Podolay, Dr. Christian Wirth, Dr. Heiko Wildberg,
Jürgen Braun, Udo Theodor Hemmelgarn, Ulrich Oehme, Thomas Seitz
und der Fraktion der AfD
Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung des Schutzes von
Verbrauchern wegen Unverträglichkeiten von Nahrungsmitteln, insbesondere
Laktose- und Fruktoseintoleranz
Nach Artikel 9 Absatz 1c in Verbindung mit Anhang II der Verordnung (EU)
1169/2011 (Lebensmittel-Informationsverordnung) müssen Lebensmittel mit den
Bestandteilen glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fische, Erdnüsse,
Sojabohnen, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid,
Lupinen, Weichtiere und daraus gewonnenen Erzeugnissen gekennzeichnet werden.
Die Menge an in einem Lebensmittel enthaltener Fruktose wird hingegen ebenso
wenig wie die Menge enthaltener Laktose gekennzeichnet. Das ist nach Ansicht
der Fragesteller bedenklich, da Personen mit Fruktoseintoleranz ebenso wie
Personen mit Laktoseintoleranz aufgeklärt werden müssen, ob und vor allem auch
wie viel Fruktose oder Laktose in einem Lebensmittel enthalten ist. Bei einer
Fruktose- oder Laktoseintoleranz kommt es individuell höchst unterschiedlich zu
verschiedenartigen Symptomen wie Bauchschmerzen, Blähungen, Durchfall oder
Müdigkeit. Maßgeblich ist die individuell verträgliche Menge, die sich Patienten
durch Erfahrungswerte oder als Folge einer Ernährungsberatung errechnen
können.
Diese Menge nicht zu überschreiten oder gar eine hinreichende Auswahl an
Lebensmitteln zu haben, ist für Patienten nach Ansicht der Fragesteller aber schwer,
weil in fast allen Lebensmitteln Laktose oder Fruktose in nicht näher
gekennzeichneten Mengen vorhanden ist. Vor allem Fruktose wird von der
Lebensmittelindustrie als preisgünstiger Zucker trotz seiner gesundheitlich bedenklichen
Wirkung in großem Umfang eingesetzt (www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/Zu-viel-
Fruchtzucker-ist-ungesund,fruchtzucker106.html). Weiterhin ist es nach Ansicht
der Fragesteller bedenklich, dass auf vielen Lebensmitteln der Zusatz „kann
Spuren von … enthalten“ ist. Dadurch wird nach Ansicht der Fragesteller vielen
Verbrauchern (mangels Mengenangabe) die Möglichkeit zum Konsum eines
Produktes genommen, weil ein Verbraucher mit Nahrungsmittelintoleranz ein solches
Produkt auch dann vermeidet, wenn er geringe Mengen davon vertragen würde.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wirkte oder wirkt die Bundesregierung auf die Europäische Union ein, so
dass Personen mit Nahrungsmittelunverträglichkeit durch klare
Kennzeichnung der Mengenangabe von Laktose und Fruktose der Konsum von
Nahrungsmitteln erleichtert wird, und wenn ja, inwiefern?
2. Gibt oder gab es Anstrengungen der Bundesregierung, die Vorgaben der
Europäischen Union durch nationales Recht zu ergänzen?
3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz von Fruktose
in Nahrungsmitteln in Deutschland und innerhalb der Europäischen Union
(z. B. in Bezug auf die eingesetzte Menge, Preisgestaltung, Lobbygruppen
sowie Erkenntnisse hinsichtlich gesundheitsschädlicher Auswirkungen)?
4. Welche Möglichkeiten zur Beratung (abgesehen von einer
Ernährungsberatung) haben Patienten, die sich einer solchen Erkrankung ausgesetzt sehen,
nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte Vereine oder andere Institutionen,
die sich mit der Thematik beschäftigen, benennen; bitte dabei unterteilen, ob
diese ehrenamtlich oder aufgrund eines gesetzlichen Auftrags handeln)?
5. Werden Vereine oder andere Institutionen, die bei
Nahrungsmittelintoleranzen beratend tätig werden, durch die Bundesregierung gesetzlich zur
Einhaltung bestimmter Vorgaben verpflichtet und bei ihrer Beratung unterstützt,
und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage, inwiefern, und mit welchem
Mittelansatz aus dem Bundeshaushalt?
6. Welche nationalen Forschungseinrichtungen, die sich mit der
Grundlagenforschung hinsichtlich Entstehung und Therapie der Laktose- oder
Fruktoseintoleranz (oder auch anderer Nahrungsmittelintoleranzen) beschäftigen,
sind der Bundesregierung bekannt, und inwiefern werden diese
Forschungseinrichtungen aus Steuergeldern finanziert?
Berlin, den 5. August 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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