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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Korrekturbitten des Julius Kühn-Instituts - Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen - (JKI) gegenüber Medien im April 2019 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472)
(insgesamt 2 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Datum
30.08.2019
Antwortdauer
7 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenBildung & Forschung
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1261723.08.2019
Korrekturbitten des Julius Kühn-Instituts - Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen - (JKI) gegenüber Medien im April 2019 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472)
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Thomas Seitz, Martin Erwin Renner, Corinna Miazga,
Hansjörg Müller, Andreas Bleck, Stephan Brandner, Andreas Mrosek,
Dr. Heiko Wildberg, Jens Maier, Steffen Kotré, Joana Cotar, Stefan Keuter,
Martin Hess, Jürgen Braun und der Fraktion der AfD
Korrekturbitten des Julius Kühn-Instituts – Bundesforschungsinstitut für
Kulturpflanzen – (JKI) gegenüber Medien im April 2019
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/7472)
Kleine Anfragen sind ein Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion
des Deutschen Bundestages und Ausfluss des Demokratieprinzips. Aus
Artkel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2
GG folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages
gegenüber der Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die
Fraktionen als Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der
Ausgestaltung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und mit
dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert
(Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 – 2 BvE 5/06).
Während andere Schriftliche Fragen über Anzahl und Anlass von an Medien
gerichteten Korrekturbitten bei objektiv unzutreffender Berichterstattung noch
von der Bundesregierung detailliert nach Datum, Behörde, Medium und Anlass
beantwortet wurden (Bundestagsdrucksache 19/4421, Fragen 54 und 55),
verweigert sich die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller einer
detaillierten Beantwortung gleichgerichteter Fragen seitens der Fragesteller
(Bundestagsdrucksache 19/7472).
Gefragt war in Fraget 1: „Welche Bundesministerien, obersten Bundesbehörden
und oberen Bundesbehörden mit Ausnahme des BND, des MAD, des BfV und
des BKA haben seit dem Jahr 2001 aufgrund welcher Veröffentlichungen
mittels anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe an Medien Korrekturbitten
verschickt (bitte nach Bundesministerien, obersten Bundesbehörden, oberen
Bundesbehörden, Datum, Medium, Anlass und den jeweiligen Kosten
aufschlüsseln)?“ (Bundestagsdrucksache 19/7472). Gefragt war somit nach einer
detaillierten Aufschlüsselung von Korrekturbitten an Medien. Die Antwort der
Bundesregierung lautete darauf: „Eine Gesamtübersicht der mittels
anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe gegebenen Hinweise liegt nicht vor“
(Bundestagsdrucksache 19/7472).
Da nicht nach einer Gesamtübersicht gefragt war, sondern nach konkret und
detailliert aufzuschlüsselnden Korrekturbitten, muss die Bundesregierung nach
Ansicht der Fragesteller nochmals zu dieser Thematik befragt werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12617
19. Wahlperiode 23.08.2019
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen Anlässen hat das Julius Kühn-Institut –
Bundesforschungsinstitut für Kulturplanzen – (JKI) im April 2019 bei Medien unter
Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen
lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
2. Aus welchen Anlässen hat das Julius Kühn-Institut –
Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen – im April 2019 bei Medien ohne Inanspruchnahme
anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen
(bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
Berlin, den 16. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1286430.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12617 - Korrekturbitten des Julius Kühn-Instituts - Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen - (JKI) gegenüber Medien im April 2019 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472)
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Seitz, Martin Erwin Renner,
Corinna Miazga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/12617 –
Korrekturbitten des Julius Kühn-Instituts – Bundesforschungsinstitut für
Kulturpflanzen – (JKI) gegenüber Medien im April 2019
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/7472)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Kleine Anfragen sind ein Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion
des Deutschen Bundestages und Ausfluss des Demokratieprinzips. Aus
Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) und Artikel 20 Absatz 2
Satz 2 GG folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages
gegenüber der Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die
Fraktionen als Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der
Ausgestaltung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und
mit dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung
korrespondiert (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 – 2 BvE 5/06).
Während andere Schriftliche Fragen über Anzahl und Anlass von an Medien
gerichteten Korrekturbitten bei objektiv unzutreffender Berichterstattung noch
von der Bundesregierung detailliert nach Datum, Behörde, Medium und
Anlass beantwortet wurden (Bundestagsdrucksache 19/4421, Fragen 54 und 55),
verweigert sich die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller einer
detaillierten Beantwortung gleichgerichteter Fragen seitens der Fragesteller
(Bundestagsdrucksache 19/7472).
Gefragt war in Frage 1: „Welche Bundesministerien, obersten
Bundesbehörden und oberen Bundesbehörden mit Ausnahme des BND, des MAD, des BfV
und des BKA haben seit dem Jahr 2001 aufgrund welcher Veröffentlichungen
mittels anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe an Medien
Korrekturbitten verschickt (bitte nach Bundesministerien, obersten Bundesbehörden,
oberen Bundesbehörden, Datum, Medium, Anlass und den jeweiligen Kosten
aufschlüsseln)?“ (Bundestagsdrucksache 19/7472). Gefragt war somit nach
einer detaillierten Aufschlüsselung von Korrekturbitten an Medien. Die
Antwort der Bundesregierung lautete darauf: „Eine Gesamtübersicht der mittels
anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe gegebenen Hinweise liegt nicht
vor“ (Bundestagsdrucksache 19/7472).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12864
19. Wahlperiode 30.08.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 28. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Da nicht nach einer Gesamtübersicht gefragt war, sondern nach konkret und
detailliert aufzuschlüsselnden Korrekturbitten, muss die Bundesregierung
nach Ansicht der Fragesteller nochmals zu dieser Thematik befragt werden.
1. Aus welchen Anlässen hat das Julius Kühn-Institut –
Bundesforschungsinstitut für Kulturplanzen – (JKI) im April 2019 bei Medien unter
Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen
ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten
auflisten)?
Im fraglichen Zeitraum gab es kein Ersuchen des Julius Kühn-Instituts –
Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI) um Korrekturen von
Berichterstattungen unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe.
2. Aus welchen Anlässen hat das Julius Kühn-Institut –
Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen – im April 2019 bei Medien ohne
Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen
ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten
auflisten)?
Das JKI gibt lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis,
wenn vom JKI veröffentlichte Informationen oder Angaben objektiv
unzutreffend wiedergegeben sind und das JKI einen Hinweis für geeignet und
angemessen erachtet.
Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise besteht nicht, und eine
solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt, so dass dazu
eine Auflistung nicht erstellt werden kann. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/7472 Bezug genommen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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