[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rene Springer, Jörg Schneider,
Martin Sichert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/12666 –
Sozio-ökonomische Situation von Alleinerziehenden
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung zur Einkommenssituation von Familien
vom Februar 2018 (
www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/
Familie_und_Bildung/Studie_WB_Einkommenssituation_von_Familien_
2018.pdf) stellt fest: „In den letzten 25 Jahren lagen die Einkommen von
Familien in Deutschland im Durchschnitt unter denen von Paaren ohne Kinder.
Dabei verschlechtert sich tendenziell mit jedem weiteren Kind die
Wohlstandsposition von Familien. Zudem sind Familien noch stärker von Armut
und Armutsrisiken betroffen, als es bisher bekannt war. Die soziale
Ungleichheit in Deutschland ist damit größer als bislang angenommen.“ Die Spreizung
der Einkommen und eine ungünstige Verteilung von Wohlstandspositionen
betreffen in besonderem Maße Ein-Eltern-Haushalte: „Besonders problematische
Werte zeigen sich bei der Armutsrisikoquote von Alleinerziehenden: Sie liegt
nicht bei den bisher berichteten, schon sehr hohen über 40 Prozent, sondern
mit der jetzt entwickelten Methodik bei 68 Prozent“ (vgl. S. 7 der oben
genannten Studie
www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/Fami
l ie_und_Bildung/Studie_WB_Einkommenssi tuat ion_von_Famili
en_2018.pdf).
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Alleinerziehenden in den letzten zehn Jahren und im ersten Halbjahr 2019
entwickelt (bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen
Veränderung für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Bund, nach Ländern,
nach neuen und alten Bundesländern sowie differenziert nach
soziodemographischen Merkmalen: Geschlecht, Staatsangehörigkeit: deutsch,
Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehöriger, Staatsangehörigkeit aus
einem Top-8-Asylherkunftsland angeben)?
Die erfragten Werte können den anhängenden Tabellen 1.1 und 1.2*
entnommen werden. Die Werte entstammen der jährlichen
Haushaltsstichprobenbefragung des Mikrozensus des Statistischen Bundesamts.
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/13261 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13261
19. Wahlperiode 17.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 16. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Erwerbsbeteiligung, die auf derselben Datengrundlage ermittelt wird, ist
ebenfalls ausgewiesen (vgl. Antwort zu Frage 3). Die Werte liegen bis
einschließlich 2018 vor.
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Armutsgefährdungsquote von Alleinerziehenden in den letzten zehn Jahren und im ersten
Halbjahr 2019 entwickelt (bitte auch die absoluten Zahlen inklusive der
prozentualen Veränderung für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach
Bund, nach Ländern, nach neuen und alten Bundesländern sowie
differenziert nach soziodemographischen Merkmalen: Geschlecht,
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger,
Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland angeben)?
Die Armutsrisikoquote ist eine statistische Maßgröße für die
Einkommensverteilung. Sie liefert keine Information über individuelle Bedürftigkeit. Ihre Höhe
hängt u. a. von der zugrundeliegenden Datenbasis, der Bezugsgröße (50
Prozent, 60 Prozent oder 70 Prozent des mittleren Einkommens) und der
Gewichtung der Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des
Nettoäquivalenzeinkommens ab. Der Indikator ist insbesondere für Teilpopulationen sehr volatil und
kann je nach Datenquelle unterschiedlich ausfallen.
Regional gegliederte Daten liegen nur auf Basis des Mikrozensus vor. Soweit
der Bundesregierung Armutsrisikoquoten für Personen in Haushalten von
Alleinerziehenden vorliegen, können sie der angehängten Tabelle 2.1*
entnommen werden. Weiter nach soziodemografischen Merkmalen differenzierte
Daten liegen nicht vor.
Die Anzahl der Personen in Haushalten von Alleinerziehenden mit einem
Einkommen unter der Armutsrisikoschwelle in regionaler Gliederung kann der
angehängten Tabelle 2.2* entnommen werden. Weiter nach soziodemografischen
Merkmalen differenzierte Daten liegen nicht vor. Es ist zu beachten, dass diese
hochgerechneten Zahlen auf der Auskunft von teils sehr wenigen Befragten
basieren, sodass die Werte mit hohen Unsicherheiten behaftet sind.
3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Erwerbsbeteiligung
von Alleinerziehenden in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die
absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für
die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Bund, nach Ländern, nach
neuen und alten Bundesländern sowie differenziert nach
soziodemographischen Merkmalen: Geschlecht, Staatsangehörigkeit: deutsch, Ausländer,
EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem
Top-8-Asylherkunftsland angeben)?
Die Anzahl der alleinerziehenden Erwerbspersonen sowie die Erwerbsquoten,
die sich als Anteile der alleinerziehenden Erwerbspersonen an allen
Alleinerziehenden ergeben, sind in den zu Frage 1 aufgeführten Tabellen 1.1 und 1.2
enthalten. Als relative Veränderungen der Erwerbsquoten sind die jährlichen
Differenzen in Prozentpunkten ausgewiesen. Die Werte liegen bis
einschließlich 2018 vor.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13261 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
erwerbstätigen Alleinerziehenden, die Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch bzw. nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II
bzw. SGB III) beziehen, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die
absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung
für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Bund, nach Ländern, nach
neuen und alten Bundesländern sowie differenziert nach
soziodemographischen Merkmalen: Geschlecht, Staatsangehörigkeit: deutsch,
Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus
einem Top-8-Asylherkunftsland angeben)?
In der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende der Bundesagentur für
Arbeit ist die Zahl der alleinerziehenden erwerbstätigen erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten (ELB) von 208 000 im Jahresdurchschnitt 2010 auf 181 000
im Jahresdurchschnitt 2018 gesunken. Vom Jahr 2010 bis zum Jahr 2014 waren
jährliche Zunahmen zwischen 0,2 bis 2,8 Prozent zu verzeichnen. Danach sank
die Zahl dieser Personen jährlich um 1,3 bis 9,0 Prozent. Weitere Ergebnisse
können den angehängten Tabellen 3.1 bis 3.8* entnommen werden.
Für den Rechtskreis des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) kann diese
Frage nicht beantwortet werden, da keine Abgrenzung von Alleinerziehenden
möglich ist.
5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl von
Alleinerziehenden, die in einem Mangelberuf gemäß Positivliste nach § 6
Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 der Beschäftigungsverordnung arbeiten, in den
letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen
inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2010 bis 2019
sowie differenziert nach soziodemographischen Merkmalen: Geschlecht,
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ausländer, EU-Ausländer,
Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland
angeben)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, da in der
Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit das Merkmal „Alleinerziehend“
nicht enthalten ist.
6. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die nominalen und
realen Bruttoerwerbseinkommen (Median) von Alleinerziehenden in den
letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen inklusive der
prozentualen Veränderung für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach
Bund, nach Ländern, nach neuen und alten Bundesländern sowie
differenziert nach sozio-demographischen Merkmalen: Geschlecht,
Haushaltsgröße und Anzahl der Kinder, sowie Staatsangehörigkeit: deutsch,
Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus
einem Top-8-Asylherkunftsland angeben)?
Soweit der Bundesregierung in dieser Abgrenzung Informationen vorliegen,
können diese der angehängten Tabelle 4* entnommen werden. Im Vergleich
von 2010 mit 2016 sind die für diesen Personenkreis in der Erhebung „Leben in
Europa“ (EU-SILC) erfassten und vom Statistischen Bundesamt nur im
Nominalwert veröffentlichten Bruttoerwerbseinkommen um 32,8 Prozent gestiegen,
die Verbraucherpreise um 7,4 Prozent.
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/13261 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Die beobachtbaren Schwankungen der einzelnen Jahresangaben hängen auch
damit zusammen, dass die Anzahl der Personen in Haushalten von
Alleinerziehenden in der zu Grunde liegenden Stichprobe klein ist. Regional gegliederte
oder weiter nach soziodemografischen Merkmalen differenzierte Daten liegen
nicht vor.
7. Wie hat sich die Schuldensituation bzw. Überschuldung von
Alleinerziehenden in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und
relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre
2010 bis 2019 sowie differenziert nach soziodemographischen
Merkmalen: Staatsangehörigkeit: deutsch, Ausländer, EU-Ausländer,
Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-
Asylherkunftsland angeben)?
Die Frage zur Schuldensituation wird mit den Ergebnissen der Einkommens-
und Verbrauchsstichproben (EVS) 2008, 2013 und 2018 beantwortet. Die EVS
ist die größte freiwillige Haushaltserhebung der amtlichen Statistik und findet
alle fünf Jahre statt. Zu beachten ist, dass Haushalte mit einem monatlichen
Haushaltsnettoeinkommen von 18 000 Euro und mehr nicht in die
Aufbereitung einbezogen werden, da sie nicht bzw. in einem für eine ausreichende
Ergebnisqualität zu geringen Umfang an der Erhebung teilnehmen.
Im Jahr 2018 betrugen die durchschnittlichen Gesamtschulden über alle
Alleinerziehendenhaushalte 22 000 Euro. Im Jahr 2013 lag der Wert bei
16 800 Euro und 2008 bei 13 100 Euro. Die durchschnittlichen
Gesamtschulden derjenigen Alleinerziehendenhaushalte, die Angaben zur Höhe ihrer
Schulden gemacht haben, lagen im Jahr 2018 und 2013 bei 41 200 Euro und in 2008
bei 33 700 Euro.
Darüber hinaus enthält die Statistik zur Überschuldung privater Personen des
Statistischen Bundesamts Informationen über die Anzahl der beratenen
Alleinerziehenden. Die Statistik wird jährlich als freiwillige Erhebung bei den
Schuldnerberatungsstellen durchgeführt.
Es werden nur Daten von Personen von den Beratungsstellen übermittelt und
somit in den Ergebnissen dargestellt, die ihre Zustimmung zur Teilnahme an
der Überschuldungsstatistik gegeben haben. Da einerseits viele Personen die
Dienste von Schuldnerberatungsstellen nicht in Anspruch nehmen, obwohl sie
überschuldet sind, und andererseits nicht alle Beratungsfälle zwangsläufig
überschuldet sein müssen, kann die Statistik keinen Beitrag zur Gesamtzahl der
überschuldeten Personen oder Haushalte leisten. Zudem nehmen nicht alle
Beratungsstellen an der Statistik teil.
Die Angaben können der angehängten Tabelle 5* entnommen werden.
Hinzuweisen ist darauf, dass die Angaben ab 2014 nicht unmittelbar mit den
Angaben der Vorjahre vergleichbar sind. Für die Jahre von 2009 bis 2013 wird die
gemeldete Anzahl der Beratungsfälle dargestellt, ab 2014 erfolgt eine
Hochrechnung auf alle Beratungsstellen.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13261 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
8. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Betreuungsquote
von Alleinerziehenden in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die
absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2010
bis 2019 sowie differenziert nach soziodemographischen Merkmalen:
Geschlecht, Staatsangehörigkeit: deutsch, Ausländer, EU-Ausländer,
Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-
Asylherkunftsland angeben)?
Der Familienstatus wird in der amtlichen Statistik zur Kindertagesbetreuung
nicht erfasst. Der Bundesregierung liegen daher keine Daten zu den
Betreuungsquoten von Alleinerziehenden vor.
9. Wie viele Frauen mit Migrationshintergrund haben nach Kenntnis der
Bundesregierung seit Beginn des ESF-Programms „Stark im Beruf –
Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“ (ESF = Europäischer
Sozialfonds;
www.starkimberuf.de/) an diesem teilgenommen (bitte die
absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre
2015 bis 2019 differenziert nach Bund, nach neuen und alten
Bundesländern sowie differenziert nach soziodemographischen Merkmalen:
Haushaltsgröße und Anzahl der Kinder, Staatsangehörigkeit: Ausländer,
EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem
Top-8-Asylherkunftsland angeben)?
Im Rahmen des Bundesprogramms werden Zuwendungen für die Förderung
von Maßnahmen zur nachhaltigen Integration von Müttern mit
Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt oder zu deren Aktivierung für eine
Erwerbstätigkeit bzw. Heranführung an den Arbeitsmarkt gewährt. Das Programm
richtet sich an Mütter mit Migrationshintergrund, unter denen auch, aber nicht
überwiegend, alleinerziehende Teilnehmerinnen sind.
Aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen und der Erhebungs-
Vereinheitlichung im ESF zur Begrenzung des Verwaltungsaufwands für die
Zuwendungsempfänger liegen nicht zu allen abgefragten soziodemografischen
Merkmalen Daten vor. Die Daten werden nach neuen und alten Bundesländern, nach
Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder sowie der Staatsangehörigkeit
(Deutsche, Nicht-Deutsche, EU-Bürgerinnen) gruppiert und sind den entsprechenden
Tabellen des Anhangs zu entnehmen.
Im Zeitraum von 7. Februar 2015 bis zum 28. August 2019 haben 11 037
Mütter mit Migrationshintergrund am ESF-Bundesprogramm „Stark im Beruf“
teilgenommen. Die detaillierten Daten sind der Tabelle 6* des Anhangs zu
entnehmen.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13261 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
10. Wie viele Teilnehmer des ESF-Programms „Stark im Beruf – Mütter mit
Migrationshintergrund steigen ein“ verfügten mit Beginn des Programms
über eine in Deutschland anerkannte Berufsqualifikation (bitte die
absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die
Jahre 2015 bis 2019 differenziert nach Bund, nach neuen und alten
Bundesländern sowie differenziert nach soziodemographischen
Merkmalen: Haushaltsgröße und Anzahl der Kinder, Art der nachgewiesenen
Berufsqualifikation, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer,
Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-
Asylherkunftsland angeben)?
Insgesamt verfügten 1 073 der Teilnehmerinnen bei Programmeintritt über eine
in Deutschland anerkannte Berufsqualifikation. Die detaillierten Daten sind der
Tabelle 7* des Anhangs zu entnehmen.
11. Wie viele Teilnehmer des ESF-Programms „Stark im Beruf – Mütter mit
Migrationshintergrund steigen ein“ konnten nach Kenntnis der
Bundesregierung seit Beginn des Programms dauerhaft in den ersten
Arbeitsmarkt integriert werden (bitte die absoluten und relativen Zahlen
inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2015 bis 2019
differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern sowie differenziert
nach soziodemographischen Merkmalen: Haushaltsgröße und Anzahl der
Kinder, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer,
Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland
angeben)?
2.103 Mütter mit Migrationshintergrund wurden nach einer Teilnahme am
Programm „Stark im Beruf“ in den ersten Arbeitsmarkt integriert. Zum
dauerhaften Verbleib der Teilnehmerinnen nach Verlassen der Maßnahme liegen
noch keine Daten vor. Die detaillierten Daten sind der Tabelle 8* des Anhangs
zu entnehmen.
12. Wie viele Teilnehmer des ESF-Programms „Stark im Beruf – Mütter mit
Migrationshintergrund steigen ein“ haben nach Kenntnis der
Bundesregierung vor ihrer Programmteilnahme bereits an einer Sprach-,
Qualifizierungs- oder Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen (bitte die
absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung
für die Jahre 2015 bis 2019 differenziert nach Bund, nach neuen und alten
Bundesländern sowie differenziert nach soziodemographischen
Merkmalen: Haushaltsgröße und Anzahl der Kinder, Staatsangehörigkeit:
Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus
einem Top-8-Asylherkunftsland angeben)?
Der Bundesregierung liegen keine Daten zu absolvierten Sprach-,
Qualifizierungs- oder Weiterbildungsmodulen der Teilnehmerinnen vor ihrem Eintritt in
das Programm vor. Als sogenannte Kernindikatoren wird nach EU-Vorgaben
der Erwerbsstatus der Teilnehmerinnen zum Projektstart erhoben, ausgewiesen
nach den Merkmalen erwerbstätig, nicht erwerbstätig, arbeitslos, nicht aber die
Teilnahme an Sprach-, Qualifizierungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen.
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/13261 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
13. Wie viele Teilnehmer des ESF-Programms „Stark im Beruf – Mütter mit
Migrationshintergrund steigen ein“ sind nach Kenntnis der
Bundesregierung im Rahmen ihrer bzw. im Anschluss ihre Programmteilnahme
unmittelbar in eine Sprach-, Qualifizierungs- oder
Weiterbildungsmaßnahme eingemündet (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der
prozentualen Veränderung für die Jahre 2015 bis 2019 differenziert nach
Bund, nach neuen und alten Bundesländern sowie differenziert nach
soziodemographischen Merkmalen: Haushaltsgröße und Anzahl der
Kinder, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer,
Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland angeben)?
Im Rahmen der Programmteilnahme konnten insgesamt 2 540 Mütter eine
Qualifizierung erlangen. Über die Einmündung in Weiterbildungsmaßnahmen
oder anschließende weitere Qualifizierungen nach dem Programmaustritt liegen
der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die detaillierten Daten sind der
Tabelle 9* des Anhangs zu entnehmen.
14. Wie viele Teilnehmer des ESF-Programms „Stark im Beruf – Mütter mit
Migrationshintergrund steigen ein“ konnten nach Kenntnis der
Bundesregierung im Rahmen ihrer Programmteilnahme die für eine Ausbildung
in Deutschland notwendige Sprachqualifikation erwerben (bitte die
absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die
Jahre 2015 bis 2019 differenziert nach Bund, nach neuen und alten
Bundesländern sowie differenziert nach absolviertem Sprachniveau –
B1/B2/C1/C2 – und soziodemographischen Merkmalen: Haushaltsgröße
und Anzahl der Kinder, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer,
Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-
Asylherkunftsland angeben)?
Gesonderte Sprachfördermaßnahmen für Teilnehmerinnen werden im
Programm „Stark im Beruf“ nicht gefördert. Daten zum Spracherwerb der
Teilnehmerinnen im Programm „Stark im Beruf“ werden nicht erhoben. Das
Programm bietet eine Verweisberatung zu Sprachkursanbietern bzw. zu Kursen im
Gesamtprogramm Sprache der Bundesregierung.
15. Wie viele Teilnehmer des ESF-Programms „Stark im Beruf – Mütter mit
Migrationshintergrund steigen ein“ haben nach Kenntnis der
Bundesregierung im Rahmen ihrer Programmteilnahme eine Ausbildung in
einem Mangelberuf gemäß Positivliste nach § 6 Absatz 2 Satz 1
Nummer 2 der Beschäftigungsverordnung aufgenommen (bitte die absoluten
und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die
Jahre 2015 bis 2019 differenziert nach Bund, nach neuen und alten
Bundesländern sowie differenziert nach soziodemographischen Merkmalen:
Haushaltsgröße und Anzahl der Kinder, Staatsangehörigkeit: Ausländer,
EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem
Top-8-Asylherkunftsland angeben)?
Der Bundesregierung liegen keine Daten darüber vor, in welche Berufsfelder
Teilnehmerinnen im Programmanschluss einmünden. Diese Daten werden in
der 2. Förderphase (1. Januar 2019 bis 30. Juni 2022) als freiwillige Angaben
erhoben.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13261 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
16. Wie viele Teilnehmer des ESF-Programms „Stark im Beruf – Mütter mit
Migrationshintergrund steigen ein“ haben nach Kenntnis der
Bundesregierung ihre Teilnahme während der Programmlaufzeit vorfristig
beendet bzw. abgebrochen (bitte die absoluten und relativen Zahlen
inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2015 bis 2019
differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern sowie differenziert
nach soziodemographischen Merkmalen: Haushaltsgröße und Anzahl der
Kinder, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer,
Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland
angeben)?
Von den 11 037 innerhalb der Programmlaufzeit (Stand: 28. August 2019)
eingetretenen Teilnehmerinnen sind 9 725 aus dem Programm ausgetreten.
Insgesamt haben 4 505 Mütter das Programm vor einem individuell geplanten
Austrittsdatum verlassen. Ein geplantes Austrittsdatum ist zum Zeitpunkt des
Programmeintritts verpflichtend zu dokumentieren. Die Bundesregierung weist
darauf hin, dass für vorzeitige Beendigungen verschiedene Gründe bestehen:
• Die Teilnehmerin wurde (vorzeitig) in Arbeit oder Ausbildung vermittelt.
• Die Teilnehmerin ist schwanger oder krank geworden.
• Die Teilnehmerin ist umgezogen.
• Die Teilnehmerin hat ein für sie passenderes Angebot gefunden (vgl.
Verweisberatung).
Für die 2. Förderphase (1. Januar 2019 bis 30. Juni 2022) werden die Gründe
für einen vorzeitigen Programmaustritt differenziert erhoben. Die detaillierten
Daten sind der Tabelle 10* des Anhangs zu entnehmen.
17. Wie viele Personen mit Migrationshintergrund wurden im Rahmen des
ESF- Programms „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund
steigen ein“ nach Kenntnis der Bundesregierung als Berufsberater bzw.
Coach sozialversicherungspflichtig beschäftigt (bitte die absoluten
Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2015 bis 2019
differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern sowie
differenziert nach soziodemographischen Merkmalen: Berufsqualifikation,
Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger,
Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland angeben)?
Das ESF-Bundesprogramm „Stark im Beruf“ bietet über Projektträger
Unterstützungsangebote für Mütter an, um deren Arbeitsmarktintegration zu
erleichtern; die Teilnehmerinnen selbst werden in „Stark im Beruf“ nicht
beschäftigt.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13261 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
18. Bei wie vielen der im Rahmen des ESF-Programms „Stark im Beruf –
Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“ beschäftigten Personen
mit Migrationshintergrund endete nach Kenntnis der Bundesregierung
während oder nach Beendigung der ersten Programmförderphase
(wieder) das Beschäftigungsverhältnis (bitte die absoluten und relativen
Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2015 bis 2019
differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern sowie
differenziert nach soziodemographischen Merkmalen: Staatsangehörigkeit
Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit
aus einem Top-8-Asylherkunftsland angeben)?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Daten vor. Es wird auch auf die
Antwort zu Frage 17 verwiesen.
19. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben für das
ESF-Programms „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund
steigen ein“ seit Beginn desselben entwickelt (bitte die absoluten Zahlen
inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2015 bis 2019
differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern angeben)?
Valide Angaben von aufgewandten ESF-Mitteln sind erst nach Abschluss der
Verwendungsnachweisprüfungen möglich. Bei den tabellarischen Angaben ist
zu berücksichtigen, dass die Förderjahre 2018 und 2019 noch nicht vollständig
abgerechnet worden sind. Die detaillierten Daten sind der Tabelle 11* des
Anhangs zu entnehmen.
20. Welche Daten werden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Zusammenhang von Alleinerziehenden mit Migrationshintergrund statistisch
erhoben, und was ist die Rechtsgrundlage für die Erhebung?
Rechtsgrundlagen sind das Mikrozensusgesetz (MZG), die Verordnung (EG)
Nr. 577/98 zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in
der Gemeinschaft sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2016/2236 zur
Festlegung der technischen Merkmale des Ad-hoc-Moduls 2018 über die
Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Verbindung mit dem BStatG. Erhoben
werden die Angaben zu § 6 Absatz 1 und 2 und § 7 Absatz 1 und 5 MZG. Die
Auskunftspflicht ergibt sich aus § 13 MZG in Verbindung mit § 15 BStatG. Soweit
Auskunftspflicht nach dem MZG besteht, sind alle Volljährigen oder einen
eigenen Haushalt führenden Minderjährigen, jeweils auch für minderjährige
Haushaltsmitglieder, auskunftspflichtig.
Zweck des Mikrozensus
Mit dieser Befragung werden auf repräsentativer Grundlage (Mikrozensus)
statistische Daten über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die
Wohnsituation der Haushalte erhoben. Erhebungseinheiten sind Personen, Haushalte
und Wohnungen. Zweck des Mikrozensus ist es, statistische Angaben in tiefer
fachlicher Gliederung über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und
soziale Lage der Bevölkerung, der Familien und der Haushalte, den
Arbeitsmarkt, die berufliche Gliederung und die Ausbildung der
Erwerbsbevölkerung und die Wohnverhältnisse bereitzustellen sowie europäische
Verpflichtungen zu erfüllen. Jährlich dürfen bis zu 1 Prozent der Bevölkerung befragt
werden. Die Erhebung wird in jedem Auswahlbezirk höchstens viermal innerhalb
von fünf aufeinanderfolgenden Kalenderjahren durchgeführt.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13261 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
a) Zu welchen Stichtagen werden die Daten erhoben?
Der Mikrozensus ermittelt seit dem Jahr 2005 Daten im Jahresdurchschnitt.
(siehe Glossar zur Erhebung:
www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Um
welt/Bevoelkerung/Haushalte-Familien/Methoden/mikrozensus.html).
b) Wann und wo werden die erhobenen Daten veröffentlicht?
Der Mikrozensus hat verschiedene Veröffentlichungsbereiche im Statistischen
Bundesamt:
• Gruppe F2 – Bevölkerungsstatistische Auswertungen und Analysen aus dem
Mikrozensus (Haushalte und Familien), Arbeitsmarkt, Migration und
Integration, sowie Geburten
• Gruppe H1 – Gesundheitsstatistiken (MZ-Modul Gesundheitsdaten), Pflege-
und weitere Sozialstatistiken (MZ-Modul-Schwerbehinderte)
• Gruppe H2 – Bildungsstatistik
• Gruppe H3 – Sozialberichterstattung und Erhebung und Aufbereitung von
Mikrozensus und Arbeitskräftestichprobe, sowie Auswertung und Analyse
der Haushaltserhebungen, Wohnen.
Veröffentlichungen erfolgen für den Mikrozensus i. d. R. zur Jahresmitte des
Folgejahres, bei Modulen z. B. vierjährigen einmal alle vier Jahre. Der
integrierte Labour-Force-Survey wird bei Eurostat, dem Statistischen Amt der
Europäischen Union, veröffentlicht.
21. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Weisungen zur Erhebung
von Daten von Alleinerziehenden mit Migrationshintergrund?
Wenn ja, wann wurden die Weisungen erlassen, und welche sind das?
Es gibt keine Weisungen zur Erhebung von Daten von Alleinerziehenden mit
Migrationshintergrund. Gesetzliche Grundlage zur Erhebung des
Migrationshintergrundes im Rahmen des Mikrozensus ist das Bundesstatistikgesetz im
Zusammenhang mit dem Mikrozensusgesetz (vgl. Antwort zu Frage 20). Neben
diesem ist der Labour-Force-Survey der EU die Rechtsgrundlage der in den
Mikrozensus integrierten Arbeitskräftestichprobe.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13261
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/13261
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/13261
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/13261
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/13261
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/13261
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/13261
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/13261
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/13261
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/13261
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/13261
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/13261
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/13261
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/13261
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/13261
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ISSN 0722-8333]