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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Aufklärung zum Im- und Export von Bleibatterien in LMIC-Staaten und Umweltbelastungen II
(insgesamt 8 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Datum
17.09.2019
Antwortdauer
20 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenUmwelt & Landwirtschaft
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1279428.08.2019
Aufklärung zum Im- und Export von Bleibatterien in LMIC-Staaten und Umweltbelastungen II
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Renata Alt,
Dr. Marco Buschmann, Karlheinz Busen, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber,
Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel,
Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek,
Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link,
Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert, Dr. Hermann Otto Solms,
Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann,
Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Aufklärung zum Im- und Export von Bleibatterien in LMIC-Staaten und
Umweltbelastungen II
Trotz bestehenden Exportverbots von gefährlichen Abfällen in Nicht-OECD-
und Nicht-EU-Staaten nach der EU-Verordnung 1013/2006/EG gelangen durch
umweltkriminelle Handlungen Batterien in derartige Staaten. Vor allem durch
die Deklarierung als Altfahrzeuge oder Altschrott werden Restriktionen
umgangen (BMZ-Positionspapier 10/2017. Mehr Nachhaltigkeit um Umgang mit
Elektroschrott, S. 9). Weitere Quellen sind entwicklungspolitische Programme,
die den Ausbau von dezentraler Stromversorgung fördern. Die FDP-Fraktion
hat bereits in der Kleinen Anfrage „Aufklärung zum Im- und Export von
Bleibatterien in Low and Middle Income Countries und gesundheitlichen sowie
wirtschaftlichen Folgen“ (Bundestagsdrucksache 19/10771) die
Bundesregierung befragt. Dabei bleiben einige Fragen aus Sicht der Fragensteller
unbeantwortet. Weiter werfen einige Antworten der Bundesregierung Nachfragen auf.
Besonders auffällig ist dabei, dass der Bundesregierung der Mechanismus und
die Folgen der Umweltkriminalität bekannt sind, sie allerdings nur wenige
konkrete Gegenmaßnahmen nennt. Beispielsweise sei für das Jahr 2019 eine
Umsetzung des Strategieplans zur Bekämpfung des illegalen Handels mit
Altbatterien vorgesehen. Diese befinde sich derzeit in Planung (Antwort zu Frage 5).
Weiter scheint die Bundesregierung keine Kenntnisse über die Monitorings der
Bundesländer zu haben. Die Bundesregierung verweist darüber hinaus auf die
Zuständigkeit der Länder (Antwort zu Frage 4 bzw. 5). Auch hinsichtlich der
entwicklungspolitischen Programme in Low and Middle Income Countries sind
der Bundesregierungen die Folgen bekannt (Antwort zu Frage 8). Daher
ergeben sich weitere Fragen zu diesem Themenkomplex.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Tonnen Abfälle A1160 und A1010 wurden zwischen 2010 und
2018 in Nicht-OECD- und Nicht-EU-Länder exportiert bzw. importiert (bitte
nach Gewicht, Herkunft – Staat, Hafen –, Zielland – Staat, Hafen – und
Abfallschlüssel aufschlüsseln)?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12794
19. Wahlperiode 28.08.2019
2. Wie viele Tonnen recyceltes Blei wurde aus Nicht-OECD- und Nicht-EU-
Länder bezogen (bitte nach Gewicht, Herkunft – Staat, Hafen – und Ziel –
Bundesland, Hafen – aufschlüsseln)?
3. In welchem Bearbeitungsstatus befindet sich nach Kenntnisstand der
Bundesregierung die Umsetzung des Strategieplans zur Bekämpfung des
illegalen Handels mit Altbatterien?
Welche konkreten Maßnahmen wurden in den Plan aufgenommen?
4. Plant die Bundesregierung über die Maßnahmen aus der Antwort zu
Frage 3 hinausgehende Maßnahmen zur Bekämpfung von nationaler und
internationaler Umweltkriminalität?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
5. Plant die Bundesregierung bei den Landesregierungen auf stärkere Kontrolle
von Bleibatterie-Abfällen sowie Altfahrzeugen hinzuwirken?
6. Was gilt als „Anhaltspunkt für den Verdacht eines Verstoßes gegen
Bestimmung der Verordnung EG Nr. 1013/2006“?
7. Welche Maßnahmen zur Förderung ordnungsgemäßen Recyclings von
geförderten Produkten in Projekten der dezentralen Stromversorgung werden
geprüft?
Wieso wurden diese nicht bereits bei der Etablierung der Programme
berücksichtigt?
8. Inwiefern plant die Bundesregierung, Bleiimporteure und die
bleikonsumierende Industrie in Deutschland (etwa Recyclingbetriebe, Bleischmelzen,
Batteriehersteller und Batterieanwender) grenzübergreifend in die
Verantwortung zur Bekämpfung bzw. Vorbeugung von Umweltkriminalität zu
ziehen?
Berlin, den 14. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1326317.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12794 - Aufklärung zum Im- und Export von Bleibatterien in LMIC-Staaten und Umweltbelastungen II
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta,
Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12794 –
Aufklärung zum Im- und Export von Bleibatterien in LMIC-Staaten und
Umweltbelastungen II
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Trotz bestehenden Exportverbots von gefährlichen Abfällen in Nicht-OECD-
und Nicht-EU-Staaten nach der EU-Verordnung 1013/2006/EG gelangen
durch umweltkriminelle Handlungen Batterien in derartige Staaten. Vor allem
durch die Deklarierung als Altfahrzeuge oder Altschrott werden Restriktionen
umgangen (BMZ-Positionspapier 10/2017. Mehr Nachhaltigkeit um Umgang
mit Elektroschrott, S. 9). Weitere Quellen sind entwicklungspolitische
Programme, die den Ausbau von dezentraler Stromversorgung fördern. Die FDP-
Fraktion hat bereits in der Kleinen Anfrage „Aufklärung zum Im- und Export
von Bleibatterien in Low and Middle Income Countries und gesundheitlichen
sowie wirtschaftlichen Folgen“ (Bundestagsdrucksache 19/10771) die
Bundesregierung befragt. Dabei bleiben einige Fragen aus Sicht der
Fragensteller unbeantwortet. Weiter werfen einige Antworten der Bundesregierung
Nachfragen auf.
Besonders auffällig ist dabei, dass der Bundesregierung der Mechanismus und
die Folgen der Umweltkriminalität bekannt sind, sie allerdings nur wenige
konkrete Gegenmaßnahmen nennt. Beispielsweise sei für das Jahr 2019 eine
Umsetzung des Strategieplans zur Bekämpfung des illegalen Handels mit
Altbatterien vorgesehen. Diese befinde sich derzeit in Planung (Antwort zu
Frage 5). Weiter scheint die Bundesregierung keine Kenntnisse über die
Monitorings der Bundesländer zu haben. Die Bundesregierung verweist darüber
hinaus auf die Zuständigkeit der Länder (Antwort zu Frage 4 bzw. 5). Auch
hinsichtlich der entwicklungspolitischen Programme in Low and Middle Income
Countries sind der Bundesregierungen die Folgen bekannt (Antwort zu
Frage 8). Daher ergeben sich weitere Fragen zu diesem Themenkomplex.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13263
19. Wahlperiode 17.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit vom 12. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Tonnen Abfälle A1160 und A1010 wurden zwischen 2010 und
2018 in Nicht-OECD- und Nicht-EU-Länder exportiert bzw. importiert
(bitte nach Gewicht, Herkunft – Staat, Hafen –, Zielland – Staat, Hafen –
und Abfallschlüssel aufschlüsseln)?
Der Basel-Code A1010 bezieht sich nicht nur auf Blei, sondern auf alle dort
genannten schwermetallhaltigen Abfälle. Da es in dieser Anfrage um Blei geht,
werden nur bleihaltige Abfälle, die unter den Code Y31 (Blei;
Bleiverbindungen) nach Anhang I des Basler Übereinkommens fallen, berücksichtigt.
Die Europäischen Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen
verbietet den Export von gefährlichen Abfällen aus der EU in Nicht-OECD-
Staaten. Abfälle mit den Codes A1010 und A1160 sind gefährliche Abfälle.
Somit können Exporte dieser Abfälle nicht statistisch erfasst werden.
Importe von bleihaltigen Abfällen mit den Codes A1010 und A1160 sind
notifizierungsbedürftig. Folgende Mengen dieser Abfälle wurden notifiziert in den
Jahren 2015 bis 2018 nach Deutschland importiert (Daten für weiter zurück
liegende Jahre konnten in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt
werden):
Y-Code Basel-Code Menge in
Tonnen
Ausfuhrstaat Jahr
Y31 A1010 6.255 Algerien 2018
Y31 A1010 13.992 Nigeria 2018
Y31 A1010 387 Serbien 2018
Y31 A1010 6.476 Algerien 2017
Y31 A1010 22.678 Nigeria 2017
Y31 A1010 5.783 Algerien 2016
Y31 A1160 10 Kosovo 2016
Y31 A1010 20.052 Nigeria 2016
Y31 A1160 19 Ghana 2015
Y31 A1160 42 Kosovo 2015
Y31 A1010 12.961 Nigeria 2015
Quelle: Umweltbundesamt
2. Wie viele Tonnen recyceltes Blei wurde aus Nicht-OECD- und Nicht-EU-
Länder bezogen (bitte nach Gewicht, Herkunft – Staat, Hafen – und Ziel –
Bundesland, Hafen – aufschlüsseln)?
Das Recycling beendet die Abfalleigenschaft von Abfällen. Recyceltes Blei
unterliegt deshalb nicht dem Abfallrecht. Daher liegen auch keine Daten aus der
abfallrechtlichen Überwachung vor. Aus der Außenhandelsstatistik können
keine Daten für recyceltes Blei entnommen werden, da sie nicht zwischen
recyceltem Blei und aus Erz erzeugtem Blei unterscheidet.
3. In welchem Bearbeitungsstatus befindet sich nach Kenntnisstand der
Bundesregierung die Umsetzung des Strategieplans zur Bekämpfung des
illegalen Handels mit Altbatterien?
Welche konkreten Maßnahmen wurden in den Plan aufgenommen?
Ein eigener Strategieplan speziell zur Bekämpfung des illegalen Handels mit
Altbatterien besteht nicht. Auf EU-Ebene hat vielmehr der „Ständige
Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit
(COSI)“ im Jahr 2017 die Prioritäten für die Strafverfolgung innerhalb der
Europäischen Union für die Jahre 2018 bis 2021 festgelegt. Dieser Strategieplan
umfasst neben anderen Deliktsfeldern (wie z. B. die Bekämpfung der Cyber-,
Rauschgift- und Waffenkriminalität) auch die Bekämpfung der
Umweltkriminalität. Als eine gemeinsame Maßnahme auf europäischer Ebene zur
Bekämpfung der Umweltkriminalität wurde die Bekämpfung des illegalen Handels mit
Altbatterien vorgeschlagen. Diese Maßnahme befindet sich nach wie vor im
Planungsstadium.
4. Plant die Bundesregierung über die Maßnahmen aus der Antwort zu Frage
3 hinausgehende Maßnahmen zur Bekämpfung von nationaler und
internationaler Umweltkriminalität?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Die Ausführung des Umweltrechts (Genehmigung, Kontrolle, Vollzug) sowie
die Strafverfolgung liegen ganz überwiegend in der Zuständigkeit der
Verwaltungs-, Polizei- und Strafverfolgungsbehörden der Länder. Die
Zollbehörden und das Bundesamt für Güterverkehr wirken gemäß
Abfallverbringungsgesetz bei der nationalen Kontrolle von Verbringungen von Abfällen mit
und arbeiten im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit den zuständigen
Landesbehörden zusammen. Darüber hinaus beteiligen sich die Behörden des Bundes
regelmäßig im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten an nationalen und
internationalen Initiativen und Operationen zur Bekämpfung der
Umweltkriminalität.
Die Bundesregierung plant aktuell keine Änderungen der
Umweltstrafvorschriften im Strafgesetzbuch. Die Europäische Kommission prüft derzeit, ob
die Richtlinie 2008/99/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
19. November 2008 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt einer
Überarbeitung bedarf.
5. Plant die Bundesregierung bei den Landesregierungen auf stärkere
Kontrolle von Bleibatterie-Abfällen sowie Altfahrzeugen hinzuwirken?
Die Bundesregierung steht durchgängig in Kontakt mit den zuständigen
Behörden, um diese bezüglich der Verbesserung der Kontrollen zur
Abfallverbringung zu unterstützen.
6. Was gilt als „Anhaltspunkt für den Verdacht eines Verstoßes gegen
Bestimmung der Verordnung EG Nr. 1013/2006“?
Einschlägig ist hier der Artikel 50 der in der Frage genannten Verordnung.
Danach können die zuständigen Behörden zur Kontrolle von Verbringungen die
Prüfung von Unterlagen, Identitätsprüfungen und ggf. Kontrollen der
Beschaffenheit der Abfälle vornehmen. Dabei können sie u. a. Nachweise über den
Herkunfts- und Bestimmungsort sowie die Funktionsfähigkeit von Geräten
verlangen. Bei Unstimmigkeiten oder mangelhaftem Schutz vor Beschädigung
während des Transports z. B. durch unsachgemäße Verpackung besteht ein
Anhaltspunkt für den Verdacht einer illegalen Abfallverbringung.
7. Welche Maßnahmen zur Förderung ordnungsgemäßen Recyclings von
geförderten Produkten in Projekten der dezentralen Stromversorgung werden
geprüft?
Wieso wurden diese nicht bereits bei der Etablierung der Programme
berücksichtigt?
Im Rahmen der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
veranlassten und mit Ablauf des Jahres 2018 ausgelaufenen „Förderung von stationären
und dezentralen Batteriespeichersystemen zur Nutzung in Verbindung mit
Photovoltaikanlagen“ waren keine spezifischen Vorschriften zum Recycling der
eingesetzten Komponenten erforderlich, da hier die jeweiligen Vorschriften des
Abfallrechts einschließlich der Produktverantwortung einzuhalten waren bzw.
sind.
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit setzt in den Partnerländern
umweltverträgliche Entsorgungs- und Recyclingrichtlinien und -systemen um. Das
deutsche Engagement in der Kreislaufwirtschaft arbeitet dabei sehr eng mit den
globalen und bilateralen Projekten und Programmen im Bereich dezentrale
Energieversorgung zusammen. Aufgrund des rasanten Wachstums der Märkte,
insb. für Solar-PV, kommt dem eine sehr hohe Bedeutung zu, weshalb die
Kooperationen zwischen den beiden Sektoren stetig vertieft und ausgebaut
werden. Der Fokus liegt darin, die umwelt- und gesundheitsschädlichen Wirkungen
von unsachgemäß entsorgten Bleisäurebatterien zu reduzieren, sowie den
Technologiewechsel hin zu Lithium-Ionen-Batterien zu unterstützen.
Lösungsansätze werden entwickelt und gezielt gefördert, um tragfähige Geschäftsmodelle
zur sicheren Entsorgung und Recycling nachhaltig zu etablieren.
8. Inwiefern plant die Bundesregierung, Bleiimporteure und die
bleikonsumierende Industrie in Deutschland (etwa Recyclingbetriebe,
Bleischmelzen, Batteriehersteller und Batterieanwender) grenzübergreifend in die
Verantwortung zur Bekämpfung bzw. Vorbeugung von Umweltkriminalität zu
ziehen?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich deutsche Bleiimporteure und
die bleikonsumierende Industrie in Deutschland an die Rechtsvorschriften der
Bundesrepublik Deutschland halten; für die Bekämpfung bzw. Vorbeugung von
Umweltkriminalität sind die dafür zuständigen Behörden verantwortlich. Die
Bundesregierung geht auch davon aus, dass die deutsche Industrie ihrer
Gesamtverantwortung nachkommt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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