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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Genomische Medizin in Deutschland
(insgesamt 11 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Gesundheit
Datum
13.09.2019
Antwortdauer
16 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenGesundheit & Pflege
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1276528.08.2019
Genomische Medizin in Deutschland
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Michael Theurer, Renata Alt,
Olaf in der Beek, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann,
Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Katja Hessel,
Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen,
Gyde Jensen, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Alexander Müller,
Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Matthias Seestern-Pauly,
Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding,
Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig
und der Fraktion der FDP
Genomische Medizin in Deutschland
Am 9. Mai 2019 hat der Deutsche Ethikrat eine Stellungnahme zu Eingriffen in
die menschliche Keimbahn veröffentlicht, in der er darlegt, dass eben solche
Eingriffe seiner Auffassung nach gegenwärtig zwar noch mit zu großen Risiken
behaftet, sie aber zukünftig aus ethischer Perspektive nicht gänzlich
auszuschließen seien.
Genetische Erkrankungen könnten nach heutigem wissenschaftlichen Stand
mithilfe genomischer Medizin bereits bei Neugeborenen frühzeitig identifiziert,
analysiert und in der Folge zielgerichtet behandelt werden. Die genomische
Medizin bietet zudem beispielsweise im Rahmen des sogenannten Whole
Genome Sequencing (WGS) die Chance, den Ursprung von Krebstumoren zu
entschlüsseln und in der Folge zielgenau bekämpfen zu können.
Laut aktueller Medienberichterstattung (www.zeit.de/2019/21/crispr-
genscherekeimbahn-gentechnik-ethikrat-biopolitik) hat unter anderem das Vereinigte
Königreich oben genannte Chancen erkannt. Seit dem Jahr 2012 existiert dort das
Projekt „Genomics England“ und seit dem Jahr 2018 sind mehrere nationale
Zentren für genomische Medizin eingerichtet worden. Auch die Vereinigten
Staaten und Frankreich treiben mit „All of Us“ beziehungsweise „France
Médecine Génomique 2025“ ähnliche Projekte zur Integration der genomischen
Medizin in die Versorgung voran. Nach Ansicht der Fragesteller müssen auch
Patienten in Deutschland die Möglichkeit bekommen, von möglichst
personalisierten Behandlungsmethoden zu profitieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Teilt die Bundesregierung die Sicht des Deutschen Ethikrates, dass
Eingriffe in die menschliche Keimbahn aus ethischer Sicht nicht gänzlich
auszuschließen seien?
2. Wie viele Neugeborene kommen in Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung jedes Jahr mit einer genetischen Schädigung zur Welt?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12765
19. Wahlperiode 28.08.2019
3. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland genetische
Untersuchungen bei Neugeborenen bereits regelhaft angewandt
beziehungsweise finden sie bei entsprechender Indikation statt?
Wenn ja, welche?
4. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuell für Krebspatienten
bestehenden Zugang zu Verfahren der Tumor-Sequenzierung?
5. Kann das sogenannte Whole Genome Sequencing nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland auf Kosten der gesetzlichen
Krankenversicherung durchgeführt werden?
a) Wenn ja, bei welchen Indikationen ist dies der Fall?
b) Wenn nein, ist eine Durchführung in Deutschland auf Selbstzahlerbasis
möglich, und welche Kosten haben Betroffene zu tragen?
6. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Integration der genomischen
Medizin in die Versorgung sinnvoll ist, und welche Rolle spielt dabei die
vom Bundesministerium für Gesundheit und Bundesministerium für
Bildung und Forschung ausgerufene Nationale Dekade gegen Krebs (bitte
begründen)?
7. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig Zentren für
genomische Medizin in Deutschland?
Wenn ja, wie viele, welche, und worauf sind diese im Einzelnen
spezialisiert?
8. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Deutschland auf dem Gebiet der
genomischen Medizin den Anschluss an internationale Entwicklungen
verliert (bitte begründen)?
9. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung analog zum Netzwerk
Genomische Medizin (NGM) Lungenkrebs weitere Netzwerke für genomische
Medizin in Deutschland in Planung?
10. Wird die Integration der genomischen Medizin in die Versorgung nach
Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig durch Bund oder Länder
gefördert?
Wenn ja, welche Projekte werden gefördert, und in welchem Umfang?
11. Plant die Bundesregierung konkrete Schritte, um Zentren für genomische
Medizin in Deutschland zu etablieren?
a) Wenn ja, welche Schritte sind genau geplant?
b) Wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 14. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1319713.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12765 - Genomische Medizin in Deutschland
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Michael Theurer,
Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12765 –
Genomische Medizin in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 9. Mai 2019 hat der Deutsche Ethikrat eine Stellungnahme zu Eingriffen
in die menschliche Keimbahn veröffentlicht, in der er darlegt, dass eben
solche Eingriffe seiner Auffassung nach gegenwärtig zwar noch mit zu großen
Risiken behaftet, sie aber zukünftig aus ethischer Perspektive nicht gänzlich
auszuschließen seien.
Genetische Erkrankungen könnten nach heutigem wissenschaftlichen Stand
mithilfe genomischer Medizin bereits bei Neugeborenen frühzeitig
identifiziert, analysiert und in der Folge zielgerichtet behandelt werden. Die
genomische Medizin bietet zudem beispielsweise im Rahmen des sogenannten Whole
Genome Sequencing (WGS) die Chance, den Ursprung von Krebstumoren zu
entschlüsseln und in der Folge zielgenau bekämpfen zu können.
Laut aktueller Medienberichterstattung (www.zeit.de/2019/21/crispr-gensche
re-keimbahn-gentechnik-ethikrat-biopolitik) hat unter anderem das Vereinigte
Königreich oben genannte Chancen erkannt. Seit dem Jahr 2012 existiert dort
das Projekt „Genomics England“ und seit dem Jahr 2018 sind mehrere
nationale Zentren für genomische Medizin eingerichtet worden. Auch die
Vereinigten Staaten und Frankreich treiben mit „All of Us“ beziehungsweise „France
Médecine Génomique 2025“ ähnliche Projekte zur Integration der
genomischen Medizin in die Versorgung voran. Nach Ansicht der Fragesteller müssen
auch Patienten in Deutschland die Möglichkeit bekommen, von möglichst
personalisierten Behandlungsmethoden zu profitieren.
1. Teilt die Bundesregierung die Sicht des Deutschen Ethikrates, dass
Eingriffe in die menschliche Keimbahn aus ethischer Sicht nicht gänzlich
auszuschließen seien?
Es wird begrüßt, dass sich der Deutsche Ethikrat eingehend mit diesem
Themengebiet befasst hat. In seiner Stellungnahme kommt der Ethikrat unter
anderem zu der Schlussfolgerung, dass sich aus der ethischen Analyse keine
kategorische Unantastbarkeit der menschlichen Keimbahn ergibt. Gleichwohl beurteilt
er Keimbahneingriffe derzeit wegen ihrer unabsehbaren Risiken als ethisch un-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13197
19. Wahlperiode 13.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 11. September
2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
verantwortlich. Deshalb fordert er insbesondere ein internationales Moratorium
für die klinische Anwendung von Keimbahneingriffen beim Menschen.
Eingriffe in die menschliche Keimbahn sind in Deutschland gemäß § 5 des
Embryonenschutzgesetzes grundsätzlich verboten. Die klinische Anwendung von
Keimbahnveränderungen mittels gentechnischer Methoden beim Menschen ist
zum gegenwärtigen Zeitpunkt und auf absehbare Zeit schon angesichts des
gegenwärtigen wissenschaftlichen Kenntnisstandes und der möglichen Risiken
aus ethischer und medizinischer Sicht unverantwortlich und abzulehnen.
2. Wie viele Neugeborene kommen in Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung jedes Jahr mit einer genetischen Schädigung zur Welt?
Die genaue Zahl von Neugeborenen, die in Deutschland mit einer genetisch
bedingten Erkrankung oder Störung zur Welt kommen, ist der Bundesregierung
nicht bekannt. Rund 6 Prozent aller Neugeborenen haben eine angeborene
Fehlbildung, die einerseits genetische Ursachen haben kann (z. B.
Chromosomenstörungen oder Einzelgendefekte), aber beispielsweise auch auf
äußeren Faktoren wie Folsäuremangel oder Alkoholkonsum während der
Schwangerschaft beruhen kann. Bei einem Teil der Neugeborenen lässt sich
keine Ursache für die angeborene Fehlbildung identifizieren. Darüber hinaus ist
zu berücksichtigen, dass sich genetisch bedingte Erkrankungen auch erst im
Laufe des Lebens manifestieren können.
3. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland genetische
Untersuchungen bei Neugeborenen bereits regelhaft angewandt
beziehungsweise finden sie bei entsprechender Indikation statt?
Wenn ja, welche?
Im Rahmen des erweiterten Neugeborenen-Screenings (ENS) werden u. a.
genetische Untersuchungen im Sinne des Gendiagnostikgesetzes (GenDG)
durchgeführt. Das ENS ist Bestandteil der Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen
Bundesausschusses (G-BA), mit der die Gesundheitsuntersuchungen für Kinder
nach § 26 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) ausgestaltet werden.
Das ENS dient der Früherkennung von angeborenen Stoffwechseldefekten,
endokrinen Störungen und Immundefekten bei Neugeborenen, die die körperliche
und geistige Entwicklung der Kinder in nicht geringfügigem Maße gefährden.
Durch das Screening soll eine unverzügliche Therapieeinleitung im
Krankheitsfall ermöglicht werden. Folgende Zielkrankheiten, die immer oder
teilweise eine identifizierbare genetische Ursache haben, sind derzeit Teil des
Neugeborenen-Screenings in Deutschland: Hypothyreose, Adrenogenitales
Syndrom (AGS), Biotinidasemangel, Galaktosämie, Phenylketonurie (PKU)
und Hyperphenylalaninämie (HPA), Ahornsirupkrankheit (MSUD),
Fettsäurestoffwechseldefekte (MCAD-Mangel, LCHAD-Mangel, VLCAD-Mangel),
Carnitinzyklusdefekte, Glutaracidurie Typ I, Isovalerianacidämie, Tyrosinämie
Typ I und schwere kombinierte Immundefekte. Darüber hinaus wird bei
Neugeborenen im Rahmen der Kindergesundheitsuntersuchungen auch ein Screening
auf Mukoviszidose durchgeführt.
Neben diesen Screeninguntersuchungen können genetische Untersuchungen im
Sinne des GenDG auch bei Säuglingen im Rahmen der Abklärung von
Auffälligkeiten in Bezug auf über 6 000 Seltene Erkrankungen, die alle Spezialgebiete
der Kinderheilkunde betreffen, vorgenommen werden.
4. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuell für Krebspatienten
bestehenden Zugang zu Verfahren der Tumor-Sequenzierung?
Tumor-Genomsequenzierungen werden immer mehr Teil der Versorgung. Dazu
sind aber hochspezialisierte Geräte notwendig und entsprechende Expertise, die
erhobenen Daten auszuwerten. Diese Methode steht daher derzeit nur an
spezialisierten Zentren und nicht flächendeckend für die klinische Routine zur
Verfügung. Für die Tumor-Genomsequenzierung werden die Gewebeproben
teilweise dezentral entnommen – beispielsweise direkt am behandelnden Zentrum
in Wohnortnähe – und zur Sequenzierung eingeschickt.
Nutzen und Möglichkeiten der Tumor-Genomsequenzierung werden derzeit in
verschiedenen Studien und Forschungsprogrammen untersucht.
Patientinnen und Patienten in Deutschland haben auch über die Teilnahme an
entsprechenden Studien beziehungsweise Forschungsprogrammen Zugang zu
Tumor-Genomsequenzierungen.
5. Kann das sogenannte Whole Genome Sequencing nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland auf Kosten der gesetzlichen
Krankenversicherung durchgeführt werden?
a) Wenn ja, bei welchen Indikationen ist dies der Fall?
b) Wenn nein, ist eine Durchführung in Deutschland auf
Selbstzahlerbasis möglich, und welche Kosten haben Betroffene zu tragen?
Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung kann ein Whole Genome Sequencing in
der vertragsärztlichen Versorgung im Grundsatz unter die
Gebührenordnungspositionen 11514 und 19425 des einheitlichen Bewertungsmaßstabes für
ärztliche Leistungen subsumiert werden. Die Abrechnung dieser Leistungen
unterliegt einem Genehmigungsvorbehalt von Seiten der jeweiligen Krankenkasse
und erfordert ein schriftliches wissenschaftlich begründetes ärztliches
Gutachten u. a. mit der Angabe der rechtfertigenden Indikation sowie einer
Beschreibung des konkreten Untersuchungsumfangs durch eine Auflistung der
Gennamen, der Gennummern sowie Nachweise zu den Untersuchungsumfang
begründenden Studien.
Soweit Leistungen im stationären Bereich noch nicht sachgerecht im
Fallpauschalensystem abgebildet sind, haben Krankenhäuser die Möglichkeit, für neue
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden krankenhausindividuelle Entgelte
zu verhandeln und sich im Rahmen des jährlich durchgeführten
Vorschlagsverfahrens zur Weiterentwicklung des DRG-Systems mit Vorschlägen
einzubringen.
6. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Integration der
genomischen Medizin in die Versorgung sinnvoll ist, und welche Rolle spielt
dabei die vom Bundesministerium für Gesundheit und Bundesministerium
für Bildung und Forschung ausgerufene Nationale Dekade gegen Krebs
(bitte begründen)?
Aktuell wird einer medizinischen Genomsequenzierung das Potenzial
zugeschrieben, die künftige Gesundheitsversorgung der Bevölkerung nachhaltig zu
verändern und somit einen direkten Einfluss auf das alltägliche Leben der
Bürgerinnen und Bürger zu haben. Bereits jetzt ermöglichen Kombinationen von
genomischen und klinischen Patientendaten erfolgreiche innovative
Behandlungskonzepte für verschiedene Krankheitsbilder und werden in naher Zukunft
eine wertvolle und unverzichtbare Grundlage für die medizinische Versorgung
und Forschung darstellen. Sequenzen aus dem Genom können insbesondere für
eine schnellere und präzisere Diagnosestellung oder für die Festlegung einer
personalisierten, bestgeeigneten Therapie herangezogen werden. Daher ist die
Integration der genomischen Medizin in der Versorgung sinnvoll.
Ziel der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, vom
Bundesministerium für Gesundheit und von weiteren Partnern gestarteten „Nationalen
Dekade gegen Krebs“ ist es, die Krebsforschung weiter zu stärken und
Ergebnisse der Forschung rasch zu den Menschen zu bringen. Wichtig ist dabei eine
bessere Vernetzung regionaler und überregionaler Versorgungs- und
Forschungseinrichtungen, damit innovative Verfahren und Strukturen wie die
genomische Medizin, dort, wo sie nutzbringend sind, schneller und gezielter in
der breiten Versorgung ankommen.
7. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig Zentren für
genomische Medizin in Deutschland?
Wenn ja, wie viele, welche, und worauf sind diese im Einzelnen
spezialisiert?
Es existiert in Deutschland keine offizielle Bezeichnung „Zentrum für
genomische Medizin“, und es gibt auch keine Kriterien, die erfüllt sein müssten, um
diese Bezeichnung zu führen. Unabhängig davon stellt das Fachgebiet der
Humangenetik jedoch einen unverzichtbaren Bestandteil in der deutschen
Versorgungslandschaft dar, der oftmals entscheidend für die Diagnosestellung ist.
Angesichts von sich weiterentwickelnden molekulargenetischen
Untersuchungsmethoden muss immer wieder überprüft werden, wie diese in die
Regelversorgung eingebettet werden können.
8. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Deutschland auf dem Gebiet
der genomischen Medizin den Anschluss an internationale
Entwicklungen verliert (bitte begründen)?
Nein. In Deutschland wird auf den Gebiet der genomischen Medizin
hervorragende und international anerkannte Arbeit geleistet. Die Bundesregierung
unterstützt die aktuellen Entwicklungen auf nationaler und internationaler Ebene
aktiv und konstruktiv.
9. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung analog zum Netzwerk
Genomische Medizin (NGM) Lungenkrebs weitere Netzwerke für genomische
Medizin in Deutschland in Planung?
Weitere in Planung befindliche Netzwerke für genomische Medizin analog dem
Netzwerk Genomische Medizin (NGM) Lungenkrebs sind der Bundesregierung
derzeit nicht bekannt (siehe Antwort zu Frage 11).
10. Wird die Integration der genomischen Medizin in die Versorgung nach
Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig durch Bund oder Länder
gefördert?
Wenn ja, welche Projekte werden gefördert, und in welchem Umfang?
Zur Weiterentwicklung der GKV-Versorgung hat der Gesetzgeber den
Innovationsfonds beim G-BA geschaffen, aus dem Vorhaben der
Versorgungsforschung und neue Versorgungsformen, die über die Regelversorgung
hinausgehen, gefördert werden. Ziel ist die Gewinnung von Erkenntnissen, die für die
qualitative Weiterentwicklung der Versorgung genutzt werden können.
Projekte, die sich mit Ansätzen zur Integration der genomischen Medizin in die
Versorgung beschäftigen, können grundsätzlich gefördert werden, sofern zu
stellende Anträge den Schwerpunkten und Kriterien der jeweils vom
Innovationsausschuss veröffentlichten Förderbekanntmachungen entsprechen. Nähere
Informationen zu den durch den Innovationsfonds geförderten Projekten sind auf
der Internetseite des Innovationsausschusses veröffentlicht (http://innovations
fonds.g-ba.de).
Auch auf Länderebene bestehen Initiativen zur Integration der genomischen
Medizin in die Versorgung. Beispielhaft seien hier die Zentren für
Personalisierte Medizin in Baden-Württemberg, das Netzwerk Genomische Medizin
(NGM) Lungenkrebs in Nordrhein-Westfalen und das Programm „1000
Klinische Genome in Bayern“ im Rahmen der Zukunftsinitiative Digitale Medizin
des Masterplans BAYERN DIGITAL II genannt. Der Umfang der
Länderförderungen ist der Bunderegierung nicht bekannt.
11. Plant die Bundesregierung konkrete Schritte, um Zentren für genomische
Medizin in Deutschland zu etablieren?
a) Wenn ja, welche Schritte sind genau geplant?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet.
Derzeit wird eine Recherche in Auftrag gegeben, um bestehende nationale
Initiativen zu identifizieren und im Ergebnis die nächsten Schritte festzulegen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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