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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Verbesserung der Mitarbeiterbeteiligung - Kosten und Planungen der Bundesregierung
(insgesamt 16 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
12.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1277028.08.2019
Verbesserung der Mitarbeiterbeteiligung - Kosten und Planungen der Bundesregierung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr, Renata Alt,
Dr. Marco Buschmann, Karlheinz Busen, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst,
Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen,
Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle,
Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert,
Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Christian Sauter, Frank Schäffler,
Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding,
Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Verbesserung der Mitarbeiterbeteiligung – Kosten und Planungen
der Bundesregierung
Bei der Mitarbeiterbeteiligung erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
die Möglichkeit, sich direkt am Unternehmenserfolg ihres Arbeitgebers zu
beteiligen. Sie profitieren neben ihrem Arbeitslohn am Aufschwung des
Unternehmens und werden zu Teilhabern ihrer eigenen Leistung und des
Unternehmenserfolgs. Eine direkte Erfolgsbeteiligung erhöht die Mitarbeiterbindung,
also die Identifikation mit dem Arbeitgeber und dem Unternehmen. Zusätzlich
kann sie eine weitere Form der Vermögensbildung und Altersvorsorge
darstellen. Formen der Mitarbeiterbeteiligung können unter anderem bei
börsennotierten Unternehmen der Erwerb von Belegschaftsaktien sein oder bei nicht
börsennotierten Unternehmen der Erwerb von Genussrechten oder die stille
Beteiligung.
Auch für Start-ups kann die Mitarbeiterbeteiligung einen großen Mehrwert bei
der Rekrutierung und Suche nach Personal darstellen. Junge Unternehmen, die
anfangs noch keine vergleichbaren Löhne wie große Konzerne zahlen können,
haben bei der Suche nach den besten Talenten oft das Nachsehen. Mit einer
verbesserten Möglichkeit, Mitarbeiter am Unternehmenserfolg zu beteiligen,
wäre die Personalsuche für Start-ups wesentlich leichter. Anfang 2019 haben
bereits 30 Vorstandsvorsitzende europäischer Start-ups für bessere
Rahmenbedingungen bei der Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung geworben (siehe dazu auch
unsere Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7071).
Die Koalition zwischen CDU, CSU und SPD schreibt in ihrem
Koalitionsvertrag: „Wir werden neue Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung prüfen“
(S. 63, Zeile 2857f.) Bis heute steht nach Ansicht der Fragesteller noch nicht
fest, ob und wann mit einem Gesetzentwurf zur Reform der
Mitarbeiterbeteiligung zu rechnen ist. Offen ist auch, welche Möglichkeiten der
Mitarbeiterbeteiligung überhaupt derzeit geprüft werden. Der Bundesverband
Mitarbeiterbeteiligung (AGP) stellt fest, dass das Mitarbeiterkapitalgesetz (MKGB) aus dem
Jahr 2009 kaum Wirkung gezeigt hat. Als Gründe nennen Experten regelmäßig
die steuerlichen Nachteile, zum Beispiel durch einen zu geringen Freibetrag. In
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12770
19. Wahlperiode 28.08.2019
Deutschland beträgt der Freibetrag bei der Beteiligung eines Arbeitnehmers am
Unternehmen seines Arbeitgebers nach § 3 Nr. 39 des
Einkommensteuergesetzes (EStG) nur 360 Euro im Jahr. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland
damit abgeschlagen weit unten. In unseren Nachbarländern Niederlande
(1200 Euro) und Österreich (3000 Euro), aber auch in Italien (2100 Euro),
Ungarn (3200 Euro) oder Großbritannien (3500 Euro) liegt der Wert weit darüber.
Deshalb lautet eine der Hauptforderungen für verbesserte Rahmenbedingungen
für Mitarbeiterbeteiligung auch die Erhöhung des Steuerfreibetrags auf ein
europäisch vergleichbares Niveau.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie weit fortgeschritten sind die Prüfungen der Bundesregierung auf neue
Formen der Mitarbeiterbeteiligung entsprechend dem Auftrag aus dem
Koalitionsvertrag?
2. Wann werden die Prüfungen abgeschlossen sein?
3. Welche wesentlichen Änderungen plant die Bundesregierung, um die
Mitarbeiterbeteiligung attraktiver zu gestalten, und wann ist mit einem
Gesetzentwurf zu rechnen?
4. Welche Aufklärungs- und Informationskampagnen plant die
Bundesregierung, um das Thema Mitarbeiterbeteiligung in den Vordergrund zu rücken?
Wie will die Bundesregierung über Beteiligungsmöglichkeiten von
Mitarbeitern am Erfolg ihres Arbeitgebers informieren?
5. Welche Förderungsmöglichkeiten kämen nach Ansicht der
Bundesregierung infrage, um die Mitarbeiterkapitalbeteiligung als Instrument neben der
betrieblichen Altersvorsorge zu stärken?
6. Welche finanziellen Auswirkungen im Haushalt hätte eine Erhöhung des
Steuerfreibetrags nach § 3 Nr. 39 EStG
a) auf 500 Euro?
b) auf 2500 Euro?
c) auf 5000 Euro?
d) auf 10.000 Euro
(bitte in tabellarischer Form)?
7. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für eine EU-weite
Harmonisierung im Bereich der grenzüberschreitenden Mitarbeiterbeteiligung von
Unternehmen ein?
8. Welche finanziellen Auswirkungen hätte eine Steuerbefreiung von
Dividenden und Zinserträgen aus langfristigen und vorsorgeorientierten
Mitarbeiterkapitalbeteiligungen bei direkter Reinvestition in eben solche im
Haushalt, d. h. ein Wegfall der Abgeltungsteuer?
9. Welche finanziellen Auswirkungen hätte die Wiedereinführung einer
Spekulationsfrist bei der Veräußerung von Unternehmensanteilen von zehn
Jahren im Haushalt?
10. Welche finanziellen Auswirkungen hätte eine nachgelagerte Besteuerung
von Einlagen über den Freibetrag hinaus in langfristigen
Mitarbeiterbeteiligungen ähnlich der Förderung der betrieblichen Altersvorsorge im
Haushalt?
11. Welche finanziellen Auswirkungen im Haushalt hätte die Einführung einer
reduzierten Besteuerung für Kapitalbeteiligungen über den Freibetrag
hinaus (geldwerter Vorteil) in Höhe des halben persönlichen
Durchschnittsteuersatzes?
12. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung,
Mitarbeiterbeteiligungsprogramme gegen Insolvenz- und Wertverlust zu schützen?
13. Aus welchen Gründen wurde der Mitarbeiterbeteiligungsfonds, der eine
überbetriebliche Beteiligung ermöglichen sollte, nie aufgelegt
(Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz 2009)?
14. Welche gesetzlichen und bürokratischen Hürden sieht die Bundesregierung
bei der Schaffung eines überbetrieblichen Mitarbeiterbeteiligungsfonds?
15. Plant die Bundesregierung eine Neuauflage der Schaffung eines
überbetrieblichen Mitarbeiterbeteiligungsfonds mithilfe von Investmentfonds?
Wenn nein, warum?
16. Welche Modelle der Mitarbeiterbeteiligung gibt es in anderen EU-Ländern
oder in den USA?
Was sind die dort gemachten Erfahrungen und Effekte auf die
Personalrekrutierung bei Unternehmensgründungen?
Berlin, den 14. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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